Wir sind auch auf Instagram & Facebook!🎉 Für wöchentliche Rechtstipps und aktuelle News zum Arbeits- & Familienrecht folgen Sie uns auf: 👉 instagram.com/kanzleihasselbach 👉 facebook.com/Kanzlei.Hasselbach
Seit 3 Jahren versuche ich meine Tochter regelmäßig zu Sehen. Die Kindesmutter sagt zwar nicht offiziell das sie mir unsere Tochter verwehrt aber es sind immer wieder irgendwelche Vorfälle weshalb es nicht geht. Es gab ein Termin mit dem Jugendamt zum Konfliktgespräch, bei dem die Kindesmutter nicht aufgetaucht ist. Man hatte sich dann nach einem langen Gespräch auf „feste zeiten“ geeinigt (telefonieren, das Kind sehen) was aber von der Mutter Seite aus nie klappt. Wenn ich meine Tochter dann alle paar Wochen sehe dürfen wir nur in der Wohnung der Mutter spielen (egal bei welchen Wetterverhältnissen). Ich schlage viele Sachen vor (Zoo, Spielplatz, Schwimmbad ect…) aber immer ist ein Ereignis bei der Mutter, dass solche Ausflüge nicht zulässt. All solche Schikanen muss man sich als Vater gefallen lassen. Meine Person ist immer gewählt den friedlichen Weg zu wählen, da es ja nicht um die Vergangenheit der Eltern geht sondern um die Gegenwart des Kindes. Natürlich ist auch die ein,- oder andere absage meinerseits gewesen (Arbeit, Termine ect…) Aber das waren einige Ausnahmen. Wie hoch ist eine Wahrscheinlichkeit vor Gericht zu gewinnen? Man will Papa sein wird aber durch Schikanen daran gehindert. (Das ist mein erstes Kind und einziges Kind) und die Mutter nutzt das natürlich aus. Ich kriege meine Tochter nicht mal für 30 min alleine da die Begründung ist „du hast keine Ahnung wie man mit Kindern umgeht.“ Woher denn auch wenn man nicht gelassen wird?! Können sie mir den ein oder anderen Tipp geben den ein oder anderen Erfolg zu verzeichnen in Betracht das ich eine engere Bindung zu meiner Tochter aufbauen kann? Ich entschuldige mich schon mal im Voraus für manche Formfehler aber dies ist ein sehr aufregendes Thema.
Hallo, wir verstehen Ihre Situation sehr gut. Gerne möchten wir Ihnen helfen. Zunächst sei gesagt, dass das Umgangsrecht gerichtlich eingeklagt werden kann. Besser ist immer eine außergerichtliche Lösung, damit die Fronten zwischen den Eltern nicht verhärten. Betroffene, meist Väter, sollten nicht zu lange warten, bis sie ihr Umgangsrecht aktiv verfolgen, am besten mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Nicht immer ist die Klage der richtige Weg. Hier ist Fingerspitzengefühl und auch Fachwissen verlangt, um den richtigen Weg zu finden. Nach Ihren Schilderungen wäre eine gerichtlich durchsetzbare Umgangsregelung angezeigt. Bei schuldhaften Verstößen gegen die Regelung wäre dann ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft möglich, um die Mutter zum rechtmäßigen Verhalten anzuhalten. Gerade deswegen sollten Betroffene rechtzeitig handeln. Lassen Sie sich am besten individuell beraten. Viele Konflikte lassen sich, mit dem richtigen Hintergrundwissen, auch außergerichtlich beilegen. Gerne stehen wir Ihnen hier als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht zur Verfügung. Mehr zu unserer Beratung im Umgangsrecht finden Sie hier: www.kanzlei-hasselbach.de/rechtsgebiete/familienrecht/sorgerecht/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Habe sehr ähnliche Erfahrungen gemacht über nun fast 11 Jahre und bin jetzt beim Anwalt und die Mutter meint jetzt meine Tochter wäre die Angeklagte.. ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll. selbst sobald ich vor Gericht gewonnen habe sagt es kaum etwas aus.
du hast keine Ahnung wie man mit Kindern umgeht? Blödsinn. Jeder Vater, ich spreche nicht von Erzeugern oder Samenbankheinis, weiß was er wissen will wenn es um seinen Nachwuchs geht. Lass dir deine Zärtlichkeit nicht zur Wissensverweigerung ummünzen. Ich kenne den Scheiß. Das ist pure Hilflosigkeit der Mutter. Wo die herkommt? Keine Ahnung. Stolz hilft, aber wirkt nicht. Was wirkt ist ein Geheimniss das nur die andere Seite kennt. Das Kind kennt nur Dich. Nicht die andere Seite. Die Du kennst, aber nicht derren Geheimniss. Was soll das? Wie man in den Wald hineinscheißt so stinkt es heraus. Was soll die Schlechtwetterseite? Ihr Leben ist Dein Leben. Nicht Euer Leben. Euer Leben war etwas wert. Ihr Leben ist wertvoller. Lass dich trösten. Du bist weiter als ich. Bei mir geht es gerade erst los mit den Ämtern. Hast du das Video "Achtung - Kontakt mit Jugendamt? Was Du wissen musst! SGB VIII | Liebe statt Unterhalt" th-cam.com/video/2wqNXXneTy0/w-d-xo.html gesehen? Ich fand's hilfreich.
Ich liebe diese Märchenstunde (Ironie aus!) rein theoretisch ist alles richtig erklärt, die Realität sieht leider total anders aus! Zeit schafft fakten, soll heißen wer seine Kinder längere Zeit qeder sehen, hören oder sonstwie treffen konnte ist raus aus der Nummer als Vater bzw. Elternteil!
Hallo, was Sie schreiben ist leider tatsächlich nicht ganz verkehrt. Wenn sich das Kind von einem Elternteil derart entfremdet, dass es einen Kontakt irgendwann komplett ablehnt und der Umgang nicht mehr umzusetzen ist, so ist es häufig zu spät. Darum ist bei Problemen mit dem Umgangsrecht ein schnelles Handeln immer sehr wichtig! Wenn die Mutter dem Vater das Umgangsrecht zu Unrecht verweigert, so sollte der Vater so bald wie möglich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht suchen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Und was ist mit den Vätern, die sich freiwillig aus der Affäre ziehen, ihre Kinder im Stich lassen?! sich absichtlich nur sporadisch Mal melden? da kann das Jugendamt natürlich nichts machen. das ist sehr schade. Ich bin eine von wenigen Müttern, die dem Vater hinterher läuft, damit er seinen Sohn nicht vergisst....aber das Jugendamt tut nichts. ich bleibe auf allem alleine sitzen.
@@lulleloca7578 Dann hast du scheinbar nicht die richtigen Möglichkeiten genutzt. Nimm dir einen Anwalt, der kann Unterhaltsforderungen einklagen. Am mangelnden Interesse des Vaters wirst du nichts ändern können. Aber anstatt dem hinterher zu laufen, sei einfach alleine stark.
@@lulleloca7578 ich habe auch den Fehler gemacht dem Vater hinterherlaufen weil meine Tochter ihn unbedingt mal kennenlernen wollte . Jetzt will er plötzlich das Sorgerecht. Also sei lieber froh wenn der Vater sich nicht blicken lässt.
@@BazingOringore ich denke nicht das Sie die Situation beurteilen können schließlich kennen wir uns gar nicht . Eigentlich geht es Sie ja gar nichts an aber der Vater hat sich 10 Jahre geweigert Kontakt zu seinem Kind zu haben . Jetzt ist sie 13 und ja da kann man schon mal bisschen frustriert sein . Warum das kind deswegen arm sein soll versteh ich aber nicht schließlich gehören Probleme zum leben dazu.
Danke, wie sieht es aus, wenn die Mutter nach Kontaktabbruch zum Vater das Kind durch „in Obhutname“ abgenommen bekommt, der Vater aber erst später davon erfährt, weil die Mutter ihn blockiert und den Kontakt zum Kind verweigert hat? Kann der Vater das Kind dann rechtlich vom Jugendamt zu sich holen?
Hallo, grundsätzlich kann der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der Mutter das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wurde. Ein Antrag zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts muss beim zuständigen Familiengericht gestellt werden, welches sodann darüber entscheidet. Im Zentrum jeder Sorgerechtsentscheidung steht das Kindeswohl. Leider können wir ohne detaillierte Informationen keinen konkreten Rat geben. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie sieht denn aus nicht erfolgreiches Begleiteter Umgang aus ??? Was kann schief gehen ? Welche Probleme kann es geben damit es als nicht möglich gilt ???? 🤔
Hallo, begleiteter Umgang meint eine betreute und somit überwachte Umgangszeit. Er kann angeordnet oder freiwillig in Anspruch genommen werden. Ein Grund für einen Abbruch des Umgang kann zum Beispiel sein, dass das Wohl des Kindes während des Umgangs gefährdet wird oder dass Absprachen nicht eingehalten werden. Ob ein nicht erfolgreicher begleiteter Umgang vorliegt oder dieser sogar abgebrochen werden muss, muss im Einzelfall beurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo Kanzlei Hasselbach, mein Exmann schreibt Nachricht unserer 10 Jährige Tochter, wo steht Sachen aus unserer Ehe, die eigentlich mit Umgang nichts zu tun hat. Gibt's ein Paragraph, wo das Verbot steht? Es kann nicht sein, daß soche Informationen aus unserer Ehe, dem Kind weiter geben kann. Was kann ich machen? Dankeschön
Ich bin genau in der Situation ich habe einen 2 Jahre alten Sohn und bin 21 (dumme Kommentare könnt ihr euch sparen) leider will die Mutter nicht das ich meinen Sohn sehe. Ich habe vieles versucht leider hat nichts zu Erfolg geführt. Kann mir jemand helfen?
@@noaheisnecker8645 Hast du dir das Video mal angehört? Du musst zum Anwalt und anschließend geht das vor Gericht. Dann gibt es einen Beschluss. Damit kannst du dann die Polizei rufen wenn die Mutter an abgesprochenen Zeit dir das Kind nicht gibt.
Meine Lebensgefährtin hat mich verlassen ohne Grund und werde bald 3facher Vater und habe meine Kinder seit 1 Monat nur 1 Stunde gesehn sie möchte Nicht das ich meine Kinder sehe und sie hat gesagt sie wirdalles Im Wege leiten das ich meine Kinder nicht sehen darf😢sie hat mit 4 jahre lang gesagt wenn ich nicht das mache was sie will wird sie gehen und ich seh meine kinder nie wieder habe gelebt wie im Gefängnis hab alles gefallen lasse und vor ein monat ist sie gegangen hat mir gesagt bei dir kann ich mir kein geld sparen und das sie einfach geht und erzählt jeden das ich sie raus geschmissen hab was nicht stimmt und wenn ich durch Gericht mache wird sie lügen und sagen ich schaue nicht auf meine kinder und wird ihre ganze familie mit nehmen als falsches beweis
Hallo, das ist eine sehr schwierige Situation. Leider können wir Ihnen ohne weitere Informationen nicht helfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden. Gerne können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Zum kotzen eine Mutter zu sein... Wo es nicht ums Kind geht sondern darum der Mutter das Leben zu erschweren.... Ja denn solche penner gibt es auch. Da könnt ich im strahl kotzen.
Siehst Du. Du schimpfst genauso wie wir Männer ! Zurecht und ja du hast Recht es gibt auch die Gegenseite das spricht auch keiner ab. Aber das eine Lüge mehr Gewicht hat als die Wahrheit obwohl es um das Wohl des Kindes geht und nicht uns Eltern. Es ist der Frust das nicht gönnen der Drang unbedingt etwas zerstören zu müssen egal was es kostet. Den meisten sind doch Kinder scheiß egal schaut euch draußen um was los ist. Oder in den Wohnungen klotze zocken Handy .. kein Wunder das alles den Bach runter geht bei der Menschlichen Verblödung. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen .. in diesem Sinne. Kinder sind ein Geschenk und sind ein Spiegelbild unserer selbst. Wie sollen sie mal werden es liegt in euren Händen. Ehrliche nette aufrichtige sympathische liebgewonnene Menschen mit Verstand die hinterfragen sollen wissen ist Macht so Erziehe ich meine Kinder. Mfg
Ich hätte eine Frage. Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter (12). Seitdem sie ca. 3 Jahre alt ist. Ich war die erste Zeit lang Alleinerziehender Vater, habe dann später geheiratet. Meine Tochter will mittlerweile nicht mehr zu ihrer Mutter. Diese Entscheidung kam nicht von gestern auf morgen, sondern war ein langer Prozess. Es kam immer wieder zu Problemen mit der Kindesmutter. Die hat jede Gelegenheit genutzt, um mich und meine Frau, sogar meine anderen Kinder schlecht zu machen. Ihr geht es nicht um das Wohlbefinden unserer Tochter, sondern eher mir schaden zuzufügen. Unsere Tochter hat schon mehrmals geäußert das sie nicht mehr hin will, jedoch habe ich sie immer wieder aufgemuntert, da sie ja schließlich ihre leibliche Mutter ist. Da sie aber in einem Alter ist, wo sie mit gutem Gewissen selbst entscheiden kann, will ich ihr das nicht aufzwingen. Sie hat das ihrer Mutter am Telefon mitgeteilt, dass sie sie nicht mehr sehen will und dadurch die Umgänge nicht mehr stattfinden. Jetzt habe ich vor paar Tagen einen Brief vom Amtsgericht bekommen, wo drin steht, dass die Kindesmutter mich auf ein Ordnungsgeld verklagt hat. Jetzt zu meiner Frage. Bin ich gezwungen gegen den Willen unserer Tochter weiterhin die Umgänge wahrzunehmen, oder habe ich das Recht die Umgänge einzustellen?Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, Es kommt immer auf den Einzelfall an. Je älter ein Kind ist, desto wichtiger wird sein Mitspracherecht bzgl. des Umgangs mit dem anderen Elternteil. Ein größeres Gewicht als der Kindeswille hat jedoch das Kindeswohl. In vielen Fällen mag Kindeswille und Kindeswohl übereinstimmen. In einigen Fällen ist es dennoch schon vorgekommen, dass das Gericht gegen den Kindeswillen einen Umgang angeordnet hat, weil es dem Wohl des Kindes zugute kommt. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn das Kind unter dem Einfluss des betreuenden Elternteils steht. Diese Umstände werden im Falle eines Rechtsstreits vom Gericht geprüft. Bevor ein Kind volljährig ist, hat es lediglich ein Mitspracherecht und kann eben nicht völlig eigenständig über den Umgang mit dem Elternteil bestimmen. Die Gerichte beachten den Willen eines Kindes aber auch schon dann, wenn es mindestens 12 Jahre alt ist und seinen Willen wiederholt und vehement geäußert hat. In Ihrem Fall besteht anscheinend ein Umgangsbeschluss aus dem nun vollstreckt werden soll. Es ist nicht ratsam gegen den Beschluss den Umgang auszusetzen. Sie können nun Gegen den Ordnungsgeldantrag vorbringen, dass Sie ggf. kein Verschulden trifft, da es der Kindeswille war, Sie aber alles versucht haben. Gegen den Umgangsbeschluss sollten Sie gerichtlich vorgehen und eine Abänderung beantragen. Ansonsten droht der nächste Ordnungsgeldantrag. Als Zwangsmittel kommt auch die Zwangshaft in Frage, sodass ein Tätigwerden ratsam ist. Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wenn wir Sie gerichtlich unterstützen sollen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Habe zwei Kinder, 6 und 4 Jahre alt, auch Alleiniges Sorgerecht. Mein ex kommt über die Trennung nicht weg. Er denkt und sagt immer noch dass ich sein Eigentum bin. Dazu kommt noch dass er ein Narzist und ein Stalker ist. Ich fühle mich in der Stadt nicht mehr sicher, möchte mit Kindern weg ziehen. Auf was muss ich jetzt achten? Es besteht auch Verdacht dass er die Kinder entführen könnte. Für die Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Hallo, Grundsätzlich können Sie mit den Kindern einfach wegziehen, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben. Der Vater der Kinder hat jedoch dennoch ein Umgangsrecht. Das heißt, sie können ihm nicht ohne weiteres die Kinder vorenthalten - es sei denn, die Kinder sind beim Vater in Gefahr, z. B. durch eine drohende Entführung. In diesem Fall sollten Sie jedoch nicht im Alleingang handeln und sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Ein Umgangsrecht kann unter solchen Umständen einer befürchteten Entführungsgefahr auch begleitet stattfinden, sodass die Kinder nicht allein Kontakt zum Vater haben. Zögern Sie daher nicht und holen Sie sich juristische Unterstützung. Gerne können Sie sich natürlich auch an uns wenden: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Ein kind braucht beide Eltern und ich finde es echt unerträglich wieviel macht eine Frau und kindesmutter bekommt heute . Aber zahlen dürfen die väter am besten das ganze geld 😢
Wie ist das bei einer Mutter Kind Kur geregelt? Die Mutter hält sich nicht an Besuchsabsprachen und reagiert nicht auf jegliche Kontaktversuche. Sie sagt, es sei eine Empfehlung des Arztes sodass der positive Erfolg der Kur herbeigeführt werden kann.
Eine Kur dauert soweit ich weiß 3 Wochen vielleicht ist es dem Kind zur Liebe gar nicht verkehrt diese Zeit ohne Kontakt auszuhalten oder ? Mein Ex und ich hatten damals abgesprochen mit Hilfe des Jugendamtes das er jede Woche ein Foto bekommt mit einem kurzen Text (keine Berichterstattung, ganz wichtig) und uns sonst nicht weiter terrorisiert. Damit Mutter und Kind endlich Mal wieder durchatmen können.
@@reginafeer9581Danke für die Antwort. Die Kur war für die Mutter und das Kind ist ein Begleitkind gewesen. Und wir haben dieses Kind jede Woche und dann 3 Wochen einfach alles zu ignorieren ist sicherlich nicht korrekt. Aber es ist jetzt schon einige Monate her und mein Partner hat die richtigen Worte für die Mutter gefunden.
Ich bräuchte ein paar Ratschläge. Die Exfreundin meines Bruders ist nach dem ersten Mal schwanger geworden, die beiden waren nicht wirklich ein Paar. Er ist seit dem ersten Tag für das Kind da gewesen, doch sie benutzt den Kleinen als Druckmittel, weil sie sagt, er kann nur bei ihm sein, wenn er bei ihr übernachtet. Die beiden verstehen sich garnicht und mein Bruder wollte einfach nur ein zivilisierten Weg finden. Sie kann jedoch keine persönlichen Gespräche führen, weil sie keine Antworten gibt. Sie hat bereits ein Kind von einem anderen Mann. Mein Bruder hat das gemeinsame Sorgerecht und sieht seinen Sohn seit 2 Monaten nur 1 mal die Woche für eine halbe Stunde. Sie sagt, sie würde mit einer Freundin hinterher gehen, wenn er mit ihm spazieren geht. Mein Bruder kommt sich wie ein Schwerverbrecher vor. Der kleine darf ihn nur eine halbe Stunde sehen, weil er aufgrund einer Harnwegentzündung seit einem Monat Antibiotikum einnimmt. Er ist noch ein Säugling. Auf den Papieren der Ärzte stand nicht drauf, dass er ihn nur eine halbe Stunde sehen darf und ihn nicht mal zu sich nach hause nehmen darf... kann mir jemand helfen?
Beide sind zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Das ergibt sich aus § 1684 BGB und dient vor allem dem Wohl des Kindes. Durch die Wohlverhaltenspflicht ist die Kindesmutter dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Umgang mit dem Kind erschwert, einschränkt oder ausschließt. Die Mutter kann den Umgang nur aus wichtigen Gründen verbieten. Ein längerer Ausschluss des Umgangs ist nur durch das Familiengericht möglich. Es bietet sich zunächst an, in solchen Fällen das Jugendamt einzuschalten, um zwischen den Eltern zu vermitteln und ggf. eine außergerichtliche Umgangsvereinbarung zu treffen. Führt dies nicht zum Erfolg, hilft nur der Weg zu Gericht. Das Gericht entscheidet dann per Beschluss. Hält sich ein Elternteil nicht an die gerichtliche Umgangsregelung, kann der Umgang mithilfe von Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Es können ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängt werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Nennen sie mir bitte einen Fall wo Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft gegen die Mutter vollstreckt worden ist. Ich kann das nicht glauben. Der Vater ist doch immer der angearschte. Ich kämpfe gerade dafür meine Tochter sehen zu können (nichteheliches Kind, mich als Vater nicht angegeben). Durfte meine kleine 5 mal sehen in 7 Monaten !!!! Vaterschaftsanerkennung und Umgangsrecht vor dem Familiengericht mit Anwalt beantragt (habe eine Familienrechtsschutz). Wie lange dauert das bis ich meine Kleine sehe ?
Hallo, die Mutter darf die Übernachtung des Kindes beim Vater nicht grundsätzlich verweigern. Das Umgangsrecht des Vaters umfasst auch die Möglichkeit, dass das Kind bei ihm übernachtet. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn triftige Gründe vorliegen, die gegen eine Übernachtung sprechen. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Wenn triftige Gründe bestehen, dass eine Übernachtung beim Vater dem Wohl des Kindes schadet, kann die Mutter diese verweigern. Solche Gründe können beispielsweise Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung der Betreuung wegen einer Alkohol- und Drogensucht des Vaters oder körperliche Misshandlungen des Kindes sein. Ein Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit oder auf Dauer kann nur vom Familiengericht angeordnet werden und kommt auch nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Dabei müssen zuerst andere Optionen wie eine Einschränkung des Umgangs oder eine andere Ausgestaltung erwogen werden. Verweigert die Mutter dem Vater das ihm zustehende Umgangsrecht, kann er sein Umgangsrecht einklagen. Das Gericht hat in diesen Fällen die Befugnis, den Umgang des Kindes im Sinne des Kindeswohls zu regeln. Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrer speziellen Situation gilt und möglich ist, wäre es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mutter oder Vater. Weder der eine noch der andere ist gesetzlich besser gestellt. Beide sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zuhilfenahme ihrer wirtschaftlichen Mittel abzusichern. Beim Unterhalt unterscheidet man zwischen dem Betreuungsunterhalt und dem Barunterhalt. Einer betreut das Kind, einer zahlt für das Kind. Dass die Mutter ihren Unterhalt durch Betreuung leistet und der Vater durch Zahlung liegt oft daran, dass sich das aus der beruflichen Tätigkeit ergibt. Oftmals wird die Mutter so zur Hauptbezugsperson, sodass die Betreuungssituation im Hinblick auf das Kindeswohl nicht verändert wird, um die ohnehin veränderte Lebenslage des Kindes nicht zusätzlich zu erschweren. Wie im Video bereits gesagt („häufig“) heißt das allerdings nicht, dass in manchen Familien nicht der Vater die Hauptbezugsperson des Kindes ist und dort genau andersherum entschieden wird. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Meistens bleiben die Kinder bei der Mutter, weil es so Gewohnheit ist in Deutschland. Wie oft wird das wirklich hinterfragt? Grundsätzlich können die Kinder auch zum Vater. Und bevor ich Kinder habe, sollte ich mich mal informieren über die gesetzlichen Gegebenheiten, d.h. Sorgerecht, Umgangsrecht,...
Alles nur die Theorie die Praxis sieht leider anders aus! Ich habe mich von meiner ex vor einem Jahr getrennt weil sie wiederholt gewalttätig war und mich geschlagen hat. Beschimpfungen wie hurensohn, wixer, arschloch penner usw waren normal von ihr. Seid der Trennung hat sie jeden Kontakt verhindert oder erschwert. Am Anfang lief es so das sie an Tagen an denen ich mit meinem Sohn (damals 6 mittlerweile 7) verabredet war ihn mit Spielfreuden gelockt hat nach dem Motto heut würde dein Kumpel gerne komm wir wollen alle einen schönen Ausflug machen, das us doch viel schöner als zu Papa! An Tagen wo mein Sohn mir selber gesagt hat "Papa holst du mich Sonntag ab" wurde mir die Tür nicht geöffnet! Ich habe 100km Anfahrt weg! Auch sturmklingeln brachte nix. Später war mein Sohn sauer auf mich da die Mutter ihm gesagt hat ich hätte sturmgeklingelt um ihn zu ärgern und er hatte vergessen das er mir ne woche vorher gesagt hat ich soll ihn abholen. Bin dann zum Jugendamt dort wollte ich mich mit ihr einigen das ich ihn jedes zweite Wochenende haben darf doch das war ihr zu viel. Ok dann nur von Freitag zu Samstag oder Samstag zu Sonntag wie es IHR passt auch das war zu viel. Ok dann nur von morgens bis abends ohne Übernachtung. Aber das war ihr immer noch zuuuuu viel. Dies stieß auch beim Jugendamt nicht auf verständniss. Das JA sagte das sie damit dem Kind kein Gefallen tut und nur vater und Sohn entfremden. Ihr Vorschlag war 2 Stunden unter Aufsicht! Lächerlich nannte das JA das. Doch um ihr zu zeigen das ich wirklich Frieden zu will und auch damit der kleine sieht das wir uns vertragen willigte ich ein. Das erste Treffen auf dem Spielplatz.... sie 40 min zu spät u nicht sie brachte sein spielkumpel mit der die ganze zeit ihn gegen mich aufhetzte und rief er soll schnell weg laufen und sich vor mir verstecken was er auch tat. Ich sah wie er mich und seine Mutter beobachtete. Irgendwann stellte sich die Mutter weiter weg zu ihren Bekannten die auch "ganz zufällig" dort waren. Als der kleine sah das die Mutter ihn nicht mehr beobachtet sagte er plötzlich "hallo papa, ich hab dich noch lieb" ich fragte ob ich gehen soll er sagte nein ich solle bleiben. Dann kam er und drückte mich. Auf die Frage warum er zu mama sagt das er mich nicht sehen will antwortet er "ich sage mama nicht die Wahrheit" ein 2 und 3 treffen wurde von ihr abgesagt. Beim 4 treffen kam sie zwar aber der kleine versteckte sich wieder vor mir. Nachdem ich kurz mit ihm redete umarmte er mich und wir spielten. Später erzählte er mir das seine Mutter ihm ein Foto von mir gezeigt hat wo ich den Stinkefinger zeige und ihm gesagt das ich den zu ihm zeige und er sich darum versteckt hat. Darüber hinaus habe ich noch Audioaufnahmen wo mein Sohn mit mir fahrad fahren will und die Mutter ihm droht wenn er mit mir geht brauch er nicht mehr nach hause kommen und sie hat ihn dann nicht mehr lieb. Auf die Frage ob ich ihn Silvester nur mal 10 min vorm Haus sehen darf um paar Raketen steigen zu lassen antwortet sie "steck dir deine raketen in den arsch" oder ob ich mal mit ihm ins Kino darf war die Antwort"fick dich du kunde" und er durfte mich auch nicht mehr papa nennen. Sie sagte ihm ständig ich wäre nicht sein Vater nur sein erzeuger! Sie redete ihm ein ohne mich sind sie viel besser dran und sie sind so froh das ich endlich weg bin. Über die Monate entfremdeten wir uns immer mehr und der kleine glaubte der Mutter immer mehr. Er wurde auch in der schule schlechter und wurde von der mutter zur kinderpsychologin gebracht. Ihn argument... der kleine is verhaltensauffällig weil er zum Vater soll obwohl er es nicht will. Daraufhin wurde vom Gericht 2 treffen bei seinem Verfahrensbeistand festgelegt. Das erste Treffen lief so das er rein kam mich sah und aus den Büro auf die straße lief und auch sich weigerte zurück zu kommen. Beim 2 treffen weigerte er sich gleich zu kommen. Nun heißt es vom Gericht das kindeswohl ist gefährdet wenn er vor mir weg läuft und ein kontakt könne nicht umgesetzt werden. Die Audio Aufnahmen die ich heimlich gemacht habe wo man hört das die mutter ihm verbietet papa zu sagen. Oder sie ihm droh das er ins heim muss wenn er zu mir geht oder wo er mir sagt das er seiner mama nicht die Wahrheit sagt das darf weil es heimlich aufgenommen wurde nicht verwendet werden. Das gericht sagte zwar das es davon überzeugt ist das die Ablehnung daher kommt das ich von der Mutter schlecht gemacht wurde aber es aber nix daran ändert das die ablehnung und die entfremdung so groß ist das ein Umgang einfach nicht umgesetzt werden kann da niemand das kind gewaltsam mit nehmen wird und zum vater bringt wenn er es nicht will. Ich darf jetzt zwar einmal die woche anrufen aber ein Telefonat dauert nicht länger wie 5 Sekunden dann legt er auf. Immer wenn ich ihn frage WARUM sagt er weil ich zu mama böse bin. Oder weil er Verstopfung hat (die mutter hat ihm gesagt das kommt weil ich ihn vor gericht gezogen habe und er darunter leidet) seine Klassenlehrerin erzählte mir das er erkältet war und ihm die rotze lief und dadurch die lippe rot und entzündet war. Als sie ihn fragte was er da hat sagte er das kommt weil papa mich immer ärgert. Jeder weiß woher die Ablehnung kommt aber trotzdem durfte ich mein Kind über ein Jahr nicht sehen. Und werde ihn wohl auch nicht mehr sehen bis er vielleicht wenn er alt genug ist selber anfängt mich zu suchen
Überlegt euch gut außereheliche Kinder in der Bundesrepublik zu setzten, die Mutter kann erwiesenermaßen gegen das Kindeswohls handeln und ihr werdet dämlich aus der Wäsche schauen.
Hallöchen ich habe mal eine ganz dumme Frage .😅 Meine Tochter wohnt bei meiner Kindesmutter , wir haben geteiltes Sorgerecht . jetzt ist die Frage darf die Kindesmutter ohne Erlaubnis das Land verlassen was Urlaub angeht und ich rede nur von Urlaub ???? Grüße aus dem Schwarzwald
Hallo, grundsätzlich hat jedes Elternteil das Recht mit dem Kind alleine in Urlaub zu fahren. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Urlaubsplanung und -durchführung immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen sollte. Entscheidungen über eine längere oder größere Reise müssen gegebenenfalls gemeinsam getroffen werden. Das Gesetz spricht hier von „Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“ (§ 1687 BGB). Ein Wochenende bei den Großeltern im Nachbarbundesland wird anders behandelt als eine dreiwöchige Reise nach Amerika. Es lässt sich nicht pauschal sagen welche Reise alltäglich ist und was ein Urlaub von erheblicher Bedeutung ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Und der Vater meines Sohnes ( halbes Sorgerecht und führen das wechselmodel aus) wir sind getrennt verbietet mir, das mein Sohn bei meinen Eltern übernachten darf. Mein Sohn hat sehr guten täglichen Kontakt zu ihnen. Darf er denn auch entscheiden?
Hallo, grundsätzlich entscheiden die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam, wo sich das Kind aufhält und ggf. auch übernachtet. Werden sich die Eltern nicht einig, darf derjenige Elternteil entscheiden, der sich am Kindeswohl orientiert. Sprich: wenn Kind und Großeltern ein nahes und gutes Verhältnis haben, ist das Wohl des Kindes durch eine Übernachtung dort in aller Regel nicht gefährdet. Außerdem kann der jeweils betreuende Elternteil auch darüber entscheiden, mit wem das Kind Kontakt hat. Dies gehört üblicherweise zu der Entscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils. Sieht der Vater das Kindeswohl gefährdet und eine einvernehmliche Einigung ist nicht möglich, klärt das Familiengericht auf Antrag, wer über die Übernachtung entscheiden darf. Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Liebe Kanzlei Haselbach.. Bitte erklären sie in einem Video wie man sich verhalten soll als Vater wenn das gemeinsame Kind zu einem Vater ziehen will (sagt er bei jedem Umgang)..Ab wann dies möglich ist und wie das ganze abläuft... Danke
Hallo, das ist eine schwierige Situation, die sehr stark von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Daher ist in diesem Fall ein allgemeiner Rat sehr schwierig - hier ist der direkte Weg zum Anwalt für Familienrecht sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
also bei mir hat Meiner zwei mal für mich ausgesagt. Aber die Verf.beiständin sagte im Ger.verfahren "es ist unwichtig was das Kind sagt. Und bitte die Fallstatistiken studieren.
Ich hätte mal eine Frage. Die wäre ob ich (14) nur bei meiner Mutter wohnen darf da ich im Haushalt meines Vaters sehr oft angeschriehen werde. Ich habe meinem Vater gesagt er soll die unterlassen jedoch weigert er sich mich nicht anzuschreihen. Ich will einfach nicht mehr bei meinem Vater leben da es mir das Leben erschwert.
Ich möchte gleich zu Beginn sagen das dies keine fachliche Antwort ist. Nur mein Wissensstand. Mit 14 darf man entscheiden ob man beim Vater oder bei der Mutter lebt. Sofern keine triftige Gründe vorliegen. Wenn du dich von deinem Vater schlecht behandelt fühlst, dann wende dich an den Allgemeinen Sozialdienst deiner Stadt bzw. Beim Jugendamt anrufen. Oder an einen Sozialarbeiter (Vertrauenslehrer) deiner Schule oder vielleicht Jugendeinrichtung wo du hingehst. Oder bitte die Eltern eines Freundes/Freundin dir zu helfen die richtigen Ansprechpartner zu finden. Oder deine Mutter kann sich auch ans Jugendamt wenden.
Sofern das Sorgerecht geteilt wird, können grundsätzlich nur beide Elternteile gemeinsam darüber entscheiden, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Sie müssen sich darüber abstimmen. Können sich die Eltern nicht einigen, ist über diese Frage eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Das Familiengericht spricht dann - unabhängig vom weiterhin geltenden gemeinsamen Sorgerecht - entweder dem Vater oder der Mutter das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen hat, entscheidet dann grundsätzlich alleine über den Wohnort des Kindes. Möchte das Kind den Wohnort wechseln und dauerhaft zur Mutter ziehen, kann das Kind dies also nicht ohne die Zustimmung des Vaters eigenständig entscheiden. Beide Elternteile haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Immer zu berücksichtigen ist aber das Wohl des Kindes. Je älter das Kind, desto größer auch das Mitspracherecht. Bei einem 14- jährigen Kind gehen die Gerichte davon aus, dass sein Wille beachtlich (ggf. gefestigt) ist. Mit steigendem Alter ist also immer weniger der Umgang gegen den Willen des Kindes möglich. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Ob das so reicht mit dem anschreien? Reden Deine Eltern miteinander? Das wäre der ruhige Weg, wenn möglich: Du mit Deinen Eltern an einen Tisch, vielleicht eine vermittelnde Person, z.B. Grosseltern. Wie wäre das? Es gibt auch sog. Mediatoren...gibt es eine Vertrauensperson, die Dir helfen kann? Grundsätzlich hast Du mit 14 viel Mitspracherecht. Das sagen die anderen Posts schon, auch gute Tipps. Alles Gute
Und wie ist das wenn das Jugendamt die Umgänge verweigert oder selbst einfach begleitete umgänge festsetzt ohne Gerichtsbeschluss? Es kann doch nicht sein das man sein Umgangsrecht einklagen muss weil zb. Ein Jugendamt umgänge verhindert.
Hallo, wenn das Jugendamt den Umgang eines Elternteils mit dem Kind verweigert oder verhindert, kann der betroffene Elternteil dagegen vorgehen. Zunächst sollte versucht werden, das Problem außergerichtlich zu lösen, beispielsweise durch Gespräche mit dem Jugendamt. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann in der Tat auch der Weg vor Gericht notwendig sein. Leider können wir ohne detaillierte Informationen keinen konkreten Rat geben. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, das gemeinsame Sorgerecht verpflichtet beide Eltern, das Umgangsrecht des anderen Elternteils zu respektieren. Eine „Entführung“ des Kindes ist daher ein schwerwiegender Verstoß, den das Familiengericht in der Regel zugunsten des betroffenen Elternteils korrigieren wird, wenn dieses einen Antrag stellt. Welches gerichtliche oder außergerichtliche Vorgehen sinnvoll ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Leider können wir Ihnen so ohne detailliertere Informationen keinen konkreten Rat geben. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo. Ich eine Frage ? Ich hab Niederlassung Antrag gestellt beim Ausländer Behörde hab alles was sie brauchen nun Mutter wollte nicht unterschreiben .ich wohne getrennt und treffe immer mit meine Kind Wochenende zwischen Woche was kann ich tun ? Wollte das wegen nicht weil
X Ich lebe mit meinem o. a. Kind/meinen o. a. Kindern nicht in häuslicher Gemeinschaft, ich übe jedoch trotzdem die Personensorge aus. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Begegnungsgemeinschaft (gelegentliche Besuche), sondern um eine Beistandsgemeinschaft. Die Familie als Beistandsgemeinschaft ist dadurch geprägt, dass ein Familienmitglied einem anderen Familienmit- glied Lebenshilfe gewährt, auf die dieses angewiesen ist. Es wird in einem überdurchschnittlichen Maße Verant- wortung für die Betreuung und Erziehung übernommen sowie Beistand im Lebensalltag und durch intensive Zu- wendung auch Lebenshilfe im geistig-seelischen Bereich geleistet. Zur Glaubhaftmachung der Beistandsgemeinschaft sind Angaben zu folgenden Lebens- sachverhalten geeignet: • Häufigkeit, Dauer und Ort der Treffen bzw. Kontakte mit zeitlicher Einordnung, gemeinsame Unternehmungen, gemeinsam verbrachter Urlaub, gemeinsam getroffene Entscheidungen in Bezug auf das Kind, Erfüllung der Unterhaltspflicht, Geschenke bzw. Anschaffungen durch den ausländischen Elternteil. (Für Ihre Angaben verwenden Sie bitte die Rückseite.) 33.7-021-07.20
@@simranjeetsingh5122 Hallo, Können Sie Ihre Frage genauer beschreiben? Leider geht aus Ihrem Kommentar nicht genau hervor, was Sie erreichen wollen. Daher können wir Ihnen auf diesem Wege keinen Rat geben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo ihr lieben Ich bitte um viele Meinungen! Frage; Was würdet Ihr tun wenn ihr wüsstest das Euere X-Männer Kinderpornografie konsumieren? Ich bin Sorgerecht und ich will nicht mein Sohn zu sein Vater schicken? Kann ich das als Grund ausnutzen??
Hallo, ja, wenn ein Elternteil im Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist, kann dies sehr wohl eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen und unter Umständen sogar ein Kontaktverbot rechtfertigen. Hierzu gibt es bereits eine gerichtliche Entscheidung. Voraussetzung ist, dass es Beweise gibt. Wenden Sie sich am besten an das Jugendamt oder kontaktieren Sie direkt einen Fachanwalt für Familienrecht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
in Österreich auch nicht. Mein Mann war automatisch immer das Arschloch nur weil seine Ex und die erwachsene Tochter mitsamt dem Amt zusammengehalten haben
So gehts mir auch, nun hab ich mein Kind verloren. Weil die Austrägerin das selbstsüchtig entschieden hat. Ich hab mich an alle gewand. Gericht, Polizei, Medien, Jugendamt, Kinderschutzbund uvm. Niemand hilft die als Vater. Hier im EU Parlament wurde das deutlich dargelegt warum das so ist. th-cam.com/video/dUVABWtpDe0/w-d-xo.html
Wie ist es wen der Vater das Sorgerecht an Mutter gibt dan wieder zurück haben will geht es? Mein ex Frau sagt das ich es vergessen kan weil ich einmal schon gegeben habe
Hallo, wir können Ihre Frage leider nicht pauschal beantworten, da es beim Sorgerecht auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt. Vor allem das konkrete Verhalten der Eltern und das Kindeswohl sind ausschlaggebend. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo Ich bitte eine frage Meine Ehefrau ist psychisch krank und die leidet unter schizoaffektive Störung bipolar. Wir sind momentan getrennt und ich möchte das mein Tochter bei mir aufwachsen wurde. Es ist möglich?
Grundsätzlich sind beide Eltern zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Im besten Falle einigen Sie sich darüber, bei wem das Kind lebt und wann der andere (also Ihre Frau) das Kind sehen darf. Können Sie sich nicht einigen, kann das Jugendamt ggf. weiterhelfen. Andernfalls muss das Gericht entscheiden. Unter Umständen kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Das bekommen Sie aber nur dann, wenn das Familiengericht Ihrer Frau das Sorgerecht entzieht, weil das körperliche oder seelische Wohl des Kind gefährdet ist. Hierzu lesen Sie am besten unseren Artikel „10 Gründe um das alleinige Sorgerecht zu beantragen“ (www.kanzlei-hasselbach.de/2014/10-gruende-um-das-alleinige-sorgerecht-zu-beantragen/10/). Der Umgang zu dem Kind kann der Mutter aber nicht ohne weiteres verweigert werden. Nur in schwerwiegenden Fällen (wenn das Kindeswohl gefährdet ist) kann das Familiengericht den Umgang (zeitweise) einschränken oder ausschließen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Leider hat die von Ihnen erstellte Diagnose "bipolare Störung" keinerlei Aussagekraft vor dem Familiengericht. Allein ein ärztliches Gutachten wäre ein Argument. Der Arzt wird aber vom Familiengericht nicht angehört bzw. gibt aufgrund der ärztliche Schweigepflicht kein Urteil ab. Da müssen Sie schon ein familiengerichtliches Gutachten beantragen, das ordentlich kostet und das für das Familiengericht jedoch überhaupt nicht bindend ist. Außerdem wissen Sie nicht, ob das auch fachgerecht erstellt werden kann. Rechnen Sie mit den Schlimmsten! Erst wenn eine offensichtliche Verwahrlosung / Kindeswohlgefährdung vorliegt wird das Jugendamt aktiv (Inobhutnahme).
Ich habe so eine Frage, wenn Frau lass mich nicht Kontakt und ganze Zeit. Ich bin voll Ausländer. Ich komme aus Serbien. Ich hab Vaterschaft verdiene kein Kinder aber die App ist nicht blockiert mich und ich sehe nicht mit Monat Kinder in Handy was ich kann machen was ich hab meine Recht für dich kochen Kinder und besuchen Kinder
Hallo, Sie sollten sich unbedingt an das zuständige Jugendamt oder an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Denn als Vater haben Sie ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Das kann gerichtlich geregelt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Eigendlich ist das Jugendamt dafür verantwortlich. Das Jugendamt sollte zwischen den beiden Eltern Vermitteln und mit den Eltern eine gemeinsame Lösung finden für das Umgangsrecht. Über das Familiengericht geht es eigendlich nur wenn, die Eltern sich nicht einig werden können.
Hallo, Eine Umgangsvereinbarung können die Eltern auch selbst abschließen. Auf unserer Kanzleiwebseite finden Sie ein Muster und weitere Infos dazu: www.kanzlei-hasselbach.de/2017/umgangsregelung-kostenloses-muster-umgangsvereinbarung/11/ Können sich die Eltern nicht einigen, wird die Umgangsregelung auf Antrag vom Familiengericht festgelegt. Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich habe heute ausschluss umgnsrecht gercht gemache und ein jahre ich muss meine kinder sehen wann ich sehe mein 25,000 € strafe bekommen meine ex frau viele lüge gesagt in familiegercht bitte hilfe was ich machen muss
Hallo, das können wir leider nicht beantworten, ohne den Inhalt des gerichtlichen Beschlusses und Ihre Situation zu kennen. In diesem Fall wäre eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend ratsam. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, das Alter des Kindes spielt zunächst keine Rolle, wenn es um Streit um das Sorgerecht geht. Das heißt, die Eltern können auch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes über das Sorgerecht streiten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Dankeschön für die schnelle Antwort. Ich habe vor kurzem das geteilte Sorgerecht beantragt. Die Mutter ist dagegen und droht den Umgang aufgrundessen einzustellen.
@@jensba6024 Bevor ein Sorgerechtsstreit eskaliert, sollten Sie rechtzeitig professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht einholen. Er kann Sie zum bestmöglichen Vorgehen beraten und gegebenenfalls Ihr Umgangsrecht für Sie durchsetzen.
@@kanzlei_hasselbach Ja.genau das habe ich getan.jetzt ist schon in 2 Wochen der Prozess. Unglaublich schnell. Und schon jetzt sehr kräftezerrend.Meine Tochter hat 2 Tage vorher allein Anhörung. Ich hoffe das man sie bis dahin nicht manipuliert was sie sagen soll.
Ex frau wohnt 200 km entfernt wir haben das Sorgerecht beide und sie lässt mich nicht die kinder besuchen ist das erlaubt ich darf meine kinder alle 14 tage sehen für das Wochenende und wieso darf ich nicht meine kinder beim Kindergarten besuchen oder schule oder abholen was kann ich tun bitte Meine tochter ist 5 Jahre Sohn ist 1 Jahr
Hallo, ohne Ihre Situation genauer zu kennen, können wir dazu leider nichts sagen. Es kommt immer sehr stark auf den Einzelfall an - um Ihnen einen Rat geben zu können, müssten wir alle familiären Umstände und Vorkommnisse kennen. Da Sie bereits öfter Fragen zum Thema Umgangsrecht gestellt haben, können wir Ihnen nur dringend raten, sich an einen Experten zu wenden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen im Rahmen einer Rechtsberatung sagen, was Sie genau tun können, um Ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig Rat zu holen, bevor es zu spät ist und die Bindung zu den Kindern abreißt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@@Malke-od7zg Gerne können Sie sich für eine Rechtsberatung natürlich auch an uns wenden - wir beraten Mandanten bundesweit. Sie können uns gerne hier eine Nachricht schreiben: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Der Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Über alle Beratungskosten informieren wir Sie dann natürlich vorab.
Ich habe seit Geburt Sorgerecht. Mein Kind ist 4. Der Vater kam früher Freitags nach dem Arbeit und Sonntags Nachmittag. Immer in andere Uhrzeit. Manchmal auch nicht. Dann habe ich ein Treffen im Jugendamt beantragt. Ich habe vorgeschlagen das er dann ein Tag früher kommt und verbringt bis Abend mit dem Kind. Er hat zugestimmt. Selbst hat er gesagt er kommt um 11. Seit dann hat er das noch niemals gemacht. Immer gibt es eine Ausrede und er kommt um 13,14,15...man weisst nie wann. Was kann ich machen? Kind ist noch klein aber fragt schon langsam wo ist Papa so lange...später wird das nich schwieriger wenn er merkt das er den Papa immer warten muss.
Hallo, in diesem Fall sollten Sie sich erneut an das Jugendamt wenden. Sie sollten auf keinen Fall eigenmächtig den Umgang verweigern. Es ist Ihnen aber auch nicht zuzumuten, dass Umgangsübergaben nicht verlässlich stattfinden. Sollte ein weiterer Termin beim Jugendamt keine Besserung bringen, bleibt noch der Weg zum Familiengericht um eine Lösung zu finden. Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Es ist sofort bei einem etwaigen Umgangsausschluss der Mutter/oder des Vaters - möglichst schon vorab - eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Notfalls im e.A Verfahren. Bei einer vorab gerichtlichen Vereinbarung inkl. gerichtlicher Billigung droht dem verweigernden Elternteil ein Bußgeld bis zu 25000 Euro oder ersatzweise Haft. Grüsse
Sind die Eltern verheiratet, haben beide grundsätzlich das geteilte Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter erstmal das alleinige Sorgerecht. In dem Fall muss eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung zusammen mit der Mutter erfolgen. Sollte die Mutter ihre Zustimmung verweigern, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Das alleinige Sorgerecht kann der Vater (genauso wie die Mutter) nur dann bekommen, wenn der andere Elternteil stirbt oder dem anderen Sorgeberechtigten sein Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wird. Das Familiengericht wird aber nur dann tätig, wenn es das Kind vor Gefahren für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder wegen Gefahr für sein Vermögen schützen muss. Hierzu lesen Sie am besten unseren Artikel „10 Gründe um das alleinige Sorgerecht zu beantragen“ (www.kanzlei-hasselbach.de/2014/10-gruende-um-das-alleinige-sorgerecht-zu-beantragen/10/). Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, ein Elternteil bekommt nur dann auf Antrag das alleinige Sorgerecht, wenn das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet ist. Dazu muss die konkrete Situation des Kindes geprüft werden. Eine allgemeine Aussage, ob eine Gesprächsverweigerung des Vaters bereits ausreicht, ist leider nicht möglich. Wenn Sie vorhaben, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und sich ausführlich beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, wenn der Vater eines 17-jährigen Jugendlichen nach Jahren plötzlich sein Umgangsrecht geltend macht, spielt der Wunsch des Jugendlichen in der Regel eine wichtige Rolle. Das Umgangsrecht wird in erster Linie im Hinblick auf das Kindeswohl entschieden. Da ein 17-Jähriger nahe an der Volljährigkeit ist, wird seine Meinung in der Regel berücksichtigt. Wir können Ihnen ohne weitere Details allerdings keine konkrete Auskunft zu Ihrem Fall geben. Ich hoffe, wir konnten Ihnen dennoch weiterhelfen. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich habe mit meiner ex die Vereinbarung das ich unsere Tochter immer an ihrer Wohnadresse abgebe. Sie will das ich sie bei Opa ab und an abgebe… Ich bin verkracht und will da nicht hin. Muss ich das?
Hallo, besteht eine gerichtlich genehmigte Umgangsvereinbarung, so sind die Regelungen rechtlich bindend. Die Eltern müssen sich dann an die vereinbarten Regelungen halten. Eine Umgangsvereinbarung, die ohne Mitwirkung des Familiengerichts geschlossen wurde, kann von den Eltern gemeinsam jederzeit geändert werden. Bei den Umgangsvereinbarungen soll das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Daneben soll das Kindesalter, die Arbeitszeiten der Eltern und die Entfernung zwischen den Wohnorten berücksichtigt werden. Die persönlichen “Wünsche” der Eltern spielen da erstmal keine Rolle. In Ihrem Fall sollten Sie also versuchen, eine möglichst einvernehmliche Lösung mit der Mutter des Kindes zu finden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Nein, ein fast 14jaehriger hat da viel Mitspracherecht. Sorgerecht verlieren geht m.E. nicht so schnell. - Versuchen Sie, wenn möglich, mit dem anderen Elternteil zu reden. Mit dem Kind sowieso. Da lässt sich manches klären, woran es liegt und sei es einfach "nur" Pubertät.
@@GeoPap37 das stimmt. Die Frage ist, wie läuft es bei und zwischen den Eltern. Die Frage wegen Umgang einhalten durch den Jugendlichen habe ich anders verstanden.
Beide Elternteile haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wobei das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht. Je älter das Kind, desto größer auch das Mitspracherecht. Mit steigendem Alter ist also immer weniger der Umgang gegen den Willen des Kindes möglich. Das Sorgerecht verlieren Sie nicht dadurch, dass Ihr Kind den Umgang nicht einhalten will. Allerdings sind die Eltern nach der sog. Wohlverhaltenspflicht angehalten, alles zu unterlassen, was den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind erschwert, einschränkt oder ausschließt. Eltern können sich nur dann auf den entgegenstehenden Willen des Kindes berufen, wenn sie vorher ernsthaft auf das Kind eingewirkt haben und alles versucht haben, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo ich bin Bochum ich komm as Tajikistan ich bin 6 yare 5 monat in Dojland ich bin im Bochum bulaiben ich habe aine son 7 yaren alt ich bin geturent maenezon politzai giben fata ich habe anwalt guricht 18 oktobur weg Dordumon maine name Rajabgul kabirowa bite miya helfen
Versuch doch mal den Umgang auszuschließen wenn der Vater gewalttätig war. In vielen Fällen ein naiver Gedanke, dass durchzubekommen. Ich spreche aus eigener Erfahrung und kenne unzählige Fälle in denen verprügelte Frauen den Vätern ihre Kinder zum Umgang bringen müssen, obwohl diese die Gewalt mit erleben mussten. Sie erklären theoretisch nach Bilderbuch. die Realität sieht an vielen Familiengerichten oft anders aus. Das sollte man auch wissen.
Klingt hart und wenn Dir das passiert hast du mein Mitgefühl. Allerdings sieht die Realität leider sehr oft so aus, dass Mütter gezielt die Kommunikation verweigern und die Kinder als emotionale Waffen einsetzen und eben nicht von Gerichten oder Jugendämtern dafür belangt werden. ein Systemfehler ist, dass das Kindeswohl mit dem willen der Mutter gleichgesetzt wird. Eine Mutter, die gezielt den Vater aus dem Leben des Kindes verdrängen will ist in D genau am richtigen Ort. Bei gezielter Nicht-Kommunikation, Boykottieren der Umgänge durch Mütter verdrehen die Familiengerichte es in "hochstrittige Eltern" und die Leidtragenden sind letztlich die Kinder und Väter, weil sie sich kaum bis gar nicht sehen können.
@@andrascene2717 Kindesentzug trifft in erster Linie Väter. Ihre Aussage verharmlost diese einseitige Benachteiligung von Vätern. Gewalt in der Familie trifft auch Männer und nicht nur Frauen 😉
Das ist sehr Interessant da mein Anwalt damals nur meinte " nach dem deutschen Recht hat der Vater keine recht sonder soll zahlen". Dann werde ich mal schauen was ich erreichen kann. da die Kindesmutter mir schon seit 3 Jahren den Kontakt untersagt und ich immer nur heimlich mit meinen Kindern Kontakt habe.
verstehe ich absolut nicht. Heutzutage haben Kindesväter auch ihre Rechte. Sie sollten sich Mal beim Jugendamt erkundigen und einen Antrag stellen. Sofern sie der leibliche Vater sind, eingetragen usw. dürfte das kein Thema mehr sein. Ich musste meinem Ex-Partner das geteilte Sorgerecht zusprechen und er hat auch das Standard Umgangsrecht, auch wenn ich ihn überaus hasse😁👌 aber ich muss als Mutter diesen Verpflichtungen nachkommen, da ich sonst selber Stress mit dem Jugendamt bekomme. Also ab dahin und alles schildern, Mails etc. ausdrucken mitnehmen. Sie haben auch Rechte, vor allem, Ihre Kinder zu sehen!
An alle die behaupten, dass Männer vor Familengericht ihre Rechte haben: Ich beobachte das Gegenbeispiel an meinem Freund - innerhalb von drei Jahren hat er seine Tochter vielleicht fünf Mal gesehen (alles begleitete Umgänge). Er kann seine Rechte nicht durchsetzen, da niemand der Mutter das Kind wegnehmen wird. Außerdem ist die Mutter kreativ unf glaubwürdig... ich führe das nicht weiter aus. Aktuell soll die Umgangsbegleitung 5 Umgänge mit dem Kind haben, bevor Umgänge mit dem Vater stattfinden können. Diese begleiteten Umgänge wurden von der Richterin festgelegt. Von 8 geplanten Terminen zwischen der Begleitung und dem Kind sind 5 Termine Corona-bedingt ausgefallen. Währenddessen fragt die Richterin an, ob sie das Verfahren zu den Umgängen einstellen könne. Dabei hat seit bald zwei Jahren kein einziger Umgang stattgefunden. Es ist sehr frustrierend und traurig und man ist dem hilflos ausgeliefert. Es gibt zu solchen Themen leider keine offene Diskussion in unserer Gesellschaft. Es ist pure Schikane, was Männer in Familiengerichten teilweise erleiden.
Es ist einfach eine Katastrophe, dass Kinder immer erst zu Schaden kommen müssen und man dies auch noch beweisen muss, um weiteren gefährlichen und schädlichen Umgang vorzubeugen. Wenn ein Vater also immer wieder wiederholt, er würde das Kind schütteln oder fallen lassen, weil er überfordert ist oder am Bahnhof vergessen, oder das Kind immer wieder wie am Spieß schreit sobald es mit ihm kurze Zeit alleine ist, er dem Kind immer wieder weh tut, weil er "tollpatschig" ist etc etc- ist das wohl nicht genug??!!
Hallo, in diesem Fall sollte sich die Mutter zunächst an das Jugendamt wenden. Eine wiederholte Verweigerung des Umgangs kann bei Bestehen eines gerichtlich geregelten Umganges zu einem Ordnungsgeld führen. Sollte der Vater durch den Konsum das Kindeswohl gefährden, könnte beim Familiengericht ein begleiteter Umgang oder sogar ein Umgangsausschluss beantragt werden. Ich hoffe, wir konnten Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Guten Tag Meine Tochter ist 16 ... Wohnt bei mir. Ich möchte umziehen wegen neue Arbeitsstelle. Mein Ex Mann ist dagegen. Aufenthaltsbest. recht haben wir beide. Was kann ich tun. Ich bitte um Hilfe. Wie kann ich gesetzlich alles regeln.
Hallo, ein 16-jähriges Kind kann bereits selbst einen Wunsch äußern, wo es leben möchte. Wenn Ihre Tochter äußert, dass sie mit Ihnen in eine neue, weiter entfernte Wohnung ziehen möchte, kann der Vater dies wahrscheinlich nicht verhindern, da das Familiengericht ab einem Kindesalter von 14 Jahren in der Regel dem Wunsch des Kindes zustimmt. Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn der Umzug das Kindeswohl gefährden würde. Wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Mann nicht einig werden, müssten Sie die Zustimmung des Familiengerichts zum Umzug einholen. Wie bereits erläutert, würde das Familiengericht die Zustimmung in der Regel erteilen, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist und den Wunsch äußert, mit Ihnen umzuziehen. Es kommt jedoch immer auf die familiären Umstände des Einzelfalls an. Daher können wir Sie an dieser Stelle nur allgemein informieren. Wir bräuchten weitere Informationen über Ihre Situation, um Ihnen eine verbindliche Auskunft geben zu können. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular bei uns melden: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Die Gesetze sollten dringend überarbeitet werden, viele Mütter benötigen professionellere Hilfe als wir (Erzeuger). Frauen die die Männer austricksen und von den Unterhaltseinnahmen der Kinder Leben!
Hilfe für Mütter wird die Diskriminierung von Vätern nicht beseitigen. Der Gesetzgeber MUSS die Vorgabe der EU umsetzen und das Doppelresidenzmodell als primäres Erziehungsmodell gesetzlich verankern. Auf Antrag des Vaters muss es vom Familiengericht angeordnet werden. Somit würden sich die 2 größten Streitpunkte (Umgangszeit und Unterhalt) erledigen, denn jeder hat das Kind zu 50% und niemand zahlt dem anderen Elternteil mehr Unterhalt. Ganz nebenbei müssen Frauen dann auch etwas mehr arbeiten und nicht nur vom Unterhalt leben. Alles im Sinne der Gleichberechtigung / Gleichstellung.
Ach, das klingt alles so einfach. Seit 6 Jahren und 5 Beschlüssen, welche inhaltlich wenigstens das Auskunftsrecht einschließen, kämpfe ich nun für meinen Sohn. Es gibt keinen Paragraphen, welcher die Mutter massregelt, wenn sie der Elternvereinbarung bewusst keine Folge leistet. Eine Schande ist es, wenn Richterinnen nicht den Mut haben, solche Zustände anzuprangern. Mit dem Geld, was ich für mein Kind bei Gericht, vor allem erfolglos gelassen habe, hätte ich mit ihm eine Weltreise machen können. Im Übrigen; ich habe juristisch eine weiße Weste, habe kein Alkoholproblem und möchte meinen Sohn auch nicht entführen. Einfach nur Papa nach BGB 1684 sein.
Ich kann und verstehe Sie in jedem Wort, ich kämpfe zur Zeit ebenfalls um das Ungangsrecht. Es ist einfach unglaublich, dass Richterinnen, Jugendämter nicht in der Lage sind durchzugreifen. Aber würde der Kindesvater den Unterhalt nicht zahlen, wie schnell hier Recht durchgesetzt werden würde
Hallo, es ist wichtig, möglichst konkrete gerichtliche Umgangsvereinbarungen zu treffen, oder Beschlüsse zu erwirken, vor allem hinsichtlich Ort, Tag und Uhrzeit. Denn in diesem Fall kann der Umgang ggf. vollstreckt werden. Auch die Beantragung eines Umgangspflegers, der sich um die ordnungsgemäße Durchsetzung des Umgangs kümmert, ist möglich. In jedem Fall sollten Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Familienrecht zur Seite haben, damit Sie alle Möglichkeiten zeitnah und zielgerichtet ausschöpfen können. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Wir sind auch auf Instagram & Facebook!🎉
Für wöchentliche Rechtstipps und aktuelle News zum Arbeits- & Familienrecht folgen Sie uns auf:
👉 instagram.com/kanzleihasselbach
👉 facebook.com/Kanzlei.Hasselbach
Seit 3 Jahren versuche ich meine Tochter regelmäßig zu Sehen. Die Kindesmutter sagt zwar nicht offiziell das sie mir unsere Tochter verwehrt aber es sind immer wieder irgendwelche Vorfälle weshalb es nicht geht. Es gab ein Termin mit dem Jugendamt zum Konfliktgespräch, bei dem die Kindesmutter nicht aufgetaucht ist. Man hatte sich dann nach einem langen Gespräch auf „feste zeiten“ geeinigt (telefonieren, das Kind sehen) was aber von der Mutter Seite aus nie klappt. Wenn ich meine Tochter dann alle paar Wochen sehe dürfen wir nur in der Wohnung der Mutter spielen (egal bei welchen Wetterverhältnissen). Ich schlage viele Sachen vor (Zoo, Spielplatz, Schwimmbad ect…) aber immer ist ein Ereignis bei der Mutter, dass solche Ausflüge nicht zulässt. All solche Schikanen muss man sich als Vater gefallen lassen. Meine Person ist immer gewählt den friedlichen Weg zu wählen, da es ja nicht um die Vergangenheit der Eltern geht sondern um die Gegenwart des Kindes. Natürlich ist auch die ein,- oder andere absage meinerseits gewesen (Arbeit, Termine ect…)
Aber das waren einige Ausnahmen.
Wie hoch ist eine Wahrscheinlichkeit vor Gericht zu gewinnen?
Man will Papa sein wird aber durch Schikanen daran gehindert.
(Das ist mein erstes Kind und einziges Kind) und die Mutter nutzt das natürlich aus. Ich kriege meine Tochter nicht mal für 30 min alleine da die Begründung ist „du hast keine Ahnung wie man mit Kindern umgeht.“
Woher denn auch wenn man nicht gelassen wird?!
Können sie mir den ein oder anderen Tipp geben den ein oder anderen Erfolg zu verzeichnen in Betracht das ich eine engere Bindung zu meiner Tochter aufbauen kann?
Ich entschuldige mich schon mal im Voraus für manche Formfehler aber dies ist ein sehr aufregendes Thema.
Hallo,
wir verstehen Ihre Situation sehr gut. Gerne möchten wir Ihnen helfen. Zunächst sei gesagt, dass das Umgangsrecht gerichtlich eingeklagt werden kann. Besser ist immer eine außergerichtliche Lösung, damit die Fronten zwischen den Eltern nicht verhärten.
Betroffene, meist Väter, sollten nicht zu lange warten, bis sie ihr Umgangsrecht aktiv verfolgen, am besten mit einem Fachanwalt für Familienrecht. Nicht immer ist die Klage der richtige Weg. Hier ist Fingerspitzengefühl und auch Fachwissen verlangt, um den richtigen Weg zu finden. Nach Ihren Schilderungen wäre eine gerichtlich durchsetzbare Umgangsregelung angezeigt.
Bei schuldhaften Verstößen gegen die Regelung wäre dann ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft möglich, um die Mutter zum rechtmäßigen Verhalten anzuhalten.
Gerade deswegen sollten Betroffene rechtzeitig handeln. Lassen Sie sich am besten individuell beraten. Viele Konflikte lassen sich, mit dem richtigen Hintergrundwissen, auch außergerichtlich beilegen. Gerne stehen wir Ihnen hier als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht zur Verfügung. Mehr zu unserer Beratung im Umgangsrecht finden Sie hier: www.kanzlei-hasselbach.de/rechtsgebiete/familienrecht/sorgerecht/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Habe sehr ähnliche Erfahrungen gemacht über nun fast 11 Jahre und bin jetzt beim Anwalt und die Mutter meint jetzt meine Tochter wäre die Angeklagte.. ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll. selbst sobald ich vor Gericht gewonnen habe sagt es kaum etwas aus.
du hast keine Ahnung wie man mit Kindern umgeht? Blödsinn. Jeder Vater, ich spreche nicht von Erzeugern oder Samenbankheinis, weiß was er wissen will wenn es um seinen Nachwuchs geht. Lass dir deine Zärtlichkeit nicht zur Wissensverweigerung ummünzen. Ich kenne den Scheiß. Das ist pure Hilflosigkeit der Mutter. Wo die herkommt? Keine Ahnung. Stolz hilft, aber wirkt nicht. Was wirkt ist ein Geheimniss das nur die andere Seite kennt. Das Kind kennt nur Dich. Nicht die andere Seite. Die Du kennst, aber nicht derren Geheimniss. Was soll das? Wie man in den Wald hineinscheißt so stinkt es heraus. Was soll die Schlechtwetterseite? Ihr Leben ist Dein Leben. Nicht Euer Leben. Euer Leben war etwas wert. Ihr Leben ist wertvoller. Lass dich trösten. Du bist weiter als ich. Bei mir geht es gerade erst los mit den Ämtern. Hast du das Video "Achtung - Kontakt mit Jugendamt? Was Du wissen musst! SGB VIII | Liebe statt Unterhalt" th-cam.com/video/2wqNXXneTy0/w-d-xo.html gesehen? Ich fand's hilfreich.
@@TheHarmonyGrowth Wie bleibt man da bei seinem Kind fröhlich? Vor allem die andere Seite? Ich komme aus dem Staunen nicht heraus.
Ich liebe diese Märchenstunde (Ironie aus!) rein theoretisch ist alles richtig erklärt, die Realität sieht leider total anders aus! Zeit schafft fakten, soll heißen wer seine Kinder längere Zeit qeder sehen, hören oder sonstwie treffen konnte ist raus aus der Nummer als Vater bzw. Elternteil!
Hallo,
was Sie schreiben ist leider tatsächlich nicht ganz verkehrt. Wenn sich das Kind von einem Elternteil derart entfremdet, dass es einen Kontakt irgendwann komplett ablehnt und der Umgang nicht mehr umzusetzen ist, so ist es häufig zu spät. Darum ist bei Problemen mit dem Umgangsrecht ein schnelles Handeln immer sehr wichtig! Wenn die Mutter dem Vater das Umgangsrecht zu Unrecht verweigert, so sollte der Vater so bald wie möglich Unterstützung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Und was ist mit den Vätern, die sich freiwillig aus der Affäre ziehen, ihre Kinder im Stich lassen?! sich absichtlich nur sporadisch Mal melden? da kann das Jugendamt natürlich nichts machen. das ist sehr schade. Ich bin eine von wenigen Müttern, die dem Vater hinterher läuft, damit er seinen Sohn nicht vergisst....aber das Jugendamt tut nichts. ich bleibe auf allem alleine sitzen.
@@lulleloca7578 Dann hast du scheinbar nicht die richtigen Möglichkeiten genutzt. Nimm dir einen Anwalt, der kann Unterhaltsforderungen einklagen.
Am mangelnden Interesse des Vaters wirst du nichts ändern können. Aber anstatt dem hinterher zu laufen, sei einfach alleine stark.
@@lulleloca7578 ich habe auch den Fehler gemacht dem Vater hinterherlaufen weil meine Tochter ihn unbedingt mal kennenlernen wollte . Jetzt will er plötzlich das Sorgerecht. Also sei lieber froh wenn der Vater sich nicht blicken lässt.
@@BazingOringore ich denke nicht das Sie die Situation beurteilen können schließlich kennen wir uns gar nicht . Eigentlich geht es Sie ja gar nichts an aber der Vater hat sich 10 Jahre geweigert Kontakt zu seinem Kind zu haben . Jetzt ist sie 13 und ja da kann man schon mal bisschen frustriert sein . Warum das kind deswegen arm sein soll versteh ich aber nicht schließlich gehören Probleme zum leben dazu.
Die Wohlverhaltenspflicht ist oft nur Makulatur am Familiengericht. Ich spreche aus eigener Erfahrung und derer anderer Eltern.
Danke, wie sieht es aus, wenn die Mutter nach Kontaktabbruch zum Vater das Kind durch „in Obhutname“ abgenommen bekommt, der Vater aber erst später davon erfährt, weil die Mutter ihn blockiert und den Kontakt zum Kind verweigert hat?
Kann der Vater das Kind dann rechtlich vom Jugendamt zu sich holen?
Ja! Genau! Wie sieht das aus? Würde ich auch gern wissen.
Hallo,
grundsätzlich kann der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der Mutter das Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wurde. Ein Antrag zur Erlangung des alleinigen Sorgerechts muss beim zuständigen Familiengericht gestellt werden, welches sodann darüber entscheidet. Im Zentrum jeder Sorgerechtsentscheidung steht das Kindeswohl.
Leider können wir ohne detaillierte Informationen keinen konkreten Rat geben.
Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Wie sieht denn aus nicht erfolgreiches Begleiteter Umgang aus ??? Was kann schief gehen ? Welche Probleme kann es geben damit es als nicht möglich gilt ???? 🤔
Hallo,
begleiteter Umgang meint eine betreute und somit überwachte Umgangszeit. Er kann angeordnet oder freiwillig in Anspruch genommen werden. Ein Grund für einen Abbruch des Umgang kann zum Beispiel sein, dass das Wohl des Kindes während des Umgangs gefährdet wird oder dass Absprachen nicht eingehalten werden. Ob ein nicht erfolgreicher begleiteter Umgang vorliegt oder dieser sogar abgebrochen werden muss, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo Kanzlei Hasselbach, mein Exmann schreibt Nachricht unserer 10 Jährige Tochter, wo steht Sachen aus unserer Ehe, die eigentlich mit Umgang nichts zu tun hat. Gibt's ein Paragraph, wo das Verbot steht? Es kann nicht sein, daß soche Informationen aus unserer Ehe, dem Kind weiter geben kann. Was kann ich machen? Dankeschön
Ich bin genau in der Situation ich habe einen 2 Jahre alten Sohn und bin 21 (dumme Kommentare könnt ihr euch sparen) leider will die Mutter nicht das ich meinen Sohn sehe. Ich habe vieles versucht leider hat nichts zu Erfolg geführt. Kann mir jemand helfen?
Hat die Mutter irgendwas gegen Dich in der Hand? Wo sie Dich erpressen kann.
@@blaubar9901 nein eigentlich nicht
Aufgrund welchen Beschlusses hat das nicht zum Erfolg geführt?
@@LucidDreamer47 kein Beschluss sie hat das einfach entschieden (Rosenkrieg) und so richtig was dagegen tun kann ich auch nicht
@@noaheisnecker8645 Hast du dir das Video mal angehört? Du musst zum Anwalt und anschließend geht das vor Gericht.
Dann gibt es einen Beschluss. Damit kannst du dann die Polizei rufen wenn die Mutter an abgesprochenen Zeit dir das Kind nicht gibt.
Meine Lebensgefährtin hat mich verlassen ohne Grund und werde bald 3facher Vater und habe meine Kinder seit 1 Monat nur 1 Stunde gesehn sie möchte Nicht das ich meine Kinder sehe und sie hat gesagt sie wirdalles Im Wege leiten das ich meine Kinder nicht sehen darf😢sie hat mit 4 jahre lang gesagt wenn ich nicht das mache was sie will wird sie gehen und ich seh meine kinder nie wieder habe gelebt wie im Gefängnis hab alles gefallen lasse und vor ein monat ist sie gegangen hat mir gesagt bei dir kann ich mir kein geld sparen und das sie einfach geht und erzählt jeden das ich sie raus geschmissen hab was nicht stimmt und wenn ich durch Gericht mache wird sie lügen und sagen ich schaue nicht auf meine kinder und wird ihre ganze familie mit nehmen als falsches beweis
Hallo,
das ist eine sehr schwierige Situation. Leider können wir Ihnen ohne weitere Informationen nicht helfen. Wir raten Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden. Gerne können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen:
www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Zum kotzen eine Mutter zu sein... Wo es nicht ums Kind geht sondern darum der Mutter das Leben zu erschweren.... Ja denn solche penner gibt es auch. Da könnt ich im strahl kotzen.
Anhand Deiner primitiven Aussage, kann man sich Dich als Mutter gut vorstellen. Lg
Mein Leben im Moment
@@blaubar9901 somal sie eine Rechtsbandbreite ausschöpfen kann, welche für Väter in dieser mutmaßlichen Situation ihresgleichen sucht.
Siehst Du. Du schimpfst genauso wie wir Männer ! Zurecht und ja du hast Recht es gibt auch die Gegenseite das spricht auch keiner ab. Aber das eine Lüge mehr Gewicht hat als die Wahrheit obwohl es um das Wohl des Kindes geht und nicht uns Eltern. Es ist der Frust das nicht gönnen der Drang unbedingt etwas zerstören zu müssen egal was es kostet. Den meisten sind doch Kinder scheiß egal schaut euch draußen um was los ist. Oder in den Wohnungen klotze zocken Handy .. kein Wunder das alles den Bach runter geht bei der Menschlichen Verblödung. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen .. in diesem Sinne. Kinder sind ein Geschenk und sind ein Spiegelbild unserer selbst. Wie sollen sie mal werden es liegt in euren Händen. Ehrliche nette aufrichtige sympathische liebgewonnene Menschen mit Verstand die hinterfragen sollen wissen ist Macht so Erziehe ich meine Kinder. Mfg
Ich hätte eine Frage. Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter (12). Seitdem sie ca. 3 Jahre alt ist. Ich war die erste Zeit lang Alleinerziehender Vater, habe dann später geheiratet. Meine Tochter will mittlerweile nicht mehr zu ihrer Mutter. Diese Entscheidung kam nicht von gestern auf morgen, sondern war ein langer Prozess. Es kam immer wieder zu Problemen mit der Kindesmutter. Die hat jede Gelegenheit genutzt, um mich und meine Frau, sogar meine anderen Kinder schlecht zu machen. Ihr geht es nicht um das Wohlbefinden unserer Tochter, sondern eher mir schaden zuzufügen. Unsere Tochter hat schon mehrmals geäußert das sie nicht mehr hin will, jedoch habe ich sie immer wieder aufgemuntert, da sie ja schließlich ihre leibliche Mutter ist. Da sie aber in einem Alter ist, wo sie mit gutem Gewissen selbst entscheiden kann, will ich ihr das nicht aufzwingen. Sie hat das ihrer Mutter am Telefon mitgeteilt, dass sie sie nicht mehr sehen will und dadurch die Umgänge nicht mehr stattfinden. Jetzt habe ich vor paar Tagen einen Brief vom Amtsgericht bekommen, wo drin steht, dass die Kindesmutter mich auf ein Ordnungsgeld verklagt hat. Jetzt zu meiner Frage. Bin ich gezwungen gegen den Willen unserer Tochter weiterhin die Umgänge wahrzunehmen, oder habe ich das Recht die Umgänge einzustellen?Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Je älter ein Kind ist, desto wichtiger wird sein Mitspracherecht bzgl. des Umgangs mit dem anderen Elternteil. Ein größeres Gewicht als der Kindeswille hat jedoch das Kindeswohl. In vielen Fällen mag Kindeswille und Kindeswohl übereinstimmen. In einigen Fällen ist es dennoch schon vorgekommen, dass das Gericht gegen den Kindeswillen einen Umgang angeordnet hat, weil es dem Wohl des Kindes zugute kommt. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn das Kind unter dem Einfluss des betreuenden Elternteils steht. Diese Umstände werden im Falle eines Rechtsstreits vom Gericht geprüft.
Bevor ein Kind volljährig ist, hat es lediglich ein Mitspracherecht und kann eben nicht völlig eigenständig über den Umgang mit dem Elternteil bestimmen. Die Gerichte beachten den Willen eines Kindes aber auch schon dann, wenn es mindestens 12 Jahre alt ist und seinen Willen wiederholt und vehement geäußert hat.
In Ihrem Fall besteht anscheinend ein Umgangsbeschluss aus dem nun vollstreckt werden soll. Es ist nicht ratsam gegen den Beschluss den Umgang auszusetzen. Sie können nun Gegen den Ordnungsgeldantrag vorbringen, dass Sie ggf. kein Verschulden trifft, da es der Kindeswille war, Sie aber alles versucht haben. Gegen den Umgangsbeschluss sollten Sie gerichtlich vorgehen und eine Abänderung beantragen. Ansonsten droht der nächste Ordnungsgeldantrag. Als Zwangsmittel kommt auch die Zwangshaft in Frage, sodass ein Tätigwerden ratsam ist.
Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten. Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wenn wir Sie gerichtlich unterstützen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Vielen vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen N.Kaya
Habe zwei Kinder, 6 und 4 Jahre alt, auch Alleiniges Sorgerecht. Mein ex kommt über die Trennung nicht weg. Er denkt und sagt immer noch dass ich sein Eigentum bin. Dazu kommt noch dass er ein Narzist und ein Stalker ist. Ich fühle mich in der Stadt nicht mehr sicher, möchte mit Kindern weg ziehen. Auf was muss ich jetzt achten? Es besteht auch Verdacht dass er die Kinder entführen könnte. Für die Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Hallo,
Grundsätzlich können Sie mit den Kindern einfach wegziehen, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben. Der Vater der Kinder hat jedoch dennoch ein Umgangsrecht. Das heißt, sie können ihm nicht ohne weiteres die Kinder vorenthalten - es sei denn, die Kinder sind beim Vater in Gefahr, z. B. durch eine drohende Entführung. In diesem Fall sollten Sie jedoch nicht im Alleingang handeln und sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten und ggf. vertreten lassen. Ein Umgangsrecht kann unter solchen Umständen einer befürchteten Entführungsgefahr auch begleitet stattfinden, sodass die Kinder nicht allein Kontakt zum Vater haben.
Zögern Sie daher nicht und holen Sie sich juristische Unterstützung. Gerne können Sie sich natürlich auch an uns wenden:
www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach vielen herzlichen Dank
Ein kind braucht beide Eltern und ich finde es echt unerträglich wieviel macht eine Frau und kindesmutter bekommt heute .
Aber zahlen dürfen die väter am besten das ganze geld 😢
Wie ist das bei einer Mutter Kind Kur geregelt? Die Mutter hält sich nicht an Besuchsabsprachen und reagiert nicht auf jegliche Kontaktversuche. Sie sagt, es sei eine Empfehlung des Arztes sodass der positive Erfolg der Kur herbeigeführt werden kann.
Eine Kur dauert soweit ich weiß 3 Wochen vielleicht ist es dem Kind zur Liebe gar nicht verkehrt diese Zeit ohne Kontakt auszuhalten oder ? Mein Ex und ich hatten damals abgesprochen mit Hilfe des Jugendamtes das er jede Woche ein Foto bekommt mit einem kurzen Text (keine Berichterstattung, ganz wichtig) und uns sonst nicht weiter terrorisiert. Damit Mutter und Kind endlich Mal wieder durchatmen können.
@@reginafeer9581Danke für die Antwort. Die Kur war für die Mutter und das Kind ist ein Begleitkind gewesen. Und wir haben dieses Kind jede Woche und dann 3 Wochen einfach alles zu ignorieren ist sicherlich nicht korrekt. Aber es ist jetzt schon einige Monate her und mein Partner hat die richtigen Worte für die Mutter gefunden.
Ich bräuchte ein paar Ratschläge. Die Exfreundin meines Bruders ist nach dem ersten Mal schwanger geworden, die beiden waren nicht wirklich ein Paar. Er ist seit dem ersten Tag für das Kind da gewesen, doch sie benutzt den Kleinen als Druckmittel, weil sie sagt, er kann nur bei ihm sein, wenn er bei ihr übernachtet. Die beiden verstehen sich garnicht und mein Bruder wollte einfach nur ein zivilisierten Weg finden. Sie kann jedoch keine persönlichen Gespräche führen, weil sie keine Antworten gibt. Sie hat bereits ein Kind von einem anderen Mann. Mein Bruder hat das gemeinsame Sorgerecht und sieht seinen Sohn seit 2 Monaten nur 1 mal die Woche für eine halbe Stunde. Sie sagt, sie würde mit einer Freundin hinterher gehen, wenn er mit ihm spazieren geht. Mein Bruder kommt sich wie ein Schwerverbrecher vor. Der kleine darf ihn nur eine halbe Stunde sehen, weil er aufgrund einer Harnwegentzündung seit einem Monat Antibiotikum einnimmt. Er ist noch ein Säugling. Auf den Papieren der Ärzte stand nicht drauf, dass er ihn nur eine halbe Stunde sehen darf und ihn nicht mal zu sich nach hause nehmen darf... kann mir jemand helfen?
Beide sind zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Das ergibt sich aus § 1684 BGB und dient vor allem dem Wohl des Kindes. Durch die Wohlverhaltenspflicht ist die Kindesmutter dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Umgang mit dem Kind erschwert, einschränkt oder ausschließt. Die Mutter kann den Umgang nur aus wichtigen Gründen verbieten. Ein längerer Ausschluss des Umgangs ist nur durch das Familiengericht möglich.
Es bietet sich zunächst an, in solchen Fällen das Jugendamt einzuschalten, um zwischen den Eltern zu vermitteln und ggf. eine außergerichtliche Umgangsvereinbarung zu treffen. Führt dies nicht zum Erfolg, hilft nur der Weg zu Gericht. Das Gericht entscheidet dann per Beschluss. Hält sich ein Elternteil nicht an die gerichtliche Umgangsregelung, kann der Umgang mithilfe von Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Es können ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Nennen sie mir bitte einen Fall wo Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft gegen die Mutter vollstreckt worden ist. Ich kann das nicht glauben. Der Vater ist doch immer der angearschte. Ich kämpfe gerade dafür meine Tochter sehen zu können (nichteheliches Kind, mich als Vater nicht angegeben). Durfte meine kleine 5 mal sehen in 7 Monaten !!!! Vaterschaftsanerkennung und Umgangsrecht vor dem Familiengericht mit Anwalt beantragt (habe eine Familienrechtsschutz). Wie lange dauert das bis ich meine Kleine sehe ?
@@martinkw7963 Wie geht es Ihnen heute, Martin? Ist alles gut ausgegangen? Viele Grüße
Ich hätte eine Frage.Darf die Kindsmutter ,getrennt ,gemeinsames Sorgerecht ,die Übernachtung des Kleinkindes beim Papa verweigern??Kind 14 Monate.
Nein!
@@McDübelRohrdie Frage ging an den Anwalt😆
Hallo,
die Mutter darf die Übernachtung des Kindes beim Vater nicht grundsätzlich verweigern. Das Umgangsrecht des Vaters umfasst auch die Möglichkeit, dass das Kind bei ihm übernachtet. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn triftige Gründe vorliegen, die gegen eine Übernachtung sprechen.
Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Wenn triftige Gründe bestehen, dass eine Übernachtung beim Vater dem Wohl des Kindes schadet, kann die Mutter diese verweigern. Solche Gründe können beispielsweise Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung der Betreuung wegen einer Alkohol- und Drogensucht des Vaters oder körperliche Misshandlungen des Kindes sein.
Ein Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit oder auf Dauer kann nur vom Familiengericht angeordnet werden und kommt auch nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls in Betracht. Dabei müssen zuerst andere Optionen wie eine Einschränkung des Umgangs oder eine andere Ausgestaltung erwogen werden.
Verweigert die Mutter dem Vater das ihm zustehende Umgangsrecht, kann er sein Umgangsrecht einklagen. Das Gericht hat in diesen Fällen die Befugnis, den Umgang des Kindes im Sinne des Kindeswohls zu regeln.
Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrer speziellen Situation gilt und möglich ist, wäre es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/ueber-uns/kosten/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Herzlichen Dank
Frage zu Ihrem ersten Satz. Warum ist das eigentlich so? Ist ein Vater ein Elternteil zweiter Klasse?
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mutter oder Vater. Weder der eine noch der andere ist gesetzlich besser gestellt. Beide sind verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zuhilfenahme ihrer wirtschaftlichen Mittel abzusichern. Beim Unterhalt unterscheidet man zwischen dem Betreuungsunterhalt und dem Barunterhalt. Einer betreut das Kind, einer zahlt für das Kind. Dass die Mutter ihren Unterhalt durch Betreuung leistet und der Vater durch Zahlung liegt oft daran, dass sich das aus der beruflichen Tätigkeit ergibt. Oftmals wird die Mutter so zur Hauptbezugsperson, sodass die Betreuungssituation im Hinblick auf das Kindeswohl nicht verändert wird, um die ohnehin veränderte Lebenslage des Kindes nicht zusätzlich zu erschweren. Wie im Video bereits gesagt („häufig“) heißt das allerdings nicht, dass in manchen Familien nicht der Vater die Hauptbezugsperson des Kindes ist und dort genau andersherum entschieden wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Meistens bleiben die Kinder bei der Mutter, weil es so Gewohnheit ist in Deutschland. Wie oft wird das wirklich hinterfragt? Grundsätzlich können die Kinder auch zum Vater. Und bevor ich Kinder habe, sollte ich mich mal informieren über die gesetzlichen Gegebenheiten, d.h. Sorgerecht, Umgangsrecht,...
Alles nur die Theorie die Praxis sieht leider anders aus! Ich habe mich von meiner ex vor einem Jahr getrennt weil sie wiederholt gewalttätig war und mich geschlagen hat. Beschimpfungen wie hurensohn, wixer, arschloch penner usw waren normal von ihr. Seid der Trennung hat sie jeden Kontakt verhindert oder erschwert. Am Anfang lief es so das sie an Tagen an denen ich mit meinem Sohn (damals 6 mittlerweile 7) verabredet war ihn mit Spielfreuden gelockt hat nach dem Motto heut würde dein Kumpel gerne komm wir wollen alle einen schönen Ausflug machen, das us doch viel schöner als zu Papa! An Tagen wo mein Sohn mir selber gesagt hat "Papa holst du mich Sonntag ab" wurde mir die Tür nicht geöffnet! Ich habe 100km Anfahrt weg! Auch sturmklingeln brachte nix. Später war mein Sohn sauer auf mich da die Mutter ihm gesagt hat ich hätte sturmgeklingelt um ihn zu ärgern und er hatte vergessen das er mir ne woche vorher gesagt hat ich soll ihn abholen. Bin dann zum Jugendamt dort wollte ich mich mit ihr einigen das ich ihn jedes zweite Wochenende haben darf doch das war ihr zu viel. Ok dann nur von Freitag zu Samstag oder Samstag zu Sonntag wie es IHR passt auch das war zu viel. Ok dann nur von morgens bis abends ohne Übernachtung. Aber das war ihr immer noch zuuuuu viel. Dies stieß auch beim Jugendamt nicht auf verständniss. Das JA sagte das sie damit dem Kind kein Gefallen tut und nur vater und Sohn entfremden. Ihr Vorschlag war 2 Stunden unter Aufsicht! Lächerlich nannte das JA das. Doch um ihr zu zeigen das ich wirklich Frieden zu will und auch damit der kleine sieht das wir uns vertragen willigte ich ein. Das erste Treffen auf dem Spielplatz.... sie 40 min zu spät u nicht sie brachte sein spielkumpel mit der die ganze zeit ihn gegen mich aufhetzte und rief er soll schnell weg laufen und sich vor mir verstecken was er auch tat. Ich sah wie er mich und seine Mutter beobachtete. Irgendwann stellte sich die Mutter weiter weg zu ihren Bekannten die auch "ganz zufällig" dort waren. Als der kleine sah das die Mutter ihn nicht mehr beobachtet sagte er plötzlich "hallo papa, ich hab dich noch lieb" ich fragte ob ich gehen soll er sagte nein ich solle bleiben. Dann kam er und drückte mich. Auf die Frage warum er zu mama sagt das er mich nicht sehen will antwortet er "ich sage mama nicht die Wahrheit" ein 2 und 3 treffen wurde von ihr abgesagt. Beim 4 treffen kam sie zwar aber der kleine versteckte sich wieder vor mir. Nachdem ich kurz mit ihm redete umarmte er mich und wir spielten. Später erzählte er mir das seine Mutter ihm ein Foto von mir gezeigt hat wo ich den Stinkefinger zeige und ihm gesagt das ich den zu ihm zeige und er sich darum versteckt hat. Darüber hinaus habe ich noch Audioaufnahmen wo mein Sohn mit mir fahrad fahren will und die Mutter ihm droht wenn er mit mir geht brauch er nicht mehr nach hause kommen und sie hat ihn dann nicht mehr lieb. Auf die Frage ob ich ihn Silvester nur mal 10 min vorm Haus sehen darf um paar Raketen steigen zu lassen antwortet sie "steck dir deine raketen in den arsch" oder ob ich mal mit ihm ins Kino darf war die Antwort"fick dich du kunde" und er durfte mich auch nicht mehr papa nennen. Sie sagte ihm ständig ich wäre nicht sein Vater nur sein erzeuger! Sie redete ihm ein ohne mich sind sie viel besser dran und sie sind so froh das ich endlich weg bin. Über die Monate entfremdeten wir uns immer mehr und der kleine glaubte der Mutter immer mehr. Er wurde auch in der schule schlechter und wurde von der mutter zur kinderpsychologin gebracht. Ihn argument... der kleine is verhaltensauffällig weil er zum Vater soll obwohl er es nicht will. Daraufhin wurde vom Gericht 2 treffen bei seinem Verfahrensbeistand festgelegt. Das erste Treffen lief so das er rein kam mich sah und aus den Büro auf die straße lief und auch sich weigerte zurück zu kommen. Beim 2 treffen weigerte er sich gleich zu kommen. Nun heißt es vom Gericht das kindeswohl ist gefährdet wenn er vor mir weg läuft und ein kontakt könne nicht umgesetzt werden. Die Audio Aufnahmen die ich heimlich gemacht habe wo man hört das die mutter ihm verbietet papa zu sagen. Oder sie ihm droh das er ins heim muss wenn er zu mir geht oder wo er mir sagt das er seiner mama nicht die Wahrheit sagt das darf weil es heimlich aufgenommen wurde nicht verwendet werden. Das gericht sagte zwar das es davon überzeugt ist das die Ablehnung daher kommt das ich von der Mutter schlecht gemacht wurde aber es aber nix daran ändert das die ablehnung und die entfremdung so groß ist das ein Umgang einfach nicht umgesetzt werden kann da niemand das kind gewaltsam mit nehmen wird und zum vater bringt wenn er es nicht will. Ich darf jetzt zwar einmal die woche anrufen aber ein Telefonat dauert nicht länger wie 5 Sekunden dann legt er auf. Immer wenn ich ihn frage WARUM sagt er weil ich zu mama böse bin. Oder weil er Verstopfung hat (die mutter hat ihm gesagt das kommt weil ich ihn vor gericht gezogen habe und er darunter leidet) seine Klassenlehrerin erzählte mir das er erkältet war und ihm die rotze lief und dadurch die lippe rot und entzündet war. Als sie ihn fragte was er da hat sagte er das kommt weil papa mich immer ärgert.
Jeder weiß woher die Ablehnung kommt aber trotzdem durfte ich mein Kind über ein Jahr nicht sehen. Und werde ihn wohl auch nicht mehr sehen bis er vielleicht wenn er alt genug ist selber anfängt mich zu suchen
Überlegt euch gut außereheliche Kinder in der Bundesrepublik zu setzten, die Mutter kann erwiesenermaßen gegen das Kindeswohls handeln und ihr werdet dämlich aus der Wäsche schauen.
@@K1NGkCNG Ein kluger und neutraler Richter wird solche Manipulationsversuche erkennen, die die es nicht erkennen, haben ihre Berufswahl verfehlt.
Hallöchen ich habe mal eine ganz dumme Frage .😅
Meine Tochter wohnt bei meiner Kindesmutter , wir haben geteiltes Sorgerecht .
jetzt ist die Frage darf die Kindesmutter ohne Erlaubnis das Land verlassen was Urlaub angeht und ich rede nur von Urlaub ????
Grüße aus dem Schwarzwald
Hallo,
grundsätzlich hat jedes Elternteil das Recht mit dem Kind alleine in Urlaub zu fahren. Zu beachten ist jedoch, dass bei der Urlaubsplanung und -durchführung immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen sollte.
Entscheidungen über eine längere oder größere Reise müssen gegebenenfalls gemeinsam getroffen werden. Das Gesetz spricht hier von „Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“ (§ 1687 BGB). Ein Wochenende bei den Großeltern im Nachbarbundesland wird anders behandelt als eine dreiwöchige Reise nach Amerika. Es lässt sich nicht pauschal sagen welche Reise alltäglich ist und was ein Urlaub von erheblicher Bedeutung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Und der Vater meines Sohnes ( halbes Sorgerecht und führen das wechselmodel aus) wir sind getrennt verbietet mir, das mein Sohn bei meinen Eltern übernachten darf. Mein Sohn hat sehr guten täglichen Kontakt zu ihnen. Darf er denn auch entscheiden?
Hallo,
grundsätzlich entscheiden die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam, wo sich das Kind aufhält und ggf. auch übernachtet. Werden sich die Eltern nicht einig, darf derjenige Elternteil entscheiden, der sich am Kindeswohl orientiert. Sprich: wenn Kind und Großeltern ein nahes und gutes Verhältnis haben, ist das Wohl des Kindes durch eine Übernachtung dort in aller Regel nicht gefährdet.
Außerdem kann der jeweils betreuende Elternteil auch darüber entscheiden, mit wem das Kind Kontakt hat. Dies gehört üblicherweise zu der Entscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils.
Sieht der Vater das Kindeswohl gefährdet und eine einvernehmliche Einigung ist nicht möglich, klärt das Familiengericht auf Antrag, wer über die Übernachtung entscheiden darf.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Liebe Kanzlei Haselbach.. Bitte erklären sie in einem Video wie man sich verhalten soll als Vater wenn das gemeinsame Kind zu einem Vater ziehen will (sagt er bei jedem Umgang)..Ab wann dies möglich ist und wie das ganze abläuft... Danke
Hallo,
das ist eine schwierige Situation, die sehr stark von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Daher ist in diesem Fall ein allgemeiner Rat sehr schwierig - hier ist der direkte Weg zum Anwalt für Familienrecht sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
also bei mir hat Meiner zwei mal für mich ausgesagt. Aber die Verf.beiständin sagte im Ger.verfahren "es ist unwichtig was das Kind sagt. Und bitte die Fallstatistiken studieren.
Ich hätte mal eine Frage. Die wäre ob ich (14) nur bei meiner Mutter wohnen darf da ich im Haushalt meines Vaters sehr oft angeschriehen werde. Ich habe meinem Vater gesagt er soll die unterlassen jedoch weigert er sich mich nicht anzuschreihen. Ich will einfach nicht mehr bei meinem Vater leben da es mir das Leben erschwert.
Ich möchte gleich zu Beginn sagen das dies keine fachliche Antwort ist. Nur mein Wissensstand.
Mit 14 darf man entscheiden ob man beim Vater oder bei der Mutter lebt. Sofern keine triftige Gründe vorliegen. Wenn du dich von deinem Vater schlecht behandelt fühlst, dann wende dich an den Allgemeinen Sozialdienst deiner Stadt bzw. Beim Jugendamt anrufen. Oder an einen Sozialarbeiter (Vertrauenslehrer) deiner Schule oder vielleicht Jugendeinrichtung wo du hingehst. Oder bitte die Eltern eines Freundes/Freundin dir zu helfen die richtigen Ansprechpartner zu finden. Oder deine Mutter kann sich auch ans Jugendamt wenden.
Sofern das Sorgerecht geteilt wird, können grundsätzlich nur beide Elternteile gemeinsam darüber entscheiden, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Sie müssen sich darüber abstimmen.
Können sich die Eltern nicht einigen, ist über diese Frage eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Das Familiengericht spricht dann - unabhängig vom weiterhin geltenden gemeinsamen Sorgerecht - entweder dem Vater oder der Mutter das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen hat, entscheidet dann grundsätzlich alleine über den Wohnort des Kindes.
Möchte das Kind den Wohnort wechseln und dauerhaft zur Mutter ziehen, kann das Kind dies also nicht ohne die Zustimmung des Vaters eigenständig entscheiden. Beide Elternteile haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Immer zu berücksichtigen ist aber das Wohl des Kindes.
Je älter das Kind, desto größer auch das Mitspracherecht. Bei einem 14- jährigen Kind gehen die Gerichte davon aus, dass sein Wille beachtlich (ggf. gefestigt) ist. Mit steigendem Alter ist also immer weniger der Umgang gegen den Willen des Kindes möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Ob das so reicht mit dem anschreien? Reden Deine Eltern miteinander? Das wäre der ruhige Weg, wenn möglich: Du mit Deinen Eltern an einen Tisch, vielleicht eine vermittelnde Person, z.B. Grosseltern. Wie wäre das? Es gibt auch sog. Mediatoren...gibt es eine Vertrauensperson, die Dir helfen kann? Grundsätzlich hast Du mit 14 viel Mitspracherecht. Das sagen die anderen Posts schon, auch gute Tipps. Alles Gute
weiß deine Mutter davon?!
Und wie ist das wenn das Jugendamt die Umgänge verweigert oder selbst einfach begleitete umgänge festsetzt ohne Gerichtsbeschluss? Es kann doch nicht sein das man sein Umgangsrecht einklagen muss weil zb. Ein Jugendamt umgänge verhindert.
Hallo,
wenn das Jugendamt den Umgang eines Elternteils mit dem Kind verweigert oder verhindert, kann der betroffene Elternteil dagegen vorgehen. Zunächst sollte versucht werden, das Problem außergerichtlich zu lösen, beispielsweise durch Gespräche mit dem Jugendamt. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann in der Tat auch der Weg vor Gericht notwendig sein.
Leider können wir ohne detaillierte Informationen keinen konkreten Rat geben.
Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Guten Tag
Was ist wenn die mutter den kind trotz gemeinsamer sorgenrecht entführt?
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht verpflichtet beide Eltern, das Umgangsrecht des anderen Elternteils zu respektieren. Eine „Entführung“ des Kindes ist daher ein schwerwiegender Verstoß, den das Familiengericht in der Regel zugunsten des betroffenen Elternteils korrigieren wird, wenn dieses einen Antrag stellt.
Welches gerichtliche oder außergerichtliche Vorgehen sinnvoll ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Leider können wir Ihnen so ohne detailliertere Informationen keinen konkreten Rat geben.
Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo. Ich eine Frage ? Ich hab Niederlassung Antrag gestellt beim Ausländer Behörde hab alles was sie brauchen nun Mutter wollte nicht unterschreiben .ich wohne getrennt und treffe immer mit meine Kind Wochenende zwischen Woche was kann ich tun ? Wollte das wegen nicht weil
X Ich lebe mit meinem o. a. Kind/meinen o. a. Kindern nicht in häuslicher Gemeinschaft, ich übe jedoch trotzdem die Personensorge aus. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Begegnungsgemeinschaft (gelegentliche Besuche), sondern um eine Beistandsgemeinschaft. Die Familie als Beistandsgemeinschaft ist dadurch geprägt, dass ein Familienmitglied einem anderen Familienmit- glied Lebenshilfe gewährt, auf die dieses angewiesen ist. Es wird in einem überdurchschnittlichen Maße Verant- wortung für die Betreuung und Erziehung übernommen sowie Beistand im Lebensalltag und durch intensive Zu- wendung auch Lebenshilfe im geistig-seelischen Bereich geleistet. Zur Glaubhaftmachung der Beistandsgemeinschaft sind Angaben zu folgenden Lebens- sachverhalten geeignet: • Häufigkeit, Dauer und Ort der Treffen bzw. Kontakte mit zeitlicher Einordnung, gemeinsame Unternehmungen, gemeinsam verbrachter Urlaub, gemeinsam getroffene Entscheidungen in Bezug auf das Kind, Erfüllung der Unterhaltspflicht, Geschenke bzw. Anschaffungen durch den ausländischen Elternteil. (Für Ihre Angaben verwenden Sie bitte die Rückseite.) 33.7-021-07.20
@@simranjeetsingh5122 Hallo,
Können Sie Ihre Frage genauer beschreiben? Leider geht aus Ihrem Kommentar nicht genau hervor, was Sie erreichen wollen. Daher können wir Ihnen auf diesem Wege keinen Rat geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo ihr lieben
Ich bitte um viele Meinungen! Frage; Was würdet Ihr tun wenn ihr wüsstest das Euere X-Männer Kinderpornografie konsumieren?
Ich bin Sorgerecht und ich will nicht mein Sohn zu sein Vater schicken?
Kann ich das als Grund ausnutzen??
Hallo,
ja, wenn ein Elternteil im Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist, kann dies sehr wohl eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen und unter Umständen sogar ein Kontaktverbot rechtfertigen. Hierzu gibt es bereits eine gerichtliche Entscheidung. Voraussetzung ist, dass es Beweise gibt. Wenden Sie sich am besten an das Jugendamt oder kontaktieren Sie direkt einen Fachanwalt für Familienrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
In Deutschland gibs keine recht fur väter. Ich kämpfe für meine Kinder seit Jahre schon
in Österreich auch nicht. Mein Mann war automatisch immer das Arschloch nur weil seine Ex und die erwachsene Tochter mitsamt dem Amt zusammengehalten haben
So gehts mir auch, nun hab ich mein Kind verloren. Weil die Austrägerin das selbstsüchtig entschieden hat. Ich hab mich an alle gewand. Gericht, Polizei, Medien, Jugendamt, Kinderschutzbund uvm. Niemand hilft die als Vater. Hier im EU Parlament wurde das deutlich dargelegt warum das so ist. th-cam.com/video/dUVABWtpDe0/w-d-xo.html
Das würde ich gerne sehen...
Wie ist es wen der Vater das Sorgerecht an Mutter gibt dan wieder zurück haben will geht es?
Mein ex Frau sagt das ich es vergessen kan weil ich einmal schon gegeben habe
Hallo,
wir können Ihre Frage leider nicht pauschal beantworten, da es beim Sorgerecht auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt. Vor allem das konkrete Verhalten der Eltern und das Kindeswohl sind ausschlaggebend.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Sind grosseltern bei familiengericht dabei umgangsrecht
Hallo
Ich bitte eine frage
Meine Ehefrau ist psychisch krank und die leidet unter schizoaffektive Störung bipolar.
Wir sind momentan getrennt und ich möchte das mein Tochter bei mir aufwachsen wurde.
Es ist möglich?
Grundsätzlich sind beide Eltern zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Im besten Falle einigen Sie sich darüber, bei wem das Kind lebt und wann der andere (also Ihre Frau) das Kind sehen darf. Können Sie sich nicht einigen, kann das Jugendamt ggf. weiterhelfen. Andernfalls muss das Gericht entscheiden. Unter Umständen kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Das bekommen Sie aber nur dann, wenn das Familiengericht Ihrer Frau das Sorgerecht entzieht, weil das körperliche oder seelische Wohl des Kind gefährdet ist. Hierzu lesen Sie am besten unseren Artikel „10 Gründe um das alleinige Sorgerecht zu beantragen“ (www.kanzlei-hasselbach.de/2014/10-gruende-um-das-alleinige-sorgerecht-zu-beantragen/10/). Der Umgang zu dem Kind kann der Mutter aber nicht ohne weiteres verweigert werden. Nur in schwerwiegenden Fällen (wenn das Kindeswohl gefährdet ist) kann das Familiengericht den Umgang (zeitweise) einschränken oder ausschließen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Leider hat die von Ihnen erstellte Diagnose "bipolare Störung" keinerlei Aussagekraft vor dem Familiengericht. Allein ein ärztliches Gutachten wäre ein Argument. Der Arzt wird aber vom Familiengericht nicht angehört bzw. gibt aufgrund der ärztliche Schweigepflicht kein Urteil ab. Da müssen Sie schon ein familiengerichtliches Gutachten beantragen, das ordentlich kostet und das für das Familiengericht jedoch überhaupt nicht bindend ist. Außerdem wissen Sie nicht, ob das auch fachgerecht erstellt werden kann.
Rechnen Sie mit den Schlimmsten! Erst wenn eine offensichtliche Verwahrlosung / Kindeswohlgefährdung vorliegt wird das Jugendamt aktiv (Inobhutnahme).
Ich habe so eine Frage, wenn Frau lass mich nicht Kontakt und ganze Zeit. Ich bin voll Ausländer. Ich komme aus Serbien. Ich hab Vaterschaft verdiene kein Kinder aber die App ist nicht blockiert mich und ich sehe nicht mit Monat Kinder in Handy was ich kann machen was ich hab meine Recht für dich kochen Kinder und besuchen Kinder
Hallo,
Sie sollten sich unbedingt an das zuständige Jugendamt oder an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden. Denn als Vater haben Sie ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Das kann gerichtlich geregelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
wo kann man so eine Umgangsvereinbarung machen lassen außer über ein Familiengericht?! das Jugendamt ist laut deren Aussage nicht dafür zuständig.
Eigendlich ist das Jugendamt dafür verantwortlich. Das Jugendamt sollte zwischen den beiden Eltern Vermitteln und mit den Eltern eine gemeinsame Lösung finden für das Umgangsrecht. Über das Familiengericht geht es eigendlich nur wenn, die Eltern sich nicht einig werden können.
Hallo,
Eine Umgangsvereinbarung können die Eltern auch selbst abschließen. Auf unserer Kanzleiwebseite finden Sie ein Muster und weitere Infos dazu: www.kanzlei-hasselbach.de/2017/umgangsregelung-kostenloses-muster-umgangsvereinbarung/11/
Können sich die Eltern nicht einigen, wird die Umgangsregelung auf Antrag vom Familiengericht festgelegt.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich habe heute ausschluss umgnsrecht gercht gemache und ein jahre ich muss meine kinder sehen wann ich sehe mein 25,000 € strafe bekommen meine ex frau viele lüge gesagt in familiegercht bitte hilfe was ich machen muss
Hallo,
das können wir leider nicht beantworten, ohne den Inhalt des gerichtlichen Beschlusses und Ihre Situation zu kennen.
In diesem Fall wäre eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend ratsam.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
immer!
Kann ich mein Sorgerecht auch noch einklagen wenn meine Tochter 9 Jahre alt ist?
Hallo,
das Alter des Kindes spielt zunächst keine Rolle, wenn es um Streit um das Sorgerecht geht. Das heißt, die Eltern können auch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes über das Sorgerecht streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Dankeschön für die schnelle Antwort. Ich habe vor kurzem das geteilte Sorgerecht beantragt. Die Mutter ist dagegen und droht den Umgang aufgrundessen einzustellen.
@@jensba6024 Bevor ein Sorgerechtsstreit eskaliert, sollten Sie rechtzeitig professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht einholen. Er kann Sie zum bestmöglichen Vorgehen beraten und gegebenenfalls Ihr Umgangsrecht für Sie durchsetzen.
@@kanzlei_hasselbach Ja.genau das habe ich getan.jetzt ist schon in 2 Wochen der Prozess. Unglaublich schnell. Und schon jetzt sehr kräftezerrend.Meine Tochter hat 2 Tage vorher allein Anhörung. Ich hoffe das man sie bis dahin nicht manipuliert was sie sagen soll.
@@kanzlei_hasselbach sie gaben mir den Anstoß mit dem Video. Dafür danke ich.
Ex frau wohnt 200 km entfernt wir haben das Sorgerecht beide und sie lässt mich nicht die kinder besuchen ist das erlaubt ich darf meine kinder alle 14 tage sehen für das Wochenende und wieso darf ich nicht meine kinder beim Kindergarten besuchen oder schule oder abholen was kann ich tun bitte
Meine tochter ist 5 Jahre Sohn ist 1 Jahr
Hallo,
ohne Ihre Situation genauer zu kennen, können wir dazu leider nichts sagen. Es kommt immer sehr stark auf den Einzelfall an - um Ihnen einen Rat geben zu können, müssten wir alle familiären Umstände und Vorkommnisse kennen. Da Sie bereits öfter Fragen zum Thema Umgangsrecht gestellt haben, können wir Ihnen nur dringend raten, sich an einen Experten zu wenden. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen im Rahmen einer Rechtsberatung sagen, was Sie genau tun können, um Ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig Rat zu holen, bevor es zu spät ist und die Bindung zu den Kindern abreißt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach ok danke werde ich machen
@@Malke-od7zg Gerne können Sie sich für eine Rechtsberatung natürlich auch an uns wenden - wir beraten Mandanten bundesweit. Sie können uns gerne hier eine Nachricht schreiben: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Der Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Über alle Beratungskosten informieren wir Sie dann natürlich vorab.
@@kanzlei_hasselbach danke
Ich habe seit Geburt Sorgerecht. Mein Kind ist 4. Der Vater kam früher Freitags nach dem Arbeit und Sonntags Nachmittag. Immer in andere Uhrzeit. Manchmal auch nicht. Dann habe ich ein Treffen im Jugendamt beantragt. Ich habe vorgeschlagen das er dann ein Tag früher kommt und verbringt bis Abend mit dem Kind. Er hat zugestimmt. Selbst hat er gesagt er kommt um 11. Seit dann hat er das noch niemals gemacht. Immer gibt es eine Ausrede und er kommt um 13,14,15...man weisst nie wann. Was kann ich machen? Kind ist noch klein aber fragt schon langsam wo ist Papa so lange...später wird das nich schwieriger wenn er merkt das er den Papa immer warten muss.
Hallo,
in diesem Fall sollten Sie sich erneut an das Jugendamt wenden. Sie sollten auf keinen Fall eigenmächtig den Umgang verweigern. Es ist Ihnen aber auch nicht zuzumuten, dass Umgangsübergaben nicht verlässlich stattfinden. Sollte ein weiterer Termin beim Jugendamt keine Besserung bringen, bleibt noch der Weg zum Familiengericht um eine Lösung zu finden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Es ist sofort bei einem etwaigen Umgangsausschluss der Mutter/oder des Vaters - möglichst schon vorab - eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Notfalls im e.A Verfahren. Bei einer vorab gerichtlichen Vereinbarung inkl. gerichtlicher Billigung droht dem verweigernden Elternteil ein Bußgeld bis zu 25000 Euro oder ersatzweise Haft. Grüsse
nur die Mutter darf ausschließen , sagte er.
Moin!
Ich wollte fragen ob nur die Mutter Sorgerecht bekommt oder kann der Vater auch bekommen
Beide können das Sorgerecht erhalten oder nur einer von beiden.
Beides ist möglich.
Sind die Eltern verheiratet, haben beide grundsätzlich das geteilte Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat die Mutter erstmal das alleinige Sorgerecht. In dem Fall muss eine Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung zusammen mit der Mutter erfolgen. Sollte die Mutter ihre Zustimmung verweigern, kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen. Das alleinige Sorgerecht kann der Vater (genauso wie die Mutter) nur dann bekommen, wenn der andere Elternteil stirbt oder dem anderen Sorgeberechtigten sein Sorgerecht durch das Familiengericht entzogen wird. Das Familiengericht wird aber nur dann tätig, wenn es das Kind vor Gefahren für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder wegen Gefahr für sein Vermögen schützen muss.
Hierzu lesen Sie am besten unseren Artikel „10 Gründe um das alleinige Sorgerecht zu beantragen“ (www.kanzlei-hasselbach.de/2014/10-gruende-um-das-alleinige-sorgerecht-zu-beantragen/10/).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo zusammen, eine Frage, reicht das aus wenn Vater nicht Gespräch bereits ist, das Sorgerecht alleine zu beantragen?
Hallo,
ein Elternteil bekommt nur dann auf Antrag das alleinige Sorgerecht, wenn das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet ist. Dazu muss die konkrete Situation des Kindes geprüft werden. Eine allgemeine Aussage, ob eine Gesprächsverweigerung des Vaters bereits ausreicht, ist leider nicht möglich.
Wenn Sie vorhaben, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und sich ausführlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Was wäre wenn sich einer nach 17 Jahren meldet und der jugendliche dann selbst nicht mehr möchte
Hallo,
wenn der Vater eines 17-jährigen Jugendlichen nach Jahren plötzlich sein Umgangsrecht geltend macht, spielt der Wunsch des Jugendlichen in der Regel eine wichtige Rolle. Das Umgangsrecht wird in erster Linie im Hinblick auf das Kindeswohl entschieden. Da ein 17-Jähriger nahe an der Volljährigkeit ist, wird seine Meinung in der Regel berücksichtigt.
Wir können Ihnen ohne weitere Details allerdings keine konkrete Auskunft zu Ihrem Fall geben.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen dennoch weiterhelfen.
Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Ich habe mit meiner ex die Vereinbarung das ich unsere Tochter immer an ihrer Wohnadresse abgebe. Sie will das ich sie bei Opa ab und an abgebe…
Ich bin verkracht und will da nicht hin. Muss ich das?
Hallo,
besteht eine gerichtlich genehmigte Umgangsvereinbarung, so sind die Regelungen rechtlich bindend. Die Eltern müssen sich dann an die vereinbarten Regelungen halten.
Eine Umgangsvereinbarung, die ohne Mitwirkung des Familiengerichts geschlossen wurde, kann von den Eltern gemeinsam jederzeit geändert werden. Bei den Umgangsvereinbarungen soll das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Daneben soll das Kindesalter, die Arbeitszeiten der Eltern und die Entfernung zwischen den Wohnorten berücksichtigt werden. Die persönlichen “Wünsche” der Eltern spielen da erstmal keine Rolle. In Ihrem Fall sollten Sie also versuchen, eine möglichst einvernehmliche Lösung mit der Mutter des Kindes zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Verliere ich mein Sorgerecht,wenn mein 13,5 Jähriger Junge den Umgang zum anderen Elternteil nicht einhalten will?
Wieso solltest du sowas asoziales tun? Kinder brauchen beide Eltern
Nein, ein fast 14jaehriger hat da viel Mitspracherecht. Sorgerecht verlieren geht m.E. nicht so schnell. - Versuchen Sie, wenn möglich, mit dem anderen Elternteil zu reden. Mit dem Kind sowieso. Da lässt sich manches klären, woran es liegt und sei es einfach "nur" Pubertät.
@@GeoPap37 das stimmt. Die Frage ist, wie läuft es bei und zwischen den Eltern. Die Frage wegen Umgang einhalten durch den Jugendlichen habe ich anders verstanden.
Beide Elternteile haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wobei das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht. Je älter das Kind, desto größer auch das Mitspracherecht. Mit steigendem Alter ist also immer weniger der Umgang gegen den Willen des Kindes möglich.
Das Sorgerecht verlieren Sie nicht dadurch, dass Ihr Kind den Umgang nicht einhalten will. Allerdings sind die Eltern nach der sog. Wohlverhaltenspflicht angehalten, alles zu unterlassen, was den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind erschwert, einschränkt oder ausschließt. Eltern können sich nur dann auf den entgegenstehenden Willen des Kindes berufen, wenn sie vorher ernsthaft auf das Kind eingewirkt haben und alles versucht haben, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo ich bin Bochum ich komm as Tajikistan ich bin 6 yare 5 monat in Dojland ich bin im Bochum bulaiben ich habe aine son 7 yaren alt ich bin geturent maenezon politzai giben fata ich habe anwalt guricht 18 oktobur weg Dordumon maine name Rajabgul kabirowa bite miya helfen
Versuch doch mal den Umgang auszuschließen wenn der Vater gewalttätig war. In vielen Fällen ein naiver Gedanke, dass durchzubekommen. Ich spreche aus eigener Erfahrung und kenne unzählige Fälle in denen verprügelte Frauen den Vätern ihre Kinder zum Umgang bringen müssen, obwohl diese die Gewalt mit erleben mussten. Sie erklären theoretisch nach Bilderbuch. die Realität sieht an vielen Familiengerichten oft anders aus. Das sollte man auch wissen.
Klingt hart und wenn Dir das passiert hast du mein Mitgefühl. Allerdings sieht die Realität leider sehr oft so aus, dass Mütter gezielt die Kommunikation verweigern und die Kinder als emotionale Waffen einsetzen und eben nicht von Gerichten oder Jugendämtern dafür belangt werden. ein Systemfehler ist, dass das Kindeswohl mit dem willen der Mutter gleichgesetzt wird. Eine Mutter, die gezielt den Vater aus dem Leben des Kindes verdrängen will ist in D genau am richtigen Ort. Bei gezielter Nicht-Kommunikation, Boykottieren der Umgänge durch Mütter verdrehen die Familiengerichte es in "hochstrittige Eltern" und die Leidtragenden sind letztlich die Kinder und Väter, weil sie sich kaum bis gar nicht sehen können.
@@chrischillt9749 es trifft Väter wie Mütter.
@@andrascene2717 Kindesentzug trifft in erster Linie Väter. Ihre Aussage verharmlost diese einseitige Benachteiligung von Vätern. Gewalt in der Familie trifft auch Männer und nicht nur Frauen 😉
Lieber Väter, ein Anwalt im Umgangsverfahren sind der Hammer um einen Reisnagel einzuschlagen. Versucht es zu vermeiden!
Das ist sehr Interessant da mein Anwalt damals nur meinte " nach dem deutschen Recht hat der Vater keine recht sonder soll zahlen". Dann werde ich mal schauen was ich erreichen kann. da die Kindesmutter mir schon seit 3 Jahren den Kontakt untersagt und ich immer nur heimlich mit meinen Kindern Kontakt habe.
Was ist das für ein Anwalt...so ist es nicht, allerdings schwierig, wenn Sie nicht verheiratet waren. Alles Gute.
verstehe ich absolut nicht. Heutzutage haben Kindesväter auch ihre Rechte. Sie sollten sich Mal beim Jugendamt erkundigen und einen Antrag stellen. Sofern sie der leibliche Vater sind, eingetragen usw. dürfte das kein Thema mehr sein. Ich musste meinem Ex-Partner das geteilte Sorgerecht zusprechen und er hat auch das Standard Umgangsrecht, auch wenn ich ihn überaus hasse😁👌 aber ich muss als Mutter diesen Verpflichtungen nachkommen, da ich sonst selber Stress mit dem Jugendamt bekomme. Also ab dahin und alles schildern, Mails etc. ausdrucken mitnehmen. Sie haben auch Rechte, vor allem, Ihre Kinder zu sehen!
p.s. auch wenn sie unverheiratet waren/sind. dann haben sie ebenso Rechte, genau wie mein bescheidener Ex Freund.
An alle die behaupten, dass Männer vor Familengericht ihre Rechte haben: Ich beobachte das Gegenbeispiel an meinem Freund - innerhalb von drei Jahren hat er seine Tochter vielleicht fünf Mal gesehen (alles begleitete Umgänge). Er kann seine Rechte nicht durchsetzen, da niemand der Mutter das Kind wegnehmen wird. Außerdem ist die Mutter kreativ unf glaubwürdig... ich führe das nicht weiter aus.
Aktuell soll die Umgangsbegleitung 5 Umgänge mit dem Kind haben, bevor Umgänge mit dem Vater stattfinden können. Diese begleiteten Umgänge wurden von der Richterin festgelegt. Von 8 geplanten Terminen zwischen der Begleitung und dem Kind sind 5 Termine Corona-bedingt ausgefallen. Währenddessen fragt die Richterin an, ob sie das Verfahren zu den Umgängen einstellen könne. Dabei hat seit bald zwei Jahren kein einziger Umgang stattgefunden. Es ist sehr frustrierend und traurig und man ist dem hilflos ausgeliefert. Es gibt zu solchen Themen leider keine offene Diskussion in unserer Gesellschaft. Es ist pure Schikane, was Männer in Familiengerichten teilweise erleiden.
Alles Märchen ich darf bis jetzt mein Kind gar nicht sehen ich kämpfe seit einem Jahr
Echt schlimm für kinder und dich
Es ist einfach eine Katastrophe, dass Kinder immer erst zu Schaden kommen müssen und man dies auch noch beweisen muss, um weiteren gefährlichen und schädlichen Umgang vorzubeugen.
Wenn ein Vater also immer wieder wiederholt, er würde das Kind schütteln oder fallen lassen, weil er überfordert ist oder am Bahnhof vergessen, oder das Kind immer wieder wie am Spieß schreit sobald es mit ihm kurze Zeit alleine ist, er dem Kind immer wieder weh tut, weil er "tollpatschig" ist etc etc- ist das wohl nicht genug??!!
Wenn der Vater Drogen nimmt.. wie geht man da vor ?
du nimmst doch selber drogen. alkohol.
Hallo,
in diesem Fall sollte sich die Mutter zunächst an das Jugendamt wenden. Eine wiederholte Verweigerung des Umgangs kann bei Bestehen eines gerichtlich geregelten Umganges zu einem Ordnungsgeld führen. Sollte der Vater durch den Konsum das Kindeswohl gefährden, könnte beim Familiengericht ein begleiteter Umgang oder sogar ein Umgangsausschluss beantragt werden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Guten Tag
Meine Tochter ist 16 ... Wohnt bei mir. Ich möchte umziehen wegen neue Arbeitsstelle. Mein Ex Mann ist dagegen. Aufenthaltsbest. recht haben wir beide.
Was kann ich tun. Ich bitte um Hilfe. Wie kann ich gesetzlich alles regeln.
Hallo,
ein 16-jähriges Kind kann bereits selbst einen Wunsch äußern, wo es leben möchte. Wenn Ihre Tochter äußert, dass sie mit Ihnen in eine neue, weiter entfernte Wohnung ziehen möchte, kann der Vater dies wahrscheinlich nicht verhindern, da das Familiengericht ab einem Kindesalter von 14 Jahren in der Regel dem Wunsch des Kindes zustimmt. Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn der Umzug das Kindeswohl gefährden würde.
Wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Mann nicht einig werden, müssten Sie die Zustimmung des Familiengerichts zum Umzug einholen. Wie bereits erläutert, würde das Familiengericht die Zustimmung in der Regel erteilen, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist und den Wunsch äußert, mit Ihnen umzuziehen.
Es kommt jedoch immer auf die familiären Umstände des Einzelfalls an. Daher können wir Sie an dieser Stelle nur allgemein informieren. Wir bräuchten weitere Informationen über Ihre Situation, um Ihnen eine verbindliche Auskunft geben zu können. Gerne können Sie sich über unser Kontaktformular bei uns melden: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach
Guten Tag
Ich bedanke mich bei Ihnen.
Die Gesetze sollten dringend überarbeitet werden, viele Mütter benötigen professionellere Hilfe als wir (Erzeuger). Frauen die die Männer austricksen und von den Unterhaltseinnahmen der Kinder Leben!
Hilfe für Mütter wird die Diskriminierung von Vätern nicht beseitigen. Der Gesetzgeber MUSS die Vorgabe der EU umsetzen und das Doppelresidenzmodell als primäres Erziehungsmodell gesetzlich verankern. Auf Antrag des Vaters muss es vom Familiengericht angeordnet werden. Somit würden sich die 2 größten Streitpunkte (Umgangszeit und Unterhalt) erledigen, denn jeder hat das Kind zu 50% und niemand zahlt dem anderen Elternteil mehr Unterhalt. Ganz nebenbei müssen Frauen dann auch etwas mehr arbeiten und nicht nur vom Unterhalt leben. Alles im Sinne der Gleichberechtigung / Gleichstellung.
Ach, das klingt alles so einfach. Seit 6 Jahren und 5 Beschlüssen, welche inhaltlich wenigstens das Auskunftsrecht einschließen, kämpfe ich nun für meinen Sohn. Es gibt keinen Paragraphen, welcher die Mutter massregelt, wenn sie der Elternvereinbarung bewusst keine Folge leistet. Eine Schande ist es, wenn Richterinnen nicht den Mut haben, solche Zustände anzuprangern. Mit dem Geld, was ich für mein Kind bei Gericht, vor allem erfolglos gelassen habe, hätte ich mit ihm eine Weltreise machen können. Im Übrigen; ich habe juristisch eine weiße Weste, habe kein Alkoholproblem und möchte meinen Sohn auch nicht entführen. Einfach nur Papa nach BGB 1684 sein.
Ich kann und verstehe Sie in jedem Wort, ich kämpfe zur Zeit ebenfalls um das Ungangsrecht. Es ist einfach unglaublich, dass Richterinnen, Jugendämter nicht in der Lage sind durchzugreifen. Aber würde der Kindesvater den Unterhalt nicht zahlen, wie schnell hier Recht durchgesetzt werden würde
Hallo,
es ist wichtig, möglichst konkrete gerichtliche Umgangsvereinbarungen zu treffen, oder Beschlüsse zu erwirken, vor allem hinsichtlich Ort, Tag und Uhrzeit. Denn in diesem Fall kann der Umgang ggf. vollstreckt werden. Auch die Beantragung eines Umgangspflegers, der sich um die ordnungsgemäße Durchsetzung des Umgangs kümmert, ist möglich.
In jedem Fall sollten Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Familienrecht zur Seite haben, damit Sie alle Möglichkeiten zeitnah und zielgerichtet ausschöpfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Lieber Gott beschütze mich bitte und hilf meine kinder von schlechte frau und mutter die kinder!Amen
Solche Videos sollten verboten werden. Es ist ein Lernvideo für Frauen.
Die nur einen Grund finden möchten um das Kind behalten zu können.