Erst mal Respekt für das Finden dieser Regelungslücke!!! Das Meiste davon wurde ja bereits 1972 in das komplett neu erlassene WaffG rein geschrieben. Und damals hat noch niemand mit Dir und der Firma Gogun gerechnet. Man hatte damals vermutlich nur den Herrn Landmann im Kopf, der mit seinem KK Halbautomaten einen §§ nach dem anderen umschifft hat. Dem seine Story erinnert mich öfter mal an Dich ;-) Ich konnte es kaum glauben als Du mir davon erzählst hast und habe alles gegen geprüft und subsumiert. Ich kann bis heute keinen Fehler an deiner Rechtstheorie finden ich sehe das zu 100% genau so wie Du. Vermutlich werden sich das Viele nicht vorstellen können, aber ich kann jeden nur einladen, das selber im WaffG alles nachzuprüfen. Nur wenn man im WaffG alles selber nachließt lernt man mit diesem Gesetz umzugehen. Ein Rechtsgutachten dazu wäre der Hammer und würde vielen Standaufsichten und Behördenmitarbeitern ganz schön Kopfzerbrechen bereiten.
@@SuperBODY90 Warum sollte die Politik diese Lücke denn schließen? Wenn erlaubte Waffen in einer kontrollierten Umgebung benutzt werden (wo eh jeder mit einem scharfen AR15 schießen darf). Glaube mir, das interessiert die Politik gar nicht.
Beim BKA wurde gerade Urlaubssperre angeordnet und literweise Kaffee gekocht. Da ich direkt neben dem BKA Berlin wohne, höre ich seit 30 Minuten lautes Wehklagen….
Na, mein lieber Jörg , da muss man aber wirklich den Hut ziehen, bei so detaillierter Recherche in Bezug auf genau diese Waffen. Was du da rausgefunden hast wird mit Sicherheit deine Waffen noch beliebter und begehrter machen. Dieses 12-Minuten Video hat sicherlich 12 Wochen Recherche der Gesetzestexte erfordert. Super. Jetzt sollte man diese Erkenntnis allerdings nicht zu laut ausposaunen und überall verbreiten, sonst dauert es nicht mehr lange, und man darf sich bald nicht mal mehr mit einer Fliegenklatsche verteidigen. Der Gesetzgeber ist zwar sehr detailliert bei der "Erfindung" von Gesetzen, aber bei all diesen Details werden oft große Lücken übersehen , die dann später auch noch geschlossen werden. Geniessen wir also die "Freiheit" bei der Selbstverteidigung, solange sie andauert. Es könnte eher erforderlich werden, sich mit "offenen Luftgewehren" zu verteidigen, als uns lieb ist.
Jedes Gesetzt hat Lücken, da es - zumindest hier in Deutschland - in erster Linie dazu dient, Sachverhalte zu regeln und Handlungsspielräume so weit einzuschränken, dass niemand zuschaden kommt. Mit generellen Verboten und Verpflichtungen tut man sich hierzulande schwer - siehe die während der Corona-Pandemie kontrovers diskutierte Impfpflicht. Daher wird es im Waffenrecht wohl auch immer irgendwelche Lücken geben. Wichtig dabei ist nur, dass nicht jeder, der Amok laufen will, problemlos an Schusswaffen kommt. Leider werden dadurch gerade Jäger und Sportschützen bei der Ausübung ihres Hobbys behindert, aber wenn es um den Schutz von Menschenleben geht, ist es generell schwer, das rechte Maß zu finden. Leider.
Lieber Herr Sprave, wenn Sie die so weiter ärgern, werden sie Gesetze erlassen, welche alle leistungsverändernden Umbauten an Luftgewehren verbieten. 😢
Geht nicht wenn die Waffe ein "F" hat. Es würde funktionieren wenn sie normal weniger als 0.5j hätte aber so würdest du eine zugelassene Waffe mit unzulässiger Leistung betreiben und somit müsste das F *DAUERHAFT* entfernt werden. Das kannst Du machen, dann ist die Waffe aber nach deinem Schießstand Besuch nicht mehr brauchbar.
Außerdem bin ich mir Recht sicher dass der Wechsel von F zu größer eine "Wesentliche Veränderung" und somit das Kärtchen natürlich auch ein wesentliches Bauteil ist.
@@MrMarksam1 kann sein kann aber auch nicht sein. Ist ja auch alles recht schwammig formuliert um Spielraum zu haben. Das Rechtsgutachten wird Klarheit bringen ;)
@@MrMarksam1 Nein das ist kein wesentliches Bauteil. kann man nachlesen was wesentliches Teilen Sind es gibt aber kein diziplin mit so viel Joule ich glaube nur bis 26Joule
Tolles Video und super das du für Fakten sorgst, selbst wenn sie vorerst nur einseitig sind. man bräuchte jetzt jemanden vom anderen Lager, der gegenteiliger Meinung ist. Einfach so!
Danke Jörg. Ich (als nicht-Anwalt) habe allerdings auch schon mehrmals Normen gelesen, aber wenn Du dann einen Anwalt fragst, ist das dann doch nicht so gemeint wie es da steht... Da ist es fast um so verwunderlicher, dass einige Dinge einigermaßen definiert sind (bravo)..... Bin gespannt auf das Gutachten. Liebe Grüße
Jörg, ich Danke Dir für deinen Jahrelangen Einsatz! Die Chellenger ist bereits bei mir und auch bald die HP Max2. Ein absoluter Traum das ganze❤ Wenn das klappt wäre es wirklich toll. Der Schützenverein neben mir freut sich bestimmt auf ein weiteres Mitglied 🎉
@@torsten1163 Welche denn? Ich war zehn Jahre Sportschütze. Kurz / Langwaffe bis 4.800 Joule. Warum sollte man da nicht alle benutzen können? Kurzwaffenstand ist meist bis .357 Magnum freigegeben. Bei manchen bis .50AE. Auf dem 100 Meter Langwaffenstand ist es bis jenseits von gut und böse. Da kommt kein Luftgewehr ran. Also alles ein reines Ja oder nein vom Besitzer. Kein rechtliches! Gruß
@@HK-tn3zn Vereine gehören Verbänden an, denen eine Sportordnung vorgegeben ist. Alle Waffen, die Sie aufzählen, gibt es Wettbewerbe. Wo sind die für offene Luftgewehre mit 600 Jule? Es gibt private Schießstände, da geht es sicherlich, aber beim Trachtenverein mit 10 Meter LG Auflage werden Sie garantiert scheitern...
Sehe ich anders, bei uns konnte man Luftgewehr mit 30 Joule auf KK Stand benutzen. Die war eingetragen, war eine HW77. Genauso hat jemand eine PPK in .22 benutzt auf dem GK Stand. Oder ich eine UHR in .45 Colt auf dem GK Stand. Da gab es auch keine Disziplin für. Brauche ich auch nicht. Warum auch? Wenn ich ein CO2 Luftgewehr in 7,5 Joule benutzen wollte auf dem LP/LG Stand hatte ich es gemacht. Es muss nur für den Zweck ausgelegt sein. (Geschossarten/Energien) Also zugelassen wegen der Sicherheit.
Hatte mir die max 2 gleich als relaise bestellt in der Mai charge , letzte Woche kahm von gogun eine email das wieder eine Düse oder andere Teile nicht stimmig sind und es neu konfiguriert werden muss bzw sich der Lieferstatus verschiebt. Habe erstmal storniert und warte bis die ersten Videos rauskommen von der max2 . Die erste war ja eine Katastrophe. Im Gegensatz zu meiner Dreamline Tactical 7.62mm made in Sweden kann die max2 eh nicht mithalten auf Reichweite und Präzision. Mich hat nur der schnelle Umbau interessiert obwohl die Dreamline auch in 3min ruckzuck umgebaut werden kann.
Ist ja interessant, klar dass es Lücken gibt, gab diese Art der Waffen damals halt noch nicht, jedenfalls nicht zum umbauen in wenigen Minuten. Was ich viel besser finde ist dieser extreme Spagat zwischen legal und schwerer Straftat. Da kommt man doch leicht ins Grübeln ob Gesetze zu unserem Schutz existieren oder als Ketten dienen sollen.
Das wäre ja der Hammer, wenn das stimmt. Damit entfiehlen für mich alle Gründe, sich kein Gewehr zu kaufen. Auf zum nächsten Schießstand und super freundlich sein!
Ist dann immer noch die frage offen, ob die Schießstandbetreiber, dies überhaupt zulassen auch wenn es erlaubt sein sollte. Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.
Sehr gut argumentiert und eine Gefährdung ist auch nicht gegeben, da die Druckluftwaffen ja nur auf einem Schießstand genutzt wird. Gefährdet wird hier niemand.
Einerseits steckt die Begeisterung des tollen Beitrags an. Andererseits ist es halt schwierig, so eine tolle Sache weiterzureichen ohne zu Maßnahmen zu animieren, die man vielleicht nicht will und sagen zu müssen: Danke für diese Steilvorlage für die nächste Gesetzesnovelle.
Habe seit 30 Jahren WBK, seit kurzem Lehrgang für Standaufsicht. Ich würde der Sichtweise und Argumentation grundsätzlich zustimmen. Allerdings würde ich einem solchen Schützen gegenüber mit Verweis auf das Hausrecht den Betrieb in dieser Form untersagen, da die Rechtslage nicht endgültig geklärt ist und ich daher dafür keine Verantwortung übernehmen werde. Jeder Verein, Schießleiter und Standaufsicht hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Von daher empfehle ich vorab den Betreiber des Schießstandes zu fragen ob er dies zulässt oder nicht. Diskussionen vor Ort sind sinnfrei, denn jeder Schießstättenbetreiber entscheidet nach eigenem Ermessen und gemäß eigener Hausvorschriften was geschossen werden darf und was nicht.
Das löst auch das Problem, dass man zwar die Waffen und die dazugehörige Optik frei kaufen kann, man die Waffe aber offen schießen muss um sie für alle eventuallitäten eingeschossen zu haben. Außerdem denke ich, dass ein Verteidigungsmittel mit dem man nicht übt nur bedingt geeignet ist. Durch den Umstand, dass man seine Waffe jetzt "einfach" auf den Schießstand nehmen kann um sie offen einzuschießen und damit zu trainieren sind quasi alle meine Bedenken auf einmal ausgeräumt.
Mensch Jörg, Du bist genial wie geschnitten Brot. Es ist eine Schande, dass Du quasi in der Nachbarschaft wohnst und wir noch nie einen Kaffee zusammen getrunken und gebabbelt haben. Würde ich auch gerne mit TD, aber der wohnt sehr wahrscheinlich zu weit weg. Gruß aus Obernburg
Zum Glück ist das so. Der Betreiber der Schiesbahn kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzlich muss die Standaufsicht ihr OK geben. Zumindest würde ich den Nachweis einer Waffensachkundeprüfung verlangen, sonst kein Schießen auf der Anlage... 🤷🏼♂️
Ein absolut bärenstarkes Video - also eigentlich beinahe wie immer. Allerdings könnte der m.E. äußerst schlüssige Inhalt (nach eigener Recherche) noch einen gewaltigen Bizeps entwickeln. Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden bzgl. des ausstehenden Rechtsgutachtens. Und, bitte weiter so!
Alles schön und gut, aber wenn ich auf m Schießstand bin, mache ich es mir einfach, und leihe mir richtige Hardware. Stelle mir gerade vor wie oft ich am pumpen bin 😅 und n Kompressor ist da auch nicht unbedingt angebracht. Aber trotzdem tolle Gedankenspiele😊
Sehe ich auch wie du... Allerdings geht es den Besitzern solcher Gewehre wohl eher darum Praxis mit der Waffe im offnen Leistungssprektrum zu erlangen und sie auf eine bestimmte Entfernung einzuschiesen...
Sehr Interessant, mich würde allgemein mal interessieren wie du dich rechtlich absicherst, selbst vergleichbare Urteile sind aufgrund der Richterlichen unabhängig ja keine 100% absicherung und wie ist mit den BKA feststellungsbescheiden, wenn erst dabei raus kommt das es sich um ein Verbotenen Gegenstand hantelt, hat sich der Antragsteller dann strafbar gemacht...
Eigentlich nicht. Das BKA sieht es so, dass ein Bescheid nur erlassen wird, wenn es sich wirklich um einen Graubereich gehandelt hat. Durch die Entgegennahme vom Antrag durch das BKA kann einem eigentlich bis zur Entscheidung strafrechtlich nichts passieren. Mir fällt auch gerade kein Fall ein, in dem rückwirkend gegen den Antragsteller ein Verfahren eingeleitet wurde (TAGinn Airsoft Granatwerfer, Helmpe Deutschland Sinis, Pyrodefender). Nur als Kunde ist man ggf. blöd dran und man muss seinen Gegenstand verkaufen/vernichten.
Jetzt noch das Problem mit dem Leichenberg vor der Haustür rechtlich abklären lassen.Dann kann ich endlich mein Doppelgatlingluftgewehr auf dem Dach installieren.
Interessante Idee, aber mein, nennen wir es mal sehr traditioneller, Schützenverein würde da nicht mitmachen. Mal schauen, ob wir bald wieder einer Änderung entgegenstehen :D
Hallo Jörg, mal eine Frage zu den 600 bar Luftdruck Gewähr, mit welchen Kompressor kriegst du denn den Druck hin um das Gewehr zu füllen? Wenn so ein Kompressor hat bis heute nicht gefunden, Antwort wäre gut Gruß Horst
Ein ähnlicher Weg wie bei der Brokkoli-Legalisierung ist auch bei Druckluftwaffen wünschenswert. Dazu ist es aber zwingend erforderlich das wir alle Verantwortungsbewußt handeln, ansonsten ist Essig.
Das kann leider nicht funktionieren. Ich kenne eine Menge Nichtwaffenbesitzer. Die sind nahezu alle der Meinung, dass Waffen in Privatbesitz komplett verboten gehören, weil jede Waffe das Potenzial für einen Missbrauch mit sich bringt. Und sie sind nicht notwendig, weil wir ja eine leistungsfähige(🤣) Exekutive haben. Vorfälle mit Waffen, die von den Medien gerne genutzt werden, um reißerisch Clickzahlen zu steigern, verbreiten diese Ansicht immer wieder in der Bevölkerung. Da in der Regierung nahezu nur Menschen mit ähnlicher Einstellung sitzen, die sich in Wirklichkeit nur für die Erhöhung ihrer Diäten interessieren, nützt jegliche Argumentation rein gar nichts. Da hilft wirklich nur eine starke Lobby. Leider sind die meisten Verbände überhaupt nicht hilfreich dabei, das Waffengesetz zu liberalisieren. Lediglich der VDB engagiert sich mWn. Was die Hersteller in dieser Richtung leisten, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Also ich teile deine Meinung definitiv, vorausgesetzt die Waffe würde auch ebenso ohne dieses eingesetzte Plättchen mit dem Loch, durch den die Luft strömt, funktionieren. Falls ja: für mich als Laie kein wesentliches Teil.
Auch wenn Jörg das nicht ausgeführt hat, sind wesentliche Teile von Schußwaffen per Gesetz definiert. Nicht alles was für die Funktion erforderlich ist, ist auch ein wesentliches Teil. Die wesentlichen Teile von von erlaubnispflichtigen Schußwaffen sind übrigens auch erlaubnispflichtig. Wenn man Jörgs Aussage glaubt, sind diese Karten kein wesentliches Teil.
Würde trotzdem zur Sicherheit auf Urteile warten weil ein Rechtsgutachten wie im Video schon gesagt ist keine Garantie. Hoffentlich meldet sich jemand freiwillig um das zu testen.
Seehr gut zu wissen! Da wir bereits ein paar seltsame Gestalten nahe der Türschwelle hatten! Hoffen wir, dass wir es nicht brauchen und allein der Schreckmoment reicht...
Hallo Jörg, sehr interessante Argumentationskette. Wie ist es allerdings bei der HP Max 2? Hier wird ja beim Einbau des Exportkits die Schussfolge geändert. Nämlich von Repetierer auf Semi-Auto. Das erfordert doch dann eine Erlaubnis auch auf dem Schießstand oder? Also würde die Waffe rausfallen oder? Wie ist deine Einschätzung hierzu. Grüße
Eigentlich ist die "Schussfolge" eher die Reihenfolge des Abfeuerns bei mehrläufigen Waffen mit nur einem Abzug gemeint (zum Beispiel beim Drilling). Aber wenn man auf "Nummer Sicher" gehen will, dann kann man natürlich bei der HPMax 2 den Repetierer-Modus verwenden.
Man kommt auf keinen Nenner wenn man die Kommentare liest. Jeder hat seine Ansicht und wie es am Ende Ausgelegt wird weiß man auch nicht. Aber ich würde bei Notwehr auch erst einmal Hinlangen, danach kann man immer noch Verhandeln, nur Umgekehrt gibt es nichts mehr zu Verhandeln.
Hallo Jörg, Da ich mich für die Zeus interessiere habe ich meiner Frau diesen Fall erst einmal vorgelegt. Sie arbeitet direkt in einer Waffenbehörde und hat dieses Video direkt Ihrem Vorgesetzten geteilt, da ich einfach auch Rechtssicherheit haben möchte. Sie meinte das in der Vergangenheit bereits Händler durchsucht und Exportfedern beschlagnahmt wurden. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten. Vielen Dank für dieses informative Video. LG aus dem Norden
Ja, es gibt EINEN bekannten Vorfall rund um das Thema "Exportfedern". Damals hat man Kunden "besucht", die GEZIELT Exportfedern bestellt haben. Es gab einen Staatsanwalt, der aus dieser gezielten Bestellung geschlossen hat: Wer so ein Ding bestellt, der will es auch einbauen. Deshalb hielt er den Anfangsverdacht für ausreichend. Genau deshalb liefern wir die Exportkits IMMER mit, ob der Kunde nun will oder nicht. Dann kann niemand auf die Idee kommen, dass hier mit Absicht gehandelt wurde.
Es stellt sich die Frage, ob das wirklich eine Gesetzeslücke ist. Diese umfangreichen Ausnahmen, die auf Schießständen gelten, sind doch zweckmäßig bzw. notwendig und sind vom Gesetzgeber deshalb absichtlich erlassen worden. Es ist aber auch zu vermuten, dass der aktuelle Gesetzgeber bei Waffen nicht mehr so sachverständig und vernünftig ist, wie der frühere.
@@ragnar1887 Zum Geltungsbereich ? Hier aufm Präsentierteller ? 😂 . Besser nicht. Dazu findet man , wenn man will einiges. Erfordert nur etwas Eigeninitiative.
Ja, deshalb kann man die Max ja auch auf Repetierer umbauen, ohne andere Teile zu verwenden. Eine Feder rausnehmen und den Spannhebel anders festschrauben.
Wesentlich kommt von Wesen mAn ändert sich das Wesen der Waffe, wenn man ihre Schussenergie wesentlich erhöht. Insofern ist das auszutauschende Teil wesentlich. Falls dieser Teil Ihrer Auslegung nicht Zutrifft, könnte der Schiessstandbetreiber einen Büchsenmacherservice anbieten?
@@Slingshotchannel Da haben sich schon ganz anderer Sachen nicht im Gesetz gefunden die dann später so ausgelegt wurden. Wenn ein Bauteil die Joule von 7,5 auf 160 erhört und somit einen Energieanstieg von über 2100% verursacht ist es ein leichtes für Gerichte zu argumentieren das dieses Teil wesentlich ist. Aber man kann ja trotzdem Träume haben.
Völlig egal, Richter legen das einfach mal für sie passend aus. Juristerei hat absolut gar nix mit Recht zu tun, sondern mit der Kunst sich alles, so wie gewünscht, hin zu biegen. Wenn die Begründung auch noch der größte Bullshit ist.😎 Seit den letzten Urteilen aus Karlsruhe, ist das Recht eh nur noch ne Farce....es wird der Rechtsstaat vorgegaukelt!
Wenn bei uns jemand mit einer Waffe auf den Stand kommt und Schließen möchte und dafür keine WBK für die Waffe besitzt, darf er oder sie nicht Schießen. Es könnte sonst jeder eine nichtlegale Waffe testen. Der Schießstandbetreiber haftet dann. Was passiert, wenn durch unsachgemäße Änderung ein Unfall passiert? Ich würde die Finger davon lassen.
Erst mal Respekt für das Finden dieser Regelungslücke!!! Das Meiste davon wurde ja bereits 1972 in das komplett neu erlassene WaffG rein geschrieben. Und damals hat noch niemand mit Dir und der Firma Gogun gerechnet. Man hatte damals vermutlich nur den Herrn Landmann im Kopf, der mit seinem KK Halbautomaten einen §§ nach dem anderen umschifft hat. Dem seine Story erinnert mich öfter mal an Dich ;-) Ich konnte es kaum glauben als Du mir davon erzählst hast und habe alles gegen geprüft und subsumiert. Ich kann bis heute keinen Fehler an deiner Rechtstheorie finden ich sehe das zu 100% genau so wie Du. Vermutlich werden sich das Viele nicht vorstellen können, aber ich kann jeden nur einladen, das selber im WaffG alles nachzuprüfen. Nur wenn man im WaffG alles selber nachließt lernt man mit diesem Gesetz umzugehen. Ein Rechtsgutachten dazu wäre der Hammer und würde vielen Standaufsichten und Behördenmitarbeitern ganz schön Kopfzerbrechen bereiten.
Ja nur für wie lange denn? Ein Rechtsgutachten wäre der eindeutige Startschuss für eine entsprechende Anpassung des Gesetzes.
@@SuperBODY90 Warum sollte die Politik diese Lücke denn schließen? Wenn erlaubte Waffen in einer kontrollierten Umgebung benutzt werden (wo eh jeder mit einem scharfen AR15 schießen darf). Glaube mir, das interessiert die Politik gar nicht.
@@SuperBODY90 Es wird doch eh schon wieder nach der nächsten Verschärfung geschrien, was macht das also für einen Unterschied?
Ich weiß halt nur nicht ob Die Betreiber eines Schießstandes bock drauf haben das man bei ihnen irgendwelche Gesetzeslücken testet....
Ihr solltet mal irgendwie ein gemeinsames Video machen. Hätte was!
Beim BKA wurde gerade Urlaubssperre angeordnet und literweise Kaffee gekocht. Da ich direkt neben dem BKA Berlin wohne, höre ich seit 30 Minuten lautes Wehklagen….
Das glaube ich auch, dass die alle dort ganz schön altern und massenweise Sorgenfalten bekommen
🤣🤣..👍
@@tactical-dad Du hast die vielen grauen Haare vergessen die sie dabei bekommen 😂
...ROFLMAO!!!😁
Nancy is alert ! Hat's aber im Blick, sicherlich.
Na, mein lieber Jörg , da muss man aber wirklich den Hut ziehen, bei so detaillierter Recherche in Bezug auf genau diese Waffen. Was du da rausgefunden hast wird mit Sicherheit deine Waffen noch beliebter und begehrter machen. Dieses 12-Minuten Video hat sicherlich 12 Wochen Recherche der Gesetzestexte erfordert. Super. Jetzt sollte man diese Erkenntnis allerdings nicht zu laut ausposaunen und überall verbreiten, sonst dauert es nicht mehr lange, und man darf sich bald nicht mal mehr mit einer Fliegenklatsche verteidigen. Der Gesetzgeber ist zwar sehr detailliert bei der "Erfindung" von Gesetzen, aber bei all diesen Details werden oft große Lücken übersehen , die dann später auch noch geschlossen werden. Geniessen wir also die "Freiheit" bei der Selbstverteidigung, solange sie andauert. Es könnte eher erforderlich werden, sich mit "offenen Luftgewehren" zu verteidigen, als uns lieb ist.
Wenn man als Gesetzgeber alles in das kleinste Detail definiert und dadurch Türen offen lässt 😂
Gerade weil wir solche strikten Gesetze haben, sind die Deutschen Meister darin Gesetzeslücken zu finden.😉
"Jedes Verbot ist auch ein Innovationstreiber" Annalena Baerbock
Jedes Gesetzt hat Lücken, da es - zumindest hier in Deutschland - in erster Linie dazu dient, Sachverhalte zu regeln und Handlungsspielräume so weit einzuschränken, dass niemand zuschaden kommt. Mit generellen Verboten und Verpflichtungen tut man sich hierzulande schwer - siehe die während der Corona-Pandemie kontrovers diskutierte Impfpflicht. Daher wird es im Waffenrecht wohl auch immer irgendwelche Lücken geben. Wichtig dabei ist nur, dass nicht jeder, der Amok laufen will, problemlos an Schusswaffen kommt. Leider werden dadurch gerade Jäger und Sportschützen bei der Ausübung ihres Hobbys behindert, aber wenn es um den Schutz von Menschenleben geht, ist es generell schwer, das rechte Maß zu finden. Leider.
Narrowing the claims im Patentrecht.
Ganz großen Respekt an all die Arbeit und Möglichkeiten , die Herr Sprave , bis Dato erarbeitet und ermöglicht hat!
Großartig Jörg! Eines Deiner besten Videos!
Lieber Herr Sprave, wenn Sie die so weiter ärgern, werden sie Gesetze erlassen, welche alle leistungsverändernden Umbauten an Luftgewehren verbieten. 😢
Deswegen Fördermitglied beim VDB werden, damit sich endlich eine Lobby mit Schlagkraft schützend vor die Waffenbesitzer stellt
@@stefanb.8462 sehe ich auch so und bin es seit 3 jahren
Wenn wir uns weiter alles gefallen lassen werden wir bald wie in China mit stumpfen Stäbchen essen, mfg.
Bitte bitte Schießstand Betreiber und Jurist abklären lassen. Das wäre echt mega.
Geht nicht wenn die Waffe ein "F" hat. Es würde funktionieren wenn sie normal weniger als 0.5j hätte aber so würdest du eine zugelassene Waffe mit unzulässiger Leistung betreiben und somit müsste das F *DAUERHAFT* entfernt werden. Das kannst Du machen, dann ist die Waffe aber nach deinem Schießstand Besuch nicht mehr brauchbar.
@@friendlyreptile9931 0,5 Joule Waffen darf man gar nicht umbauen können… ganz großer unterschied
Außerdem bin ich mir Recht sicher dass der Wechsel von F zu größer eine "Wesentliche Veränderung" und somit das Kärtchen natürlich auch ein wesentliches Bauteil ist.
@@MrMarksam1 kann sein kann aber auch nicht sein. Ist ja auch alles recht schwammig formuliert um Spielraum zu haben. Das Rechtsgutachten wird Klarheit bringen ;)
@@MrMarksam1 Nein das ist kein wesentliches Bauteil. kann man nachlesen was wesentliches Teilen Sind
es gibt aber kein diziplin mit so viel Joule ich glaube nur bis 26Joule
Tolles Video und super das du für Fakten sorgst, selbst wenn sie vorerst nur einseitig sind. man bräuchte jetzt jemanden vom anderen Lager, der gegenteiliger Meinung ist. Einfach so!
Bin ich der einzige, der bei Jörgs Erklärvideos Peter Lustig Vibes bekommt? 😂❤
Vielen Dank für deine tolle Arbeit und deine unfassbar schönen Statements Jörg 😁
Danke Jörg. Ich (als nicht-Anwalt) habe allerdings auch schon mehrmals Normen gelesen, aber wenn Du dann einen Anwalt fragst, ist das dann doch nicht so gemeint wie es da steht... Da ist es fast um so verwunderlicher, dass einige Dinge einigermaßen definiert sind (bravo)..... Bin gespannt auf das Gutachten. Liebe Grüße
Jörg, ich Danke Dir für deinen Jahrelangen Einsatz! Die Chellenger ist bereits bei mir und auch bald die HP Max2. Ein absoluter Traum das ganze❤
Wenn das klappt wäre es wirklich toll. Der Schützenverein neben mir freut sich bestimmt auf ein weiteres Mitglied 🎉
Da dürfen Sie bestimmte Waffen nicht schießen...
@@torsten1163 Welche denn? Ich war zehn Jahre Sportschütze. Kurz / Langwaffe bis 4.800 Joule. Warum sollte man da nicht alle benutzen können? Kurzwaffenstand ist meist bis .357 Magnum freigegeben. Bei manchen bis .50AE. Auf dem 100 Meter Langwaffenstand ist es bis jenseits von gut und böse. Da kommt kein Luftgewehr ran. Also alles ein reines Ja oder nein vom Besitzer. Kein rechtliches!
Gruß
@@HK-tn3zn Vereine gehören Verbänden an, denen eine Sportordnung vorgegeben ist. Alle Waffen, die Sie aufzählen, gibt es Wettbewerbe. Wo sind die für offene Luftgewehre mit 600 Jule?
Es gibt private Schießstände, da geht es sicherlich, aber beim Trachtenverein mit 10 Meter LG Auflage werden Sie garantiert scheitern...
Sehe ich anders, bei uns konnte man Luftgewehr mit 30 Joule auf KK Stand benutzen. Die war eingetragen, war eine HW77. Genauso hat jemand eine PPK in .22 benutzt auf dem GK Stand. Oder ich eine UHR in .45 Colt auf dem GK Stand. Da gab es auch keine Disziplin für. Brauche ich auch nicht.
Warum auch? Wenn ich ein CO2 Luftgewehr in 7,5 Joule benutzen wollte auf dem LP/LG Stand hatte ich es gemacht. Es muss nur für den Zweck ausgelegt sein. (Geschossarten/Energien) Also zugelassen wegen der Sicherheit.
Hatte mir die max 2 gleich als relaise bestellt in der Mai charge , letzte Woche kahm von gogun eine email das wieder eine Düse oder andere Teile nicht stimmig sind und es neu konfiguriert werden muss bzw sich der Lieferstatus verschiebt. Habe erstmal storniert und warte bis die ersten Videos rauskommen von der max2 . Die erste war ja eine Katastrophe.
Im Gegensatz zu meiner Dreamline Tactical 7.62mm made in Sweden kann die max2 eh nicht mithalten auf Reichweite und Präzision. Mich hat nur der schnelle Umbau interessiert obwohl die Dreamline auch in 3min ruckzuck umgebaut werden kann.
Da kann ich mich nur Anschließen den Vorrednern, Großen Respekt für das ganze auseinander Klamüsern des Gesetzes Kram. Gut Erklärt.
An der Stelle mit dem "Leichenberg vor der Türe" musste ich herzhaft lachen!
Ist ja interessant, klar dass es Lücken gibt, gab diese Art der Waffen damals halt noch nicht, jedenfalls nicht zum umbauen in wenigen Minuten.
Was ich viel besser finde ist dieser extreme Spagat zwischen legal und schwerer Straftat. Da kommt man doch leicht ins Grübeln ob Gesetze zu unserem Schutz existieren oder als Ketten dienen sollen.
"Ich gebe keine Gewehr Leistung"... schon klar Herr Sprave...😜😂🤣
Was für ein geniales Video, ich bin total gespannt, wie das Rechtsgutachten ausfallen wird. Beste Grüße und mach weiter wie gehabt 👍
Das wäre ja der Hammer, wenn das stimmt. Damit entfiehlen für mich alle Gründe, sich kein Gewehr zu kaufen. Auf zum nächsten Schießstand und super freundlich sein!
Ist dann immer noch die frage offen, ob die Schießstandbetreiber, dies überhaupt zulassen auch wenn es erlaubt sein sollte. Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.
Sehr gut argumentiert und eine Gefährdung ist auch nicht gegeben, da die Druckluftwaffen ja nur auf einem Schießstand genutzt wird. Gefährdet wird hier niemand.
Einerseits steckt die Begeisterung des tollen Beitrags an. Andererseits ist es halt schwierig, so eine tolle Sache weiterzureichen ohne zu Maßnahmen zu animieren, die man vielleicht nicht will und sagen zu müssen: Danke für diese Steilvorlage für die nächste Gesetzesnovelle.
Top erklärt Jörg👍👍
Tactical Dad...Supersympatischer Typ.
Du bist der Hammer. Danke dir :-)
Hallo Jörg, sie sind ein guter Mensch. Danke das sie unsere Schutzbedürfnisse ernst nehmen, im Gegensatz zu denen, die es eigentlich sollten.
wieder mal ein TOP Video !
Danke und mach weiter so !!!
Jörg, kannst du bitte ein Update-Video machen, wenn das Rechtsgutachten vorliegt? Danke, einfach super wie immer 👍🏼
Habe seit 30 Jahren WBK, seit kurzem Lehrgang für Standaufsicht. Ich würde der Sichtweise und Argumentation grundsätzlich zustimmen. Allerdings würde ich einem solchen Schützen gegenüber mit Verweis auf das Hausrecht den Betrieb in dieser Form untersagen, da die Rechtslage nicht endgültig geklärt ist und ich daher dafür keine Verantwortung übernehmen werde. Jeder Verein, Schießleiter und Standaufsicht hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Von daher empfehle ich vorab den Betreiber des Schießstandes zu fragen ob er dies zulässt oder nicht. Diskussionen vor Ort sind sinnfrei, denn jeder Schießstättenbetreiber entscheidet nach eigenem Ermessen und gemäß eigener Hausvorschriften was geschossen werden darf und was nicht.
So habe ich es ja auch empfohlen im Video.
Sehr gut beschrieben Jörg der Fuchs 😊😊
Schön das es solche Freaks wie dich gibt 🤟 (in positiven Sinne)
„…der Leichenberg vor der Tür…“ 😂😂😂 ab da wars komplett vorbei. 👍🏻
Super recherchiert 👍
Die Standzulassung muss es auch noch hergeben, die sind mitunter etwas einschränkend formuliert. Aber lustige Idee. :)
Sehr gut vielen Dank
Das löst auch das Problem, dass man zwar die Waffen und die dazugehörige Optik frei kaufen kann, man die Waffe aber offen schießen muss um sie für alle eventuallitäten eingeschossen zu haben. Außerdem denke ich, dass ein Verteidigungsmittel mit dem man nicht übt nur bedingt geeignet ist. Durch den Umstand, dass man seine Waffe jetzt "einfach" auf den Schießstand nehmen kann um sie offen einzuschießen und damit zu trainieren sind quasi alle meine Bedenken auf einmal ausgeräumt.
zaubern hat mir sehr gefallen...hab so gelacht . weiter so!!
Du bist eben doch der beste. 🥰
Mensch Jörg, Du bist genial wie geschnitten Brot. Es ist eine Schande, dass Du quasi in der Nachbarschaft wohnst und wir noch nie einen Kaffee zusammen getrunken und gebabbelt haben. Würde ich auch gerne mit TD, aber der wohnt sehr wahrscheinlich zu weit weg. Gruß aus Obernburg
Sehr gut - Respekt
400+ days on duolingo and it takes me 3 seconds to realized im another 1200 days to being able to understand you😂😂 guten morgen
Wird schon… 😉
Lots of law talk. That is hard for most germans even.
@hiiambarney4489 it's just how fast fluent speakers talk and yeah the huge words I don't even know are not helping loll
Am Schießstand bitte nur auf Kugelfänge schießen, die für die aktuelle Joule der Waffe zugelassen ist.
Versteht sich ja wohl von selbst.
Nicht nur die Schießbahn hat eine max Joule...
Auweia, die Verantwortlichen der Schützenvereine/Schießstände schicken beim ansehen des Videos 100 Vaterunser gen Himmel 🙏🏼🤣
Die Verantwortlichen tun genau das, was wohl (wenn wir ganz ehrlich sind) jeder von uns in ihrer Lage tun würde:
"Njet."
Betreiber hat immer noch Hausrecht und kann jemand den Zutritt mit so einem Ding verwehren.
Zum Glück ist das so. Der Betreiber der Schiesbahn kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzlich muss die Standaufsicht ihr OK geben. Zumindest würde ich den Nachweis einer Waffensachkundeprüfung verlangen, sonst kein Schießen auf der Anlage... 🤷🏼♂️
Keine Gewehrleistung? Finde 1600j schon ordentlich 😂
Guter Beitrag ,aber es heißt Gewährleistung ,sorry .🥰
@@Jodi454 ich fürchte sie haben den gag nicht verstanden!
ha... ha... ha
spaß, ich liebe so blöde witze :D
@@Jodi454
Nicht Dein ernst?
Joerg du Genie 😂 sehr schön
erinnert so n bisschen an columbo......"sind sie jetzt fertig ? " "ja..........aber da fällt mir ein, eines wollte ich noch wissen :D "
Sehr raffiniert, ihr können als Geschäftsmann beeindruck micht.
Sie lösen einen "Haben wollen Impuls aus"👍.
Alter Schwede...
Jetzt wird es wirklich interessant!
Hab mich heute komplett beim Krafttraining weggeschallert, also habe ich null Reserven um mir das alles zu geben aber Respekt für die Arbeit
Danke mach weiter so!!!
Einfach genial!!!
Du solltest in die Politik gehen und den Laden dort aufmischen 🙂
Für das Video mindestens 3x Daumen hoch!!!
Top! Danke.
Super interessant.
Heute keine Features, dennoch interessant. Danke dafür! 👍
Interessant
Lustige Idee 😁 lass das doch mal prüfen
interessant Jörg
Weltklasse...... das WaffG ist halt Frankensteins Monster...
Wow, einfach Hammer 😂
Ein absolut bärenstarkes Video - also eigentlich beinahe wie immer. Allerdings könnte der m.E. äußerst schlüssige Inhalt (nach eigener Recherche) noch einen gewaltigen Bizeps entwickeln.
Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden bzgl. des ausstehenden Rechtsgutachtens.
Und, bitte weiter so!
Nobody should be telling other people, when, where, and how they can defend themselves.
Der Peter Lustig für Erwachsene 😁
Alles schön und gut, aber wenn ich auf m Schießstand bin, mache ich es mir einfach, und leihe mir richtige Hardware. Stelle mir gerade vor wie oft ich am pumpen bin 😅 und n Kompressor ist da auch nicht unbedingt angebracht. Aber trotzdem tolle Gedankenspiele😊
Sehe ich auch wie du... Allerdings
geht es den Besitzern solcher Gewehre wohl eher darum Praxis mit der Waffe im offnen Leistungssprektrum zu erlangen und sie auf eine bestimmte Entfernung einzuschiesen...
Einfach genial!!!
Du solltest in die Politik gehen und den Laden dort aufmischen 🙂
Mindestens 3x Daumen hoch!!!
Sehr Interessant, mich würde allgemein mal interessieren wie du dich rechtlich absicherst, selbst vergleichbare Urteile sind aufgrund der Richterlichen unabhängig ja keine 100% absicherung und wie ist mit den BKA feststellungsbescheiden, wenn erst dabei raus kommt das es sich um ein Verbotenen Gegenstand hantelt, hat sich der Antragsteller dann strafbar gemacht...
Eigentlich nicht. Das BKA sieht es so, dass ein Bescheid nur erlassen wird, wenn es sich wirklich um einen Graubereich gehandelt hat. Durch die Entgegennahme vom Antrag durch das BKA kann einem eigentlich bis zur Entscheidung strafrechtlich nichts passieren. Mir fällt auch gerade kein Fall ein, in dem rückwirkend gegen den Antragsteller ein Verfahren eingeleitet wurde (TAGinn Airsoft Granatwerfer, Helmpe Deutschland Sinis, Pyrodefender). Nur als Kunde ist man ggf. blöd dran und man muss seinen Gegenstand verkaufen/vernichten.
Jetzt noch das Problem mit dem Leichenberg vor der Haustür rechtlich abklären lassen.Dann kann ich endlich mein Doppelgatlingluftgewehr auf dem Dach installieren.
Interessante Idee, aber mein, nennen wir es mal sehr traditioneller, Schützenverein würde da nicht mitmachen.
Mal schauen, ob wir bald wieder einer Änderung entgegenstehen :D
Top Video wie immer
😂 hahahaha... Leichenberg vor der Tür.. cooles Video mal wieder ***** Danke
Einfach gut!!!
Hallo Jörg, mal eine Frage zu den 600 bar Luftdruck Gewähr, mit welchen Kompressor kriegst du denn den Druck hin um das Gewehr zu füllen? Wenn so ein Kompressor hat bis heute nicht gefunden, Antwort wäre gut Gruß Horst
Die Rede ist von 600 Joule. Die erreichst Du mit 300 bar bei der Megalodon.
😂 Vielen Dank Jörg, Dank Ihnen wird DE weiteren Vereinigten Königreich🤣
Ein ähnlicher Weg wie bei der Brokkoli-Legalisierung ist auch bei Druckluftwaffen wünschenswert. Dazu ist es aber zwingend erforderlich das wir alle Verantwortungsbewußt handeln, ansonsten ist Essig.
Du Paragraphenfuchs 😅
Werter Jörg! Würdest du bitte im selben Fachjargon kurz mal die ganzen Hohlbirnen in Berlin an die wand reden? Das wäre sogar eine Serie wert!
Das kann leider nicht funktionieren. Ich kenne eine Menge Nichtwaffenbesitzer. Die sind nahezu alle der Meinung, dass Waffen in Privatbesitz komplett verboten gehören, weil jede Waffe das Potenzial für einen Missbrauch mit sich bringt. Und sie sind nicht notwendig, weil wir ja eine leistungsfähige(🤣) Exekutive haben. Vorfälle mit Waffen, die von den Medien gerne genutzt werden, um reißerisch Clickzahlen zu steigern, verbreiten diese Ansicht immer wieder in der Bevölkerung. Da in der Regierung nahezu nur Menschen mit ähnlicher Einstellung sitzen, die sich in Wirklichkeit nur für die Erhöhung ihrer Diäten interessieren, nützt jegliche Argumentation rein gar nichts. Da hilft wirklich nur eine starke Lobby. Leider sind die meisten Verbände überhaupt nicht hilfreich dabei, das Waffengesetz zu liberalisieren. Lediglich der VDB engagiert sich mWn. Was die Hersteller in dieser Richtung leisten, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Hab auf unseren Schießstand auch schon auf den Kleinkaliberbahnen geschossen.
Also ich teile deine Meinung definitiv, vorausgesetzt die Waffe würde auch ebenso ohne dieses eingesetzte Plättchen mit dem Loch, durch den die Luft strömt, funktionieren.
Falls ja: für mich als Laie kein wesentliches Teil.
Auch wenn Jörg das nicht ausgeführt hat, sind wesentliche Teile von Schußwaffen per Gesetz definiert. Nicht alles was für die Funktion erforderlich ist, ist auch ein wesentliches Teil. Die wesentlichen Teile von von erlaubnispflichtigen Schußwaffen sind übrigens auch erlaubnispflichtig.
Wenn man Jörgs Aussage glaubt, sind diese Karten kein wesentliches Teil.
Das wäre ja genial.. Spart viele Fahrten nach Holland. Lass uns wissen, was das Rechtsgutachten besagt..
Hmmm genau das selbe habe ich mir auch gedacht
Würde trotzdem zur Sicherheit auf Urteile warten weil ein Rechtsgutachten wie im Video schon gesagt ist keine Garantie. Hoffentlich meldet sich jemand freiwillig um das zu testen.
Das wird wirklich spannend
@@wyredso etwas müsste im Zweifelsfall ohnehin höchstrichtlich geklärt werden. Da könnte jedes Provinzgericht anders entscheiden.
Seehr gut zu wissen! Da wir bereits ein paar seltsame Gestalten nahe der Türschwelle hatten! Hoffen wir, dass wir es nicht brauchen und allein der Schreckmoment reicht...
hallo.nur eine frage . konen sie ersatz teile und barrel kits fur hp max beschtelen .
Sicher, aber nur Original-Teile. Keine anderen Kaliber oder Lauflängen. Andere Läufe als das zugelassene Modell würde eine WBK erfordern.
Definition Eigentum vs. Besitz (zum Thema Umbau auf dem Schießstand) hilft weiter😊
Rechtsgutachten anfordern (DANKE JÖRG), ausdrucken, ab zur Schießstätte damit und los gehts :)
Neuauflage einer verbesserten Drozd Mp661k wäre super...die war früher echt geil....
Hallo Jörg, sehr interessante Argumentationskette. Wie ist es allerdings bei der HP Max 2? Hier wird ja beim Einbau des Exportkits die Schussfolge geändert. Nämlich von Repetierer auf Semi-Auto. Das erfordert doch dann eine Erlaubnis auch auf dem Schießstand oder? Also würde die Waffe rausfallen oder? Wie ist deine Einschätzung hierzu. Grüße
Eigentlich ist die "Schussfolge" eher die Reihenfolge des Abfeuerns bei mehrläufigen Waffen mit nur einem Abzug gemeint (zum Beispiel beim Drilling). Aber wenn man auf "Nummer Sicher" gehen will, dann kann man natürlich bei der HPMax 2 den Repetierer-Modus verwenden.
Man kommt auf keinen Nenner wenn man die Kommentare liest. Jeder hat seine Ansicht und wie es am Ende Ausgelegt wird weiß man auch nicht. Aber ich würde bei Notwehr auch erst einmal Hinlangen, danach kann man immer noch Verhandeln, nur Umgekehrt gibt es nichts mehr zu Verhandeln.
Hallo Jörg, Da ich mich für die Zeus interessiere habe ich meiner Frau diesen Fall erst einmal vorgelegt. Sie arbeitet direkt in einer Waffenbehörde und hat dieses Video direkt Ihrem Vorgesetzten geteilt, da ich einfach auch Rechtssicherheit haben möchte. Sie meinte das in der Vergangenheit bereits Händler durchsucht und Exportfedern beschlagnahmt wurden. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten. Vielen Dank für dieses informative Video. LG aus dem Norden
Ja, es gibt EINEN bekannten Vorfall rund um das Thema "Exportfedern". Damals hat man Kunden "besucht", die GEZIELT Exportfedern bestellt haben. Es gab einen Staatsanwalt, der aus dieser gezielten Bestellung geschlossen hat: Wer so ein Ding bestellt, der will es auch einbauen. Deshalb hielt er den Anfangsverdacht für ausreichend. Genau deshalb liefern wir die Exportkits IMMER mit, ob der Kunde nun will oder nicht. Dann kann niemand auf die Idee kommen, dass hier mit Absicht gehandelt wurde.
Bedenke, dass Du Waffen alle den Segen der PTB haben. Eine bessere Rechtssicherheit kann man doch gar nicht haben
@@Slingshotchannel Ja, sie meinte auch, dass die gesamte Kundendatenbank mit beschlagnahmt wurde! Vielen Dank für Deine Antwort!
Es stellt sich die Frage, ob das wirklich eine Gesetzeslücke ist. Diese umfangreichen Ausnahmen, die auf Schießständen gelten, sind doch zweckmäßig bzw. notwendig und sind vom Gesetzgeber deshalb absichtlich erlassen worden. Es ist aber auch zu vermuten, dass der aktuelle Gesetzgeber bei Waffen nicht mehr so sachverständig und vernünftig ist, wie der frühere.
Jörg Sprave ist der Hammer! 👍💯👌😉
Let me show you its features
Wichtig wäre auch noch den Geltungsbereich dieser Gesetze zu beachten;-)
Wegen so einem Satz hatte ich schon freundlichen Besuch 🤣
Magst du das weiter ausführen?
@@ragnar1887 Zum Geltungsbereich ?
Hier aufm Präsentierteller ? 😂 . Besser nicht. Dazu findet man , wenn man will einiges. Erfordert nur etwas Eigeninitiative.
@@merteskobes8333 ich darf davon ausgehen, es geht um geschwurbel, wenn es keine Infos gibt
@@merteskobes8333 Ich auch, trotzdem kein Grund zum sich bücken, wer sich bückt hat keine Freiheit verdient.
Welche kämen denn da in Frage ?
das ist good!
Es ist Zeit für eine Reform dieser unsäglichen Gesetze, nur leider würde in der aktuellen Zeit dabei nur eine massive Einschränkung zustande kommen.
Eigentlich wie eine samler Waffe die unschädlich gemacht wurde, aber ohne Probleme wieder scharf gemacht werden kann.
Idee , Schießstand bauen nur für Gogun Kunden ( club ) E. v. Oder ähnliches. Gelände wäre vorhanden.
genial ausgedribbelt
Wenn ich nun aber meine HP max MK2 öffne, ändere ich dann nichts an der Schussfolge?
Durch semi/halb automatik und repetieren?
Ja, deshalb kann man die Max ja auch auf Repetierer umbauen, ohne andere Teile zu verwenden. Eine Feder rausnehmen und den Spannhebel anders festschrauben.
Wenn eine Karte oder feder die schusskraft verstärkt ist sie ein wesentliches Teil, das vorher nicht in der Waffe war
Nein ist es nicht. Die wesentlichen Teile einer Waffe sind ganz klar definiert und Federn oder Karten zählen nicht dazu.
I know this is right up my alley. I don't speak Deutsche though. I'll have to see if I can get English subtitles.
Wesentlich kommt von Wesen mAn ändert sich das Wesen der Waffe, wenn man ihre Schussenergie wesentlich erhöht. Insofern ist das auszutauschende Teil wesentlich. Falls dieser Teil Ihrer Auslegung nicht Zutrifft, könnte der Schiessstandbetreiber einen Büchsenmacherservice anbieten?
Das ist aber juristisch einerlei, findet sich nicht im Gesetz.
@@Slingshotchannel Da haben sich schon ganz anderer Sachen nicht im Gesetz gefunden die dann später so ausgelegt wurden. Wenn ein Bauteil die Joule von 7,5 auf 160 erhört und somit einen Energieanstieg von über 2100% verursacht ist es ein leichtes für Gerichte zu argumentieren das dieses Teil wesentlich ist. Aber man kann ja trotzdem Träume haben.
Völlig egal, Richter legen das einfach mal für sie passend aus.
Juristerei hat absolut gar nix mit Recht zu tun, sondern mit der Kunst sich alles, so wie gewünscht, hin zu biegen.
Wenn die Begründung auch noch der größte Bullshit ist.😎
Seit den letzten Urteilen aus Karlsruhe, ist das Recht eh nur noch ne Farce....es wird der Rechtsstaat vorgegaukelt!
Wenn bei uns jemand mit einer Waffe auf den Stand kommt und Schließen möchte und dafür keine WBK für die Waffe besitzt, darf er oder sie nicht Schießen. Es könnte sonst jeder eine nichtlegale Waffe testen. Der Schießstandbetreiber haftet dann. Was passiert, wenn durch unsachgemäße Änderung ein Unfall passiert? Ich würde die Finger davon lassen.