Erst mal Respekt für das Finden dieser Regelungslücke!!! Das Meiste davon wurde ja bereits 1972 in das komplett neu erlassene WaffG rein geschrieben. Und damals hat noch niemand mit Dir und der Firma Gogun gerechnet. Man hatte damals vermutlich nur den Herrn Landmann im Kopf, der mit seinem KK Halbautomaten einen §§ nach dem anderen umschifft hat. Dem seine Story erinnert mich öfter mal an Dich ;-) Ich konnte es kaum glauben als Du mir davon erzählst hast und habe alles gegen geprüft und subsumiert. Ich kann bis heute keinen Fehler an deiner Rechtstheorie finden ich sehe das zu 100% genau so wie Du. Vermutlich werden sich das Viele nicht vorstellen können, aber ich kann jeden nur einladen, das selber im WaffG alles nachzuprüfen. Nur wenn man im WaffG alles selber nachließt lernt man mit diesem Gesetz umzugehen. Ein Rechtsgutachten dazu wäre der Hammer und würde vielen Standaufsichten und Behördenmitarbeitern ganz schön Kopfzerbrechen bereiten.
@@SuperBODY90 Warum sollte die Politik diese Lücke denn schließen? Wenn erlaubte Waffen in einer kontrollierten Umgebung benutzt werden (wo eh jeder mit einem scharfen AR15 schießen darf). Glaube mir, das interessiert die Politik gar nicht.
Ich bin im Polizeisportverein Mönchengladbach bei den Sportschützen, und habe dort einigen Polizisten dein Video gezeigt. Natürlich haben wir uns direkt vom Verein den Gesetzestext gezogen und nachgelesen.Achtung: Sie sind alle mit "deiner" Auslegung in vollkommener Übereinstimmung!👍 Aber vielleicht wird das anderswo, eben anders gesehen. In Mönchengladbach hätte man damit erstmal kein Problem. Danke für dein wertvollen Beitrag und ein schönes atombombenfreies Wochenende!
Sehr gut Herr Sprave, Ich ziehe meinen Hut, von Ihrem Verständnis des WG. Auch Ihre Hartnäckigkeit und Verbissenheit bewundere ich! Und dann noch solche, rechtlich einwandfreie Schlußfolgerungen zu ziehen, Hut Nochmal ab und 3 x Verbeugung mit Knicks!!! ..super!
Na, mein lieber Jörg , da muss man aber wirklich den Hut ziehen, bei so detaillierter Recherche in Bezug auf genau diese Waffen. Was du da rausgefunden hast wird mit Sicherheit deine Waffen noch beliebter und begehrter machen. Dieses 12-Minuten Video hat sicherlich 12 Wochen Recherche der Gesetzestexte erfordert. Super. Jetzt sollte man diese Erkenntnis allerdings nicht zu laut ausposaunen und überall verbreiten, sonst dauert es nicht mehr lange, und man darf sich bald nicht mal mehr mit einer Fliegenklatsche verteidigen. Der Gesetzgeber ist zwar sehr detailliert bei der "Erfindung" von Gesetzen, aber bei all diesen Details werden oft große Lücken übersehen , die dann später auch noch geschlossen werden. Geniessen wir also die "Freiheit" bei der Selbstverteidigung, solange sie andauert. Es könnte eher erforderlich werden, sich mit "offenen Luftgewehren" zu verteidigen, als uns lieb ist.
Beim BKA wurde gerade Urlaubssperre angeordnet und literweise Kaffee gekocht. Da ich direkt neben dem BKA Berlin wohne, höre ich seit 30 Minuten lautes Wehklagen….
Danke Jörg. Ich (als nicht-Anwalt) habe allerdings auch schon mehrmals Normen gelesen, aber wenn Du dann einen Anwalt fragst, ist das dann doch nicht so gemeint wie es da steht... Da ist es fast um so verwunderlicher, dass einige Dinge einigermaßen definiert sind (bravo)..... Bin gespannt auf das Gutachten. Liebe Grüße
Lieber Herr Sprave, wenn Sie die so weiter ärgern, werden sie Gesetze erlassen, welche alle leistungsverändernden Umbauten an Luftgewehren verbieten. 😢
Ist ja interessant, klar dass es Lücken gibt, gab diese Art der Waffen damals halt noch nicht, jedenfalls nicht zum umbauen in wenigen Minuten. Was ich viel besser finde ist dieser extreme Spagat zwischen legal und schwerer Straftat. Da kommt man doch leicht ins Grübeln ob Gesetze zu unserem Schutz existieren oder als Ketten dienen sollen.
die_Atropie - Ich vermute mal, dass Gesetze früher mal zu unserem Schutz gedacht waren. Inzwischen hat sich das BRD-Regime allerdings gegen das deutsche Volk gewendet und insbesondere in den letzten 30 Jahren merkt man immer mehr, dass der fleißige, ehrliche Deutsche nur noch als Stimmvieh und Bezahlsklave dient.
Geht nicht wenn die Waffe ein "F" hat. Es würde funktionieren wenn sie normal weniger als 0.5j hätte aber so würdest du eine zugelassene Waffe mit unzulässiger Leistung betreiben und somit müsste das F *DAUERHAFT* entfernt werden. Das kannst Du machen, dann ist die Waffe aber nach deinem Schießstand Besuch nicht mehr brauchbar.
Außerdem bin ich mir Recht sicher dass der Wechsel von F zu größer eine "Wesentliche Veränderung" und somit das Kärtchen natürlich auch ein wesentliches Bauteil ist.
@@MrMarksam1 kann sein kann aber auch nicht sein. Ist ja auch alles recht schwammig formuliert um Spielraum zu haben. Das Rechtsgutachten wird Klarheit bringen ;)
@@MrMarksam1 Nein das ist kein wesentliches Bauteil. kann man nachlesen was wesentliches Teilen Sind es gibt aber kein diziplin mit so viel Joule ich glaube nur bis 26Joule
Einerseits steckt die Begeisterung des tollen Beitrags an. Andererseits ist es halt schwierig, so eine tolle Sache weiterzureichen ohne zu Maßnahmen zu animieren, die man vielleicht nicht will und sagen zu müssen: Danke für diese Steilvorlage für die nächste Gesetzesnovelle.
Deshalb ist es so wichtig, den Altparteien die "rote Karte" zu zeigen. Seit vielen Jahrzehnten werden die ehrlichen, harmlosen Waffenbesitzer immer mehr drangsaliert. Während die Messerfachkräfte aus fernen Ländern mit Samthandschuhen angefasst werden.
Tolles Video und super das du für Fakten sorgst, selbst wenn sie vorerst nur einseitig sind. man bräuchte jetzt jemanden vom anderen Lager, der gegenteiliger Meinung ist. Einfach so!
Sehr gut argumentiert und eine Gefährdung ist auch nicht gegeben, da die Druckluftwaffen ja nur auf einem Schießstand genutzt wird. Gefährdet wird hier niemand.
Das wäre ja der Hammer, wenn das stimmt. Damit entfiehlen für mich alle Gründe, sich kein Gewehr zu kaufen. Auf zum nächsten Schießstand und super freundlich sein!
Ist dann immer noch die frage offen, ob die Schießstandbetreiber, dies überhaupt zulassen auch wenn es erlaubt sein sollte. Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.
Hallo Joerg, ich verfolge deine Berichte mit Interesse und bin der Meinung, das du interessante Meinungen und Einblicke gibst. Wie man das für sich abwägt, nun gut. Es ist eine Frage des Bedarfes als Schütze, Jäger usw. und da ist doch eigentlich vom Gesetz her nichts verwehrt. Man muss ich halt an die Regeln halten und das ist doch kein Problem. In diesem Sinne gute Zeit. VG
Das löst auch das Problem, dass man zwar die Waffen und die dazugehörige Optik frei kaufen kann, man die Waffe aber offen schießen muss um sie für alle eventuallitäten eingeschossen zu haben. Außerdem denke ich, dass ein Verteidigungsmittel mit dem man nicht übt nur bedingt geeignet ist. Durch den Umstand, dass man seine Waffe jetzt "einfach" auf den Schießstand nehmen kann um sie offen einzuschießen und damit zu trainieren sind quasi alle meine Bedenken auf einmal ausgeräumt.
Jörg, ich Danke Dir für deinen Jahrelangen Einsatz! Die Chellenger ist bereits bei mir und auch bald die HP Max2. Ein absoluter Traum das ganze❤ Wenn das klappt wäre es wirklich toll. Der Schützenverein neben mir freut sich bestimmt auf ein weiteres Mitglied 🎉
@@torsten1163 Welche denn? Ich war zehn Jahre Sportschütze. Kurz / Langwaffe bis 4.800 Joule. Warum sollte man da nicht alle benutzen können? Kurzwaffenstand ist meist bis .357 Magnum freigegeben. Bei manchen bis .50AE. Auf dem 100 Meter Langwaffenstand ist es bis jenseits von gut und böse. Da kommt kein Luftgewehr ran. Also alles ein reines Ja oder nein vom Besitzer. Kein rechtliches! Gruß
@@HK-tn3zn Vereine gehören Verbänden an, denen eine Sportordnung vorgegeben ist. Alle Waffen, die Sie aufzählen, gibt es Wettbewerbe. Wo sind die für offene Luftgewehre mit 600 Jule? Es gibt private Schießstände, da geht es sicherlich, aber beim Trachtenverein mit 10 Meter LG Auflage werden Sie garantiert scheitern...
Sehe ich anders, bei uns konnte man Luftgewehr mit 30 Joule auf KK Stand benutzen. Die war eingetragen, war eine HW77. Genauso hat jemand eine PPK in .22 benutzt auf dem GK Stand. Oder ich eine UHR in .45 Colt auf dem GK Stand. Da gab es auch keine Disziplin für. Brauche ich auch nicht. Warum auch? Wenn ich ein CO2 Luftgewehr in 7,5 Joule benutzen wollte auf dem LP/LG Stand hatte ich es gemacht. Es muss nur für den Zweck ausgelegt sein. (Geschossarten/Energien) Also zugelassen wegen der Sicherheit.
Hatte mir die max 2 gleich als relaise bestellt in der Mai charge , letzte Woche kahm von gogun eine email das wieder eine Düse oder andere Teile nicht stimmig sind und es neu konfiguriert werden muss bzw sich der Lieferstatus verschiebt. Habe erstmal storniert und warte bis die ersten Videos rauskommen von der max2 . Die erste war ja eine Katastrophe. Im Gegensatz zu meiner Dreamline Tactical 7.62mm made in Sweden kann die max2 eh nicht mithalten auf Reichweite und Präzision. Mich hat nur der schnelle Umbau interessiert obwohl die Dreamline auch in 3min ruckzuck umgebaut werden kann.
So ist er, unser jörg, er verkauft nicht nur wunderschöne waffen, er gibt auch tolle ratschläge und ideenfindungen. Und btw. sein verschmitztes breites grinsen wenn er wieder ne lücke gefunden hat ist doch allerliebst...😊 ...dat--------->🐻
Wenn man davon ausgeht, dass der Besitz eines Umbaukits erlaubt ist und im Ernstfall auch die Verteidigung im Notstand straffrei bleibt, sollte ja auch ein "üben" mit der Technik im vorübergehend offenen Zustand - eben auf einer gesicherten Schießbahn - möglich sein. Müsste ja eigentlich auch im Sinne des Gesetzgebers sein. Denn Sach- und Fachkenntnis nebst Schießerfahrung kann doch nicht verkehrt sein, oder?
Eine tolle Recherche hast Du da betrieben! Respekt und vielen Dank! Allerdings stimmt mich eine Sache nachdenklich: Der von Dir angeführte Fall, wo ein illegaler Waffenbesitz straffrei bleibt ist von 1998, wie man sehen kann. Damals war die Welt noch in Ordnung, zumindest einigermaßen! Ich glaube, daß so ein Fall heute anders ausgehen würde. Aber ansonsten ein wirklich aufschlußreiches Video!
Habe seit 30 Jahren WBK, seit kurzem Lehrgang für Standaufsicht. Ich würde der Sichtweise und Argumentation grundsätzlich zustimmen. Allerdings würde ich einem solchen Schützen gegenüber mit Verweis auf das Hausrecht den Betrieb in dieser Form untersagen, da die Rechtslage nicht endgültig geklärt ist und ich daher dafür keine Verantwortung übernehmen werde. Jeder Verein, Schießleiter und Standaufsicht hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Von daher empfehle ich vorab den Betreiber des Schießstandes zu fragen ob er dies zulässt oder nicht. Diskussionen vor Ort sind sinnfrei, denn jeder Schießstättenbetreiber entscheidet nach eigenem Ermessen und gemäß eigener Hausvorschriften was geschossen werden darf und was nicht.
Mensch Jörg, Du bist genial wie geschnitten Brot. Es ist eine Schande, dass Du quasi in der Nachbarschaft wohnst und wir noch nie einen Kaffee zusammen getrunken und gebabbelt haben. Würde ich auch gerne mit TD, aber der wohnt sehr wahrscheinlich zu weit weg. Gruß aus Obernburg
Wenn der Austausch eines Teils die Charakteristik der Waffe so extrem ändert, dann könnte das schon ein wesentliches Teil sein. Notwehr macht jede Waffe legal, das ist richtig. Aber halt erst wenn es zur Notwehr gekommen ist.
Würde trotzdem zur Sicherheit auf Urteile warten weil ein Rechtsgutachten wie im Video schon gesagt ist keine Garantie. Hoffentlich meldet sich jemand freiwillig um das zu testen.
Wesentlich kommt von Wesen mAn ändert sich das Wesen der Waffe, wenn man ihre Schussenergie wesentlich erhöht. Insofern ist das auszutauschende Teil wesentlich. Falls dieser Teil Ihrer Auslegung nicht Zutrifft, könnte der Schiessstandbetreiber einen Büchsenmacherservice anbieten?
@@Slingshotchannel Da haben sich schon ganz anderer Sachen nicht im Gesetz gefunden die dann später so ausgelegt wurden. Wenn ein Bauteil die Joule von 7,5 auf 160 erhört und somit einen Energieanstieg von über 2100% verursacht ist es ein leichtes für Gerichte zu argumentieren das dieses Teil wesentlich ist. Aber man kann ja trotzdem Träume haben.
Völlig egal, Richter legen das einfach mal für sie passend aus. Juristerei hat absolut gar nix mit Recht zu tun, sondern mit der Kunst sich alles, so wie gewünscht, hin zu biegen. Wenn die Begründung auch noch der größte Bullshit ist.😎 Seit den letzten Urteilen aus Karlsruhe, ist das Recht eh nur noch ne Farce....es wird der Rechtsstaat vorgegaukelt!
Das kann leider nicht funktionieren. Ich kenne eine Menge Nichtwaffenbesitzer. Die sind nahezu alle der Meinung, dass Waffen in Privatbesitz komplett verboten gehören, weil jede Waffe das Potenzial für einen Missbrauch mit sich bringt. Und sie sind nicht notwendig, weil wir ja eine leistungsfähige(🤣) Exekutive haben. Vorfälle mit Waffen, die von den Medien gerne genutzt werden, um reißerisch Clickzahlen zu steigern, verbreiten diese Ansicht immer wieder in der Bevölkerung. Da in der Regierung nahezu nur Menschen mit ähnlicher Einstellung sitzen, die sich in Wirklichkeit nur für die Erhöhung ihrer Diäten interessieren, nützt jegliche Argumentation rein gar nichts. Da hilft wirklich nur eine starke Lobby. Leider sind die meisten Verbände überhaupt nicht hilfreich dabei, das Waffengesetz zu liberalisieren. Lediglich der VDB engagiert sich mWn. Was die Hersteller in dieser Richtung leisten, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ich persönlich wäre da doch sehr vorsichtig, da es sich beim Umbau auf dem Stand zwar möglicherweise um einen erwerb handelt, der Erwerb aber den Besitz ja nicht ausschließt. Damit wäre man ab dem Zeitpunkt des Umbaus Besitzer einer Erlaubnispflichtigen Waffe und das ist nunmal anzeigepflichtig. Auch ist fraglich was am Ende als wesentliches Teil der Waffe gewertet wird.
Meiner Meinung nach leider nicht wie gesagt der Erwerb schließt einen Besitz nicht aus. Und man kann eine Waffe die man bereits Besitz nicht nochmal erwerben. Siehe dazu min 3:05. "Im Sinne dieses Gesetzes besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt." Sprich ich kann keine Waffe benutzen ohne diese zu besitzen. Der Erwerb beschreibt wie dieser Besitz zustande kommt und wann er ggf. Anzeigepflichtig ist.
Auch greift für meine Begriffe der §12 (1) 5. hier nicht da, der Erwerb, der im Besitz einer Waffe mündet ja nicht auf der Schießstätte stattgefunden hat. Die "eigene"/"private" Waffe wird ja bereits mit dort hin gebracht, sprich der Besitz besteht bereits. Demnach bei dem Umbau eine Anzeigepflicht entsteht. §12 (1) 5. regelt nur dass "leihen" oder von einem berechtigten Besitzer erhalten einer erlaubnispflichtigen Waffe auf Schießstätten.
Seehr gut zu wissen! Da wir bereits ein paar seltsame Gestalten nahe der Türschwelle hatten! Hoffen wir, dass wir es nicht brauchen und allein der Schreckmoment reicht...
Hallo Jörg, Da ich mich für die Zeus interessiere habe ich meiner Frau diesen Fall erst einmal vorgelegt. Sie arbeitet direkt in einer Waffenbehörde und hat dieses Video direkt Ihrem Vorgesetzten geteilt, da ich einfach auch Rechtssicherheit haben möchte. Sie meinte das in der Vergangenheit bereits Händler durchsucht und Exportfedern beschlagnahmt wurden. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten. Vielen Dank für dieses informative Video. LG aus dem Norden
Ja, es gibt EINEN bekannten Vorfall rund um das Thema "Exportfedern". Damals hat man Kunden "besucht", die GEZIELT Exportfedern bestellt haben. Es gab einen Staatsanwalt, der aus dieser gezielten Bestellung geschlossen hat: Wer so ein Ding bestellt, der will es auch einbauen. Deshalb hielt er den Anfangsverdacht für ausreichend. Genau deshalb liefern wir die Exportkits IMMER mit, ob der Kunde nun will oder nicht. Dann kann niemand auf die Idee kommen, dass hier mit Absicht gehandelt wurde.
Alles schön und gut, aber wenn ich auf m Schießstand bin, mache ich es mir einfach, und leihe mir richtige Hardware. Stelle mir gerade vor wie oft ich am pumpen bin 😅 und n Kompressor ist da auch nicht unbedingt angebracht. Aber trotzdem tolle Gedankenspiele😊
Sehe ich auch wie du... Allerdings geht es den Besitzern solcher Gewehre wohl eher darum Praxis mit der Waffe im offnen Leistungssprektrum zu erlangen und sie auf eine bestimmte Entfernung einzuschiesen...
Dafür muss der Schießstand aber auch eine entsprechende Abnahme haben. Nur weil ein Stand baulich für eine Waffe geeignet wäre, muss es nicht automatisch rechtlich erlaubt sein dort damit zu schießen. So sind beispielsweise viele klassische 25m Stände zwar bis zu einer Bewegungsenergie von maximal 1500J zugelassen, aber nur für Kurzwaffen. Eine Verwendung von Langwaffen in Kurzwaffenkalibern (PCCs), auch unter Einhaltung der maximalen Bewegungsenergie, ist nicht erlaubt (ohne Anpassung der Standabnahme). Der Stand muss also (auch) für Druckluftwaffen über 7,5J zugelassen sein.
Eine Frage, und ich hoffe ich bin auf dem Holzweg.... Wird beim Umbau der MK 2 nicht die Schussfolge durch die Semi-Auto geändert? Diese ist doch deutlich schneller als beim Repetieren?
Ich darf auf dem Schießstand eine Waffe ohne eigene WBK abfeuern, das gibt das Gesetz her. Aber wenn ich auf dem Schießstand auf die nicht mehr erlaubnisfreie Export-Version umbaue, müsste ich doch in diesem Augenblick als Eigentümer für diese Waffe eine WBK haben, oder verstehe ich da etwas falsch? Ich kann ja schlecht behaupten, ich bin nur der Schütze und weiß nicht, wem die Waffe gehört 😉 Wo ist da die Regelungslücke?
Auf dem Schießstand finde ich das auch völlig fine, da es ja lokal und zeitlich beschränkt ist. Der ersten Argumentation stimme ich dir zu, die zweite finde ich schwierig, da man argumentieren kann, dass etwas was die Druckluft reguliert durchaus als relevanter Teil gelten könnte. Ist in meinen Augen sehr schwammig.
Ein absolut bärenstarkes Video - also eigentlich beinahe wie immer. Allerdings könnte der m.E. äußerst schlüssige Inhalt (nach eigener Recherche) noch einen gewaltigen Bizeps entwickeln. Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden bzgl. des ausstehenden Rechtsgutachtens. Und, bitte weiter so!
"Leichenberge vor der Tür", dann reicht aber die Druckluft nicht, was dann? Gibt es denn keine Antipersonenminen, die man vor der Tür anbringen kann, natürlich mit 7,5 Joule und einem Umbaukit auf 20000 Joule? So eine Richtmine würde eine gesamte Bande mit einem Schlag "neutralisieren".
Interessante Idee, aber mein, nennen wir es mal sehr traditioneller, Schützenverein würde da nicht mitmachen. Mal schauen, ob wir bald wieder einer Änderung entgegenstehen :D
Sehr Interessant, mich würde allgemein mal interessieren wie du dich rechtlich absicherst, selbst vergleichbare Urteile sind aufgrund der Richterlichen unabhängig ja keine 100% absicherung und wie ist mit den BKA feststellungsbescheiden, wenn erst dabei raus kommt das es sich um ein Verbotenen Gegenstand hantelt, hat sich der Antragsteller dann strafbar gemacht...
Eigentlich nicht. Das BKA sieht es so, dass ein Bescheid nur erlassen wird, wenn es sich wirklich um einen Graubereich gehandelt hat. Durch die Entgegennahme vom Antrag durch das BKA kann einem eigentlich bis zur Entscheidung strafrechtlich nichts passieren. Mir fällt auch gerade kein Fall ein, in dem rückwirkend gegen den Antragsteller ein Verfahren eingeleitet wurde (TAGinn Airsoft Granatwerfer, Helmpe Deutschland Sinis, Pyrodefender). Nur als Kunde ist man ggf. blöd dran und man muss seinen Gegenstand verkaufen/vernichten.
11:56 : schon Ergebnisse vom Rechtsgutachten? P.S.: Ich halte das für keine "Gesetzeslücke" sondern für genau so gewollt. Denn es ergibt doch sachlich absolut Sinn: 1.) In der Öffentlichkeit ist nur 7,5J beim Luftgewehr erlaubt, und so bleibt es auch, das ändert sich auch durch die hier vorgetragene Auslegung nicht. 2.) Im *geschützten Bereich* eines Schießstandes jedoch, wo immer schon auch Normalos mit scharfen Feuerwaffen schießen durften, darf man halt auch sein eigenes "geöffnetes" Luftgewehr schießen. Da sehe ich keinerlei Konflikt zum normalen Menschenverstand, also überhaupt keine Gesetzeslücke, also keinen Nachbesserungsbedarf am Gesetz.
Problem ist, dass die Staatsanwaltschaften teils schon beim Erwerb von Exportfedern für LG Adressen bei den Onlineshops abgefragt haben und im Nachgang hunderte Hausdurchsuchungen angeordnet haben. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich ganz einfach davon aus, dass der Erwerber einer solchen Feder in Deutschland diese auch einbaut und wenn dann erst mal die Wohnung durchsucht wird, ist das Bein dick…Das ist keine Theorie sondern so, vor einigen Jahren passiert. Wenn man schon der Meinung ist, dass man ein Exportventil oder eine starke Feder kaufen muss, dann am besten im Laden mit Barzahlung und nicht über das Internet.
Jetzt noch das Problem mit dem Leichenberg vor der Haustür rechtlich abklären lassen.Dann kann ich endlich mein Doppelgatlingluftgewehr auf dem Dach installieren.
Wenn bei uns jemand mit einer Waffe auf den Stand kommt und Schließen möchte und dafür keine WBK für die Waffe besitzt, darf er oder sie nicht Schießen. Es könnte sonst jeder eine nichtlegale Waffe testen. Der Schießstandbetreiber haftet dann. Was passiert, wenn durch unsachgemäße Änderung ein Unfall passiert? Ich würde die Finger davon lassen.
Zum Glück ist das so. Der Betreiber der Schiesbahn kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzlich muss die Standaufsicht ihr OK geben. Zumindest würde ich den Nachweis einer Waffensachkundeprüfung verlangen, sonst kein Schießen auf der Anlage... 🤷🏼♂️
Hallo Jörg, mal eine Frage zu den 600 bar Luftdruck Gewähr, mit welchen Kompressor kriegst du denn den Druck hin um das Gewehr zu füllen? Wenn so ein Kompressor hat bis heute nicht gefunden, Antwort wäre gut Gruß Horst
wenn ich das richtig interpretiere werden ja z.b. nur die teile mit den löchern ausgetauscht(am anfang im bild zu sehen). da hierbei kein spanendes verfahren(sägen, schleifen, bohren) oder auch schweissen angewendet wird ist das ganze legal.... ES SEI DENN : das BKA definiert die lochteile als WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER WAFFE......🤔 da könnten luftgewehre für mich ja auch langsam interessant werden.....das recht auf feuerwaffenbesitz zum eigenschutz gehört ins grundgesetz,spätestens seit dem ukraine krieg und seit die bundeswehr(aus irrwitzigen,hirnlosen spargründen von unfähigen nichtskönnern) ihr eigenes land nicht mehr verteidigen kann!!!!DESHALB: 👍VDB=operation reset👍für ein BÜRGERFREUNDLICHES WAFFENRECHT wie in der schweiz, österreich und tschechien!!!!! weil die menschen in diesem land VERANTWORTUNGSBEWUSST und ALT GENUG SIND selbst zu entscheiden mit was sie sich gern schützen möchten und auf dauerbevormundung durch politiker verzichten können!
Eine Einstufung als wesentliche Teile ist nicht möglich, da diese anschließend und sehe genau aufgelistet sind. Da kann weder ein Richter noch das BKA etwas dazu Erfinden
Da gibt es nichts zu definieren für das BKA, denn die Definition der "wesentlichen Teile" findet sich klipp und klar im Gesetz. Ein Export-Kit zählt nicht dazu.
Es stellt sich die Frage, ob das wirklich eine Gesetzeslücke ist. Diese umfangreichen Ausnahmen, die auf Schießständen gelten, sind doch zweckmäßig bzw. notwendig und sind vom Gesetzgeber deshalb absichtlich erlassen worden. Es ist aber auch zu vermuten, dass der aktuelle Gesetzgeber bei Waffen nicht mehr so sachverständig und vernünftig ist, wie der frühere.
Wieso, die große Transportdüse lag doch bei - oder nicht? SIeht aus wie ein breiter Ring mit zwei O-Ring-Dichtungen. Wenn er fehlt, frag in Essen nach.
Hello JoergSprave , Simon from Australia. I liked your video when you made the solenoid air gun that I had to try it. I converted an electric drill into the master piece and named it “Airrow”. I got impatient trying to get an air connection fitting so I tried a car tyre fitting just to test it. I pumped it to around 1500mPa and tried it out. I needed more power , so I pumped it up to 2000mPa and tried it again. After I had tried it the remaining air pressure caused my device to back fire nearly killing me. The rubber air valve popped through the back and hit me in the face at 100 mile per hour. I thought that it had lodged into my brain. Very scary moment. It bounced off my chin and the force made my tooth go through my lip which looked like a penetration hole. I learned to never use rubber or plastic parts when working with high pressure.
Man kommt auf keinen Nenner wenn man die Kommentare liest. Jeder hat seine Ansicht und wie es am Ende Ausgelegt wird weiß man auch nicht. Aber ich würde bei Notwehr auch erst einmal Hinlangen, danach kann man immer noch Verhandeln, nur Umgekehrt gibt es nichts mehr zu Verhandeln.
Also ich teile deine Meinung definitiv, vorausgesetzt die Waffe würde auch ebenso ohne dieses eingesetzte Plättchen mit dem Loch, durch den die Luft strömt, funktionieren. Falls ja: für mich als Laie kein wesentliches Teil.
Auch wenn Jörg das nicht ausgeführt hat, sind wesentliche Teile von Schußwaffen per Gesetz definiert. Nicht alles was für die Funktion erforderlich ist, ist auch ein wesentliches Teil. Die wesentlichen Teile von von erlaubnispflichtigen Schußwaffen sind übrigens auch erlaubnispflichtig. Wenn man Jörgs Aussage glaubt, sind diese Karten kein wesentliches Teil.
Erst mal Respekt für das Finden dieser Regelungslücke!!! Das Meiste davon wurde ja bereits 1972 in das komplett neu erlassene WaffG rein geschrieben. Und damals hat noch niemand mit Dir und der Firma Gogun gerechnet. Man hatte damals vermutlich nur den Herrn Landmann im Kopf, der mit seinem KK Halbautomaten einen §§ nach dem anderen umschifft hat. Dem seine Story erinnert mich öfter mal an Dich ;-) Ich konnte es kaum glauben als Du mir davon erzählst hast und habe alles gegen geprüft und subsumiert. Ich kann bis heute keinen Fehler an deiner Rechtstheorie finden ich sehe das zu 100% genau so wie Du. Vermutlich werden sich das Viele nicht vorstellen können, aber ich kann jeden nur einladen, das selber im WaffG alles nachzuprüfen. Nur wenn man im WaffG alles selber nachließt lernt man mit diesem Gesetz umzugehen. Ein Rechtsgutachten dazu wäre der Hammer und würde vielen Standaufsichten und Behördenmitarbeitern ganz schön Kopfzerbrechen bereiten.
Ja nur für wie lange denn? Ein Rechtsgutachten wäre der eindeutige Startschuss für eine entsprechende Anpassung des Gesetzes.
@@SuperBODY90 Warum sollte die Politik diese Lücke denn schließen? Wenn erlaubte Waffen in einer kontrollierten Umgebung benutzt werden (wo eh jeder mit einem scharfen AR15 schießen darf). Glaube mir, das interessiert die Politik gar nicht.
@@SuperBODY90 Es wird doch eh schon wieder nach der nächsten Verschärfung geschrien, was macht das also für einen Unterschied?
Ich weiß halt nur nicht ob Die Betreiber eines Schießstandes bock drauf haben das man bei ihnen irgendwelche Gesetzeslücken testet....
Ihr solltet mal irgendwie ein gemeinsames Video machen. Hätte was!
Ich bin im Polizeisportverein Mönchengladbach bei den Sportschützen, und habe dort einigen Polizisten dein Video gezeigt. Natürlich haben wir uns direkt vom Verein den Gesetzestext gezogen und nachgelesen.Achtung: Sie sind alle mit "deiner" Auslegung in vollkommener Übereinstimmung!👍 Aber vielleicht wird das anderswo, eben anders gesehen. In Mönchengladbach hätte man damit erstmal kein Problem. Danke für dein wertvollen Beitrag und ein schönes atombombenfreies Wochenende!
Gut das wir beide in der selben Stadt leben 😂
"atombombenfreies Wochenende". Lustiger Polizist :D
Atombombenfreies Wochenende, den Spruch hab ich ja 40 Jahre lang nicht gehört 👍
Top: ein Lob an den Jörg. Mein persönlicher "Peter Lustig des Schiesssports". Immer wieder eine Freude und vor allem informativ!
Sehr gut Herr Sprave,
Ich ziehe meinen Hut, von Ihrem Verständnis des WG.
Auch Ihre Hartnäckigkeit und Verbissenheit bewundere ich!
Und dann noch solche, rechtlich einwandfreie Schlußfolgerungen zu ziehen, Hut Nochmal ab und 3 x Verbeugung mit Knicks!!!
..super!
Na, mein lieber Jörg , da muss man aber wirklich den Hut ziehen, bei so detaillierter Recherche in Bezug auf genau diese Waffen. Was du da rausgefunden hast wird mit Sicherheit deine Waffen noch beliebter und begehrter machen. Dieses 12-Minuten Video hat sicherlich 12 Wochen Recherche der Gesetzestexte erfordert. Super. Jetzt sollte man diese Erkenntnis allerdings nicht zu laut ausposaunen und überall verbreiten, sonst dauert es nicht mehr lange, und man darf sich bald nicht mal mehr mit einer Fliegenklatsche verteidigen. Der Gesetzgeber ist zwar sehr detailliert bei der "Erfindung" von Gesetzen, aber bei all diesen Details werden oft große Lücken übersehen , die dann später auch noch geschlossen werden. Geniessen wir also die "Freiheit" bei der Selbstverteidigung, solange sie andauert. Es könnte eher erforderlich werden, sich mit "offenen Luftgewehren" zu verteidigen, als uns lieb ist.
Beim BKA wurde gerade Urlaubssperre angeordnet und literweise Kaffee gekocht. Da ich direkt neben dem BKA Berlin wohne, höre ich seit 30 Minuten lautes Wehklagen….
Das glaube ich auch, dass die alle dort ganz schön altern und massenweise Sorgenfalten bekommen
🤣🤣..👍
@@tactical-dad Du hast die vielen grauen Haare vergessen die sie dabei bekommen 😂
...ROFLMAO!!!😁
Nancy is alert ! Hat's aber im Blick, sicherlich.
Da kann ich mich nur Anschließen den Vorrednern, Großen Respekt für das ganze auseinander Klamüsern des Gesetzes Kram. Gut Erklärt.
Danke Jörg. Ich (als nicht-Anwalt) habe allerdings auch schon mehrmals Normen gelesen, aber wenn Du dann einen Anwalt fragst, ist das dann doch nicht so gemeint wie es da steht... Da ist es fast um so verwunderlicher, dass einige Dinge einigermaßen definiert sind (bravo)..... Bin gespannt auf das Gutachten. Liebe Grüße
Lieber Herr Sprave, wenn Sie die so weiter ärgern, werden sie Gesetze erlassen, welche alle leistungsverändernden Umbauten an Luftgewehren verbieten. 😢
Deswegen Fördermitglied beim VDB werden, damit sich endlich eine Lobby mit Schlagkraft schützend vor die Waffenbesitzer stellt
@@stefanb.8462 sehe ich auch so und bin es seit 3 jahren
Wenn wir uns weiter alles gefallen lassen werden wir bald wie in China mit stumpfen Stäbchen essen, mfg.
Er hat sein Geld trotzdem verdient.😊
Ist ja interessant, klar dass es Lücken gibt, gab diese Art der Waffen damals halt noch nicht, jedenfalls nicht zum umbauen in wenigen Minuten.
Was ich viel besser finde ist dieser extreme Spagat zwischen legal und schwerer Straftat. Da kommt man doch leicht ins Grübeln ob Gesetze zu unserem Schutz existieren oder als Ketten dienen sollen.
die_Atropie - Ich vermute mal, dass Gesetze früher mal zu unserem Schutz gedacht waren. Inzwischen hat sich das BRD-Regime allerdings gegen das deutsche Volk gewendet und insbesondere in den letzten 30 Jahren merkt man immer mehr, dass der fleißige, ehrliche Deutsche nur noch als Stimmvieh und Bezahlsklave dient.
Bitte bitte Schießstand Betreiber und Jurist abklären lassen. Das wäre echt mega.
Geht nicht wenn die Waffe ein "F" hat. Es würde funktionieren wenn sie normal weniger als 0.5j hätte aber so würdest du eine zugelassene Waffe mit unzulässiger Leistung betreiben und somit müsste das F *DAUERHAFT* entfernt werden. Das kannst Du machen, dann ist die Waffe aber nach deinem Schießstand Besuch nicht mehr brauchbar.
@@friendlyreptile9931 0,5 Joule Waffen darf man gar nicht umbauen können… ganz großer unterschied
Außerdem bin ich mir Recht sicher dass der Wechsel von F zu größer eine "Wesentliche Veränderung" und somit das Kärtchen natürlich auch ein wesentliches Bauteil ist.
@@MrMarksam1 kann sein kann aber auch nicht sein. Ist ja auch alles recht schwammig formuliert um Spielraum zu haben. Das Rechtsgutachten wird Klarheit bringen ;)
@@MrMarksam1 Nein das ist kein wesentliches Bauteil. kann man nachlesen was wesentliches Teilen Sind
es gibt aber kein diziplin mit so viel Joule ich glaube nur bis 26Joule
Einerseits steckt die Begeisterung des tollen Beitrags an. Andererseits ist es halt schwierig, so eine tolle Sache weiterzureichen ohne zu Maßnahmen zu animieren, die man vielleicht nicht will und sagen zu müssen: Danke für diese Steilvorlage für die nächste Gesetzesnovelle.
Deshalb ist es so wichtig, den Altparteien die "rote Karte" zu zeigen. Seit vielen Jahrzehnten werden die ehrlichen, harmlosen Waffenbesitzer immer mehr drangsaliert. Während die Messerfachkräfte aus fernen Ländern mit Samthandschuhen angefasst werden.
Sehr interessant!!! Danke für die Aufklärung. Gut zu wissen!!! Danke für die vielen Videos!
Tolles Video und super das du für Fakten sorgst, selbst wenn sie vorerst nur einseitig sind. man bräuchte jetzt jemanden vom anderen Lager, der gegenteiliger Meinung ist. Einfach so!
Sehr gut argumentiert und eine Gefährdung ist auch nicht gegeben, da die Druckluftwaffen ja nur auf einem Schießstand genutzt wird. Gefährdet wird hier niemand.
Das wäre ja der Hammer, wenn das stimmt. Damit entfiehlen für mich alle Gründe, sich kein Gewehr zu kaufen. Auf zum nächsten Schießstand und super freundlich sein!
Ist dann immer noch die frage offen, ob die Schießstandbetreiber, dies überhaupt zulassen auch wenn es erlaubt sein sollte. Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.
Großartig Jörg! Eines Deiner besten Videos!
Hallo Joerg, ich verfolge deine Berichte mit Interesse und bin der Meinung, das du interessante Meinungen und Einblicke gibst. Wie man das für sich abwägt, nun gut. Es ist eine Frage des Bedarfes als Schütze, Jäger usw. und da ist doch eigentlich vom Gesetz her nichts verwehrt. Man muss ich halt an die Regeln halten und das ist doch kein Problem. In diesem Sinne gute Zeit. VG
Das löst auch das Problem, dass man zwar die Waffen und die dazugehörige Optik frei kaufen kann, man die Waffe aber offen schießen muss um sie für alle eventuallitäten eingeschossen zu haben. Außerdem denke ich, dass ein Verteidigungsmittel mit dem man nicht übt nur bedingt geeignet ist. Durch den Umstand, dass man seine Waffe jetzt "einfach" auf den Schießstand nehmen kann um sie offen einzuschießen und damit zu trainieren sind quasi alle meine Bedenken auf einmal ausgeräumt.
Danke!
Vielen vielen Dank! Yippiee!
Super Beitrag!😊
Bin ich der einzige, der bei Jörgs Erklärvideos Peter Lustig Vibes bekommt? 😂❤
Genial, wie er diese Lücken findet...KLASSE!!!
Jörg, kannst du bitte ein Update-Video machen, wenn das Rechtsgutachten vorliegt? Danke, einfach super wie immer 👍🏼
Schön das es solche Freaks wie dich gibt 🤟 (in positiven Sinne)
Idee , Schießstand bauen nur für Gogun Kunden ( club ) E. v. Oder ähnliches. Gelände wäre vorhanden.
Jörg, ich Danke Dir für deinen Jahrelangen Einsatz! Die Chellenger ist bereits bei mir und auch bald die HP Max2. Ein absoluter Traum das ganze❤
Wenn das klappt wäre es wirklich toll. Der Schützenverein neben mir freut sich bestimmt auf ein weiteres Mitglied 🎉
Da dürfen Sie bestimmte Waffen nicht schießen...
@@torsten1163 Welche denn? Ich war zehn Jahre Sportschütze. Kurz / Langwaffe bis 4.800 Joule. Warum sollte man da nicht alle benutzen können? Kurzwaffenstand ist meist bis .357 Magnum freigegeben. Bei manchen bis .50AE. Auf dem 100 Meter Langwaffenstand ist es bis jenseits von gut und böse. Da kommt kein Luftgewehr ran. Also alles ein reines Ja oder nein vom Besitzer. Kein rechtliches!
Gruß
@@HK-tn3zn Vereine gehören Verbänden an, denen eine Sportordnung vorgegeben ist. Alle Waffen, die Sie aufzählen, gibt es Wettbewerbe. Wo sind die für offene Luftgewehre mit 600 Jule?
Es gibt private Schießstände, da geht es sicherlich, aber beim Trachtenverein mit 10 Meter LG Auflage werden Sie garantiert scheitern...
Sehe ich anders, bei uns konnte man Luftgewehr mit 30 Joule auf KK Stand benutzen. Die war eingetragen, war eine HW77. Genauso hat jemand eine PPK in .22 benutzt auf dem GK Stand. Oder ich eine UHR in .45 Colt auf dem GK Stand. Da gab es auch keine Disziplin für. Brauche ich auch nicht.
Warum auch? Wenn ich ein CO2 Luftgewehr in 7,5 Joule benutzen wollte auf dem LP/LG Stand hatte ich es gemacht. Es muss nur für den Zweck ausgelegt sein. (Geschossarten/Energien) Also zugelassen wegen der Sicherheit.
Hatte mir die max 2 gleich als relaise bestellt in der Mai charge , letzte Woche kahm von gogun eine email das wieder eine Düse oder andere Teile nicht stimmig sind und es neu konfiguriert werden muss bzw sich der Lieferstatus verschiebt. Habe erstmal storniert und warte bis die ersten Videos rauskommen von der max2 . Die erste war ja eine Katastrophe.
Im Gegensatz zu meiner Dreamline Tactical 7.62mm made in Sweden kann die max2 eh nicht mithalten auf Reichweite und Präzision. Mich hat nur der schnelle Umbau interessiert obwohl die Dreamline auch in 3min ruckzuck umgebaut werden kann.
Top erklärt Jörg👍👍
So ist er, unser jörg, er verkauft nicht nur wunderschöne waffen, er gibt auch tolle ratschläge und ideenfindungen. Und btw. sein verschmitztes breites grinsen wenn er wieder ne lücke gefunden hat ist doch allerliebst...😊
...dat--------->🐻
Tactical Dad...Supersympatischer Typ.
Wenn man davon ausgeht, dass der Besitz eines Umbaukits erlaubt ist und im Ernstfall auch die Verteidigung im Notstand straffrei bleibt, sollte ja auch ein "üben" mit der Technik im vorübergehend offenen Zustand - eben auf einer gesicherten Schießbahn - möglich sein. Müsste ja eigentlich auch im Sinne des Gesetzgebers sein. Denn Sach- und Fachkenntnis nebst Schießerfahrung kann doch nicht verkehrt sein, oder?
wieder mal ein TOP Video !
Danke und mach weiter so !!!
Sehr gut beschrieben Jörg der Fuchs 😊😊
Einfach genial!!!
Du solltest in die Politik gehen und den Laden dort aufmischen 🙂
Für das Video mindestens 3x Daumen hoch!!!
Du bist eben doch der beste. 🥰
zaubern hat mir sehr gefallen...hab so gelacht . weiter so!!
Top Info Joerg,sehr interessant dieser Paragraphendjungel
Eine tolle Recherche hast Du da betrieben! Respekt und vielen Dank!
Allerdings stimmt mich eine Sache nachdenklich: Der von Dir angeführte Fall, wo ein illegaler Waffenbesitz straffrei bleibt ist von 1998, wie man sehen kann. Damals war die Welt noch in Ordnung, zumindest einigermaßen! Ich glaube, daß so ein Fall heute anders ausgehen würde.
Aber ansonsten ein wirklich aufschlußreiches Video!
Was für ein geniales Video, ich bin total gespannt, wie das Rechtsgutachten ausfallen wird. Beste Grüße und mach weiter wie gehabt 👍
Danke machst immer interessante Sendungen.
Habe seit 30 Jahren WBK, seit kurzem Lehrgang für Standaufsicht. Ich würde der Sichtweise und Argumentation grundsätzlich zustimmen. Allerdings würde ich einem solchen Schützen gegenüber mit Verweis auf das Hausrecht den Betrieb in dieser Form untersagen, da die Rechtslage nicht endgültig geklärt ist und ich daher dafür keine Verantwortung übernehmen werde. Jeder Verein, Schießleiter und Standaufsicht hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Von daher empfehle ich vorab den Betreiber des Schießstandes zu fragen ob er dies zulässt oder nicht. Diskussionen vor Ort sind sinnfrei, denn jeder Schießstättenbetreiber entscheidet nach eigenem Ermessen und gemäß eigener Hausvorschriften was geschossen werden darf und was nicht.
So habe ich es ja auch empfohlen im Video.
mir währe das auch zu heiß! dafür hänge ich zu sehr an meinen WBK`s und den JS
Die Standzulassung muss es auch noch hergeben, die sind mitunter etwas einschränkend formuliert. Aber lustige Idee. :)
Mensch Jörg, Du bist genial wie geschnitten Brot. Es ist eine Schande, dass Du quasi in der Nachbarschaft wohnst und wir noch nie einen Kaffee zusammen getrunken und gebabbelt haben. Würde ich auch gerne mit TD, aber der wohnt sehr wahrscheinlich zu weit weg. Gruß aus Obernburg
Hab mich heute komplett beim Krafttraining weggeschallert, also habe ich null Reserven um mir das alles zu geben aber Respekt für die Arbeit
Einfach genial!!!
Du solltest in die Politik gehen und den Laden dort aufmischen 🙂
Mindestens 3x Daumen hoch!!!
400+ days on duolingo and it takes me 3 seconds to realized im another 1200 days to being able to understand you😂😂 guten morgen
Wird schon… 😉
Lots of law talk. That is hard for most germans even.
@hiiambarney4489 it's just how fast fluent speakers talk and yeah the huge words I don't even know are not helping loll
An der Stelle mit dem "Leichenberg vor der Türe" musste ich herzhaft lachen!
erinnert so n bisschen an columbo......"sind sie jetzt fertig ? " "ja..........aber da fällt mir ein, eines wollte ich noch wissen :D "
😂 hahahaha... Leichenberg vor der Tür.. cooles Video mal wieder ***** Danke
Am besten finde ich:"Weder für den Leichenberg vor der Tür, noch..." 😁
Der Peter Lustig für Erwachsene 😁
„…der Leichenberg vor der Tür…“ 😂😂😂 ab da wars komplett vorbei. 👍🏻
_"...weder für den Leichenberg vor der Tür..."_ - ich schmeiß mich weg...!!!
👊😂👍
Jörg Sprave ist der Hammer! 👍💯👌😉
Wenn der Austausch eines Teils die Charakteristik der Waffe so extrem ändert, dann könnte das schon ein wesentliches Teil sein. Notwehr macht jede Waffe legal, das ist richtig. Aber halt erst wenn es zur Notwehr gekommen ist.
Das wäre ja genial.. Spart viele Fahrten nach Holland. Lass uns wissen, was das Rechtsgutachten besagt..
Hmmm genau das selbe habe ich mir auch gedacht
Würde trotzdem zur Sicherheit auf Urteile warten weil ein Rechtsgutachten wie im Video schon gesagt ist keine Garantie. Hoffentlich meldet sich jemand freiwillig um das zu testen.
Das wird wirklich spannend
@@wyredso etwas müsste im Zweifelsfall ohnehin höchstrichtlich geklärt werden. Da könnte jedes Provinzgericht anders entscheiden.
Wesentlich kommt von Wesen mAn ändert sich das Wesen der Waffe, wenn man ihre Schussenergie wesentlich erhöht. Insofern ist das auszutauschende Teil wesentlich. Falls dieser Teil Ihrer Auslegung nicht Zutrifft, könnte der Schiessstandbetreiber einen Büchsenmacherservice anbieten?
Das ist aber juristisch einerlei, findet sich nicht im Gesetz.
@@Slingshotchannel Da haben sich schon ganz anderer Sachen nicht im Gesetz gefunden die dann später so ausgelegt wurden. Wenn ein Bauteil die Joule von 7,5 auf 160 erhört und somit einen Energieanstieg von über 2100% verursacht ist es ein leichtes für Gerichte zu argumentieren das dieses Teil wesentlich ist. Aber man kann ja trotzdem Träume haben.
Völlig egal, Richter legen das einfach mal für sie passend aus.
Juristerei hat absolut gar nix mit Recht zu tun, sondern mit der Kunst sich alles, so wie gewünscht, hin zu biegen.
Wenn die Begründung auch noch der größte Bullshit ist.😎
Seit den letzten Urteilen aus Karlsruhe, ist das Recht eh nur noch ne Farce....es wird der Rechtsstaat vorgegaukelt!
Werter Jörg! Würdest du bitte im selben Fachjargon kurz mal die ganzen Hohlbirnen in Berlin an die wand reden? Das wäre sogar eine Serie wert!
Das kann leider nicht funktionieren. Ich kenne eine Menge Nichtwaffenbesitzer. Die sind nahezu alle der Meinung, dass Waffen in Privatbesitz komplett verboten gehören, weil jede Waffe das Potenzial für einen Missbrauch mit sich bringt. Und sie sind nicht notwendig, weil wir ja eine leistungsfähige(🤣) Exekutive haben. Vorfälle mit Waffen, die von den Medien gerne genutzt werden, um reißerisch Clickzahlen zu steigern, verbreiten diese Ansicht immer wieder in der Bevölkerung. Da in der Regierung nahezu nur Menschen mit ähnlicher Einstellung sitzen, die sich in Wirklichkeit nur für die Erhöhung ihrer Diäten interessieren, nützt jegliche Argumentation rein gar nichts. Da hilft wirklich nur eine starke Lobby. Leider sind die meisten Verbände überhaupt nicht hilfreich dabei, das Waffengesetz zu liberalisieren. Lediglich der VDB engagiert sich mWn. Was die Hersteller in dieser Richtung leisten, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ich persönlich wäre da doch sehr vorsichtig, da es sich beim Umbau auf dem Stand zwar möglicherweise um einen erwerb handelt, der Erwerb aber den Besitz ja nicht ausschließt. Damit wäre man ab dem Zeitpunkt des Umbaus Besitzer einer Erlaubnispflichtigen Waffe und das ist nunmal anzeigepflichtig.
Auch ist fraglich was am Ende als wesentliches Teil der Waffe gewertet wird.
Alles was Du hier anführst findest Du im Video Anhang von handfesten §§ widerlegt.
Meiner Meinung nach leider nicht wie gesagt der Erwerb schließt einen Besitz nicht aus. Und man kann eine Waffe die man bereits Besitz nicht nochmal erwerben.
Siehe dazu min 3:05.
"Im Sinne dieses Gesetzes besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt."
Sprich ich kann keine Waffe benutzen ohne diese zu besitzen.
Der Erwerb beschreibt wie dieser Besitz zustande kommt und wann er ggf. Anzeigepflichtig ist.
Auch greift für meine Begriffe der §12 (1) 5. hier nicht da, der Erwerb, der im Besitz einer Waffe mündet ja nicht auf der Schießstätte stattgefunden hat. Die "eigene"/"private" Waffe wird ja bereits mit dort hin gebracht, sprich der Besitz besteht bereits. Demnach bei dem Umbau eine Anzeigepflicht entsteht.
§12 (1) 5. regelt nur dass "leihen" oder von einem berechtigten Besitzer erhalten einer erlaubnispflichtigen Waffe auf Schießstätten.
Gilt das auch für die Messerstecher auf öffentlichen Plätzen??
Joerg du Genie 😂 sehr schön
Du bist der Hammer. Danke dir :-)
Seehr gut zu wissen! Da wir bereits ein paar seltsame Gestalten nahe der Türschwelle hatten! Hoffen wir, dass wir es nicht brauchen und allein der Schreckmoment reicht...
Alter Schwede...
Jetzt wird es wirklich interessant!
Hallo Jörg, Da ich mich für die Zeus interessiere habe ich meiner Frau diesen Fall erst einmal vorgelegt. Sie arbeitet direkt in einer Waffenbehörde und hat dieses Video direkt Ihrem Vorgesetzten geteilt, da ich einfach auch Rechtssicherheit haben möchte. Sie meinte das in der Vergangenheit bereits Händler durchsucht und Exportfedern beschlagnahmt wurden. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten. Vielen Dank für dieses informative Video. LG aus dem Norden
Ja, es gibt EINEN bekannten Vorfall rund um das Thema "Exportfedern". Damals hat man Kunden "besucht", die GEZIELT Exportfedern bestellt haben. Es gab einen Staatsanwalt, der aus dieser gezielten Bestellung geschlossen hat: Wer so ein Ding bestellt, der will es auch einbauen. Deshalb hielt er den Anfangsverdacht für ausreichend. Genau deshalb liefern wir die Exportkits IMMER mit, ob der Kunde nun will oder nicht. Dann kann niemand auf die Idee kommen, dass hier mit Absicht gehandelt wurde.
Bedenke, dass Du Waffen alle den Segen der PTB haben. Eine bessere Rechtssicherheit kann man doch gar nicht haben
@@Slingshotchannel Ja, sie meinte auch, dass die gesamte Kundendatenbank mit beschlagnahmt wurde! Vielen Dank für Deine Antwort!
Leider sind Gesetze in diesem Land nichts mehr wert!
Nobody should be telling other people, when, where, and how they can defend themselves.
Ich mag Joerg, nein wirklich, ich mag ihn sehr.👍🙋♂️
Alles schön und gut, aber wenn ich auf m Schießstand bin, mache ich es mir einfach, und leihe mir richtige Hardware. Stelle mir gerade vor wie oft ich am pumpen bin 😅 und n Kompressor ist da auch nicht unbedingt angebracht. Aber trotzdem tolle Gedankenspiele😊
Sehe ich auch wie du... Allerdings
geht es den Besitzern solcher Gewehre wohl eher darum Praxis mit der Waffe im offnen Leistungssprektrum zu erlangen und sie auf eine bestimmte Entfernung einzuschiesen...
"Ich gebe keine Gewehr Leistung"... schon klar Herr Sprave...😜😂🤣
Am Schießstand bitte nur auf Kugelfänge schießen, die für die aktuelle Joule der Waffe zugelassen ist.
Versteht sich ja wohl von selbst.
Nicht nur die Schießbahn hat eine max Joule...
Dafür muss der Schießstand aber auch eine entsprechende Abnahme haben. Nur weil ein Stand baulich für eine Waffe geeignet wäre, muss es nicht automatisch rechtlich erlaubt sein dort damit zu schießen. So sind beispielsweise viele klassische 25m Stände zwar bis zu einer Bewegungsenergie von maximal 1500J zugelassen, aber nur für Kurzwaffen. Eine Verwendung von Langwaffen in Kurzwaffenkalibern (PCCs), auch unter Einhaltung der maximalen Bewegungsenergie, ist nicht erlaubt (ohne Anpassung der Standabnahme).
Der Stand muss also (auch) für Druckluftwaffen über 7,5J zugelassen sein.
Klasse grusse aus Nederland fure deinbbatrack
Hallo kannst du eine Schießstand in Holland wo kann man mit Luftgewehr schießen danke
Eine Frage, und ich hoffe ich bin auf dem Holzweg....
Wird beim Umbau der MK 2 nicht die Schussfolge durch die Semi-Auto geändert? Diese ist doch deutlich schneller als beim Repetieren?
Ich darf auf dem Schießstand eine Waffe ohne eigene WBK abfeuern, das gibt das Gesetz her. Aber wenn ich auf dem Schießstand auf die nicht mehr erlaubnisfreie Export-Version umbaue, müsste ich doch in diesem Augenblick als Eigentümer für diese Waffe eine WBK haben, oder verstehe ich da etwas falsch? Ich kann ja schlecht behaupten, ich bin nur der Schütze und weiß nicht, wem die Waffe gehört 😉 Wo ist da die Regelungslücke?
Auf dem Schießstand finde ich das auch völlig fine, da es ja lokal und zeitlich beschränkt ist. Der ersten Argumentation stimme ich dir zu, die zweite finde ich schwierig, da man argumentieren kann, dass etwas was die Druckluft reguliert durchaus als relevanter Teil gelten könnte. Ist in meinen Augen sehr schwammig.
Lustige Idee 😁 lass das doch mal prüfen
Darf man zuhause einen privaten Schießstand definieren ? Ich meine, ohne entschuldigenden Umstand- bspw. wenn Schwiegermutter um‘s Eck kommt ?
Ein absolut bärenstarkes Video - also eigentlich beinahe wie immer. Allerdings könnte der m.E. äußerst schlüssige Inhalt (nach eigener Recherche) noch einen gewaltigen Bizeps entwickeln.
Bitte halte uns unbedingt auf dem Laufenden bzgl. des ausstehenden Rechtsgutachtens.
Und, bitte weiter so!
Sehr gut - Respekt
"Leichenberge vor der Tür", dann reicht aber die Druckluft nicht, was dann? Gibt es denn keine Antipersonenminen, die man vor der Tür anbringen kann, natürlich mit 7,5 Joule und einem Umbaukit auf 20000 Joule? So eine Richtmine würde eine gesamte Bande mit einem Schlag "neutralisieren".
Nur ein toter Einbrecher ist ein guter Einbrecher ...
@@Wolfgang-yq7vt Arbeitsunfall ;-)
@@GeoMinister Was die BG dazu wohl sagt...
@@censoredbybigbrother1175 Beitragserhöhung. ;-)
Keine Gewehrleistung? Finde 1600j schon ordentlich 😂
Guter Beitrag ,aber es heißt Gewährleistung ,sorry .🥰
@@Jodi454 ich fürchte sie haben den gag nicht verstanden!
ha... ha... ha
spaß, ich liebe so blöde witze :D
@@Jodi454
Nicht Dein ernst?
@@Jodi454 🤦🏻
Interessante Idee, aber mein, nennen wir es mal sehr traditioneller, Schützenverein würde da nicht mitmachen.
Mal schauen, ob wir bald wieder einer Änderung entgegenstehen :D
Sehr Interessant, mich würde allgemein mal interessieren wie du dich rechtlich absicherst, selbst vergleichbare Urteile sind aufgrund der Richterlichen unabhängig ja keine 100% absicherung und wie ist mit den BKA feststellungsbescheiden, wenn erst dabei raus kommt das es sich um ein Verbotenen Gegenstand hantelt, hat sich der Antragsteller dann strafbar gemacht...
Eigentlich nicht. Das BKA sieht es so, dass ein Bescheid nur erlassen wird, wenn es sich wirklich um einen Graubereich gehandelt hat. Durch die Entgegennahme vom Antrag durch das BKA kann einem eigentlich bis zur Entscheidung strafrechtlich nichts passieren. Mir fällt auch gerade kein Fall ein, in dem rückwirkend gegen den Antragsteller ein Verfahren eingeleitet wurde (TAGinn Airsoft Granatwerfer, Helmpe Deutschland Sinis, Pyrodefender). Nur als Kunde ist man ggf. blöd dran und man muss seinen Gegenstand verkaufen/vernichten.
Top Video wie immer
11:56 : schon Ergebnisse vom Rechtsgutachten?
P.S.: Ich halte das für keine "Gesetzeslücke" sondern für genau so gewollt. Denn es ergibt doch sachlich absolut Sinn:
1.) In der Öffentlichkeit ist nur 7,5J beim Luftgewehr erlaubt, und so bleibt es auch, das ändert sich auch durch die hier vorgetragene Auslegung nicht.
2.) Im *geschützten Bereich* eines Schießstandes jedoch, wo immer schon auch Normalos mit scharfen Feuerwaffen schießen durften, darf man halt auch sein eigenes "geöffnetes" Luftgewehr schießen.
Da sehe ich keinerlei Konflikt zum normalen Menschenverstand, also überhaupt keine Gesetzeslücke, also keinen Nachbesserungsbedarf am Gesetz.
Problem ist, dass die Staatsanwaltschaften teils schon beim Erwerb von Exportfedern für LG Adressen bei den Onlineshops abgefragt haben und im Nachgang hunderte Hausdurchsuchungen angeordnet haben. Die Staatsanwaltschaft geht nämlich ganz einfach davon aus, dass der Erwerber einer solchen Feder in Deutschland diese auch einbaut und wenn dann erst mal die Wohnung durchsucht wird, ist das Bein dick…Das ist keine Theorie sondern so, vor einigen Jahren passiert.
Wenn man schon der Meinung ist, dass man ein Exportventil oder eine starke Feder kaufen muss, dann am besten im Laden mit Barzahlung und nicht über das Internet.
Jetzt noch das Problem mit dem Leichenberg vor der Haustür rechtlich abklären lassen.Dann kann ich endlich mein Doppelgatlingluftgewehr auf dem Dach installieren.
Wenn bei uns jemand mit einer Waffe auf den Stand kommt und Schließen möchte und dafür keine WBK für die Waffe besitzt, darf er oder sie nicht Schießen. Es könnte sonst jeder eine nichtlegale Waffe testen. Der Schießstandbetreiber haftet dann. Was passiert, wenn durch unsachgemäße Änderung ein Unfall passiert? Ich würde die Finger davon lassen.
hallo.nur eine frage . konen sie ersatz teile und barrel kits fur hp max beschtelen .
Sicher, aber nur Original-Teile. Keine anderen Kaliber oder Lauflängen. Andere Läufe als das zugelassene Modell würde eine WBK erfordern.
Auweia, die Verantwortlichen der Schützenvereine/Schießstände schicken beim ansehen des Videos 100 Vaterunser gen Himmel 🙏🏼🤣
Die Verantwortlichen tun genau das, was wohl (wenn wir ganz ehrlich sind) jeder von uns in ihrer Lage tun würde:
"Njet."
Betreiber hat immer noch Hausrecht und kann jemand den Zutritt mit so einem Ding verwehren.
Zum Glück ist das so. Der Betreiber der Schiesbahn kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und zusätzlich muss die Standaufsicht ihr OK geben. Zumindest würde ich den Nachweis einer Waffensachkundeprüfung verlangen, sonst kein Schießen auf der Anlage... 🤷🏼♂️
Hallo Jörg, mal eine Frage zu den 600 bar Luftdruck Gewähr, mit welchen Kompressor kriegst du denn den Druck hin um das Gewehr zu füllen? Wenn so ein Kompressor hat bis heute nicht gefunden, Antwort wäre gut Gruß Horst
Die Rede ist von 600 Joule. Die erreichst Du mit 300 bar bei der Megalodon.
Definition Eigentum vs. Besitz (zum Thema Umbau auf dem Schießstand) hilft weiter😊
wenn ich das richtig interpretiere werden ja z.b. nur die teile mit den löchern ausgetauscht(am anfang im bild zu sehen). da hierbei kein spanendes verfahren(sägen, schleifen, bohren) oder auch schweissen angewendet wird ist das ganze legal.... ES SEI DENN : das BKA definiert die lochteile als WESENTLICHEN BESTANDTEIL DER WAFFE......🤔 da könnten luftgewehre für mich ja auch langsam interessant werden.....das recht auf feuerwaffenbesitz zum eigenschutz gehört ins grundgesetz,spätestens seit dem ukraine krieg und seit die bundeswehr(aus irrwitzigen,hirnlosen spargründen von unfähigen nichtskönnern) ihr eigenes land nicht mehr verteidigen kann!!!!DESHALB: 👍VDB=operation reset👍für ein BÜRGERFREUNDLICHES WAFFENRECHT wie in der schweiz, österreich und tschechien!!!!! weil die menschen in diesem land VERANTWORTUNGSBEWUSST und ALT GENUG SIND selbst zu entscheiden mit was sie sich gern schützen möchten und auf dauerbevormundung durch politiker verzichten können!
Eine Einstufung als wesentliche Teile ist nicht möglich, da diese anschließend und sehe genau aufgelistet sind. Da kann weder ein Richter noch das BKA etwas dazu Erfinden
Da gibt es nichts zu definieren für das BKA, denn die Definition der "wesentlichen Teile" findet sich klipp und klar im Gesetz. Ein Export-Kit zählt nicht dazu.
@@Slingshotchannel Gesetze können auch geändert werden. Geht recht schnell, wenn es den Regierenden in den Kram passt...
Super recherchiert 👍
Es stellt sich die Frage, ob das wirklich eine Gesetzeslücke ist. Diese umfangreichen Ausnahmen, die auf Schießständen gelten, sind doch zweckmäßig bzw. notwendig und sind vom Gesetzgeber deshalb absichtlich erlassen worden. Es ist aber auch zu vermuten, dass der aktuelle Gesetzgeber bei Waffen nicht mehr so sachverständig und vernünftig ist, wie der frühere.
Warum war eigentlich bei meiner AEA Challenger (euer B-Ware Angebot) das Export Kit nicht dabei?
Wieso, die große Transportdüse lag doch bei - oder nicht? SIeht aus wie ein breiter Ring mit zwei O-Ring-Dichtungen. Wenn er fehlt, frag in Essen nach.
Hello JoergSprave , Simon from Australia. I liked your video when you made the solenoid air gun that I had to try it.
I converted an electric drill into the master piece and named it “Airrow”.
I got impatient trying to get an air connection fitting so I tried a car tyre fitting just to test it.
I pumped it to around 1500mPa and tried it out. I needed more power , so I pumped it up to 2000mPa and tried it again.
After I had tried it the remaining air pressure caused my device to back fire nearly killing me.
The rubber air valve popped through the back and hit me in the face at 100 mile per hour.
I thought that it had lodged into my brain. Very scary moment.
It bounced off my chin and the force made my tooth go through my lip which looked like a penetration hole.
I learned to never use rubber or plastic parts when working with high pressure.
Man kommt auf keinen Nenner wenn man die Kommentare liest. Jeder hat seine Ansicht und wie es am Ende Ausgelegt wird weiß man auch nicht. Aber ich würde bei Notwehr auch erst einmal Hinlangen, danach kann man immer noch Verhandeln, nur Umgekehrt gibt es nichts mehr zu Verhandeln.
Also ich teile deine Meinung definitiv, vorausgesetzt die Waffe würde auch ebenso ohne dieses eingesetzte Plättchen mit dem Loch, durch den die Luft strömt, funktionieren.
Falls ja: für mich als Laie kein wesentliches Teil.
Auch wenn Jörg das nicht ausgeführt hat, sind wesentliche Teile von Schußwaffen per Gesetz definiert. Nicht alles was für die Funktion erforderlich ist, ist auch ein wesentliches Teil. Die wesentlichen Teile von von erlaubnispflichtigen Schußwaffen sind übrigens auch erlaubnispflichtig.
Wenn man Jörgs Aussage glaubt, sind diese Karten kein wesentliches Teil.