Hallo, wie geht man als damit um, wenn ein Nachweismakler die Info über einen Kaufinteressenten/Verkaufsinteressenten vermittelt, die jeweilige Immobilie aber schon über ein anderes Maklerbüro (Vermittlungsmakler) beworben wird. Kann dann sowohl von den Vermittlungs-, sowie den Nachweismakler eine Provision verlangt werden?
Hallo und danke fürs Anschauen des BLOG Beitrages, gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt: Sollte der kausale Erstnachweis wirksam erbracht worden sein, ist es für den Erstmakler unerheblich, ob der Nachfolgemakler vermittelnd oder ebenfalls per Nachweis einen möglichen Provisionsanspruch geltend macht. Sollten beide Nachweise wirksam erbracht worden sein, kann dies zu einer doppelten Provisionspflicht für den Käufer führen. Deshalb ist es immer ratsam, für den Erst- und Nachfolgemakler, die Interessenten Nachweisliste entweder bei Beendigung des Mandates dem Auftraggeber zu übergeben oder bei Übernahme des Vormandates dieses anzufordern. Damit schließt man unnötige Irritationen bereits im Vorfeld aus und positioniert sich zugleich als der Mehrwert Makler! Mehr dazu gerne auf unserer Webseite makler-wissen.de! Wir hoffen Ihnen eine erste Einschätzung gegeben zu haben und wünschen weiterhin viel Erfolg! Viele Grüße Ihr Team von makler-wissen.de
Hallo, wie geht man als damit um, wenn ein Nachweismakler die Info über einen Kaufinteressenten/Verkaufsinteressenten vermittelt, die jeweilige Immobilie aber schon über ein anderes Maklerbüro (Vermittlungsmakler) beworben wird. Kann dann sowohl von den Vermittlungs-, sowie den Nachweismakler eine Provision verlangt werden?
Hallo und danke fürs Anschauen des BLOG Beitrages, gerne beantworten wir Ihre Frage wie folgt: Sollte der kausale Erstnachweis wirksam erbracht worden sein, ist es für den Erstmakler unerheblich, ob der Nachfolgemakler vermittelnd oder ebenfalls per Nachweis einen möglichen Provisionsanspruch geltend macht. Sollten beide Nachweise wirksam erbracht worden sein, kann dies zu einer doppelten Provisionspflicht für den Käufer führen. Deshalb ist es immer ratsam, für den Erst- und Nachfolgemakler, die Interessenten Nachweisliste entweder bei Beendigung des Mandates dem Auftraggeber zu übergeben oder bei Übernahme des Vormandates dieses anzufordern. Damit schließt man unnötige Irritationen bereits im Vorfeld aus und positioniert sich zugleich als der Mehrwert Makler! Mehr dazu gerne auf unserer Webseite makler-wissen.de! Wir hoffen Ihnen eine erste Einschätzung gegeben zu haben und wünschen weiterhin viel Erfolg! Viele Grüße Ihr Team von makler-wissen.de