Hallo! Ich hätte da mal eine Frage: Ich wohne seit nun insgesamt 4 Jahren in meiner Mietwohnung und habe im Mai, diesen Jahres, den Mietvertrag verlängert. Ich möchte nun aber ausziehen, habe aber gelesen das man nicht im ersten Jahr kündigen kann. Muss ich jetzt bis Mai nächsten Jahres in der Wohnung bleiben, oder ist mit deinem ersten Jahr, das tatsächliche erste Jahr gemeint? Danke im Voraus! ^^
Hallo, bitte wende dich direkt an unsere Expert:innen aus dem Wohnrecht. Gerne auch telefonisch. Hier findest du die Kontaktdaten aller Bundesländer: arbeiterkammer.at/kontakt LG
Hallo! Ich hätte da mal eine Frage:
Ich wohne seit nun insgesamt 4 Jahren in meiner Mietwohnung und habe im Mai, diesen Jahres, den Mietvertrag verlängert.
Ich möchte nun aber ausziehen, habe aber gelesen das man nicht im ersten Jahr kündigen kann.
Muss ich jetzt bis Mai nächsten Jahres in der Wohnung bleiben, oder ist mit deinem ersten Jahr, das tatsächliche erste Jahr gemeint?
Danke im Voraus! ^^
Hallo,
bitte wende dich direkt an unsere Expert:innen aus dem Wohnrecht. Gerne auch telefonisch. Hier findest du die Kontaktdaten aller Bundesländer: arbeiterkammer.at/kontakt
LG