Sehr gute Infomation,Nette Stimme und positive Darstellung. Kleine Kritik: Umpositionierung soll individuel und unterschiedlich ausgeführt werden. In de Nacht vor allem sollen ja auch mal die Patienten bzw. Bewohner ruhig ununterbrochen 3 Stunden schlafen können.Ich glaube mittlerweiler MDK sieht das auch so und schreibt das vor,aber viele sind in diesem Sinne noch nicht sensibilisiert worden.
@JuttaAhrensSchriftstellerin Die Kosten für eine Wechseldruckmatratze können von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern die Matratze im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet ist. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Ein Arzt stellt anhand der Einschätzung von Risikofaktoren für einen Dekubitus, bspw. Mittels des Bedarfserhebungsbogens der GKV, die medizinische Notwendigkeit fest. Das bedeutet, dass die Wechseldruckmatratze sowohl zur Behandlung, als auch zur Vorbeugung von Dekubitus, verschreibungsfähig ist. Bei bestehendem Pflegegrad kann die Matratze auch als Pflegehilfsmittel beantragt werden, wobei die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt. Viele Grüße, euer DRACO Team
Beachten Sie auch unseren Artikel zur Dekubitusprophylaxe: www.draco.de/dekubitus-prophylaxe-hilfsmittel/
Mag ich deine Erklärung ❤
@walterme629 Vielen dank für die lieben Worte, euer DRACO Team
❤
Sehr gute Infomation,Nette Stimme und positive Darstellung. Kleine Kritik: Umpositionierung soll individuel und unterschiedlich ausgeführt werden. In de Nacht vor allem sollen ja auch mal die Patienten bzw. Bewohner ruhig ununterbrochen 3 Stunden schlafen können.Ich glaube mittlerweiler MDK sieht das auch so und schreibt das vor,aber viele sind in diesem Sinne noch nicht sensibilisiert worden.
Ab wann genehmigt die Kasse eine WDM ? Bei vorhandenen Dekubiti oder schon zur Prophylaxe ?
@JuttaAhrensSchriftstellerin Die Kosten für eine Wechseldruckmatratze können von der Krankenversicherung übernommen werden, sofern die Matratze im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet ist. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Ein Arzt stellt anhand der Einschätzung von Risikofaktoren für einen Dekubitus, bspw. Mittels des Bedarfserhebungsbogens der GKV, die medizinische Notwendigkeit fest. Das bedeutet, dass die Wechseldruckmatratze sowohl zur Behandlung, als auch zur Vorbeugung von Dekubitus, verschreibungsfähig ist. Bei bestehendem Pflegegrad kann die Matratze auch als Pflegehilfsmittel beantragt werden, wobei die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt. Viele Grüße, euer DRACO Team