Bei uns hat der Bauantrag über 6 Jahre benötigt. Allerdings haben wir uns nie darüber beschwert, weil der Anbau schon 5 Jahre zuvor fertiggestellt wurde und die Nutzungsänderung im Hauptgebäude schon 10 Jahre bestand. Bei einer nachträglichen Genehmigung beträgt die Gebühr für das Amt gerne das 3 fache. Was auch wichtig ist, sind nicht nur die Vorschriften, sondern auch der Bebauungsplan.
"Alter, Katastrophe!" 😂 Geiler Spruch vom US-Karren-Schrott-König höchst selbst! 😉👍 Finde es super dass du auch solche Themen wie die rechtliche Seite ansprichst! Gerne mehr von so Themen! "Tippi-Toppi!" Um mal deinem zukünftigen Shirt vorweg zu greifen! 😉👍
Sehr gute Erklärung, vor allem die Geschichte mit dem "Bauen im Außenbereich" war mir SO gar nicht klar vorher. Ob Du Dir da nicht in doppelter Hinsicht einen Bärendienst mit der Bude / dem Objekt erweist? Totalsanierungsbedürftiger Altbau UND die Beschränkungen durch den Außenbereich... Weiterhin viel (mentale & emotionale) Kraft & Durchhaltevermögen wünsche ich Dir!
Es kann vor dem Bauantrag noch eine weitere Instanz geben, durch die evtl. noch beachten muss: Liegt ein Grundstück in einem Entwicklungsgebiet, dann muss auch ein Gebäude dass normalerweise ohne Bauantrag errichtet werden könnte "genehmigt" werden mit Antrag, Zeichnungen etc. War bei meiner Garage (28 qm) so. Ebenfalls erwähnenwert ist die Genehmigungsfiktion. Zur Beschleunigung von Bauanträgen wurde das Baurecht (zumindest in Berlin) geändert. Ein Bauantrag (im vereinfachten Verfahren) gilt als genehmigt, wenn das Bauamt nicht innerhalb von 1 Monat widerspricht. Da das generell etwas unsicher ist, weil der Bauantrag ja evtl. nicht eingegangen sein könnte, sollte man immer darauf bestehen, sich den "Eintritt der Genehmigungsfiktion" bescheinigen zu lassen.
@@lotharhoffmann8523 Ein Entwicklungsgebiet ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, in der/dem gewisse Förderungen (günstigerer Preis, Abschreibung §7h) aber auch Einschränkungen (verminderte Grundflächenzahl ggüber Bebauungsplan) zeitlich begrenzt gültig sind. (bin in der IT) Bspw. in Berlin: Spandau und Adlershof
Es hat sich nach meiner Beobachtung bewährt, möglichst früh das persönliche Gespräch mit der zuständigen Dienststelle zu suchen. Der mitmenschliche Aspekt im behördlichen Umgang kann m. E. nicht hoch genug bewertet werden.
Moin ✌️ Kann ich nur bestätigen, kleine Bauanfrage, Niedersachsen… auf dem Land… erst ein Telefonat… dann… Termin ausgemacht und dann direkt zum Bauamt gefahren, der Sachbearbeiter und ich haben zusammen den Antrag in seinem Büro ausgefüllt, alles noch mit Papier 📝… hat dann zwei Monate gedauert und alles Palletti … 😜 Gut… War auch nur ein Anbau auf dem Land, Dachsanierung gleich mit gemacht und ZACK alles fertig ✅ Bauschild bekam ich dann per Post und schon konnte ich loslegen 👍 … Lief unter Bauen im AUSSENBEREICH 👍 … Nachtrag: ich würde mal in andere Länder schauen wie dort das Bürokratisch so läuft, meine Erfahrung… hier läuft es ganz gut 👍
Hello Fachwerker, das ist schonmal ein guter Überblick, den du da vorstellst. Vielleicht noch eine Ergänzung vom Fachmann (Jurist) an den Fachwerker: Das BauGB regelt im wesenlichen die bauplanungsrechtlichen Fragen. Für den Bauherrn sind das die Fragen "Was" darf ich auf dem Grundstück bauen und in welcher "Größe"(Art und Maß der baulichen Nutzung) Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben im Außenbereich und im Innenbereich. Die Details dazu sind in der BauNVO geregelt. Platt gesagt geht es um die Frage, darf ich eine Tankstelle, ein Hochhaus, Einkaufszentrum etc. auf meinem Grundstück bauen (= Art der Nutzung). Die Frage, wie groß das das Gebäude sein = Maß der baulichen Nutzung. Als Bauherr sollte man als erstes bei der Gemeinde checken, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt - da sind dann die Details geregelt. In den Landesbauordnungen der Länder (LBO) geht es im wesentlichen um die Sicherheit am Bau und der Bauwerke, Abstandregeln. Außerdem ist dort der Ablauf Genehigungsverfahrens geregelt. Die Ausführungen zur Dauer und zur Überlastung der Bauverwaltung, kann ich komplett bestätigen. Thema Außenbereich ist sehr gut erklärt. Das Thema Abrissverfügung bei Schwarzbauten ist extrem komplex. Hier sollte man auf jeden Fall einen Anwalt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) ins Boot nehmen.
Huhhu Fachwerker :D Es ist nicht nur super WAS du alles toll erklärt hast, sondern auch WIE du es immer erklärst :D Mach weiter so! Dein LIKE-DISLIKE-RATING zeigt auch wie gut du das machst! :D LG
Alles soweit (fast) richtig... Aber eine Grundregel kennst Du dem Anschein nach noch nicht: Wenn Du einen "Profi" hinzuziehen willst, dann kann das niemals ein Architekt sein ;-) scnr. Ein Statiker ist in der Regel / eigentlich immer ein Bauingenieur. Außenbereich ist immer (nur) gut... wenn man sich als Landwirt tarnt... => Vielleicht mußt Du für ein weiteres Gebäude an eine Karriere als z.B. Schafzüchter etc. nachdenken ... und dann nach ein paar Jahren mit der Zucht an einer Seuche scheitern. Aber so etwas macht man eigentlich auch nicht. Und es gilt der "Grundsatz der Gleichberechtigung..." Wenn man einem Bauherren im Außenberich oder innerhalb eines beliebigen Baugebietes einen Sonderbau erlaubt, dann hat ein anderer Bauherr in einer vergleichbaren Situation (theoretisch) das Recht, auch so etwas bauen zu dürfen... aus dem Grund sehen die Bauämter Stilblüten / Eigenkreationen natürlich sehr kritisch. Und aus dem Grund... "ich habe das da bei dem aber gesehen - warum darf der das?" ... kommt es auch schon mal zu den "bösen Briefen" und beendeten Freundschaften.
Bauvoranfrage kürzer als Bauantrag? Erzähl das mal meinem Kollegen. Bei seinem Bauvorhaben hat das Bauamt eine Bauvoranfrage als zwingend notwendig vorausgesetzt. Bei der Bearbeitung dieser ist das Bauamt jedoch nicht an Fristen gebunden, nach denen das Bauvorhaben ohne Rückmeldung als genehmigt gilt. Aufgrund von Personalmangel gab es jedoch einen Rückstau der Bauanträge, sodass schon allein die Bauvoranfrage viel länger (mehrere Monate) gedauert hat als die maximale Frist eines Bauantrags gewesen wäre.
Ich bin mal bei uns gespannt wir haben auch noch einen nicht genehmigten Anbau und Wintergarten und ob die beiden Geschichten noch Genehmigungsfähig sind 😬 zudem die fehlenden Wände etc im Haus
ich kann nur als noch nicht bauvorlagberechtigter Architekt sagen, dass man sich im Vorfeld unbedingt über Stellplätze und Entwässerung Gedanken machen sollte, wenn man zum Beispiel ein MFH errichten möchte, das kann sehr eng werden, denn je nach Bauordnung des Landes muss ein Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden, wenn nicht muss dieser für ein schweinegeld abgelöst werden. Des Weiteren soll kann bauen im Außenbereich sehr umständlich werden, vor allem muss man unbedingt auf die Wohnfläche achten, denn hier is bei 160 m² Wohnfläche Schluss, und bei einem Bauernhof kann das schnell mal sein!
Was bei uns auch gerne vorgekommen ist, dass die Auskünfte von Architekten und dem Baubürgerbüro falsch waren. Bei uns vor dem Gebäude zur Strasse ist zB. auf der ganzen Länge 8m tief unbebaubare Fläche. Auf der Fläche befindet sich eine Zufahrt von etwa 5m breite. Ich wollte nun vom Baubürgerbüro wissen ob ich dort 2 Parkplätze an der Grundstücksgrenze auf der unbebaubaren Fläche bauen kann. Die erste Auskunft des Baubürgerbüros war, dass auch die Einfahrt wieder entfernt werden müsse, weil wie es der Name schon sagt eine unbebaubare Fläche ist. Das wir dann nicht mehr auf das Grundstück kommen ist dann halt Pech. Ich habe dann den Bauantrag fertig gemacht (den dann ein Architekt unterschrieben hat) und die Einfahrt bis an die Grenze des Nachbargrundstücks etwas erweitert. Das wurde abgelehnt mit einem Verweis auf eine Sonderbauvorschrift, da ich auf der unbebaubaren Fläche 50cm Abstand zum Nachbargrundstück mit der Einfahrt halten muß. Also habe ich mir die Sonderbauvorschrift besorgt. Da steht dann drin, dass auch Parkplätze zulässig sind. Insgesamt sind Parkplätze und Zuwegungen auf unbebaubaren Fläche von bis zu 15m breite an der Grenze erlaubt. Die Nutzung des Gebäudes besteht in der Vermietung von einzelnen Büroräumen. Gemäß dem Bauamt und dem gerade ehemals tätigen Architekten müssen wir immer wieder einen neuen Bauantrag stellen, wenn das Gewerbe eines der Mieter wechselt. Die wollen immer wissen welches Gewerbe die jeweiligen Mieter ausüben und bei einer Änderung muß halt ein neuer Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Baunutzungsänderung) gemacht werden. Das es völlig egal ist welches Gewerbe der Mieter ausübt, weil der hier nur Büroraum mietet und diesen auch nur so nutzen darf, haben die nicht verstanden. Die Nutzung des Gebäudes ist und bleibt Büroraum. Was dann ein Architekt gar nicht verstehen konnte, dass wir keine getrennten Toiletten für männlein und weiblein brauchen. Denn diese Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer aber nicht für Selbstständige/Freibeufler/Privatleute, die hier einen Büroraum mieten. Aber das haben die wieder beim Bauamt verstanden. Brandschutzschwachsinn haben die uns auch durch falsche Beratung auferlegt. Das habe ich aber erst hinterher gemerkt. Hätte ich den Antrag bloß so gemacht, wie ich es mir diesbezüglich gedacht habe, weil mir das einfach nicht logisch vorkam. Gemäß dem Bauamt ist bei uns zB. jeder vermietete Büroraum eine Nutzungseinheit, die 2 Fluchtwege benötigt. Tatsächlich ist es so, dass normalerweise ein Brandabschnitt eine Nutzungseinheit darstellt, die 2 Fluchtwege benötigt. Der Brandschutz bezieht sich auf eine dem Brandschutz dienende Nutzungseinheit und nicht auf die Art der Nutzung zB. als Abstellraum/Büroraum oder ob es eine einzelne oder gemeinschaftliche Nutzung darstellt. Ein Abstellraum in dem feuergefährdende Sachen gelagert werden ist halt branschschutztechnisch eine zu berücksichtigend Nutzung. Angenommen es würden sich ein einer Etage 5 Büroräume befinden oder in einer Wohnung 5 Räume, dann braucht man aus der Gewerbeeinheit bzw. Wohnung 2 Fluchtwege. Wir brauchen aber 6 Fluchtwege obwohl alle Räume genau so über eienen Flur verbunden sind. Es wurde auch moniert, dass die Toilette kein Fenster und so mit keinen Fluchtweg hat. Auf einmal brauchte auch jeder gemeinschaflich benutze Raum einen zweiten Fluchtweg, weil die ja auch wieder eine andere Nutzungseinheit darstellen, nämlich die gemeinschaftliche Benutzung. Das habe ich aber im Bauantrag bereits weggelassen, weil das zu absurd wurde und das wurde nicht moniert. Außerdem haben die dann auch noch den Flur als einen Fluchtweg mit einem "notwendigen Fluchtweg" verwechselt, so dass ich dort eine Rauchschutzfür einbauen sollte. Dafür will man jetzt gar keine Nachweise haben, weil der Flur ist keine 40m lang und damit kein notwendiger Fluchtweg und da braucht dann so eine Tür auch nicht unbedingt drin sein. usw. usw.
In der Regel müssen die Architekten in entsprechenden Architektenkammern bzw. Ingenieurkammern des Landes eingetragen sein - das würde ich vorher nachfragen... steht in der jeweiligen Landesbauordnung welche Voraussetzungen die Leute erfüllen müssen.
Auch Schwarzbauten haben Bestandsschutz, wenn zu einer Zeit gebaut wurden, als es keine entsprechenden baurechtlichen Vorgaben gab. (Wobei, dann ist es ja praktisch kein Schwarzbau mehr.)
Wenn das Bauamt keine Kenntnisse der Grundrisse meiner Gebäude hat, warum sollte ich die denen denn geben? Nur damit ich dann jahrelang auf Genehmigungen warten kann? Stattdessen kann ich jetzt bauen was ich möchte, kann ja eh niemand sehen.
Es gibt so klein fieße Dinger im Weltall. Die haben so echt fiese Kameras dran. Die sind auch noch so dreist und machen systematisch Bilder von ganz Deutschland. Diese Bilder werden verachtungsvoll vollautomatisch in Software gegenüber der letzten Revision per KI Analysiert. Der kleine feine leibe Sachbearbeiter in Bauamt bekommt dann vollautomatisch eine todo Liste mit Bildern die man mal prüfen sollte. PS: Kein Fake, das ist genau so.
Moin, liegt dein Haus im innen-oder Außenbereich. Weil bei uns in NRW ist es fast unmöglich im Außenbereich irgendetwas bauen zu dürfen, selbst bei einem kleinen Gartenhäuschen wird es schon problematisch.
Die Akten bei den Ämtern sind kaputt (Wasserschaden). Was tun? Ich habe 3 Sachen erhalten, Heizung 1998, neues Dach 1950 und Notfalltreppe aus Stahl 1980. Das Haus ist ca aus dem 1900. Katasteramt zeigt zum Glück das Haus und die Anbauten.
Hi! Ich kenne das Problem, da geht man zum Katasteramt um die Pläne und Unterlagen zu holen und die holen einen Leeren Ordner... Das Haus steht seit 1895. Da es eine Doppelhaushälfte ist, konnte man einen "Entwurf zum Hausbau eines Doppelten Wohnhauses für Herrn so und so" in dem anderen Ordner finden... sonst nichts. Der beauftragte Bauingenieur für die Wohnflächenberechnung meinte nur so: Ach ja... die hatten mal vor paar Jahren einen Wasserschaden, vielleicht werden die Akten irgendwann restauriert. Ich bin mal gespannt was passiert wenn ich einen Bauantrag stelle wenn das Dach neu muss und ich größere Dachfenster wegen Brandschutz einbauen lassen muss. Bis dahin erstmal nur "in stand halten" :/ PS: Danke für das Video!
Bei uns hat der Bauantrag über 6 Jahre benötigt. Allerdings haben wir uns nie darüber beschwert, weil der Anbau schon 5 Jahre zuvor fertiggestellt wurde und die Nutzungsänderung im Hauptgebäude schon 10 Jahre bestand.
Bei einer nachträglichen Genehmigung beträgt die Gebühr für das Amt gerne das 3 fache.
Was auch wichtig ist, sind nicht nur die Vorschriften, sondern auch der Bebauungsplan.
Was? 6 Jahre für die Baugenehmigung?? ALTER!
"Alter, Katastrophe!" 😂 Geiler Spruch vom US-Karren-Schrott-König höchst selbst! 😉👍 Finde es super dass du auch solche Themen wie die rechtliche Seite ansprichst! Gerne mehr von so Themen!
"Tippi-Toppi!" Um mal deinem zukünftigen Shirt vorweg zu greifen! 😉👍
Sehr gute Erklärung, vor allem die Geschichte mit dem "Bauen im Außenbereich" war mir SO gar nicht klar vorher. Ob Du Dir da nicht in doppelter Hinsicht einen Bärendienst mit der Bude / dem Objekt erweist? Totalsanierungsbedürftiger Altbau UND die Beschränkungen durch den Außenbereich... Weiterhin viel (mentale & emotionale) Kraft & Durchhaltevermögen wünsche ich Dir!
Wie immer sehr informativ zusammengefasst! Deine Videos sind top👍
Es kann vor dem Bauantrag noch eine weitere Instanz geben, durch die evtl. noch beachten muss: Liegt ein Grundstück in einem Entwicklungsgebiet, dann muss auch ein Gebäude dass normalerweise ohne Bauantrag errichtet werden könnte "genehmigt" werden mit Antrag, Zeichnungen etc. War bei meiner Garage (28 qm) so.
Ebenfalls erwähnenwert ist die Genehmigungsfiktion. Zur Beschleunigung von Bauanträgen wurde das Baurecht (zumindest in Berlin) geändert. Ein Bauantrag (im vereinfachten Verfahren) gilt als genehmigt, wenn das Bauamt nicht innerhalb von 1 Monat widerspricht. Da das generell etwas unsicher ist, weil der Bauantrag ja evtl. nicht eingegangen sein könnte, sollte man immer darauf bestehen, sich den "Eintritt der Genehmigungsfiktion" bescheinigen zu lassen.
Was ist denn ein Entwicklungsgebiet?
Ich kenne den Begriff Entwicklungsland, aber Entwicklungsgebiet?
@@lotharhoffmann8523 Ein Entwicklungsgebiet ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, in der/dem gewisse Förderungen (günstigerer Preis, Abschreibung §7h) aber auch Einschränkungen (verminderte Grundflächenzahl ggüber Bebauungsplan) zeitlich begrenzt gültig sind.
(bin in der IT)
Bspw. in Berlin: Spandau und Adlershof
@@michaeld_aus_b gut erklärt, danke.
👍 Danke fürs Hochladen!
👍 Thanks for uploading!
👍 Very good and beautiful, thank you!
👍 Sehr gut und schön, danke!
Ich muss das T-Shirt haben!
Ich auch! 😀
@@uwemeier1901 Den Link hatte ich hier eben eingestellt, wurde leider wieder gelöscht...
@@uwemeier1901 Gibt es auf der Seite leider nicht (mehr) ☹
Es hat sich nach meiner Beobachtung bewährt, möglichst früh das persönliche Gespräch mit der zuständigen Dienststelle zu suchen.
Der mitmenschliche Aspekt im behördlichen Umgang kann m. E. nicht hoch genug bewertet werden.
Moin ✌️
Kann ich nur bestätigen, kleine Bauanfrage, Niedersachsen… auf dem Land… erst ein Telefonat… dann…
Termin ausgemacht und dann direkt zum Bauamt gefahren, der Sachbearbeiter und ich haben zusammen den Antrag in seinem Büro ausgefüllt, alles noch mit Papier 📝… hat dann zwei Monate gedauert und alles Palletti … 😜
Gut…
War auch nur ein Anbau auf dem Land, Dachsanierung gleich mit gemacht und ZACK alles fertig ✅
Bauschild bekam ich dann per Post und schon konnte ich loslegen 👍
…
Lief unter Bauen im AUSSENBEREICH 👍
…
Nachtrag: ich würde mal in andere Länder schauen wie dort das Bürokratisch so läuft, meine Erfahrung… hier läuft es ganz gut 👍
Hello Fachwerker, das ist schonmal ein guter Überblick, den du da vorstellst. Vielleicht noch eine Ergänzung vom Fachmann (Jurist) an den Fachwerker: Das BauGB regelt im wesenlichen die bauplanungsrechtlichen Fragen. Für den Bauherrn sind das die Fragen "Was" darf ich auf dem Grundstück bauen und in welcher "Größe"(Art und Maß der baulichen Nutzung) Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben im Außenbereich und im Innenbereich. Die Details dazu sind in der BauNVO geregelt. Platt gesagt geht es um die Frage, darf ich eine Tankstelle, ein Hochhaus, Einkaufszentrum etc. auf meinem Grundstück bauen (= Art der Nutzung). Die Frage, wie groß das das Gebäude sein = Maß der baulichen Nutzung.
Als Bauherr sollte man als erstes bei der Gemeinde checken, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt - da sind dann die Details geregelt. In den Landesbauordnungen der Länder (LBO) geht es im wesentlichen um die Sicherheit am Bau und der Bauwerke, Abstandregeln. Außerdem ist dort der Ablauf Genehigungsverfahrens geregelt.
Die Ausführungen zur Dauer und zur Überlastung der Bauverwaltung, kann ich komplett bestätigen. Thema Außenbereich ist sehr gut erklärt. Das Thema Abrissverfügung bei Schwarzbauten ist extrem komplex. Hier sollte man auf jeden Fall einen Anwalt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) ins Boot nehmen.
Top Video 👍
Huhhu Fachwerker :D Es ist nicht nur super WAS du alles toll erklärt hast, sondern auch WIE du es immer erklärst :D Mach weiter so! Dein LIKE-DISLIKE-RATING zeigt auch wie gut du das machst! :D LG
Alles soweit (fast) richtig... Aber eine Grundregel kennst Du dem Anschein nach noch nicht:
Wenn Du einen "Profi" hinzuziehen willst, dann kann das niemals ein Architekt sein ;-) scnr.
Ein Statiker ist in der Regel / eigentlich immer ein Bauingenieur.
Außenbereich ist immer (nur) gut... wenn man sich als Landwirt tarnt...
=> Vielleicht mußt Du für ein weiteres Gebäude an eine Karriere als z.B. Schafzüchter etc.
nachdenken ... und dann nach ein paar Jahren mit der Zucht an einer Seuche scheitern.
Aber so etwas macht man eigentlich auch nicht.
Und es gilt der "Grundsatz der Gleichberechtigung..." Wenn man einem Bauherren
im Außenberich oder innerhalb eines beliebigen Baugebietes einen Sonderbau erlaubt,
dann hat ein anderer Bauherr in einer vergleichbaren Situation (theoretisch) das Recht,
auch so etwas bauen zu dürfen... aus dem Grund sehen die Bauämter Stilblüten /
Eigenkreationen natürlich sehr kritisch.
Und aus dem Grund...
"ich habe das da bei dem aber gesehen - warum darf der das?"
... kommt es auch schon mal zu den "bösen Briefen" und beendeten Freundschaften.
Bauvoranfrage kürzer als Bauantrag? Erzähl das mal meinem Kollegen.
Bei seinem Bauvorhaben hat das Bauamt eine Bauvoranfrage als zwingend notwendig vorausgesetzt. Bei der Bearbeitung dieser ist das Bauamt jedoch nicht an Fristen gebunden, nach denen das Bauvorhaben ohne Rückmeldung als genehmigt gilt. Aufgrund von Personalmangel gab es jedoch einen Rückstau der Bauanträge, sodass schon allein die Bauvoranfrage viel länger (mehrere Monate) gedauert hat als die maximale Frist eines Bauantrags gewesen wäre.
Ich bin mal bei uns gespannt wir haben auch noch einen nicht genehmigten Anbau und Wintergarten und ob die beiden Geschichten noch Genehmigungsfähig sind 😬 zudem die fehlenden Wände etc im Haus
ich kann nur als noch nicht bauvorlagberechtigter Architekt sagen, dass man sich im Vorfeld unbedingt über Stellplätze und Entwässerung Gedanken machen sollte, wenn man zum Beispiel ein MFH errichten möchte, das kann sehr eng werden, denn je nach Bauordnung des Landes muss ein Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden, wenn nicht muss dieser für ein schweinegeld abgelöst werden.
Des Weiteren soll kann bauen im Außenbereich sehr umständlich werden, vor allem muss man unbedingt auf die Wohnfläche achten, denn hier is bei 160 m² Wohnfläche Schluss, und bei einem Bauernhof kann das schnell mal sein!
Hi,
hab dir ja mal eine E-Mail zwecks Außenbereich geschrieben, ich würde mich sehr über weitere Videos zum Außenbereich sehen!
Lg
Was bei uns auch gerne vorgekommen ist, dass die Auskünfte von Architekten und dem Baubürgerbüro falsch waren.
Bei uns vor dem Gebäude zur Strasse ist zB. auf der ganzen Länge 8m tief unbebaubare Fläche. Auf der Fläche befindet sich eine Zufahrt von etwa 5m breite. Ich wollte nun vom Baubürgerbüro wissen ob ich dort 2 Parkplätze an der Grundstücksgrenze auf der unbebaubaren Fläche bauen kann.
Die erste Auskunft des Baubürgerbüros war, dass auch die Einfahrt wieder entfernt werden müsse, weil wie es der Name schon sagt eine unbebaubare Fläche ist. Das wir dann nicht mehr auf das Grundstück kommen ist dann halt Pech.
Ich habe dann den Bauantrag fertig gemacht (den dann ein Architekt unterschrieben hat) und die Einfahrt bis an die Grenze des Nachbargrundstücks etwas erweitert.
Das wurde abgelehnt mit einem Verweis auf eine Sonderbauvorschrift, da ich auf der unbebaubaren Fläche 50cm Abstand zum Nachbargrundstück mit der Einfahrt halten muß. Also habe ich mir die Sonderbauvorschrift besorgt. Da steht dann drin, dass auch Parkplätze zulässig sind. Insgesamt sind Parkplätze und Zuwegungen auf unbebaubaren Fläche von bis zu 15m breite an der Grenze erlaubt.
Die Nutzung des Gebäudes besteht in der Vermietung von einzelnen Büroräumen. Gemäß dem Bauamt und dem gerade ehemals tätigen Architekten müssen wir immer wieder einen neuen Bauantrag stellen, wenn das Gewerbe eines der Mieter wechselt. Die wollen immer wissen welches Gewerbe die jeweiligen Mieter ausüben und bei einer Änderung muß halt ein neuer Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Baunutzungsänderung) gemacht werden.
Das es völlig egal ist welches Gewerbe der Mieter ausübt, weil der hier nur Büroraum mietet und diesen auch nur so nutzen darf, haben die nicht verstanden. Die Nutzung des Gebäudes ist und bleibt Büroraum.
Was dann ein Architekt gar nicht verstehen konnte, dass wir keine getrennten Toiletten für männlein und weiblein brauchen. Denn diese Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer aber nicht für Selbstständige/Freibeufler/Privatleute, die hier einen Büroraum mieten. Aber das haben die wieder beim Bauamt verstanden.
Brandschutzschwachsinn haben die uns auch durch falsche Beratung auferlegt. Das habe ich aber erst hinterher gemerkt.
Hätte ich den Antrag bloß so gemacht, wie ich es mir diesbezüglich gedacht habe, weil mir das einfach nicht logisch vorkam. Gemäß dem Bauamt ist bei uns zB. jeder vermietete Büroraum eine Nutzungseinheit, die 2 Fluchtwege benötigt.
Tatsächlich ist es so, dass normalerweise ein Brandabschnitt eine Nutzungseinheit darstellt, die 2 Fluchtwege benötigt.
Der Brandschutz bezieht sich auf eine dem Brandschutz dienende Nutzungseinheit und nicht auf die Art der Nutzung zB. als Abstellraum/Büroraum oder ob es eine einzelne oder gemeinschaftliche Nutzung darstellt.
Ein Abstellraum in dem feuergefährdende Sachen gelagert werden ist halt branschschutztechnisch eine zu berücksichtigend Nutzung.
Angenommen es würden sich ein einer Etage 5 Büroräume befinden oder in einer Wohnung 5 Räume, dann braucht man aus der Gewerbeeinheit bzw. Wohnung 2 Fluchtwege. Wir brauchen aber 6 Fluchtwege obwohl alle Räume genau so über eienen Flur verbunden sind. Es wurde auch moniert, dass die Toilette kein Fenster und so mit keinen Fluchtweg hat.
Auf einmal brauchte auch jeder gemeinschaflich benutze Raum einen zweiten Fluchtweg, weil die ja auch wieder eine andere Nutzungseinheit darstellen, nämlich die gemeinschaftliche Benutzung. Das habe ich aber im Bauantrag bereits weggelassen, weil das zu absurd wurde und das wurde nicht moniert.
Außerdem haben die dann auch noch den Flur als einen Fluchtweg mit einem "notwendigen Fluchtweg" verwechselt, so dass ich dort eine Rauchschutzfür einbauen sollte. Dafür will man jetzt gar keine Nachweise haben, weil der Flur ist keine 40m lang und damit kein notwendiger Fluchtweg und da braucht dann so eine Tür auch nicht unbedingt drin sein.
usw. usw.
Bin gerade sprachlos.
Man muss sich vorher wohl erst selbst lückenlos aufschlauen, ehe man irgendeinen Schritt in egal welche Richtung unternimmt. 🙈
Ist es möglich, ein Projekt bei einem günstigerer ausländischer (EU) Architekten zu bestellen?
In der Regel müssen die Architekten in entsprechenden Architektenkammern bzw. Ingenieurkammern des Landes eingetragen sein - das würde ich vorher nachfragen... steht in der jeweiligen Landesbauordnung welche Voraussetzungen die Leute erfüllen müssen.
jaja, unsere Ämter. 😉
Auch Schwarzbauten haben Bestandsschutz, wenn zu einer Zeit gebaut wurden, als es keine entsprechenden baurechtlichen Vorgaben gab. (Wobei, dann ist es ja praktisch kein Schwarzbau mehr.)
Wenn das Bauamt keine Kenntnisse der Grundrisse meiner Gebäude hat, warum sollte ich die denen denn geben? Nur damit ich dann jahrelang auf Genehmigungen warten kann? Stattdessen kann ich jetzt bauen was ich möchte, kann ja eh niemand sehen.
Es gibt so klein fieße Dinger im Weltall. Die haben so echt fiese Kameras dran. Die sind auch noch so dreist und machen systematisch Bilder von ganz Deutschland. Diese Bilder werden verachtungsvoll vollautomatisch in Software gegenüber der letzten Revision per KI Analysiert. Der kleine feine leibe Sachbearbeiter in Bauamt bekommt dann vollautomatisch eine todo Liste mit Bildern die man mal prüfen sollte. PS: Kein Fake, das ist genau so.
@@kgfgfg1 gut daß ich rund 700 Quadratmeter Dachfläche habe unter der ich mich austoben kann.
Die machen sogar Luftbilder mit einer wesentlich besseren Auflösung. An manchen Bauämtern wird sogar gezielt nach Schwarzbauten gesucht.
Solange die keine Kameras haben die durch Stein durchfilmen können bleibt das völlig unsichtbar.
Moin,
liegt dein Haus im innen-oder Außenbereich. Weil bei uns in NRW ist es fast unmöglich im Außenbereich irgendetwas bauen zu dürfen, selbst bei einem kleinen Gartenhäuschen wird es schon problematisch.
Um im Außenbereich von NRW bauen zu dürfen muss man vermutlich Landwirt sein, für die Landwirte gibt es immer Ausnahmen.
Die Akten bei den Ämtern sind kaputt (Wasserschaden). Was tun?
Ich habe 3 Sachen erhalten, Heizung 1998, neues Dach 1950 und Notfalltreppe aus Stahl 1980.
Das Haus ist ca aus dem 1900.
Katasteramt zeigt zum Glück das Haus und die Anbauten.
Danke für das Video ❤️
Hi! Ich kenne das Problem, da geht man zum Katasteramt um die Pläne und Unterlagen zu holen und die holen einen Leeren Ordner... Das Haus steht seit 1895. Da es eine Doppelhaushälfte ist, konnte man einen "Entwurf zum Hausbau eines Doppelten Wohnhauses für Herrn so und so" in dem anderen Ordner finden... sonst nichts. Der beauftragte Bauingenieur für die Wohnflächenberechnung meinte nur so: Ach ja... die hatten mal vor paar Jahren einen Wasserschaden, vielleicht werden die Akten irgendwann restauriert. Ich bin mal gespannt was passiert wenn ich einen Bauantrag stelle wenn das Dach neu muss und ich größere Dachfenster wegen Brandschutz einbauen lassen muss.
Bis dahin erstmal nur "in stand halten" :/
PS: Danke für das Video!