Ein Anteilseigner braucht nicht in der Schweiz zu sein, aber eine im Handelsregister eingetragene Person mit Bevollmächtigung für die Firma zu handeln. Entweder eine Person mit Einzelunterschriftsberechtigung oder zwei Personen mit Kollektivunterschrift. Bei einer AG kann die also ein Verwaltungsrat sein. Bei einer GmbH reicht es lediglich aus einen Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter zu sein braucht. Auch die Angabe, dass eine Treuhandfirma min. € 5000 verlangt ist falsch.
Ohne die 1% Idee zu hören 👂 würde ich mir dazu denken der Staat nimmt egal was wo Geld hin hin her gegeben wird ( Einkauf Verkauf online Zahlungen etc.) das würde ich fühlen 🎉 wäre besser wenn das dann jedes Land machen würde 😂 wäre wie Cash back für den Staat aber besser weg 😅
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Hahah jetzt ist das Ende da 😂