Das war’s dann mal wieder komplett…. Das ist zu milde! Echt lächerlich. Bei Steuerhinterziehung ist die Strafe vergleichbar? Wow… mein Vertrauen im Rechtssystem ist jedenfalls nicht mehr vorhanden. Kein Wunder, weshalb man auf Selbstjustiz zurückgreift…
Das ist eine Schande für den deutschen ,, Rechtsstaat". So ein ekelhaftes Monster muss lebenslänglich weg und die Strafe bei den normalen Gefangenen absitzen und nicht auchnoch geschützt werden. Am besten sollte man Richter, die da nur Bewährung geben auch direkt wegsperren.
Naja aber dies würde dazu führen das die Täter die Opfer töten, was natürlich noch einmal viel schlimmer ist. Desswegen müssten die Strafen für Mord angehoben werden und dan für Vergewaltigung um die Opfer zu schützen.
@@LustigeChatsytgeht‘s noch? Ich glaube du unterschätzt sowas dermaßen! Die meisten Urteile enden mit nur einer Bewehrung. 5 Jahre sind einfach zu wenig! Da muss man nicht weiter diskutieren. Kinder müssen beschützt werden. Ich will mir nicht vorstellen, wie schlimm sich die Opfer führen müssen. Wie kann man da Emphatisch gegenüber Vergewaltigern sein, die sich aktiv zu solch ekelhaften Taten entscheiden?! Sowas zählt für mich schon als Mittäter, denn wegen Menschen, die zu wenig handeln oder erst nachdem schon 2 und weitere Kinder Vergewaltigt wurden handeln, passieren doch nur noch mehr von solchen Taten. Schämt euch, die die mir was anderes sagen wollen!
Kurze Frage: In §177 StGB Absatz 6 findet sich meiner Meinung NICHT die Höchststrafe von bis zu 15 Jahren sondern nur die Untergrenze von nicht weniger als zwei Jahre. Absatz 1 hingegen schafft den Rahmen mit den Angaben von 6 Monaten bis 5 Jahren als Obergrenze der Strafzumessung. Fasse ich hingegen die Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 mit dazu komme ich natürlich auf die 15 Jahre Höchststrafe aber ebend nicht nach §177 Absatz 6.
Auch wenn es spät kommt: Die zeitige Höchststrafe ist 15 Jahre (§38 (2) StGB), mehr geht nicht (außer lebenslang, in den Fällen, wo es angedroht ist). Wenn der Paragraph keinen Strafrahmen gibt (6 Monate bis 5 Jahre; Geldstrafe bis 2 Jahre; ...), dann gelten automatisch die 15 Jahre als Höchstgrenze.
Das war’s dann mal wieder komplett…. Das ist zu milde! Echt lächerlich. Bei Steuerhinterziehung ist die Strafe vergleichbar? Wow… mein Vertrauen im Rechtssystem ist jedenfalls nicht mehr vorhanden. Kein Wunder, weshalb man auf Selbstjustiz zurückgreift…
viel zu wenig
@@LustigeChatsyt habe meine Meinung mittlerweile eh geendert Todesstrafe 😊
@@LustigeChatsyt und bei Kinderschändung
@@LustigeChatsyt bei vergewaltigung mind. 10 Jahre
@@LustigeChatsytWieso diskutierst du? 2-15 Jahre sind zu wenig und meistens sind es nichtmal 10 Jahre
@@atillaobi
Meinung geändert: 30 Jahre wäre gut ich hab mir mehr zu dem Thema angesehen und bin fest überzeugt! 5 Jahre sind einfach zu wenig!!!
Bitte das Video überarbeiten, zuletzt gibt es immer mehr Urteile, die mit Bewährung enden.
Das ist eine Schande für den deutschen ,, Rechtsstaat". So ein ekelhaftes Monster muss lebenslänglich weg und die Strafe bei den normalen Gefangenen absitzen und nicht auchnoch geschützt werden. Am besten sollte man Richter, die da nur Bewährung geben auch direkt wegsperren.
Es sollte höher als Mord bestraft werden, gerade bei überführten Tätern. Das Opfer muss sein lebenslang mit den Ängsten leben.
Naja aber dies würde dazu führen das die Täter die Opfer töten, was natürlich noch einmal viel schlimmer ist. Desswegen müssten die Strafen für Mord angehoben werden und dan für Vergewaltigung um die Opfer zu schützen.
Was ??? 💀
Du gehörst definitiv eingesperrt! Wer so etwas von sich gibt, dem geht es doch echt nicht gut. Du stellst V3rgw4lt1gung über Mord??? 🤡
Du bist echt auf dem falschen Bein aufgestanden...
SCHNIDEL ,AB DAS IST dann auch LEBENSLANG wie beim Opfer.
@@LustigeChatsytgeht‘s noch? Ich glaube du unterschätzt sowas dermaßen! Die meisten Urteile enden mit nur einer Bewehrung. 5 Jahre sind einfach zu wenig! Da muss man nicht weiter diskutieren. Kinder müssen beschützt werden. Ich will mir nicht vorstellen, wie schlimm sich die Opfer führen müssen. Wie kann man da Emphatisch gegenüber Vergewaltigern sein, die sich aktiv zu solch ekelhaften Taten entscheiden?! Sowas zählt für mich schon als Mittäter, denn wegen Menschen, die zu wenig handeln oder erst nachdem schon 2 und weitere Kinder Vergewaltigt wurden handeln, passieren doch nur noch mehr von solchen Taten. Schämt euch, die die mir was anderes sagen wollen!
Wie hoch ist die Strafe für Vergewaltigung? Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst informiert
Danke, sehr interessante Erklärung.
Vielen Dank!
@@B-H-G kann ein. Rechtskräftiger Freispruch auf gehoben werden ?? Wenn neue Beweise und Tatsachen vorliegen ??
@@rominaschneeberger Glaube nicht. Einmal freigesprochen, gilt der Freispruch für immer.
Kurze Frage: In §177 StGB Absatz 6 findet sich meiner Meinung NICHT die Höchststrafe von bis zu 15 Jahren sondern nur die Untergrenze von nicht weniger als zwei Jahre.
Absatz 1 hingegen schafft den Rahmen mit den Angaben von 6 Monaten bis 5 Jahren als Obergrenze der Strafzumessung.
Fasse ich hingegen die Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 mit dazu komme ich natürlich auf die 15 Jahre Höchststrafe aber ebend nicht nach §177 Absatz 6.
Auch wenn es spät kommt: Die zeitige Höchststrafe ist 15 Jahre (§38 (2) StGB), mehr geht nicht (außer lebenslang, in den Fällen, wo es angedroht ist). Wenn der Paragraph keinen Strafrahmen gibt (6 Monate bis 5 Jahre; Geldstrafe bis 2 Jahre; ...), dann gelten automatisch die 15 Jahre als Höchstgrenze.
LÄCHERLICH