Richtig so! 1. Hört dich der Verkehr schon frühzeitig und kann wesentlich besser reagieren 2. Sink die Gefahr das Fußgänger über die Straße laufen! 3. Nur wenn beides eingeschaltet ist, hast du wegerecht, ganz einfach.
Das sind dann aber auch solche, die mitten in der Nacht mit Pressluft durch ein Wohngebiet blasen u. Da ist selbst mir als ehem. FW-Kamerad die Grenze überschritten! ☝️ 👎 Man kann es auch ÜBERtreiben.. 🤨 ☝️
@@TheJohn12341 falsch nur mit beidem zusammen hat man sonderrechte und wenn irgendwas passiert möchte ich nicht in der hat des fahrers stecken also lass es an wer sich beschwert rennt am leben vorbei!
@@Random_guenni Doch ist es. Nur mit Horn und Blaulicht zusammen haben wir Sonder und Wegerechte. Fahren wir nur mit Blaulicht und uns rennt jemand vors Auto sind wir schuld. Fahren wir mit Horn und Blaulicht und uns rennt einer vors Auto sind wir nur noch Teilschuld. Außerdem können die Verkehrsteilnehmer uns so frühzeitig hören und reagieren.
@@lol-cg4uu der Gesetzgeber schreibt: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, BEI EINSATZFAHRTEN oder der Begleitung von anderen Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden verwendet werden. Informiere dich besser über dein Recht Edit: Nachzulesen in der StVO Paragraf 38 Absatz 2
Wenn man zwei kleine schreiende Kinder hat, ist Pressluft eine richtige Wohltat.
Ich liebe das Pressluft von der DLAK
Sehr gute Arbeit vom Begleitfahrzeug
Wieso erst nach Schwarza und dann Richtung Uhlstädt???
schöne DLK
TATÜ TATA!!! nettes Horn
Ansich ein tolles Video, aber... Schon wieder solche, die das Horn unabhängig der Verkehrslage dauerhaft laufen lassen! 🤦
Richtig so! 1. Hört dich der Verkehr schon frühzeitig und kann wesentlich besser reagieren 2. Sink die Gefahr das Fußgänger über die Straße laufen! 3. Nur wenn beides eingeschaltet ist, hast du wegerecht, ganz einfach.
Das sind dann aber auch solche, die mitten in der Nacht mit Pressluft durch ein Wohngebiet blasen u. Da ist selbst mir als ehem. FW-Kamerad die Grenze überschritten! ☝️ 👎 Man kann es auch ÜBERtreiben.. 🤨 ☝️
@@FwK53 nachts braucht man kaum Horn. In der Dunkelheit ist Blaulicht so gut und weit erkennbar, ganz anders als Tagsüber.
@@TheJohn12341 falsch nur mit beidem zusammen hat man sonderrechte und wenn irgendwas passiert möchte ich nicht in der hat des fahrers stecken also lass es an wer sich beschwert rennt am leben vorbei!
@@FwK53 wenn was ohne passiert kannste direkt in den knast gehen ! also lassen wa´s an ;)
Dauerhorn 🤦♂️
Yannick Offt na und? Ist sie sache vom Maschinisten wie er fährt.
Ist gesetzlich so vorgeschrieben!
@@JellyJuliGAMES nein eben nicht.
@@Random_guenni Doch ist es. Nur mit Horn und Blaulicht zusammen haben wir Sonder und Wegerechte. Fahren wir nur mit Blaulicht und uns rennt jemand vors Auto sind wir schuld. Fahren wir mit Horn und Blaulicht und uns rennt einer vors Auto sind wir nur noch Teilschuld. Außerdem können die Verkehrsteilnehmer uns so frühzeitig hören und reagieren.
@@lol-cg4uu der Gesetzgeber schreibt: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, BEI EINSATZFAHRTEN oder der Begleitung von anderen Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Informiere dich besser über dein Recht
Edit: Nachzulesen in der StVO Paragraf 38 Absatz 2