Ein Punkt könnte für alle die sich selbstständig (z.B. als Einzelunternehmen) machen wollen und freiwillig krankenversichern. Die Mieteinnahmen werden auch bei Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung eingezogen.
Gut, das betrifft ja nun aber nur die Privatperson und die Einzelfirma. Was aber, wenn die Immobilie als Kapitalgesellschaft gekauft und vermietet wird?
Ein Punkt könnte für alle die sich selbstständig (z.B. als Einzelunternehmen) machen wollen und freiwillig krankenversichern. Die Mieteinnahmen werden auch bei Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung eingezogen.
Gut, das betrifft ja nun aber nur die Privatperson und die Einzelfirma. Was aber, wenn die Immobilie als Kapitalgesellschaft gekauft und vermietet wird?
Hier startet die Reihe zur Immobilien GmbH th-cam.com/video/K7QpSl1VXG0/w-d-xo.htmlsi=8DTlsS75x80zMwE-