Ja. Hecken sind generell nicht unbedingt pflegeleicht. Da ist es praktischer einen Drahtgitterzaun und andere aufzustellen und mit einem Wetterfesten Sichtschutz zu versehen. Macht am wenigsten Arbeit. Wer Irre ist und auf eigene Stromproduktion steht? Kann hinter dem Zaun auch schwachlicht PV Module befestigen und den Strom zusammenbasteln. Kommt zwar nicht viel an an Strom da diese am besten mit diffusen Licht arbeiten bringt aber erstaunlicherweise auch Strom und wird nicht durch Schnee verdeckt da Senkrecht.
Das Urteil ist insofern korrekt, wenn die Hecke dicht an der Grundstücksgrenze und damit am Fahrradweg steht. Da hätte der Grundstückseigentümer ja mehr Platz lassen können.
Herr Dr. Horst, interessanter Fall mit einer rücksichtslosen Entscheidung. Ein ähnlicher Fall. Vor dem vermieteten Mehrfamilienhaus in NRW wird plötzlich eine Bushaltestelle eingerichtet. Bus-Aus-/Einstieg liegen auf dem Bürgersteig. Reinigung, Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Bürgersteig ist den Mietern im Mietvertrag übertragen. Das Risiko der Nichteinhaltung der Reinigung hat sich mit der Bushaltestelle für die Mieter ab sofort deutlich erhöht. Denn die Reinigungssatzung der Stadt gibt vor auch an Bushaltestellen müssen Grundstückseigentümer bzw. Mieter die Reinigung vornehmen. Muß das derart hingenommen werden? Danke Ihnen.
Jo. Wenn sie denn auf dem Grundstück steht. Wächst ja auch mal was rüber, aufs andere Grundstück. Hatte jetzt eher mit 50:50 Regelung gerechnet, weil einige Hecken o.ä. breiten sich mitunter aus und sind dann auf beiden Grundstücken 'verwurzelt'.
Ja. Hecken sind generell nicht unbedingt pflegeleicht.
Da ist es praktischer einen Drahtgitterzaun und andere aufzustellen und mit einem Wetterfesten Sichtschutz zu versehen.
Macht am wenigsten Arbeit.
Wer Irre ist und auf eigene Stromproduktion steht? Kann hinter dem Zaun auch schwachlicht PV Module befestigen und den Strom zusammenbasteln.
Kommt zwar nicht viel an an Strom da diese am besten mit diffusen Licht arbeiten bringt aber erstaunlicherweise auch Strom und wird nicht durch Schnee verdeckt da Senkrecht.
Das Urteil ist insofern korrekt, wenn die Hecke dicht an der Grundstücksgrenze und damit am Fahrradweg steht. Da hätte der Grundstückseigentümer ja mehr Platz lassen können.
Herr Dr. Horst, interessanter Fall mit einer rücksichtslosen Entscheidung.
Ein ähnlicher Fall. Vor dem vermieteten Mehrfamilienhaus in NRW wird plötzlich eine Bushaltestelle eingerichtet. Bus-Aus-/Einstieg liegen auf dem Bürgersteig. Reinigung, Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Bürgersteig ist den Mietern im Mietvertrag übertragen. Das Risiko der Nichteinhaltung der Reinigung hat sich mit der Bushaltestelle für die Mieter ab sofort deutlich erhöht. Denn die Reinigungssatzung der Stadt gibt vor auch an Bushaltestellen müssen Grundstückseigentümer bzw. Mieter die Reinigung vornehmen. Muß das derart hingenommen werden? Danke Ihnen.
Jo. Wenn sie denn auf dem Grundstück steht. Wächst ja auch mal was rüber, aufs andere Grundstück.
Hatte jetzt eher mit 50:50 Regelung gerechnet, weil einige Hecken o.ä. breiten sich mitunter aus und sind dann auf beiden Grundstücken 'verwurzelt'.
Wäre er schlau gewesen, hätte er gleich die Hecken entfernen, bzw. absägen lassen sollen. Hätte nur einmal Geld gekostet.