EStG / GewStG / KStG / IStR: Original-Steuerberaterexamen 2021 (Tag 2)

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  • เผยแพร่เมื่อ 5 ต.ค. 2024

ความคิดเห็น • 49

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +3

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  • @johannestamcke9196
    @johannestamcke9196 2 ปีที่แล้ว +25

    Eigentlich unglaublich, dass so ein toller Inhalt hier einfach kostenlos für uns zur Verfügung gestellt wird. Vielen Dank dafür!

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +6

      Vielen Dank.
      Ja. Das ist sehr sehr wertvoll und wir haben das sehr gerne gemacht. Es freut uns, dass es Ihnen hilft.
      CJ

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว +5

      Guten Morgen Johannes,
      wie Herr Juhn unten schon schrieb, haben wir das sehr gerne gemacht! :) Leider kommt man ja auf andere Weise nicht an die Klausurinhalte dran, deswegen freut es mich, wenn wir auf die Art und Weise möglichst vielen von euch helfen können.
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

    • @kanister21
      @kanister21 2 ปีที่แล้ว

      Noch unglaublicher ist die Komplexität des deutschen Steuerrechts. Jeder der schon Mal eine Körperschaftssteuererklärung gemacht hat weiß wovon ich rede.

  • @philippbreuer8512
    @philippbreuer8512 2 ปีที่แล้ว +3

    Danke für diese wirklich hilfreiche Videoreihe, vor allem mit jungen Kollegen die das gerade erst durchgemacht haben!

  • @ritzelschamane5513
    @ritzelschamane5513 2 ปีที่แล้ว +7

    Wahnsinn. Habe im Oktober 2021 geschrieben und auch recht ordentlich bestanden (3,5). Wenn ich jetzt die Aufgaben so sehe, frage ich mich, wie zum Geier das damals geklappt hat 😀

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว

      Hallo Ritzel Schamane,
      erst einmal herzlichen Glückwunsch zu der super Note! :) Im Zuge meiner Vorbereitung auf die Videoreihe ist mir auch nochmal sehr bewusst geworden, was das Examen einem alles abverlangt. :D Aber man darf sich vom Schwierigkeitsgrad und auch der Durchfallquote nie demotivieren lassen!
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @janinemuller8739
    @janinemuller8739 2 ปีที่แล้ว +8

    Wieder mal eine sehr gute Videoreihe, sehr sympathischer und kompetenter frisch gebackener StB und Prof. Juhn sowieso top wie immer - danke ☺️

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Janine,
      vielen Dank für das super Feedback, freut mich, dass dir die Videos gefallen! :)
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @maximilianviroli7329
    @maximilianviroli7329 2 ปีที่แล้ว +6

    Ich feier die Reihe. Das sind so wertvolle Inhalte. Vielen Dank Ihnen

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +1

      Sehr gerne.
      CJ

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว

      Hallo Maximilian,
      auch von meiner Seite sehr gerne und vielen Dank für die tolle Rückmeldung! :)
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @younggrizzley9112
    @younggrizzley9112 2 ปีที่แล้ว +6

    Absolut klasse auf den Punkt gebracht und übersichtlich zusammengefasst!

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว

      Hallo Young Grizzley,
      herzlichen Dank für das Lob! :)
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @sotiriosbikas3454
    @sotiriosbikas3454 2 ปีที่แล้ว +1

    Ihre Videos sind goldwert, ich habe letztes Jahr Ihre Videos hoch und runter abgespielt. Ich habe bestanden, vielen Dank!

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว

      Hallo Sotirios,
      das sind doch super Neuigkeiten, herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen! :)
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @MrSyneric
    @MrSyneric 2 ปีที่แล้ว +3

    Echt super die Videoreihe, vielen Dank dafür 🙏🏻

  • @anestezialmanya
    @anestezialmanya 11 หลายเดือนก่อน

    Moin, Ich finde das ganze Reihe der Examengeschichte richtig super und ich werde die immer wieder anschauen bis ich meine Prüfungen habe. ❤

  • @muzsar1984
    @muzsar1984 ปีที่แล้ว +2

    Super danke

  • @hammageil1
    @hammageil1 2 ปีที่แล้ว +3

    Wichtige und richtige Videoreihe !

  • @weissjaan
    @weissjaan 2 ปีที่แล้ว +2

    Super Videoreihe!

  • @Orphanus1216
    @Orphanus1216 2 ปีที่แล้ว +2

    Erst einmal vielen Dank für die Videos!
    Könntest du vielleicht noch einmal die Fundstelle für den Wechsel der Gewinnermittungsart bei nem Fall des 20er umwstg eines 4(3) Rechners(Fall 2) rauskramen? Danke!

    • @MrITube2012
      @MrITube2012 2 ปีที่แล้ว +3

      Schau mal unter der Richtlinie 4.5 (6) S. 2 EStR! 😉

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว

      Hallo Jan,
      sehr gerne doch! :)
      Wie Patrick unten schon schrieb, ist die entsprechende Fundstelle R 4.5 (6) S. 2 EStR. Die Richtlinien zum Thema Wechsel der Gewinnermittlungsart sind generell sehr hilfreich, wenn es in einer Klausur dran kommt.
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @martinweiss5384
    @martinweiss5384 2 ปีที่แล้ว +2

    Die Anordnung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 9 EStG wäre im KStG nicht gut aufgehoben. Wenn der Organträger als natürliche Person die Ausgleichszahlung leistet (Fall des § 16 Satz 2 KStG), wäre eine Regel des KStG auf ihn nicht anwendbar… Wenn § 6 AStG im Herbst 2022 gestellt würde, wäre nach Rechtsstand 2021 (!) zu lösen - wie die gesamte Ertragsteuerklausur… Cheers

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Herr Dr. Weiss,
      Sehr gute Ergänzung. Dem ist nur zuzustimmen - vielen Dank 🙏
      CJ

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Herr Dr. Weiss,
      vielen Dank für Ihre Anmerkungen, Sie haben mit beiden Punkten vollkommen recht. Ich wollte bezüglich § 4 (5) S. 1 Nr. 9 EStG zum Ausdruck bringen, dass die Vorschrift meiner Erfahrung nach von vielen Teilnehmern vergessen wird, da es die einzige Vorschrift aus dem EStG ist, die hier von Relevanz ist.
      Ihnen alles Gute und ein schönes Wochenende!
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik Hillers

    • @martinweiss5384
      @martinweiss5384 2 ปีที่แล้ว

      @@jan-hendrikhillers1751 Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht, das fällt beim Korrigieren in der Tat auf. Daher immer die Empfehlung, die R 7.1 KStR entsprechend farblich für die Organschaft zu markieren. In Zeile 14 der R 7.1 KStR 2022 findet sich dann zumindest ein Hinweis auf § 4 Abs. 5 EStG...
      Mir fiel noch auf, dass bei der einkommensteuerlichen Aufgabe die Parallele zur Klausur 2013 stark betont wurde. Bei der Einbringung nach § 20 UmwStG ist die Parallele zu Aufgabe 1 der Klausur 2013 jedoch mindestens genauso stark - ich meine aber, dass ich davon nichts im Video gehört habe? 2013 war es ein gewerbliches Einzelunternehmen, so dass auch die gewerbesteuerlichen Folgen der Sperrfristverletzung noch gefragt waren. Ansonsten scheinen mir die Aufgaben doch nahezu identisch gewesen zu sein.
      Cheers

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว

      @@martinweiss5384 Die Markierung in R 7.1 KStR ist ein sehr guter Tipp, das kann in der Tat helfen!
      Sie haben Recht, die Parallele der Einbringungsaufgabe zur Klausur 2013 habe ich im Video in der Tat nicht erwähnt, das hatte ich ehrlich gesagt gar nicht mehr auf dem Schirm (mir selbst ist es im Examen 2021 nur bei der Aufgabe 1 im ESt-Teil aufgefallen, daher haben wir dies gesondert hervorgehoben). Ich verweise im Video lediglich darauf, dass der generelle Aufbau der Aufgabe 2021 (Einbringung, Halten über eine gewisse Periode und anschließende Veräußerung innerhalb der Sperrfrist) m.E. recht "klassisch" für die Thematik von § 20 UmwStG ist (fast alle meiner Übungsaufgaben zu dieser Thematik folgten diesem Schema). Von daher auch hier danke für den Tipp! :)
      Danke für den angenehmen Austausch und viele Grüße
      Jan-Hendrik Hillers

  • @jankleingarn8607
    @jankleingarn8607 2 ปีที่แล้ว +2

    Eine kleine aber doch wichtige Anmerkung: § 14 AStG wurde gestrichen und ihr Schema mit den drei Voraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung ist auch nicht so ganz richtig.

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo Jan,
      du hast recht mit der Streichung von § 14 AStG bzw. mit der Änderung von § 7 AStG durch das ATADUmsG, allerdings gilt beides erst ab dem 1. Juli 2021. Die Examensklausur 2021 wurde auf Basis der Rechtslage von Ende 2020 / Anfang 2021 gestellt und musste auch entsprechend gelöst werden. Das hätten wir hier aber noch deutlicher sagen können, daher danke für den Hinweis! :)
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

    • @martinweiss5384
      @martinweiss5384 2 ปีที่แล้ว

      @@jan-hendrikhillers1751 Das wäre merkwürdig, wenn eine zeitliche Anwendbarkeit in die Mitte eines Veranlagungszeitraums gelegt würde ("ab dem 1. Juli 2021"). Die "neuen Regelungen" (nach dem ATADUmsG) sind grundsätzlich ab dem 1.1.2022 anwendbar. Daher wäre in einer StB-Klausur des Herbstes 2022, die den Rechtsstand 2021 abprüft, noch die alte Rechtslage anzuwenden, die Herr Prof. Juhn skizziert hatte.
      Darüber hinaus wird man bei einer StB-Klausur jedoch kaum eine nachgeschaltete Zwischengesellschaft nach § 14 AStG prüfen wollen - wozu? Das könnte eventuell in den Klausuren zum Fachberater eingebaut werden - m.E. aber eher nicht im StB...

  • @binnurer1925
    @binnurer1925 2 ปีที่แล้ว +2

    Danke 🙏

  • @thorvenj8322
    @thorvenj8322 2 ปีที่แล้ว +3

    Vielen Dank für die Aufarbeitung unseres Examens. Herrlich nochmal über die Klausuren nachzudenken. Vielen dank für die Mühe. Viele Grüße aus Kiel
    P.S Ich habe zwar nicht so gut bestanden wie der Kollege Hillers, die Gewerbesteuer habe ich aber in den Grundzügen korrekt gemacht ☺️. Aber top Note Herr Kollege. Klasse Leistung!

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว +2

      Hallo Thorven,
      sehr gerne, freut mich, dass dir die Videos gefallen! :) Mir hat es auch sehr viel Spaß gemacht, nochmal unsere Examensklausuren aufzuarbeiten und (ohne Zeitdruck ;)) über die Aufgaben nachzudenken.
      Danke noch für die Glückwünsche und dir auch herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen! :) Du wirst dann einer der wenigen Teilnehmer sein, die Gewerbesteuer auch nur ansatzweise richtig gemacht haben. :D
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

  • @ftbeat-ry2in
    @ftbeat-ry2in 2 ปีที่แล้ว +3

    👍

  • @Stefan91701
    @Stefan91701 2 ปีที่แล้ว

    Vielen Dank für dieses tolle Video. Leider kann ich das hier verlinkte Dokument nicht herunterladen. Wurde das Dokument bereits entfernt?
    Viele Grüße

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว

      Danke für das Feedback! Wir werden das Dokument schnellstmöglich wieder zur Verfügung stellen und geben Ihnen hier dazu ein Update.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  2 ปีที่แล้ว +1

      Das Dokument ist jetzt wieder verfügbar! :)

  • @nilsbrege4299
    @nilsbrege4299 2 ปีที่แล้ว +1

    Gutes Video. Bei der Gewerbesteueraufgabe war es jedoch eine GmbH bei der durch die Beteiligung des atypischen stillen Gesellschafters eine Personengesellschaft aus Stillem + GmbH nur für Teilbetrieb 2 entsteht. Dadurch später wirder kürzung des Gewinns auf Ebene der GmbH nach 9 Nr 2 GewStG

    • @luibaas8566
      @luibaas8566 2 ปีที่แล้ว +3

      Naja, der Witz an der Aufgabe war eher dass quasi eine doppelstöckige Mitunternehmerschaft entstanden ist aus 1) Untergesellschaft OHG & atypisch still 2) Obergesellschaft OHG mit der Folge, zwei Gewerbesteuermessbeträge zu ermitteln. Eine GmbH gab es da nicht …

    • @jan-hendrikhillers1751
      @jan-hendrikhillers1751 2 ปีที่แล้ว +1

      @@luibaas8566 / @Nils Brege: Guten Morgen zusammen, wie Lui schon schreibt, gab es in der Aufgabe keine GmbH, sondern eine OHG neben der atypisch stillen Gesellschaft. Allerdings wäre die Lösung im Falle einer GmbH wie von dir, Nils, beschrieben korrekt. Man kann sich generell einfach merken, dass die atypisch stille Gesellschaft eine eigene Mitunternehmerschaft ist. Ob darüber nun eine Kapital- oder andere Personengesellschaft hängt, ist grundsätzlich erstmal sekundär. Das Problem hier in der Aufgabe war es ja auch erstmal sich die zweite Mitunternehmerschaft mit den entsprechenden Folgen herbei zu denken. Ich hoffe, das hilft weiter.
      Viele Grüße
      Jan-Hendrik

    • @luibaas8566
      @luibaas8566 2 ปีที่แล้ว

      Das ist korrekt, Herr Kollege. Frohes Schaffen ;-)

    • @luibaas8566
      @luibaas8566 2 ปีที่แล้ว

      Jan-Hendrik, bist du noch nicht bestellt? Habe dich im StB-Verzeichnis noch nicht gefunden …

    • @henningtr-master8163
      @henningtr-master8163 2 ปีที่แล้ว

      @@jan-hendrikhillers1751 Eine Verständnisfrage hätte ich:
      Wenn man die Lösung so aufbaut, als wären es zwei "normale" (also nicht atypisch stille) MU-Schaften, steht dies, nach meinem Verständnis, im Einklang mit R 2.4 (5) S. 2 GewStR. Demgegenüber wäre der Regelfall (also atypisch stille Beteiligung beschränkt sich nicht auf nur einen Teilbetrieb) nach R 2.4 (5) S. 1 GewStR so zu beurteilen, dass die beiden (ertragsteuerlichen) Mitunternehmerschaften zusammen nur einen Gewerbebetrieb bilden.
      Dann wäre ja die Nennung der Richtlinie nur ein Bonus gewesen.
      Habe ich das richtig verstanden?
      P:S: Vielen Dank für dieses hervorragende Video!