Wie sieht es aus wenn vom Arbeitnehmer die Datenschutzerklärung nicht unterschrieben wurde und das BEM trotzdem durchgeführt wurde ? Ist dann das BEM nicht richtig durchgeführt worden
Wenn der Arbeitgeber die in dem Bem beschlossen Maßnahmen nicht umsetzt und dem Mitarbeiter sogar noch wissentlich Tätigkeiten zuweist die für dessen Gesundheit schädlich sind kann dieser Sehr wohl auf Schadensersatz verklagen.
Das BEM wird dahingehend immer so instrumentalisiert, den AN effektiv und kostengünstig wie möglich loszuwerden.
Wie sieht es aus wenn vom Arbeitnehmer die Datenschutzerklärung nicht unterschrieben wurde und das BEM trotzdem durchgeführt wurde ? Ist dann das BEM nicht richtig durchgeführt worden
Wenn der Arbeitgeber die in dem Bem beschlossen Maßnahmen nicht umsetzt und dem Mitarbeiter sogar noch wissentlich Tätigkeiten zuweist die für dessen Gesundheit schädlich sind kann dieser Sehr wohl auf Schadensersatz verklagen.
Quatsch. Serwohl muss der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlen!