Vielen Dank für die gute Erklärung. Nachtragen möchte ich noch, das es sich dringend empfiehlt, soweit möglich, den Betriebsrat mit hinzuzuziehen damit das Gespräch sachlich verläuft. Leider sind mir nicht wenige Fälle bekannt, in denen der Arbeitgeber ohne Anwesenheit des Betriebsrates deutlich unsachlicher und einschüchternder bis hin zur Kündigungsandrohung argumentiert.
Ich kann nur davon abraten den Betriebsrat mitzunehmen. In der Regel sind die sehr dumm und korrupt und verbünden sich im Gespräch mit dem Arbeitgeber und Mobben den Angestellten gemeinsam.
Schlagen Sie dem Arbeitgeber vor ein BEM für sich selbst zu machen-wenn die Noten nur eine 6 Minus ergibt dann schlage ich vor den Arbeitgeber in Führungsseminare zu schicken- um zu lernen- ein Spiegel ergibt immer ein Spiegel
Die erste Anmerkung mit der das BEM-Gespräch meines Vaters eröffnet wurde war "Sie treten so komisch auf, haben sie körperliche Schwierigkeiten?". Als er mir das erzählte war mir die Intention der Gespräche klar. An der Stelle versteh ich allerdings die Arbeitswelt nicht. Ihr lasst Menschen bis 67 respektive 70 im Handwerk, oder vorm PC schuften und wundert euch dann, dass der Körper versagt. Ich hab das Gefühl, dass hier nicht lösungsorientiert die Situation des Arbeitnehmers verbessert werden soll, sondern fakten Geschaffen werden, um Leute dann im Nachhinein unter anderem Vorwand dann rauszuwerfen. Die letzte Bemerkung war absolut wichtig: Ihr wisst nicht, was mit euren BEM-Daten gemacht wird. Im Zweifel besser die Klappe halten und sich mit vielen Krankmeldungen Richtung Renteneintritt kämpfen...
Bei mir ist es tatsächlich so, dass ich meine Arbeit liebe und mir keine schönere Arbeit vorstellen kann. Aber wie in vielen Betrieben heutzutage, wird der Druck und die ständige Verletzung der Persönlichkeitsrechte immer mehr zum Problem. Wenn man bei 50% Teilzeit gerne die doppelte Zeit arbeiten soll, nur einzelne Tage und nur ein, zweimal im Monat zwei Tage hintereinander frei hat; 3 Wochenenden arbeiten muss….und das meist ab spätem Nachmittag bis in die Nacht….dadurch alle sozialen Kontakte verliert, keine Möglichkeiten hat zb. Vereinsaktivitäten weiter zu führen oder Hobbies nicht mehr nachgehen kann und nur noch stundenweise Zeit mit der Familie hat, dann kann man zu Recht sagen: der Betrieb macht einen krank. Aber, das ist ja seit Jahren der Zeitgeist und leider wird dieser Art von Arbeitserpressung - zu Gunsten derer, die dadurch richtig schön reich werden- kein Riegel vorgeschoben
Danke für Ihre Äußerung. Gibt es einen Betriebsrat? Der könnte in einer solchen Situation hilfreich sein. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@BetriebsratVideo 😂😂😂 Also, ich bin bei UPS und unser Betriebsrat ist eine Ratte, der mit dem Chef in die Badewanne geht. Alles nur Augenwischerei. Zum Glück habe ich genug Geld und gehe drei Stunden arbeiten, nur wegen der Versicherung. Rente brauche ich auch keine.😂😂wollte einen vernünftigen Vertrag vor 5jahren und seit dem 3std und ich frage mich noch heute warum ich früher 8std arbeiten war 😂😂
@@BetriebsratVideo gerade eben erst habe ich Ihre Antwort gelesen - nach über einem Jahr 😅…ja, wir haben einen BR, der dem Arbeitgeber gegenüber sehr devot ist, er kannte die Misere und hat nicht wirklich etwas für mich unternommen; ich war auch in der falschen Gewerkschaft und nicht mehr im „lohnenden Alter“ 😡. Das Ende meiner Misere war, dass ich trotz Anwalt (mit dem ich auch ziemlich daneben gegriffen habe) in der Gerichtsverhandlung letztendlich dem Rat der Richterin gefolgt bin, diese unmögliche Situation zu verlassen. Sie hat mich irgendwann gefragt, ob ich mich dieser unwürdigen Situation tatsächlich weiterhin aussetzen will, weil kein Entgegenkommen meiner Dienststelle erkennbar war und es zu befürchten sei, dass sich durch ein entsprechend positives Urteil für mich die Lage wahrscheinlich noch verschlechtern könnte. Ich habe eine Abfindung ausgehandelt und bin dann - nach Abfeiern von Überstunden und Resturlaub drei Monate später ins Heer der Arbeitssuchenden und ab März 24 in eine vorgezogene Rente gegangen (natürlich mit Abzügen), weil ich völlig am Ende war. Es hat Monate gedauert, bis ich mich von diesem Kampf erholt habe und ich vermisse meine Arbeit wirklich immer noch sehr. Das Schlimmste war diese arrogante und respektlose Art, wie man mich behandelt hat. Und das, obwohl ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen habe, meine Leistungsbeurteilungen immer bestens waren und ich einen besonders guten Draht zu unseren Kunden hatte. Ich habe tatsächlich leider am Ende - als man im Gerichtssaal das Arbeitsverhältnis als beendet erklärte - die Fassung verloren und die Tränen sind gerollt. Dafür wurde ich von der Personalchefin auch noch belächelt - sehr, sehr demütigend. Ich hätte nicht geglaubt, dass das so ausgeht. Es ist zuviel Macht in den Händen von oft recht jungen Menschen, die weder Berufs-/Lebenserfahrung, Empathie noch Führungskompetenzen haben; und dann wundert man sich allen Ernstes, dass sich kein Personal mehr findet, das längerfristig im Betrieb bleibt. Langes Schreiben, aber es hat gut getan es zu verfassen und zeigt anderen vielleicht, dass viele momentan unter dieser Kälte und der Unmenschlichkeit in Betrieben zu leiden haben.
Ich finde es toll das Sie BEM Seminare anbieten 😂🥳Aber das wichtigste haben Sie nicht erwähnt 😜das ein BAM Gespräch nur während der Krankheit geführt werden darf und der AN ohne angeben von gründen dieses ablehnen kann ‼‼
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Richtig: Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll nach Möglichkeit noch während (!) der bestehenden Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden, um das durch Fehlzeiten belastete Arbeitsverhältnis möglichst zu erhalten. Eine Rechtspflicht ('darf nur während der Krankheit durchgeführt werden') ist das aber nicht. Und ja: Der Beschäftigte darf das Verfahren selbstverständlich ablehnen. Aus strategischer Sicht klug wäre das jedoch nicht. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideoich war letztes Jahr 3x 2Wochen krank geschrieben. Mir musste mein Daumen 3x aufgeschnitten werden, weil ein winziger Pflanzenstachel, den ich mir vor 15 Jahren auf der Arbeit eingezogen hatte, nun für Schwierigkeiten sorgte. Das Unfallberichtsheft des Arbeitgebers war bereits durch die Verjährungsfrist vernichtet. Mein Finger ist nun durch die 3 OPs zum Großteil taub. Das BEM-Gespräch fand statt, als ich schon längst wieder gearbeitet hatte. Ich habe in dem Gespräch klargestellt, dass es durch die Arbeit zum Krankenstand kam und bei der nächsten Büroräumung Profis beauftragt werden sollen, um stachelige Pflanzen herauszutragen. Dabei hatte ich mir den feinen Stachel zugezogen, der nicht zu entfernen ging.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus rechtlicher Sicht haben Sie alles richtig gemacht. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Super Video , danke dafür . Was ist denn wenn man wegen einer zusätzlichen Operation oder die 6 Wochen kommt das hat ja dann nichts mit der Arbeit zu tun. Lg
Danke fürs Lob...! Zu Ihrer Frage: Die Folgen einer Operation oder ärztlichen Behandlung wirken sich doch auch auf das Arbeitsverhältnis aus; im betrieblichen Eingliederungsmanagement reicht das bereits aus, damit der Arbeitgeber etwaige Vorschläge von Ihnen als Arbeitnehmer prüfen und Ihnen gegebenenfalls helfen muss. Der Arbeitsplatz muss nicht etwa Ursache für Ihre gesundheitlichen Probleme gewesen sein. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Danke für das informative Video und dass Sie Fragen beantworten möchten. Meine Frage wäre ob vor einer Aussteuerung ein BEM-Gespräch geführt werden muss und ob ein Unterbleiben günstige Konsequenzen für den AN hätte?
Liebe(r) Teilnehmer*in Que Bzr, vielen Dank für Ihre interessante Frage. Eine Regelung, wonach im Vorfeld einer sog. Aussteuerung gleichsam prophylaktisch ein betriebliches Eingliederungsmanagement betrieben werden müsste, gibt es nicht. Sind zwischenzeitlich allerdings erneut mehr als sechs Wochen Arbietsunfähigkeit aufgelaufen, muss das betriebliche Eingliederungsmanagement vom Arbeitgeber grundsätzlich sehr wohl neu angeboten werden. Ein unterbliebenes oder nicht ordnungsgemäß betriebenes Eingliederungsmanagement kann zu einer Schadensersatzpflicht des rechtswidrig handelnden Arbeitgebers führen; auch kann vom Arbeitnehmer in einigen Fällen nach einer etwaigen Genesung die Rückkehr an den Arbeitsplatz erzwungen werden. Die Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis zeigen jedoch, dass dies kein juristischer Spaziergang ist. Betroffene brauchen deshalb einen engagierten Betriebsrat - und manchmal auch einen Anwalt. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
In der Firma, in der ich arbeite, wird das BEM erst dann durchgeführt, wenn man insgesamt länger als 6 Wochen im Jahr krank war, d.h. das man einmal im Jahr oder nach 12 Monaten eine Einladung zum BEM bekommt. Das ist es egal, ob man 6 Wochen oder länger krank war.
Lieber Teilnehmer BigEmma08, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Richtig ist, dass der Arbeitgeber erst bei Überschreiten der Sechs-Wochen-Grenze zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einladen muss (vgl. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Fehlerhaft indes wäre es, generell nur einmal im Jahr hierzu einzuladen; wird der Sechs-Wochen-Zeitraum nämlich erneut überschritten, muss das Verfahren auch erneut eingeleitet werden. Dieser Umstand wird von Arbeitgeberseite in der Praxis oftmals übersehen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
Danke für die Infos! Habe dadurch aber eine Frage, bin unheilbar erkrankt (GdB 60). Meine Krankheit hat eigentlich keinen Bezug zu meiner Tätigkeit, deshalb konnte ich beim BEM Gespräch auch keine Verbesserungen für mich vorschlagen. Hamburger Modell und auch die anderen Punkte waren mir nicht bekannt. Welchen Tipp gibt es für solche Fälle? War zum dritten Mal beim BEM und habe einen "Behinderten Arbeitsplatz".
Vielen Dank für Ihre Frage! Überlegen Sie in Ruhe, welche etwaige Anpassung Ihres Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation oder Arbeitszeit Ihnen in Ihrer konkreten Lage jetzt eine Hilfe sein könnte. Möglicherweise können Sie aus behinderungsbedingten Gründen die eine oder andere Aufgabe nicht mehr ausführen? Der Arbeitgeber muss Ihnen weit entgegen kommen (Paragraph 164 Abs. 4 Ziff. 4 und 5 SGB IX). Ich wünsche Ihnen alles Gute! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich bin seid Nov. 2022 im kranken Stand, wegen psychischer Belastung am Arbeitplatz. Im mai2024 war ich auf Reha und wurde krank entlassen, mit dem Ziel erst ein BEM. Ich habe die Zusage der DRV und dem intikrations Amt,das sie mich begleiten. Habe den Antrag für das BEM der Firma zu kommen lassen, Anfang Oktober, mit der Bitte 14tage vorher Bescheid geben. Bis heute habe ich nichts gehört. Meine Frage: kann ich mich melden und sagen ich würde jetzt meinen Jahresurlaub antreten und sie sollten bis Ende diesen mir ein BEM Termin machen.
Tolles Video. Zwei wichtigwt Fragen; inwieweit hat man selber Einfluss darauf, wann das BEM statt findet und kann Terminvorschläge machen (z.B. in vier Wochen bspw. ) und darf man den BEM führenden und den Betriebsrat um Abwesenheit der direkten Chefin bitten (sie ist Teil des Problems und hat Warnhinweise und Überlastungsanzeigen ignoriert)?
Ja, der Arbeitgeber muss bei seinen Terminangeboten Rücksicht auf Ihre berechtigten Belange nehmen; deshalb dürfen Sie ihn aus gesundheitlichen Gründen stets um einen anderen oder späteren Termin bitten. Zu bedenken ist jedoch, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement seiner Konzeption nach möglichst frühzeitig stattfinden soll, um noch mit Erfolg Maßnahmen umsetzen zu können, die eine leidensgerechte Weiterbeschäftigung ermöglichen. Das benötigt erfahrungsgemäß manchmal mehrere Anläufe, kostet also Zeit. Und insbesondere soll durch das betriebliche Eingliederungsmanagement der sogenannten Aussteuerung zuvor gekommen werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird also typischerweise unter einem gewissen Zeitdruck mit noch arbeitsunfähigen Beschäftigten während (!) deren Arbeitsunfähigkeit geführt. Ich würde es an Ihrer Stelle daher nicht zu lange verzögern. Zu Ihrer zweiten Frage: Die meisten Arbeitsgerichte erkennen kein (!) Wahlrecht des Betroffenen im Hinblick auf eine aus seiner Sicht geeignete Arbeitgeberperson im betrieblichen Eingliederungsmanagement an. Freilich können und sollten Sie bereits vorab Ihre Bedenken (in ruhiger, sachlicher Form) geltend machen und um einen anderen Arbeitgebervertreter bitten. Möglicherweise trifft eine in Ihrem Betrieb bestehende Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hier besondere Regeln zur Zusammensetzung des 'BEM-Teams', an die der Arbeitgeber dann auch gebunden ist. Ich wünsche Ihnen maximalen Erfolg und hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für Ihre hilfreiche und ausführliche Antwort. Das weiß ich sehr zu schätzen und werde den Rat ggf. umsetzen, sollte ich vorher keine Eigenkündigung aus dem für mich ungesunden Arbeitsumfeld heraus wählen (natürlich nur, wenn es eine neue nachweisbare Jobzusage gäbe). In dem Sinne, danke für Ihre gute und spannende Arbeit 🙂
Ja, selbstverständlich! Allerdings: Grundsätzlich sollte das betriebliche Eingliederungsmanagement noch während (!) der Arbeitsunfähigkeit mit dem noch arbeitsunfähigen Beschäftigten durchgeführt werden. Dennoch gilt die Devise: Besser spät als nie! 😀 Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, da gibt's bei mir Fragezeichen: Können Sie sich vorstellen, dass ein Arbeitnehmer bereits vor/am Beginn der AU den Arbeitgeber über seine erwartbaren gesundheitl. Schwierigkeiten im Zuge einer Organisationsänderung informiert hat? Der Arbeitgeber wartet erstmal 6 Wochen AU ab und lädt zum BEM ein. Wie soll man sich denn da verhalten?
Guten Tag ich wurde zu einem BEM Gespräch am Telefon eingeladen ist damit das BEM schon gescheitert oder hat das Rechtlich gesehen damit nicht stattgefunden?
Eine telefonische Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ist nicht 'verboten' (keine Form vorgeschrieben), jedoch wird der Arbeitgeber so nicht nachweisen können, dass er Sie ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Ehen das aber zählt zu den Mindestanforderungen, die Ihr Arbeitgeber zu beachten hat. Klug agiert er in diesem Punkt also nicht. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo eine Frage ich habe ein Bem abgelehnt,jetzt 2 Wochen soll ich zum Betriebsarzt führsorgegespräch muss ich dahin ? Muss der Br das nicht genehmigen ?
Vielen Dank für Ihre Frage; derlei Gespräche unterliegen (leider) nur dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn diese formalisiert durchgeführt werden. Wird dagegen nur fallweise und ohne vorgegebene Struktur das Gespräch mit Ihnen gesucht, wird man das nicht unterbinden können. In diesem Fall riete ich Ihnen zur Teilnahme am Gespräch. Nehmen Sie, wenn Sie mögen, eine Person Ihres Vertrauens mit. Konkrete Krankheitsursachen oder Diagnosen müssen Sie nicht offenlegen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Muss man den Klienten praktisch raten dass wen sie vom AG gefragt werden ob die Krankheit etwas mit ihrem Beruf zu tun hat dass sie dann mit Ja antworten (wenn es auch so ist)?
Hallo Herr Pastille! Wie genau wird "langzeitkrank" definiert. Sie sagen "länger als 6 Wochen"... gibt es noch weitere "Definitionen"? Danke für Ihre Antwort! MfG Katja Bischur
Nein, das können Sie durchaus auch noch während (!) des Gesprächs tun, etwa nachdem Sie sich vergewissert haben, dass der Arbeitgeber sich wirklich ernsthaft um Ihre Weiterbeschäftigung bemühen will und Ihnen der dabei von ihm angeschlagene Ton zusagt. Wichtig: Ohne von Ihnen unterzeichnete datenschutzrechtliche Einverständniserklärung kann auch keine BEM-Akte angelegt werden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Dankeschön, ist es möglich die datenschutzrechtliche Einverständniserklärung garnicht zu unterschreiben? oder ist ohne diese unterschrift das bem gespräch wertlos? wenn es so ist, unterschreibe ich es natürlich (ich möchte das bem gespräch machen, mit der zustimmung das meine arbeit der grund für meine krankschreibung ist) ich möchte aber nichts unterschreiben sofern es nicht notwendig ist. ist es für mich notwendig diese auf jeden fall zu unterschreiben?
Ja, denn der Arbeitgeber darf das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht gegen oder ohne Ihre Zustimmung betreiben. Er benötigt deshalb Ihre Zustimmung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und (!) eine von Ihnen unterzeichnete datenschutzrechtliche Einverständniserklärung. Letzte muss nicht bereits vorab, sondern kann auch erst noch im Gespräch selbst unterzeichnet werden. Studieren Sie diese sorgfältig, ändern Sie diese notfalls ab, unterschreiben Sie diese im Ergebnis aber klugerweise! Sonst kann der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement beenden. Achten Sie im Weiteren darauf, dass Sie wirklich nur solche personenbezogenen gesundheitsrelevanten Daten offenlegen, die Sie auch wirklich offenlegen möchten. Diagnosen oder Krankheitsursachen gehören nicht dazu, denn auch ohne deren Nennung kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement zum Erfolg geführt werden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo, danke für deinen Kommentar. Leider können wir in diesem Rahmen keine ausführliche Rechtsberatung leisten. Viele Grüße und gutes Gelingen W.A.F. Social-Team
Kann ich hingehen und direkt - vor Unterzeichnung der Datenschutzerklärung- darauf hinweisen, dass eine medizinische Reha angeraten ist? Mir wurde zwar eine fachärztliche stationäre Maßnahme statt einer Reha aus ärztlicher Sicht geraten, da diese intensiver sei; der Einladung zum BEM- Gespräch entsprechend würde ich dann jedoch eher die medizinische Reha nutzen, um aktiv einen Vorschlag zur Anwendung weiterer Fehlzeiten geben zu können.
Hat der BR das Recht, vom AG ein Feedback zu bekommen, ob es weitere Wiederholungen es bei BEM eines MA gibt und wann, wenn der MA den BR nicht bei einem Gespräch dabei haben möchte
Ja, vor jedem neuen (!) betrieblichen Eingliederungsmanagement ist der Betriebsrat zu unterrichten, auch wenn der Arbeitnehmer BEM-Einladungen oder die Beteiligung des Betriebsrats daran in der Vergangenheit abgelehnt hat. Habe ich helfen können? Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ist ein Bem Gespräch gültig wenn dem keine schriftliche Einladung mit Erklärung des inhalts das dies freiwillig ist und welche Fragen da auftauchen..und wenn dieses telefonisch geführt wird?
Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Grundsätzlich kann auch ein telefonisch bzw. per Videokonferenz durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement den gesetzlichen Mindestanforderungen des BEM-Paragraphen 167 Abs. 2 SGB IX genügen. Auch muss die Einladung zum BEM-Gespräch nicht zwingend in Schriftform erfolgen. Allerdings hat der Arbeitgeber im Streitfall nachzuweisen, dass er Sie ordnungsgemäß über Sinn und Zweck des Verfahrens aufgekärt, über die Freiwilligkeit Ihrer Teilnahme hieran unterrichtet und Sie auf Art und Umfang der im BEM zu erhebenden und verwendenden Daten hingewiesen hat. Bereits zu Nachweiszwecken wird der Arbeitgeber deshalb im eigenen Interesse regelmäßig die Schriftform wählen. Ganz wichtig: Im BEM haben Sie eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zu unterzeichnen, für die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist das unterblieben, ist das BEM nicht ordnungsgemäß und deshalb im Rechtssinn auch nicht wirksam durchgeführt worden. Freundliche Grüße Niklas Pastille
Teilzeitbeschäftigte unproblematisch ja, im Übrigen muss im Einzelfall danach differenziert werden, ob Arbeit oder Ausbildung im Vordergrund stehen. Auf die Frage, ob die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, kommt es dabei nicht (!) an. Ich hoffe, das hilft! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wie soll man nach einer Bänderzerrung am Sprunggelenk(der Unfall ist Privat passiert) die des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Die Schonzeit betrifft 4-6 Wochen. Auf der Arbeit laufe ich täglich 20km. Ich denke es einfach Pech und man kann hoffen das sowas nicht mehr passiert.
Erstmal zusehen, dass man wieder vollständig gesund wird. Wenn ja, dann sagt man: ich bin wieder gesund und kann arbeiten. Wenn nicht, dann muss man schauen, was man machen kann.
Liebe Teilnehmerin Sims van See, das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, das der Arbeitgeber seinem Beschäftigten anbieten muss, wenn dessen Arbeitsverhältnis durch Fehlzeiten belastet ist und deshalb perspektivisch gefährdet erscheint (§ 167 Abs. 2 SGB IX); es handelt sich mit anderen Worten um die ?Suche? nach einer Lösung für den Betroffenen. Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) ist eine Maßnahme, die in und außerhalb des BEM die sukzessive Rückkehr des noch arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten an den Arbeitsplatz ermöglicht, es handelt sich also um eine von vielen denkbaren ?Lösungen?, die im BEM gefunden werden können. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für Ihre Frage. Einen abgeschlossenen Katalog geeigneter BEM-Maßnahmen gibt es nicht. Gesucht wird in jedem Einzelfall eine möglichst individuelle Lösung. Diese sollen die BEM-Beteiligten in einem gemeinsamen Suchprozess entwickeln. Anregungen hierfür erhalten Sie in den Seminaren der WAF. Ich würde mich freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ist es ein Problem wenn man bei mehreren krankenrückkehrgesprächen die Antwort gab das es nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun hatte und beim BEM die Antwort gibt das es doch mit dem Arbeitsplatz zu tun hätte und den Vorgesetzten und man teils mobbing ausgesetzt war? Vielen Dank
Nein, Sie dürfen (und sollten) im betrieblichen Eingliederungsmanagement diese wichtige Frage neu und wahrheitsgemäß beantworten. Sie sind dabei nicht an frühere Aussagen gebunden. Es drückt die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Sie müssen nicht, dürfen aber vortragen, was Sie möchten. Wichtig ist: Diagnosen müssen nicht (!) preisgegeben werden. Deren Nennung ist für einen Erfolg des BEM nicht etwa erforderlich. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo habe eine einladung zum bem gespräch bekommen. Das problem ist ich war nicht 30 tage innerhalb von 12 Monaten krank. Sondern 24 tage. Personalbüro sagt das kann man nicht so berechnen. Es geht immer über ein jahr hinaus. Quasi der zeitraum vom 01 Nov. 22 bis 23. Dez 2023 Berechnet da komme ich auf 32 Tage. Das sind aber keine 12 Monate sondern fast 14 monate. Die Krankenkasse meinte das ist Gesetzwidrig man dürfe mich nicht einladen.
Danke für Ihre Frage. Der Arbeitgeber muss Sie ab dem 43. (!) krankheitsbedingten Fehltag (Paragraph 167 Absatz 2 SGB IX: 'länger als sechs Wochen') zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einladen. Maßgeblich sind die jeweils letzten 365 Tage; auf das Kalenderjahr kommt es insoweit nicht an. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Liebe/r Teilnehmer/in Sims van See, ich finde, das hängt vom Anwalt ab? Ich jedenfalls lächle den Arbeitgeber immer freundlich an. Neuerdings dürfen Beschäftigte eine Vertrauensperson eigener Wahl mit ins BEM nehmen (vgl. § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX); das darf, muss aber kein Anwalt sein. Meine Erfahrung ist, dass die Anwesenheit eines Rechtsanwalts einen latent übergriffigen Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter im BEM durchaus zu bremsen vermag. Wichtiger erscheint mir, dass Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung mit von der Partie und idealerweise auch geschult sind. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo Herr RA Pastille, wie verhält es sich, wenn die AU auf anhaltenes Mobbing zurückzuführen ist. Sollte man das klar im BEM-Gespräch mitteilen? Was ist wenn einer der Mobber/Bosser als GF am Gespräch teilnimmt? Dennoch den/ die Namen nennen? VG
Sehr gute Frage! Denn Mobbingvorwürfe werden im betrieblichen Eingliederungsmanagement oftmals erhoben. Mein Rat lautet, hier möglichst Roß und Reiter zu nennen; vorher sollten, soweit vorhanden, Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung einbezogen worden sein (Beschwerdeverfahren nach Paragraph 84, 85 BetrVG bzw. 178 Abs. 1 SGB IX). Führt ausgerechnet der 'Störer'/'Mobber' das Verfahren bzw. ist daran beteiligt, sollte der Arbeitnehmer auch diesen Umstand rügen und protokollieren lassen. Für die Inanspruchnahme des Beschwerderechts kann der Arbeitnehmer übrigens nicht wirksam gemaßregelt werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wie sähe eine professionelle Antwort eines Arbeitsnehmers im BEM aus, sollte der AG doch nach den Gründen fragen oder dadauf anspielen? Ist es professionell zu antworten, dass man sich bewusst darüber ist, dass man die Ursache der Au/Erkrankung nicht benennen muss, sondern in dem Gespräch Lösungen für eine Arbeitsplatzverbesserung im Sinne der Gesundheit geschaut wird?
Exzellenter Formulierungsvorschlag, sagen Sie genau das, wenn Sie mögen! Alternativ hilft manchmal auch der Hinweis, dass weder Sie noch der Arbeitgeber 'Ärzte' seien und es im betrieblichen Eingliederungsmanagement ohnedies nicht um 'Heilung', sondern eine leidensgerechte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gehe. Hierfür muss das konkrete Leiden aber gerade nicht im Einzelnen offengelegt werden. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Information, die privat bleiben sollte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, nun habe ich noch eine Frage. Ich habe nochmal einen Brief erhalten, ich wurde gefragt wann ich wieder meine Arbeit aufnehmen kann wegen vorausschauender Personalplanung ( ich arbeite bei der Bundeswehr ) , heißt auf Deutsch die wollen wissen wie lange ich noch Krankgeschrieben bin, in dem Brief waren alle Fehlzeiten der letzten drei Jahren vermerkt 🤔 Muss ich dazu Stellung nehmen, ich weiß selber nicht wie lange meine Erkrankung noch dauert, habe noch eine Untersuchung vor mir 🤔. Ich soll schriftlich antworten bis 291021, weiß nicht was ich schreiben soll, dürfen die das überhaupt fragen ? Auch wurden mir gesagt das inzwischen 2 BEM Gespräche angeboten werden, einmal für die erste Erkrankung und für die zweite Erkrankung, was ich nicht ablehne, aber das wollte ich erst führen wenn ich wieder im Dienst bin. Aber nur eines, was ich auch mehrmals geschrieben habe und telefonisch mitgeteilt habe. Will aber das erste Gespräch nicht ablehnen, nur mit dem zweiten zusammenlegen, ist das möglich 🤔 weil ich Angst habe wenn die notieren erste Abgelehnt das es Nachteile für mich hat, nur weil ich es zusammenlegen will🤔 auch möchte ich erst es machen wenn ich wieder im Dienst bin, was die nicht umsetzen wollen, sie üben sehr großen Druck auf mich aus. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar 😊
Lieber User Joscha , ich helfe Ihnen gern, das sollte aber nicht öffentlich geschehen. Schreiben Sie mir für eine anwaltliche Beratung gern eine Nachricht unter niklas.pastille@t-online.de. Freundliche Grüße Niklas Pastille Rechtsanwalt
was bedeutet keine krankheits ursachen nennen? wenn ich sage : mein arbeitsplatz ist nicht komfortabel für mich eingerichtet. ist das dann eine ursache? die ich nicht nennen soll? und wenn ja, warum sollte ich das nicht sagen?
Wenn Sie z.B. zusätzliche Pausen, eine andere Arbeitszeit oder einen neu eingerichteten Arbeitsplatz benötigen, dann sollten Sie eben dies im betrieblichen Eingliederungsmanagement vorschlagen (Vorschlag einer BEM-Maßnahme). Dafür aber müssen Sie nicht etwa offenlegen, dass Sie Krebs haben oder unter Migräne leiden (Nennung konkreter Krankheitsursachen oder Diagnosen). Verstanden? Natürlich entscheiden Sie selbst, was Sie dem Arbeitgeber im betrieblichen Eingliederungsmanagement an personenbezogenen gesundheitsrelevanten Daten anvertrauen möchten und was nicht. Doch Ihr Arbeitgeber ist nicht Ihr Arzt und er ist nicht allein dazu da, um Ihnen zu helfen. Deshalb rate ich dazu, nicht zu viele sensible Daten preiszugeben, wohl aber am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen und dort auch konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Ich drücke Ihnen die Daumen! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Dankeschön, ich dachte wenn ich z.B. sage das mein arbeitsplatz umgestaltet werden soll (weil dies das etc.), ich ungewollt meine krankheitsursache preis gebe ohne sie konkret zu nennen. soweit ich es verstanden habe kann ich das aber so sagen ohne zuviel gesagt zu haben.
Bin seit 35 Jahren im Unternehmen und wurde nun, auf Grund mehrerer längerer Ausfallzeiten zu einem BEM Gespräch eingeladen. Dies habe ich akzeptiert. Ich habe nun eine Einladung zu einem Erstgespräch erhalten. Hier wurde mir für die Nennung der Beteiligten nur EINE Nennung ermöglicht: Arbeitsmedizin oder Betriebsrat, oder Führungskraft, Personalabteilung usw. Ist das korrekt?
Nein! Du brauchst eine Liste von den Teilnehmenden Personen. Der BR kann frei gewählt werden oder sogar abgelehnt werden und man kann eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzu ziehen.
Und wenn man kein Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes hat? Nicht hingehen? Ich will eigentlich nach Abschluss der Reha auf ärztlichen Rat kündigen um so die Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden. 🤔
Guten Tag PyroDude90, vielen Dank für Ihre Frage. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist auf Erhalt, nicht Auflösung des durch Fehlzeiten belasteten Arbeitsverhältnisses ausgerichtet (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Dennoch kann auch ein bevorstehendes BEM als Anlass für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Aufhebungsvertrag, gleichviel aus welchem Grund er abgeschlossen werden soll, stets sorgfältig vorbereitet werden sollte, damit hieraus keine vermeidbaren Nachteile entstehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Gehe AUF JEDEN FALL HIN. Aber bereite dich - je nachdem, was du in Zukunft vorhast - GUT darauf vor. Möglicherweise ist "Hingegen und Schweigen" auch eine Option. Vielleicht sogar die Beste. Doch egal, was du vorhast..... wenn du NICHT hingehst und / oder du deinem Arbeitgeber sogar deine Krankheiten sagst oder wenn du NUR ANDEUTEST , dass du sowieso gehen möchtest, dann handelst du sehr sehr sehr dumm und bringst du dich in die denkbar ALLERSCHLECHTESTE POSITION für eine weitere Verhandlung, wenn es evtl. um Abfindung oder Zeugnis geht. Der Arbeitgeber hat dann möglicherweise allen Grund, dich rechtens krankheitsbedingt zu kündigen , dir ebenso KEINE Abfindung zu zahlen (denn es gibt KEINE Pflicht für eine Abfindung) oder braucht dir nicht mehr irgendwas Gutes zu tun. Er wartet einfach bis du gehst und fertig. Es wird sich sagen: Prima - Billiger kann man eine Arbeitskraft nicht loswerden. Die sind froh um jeden, der geht... Gerade wegen Corona. Es gibt nur zwei Gründe, dass du das trotzdem machen kannst: - du bist reich und weißt jetzt schon genau, dass du mit dem Geld bis zu deinem Tod auskommst - oder du hast jetzt schon eine sichere Zusage für einen besseren Job. Doch frag dich mal selbst, ob es nicht wirklich AN DIR liegt, dass du so unzufrieden bist... Und ob du deine Probleme mit in die nächste Firma schleppst und das Gleiche von Vorne losgeht. th-cam.com/video/QzypdX0c9hg/w-d-xo.html
Hallo, ich habe die einladung bekommen für das BEM am 26.07.2024 und ich muss antworten bis 01.08.2024, das ist incl WE 6 Tage.... ist das normal so kurzfristig eine einladung zu bekommen? Danke im voraus
Ja, mit Überschreiten der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeitsdauer soll das BEM möglichst frühzeitig angeboten werden und stattfinden. Sie können aber um einen späteren Termin bitten. RA Niklas Pastille, LL.M.
@@BetriebsratVideo Vielen Dank. Folgendes sollte ich unterschrieiben: einverständniserklärung, Datenschutzerklärung, Entbindung von der Schweigepficht und Einwilligung Inklusionsamt. Ich denke nur die ersten zwei macht sinn oder?
Richtig, allerdings darf der Arbeitgeber auch bereits erfragen, ob Sie die Teilnahme des Inklusionsamts bzw. der Rehabilitationsträger am betrieblichen Eingliederungsmanagement wünschen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Eins verstehe ich nicht, ich sollte keine Diagnosen oder Krankheitsursachen benennen ( ab 4:36) . Ich kann ohne Nennung dieser Daten Vorschläge bringen. Nun kann ich viel erzählen. Vielleicht hoffe ich ja nur auf einen Posten der weniger Arbeitsintensiv ist . Woher soll der Arbeitgeber wissen, das ich kein Ausputzer der Situation bin. Beispiel: Ich habe einen Sportunfall und erzähle beim BEM das mein Leiden mit dem Arbeitsplatz zu tun hat und erwarte das der AG mir entgegenkommt ?? Das ist für mich insgesamt nicht so ganz schlüssig.
Lieber Teilnehmer Der Offer, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Viele Arbeitgeber glauben ein Recht darauf zu haben, von einem erkrankten Arbeitnehmer dessen Diagnosen zu erfahren; im betrieblichen Eingliederungsmanagement meinen manche Arbeitgeber, dem Betroffenen anderenfalls nicht helfen zu können. Sogar einige Betriebsräte sehen das so. Genau besehen ist das aber falsch. Zum einen sind derlei Gesundheitsdaten gesetzlich besonders geschützt; kein Arbeitnehmer muss sie preisgeben. Zum anderen ist die Offenlegung von Diagnosen für das Gelingen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auch nicht erforderlich; hier reicht es aus, wenn der Arbeitgeber weiß, auf welche Einschränkungen seines Beschäftigten er bei einer etwa gebotenen Umgestaltung von Arbeitsplätzen zu achten hat. Einer Kenntnis, auf welcher medizinischen Diagnose diese Einschränkung beruht, bedarf er nicht (vgl. hierzu das interessante aktuelle Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.10.2021 - 4 Sa 70/20) . Als Nicht-Arzt wird der Arbeitgeber mit der Nennung von Diagnosen ohnedies nicht viel anfangen können. Sollte der Arbeitgeber den Verdacht hegen, dass der Arbeitnehmer gar nicht wirklich arbeitsunfähig ist, sondern lügt, kann er jederzeit den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Seinem Verdacht wird dann nachgegangen werden. Außerdem steht es dem Arbeitgeber frei, die Umsetzung einer vom Arbeitnehmer im betrieblichen Eingliederungsmanagement angeregten Maßnahme begründet abzulehnen, wenn er diese für überzogen oder nicht erforderlich hält. Deshalb rate ich Beschäftigten weiterhin dringend dazu, nicht unnötig viele Gesundheitsdaten im betrieblichen Eingliederungsmanagement offenzulegen. In jedem Fall aber muss der Betroffenen darüber aufgeklärt werden, dass die Offenlegung konkreter Diagnosen freiwillig ist, weil sie für die Zwecke der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht erforderlich ist (vgl. Art. 9 Abs. 2 a; 7 EU-DSGVO). Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt
In meinen Augen kann so "Schuh daraus werden": Der Sportunfall kann ja wohl die Ursache sein, aber vielleicht hat er solche Konsequenzen - eingeschränkte körperliche und auch (!)seelische Belastbarkeit -, dass ein geänderter Arbeitplatz geschaffen werden muss...So war ein ein Bekannter von mir nach einem Sportunfall dermaßen geräuschempfindlich, dass er in ein Einzelbüro gesetzt wurde... MfG
Ich habe demnächst ein BEM Gespräch. Was wenn ich überfordert bin weil ich schon seit einem Jahr meine Aufgaben und die Aufgaben von meiner Kollegin mache, die ausgeschieden ist? Darf ich vorschlagen, dass sie jemanden finden für diese Aufgaben und nicht auf mich übertragen? Sie machte auch die anderen Aufgaben als ich. Ich Management Assistant, sie Sales Assistant.
Als Vorschlag im BEM möglich (und sinnvoll!), umsetzen muss der Arbeitgeber das aber nicht in jedem Fall. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wenn ich sage, das der Arbeitsplatz mich krank gemacht hat, dann sagt der Chef, dass die Firma und der Job ja dann nicht geeignet ist, wenn er mich krank macht. Wie re giere ich darauf? Solch ein Satz fiel vor dem kommenden BEM Gespräch bereits
Ein häufiger Arbeitgeberirrtum! Im betrieblichen Eingliederungsmanagement sollen sämtliche Anpassungsmöglichkeiten geprüft werden, um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten (!), also wieder 'passend zu MACHEN'. Hängt Ihre Arbeitsunfähigkeit mit den Umständen Ihres Jobs zusammen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Ihnen, soweit zumutbar, zu helfen und nicht etwa dazu berechtigt, das 'ungeeignete' Arbeitsverhältnis aufzulösen. Treten Sie deshalb höflich und kooperativ, aber nicht zu ängstlich oder duckmäuserisch im betrieblichen Eingliederungsmanagement auf! Sie haben Rechte! Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Keine gute Idee. Schweigen Sie mehr als einmal auf eine ordnungsgemäße BEM-Einladung hin, darf der Arbeitgeber das als Ablehnung des BEM deuten, wenn er zuvor darauf hingewiesen hat. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich muss zu einem BEM Gespräch, weil ich 30 Tage in 12 Monaten krank war.. 2 wochen wegen einem bandscheibenvorfall, 2 wochen wegen corona und dann noch wegen einem arbeitsunfall 2 wochen... hab die Einladung zum BEM Gespräch bekommen nachdem ich 2 Monate gesund war.. also nicht während einer Arbeitsunfähigkeit.. Soll ich das Ernst nehmen?
Unbedingt, auch wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht, Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglichst zeitnah zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuladen, hier offensichtlich nicht nachgekommen ist. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich habe nochmal genau nachgeschaut und in den letzten 12 Monaten war ich 24 Tage, bei einer 5 Tage Woche, krank. Also nur 4,8 Wochen... allerdings hatte ich 2022 Corona und war 5 Wochen am Stück krank und 3 Monate davor eine Woche. Aber die laden mich doch jetzt nicht für 2022 ein... falls dem so sein sollte. Haben sie da einen Tipp für mich was ich dazu sagen könnte bzgl der sehr sehr späten Einladung?
Gern, im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung; schreiben Sie mir eine Email (niklas.pastille@t-online.de). Dann melden wir uns in Kürze bei Ihnen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag, auch ich habe eine Einladung zu einem BeM gespräch bekommen, meine Frage lautet: Da ich im februar geboostert worden bin lag ich danach 1 1/2 wochen flach. Dürfen diese Tage überhaupt angerechnet werden?? Wäre nett wenn mir einer helfen wurde
Hallo, danke für deinen Kommentar. Da wir in diesem Rahmen keine konkrete Rechtsberatung durchführen können, hilft dir in diesem Punkt gerne unsere Community im Forum weiter. Schau mal hier: www.betriebsrat.com/br-forum Wir wünschen Dir viel Erfolg Dein W.A.F.-Team
Wie ist das, ich möchte das BEM Gespräch telefonisch machen, weil ich sehr große Angst davor habe. Es stresst mich sehr. Wie ist das mit Zeugen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung die sind ja am Telefon nicht anwesend, geht das trotzdem? Ich habe eine Gleichstellung und bin jetzt das zweite mal über 6 Wochen krank und die machen mir richtig Druck wegen dem Gespräch! Für eine Antwort wäre ichs sehr Dankbar 🤔
Lieber Teilnehmer Joscha, vielen Dank für Ihre interessante Frage. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX); unter Druck setzen darf er Sie aber gerade nicht. Ihre Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist vielmehr freiwillig, worüber Sie vom Arbeitgeber auch ordnungsgemäß aufgeklärt werden müssen. In Ihrem Fall würde ich darauf bestehen, dass sowohl Betriebsrat als auch Schwerbehindertenvertretung teilnehmen; denken Sie auch an das Integrationsamt, das der Arbeitgeber dann einbeziehen muss, wenn Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben für Sie in Betracht kommen. Ohne Beteiligung dieser zuständigen Stellen, Ämter und Personen ist das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht ordnungsgemäß betrieben worden. Rechtlich spricht nichts dagegen, das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrem Fall etwa per Videokonferenz zu betreiben; dann könnten sich auch Betriebsrat und Schwerbehinderrtenvertretung zuschalten. Verlangen können Sie die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in diesem Format allerdings nicht. Bietet der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement nur offline an, nehmen Sie gern zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl mit ins Gespräch. Auch das dürfen Sie neuerdings (§ 167 Abs. 2 Sattz 2 SGB IX). Lassen Sie sich nicht unterkriegen, ich drücke Ihnen die Daumen! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ist Frage 1 nur bezogen auf nicht 'sichtbare' Krankheiten? Der Arm wurde sich in der Freizeit gebrochen (ist bekannt und ggf offensichtlich), arbeite in der Küche in einem Hotel. Da kann man doch schlecht mit 'ja' antworten oder verstehe ich hier was falsch? 😅
Ob sichtbar oder nicht: Wenn die Arbeit Ihre Symptome, z.B. Schmerzen, verschlimmert stehen Arbeitsunfähigkeit und Arbeit in einem Zusammenhang und Sie können die Frage bejahen. Es ist damit nicht etwa gemeint, dass der Job selbst Sie krank gemacht hat. Freundliche Grüße aus Berlin und gute Besserung wünscht Ihnen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Eine Beschwerde beim Betriebsrat und dem Arbeitgeber selbst wäre in einem solchen Fall eine gute Idee. Maßnahmen, auf die sich die Parteien geeinigt haben, müssen in der Folge vom Arbeitgeber auch umgesetzt werden. Notfalls können diese sogar eingeklagt werden. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wieso lädt mein AG mich nicht ein? Ich bin seit 5 Monaten Arbeitsunfähig und werde demnächst eine Reha antreten. Der AG ist doch gesetzlich verpflichtet? Oder wird er mich ohne BEM krankheitsbedingt kündigen nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Danke für Ihre Frage. Ja, Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie in der von Ihnen beschriebenen Situation ins betriebliche Eingliederungsmanagement einzuladen (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX). Unterbleibt dies, wird's für ihn schwer, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich habe eine Einladung zu BEM Gespräch bekommen und möchte natürlich dorthin. Arbeite in der Einrichtung fast 20 jahre(Pflege) und weiß, das der mein AG zu dem "bösen"gehört und mich auch loswerden will. Muss ich auf jede Frage antworten?reicht es aus wen n ich 1-2 Vorschläge mache ?was ist wenn die Vorschläge (wie z.b erstmal nur Spätdienste machen) gleich abgelehnt werden?
Schön, dass Sie trotz eines offenbar 'schwierigen' Arbeitgebers am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen und dort eigene Vorschläge unterbreiten möchten. Aus anwaltlicher Sicht ist das klug, auch dann, wenn der Arbeitgeber das Verfahren selbst nur pro forma betreiben möchte. Nehmen Sie am besten eine Vertrauensperson eigener Wahl mit in das Gespräch. Unterbreiten Sie einen oder mehrere Vorschläge. Achten Sie darauf, dass diese vom Arbeitgeber korrekt protokolliert werden. Lassen Sie sich im Übrigen nicht ausfragen (Diagnosen, Krankheitsursachen). Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor, ist der Arbeitgeber zur Umsetzung Ihrer Vorschläge oftmals sogar verpflichtet (Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung). Im Kündigungsfall wenden Sie sich bitte sogleich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Die BEM Akte muss getrennt von der Personalakte aufbewahrt werden. In der Personalakte stehen nur die vorgeschlagenen Maßnahmen, die tatsächlichen Maßnahmen und ob es ein Erfolg war oder nicht.
Habe im Dezember 2023 eine Anfrage für ein Bem Gespräch erhalten und sehr kurzfristig geantwortet und 2 Termine vorgeschlagen. Habe er st Anfang Oktober 2024 eine E Mail erhalten , dass ich auf Kontaktversuche für einen Termin noch nicht geantwortet habe . Bin direkt ins Peronalbüro und habe einen Termin veranlasst . Krank oder AU bin ich schon lange nicht mehr . Habe direkt Vertrauensperson und BR verlangt . Mal sehen wie das Gespräch ausgehen wird ...
Ich drücke die Daumen! Dass Sie seinerzeit die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement angenommen hatten, sollten Sie dem Arbeitgeber überdies noch einmal schriftlich oder in Textform (Email) mitteilen, zu Dokumentationszwecken. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo wir haben kein Betriebsrat aber mein Arbeitgeber treibt mich immer in die Ecke ich arbeite seit 27 Jahre in Betrieb und das ist mein achte Betrieb Leiter ich hat niemals mit ein Arbeitgeber Probleme gemacht aber jetzt bin ich 62 Jahre alt und hab schon 46 Jahre lang gearbeitet...aber bei diese Arbeitgeber bekommen alle Corona Bonus und Inflationspremien außer ich nicht sogar die Aushilfe haben bekommen 250€ aber ich nichts der Arbeitgeber macht mir das Leben immer wieder schwer ich bin schon psychisch krank deswegen
Hallo Waldemar, in unserem Podcast wird das Thema Inflationsprämie ausführlich besprochen: www.betriebsrat.com/video/97108/inflationspraemie-fuer-alle/16478/kfrqlgjauhk. Wir hoffen das kann dir weiterhelfen! Viele Grüße Sophia W.A.F. TH-cam-Team
Aber kann es nicht auch Vorteile haben, wenn man seine Diagnose nennt? Ich habe schließlich nichts zu verheimlichen, mein Arbeitgeber unterstellt z.B. uns allen gerne, wir seien gar nicht richtig krank, nur verweichlicht. Und mit der Diagnose kann ich vielleicht viel besser begründen, welche Änderungen am Arbeitsplatz Sinn machen. Ich habe z.B. eine angeborene Neigung zu Nierensteinen. Und an meinem Arbeitsplatz ist essen und trinken verboten, Pausen sind jedoch an den meisten Tagen nicht möglich. Folglich trinke ich kaum, was meine Nierensteine wieder wachsen und gedeihen läßt.
Vielen Dank für Ihre Äußerung. Welche Gesundheitsdaten Sie im betrieblichen Eingliederungsmanagement preisgeben mögen ist eine höchstpersönliche Entscheidung. Für den Erfolg des Verfahrens ist eine Offenbarung konkreter Diagnosen in den allermeisten Fällen nicht erforderlich. Notwendig aber auch ausreichend ist, dass Sie dem Arbeitgeber mitteilen, was Sie 'brauchen', nicht was Sie 'haben'. Nicht korrekt ist ferner, dass einmal mitgeteilte Daten in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess unter keinen Umständen verwertet werden dürfen (das wird oftmals behauptet). Aus diesen beiden - wie ich finde: wichtigen - Gründen rate ich als Arbeitnehmeranwalt dazu, möglichst zurückhaltend mit der Weitergabe personenbezogener gesundheitsrelevanter Daten zu sein, auch und gerade im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen in diesem wichtigen Verfahren nämlich auch dann helfen, wenn er, wie regelmäßig, nicht im Bilde über Ihre konkreten Leiden ist. Sie müssen ihn nicht etwa im Einzelnen davon 'überzeugen', dass Sie wirklich etwas 'haben'. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Kann das Unternehmen finanzielle Hilfe von externen Stellen wie z.B. dem Bund, dem Kand usw. bekommen um es in den Arbeitsplatz zu investieren damit Fehlzeiten minimiert werden, und wenn es nur eine einzige Tätigkeit ist, die dem Arbeitnehmer Probleme bereitet und nur das zu Ausfallzeiten führt. Bei einer Schwerbehinderung ab 50% gibt es Hilfe von den Integrationsämtern aber gemeint sind Arbeitnehmern die die 50% nicht haben. Weil da scheitert es oft am Budget.
aber seit 2018 ist Bleigießen verboten- denn Blei ist gesundheitsschädlich- ich empfehle für dieses Jahr eine Meditation - am besten eine Silvestermeditation- am besten mit Hörstöpsel damit Sie die Arbeitgeber weiter ärgern können.@@BetriebsratVideo
Sie erwähnen dass man keine v o l l s t ä n d i g e n Rehaberichte vorlegen muss, das impliziert dass man teile des Rehaberichtes vorlegen muss? Welche Teile?
Liebe Teilnehmerin Sims van See, die Vorlage von Reha-Berichten im BEM will vom Betroffenen sorgfältig überlegt sein; ich rate zu größtmöglicher Vorsicht. In einem guten Reha-Bericht wird an einer Stelle auch das sog. Restleistungsvermögen eines Beschäftigten beschrieben, ohne dass dort genaue Diagnosen preisgegeben werden (Stichwort: sozialmedizinische Epikrise). Nur dieser Teil des Reha-Berichts eignet sich zur Vorlage. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Aber vielleicht möchte der Arbeitnehmer gar nicht mehr in den Betrieb, daran schon mal gedacht ? 😅 Warum sagen Sie nicht, dass bei der Schnitzeljagd in Wahrheit nach Kündigungsgründen gesucht wird, zu denen der AG über das BEM erst Zugang erhält. Ohne BEM hätte er gar keine Möglichkeit den Arbeitnehmer während der AU zu sprechen oder auszufragen. 😅
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist natürlich freiwillig; da haben Sie Recht. Und manch ein Arbeitgeber versucht in der Tat, den Arbeitnehmer im 'BEM' auszuhorchen (was rechtswidrig ist). Doch Vorsicht: Nicht (!) am BEM teilzunehmen, rettet Sie keinesfalls vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, auch dann nicht, wenn Sie aktuell 'krankgeschrieben' sind. Und: Wer die BEM-Einladung ablehnt und weiterhin Fehlzeiten ansammelt, der macht dem Arbeitgeber den Ausspruch einer wirksamen Kündigung besonders leicht. Das zeigt - seit Jahren - die einschlägige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Deshalb werbe ich als Arbeitnehmeranwalt weiterhin dafür, dass Arbeitnehmer mit durch Fehlzeiten belasteten Arbeitsverhältnissen möglichst am BEM teilnehmen, dort auch konkrete Vorschläge einbringen, dabei jedoch nur solche Daten teilen, die für den Erfolg des BEM erforderlich sind. Eines noch: Macht der Arbeitgeber im BEM - wie in der Praxis häufig - grundlegende Fehler, wird hierdurch der Ausspruch einer wirksamen Kündigung weiter erschwert. Sie sehen vielleicht: Die Auswirkungen des BEM auf einen nachfolgenden Kündigungsschutzprozess sind differenziert zu betrachten. Hier gibt es - wie so häufig - keine ganz einfachen Lösungen. Einen schönen Gruß aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ja, der Rechtsanwalt kann vom Beschäftigten als sog. Vertrauensperson eigener Wahl ins betriebliche Eingliederungsmanagement hinzugezogen werden. Was das kostet ist Verhandlungssache zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich finde BEM nicht immer sinnvoll. Was ist wenn ein Flugbegleiter keinesfalls in seinen Job zurück möchte sondern z.B. in die Gastronomie wechseln möchte nach längerer Krankheit? In so einem Fall hilft BEM dem Arbeitnehmer nicht.
Danke für Ihre Frage. Mithilfe des betrieblichen Eingliederungsmanagements soll ein durch Fehlzeiten belastetes Arbeitsverhältnis 'gerettet' werden. Eine Rettung gegen den Willen des Arbeitnehmers kann natürlich nicht gelingen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich hatte Integrationsamt dabei nun soll ich ohne Integrationsamt antanzen vor dem nächsten BEM Gespräch. Habe ausdrücklich gesagt dass ich Integrationsamt den Termin mitteile u mab verweigert mir das vehement!! Es ginge nicht um BEM dann im 2. Satz es geht um meine Einschränkungen Gesundheit!!! Ich will nicht alleine hin aber werde ohne Zeugen unter Druck gesetzt! Auch mein Rest Urlaub aus dem krank wurde mir vollständig vorgegeben wann ich diesen zu nehmen habe! Man versucht mich auch zu versetzen was ich nicht will aber man mir sagt, man sei der Chef u könne alles machen. Mobbing Bossing macht mir zu schaffen aber das kann ich ja so nicht benennen. Was sagen u tun? Gerade wenn keine Zeugen da sind? Man will mich raus bekommen u fährt auf die Schiene um andere Dinge die mit dee Behinderung nichts zu tun haven, vorzuwerfen um eine Kündigung durch zu bekommen
Danke für Ihre Frage. 'Stolpern' Sie nach Möglichkeit nicht einfach in ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, sondern fragen Sie vorab nach, worum es geht. Ist es ein betriebliches Eingliederungsmanagement hat der Arbeitgeber auf Ihren Wunsch hin, wie Sie wissen, sehr wohl das Integrationsamt mit einzubeziehen. Geht es um sonstige 'Schwierigkeiten' im Beschäftigungsverhältnis läge ein sogenanntes Präventionsgespräch vor (nachzulesen: Paragraph 167 Abs. 1 SGB IX). Auch an einem solchen Gespräch darf das Integrationsamt teilnehmen. Weisen Sie den Arbeitgeber hierauf höflich hin, werden Sie nicht ausfällig, unterschreiben Sie nichts. So schnell sollten Sie sich nicht ins Bockshorn jagen lassen! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo vielen Dank für die Antwort. Ich habe 2 mal darauf hingewiesen und vorgeschlagen dass ich das Integrationsamt einlade u den Termin mitteile bzw anspreche. Man hat vehement das verneint und verweigert es mir. Die Ausrede kam, es ginge nicht um das BEM dann im 2. Satz hieß es, es ginge nochmal um meine Einschränkungen. Also geht es ja sehr wohl um dad BEM. Man wurde sehr sauer als ich sagte ich informiere das Integrationsamt zur Mitnahme u verneinte es weiterhin. Ich fühle mich in die Enge gedrängt.
Man hat den Eindruck, der Arbeitgeber ziele grundsätzlich auf die Kündigung des Arbeitnehmers ab. Nicht gut. Sucht hier jemand Aufträge zur Vertretung der ARbeitnehmer?
Ändern Sie die Realität! Nutzen Sie aktiv die Chancen, die Ihnen das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX). Der Arbeitgeber ist hier in der Pflicht! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Liebe/r Teilnehmer/in Sims van See, wie Sie richtig vermuten, muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements erneut anbieten, sobald dessen Fehlzeiten den Sechswochen-Zeitraum wieder überschritten haben. Keineswegs ist der Arbeitgeber nach einmaliger Durchführung des Verfahrens aus dem Schneider. Spätestens vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung erinnern sich viele Arbeitgeber unter dem Druck ihrer eigenen Berater an die Rechtspflicht, das betriebliche Eingliederungsmanagement notfalls mehrfach anbieten zu müssen; im Vorfeld einer Kündigung wird das Verfahren deshalb oftmals lieblos und nur pro forma durchgeführt. Der an einem solchen Verfahren beteiligte Betriebsrat sollte diesen misslichen Umstand durchaus im Protokoll bzw. seinem etwaigen Widerspruch gegen die beabsichtigte Arbeitgeberkündigung angemessen rügen (?Arbeitgeber hat aus Betriebsratssicht nicht ernsthaft nach einer individuell angepassten Lösung für den Beschäftigten gesucht?). Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Herr RA Pastille Sie sind einfach spitze, es ist unglaublich wie kompetent Sie sind, und wie Sie bestimmt von einigen Ihrer Kollegen wissen ist es keine Selbstverständlichkeit. Ich bin gerade frisch raus aus dem Studium als Sozialpädagoge und muss sagen dass ich jetzt in der Einarbeitung aber auch vorher von den Professoren nie so klare und vollständige Antworten gekriegt habe.
Versuchen Sie nach Möglichkeit erst einmal, den Betriebsrat um Hilfe zu bitten (Beschwerdeverfahren nach Paragraph 84, 85 BetrVG). Hilft das nicht, bleibt nur der möglichst frühzeitige Weg zum Rechtsanwalt. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für die gute Erklärung.
Nachtragen möchte ich noch, das es sich dringend empfiehlt, soweit möglich, den Betriebsrat mit hinzuzuziehen damit das Gespräch sachlich verläuft.
Leider sind mir nicht wenige Fälle bekannt, in denen der Arbeitgeber ohne Anwesenheit des Betriebsrates deutlich unsachlicher und einschüchternder bis hin zur Kündigungsandrohung argumentiert.
Ich kann nur davon abraten den Betriebsrat mitzunehmen. In der Regel sind die sehr dumm und korrupt und verbünden sich im Gespräch mit dem Arbeitgeber und Mobben den Angestellten gemeinsam.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement und diese klaren Infos!
Sehr guter Beitrag!!!! Vielen Dank!
Vielen Dank für das Feedback.
Bin sehr dankbar für den Input
Wie immer klasse Herr RA Pastille!
Super erklärt. Danke.👏 👏
Vielen Dank für das hilfreiche Video 😊
Sehr gerne 😊
Prima! Kurz und klar 👍🏻👍🏻👍🏻
sie echt lustig , so lernt man sehr gut .
Schlagen Sie dem Arbeitgeber vor ein BEM für sich selbst zu machen-wenn die Noten nur eine 6 Minus ergibt dann schlage ich vor den Arbeitgeber in Führungsseminare zu schicken- um zu lernen- ein Spiegel ergibt immer ein Spiegel
Die erste Anmerkung mit der das BEM-Gespräch meines Vaters eröffnet wurde war "Sie treten so komisch auf, haben sie körperliche Schwierigkeiten?". Als er mir das erzählte war mir die Intention der Gespräche klar. An der Stelle versteh ich allerdings die Arbeitswelt nicht. Ihr lasst Menschen bis 67 respektive 70 im Handwerk, oder vorm PC schuften und wundert euch dann, dass der Körper versagt. Ich hab das Gefühl, dass hier nicht lösungsorientiert die Situation des Arbeitnehmers verbessert werden soll, sondern fakten Geschaffen werden, um Leute dann im Nachhinein unter anderem Vorwand dann rauszuwerfen.
Die letzte Bemerkung war absolut wichtig: Ihr wisst nicht, was mit euren BEM-Daten gemacht wird. Im Zweifel besser die Klappe halten und sich mit vielen Krankmeldungen Richtung Renteneintritt kämpfen...
Heutezutage bist in nur noch ein Kostenfaktor eine Nummer, kannst du mal nicht so wie gewollt kommst du weg!
Bin ganz deiner Meinung.
Bei mir ist es tatsächlich so, dass ich meine Arbeit liebe und mir keine schönere Arbeit vorstellen kann. Aber wie in vielen Betrieben heutzutage, wird der Druck und die ständige Verletzung der Persönlichkeitsrechte immer mehr zum Problem. Wenn man bei 50% Teilzeit gerne die doppelte Zeit arbeiten soll, nur einzelne Tage und nur ein, zweimal im Monat zwei Tage hintereinander frei hat; 3 Wochenenden arbeiten muss….und das meist ab spätem Nachmittag bis in die Nacht….dadurch alle sozialen Kontakte verliert, keine Möglichkeiten hat zb. Vereinsaktivitäten weiter zu führen oder Hobbies nicht mehr nachgehen kann und nur noch stundenweise Zeit mit der Familie hat, dann kann man zu Recht sagen: der Betrieb macht einen krank.
Aber, das ist ja seit Jahren der Zeitgeist und leider wird dieser Art von Arbeitserpressung - zu Gunsten derer, die dadurch richtig schön reich werden- kein Riegel vorgeschoben
Dies nennt man Versklavung! Management USA!
Danke für Ihre Äußerung. Gibt es einen Betriebsrat? Der könnte in einer solchen Situation hilfreich sein. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@BetriebsratVideo 😂😂😂 Also, ich bin bei UPS und unser Betriebsrat ist eine Ratte, der mit dem Chef in die Badewanne geht. Alles nur Augenwischerei. Zum Glück habe ich genug Geld und gehe drei Stunden arbeiten, nur wegen der Versicherung. Rente brauche ich auch keine.😂😂wollte einen vernünftigen Vertrag vor 5jahren und seit dem 3std und ich frage mich noch heute warum ich früher 8std arbeiten war 😂😂
@@BetriebsratVideo gerade eben erst habe ich Ihre Antwort gelesen - nach über einem Jahr 😅…ja, wir haben einen BR, der dem Arbeitgeber gegenüber sehr devot ist, er kannte die Misere und hat nicht wirklich etwas für mich unternommen; ich war auch in der falschen Gewerkschaft und nicht mehr im „lohnenden Alter“ 😡.
Das Ende meiner Misere war, dass ich trotz Anwalt (mit dem ich auch ziemlich daneben gegriffen habe) in der Gerichtsverhandlung letztendlich dem Rat der Richterin gefolgt bin, diese unmögliche Situation zu verlassen. Sie hat mich irgendwann gefragt, ob ich mich dieser unwürdigen Situation tatsächlich weiterhin aussetzen will, weil kein Entgegenkommen meiner Dienststelle erkennbar war und es zu befürchten sei, dass sich durch ein entsprechend positives Urteil für mich die Lage wahrscheinlich noch verschlechtern könnte. Ich habe eine Abfindung ausgehandelt und bin dann - nach Abfeiern von Überstunden und Resturlaub drei Monate später ins Heer der Arbeitssuchenden und ab März 24 in eine vorgezogene Rente gegangen (natürlich mit Abzügen), weil ich völlig am Ende war.
Es hat Monate gedauert, bis ich mich von diesem Kampf erholt habe und ich vermisse meine Arbeit wirklich immer noch sehr. Das Schlimmste war diese arrogante und respektlose Art, wie man mich behandelt hat. Und das, obwohl ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen habe, meine Leistungsbeurteilungen immer bestens waren und ich einen besonders guten Draht zu unseren Kunden hatte. Ich habe tatsächlich leider am Ende - als man im Gerichtssaal das Arbeitsverhältnis als beendet erklärte - die Fassung verloren und die Tränen sind gerollt. Dafür wurde ich von der Personalchefin auch noch belächelt - sehr, sehr demütigend.
Ich hätte nicht geglaubt, dass das so ausgeht.
Es ist zuviel Macht in den Händen von oft recht jungen Menschen, die weder Berufs-/Lebenserfahrung, Empathie noch Führungskompetenzen haben; und dann wundert man sich allen Ernstes, dass sich kein Personal mehr findet, das längerfristig im Betrieb bleibt.
Langes Schreiben, aber es hat gut getan es zu verfassen und zeigt anderen vielleicht, dass viele momentan unter dieser Kälte und der Unmenschlichkeit in Betrieben zu leiden haben.
"Ich liebe meinen Arbeitsplatz und ich liebe Sie, aber JA UND SCHREIB DAS GEFÄLLIGST AUF!" XD
Hahahah so geil
Genau!
Was sagt man aber,wenn man zB psychisch erkrankt ist?
😆👍👍
Vielen Dank für die Hinweise!
Sehr gerne!
vielen dank !
Hervorragendes Video, danke! Eines fehlt: BR zum Gespräch hinzuziehen
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Auf keinen Fall einen Betriebsrat mitnehmen.
Danke👍
Vielen Dank das werde ich am Wochenende tun 🤔
Hallo!!! Danke für eine Erklärung. Was kann dann BEM helfen? Wenn eine Persone A-Test hat, kann man sie feuern? Danke für die Antwort.
Danke für das Video
Gerne
Danke dir
Danke,Danke ,sehr hilfreich
Das freut uns!
Ich finde es toll das Sie BEM Seminare anbieten 😂🥳Aber das wichtigste haben Sie nicht erwähnt 😜das ein BAM Gespräch nur während der Krankheit geführt werden darf und der AN ohne angeben von gründen dieses ablehnen kann ‼‼
Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Richtig: Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll nach Möglichkeit noch während (!) der bestehenden Arbeitsunfähigkeit durchgeführt werden, um das durch Fehlzeiten belastete Arbeitsverhältnis möglichst zu erhalten. Eine Rechtspflicht ('darf nur während der Krankheit durchgeführt werden') ist das aber nicht. Und ja: Der Beschäftigte darf das Verfahren selbstverständlich ablehnen. Aus strategischer Sicht klug wäre das jedoch nicht. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideoich war letztes Jahr 3x 2Wochen krank geschrieben. Mir musste mein Daumen 3x aufgeschnitten werden, weil ein winziger Pflanzenstachel, den ich mir vor 15 Jahren auf der Arbeit eingezogen hatte, nun für Schwierigkeiten sorgte. Das Unfallberichtsheft des Arbeitgebers war bereits durch die Verjährungsfrist vernichtet. Mein Finger ist nun durch die 3 OPs zum Großteil taub. Das BEM-Gespräch fand statt, als ich schon längst wieder gearbeitet hatte. Ich habe in dem Gespräch klargestellt, dass es durch die Arbeit zum Krankenstand kam und bei der nächsten Büroräumung Profis beauftragt werden sollen, um stachelige Pflanzen herauszutragen. Dabei hatte ich mir den feinen Stachel zugezogen, der nicht zu entfernen ging.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus rechtlicher Sicht haben Sie alles richtig gemacht. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Super Video , danke dafür . Was ist denn wenn man wegen einer zusätzlichen Operation oder die 6 Wochen kommt das hat ja dann nichts mit der Arbeit zu tun. Lg
Danke fürs Lob...! Zu Ihrer Frage: Die Folgen einer Operation oder ärztlichen Behandlung wirken sich doch auch auf das Arbeitsverhältnis aus; im betrieblichen Eingliederungsmanagement reicht das bereits aus, damit der Arbeitgeber etwaige Vorschläge von Ihnen als Arbeitnehmer prüfen und Ihnen gegebenenfalls helfen muss. Der Arbeitsplatz muss nicht etwa Ursache für Ihre gesundheitlichen Probleme gewesen sein. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
gehört die Quarantäne aufgrund von Corona auch zu den 6 Wochen wenn man nicht arbeiten gehen darf?Bitte um Rückmeldung ..Danke
Danke für das informative Video und dass Sie Fragen beantworten möchten.
Meine Frage wäre ob vor einer Aussteuerung ein BEM-Gespräch geführt werden muss und ob ein Unterbleiben günstige Konsequenzen für den AN hätte?
Liebe(r) Teilnehmer*in Que Bzr,
vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Eine Regelung, wonach im Vorfeld einer sog. Aussteuerung gleichsam prophylaktisch ein betriebliches Eingliederungsmanagement
betrieben werden müsste, gibt es nicht.
Sind zwischenzeitlich allerdings erneut mehr als sechs Wochen Arbietsunfähigkeit aufgelaufen, muss das betriebliche
Eingliederungsmanagement vom Arbeitgeber grundsätzlich sehr wohl neu angeboten werden.
Ein unterbliebenes oder nicht ordnungsgemäß betriebenes Eingliederungsmanagement kann zu einer Schadensersatzpflicht des
rechtswidrig handelnden Arbeitgebers führen; auch kann vom Arbeitnehmer in einigen Fällen nach einer etwaigen Genesung die
Rückkehr an den Arbeitsplatz erzwungen werden.
Die Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis zeigen jedoch, dass dies kein juristischer Spaziergang ist. Betroffene
brauchen deshalb einen engagierten Betriebsrat - und manchmal auch einen Anwalt.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
In der Firma, in der ich arbeite, wird das BEM erst dann durchgeführt, wenn man insgesamt länger als 6 Wochen im Jahr krank war, d.h. das man einmal im Jahr oder nach 12 Monaten eine Einladung zum BEM bekommt. Das ist es egal, ob man 6 Wochen oder länger krank war.
Lieber Teilnehmer BigEmma08,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Richtig ist, dass der Arbeitgeber erst bei Überschreiten der Sechs-Wochen-Grenze zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
einladen muss (vgl. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
Fehlerhaft indes wäre es, generell nur einmal im Jahr hierzu einzuladen; wird der Sechs-Wochen-Zeitraum nämlich
erneut überschritten, muss das Verfahren auch erneut eingeleitet werden. Dieser Umstand wird von Arbeitgeberseite in
der Praxis oftmals übersehen.
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
Danke für die Infos!
Habe dadurch aber eine Frage, bin unheilbar erkrankt (GdB 60).
Meine Krankheit hat eigentlich keinen Bezug zu meiner Tätigkeit, deshalb konnte ich beim BEM Gespräch auch keine Verbesserungen für mich vorschlagen.
Hamburger Modell und auch die anderen Punkte waren mir nicht bekannt.
Welchen Tipp gibt es für solche Fälle?
War zum dritten Mal beim BEM und habe einen "Behinderten Arbeitsplatz".
Vielen Dank für Ihre Frage! Überlegen Sie in Ruhe, welche etwaige Anpassung Ihres Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation oder Arbeitszeit Ihnen in Ihrer konkreten Lage jetzt eine Hilfe sein könnte. Möglicherweise können Sie aus behinderungsbedingten Gründen die eine oder andere Aufgabe nicht mehr ausführen? Der Arbeitgeber muss Ihnen weit entgegen kommen (Paragraph 164 Abs. 4 Ziff. 4 und 5 SGB IX). Ich wünsche Ihnen alles Gute! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was hat mein arbeits Platz mit ner corona infection und einer bronchitis innerhalb von einem Jahr?
Ich bin seid Nov. 2022 im kranken Stand, wegen psychischer Belastung am Arbeitplatz. Im mai2024 war ich auf Reha und wurde krank entlassen, mit dem Ziel erst ein BEM. Ich habe die Zusage der DRV und dem intikrations Amt,das sie mich begleiten. Habe den Antrag für das BEM der Firma zu kommen lassen, Anfang Oktober, mit der Bitte 14tage vorher Bescheid geben. Bis heute habe ich nichts gehört. Meine Frage: kann ich mich melden und sagen ich würde jetzt meinen Jahresurlaub antreten und sie sollten bis Ende diesen mir ein BEM Termin machen.
Tolles Video. Zwei wichtigwt Fragen; inwieweit hat man selber Einfluss darauf, wann das BEM statt findet und kann Terminvorschläge machen (z.B. in vier Wochen bspw. ) und darf man den BEM führenden und den Betriebsrat um Abwesenheit der direkten Chefin bitten (sie ist Teil des Problems und hat Warnhinweise und Überlastungsanzeigen ignoriert)?
Ja, der Arbeitgeber muss bei seinen Terminangeboten Rücksicht auf Ihre berechtigten Belange nehmen; deshalb dürfen Sie ihn aus gesundheitlichen Gründen stets um einen anderen oder späteren Termin bitten. Zu bedenken ist jedoch, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement seiner Konzeption nach möglichst frühzeitig stattfinden soll, um noch mit Erfolg Maßnahmen umsetzen zu können, die eine leidensgerechte Weiterbeschäftigung ermöglichen. Das benötigt erfahrungsgemäß manchmal mehrere Anläufe, kostet also Zeit. Und insbesondere soll durch das betriebliche Eingliederungsmanagement der sogenannten Aussteuerung zuvor gekommen werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird also typischerweise unter einem gewissen Zeitdruck mit noch arbeitsunfähigen Beschäftigten während (!) deren Arbeitsunfähigkeit geführt. Ich würde es an Ihrer Stelle daher nicht zu lange verzögern. Zu Ihrer zweiten Frage: Die meisten Arbeitsgerichte erkennen kein (!) Wahlrecht des Betroffenen im Hinblick auf eine aus seiner Sicht geeignete Arbeitgeberperson im betrieblichen Eingliederungsmanagement an. Freilich können und sollten Sie bereits vorab Ihre Bedenken (in ruhiger, sachlicher Form) geltend machen und um einen anderen Arbeitgebervertreter bitten. Möglicherweise trifft eine in Ihrem Betrieb bestehende Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement hier besondere Regeln zur Zusammensetzung des 'BEM-Teams', an die der Arbeitgeber dann auch gebunden ist. Ich wünsche Ihnen maximalen Erfolg und hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für Ihre hilfreiche und ausführliche Antwort. Das weiß ich sehr zu schätzen und werde den Rat ggf. umsetzen, sollte ich vorher keine Eigenkündigung aus dem für mich ungesunden Arbeitsumfeld heraus wählen (natürlich nur, wenn es eine neue nachweisbare Jobzusage gäbe). In dem Sinne, danke für Ihre gute und spannende Arbeit 🙂
Sehr gut
Kann ich ein BEM-Gespräch auch führen, wenn ich schon wieder voll arbeite? Vielen Dank schonmal für die Tipps 😊😉
Ja, selbstverständlich! Allerdings: Grundsätzlich sollte das betriebliche Eingliederungsmanagement noch während (!) der Arbeitsunfähigkeit mit dem noch arbeitsunfähigen Beschäftigten durchgeführt werden. Dennoch gilt die Devise: Besser spät als nie! 😀 Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
das BEM steht mir noch bevor
Ich drücke die Daumen...! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Lieben Dank, aber Sie haben recht das BEM endet in einer Katastrophe.@@BetriebsratVideo
Hallo, da gibt's bei mir Fragezeichen: Können Sie sich vorstellen, dass ein Arbeitnehmer bereits vor/am Beginn der AU den Arbeitgeber über seine erwartbaren gesundheitl. Schwierigkeiten im Zuge einer Organisationsänderung informiert hat? Der Arbeitgeber wartet erstmal 6 Wochen AU ab und lädt zum BEM ein. Wie soll man sich denn da verhalten?
Guten Tag ich wurde zu einem BEM Gespräch am Telefon eingeladen ist damit das BEM schon gescheitert oder hat das Rechtlich gesehen damit nicht stattgefunden?
Eine telefonische Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ist nicht 'verboten' (keine Form vorgeschrieben), jedoch wird der Arbeitgeber so nicht nachweisen können, dass er Sie ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Ehen das aber zählt zu den Mindestanforderungen, die Ihr Arbeitgeber zu beachten hat. Klug agiert er in diesem Punkt also nicht. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo eine Frage ich habe ein Bem abgelehnt,jetzt 2 Wochen soll ich zum Betriebsarzt führsorgegespräch muss ich dahin ? Muss der Br das nicht genehmigen ?
Vielen Dank für Ihre Frage; derlei Gespräche unterliegen (leider) nur dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn diese formalisiert durchgeführt werden. Wird dagegen nur fallweise und ohne vorgegebene Struktur das Gespräch mit Ihnen gesucht, wird man das nicht unterbinden können. In diesem Fall riete ich Ihnen zur Teilnahme am Gespräch. Nehmen Sie, wenn Sie mögen, eine Person Ihres Vertrauens mit. Konkrete Krankheitsursachen oder Diagnosen müssen Sie nicht offenlegen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Muss man den Klienten praktisch raten dass wen sie vom AG gefragt werden ob die Krankheit etwas mit ihrem Beruf zu tun hat dass sie dann mit Ja antworten (wenn es auch so ist)?
Sie könnten auch mit "nein" antworten, aber überlegen Sie doch einmal selbst, welche Auswirkungen das hätte....
Hallo Herr Pastille!
Wie genau wird "langzeitkrank" definiert.
Sie sagen "länger als 6 Wochen"... gibt es noch weitere "Definitionen"?
Danke für Ihre Antwort!
MfG Katja Bischur
Länger als 6 Wochen = Ab dem 43. (42+1) Fehltag wegen Arbeitsunfähigkeit. Besser? Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Muss ich eine Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung vor dem bem unterschreiben?
Nein, das können Sie durchaus auch noch während (!) des Gesprächs tun, etwa nachdem Sie sich vergewissert haben, dass der Arbeitgeber sich wirklich ernsthaft um Ihre Weiterbeschäftigung bemühen will und Ihnen der dabei von ihm angeschlagene Ton zusagt. Wichtig: Ohne von Ihnen unterzeichnete datenschutzrechtliche Einverständniserklärung kann auch keine BEM-Akte angelegt werden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Dankeschön, ist es möglich die datenschutzrechtliche Einverständniserklärung garnicht zu unterschreiben? oder ist ohne diese unterschrift das bem gespräch wertlos? wenn es so ist, unterschreibe ich es natürlich (ich möchte das bem gespräch machen, mit der zustimmung das meine arbeit der grund für meine krankschreibung ist) ich möchte aber nichts unterschreiben sofern es nicht notwendig ist. ist es für mich notwendig diese auf jeden fall zu unterschreiben?
Ja, denn der Arbeitgeber darf das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht gegen oder ohne Ihre Zustimmung betreiben. Er benötigt deshalb Ihre Zustimmung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und (!) eine von Ihnen unterzeichnete datenschutzrechtliche Einverständniserklärung. Letzte muss nicht bereits vorab, sondern kann auch erst noch im Gespräch selbst unterzeichnet werden. Studieren Sie diese sorgfältig, ändern Sie diese notfalls ab, unterschreiben Sie diese im Ergebnis aber klugerweise! Sonst kann der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement beenden. Achten Sie im Weiteren darauf, dass Sie wirklich nur solche personenbezogenen gesundheitsrelevanten Daten offenlegen, die Sie auch wirklich offenlegen möchten. Diagnosen oder Krankheitsursachen gehören nicht dazu, denn auch ohne deren Nennung kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement zum Erfolg geführt werden. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was soll man den sagen, wenn man chronisch Krank ist und die Fehlzeiten mit der Erkrankung zusammenhängt. Was soll man da sagen?
Hallo, danke für deinen Kommentar. Leider können wir in diesem Rahmen keine ausführliche Rechtsberatung leisten.
Viele Grüße und gutes Gelingen
W.A.F. Social-Team
Kann ich hingehen und direkt - vor Unterzeichnung der Datenschutzerklärung- darauf hinweisen, dass eine medizinische Reha angeraten ist? Mir wurde zwar eine fachärztliche stationäre Maßnahme statt einer Reha aus ärztlicher Sicht geraten, da diese intensiver sei; der Einladung zum BEM- Gespräch entsprechend würde ich dann jedoch eher die medizinische Reha nutzen, um aktiv einen Vorschlag zur Anwendung weiterer Fehlzeiten geben zu können.
Hat der BR das Recht, vom AG ein Feedback zu bekommen, ob es weitere Wiederholungen es bei BEM eines MA gibt und wann, wenn der MA den BR nicht bei einem Gespräch dabei haben möchte
Ja, vor jedem neuen (!) betrieblichen Eingliederungsmanagement ist der Betriebsrat zu unterrichten, auch wenn der Arbeitnehmer BEM-Einladungen oder die Beteiligung des Betriebsrats daran in der Vergangenheit abgelehnt hat. Habe ich helfen können? Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ist ein Bem Gespräch gültig wenn dem keine schriftliche Einladung mit Erklärung des inhalts das dies freiwillig ist und welche Fragen da auftauchen..und wenn dieses telefonisch geführt wird?
Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Grundsätzlich kann auch ein telefonisch bzw. per Videokonferenz durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement den gesetzlichen Mindestanforderungen des BEM-Paragraphen 167 Abs. 2 SGB IX genügen. Auch muss die Einladung zum
BEM-Gespräch nicht zwingend in Schriftform erfolgen.
Allerdings hat der Arbeitgeber im Streitfall nachzuweisen, dass er Sie ordnungsgemäß über Sinn und Zweck des Verfahrens aufgekärt, über die
Freiwilligkeit Ihrer Teilnahme hieran unterrichtet und Sie auf Art und Umfang der im BEM zu erhebenden und verwendenden Daten hingewiesen hat.
Bereits zu Nachweiszwecken wird der Arbeitgeber deshalb im eigenen Interesse regelmäßig die Schriftform wählen.
Ganz wichtig: Im BEM haben Sie eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zu unterzeichnen, für die Schriftform gesetzlich
vorgeschrieben ist. Ist das unterblieben, ist das BEM nicht ordnungsgemäß und deshalb im Rechtssinn auch nicht wirksam durchgeführt worden.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille
zählen zu den "Beschäftigten" auch GfB also minijobber, Werkstudenten, Praktikanten oder andere Teilzeitbeschäftigte?
Teilzeitbeschäftigte unproblematisch ja, im Übrigen muss im Einzelfall danach differenziert werden, ob Arbeit oder Ausbildung im Vordergrund stehen. Auf die Frage, ob die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, kommt es dabei nicht (!) an. Ich hoffe, das hilft! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wie soll man nach einer Bänderzerrung am Sprunggelenk(der Unfall ist Privat passiert) die des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Die Schonzeit betrifft 4-6 Wochen. Auf der Arbeit laufe ich täglich 20km. Ich denke es einfach Pech und man kann hoffen das sowas nicht mehr passiert.
Erstmal zusehen, dass man wieder vollständig gesund wird. Wenn ja, dann sagt man: ich bin wieder gesund und kann arbeiten.
Wenn nicht, dann muss man schauen, was man machen kann.
Gibt es einen Unterschied zwischen Betrieblichem Eingliederungsmanagement und Stufenweiser Wiedereingliederung?
Liebe Teilnehmerin Sims van See,
das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, das der Arbeitgeber seinem Beschäftigten anbieten
muss, wenn dessen Arbeitsverhältnis durch Fehlzeiten belastet ist und deshalb perspektivisch gefährdet erscheint (§
167 Abs. 2 SGB IX); es handelt sich mit anderen Worten um die ?Suche? nach einer Lösung für den Betroffenen.
Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) ist eine Maßnahme, die in und außerhalb des BEM die
sukzessive Rückkehr des noch arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten an den Arbeitsplatz ermöglicht, es handelt sich
also um eine von vielen denkbaren ?Lösungen?, die im BEM gefunden werden können.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank Herr RA Pastille
Wo bekommt man denn Beispiele für Lösungsvorschläge her? Als Arbeitnehmer kennt man ja seine Möglichkeiten nicht alle.
Vielen Dank für Ihre Frage. Einen abgeschlossenen Katalog geeigneter BEM-Maßnahmen gibt es nicht. Gesucht wird in jedem Einzelfall eine möglichst individuelle Lösung. Diese sollen die BEM-Beteiligten in einem gemeinsamen Suchprozess entwickeln. Anregungen hierfür erhalten Sie in den Seminaren der WAF. Ich würde mich freuen, Sie dort begrüßen zu dürfen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ist es ein Problem wenn man bei mehreren krankenrückkehrgesprächen die Antwort gab das es nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun hatte und beim BEM die Antwort gibt das es doch mit dem Arbeitsplatz zu tun hätte und den Vorgesetzten und man teils mobbing ausgesetzt war? Vielen Dank
In unserer Firma bin ich das negative , keiner mag mich mehr im Team haben egel in welcher Filiale.
Aber Mobbing gibt es da nicht 😂
Nein, Sie dürfen (und sollten) im betrieblichen Eingliederungsmanagement diese wichtige Frage neu und wahrheitsgemäß beantworten. Sie sind dabei nicht an frühere Aussagen gebunden. Es drückt die Daumen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank für die Info. 👍
Wenn ich zugeben tuh das mein Arbeitsplatz mich Krank gemacht hatte reicht da wirklich nur ein ja??? Oder muß ich auch noch sagen warum und weshalb???
Sie müssen nicht, dürfen aber vortragen, was Sie möchten. Wichtig ist: Diagnosen müssen nicht (!) preisgegeben werden. Deren Nennung ist für einen Erfolg des BEM nicht etwa erforderlich. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Hallo habe eine einladung zum bem gespräch bekommen. Das problem ist ich war nicht 30 tage innerhalb von 12 Monaten krank. Sondern 24 tage. Personalbüro sagt das kann man nicht so berechnen. Es geht immer über ein jahr hinaus. Quasi der zeitraum vom 01 Nov. 22 bis 23. Dez 2023 Berechnet da komme ich auf 32 Tage. Das sind aber keine 12 Monate sondern fast 14 monate. Die Krankenkasse meinte das ist Gesetzwidrig man dürfe mich nicht einladen.
Danke für Ihre Frage. Der Arbeitgeber muss Sie ab dem 43. (!) krankheitsbedingten Fehltag (Paragraph 167 Absatz 2 SGB IX: 'länger als sechs Wochen') zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einladen. Maßgeblich sind die jeweils letzten 365 Tage; auf das Kalenderjahr kommt es insoweit nicht an. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Kommt es nicht etwas bedrohlich rüber wenn man einen Anwalt mit ins BEM nimmt?
Liebe/r Teilnehmer/in Sims van See,
ich finde, das hängt vom Anwalt ab?
Ich jedenfalls lächle den Arbeitgeber immer freundlich an.
Neuerdings dürfen Beschäftigte eine Vertrauensperson eigener Wahl mit ins BEM nehmen (vgl. § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB
IX); das darf, muss aber kein Anwalt sein.
Meine Erfahrung ist, dass die Anwesenheit eines Rechtsanwalts einen latent übergriffigen Arbeitgeber bzw. dessen
Vertreter im BEM durchaus zu bremsen vermag.
Wichtiger erscheint mir, dass Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung mit von der Partie und idealerweise auch
geschult sind.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank Herr RA Pastille
Hallo Herr RA Pastille,
wie verhält es sich, wenn die AU auf anhaltenes Mobbing zurückzuführen ist. Sollte man das klar im BEM-Gespräch mitteilen? Was ist wenn einer der Mobber/Bosser als GF am Gespräch teilnimmt? Dennoch den/ die Namen nennen?
VG
Sehr gute Frage! Denn Mobbingvorwürfe werden im betrieblichen Eingliederungsmanagement oftmals erhoben. Mein Rat lautet, hier möglichst Roß und Reiter zu nennen; vorher sollten, soweit vorhanden, Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung einbezogen worden sein (Beschwerdeverfahren nach Paragraph 84, 85 BetrVG bzw. 178 Abs. 1 SGB IX). Führt ausgerechnet der 'Störer'/'Mobber' das Verfahren bzw. ist daran beteiligt, sollte der Arbeitnehmer auch diesen Umstand rügen und protokollieren lassen. Für die Inanspruchnahme des Beschwerderechts kann der Arbeitnehmer übrigens nicht wirksam gemaßregelt werden. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wie sähe eine professionelle Antwort eines Arbeitsnehmers im BEM aus, sollte der AG doch nach den Gründen fragen oder dadauf anspielen? Ist es professionell zu antworten, dass man sich bewusst darüber ist, dass man die Ursache der Au/Erkrankung nicht benennen muss, sondern in dem Gespräch Lösungen für eine Arbeitsplatzverbesserung im Sinne der Gesundheit geschaut wird?
Exzellenter Formulierungsvorschlag, sagen Sie genau das, wenn Sie mögen! Alternativ hilft manchmal auch der Hinweis, dass weder Sie noch der Arbeitgeber 'Ärzte' seien und es im betrieblichen Eingliederungsmanagement ohnedies nicht um 'Heilung', sondern eine leidensgerechte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gehe. Hierfür muss das konkrete Leiden aber gerade nicht im Einzelnen offengelegt werden. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Information, die privat bleiben sollte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, nun habe ich noch eine Frage. Ich habe nochmal einen Brief erhalten, ich wurde gefragt wann ich wieder meine Arbeit aufnehmen kann wegen vorausschauender Personalplanung ( ich arbeite bei der Bundeswehr ) , heißt auf Deutsch die wollen wissen wie lange ich noch Krankgeschrieben bin, in dem Brief waren alle Fehlzeiten der letzten drei Jahren vermerkt 🤔 Muss ich dazu Stellung nehmen, ich weiß selber nicht wie lange meine Erkrankung noch dauert, habe noch eine Untersuchung vor mir 🤔. Ich soll schriftlich antworten bis 291021, weiß nicht was ich schreiben soll, dürfen die das überhaupt fragen ? Auch wurden mir gesagt das inzwischen 2 BEM Gespräche angeboten werden, einmal für die erste Erkrankung und
für die zweite Erkrankung, was ich nicht ablehne, aber das wollte ich erst führen wenn ich wieder im Dienst bin. Aber nur eines, was ich auch mehrmals geschrieben habe und telefonisch mitgeteilt habe. Will aber das erste Gespräch nicht ablehnen, nur mit dem zweiten zusammenlegen, ist das möglich 🤔 weil ich Angst habe wenn die notieren erste Abgelehnt das es Nachteile für mich hat, nur weil ich es zusammenlegen will🤔 auch möchte ich erst es machen wenn ich wieder im Dienst bin, was die nicht umsetzen wollen, sie üben sehr großen Druck auf mich aus. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar 😊
Lieber User Joscha
, ich helfe Ihnen gern, das sollte aber nicht öffentlich geschehen. Schreiben Sie mir für eine
anwaltliche Beratung gern eine Nachricht unter niklas.pastille@t-online.de. Freundliche Grüße Niklas Pastille Rechtsanwalt
was bedeutet keine krankheits ursachen nennen? wenn ich sage : mein arbeitsplatz ist nicht komfortabel für mich eingerichtet. ist das dann eine ursache? die ich nicht nennen soll? und wenn ja, warum sollte ich das nicht sagen?
Wenn Sie z.B. zusätzliche Pausen, eine andere Arbeitszeit oder einen neu eingerichteten Arbeitsplatz benötigen, dann sollten Sie eben dies im betrieblichen Eingliederungsmanagement vorschlagen (Vorschlag einer BEM-Maßnahme). Dafür aber müssen Sie nicht etwa offenlegen, dass Sie Krebs haben oder unter Migräne leiden (Nennung konkreter Krankheitsursachen oder Diagnosen). Verstanden? Natürlich entscheiden Sie selbst, was Sie dem Arbeitgeber im betrieblichen Eingliederungsmanagement an personenbezogenen gesundheitsrelevanten Daten anvertrauen möchten und was nicht. Doch Ihr Arbeitgeber ist nicht Ihr Arzt und er ist nicht allein dazu da, um Ihnen zu helfen. Deshalb rate ich dazu, nicht zu viele sensible Daten preiszugeben, wohl aber am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen und dort auch konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Ich drücke Ihnen die Daumen! Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Dankeschön, ich dachte wenn ich z.B. sage das mein arbeitsplatz umgestaltet werden soll (weil dies das etc.), ich ungewollt meine krankheitsursache preis gebe ohne sie konkret zu nennen. soweit ich es verstanden habe kann ich das aber so sagen ohne zuviel gesagt zu haben.
Bin seit 35 Jahren im Unternehmen und wurde nun, auf Grund mehrerer längerer Ausfallzeiten zu einem BEM Gespräch eingeladen. Dies habe ich akzeptiert. Ich habe nun eine Einladung zu einem Erstgespräch erhalten. Hier wurde mir für die Nennung der Beteiligten nur EINE Nennung ermöglicht: Arbeitsmedizin oder Betriebsrat, oder Führungskraft, Personalabteilung usw. Ist das korrekt?
Nein! Du brauchst eine Liste von den Teilnehmenden Personen. Der BR kann frei gewählt werden oder sogar abgelehnt werden und man kann eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzu ziehen.
Wie ist das mit kinderkrankheitstage wird das auch als offizieller Ausfall angerechnet mfg
Leider nein. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Und wenn man kein Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes hat? Nicht hingehen? Ich will eigentlich nach Abschluss der Reha auf ärztlichen Rat kündigen um so die Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden.
🤔
Guten Tag PyroDude90,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist auf Erhalt, nicht
Auflösung des durch Fehlzeiten belasteten Arbeitsverhältnisses ausgerichtet
(§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).
Dennoch kann auch ein bevorstehendes BEM als Anlass für die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines
Aufhebungsvertrags genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Aufhebungsvertrag, gleichviel aus welchem
Grund er abgeschlossen werden soll, stets sorgfältig vorbereitet werden
sollte, damit hieraus keine vermeidbaren Nachteile entstehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
Gehe AUF JEDEN FALL HIN.
Aber bereite dich - je nachdem, was du in Zukunft vorhast - GUT darauf vor. Möglicherweise ist "Hingegen und Schweigen" auch eine Option. Vielleicht sogar die Beste.
Doch egal, was du vorhast..... wenn du NICHT hingehst und / oder du deinem Arbeitgeber sogar deine Krankheiten sagst oder wenn du NUR ANDEUTEST , dass du sowieso gehen möchtest, dann handelst du sehr sehr sehr dumm und bringst du dich in die denkbar ALLERSCHLECHTESTE POSITION für eine weitere Verhandlung, wenn es evtl. um Abfindung oder Zeugnis geht.
Der Arbeitgeber hat dann möglicherweise allen Grund, dich rechtens krankheitsbedingt zu kündigen , dir ebenso KEINE Abfindung zu zahlen (denn es gibt KEINE Pflicht für eine Abfindung) oder braucht dir nicht mehr irgendwas Gutes zu tun.
Er wartet einfach bis du gehst und fertig. Es wird sich sagen: Prima - Billiger kann man eine Arbeitskraft nicht loswerden. Die sind froh um jeden, der geht... Gerade wegen Corona.
Es gibt nur zwei Gründe, dass du das trotzdem machen kannst:
- du bist reich und weißt jetzt schon genau, dass du mit dem Geld bis zu deinem Tod auskommst
- oder du hast jetzt schon eine sichere Zusage für einen besseren Job. Doch frag dich mal selbst, ob es nicht wirklich AN DIR liegt, dass du so unzufrieden bist... Und ob du deine Probleme mit in die nächste Firma schleppst und das Gleiche von Vorne losgeht.
th-cam.com/video/QzypdX0c9hg/w-d-xo.html
Hallo, ich habe die einladung bekommen für das BEM am 26.07.2024 und ich muss antworten bis 01.08.2024, das ist incl WE 6 Tage.... ist das normal so kurzfristig eine einladung zu bekommen?
Danke im voraus
Ja, mit Überschreiten der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeitsdauer soll das BEM möglichst frühzeitig angeboten werden und stattfinden. Sie können aber um einen späteren Termin bitten. RA Niklas Pastille, LL.M.
@@BetriebsratVideo Vielen Dank. Folgendes sollte ich unterschrieiben: einverständniserklärung, Datenschutzerklärung, Entbindung von der Schweigepficht und Einwilligung Inklusionsamt. Ich denke nur die ersten zwei macht sinn oder?
Richtig, allerdings darf der Arbeitgeber auch bereits erfragen, ob Sie die Teilnahme des Inklusionsamts bzw. der Rehabilitationsträger am betrieblichen Eingliederungsmanagement wünschen. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Eins verstehe ich nicht, ich sollte keine Diagnosen oder Krankheitsursachen benennen ( ab 4:36) . Ich kann ohne Nennung dieser Daten Vorschläge bringen. Nun kann ich viel erzählen. Vielleicht hoffe ich ja nur auf einen Posten der weniger Arbeitsintensiv ist . Woher soll der Arbeitgeber wissen, das ich kein Ausputzer der Situation bin.
Beispiel: Ich habe einen Sportunfall und erzähle beim BEM das mein Leiden mit dem Arbeitsplatz zu tun hat und erwarte das der AG mir entgegenkommt ??
Das ist für mich insgesamt nicht so ganz schlüssig.
Lieber Teilnehmer Der Offer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Viele Arbeitgeber glauben ein Recht darauf zu haben, von einem erkrankten Arbeitnehmer dessen Diagnosen zu erfahren; im
betrieblichen Eingliederungsmanagement meinen manche Arbeitgeber, dem Betroffenen anderenfalls nicht helfen zu
können. Sogar einige Betriebsräte sehen das so.
Genau besehen ist das aber falsch. Zum einen sind derlei Gesundheitsdaten gesetzlich besonders geschützt; kein
Arbeitnehmer muss sie preisgeben.
Zum anderen ist die Offenlegung von Diagnosen für das Gelingen des betrieblichen Eingliederungsmanagements auch
nicht erforderlich; hier reicht es aus, wenn der Arbeitgeber weiß, auf welche Einschränkungen seines Beschäftigten er
bei einer etwa gebotenen Umgestaltung von Arbeitsplätzen zu achten hat. Einer Kenntnis, auf welcher medizinischen
Diagnose diese Einschränkung beruht, bedarf er nicht (vgl. hierzu das interessante aktuelle Urteil des LAG Baden-Württemberg vom
20.10.2021 - 4 Sa 70/20) .
Als Nicht-Arzt wird der Arbeitgeber mit der Nennung von Diagnosen ohnedies nicht viel anfangen können.
Sollte der Arbeitgeber den Verdacht hegen, dass der Arbeitnehmer gar nicht wirklich arbeitsunfähig ist, sondern
lügt, kann er jederzeit den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Seinem Verdacht wird dann nachgegangen werden.
Außerdem steht es dem Arbeitgeber frei, die Umsetzung einer vom Arbeitnehmer im betrieblichen Eingliederungsmanagement
angeregten Maßnahme begründet abzulehnen, wenn er diese für überzogen oder nicht erforderlich hält.
Deshalb rate ich Beschäftigten weiterhin dringend dazu, nicht unnötig viele Gesundheitsdaten im betrieblichen Eingliederungsmanagement
offenzulegen.
In jedem Fall aber muss der Betroffenen darüber aufgeklärt werden, dass die Offenlegung konkreter Diagnosen freiwillig ist,
weil sie für die Zwecke der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht erforderlich ist (vgl. Art.
9 Abs. 2 a; 7 EU-DSGVO).
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt
In meinen Augen kann so "Schuh daraus werden":
Der Sportunfall kann ja wohl die Ursache sein, aber vielleicht hat er solche Konsequenzen - eingeschränkte körperliche und auch (!)seelische Belastbarkeit -, dass ein geänderter Arbeitplatz geschaffen werden muss...So war ein ein Bekannter von mir nach einem Sportunfall dermaßen geräuschempfindlich, dass er in ein Einzelbüro gesetzt wurde...
MfG
Ich habe demnächst ein BEM Gespräch. Was wenn ich überfordert bin weil ich schon seit einem Jahr meine Aufgaben und die Aufgaben von meiner Kollegin mache, die ausgeschieden ist? Darf ich vorschlagen, dass sie jemanden finden für diese Aufgaben und nicht auf mich übertragen? Sie machte auch die anderen Aufgaben als ich. Ich Management Assistant, sie Sales Assistant.
Als Vorschlag im BEM möglich (und sinnvoll!), umsetzen muss der Arbeitgeber das aber nicht in jedem Fall. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wenn ich sage, das der Arbeitsplatz mich krank gemacht hat, dann sagt der Chef, dass die Firma und der Job ja dann nicht geeignet ist, wenn er mich krank macht. Wie re giere ich darauf? Solch ein Satz fiel vor dem kommenden BEM Gespräch bereits
Ein häufiger Arbeitgeberirrtum! Im betrieblichen Eingliederungsmanagement sollen sämtliche Anpassungsmöglichkeiten geprüft werden, um das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten (!), also wieder 'passend zu MACHEN'. Hängt Ihre Arbeitsunfähigkeit mit den Umständen Ihres Jobs zusammen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Ihnen, soweit zumutbar, zu helfen und nicht etwa dazu berechtigt, das 'ungeeignete' Arbeitsverhältnis aufzulösen. Treten Sie deshalb höflich und kooperativ, aber nicht zu ängstlich oder duckmäuserisch im betrieblichen Eingliederungsmanagement auf! Sie haben Rechte! Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was ist wenn ich es unbeantwortet lasse wenn ich so ein Brief erhalte ?
Keine gute Idee. Schweigen Sie mehr als einmal auf eine ordnungsgemäße BEM-Einladung hin, darf der Arbeitgeber das als Ablehnung des BEM deuten, wenn er zuvor darauf hingewiesen hat. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich muss zu einem BEM Gespräch, weil ich 30 Tage in 12 Monaten krank war.. 2 wochen wegen einem bandscheibenvorfall, 2 wochen wegen corona und dann noch wegen einem arbeitsunfall 2 wochen... hab die Einladung zum BEM Gespräch bekommen nachdem ich 2 Monate gesund war.. also nicht während einer Arbeitsunfähigkeit.. Soll ich das Ernst nehmen?
Unbedingt, auch wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht, Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglichst zeitnah zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einzuladen, hier offensichtlich nicht nachgekommen ist. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich habe nochmal genau nachgeschaut und in den letzten 12 Monaten war ich 24 Tage, bei einer 5 Tage Woche, krank. Also nur 4,8 Wochen... allerdings hatte ich 2022 Corona und war 5 Wochen am Stück krank und 3 Monate davor eine Woche. Aber die laden mich doch jetzt nicht für 2022 ein... falls dem so sein sollte. Haben sie da einen Tipp für mich was ich dazu sagen könnte bzgl der sehr sehr späten Einladung?
Gern, im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung; schreiben Sie mir eine Email (niklas.pastille@t-online.de). Dann melden wir uns in Kürze bei Ihnen. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Guten Tag, auch ich habe eine Einladung zu einem BeM gespräch bekommen, meine Frage lautet:
Da ich im februar geboostert worden bin lag ich danach 1 1/2 wochen flach.
Dürfen diese Tage überhaupt angerechnet werden??
Wäre nett wenn mir einer helfen wurde
Hallo, danke für deinen Kommentar. Da wir in diesem Rahmen keine konkrete Rechtsberatung durchführen können, hilft dir in diesem Punkt gerne unsere Community im Forum weiter. Schau mal hier:
www.betriebsrat.com/br-forum
Wir wünschen Dir viel Erfolg Dein W.A.F.-Team
Wie ist das, ich möchte das BEM Gespräch telefonisch machen, weil ich sehr große Angst davor habe. Es stresst mich sehr. Wie ist das mit Zeugen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung die sind ja am Telefon nicht anwesend, geht das trotzdem? Ich habe eine Gleichstellung und bin jetzt das zweite mal über 6 Wochen krank und die machen mir richtig Druck wegen dem Gespräch! Für eine Antwort wäre ichs sehr Dankbar 🤔
Lieber Teilnehmer Joscha,
vielen Dank für Ihre interessante Frage.
Der Arbeitgeber muss Ihnen die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anbieten (§ 167 Abs. 2
SGB IX); unter Druck setzen darf er Sie aber gerade nicht.
Ihre Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist vielmehr freiwillig, worüber Sie vom Arbeitgeber auch
ordnungsgemäß aufgeklärt werden müssen.
In Ihrem Fall würde ich darauf bestehen, dass sowohl Betriebsrat als auch Schwerbehindertenvertretung teilnehmen;
denken Sie auch an das Integrationsamt, das der Arbeitgeber dann einbeziehen muss, wenn Leistungen zur Teilhabe oder
begleitende Hilfen im Arbeitsleben für Sie in Betracht kommen.
Ohne Beteiligung dieser zuständigen Stellen, Ämter und Personen ist das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht
ordnungsgemäß betrieben worden.
Rechtlich spricht nichts dagegen, das betriebliche Eingliederungsmanagement in Ihrem Fall etwa per Videokonferenz zu
betreiben; dann könnten sich auch Betriebsrat und Schwerbehinderrtenvertretung zuschalten.
Verlangen können Sie die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in diesem Format allerdings nicht.
Bietet der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement nur offline an, nehmen Sie gern zusätzlich eine
Vertrauensperson eigener Wahl mit ins Gespräch. Auch das dürfen Sie neuerdings (§ 167 Abs. 2 Sattz 2 SGB IX).
Lassen Sie sich nicht unterkriegen, ich drücke Ihnen die Daumen!
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
Ist Frage 1 nur bezogen auf nicht 'sichtbare' Krankheiten?
Der Arm wurde sich in der Freizeit gebrochen (ist bekannt und ggf offensichtlich), arbeite in der Küche in einem Hotel.
Da kann man doch schlecht mit 'ja' antworten oder verstehe ich hier was falsch? 😅
Ob sichtbar oder nicht: Wenn die Arbeit Ihre Symptome, z.B. Schmerzen, verschlimmert stehen Arbeitsunfähigkeit und Arbeit in einem Zusammenhang und Sie können die Frage bejahen. Es ist damit nicht etwa gemeint, dass der Job selbst Sie krank gemacht hat. Freundliche Grüße aus Berlin und gute Besserung wünscht Ihnen Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Was mach ich, wenn, die Vorgesetter,sich nicht am BEM--Gespräche hält?
Eine Beschwerde beim Betriebsrat und dem Arbeitgeber selbst wäre in einem solchen Fall eine gute Idee. Maßnahmen, auf die sich die Parteien geeinigt haben, müssen in der Folge vom Arbeitgeber auch umgesetzt werden. Notfalls können diese sogar eingeklagt werden. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wieso lädt mein AG mich nicht ein? Ich bin seit 5 Monaten Arbeitsunfähig und werde demnächst eine Reha antreten. Der AG ist doch gesetzlich verpflichtet? Oder wird er mich ohne BEM krankheitsbedingt kündigen nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Danke für Ihre Frage. Ja, Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie in der von Ihnen beschriebenen Situation ins betriebliche Eingliederungsmanagement einzuladen (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX). Unterbleibt dies, wird's für ihn schwer, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich habe eine Einladung zu BEM Gespräch bekommen und möchte natürlich dorthin. Arbeite in der Einrichtung fast 20 jahre(Pflege) und weiß, das der mein AG zu dem "bösen"gehört und mich auch loswerden will. Muss ich auf jede Frage antworten?reicht es aus wen n ich 1-2 Vorschläge mache ?was ist wenn die Vorschläge (wie z.b erstmal nur Spätdienste machen) gleich abgelehnt werden?
Schön, dass Sie trotz eines offenbar 'schwierigen' Arbeitgebers am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen und dort eigene Vorschläge unterbreiten möchten. Aus anwaltlicher Sicht ist das klug, auch dann, wenn der Arbeitgeber das Verfahren selbst nur pro forma betreiben möchte. Nehmen Sie am besten eine Vertrauensperson eigener Wahl mit in das Gespräch. Unterbreiten Sie einen oder mehrere Vorschläge. Achten Sie darauf, dass diese vom Arbeitgeber korrekt protokolliert werden. Lassen Sie sich im Übrigen nicht ausfragen (Diagnosen, Krankheitsursachen). Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor, ist der Arbeitgeber zur Umsetzung Ihrer Vorschläge oftmals sogar verpflichtet (Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung). Im Kündigungsfall wenden Sie sich bitte sogleich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen lieben Dank!
Hab ich unprofessionell erlebt !
Memo: Der Verbleib Ihrer BEM-Daten ist unsicher (seien Sie vorsichtig mit dem was Sie sagen im Gespräch im Hinblick auf Ihre Krankheit)
Die BEM Akte muss getrennt von der Personalakte aufbewahrt werden.
In der Personalakte stehen nur die vorgeschlagenen Maßnahmen, die tatsächlichen Maßnahmen und ob es ein Erfolg war oder nicht.
Habe im Dezember 2023 eine Anfrage für ein Bem Gespräch erhalten und sehr kurzfristig geantwortet und 2 Termine vorgeschlagen. Habe er st Anfang Oktober 2024 eine E Mail erhalten , dass ich auf Kontaktversuche für einen Termin noch nicht geantwortet habe . Bin direkt ins Peronalbüro und habe einen Termin veranlasst . Krank oder AU bin ich schon lange nicht mehr . Habe direkt Vertrauensperson und BR verlangt . Mal sehen wie das Gespräch ausgehen wird ...
Ich drücke die Daumen! Dass Sie seinerzeit die Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement angenommen hatten, sollten Sie dem Arbeitgeber überdies noch einmal schriftlich oder in Textform (Email) mitteilen, zu Dokumentationszwecken. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
🙏👌
Hallo wir haben kein Betriebsrat aber mein Arbeitgeber treibt mich immer in die Ecke ich arbeite seit 27 Jahre in Betrieb und das ist mein achte Betrieb Leiter ich hat niemals mit ein Arbeitgeber Probleme gemacht aber jetzt bin ich 62 Jahre alt und hab schon 46 Jahre lang gearbeitet...aber bei diese Arbeitgeber bekommen alle Corona Bonus und Inflationspremien außer ich nicht sogar die Aushilfe haben bekommen 250€ aber ich nichts der Arbeitgeber macht mir das Leben immer wieder schwer ich bin schon psychisch krank deswegen
Hallo Waldemar, in unserem Podcast wird das Thema Inflationsprämie ausführlich besprochen: www.betriebsrat.com/video/97108/inflationspraemie-fuer-alle/16478/kfrqlgjauhk. Wir hoffen das kann dir weiterhelfen!
Viele Grüße
Sophia W.A.F. TH-cam-Team
@@BetriebsratVideo vielen Dank aber wenn es so ist dann kann ich nicht kämpfen weil der Arbeitgeber selbst entscheiden kann
Aber kann es nicht auch Vorteile haben, wenn man seine Diagnose nennt? Ich habe schließlich nichts zu verheimlichen, mein Arbeitgeber unterstellt z.B. uns allen gerne, wir seien gar nicht richtig krank, nur verweichlicht. Und mit der Diagnose kann ich vielleicht viel besser begründen, welche Änderungen am Arbeitsplatz Sinn machen.
Ich habe z.B. eine angeborene Neigung zu Nierensteinen. Und an meinem Arbeitsplatz ist essen und trinken verboten, Pausen sind jedoch an den meisten Tagen nicht möglich. Folglich trinke ich kaum, was meine Nierensteine wieder wachsen und gedeihen läßt.
Vielen Dank für Ihre Äußerung. Welche Gesundheitsdaten Sie im betrieblichen Eingliederungsmanagement preisgeben mögen ist eine höchstpersönliche Entscheidung. Für den Erfolg des Verfahrens ist eine Offenbarung konkreter Diagnosen in den allermeisten Fällen nicht erforderlich. Notwendig aber auch ausreichend ist, dass Sie dem Arbeitgeber mitteilen, was Sie 'brauchen', nicht was Sie 'haben'. Nicht korrekt ist ferner, dass einmal mitgeteilte Daten in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess unter keinen Umständen verwertet werden dürfen (das wird oftmals behauptet). Aus diesen beiden - wie ich finde: wichtigen - Gründen rate ich als Arbeitnehmeranwalt dazu, möglichst zurückhaltend mit der Weitergabe personenbezogener gesundheitsrelevanter Daten zu sein, auch und gerade im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen in diesem wichtigen Verfahren nämlich auch dann helfen, wenn er, wie regelmäßig, nicht im Bilde über Ihre konkreten Leiden ist. Sie müssen ihn nicht etwa im Einzelnen davon 'überzeugen', dass Sie wirklich etwas 'haben'. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Kann das Unternehmen finanzielle Hilfe von externen Stellen wie z.B. dem Bund, dem Kand usw. bekommen um es in den Arbeitsplatz zu investieren damit Fehlzeiten minimiert werden, und wenn es nur eine einzige Tätigkeit ist, die dem Arbeitnehmer Probleme bereitet und nur das zu Ausfallzeiten führt.
Bei einer Schwerbehinderung ab 50% gibt es Hilfe von den Integrationsämtern aber gemeint sind Arbeitnehmern die die 50% nicht haben.
Weil da scheitert es oft am Budget.
🌺🍀🌺🍀🌺🍀
😉😉🚀🚀
Fein wo waren Sie an Silvester um 24 Uhr - die Produktion stand still?😮
Beim Bleigießen...? :-) Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
aber seit 2018 ist Bleigießen verboten- denn Blei ist gesundheitsschädlich- ich empfehle für dieses Jahr eine Meditation - am besten eine Silvestermeditation- am besten mit Hörstöpsel damit Sie die Arbeitgeber weiter ärgern können.@@BetriebsratVideo
Guter Tipp, herzlichen Dank 😀 Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Sie erwähnen dass man keine v o l l s t ä n d i g e n Rehaberichte vorlegen muss, das impliziert dass man teile des Rehaberichtes vorlegen muss? Welche Teile?
Liebe Teilnehmerin Sims van See,
die Vorlage von Reha-Berichten im BEM will vom Betroffenen sorgfältig überlegt sein; ich rate zu größtmöglicher Vorsicht.
In einem guten Reha-Bericht wird an einer Stelle auch das sog. Restleistungsvermögen eines Beschäftigten beschrieben, ohne
dass dort genaue Diagnosen preisgegeben werden (Stichwort: sozialmedizinische Epikrise).
Nur dieser Teil des Reha-Berichts eignet sich zur Vorlage.
Freundliche Grüße
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Vielen Dank Herr RA Pastille
Aber vielleicht möchte der Arbeitnehmer gar nicht mehr in den Betrieb, daran schon mal gedacht ? 😅 Warum sagen Sie nicht, dass bei der Schnitzeljagd in Wahrheit nach Kündigungsgründen gesucht wird, zu denen der AG über das BEM erst Zugang erhält. Ohne BEM hätte er gar keine Möglichkeit den Arbeitnehmer während der AU zu sprechen oder auszufragen. 😅
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement ist natürlich freiwillig; da haben Sie Recht. Und manch ein Arbeitgeber versucht in der Tat, den Arbeitnehmer im 'BEM' auszuhorchen (was rechtswidrig ist). Doch Vorsicht: Nicht (!) am BEM teilzunehmen, rettet Sie keinesfalls vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, auch dann nicht, wenn Sie aktuell 'krankgeschrieben' sind. Und: Wer die BEM-Einladung ablehnt und weiterhin Fehlzeiten ansammelt, der macht dem Arbeitgeber den Ausspruch einer wirksamen Kündigung besonders leicht. Das zeigt - seit Jahren - die einschlägige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Deshalb werbe ich als Arbeitnehmeranwalt weiterhin dafür, dass Arbeitnehmer mit durch Fehlzeiten belasteten Arbeitsverhältnissen möglichst am BEM teilnehmen, dort auch konkrete Vorschläge einbringen, dabei jedoch nur solche Daten teilen, die für den Erfolg des BEM erforderlich sind. Eines noch: Macht der Arbeitgeber im BEM - wie in der Praxis häufig - grundlegende Fehler, wird hierdurch der Ausspruch einer wirksamen Kündigung weiter erschwert. Sie sehen vielleicht: Die Auswirkungen des BEM auf einen nachfolgenden Kündigungsschutzprozess sind differenziert zu betrachten. Hier gibt es - wie so häufig - keine ganz einfachen Lösungen. Einen schönen Gruß aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Darf man einen Anwalt mitnehmen zu so einem Gespräch als Begleit Person. ?
Wie viel kostet sowas wenn man sich Beim Anwalt beraten lässt ?
Mfg
Ja, der Rechtsanwalt kann vom Beschäftigten als sog. Vertrauensperson eigener Wahl ins betriebliche Eingliederungsmanagement hinzugezogen werden. Was das kostet ist Verhandlungssache zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Ich finde BEM nicht immer sinnvoll. Was ist wenn ein Flugbegleiter keinesfalls in seinen Job zurück möchte sondern z.B. in die Gastronomie wechseln möchte nach längerer Krankheit? In so einem Fall hilft BEM dem Arbeitnehmer nicht.
Danke für Ihre Frage. Mithilfe des betrieblichen Eingliederungsmanagements soll ein durch Fehlzeiten belastetes Arbeitsverhältnis 'gerettet' werden. Eine Rettung gegen den Willen des Arbeitnehmers kann natürlich nicht gelingen. Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Vielen Dank für die Infos. Also immer stark nach der krankheit ausfragen und alles protokollieren. Grüße aus der Personalabteilung.
Ich hatte Integrationsamt dabei nun soll ich ohne Integrationsamt antanzen vor dem nächsten BEM Gespräch. Habe ausdrücklich gesagt dass ich Integrationsamt den Termin mitteile u mab verweigert mir das vehement!! Es ginge nicht um BEM dann im 2. Satz es geht um meine Einschränkungen Gesundheit!!! Ich will nicht alleine hin aber werde ohne Zeugen unter Druck gesetzt! Auch mein Rest Urlaub aus dem krank wurde mir vollständig vorgegeben wann ich diesen zu nehmen habe! Man versucht mich auch zu versetzen was ich nicht will aber man mir sagt, man sei der Chef u könne alles machen. Mobbing Bossing macht mir zu schaffen aber das kann ich ja so nicht benennen. Was sagen u tun? Gerade wenn keine Zeugen da sind? Man will mich raus bekommen u fährt auf die Schiene um andere Dinge die mit dee Behinderung nichts zu tun haven, vorzuwerfen um eine Kündigung durch zu bekommen
Danke für Ihre Frage. 'Stolpern' Sie nach Möglichkeit nicht einfach in ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, sondern fragen Sie vorab nach, worum es geht. Ist es ein betriebliches Eingliederungsmanagement hat der Arbeitgeber auf Ihren Wunsch hin, wie Sie wissen, sehr wohl das Integrationsamt mit einzubeziehen. Geht es um sonstige 'Schwierigkeiten' im Beschäftigungsverhältnis läge ein sogenanntes Präventionsgespräch vor (nachzulesen: Paragraph 167 Abs. 1 SGB IX). Auch an einem solchen Gespräch darf das Integrationsamt teilnehmen. Weisen Sie den Arbeitgeber hierauf höflich hin, werden Sie nicht ausfällig, unterschreiben Sie nichts. So schnell sollten Sie sich nicht ins Bockshorn jagen lassen! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo vielen Dank für die Antwort. Ich habe 2 mal darauf hingewiesen und vorgeschlagen dass ich das Integrationsamt einlade u den Termin mitteile bzw anspreche. Man hat vehement das verneint und verweigert es mir. Die Ausrede kam, es ginge nicht um das BEM dann im 2. Satz hieß es, es ginge nochmal um meine Einschränkungen. Also geht es ja sehr wohl um dad BEM. Man wurde sehr sauer als ich sagte ich informiere das Integrationsamt zur Mitnahme u verneinte es weiterhin. Ich fühle mich in die Enge gedrängt.
Man hat den Eindruck, der Arbeitgeber ziele grundsätzlich auf die Kündigung des Arbeitnehmers ab. Nicht gut. Sucht hier jemand Aufträge zur Vertretung der ARbeitnehmer?
Käse, bin jetzt schon ausgebucht ;-) Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Aber die Realität sieht anders aus .... leider
Ändern Sie die Realität! Nutzen Sie aktiv die Chancen, die Ihnen das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet (Paragraph 167 Abs. 2 SGB IX). Der Arbeitgeber ist hier in der Pflicht! Freundliche Grüße Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
Wenn ein AN 3 mal im Jahr 6 Wochen krank war, muss dann 3 mal ein BEM Gespräch stattfinden? Gibt es da vorgaben oder ist das BEM dann freiweillig?
Liebe/r Teilnehmer/in Sims van See,
wie Sie richtig vermuten, muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
erneut anbieten, sobald dessen Fehlzeiten den Sechswochen-Zeitraum wieder überschritten haben.
Keineswegs ist der Arbeitgeber nach einmaliger Durchführung des Verfahrens aus dem Schneider.
Spätestens vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung erinnern sich viele Arbeitgeber unter dem Druck ihrer
eigenen Berater an die Rechtspflicht, das betriebliche Eingliederungsmanagement notfalls mehrfach anbieten zu müssen; im
Vorfeld einer Kündigung wird das Verfahren deshalb oftmals lieblos und nur pro forma durchgeführt.
Der an einem solchen Verfahren beteiligte Betriebsrat sollte diesen misslichen Umstand durchaus im Protokoll bzw.
seinem etwaigen Widerspruch gegen die beabsichtigte Arbeitgeberkündigung angemessen rügen (?Arbeitgeber hat aus
Betriebsratssicht nicht ernsthaft nach einer individuell angepassten Lösung für den Beschäftigten gesucht?).
Freundliche Grüße aus Berlin
Niklas Pastille, LL.M.
Rechtsanwalt und Mediator
@@BetriebsratVideo Herr RA Pastille Sie sind einfach spitze, es ist unglaublich wie kompetent Sie sind, und wie Sie bestimmt von einigen Ihrer Kollegen wissen ist es keine Selbstverständlichkeit. Ich bin gerade frisch raus aus dem Studium als Sozialpädagoge und muss sagen dass ich jetzt in der Einarbeitung aber auch vorher von den Professoren nie so klare und vollständige Antworten gekriegt habe.
Was tun wenn der Arbeitgeber versucht dich raus zu mobben und Betriebsrat tut dagegen Nichts
Versuchen Sie nach Möglichkeit erst einmal, den Betriebsrat um Hilfe zu bitten (Beschwerdeverfahren nach Paragraph 84, 85 BetrVG). Hilft das nicht, bleibt nur der möglichst frühzeitige Weg zum Rechtsanwalt. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator