Jetzt Habe ich Mal eine Frage ! Das war im Juli 2021! Und Zwar bin ich in Baden-Württemberg Zwischen Neckarbischofsheim - Adersbach ( Sinsheim ) 100 Km / H erlaubt ! Einer ist vor mir gefahren mit 50 Km/h ( es ist zwar Kurvig aber 70- 80 kann Mann da Locker Fahren!) Auf einer Graden Strecke wollte ich ihn Überholen ! In dem Moment wo ich angesetzt hatte ist der Vor mir ruckartig nach links gezogen ,habe daraufhin natürlich den Überholvorgang abgebrochen und habe im aus Reflex ( Schreck ) 2 mal gehubt und Lichthupe gegeben und habe den Abstand wieder Aufgebaut! Ist das Nötigung von dem Vorne dran ?? Habe immer Angst deswegen eine Anzeige zu bekommen ! ( Bin in der Probezeit)
Das ruckartig nach links Ziehen wäre Nötigung, wenn der Fahrer das absichtlich gemacht hätte, um Sie am Überholen zu hindern. Ohne Absicht/Vorsatz wäre es immer noch eine Ordnungswidrigkeit.
Angenommen auf einer relativ dicht befahrenen Autobahn: Wie ist das wenn die Überholenden knapp vor einem einscheren? Muß ich dann den Sicherheitsabstand herstellen? Durch mein abbremsen überholen mich dann weitere und scheren knapp ein. Somit müßte ich immer weiter und weiter abbremsen bis ich im ungünstigen Fall fast stehenbleibe.
Drängeln, Lichthupen, Dicht auffahren? Das ist für mich Alltag, passiert mir ständig. Die Polizei interessiert das NULL!
Jetzt Habe ich Mal eine Frage ! Das war im Juli 2021!
Und Zwar bin ich in Baden-Württemberg
Zwischen Neckarbischofsheim - Adersbach ( Sinsheim ) 100 Km / H erlaubt ! Einer ist vor mir gefahren mit 50 Km/h ( es ist zwar Kurvig aber 70- 80 kann Mann da Locker Fahren!) Auf einer Graden Strecke wollte ich ihn Überholen ! In dem Moment wo ich angesetzt hatte ist der Vor mir ruckartig nach links gezogen ,habe daraufhin natürlich den Überholvorgang abgebrochen und habe im aus Reflex ( Schreck ) 2 mal gehubt und Lichthupe gegeben und habe den Abstand wieder Aufgebaut!
Ist das Nötigung von dem Vorne dran ??
Habe immer Angst deswegen eine Anzeige zu bekommen !
( Bin in der Probezeit)
Das ruckartig nach links Ziehen wäre Nötigung, wenn der Fahrer das absichtlich gemacht hätte, um Sie am Überholen zu hindern. Ohne Absicht/Vorsatz wäre es immer noch eine Ordnungswidrigkeit.
Angenommen auf einer relativ dicht befahrenen Autobahn: Wie ist das wenn die Überholenden knapp vor einem einscheren? Muß ich dann den Sicherheitsabstand herstellen? Durch mein abbremsen überholen mich dann weitere und scheren knapp ein. Somit müßte ich immer weiter und weiter abbremsen bis ich im ungünstigen Fall fast stehenbleibe.