Das sind gem. amtl. Klassifizierung Anhänger für Sportgeräte. Auf ihnen stehen die dazugehörigen Sportgeräte. Wenn damit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden, ist sowas dem Privaten zuzuordnen. Zum Privaten gehört u.a. auch das private Wohnen. Folglich können sie auf einer privaten Auffahrt im reinen Wohngebiet abgestellt werden.
Moin, Erst mal nen schönen Gruss aus dem Emsland. Als Nachbar würde ich erst mal das Gespräch suchen und fragen ob ich eventuell helfen soll. In Bezug auf die Amtliche Geschichte frage ich mich jetzt ob es den erlaubt wäre zum Beispiel einen Wohnmobil von 8 Metern Länge , 2 Meter Breidte und 3 Meter Höhe hin zu stellen ???? Ich Wette irgendwo in deine Strasse oder Wohngebiet steht bestimmt eins und keiner meckert......
Diskussion beim Bier mit Bekanntem, der beim Baurechtsamt arbeitet: 1. In Ba-Wü ist es grundsätzlich nicht erlaubt, ein Boot auf dem Grundstück abzustellen. 2. Allerdings ist es am Bodensee aber "ortsüblich und deswegen nicht zu beanstanden" 3. Ist dein Hänger zugelassen? Na dann ist es ja kein Problem, denn einen Hänger darfst du natürlich auf deinem Stellplatz abstellen! Das Boot? Na das ist ja Ladung und die kann man nicht beanstanden. Ich werde es trotzdem nicht tun, weil es meine eigene Aussicht beeinträchtigen würde. Ich habe für kleines Geld einen Abstellplatz mit Strom und Wasser in einem landwirtschaftlichen Betrieb um die Ecke gefunden. Was man nicht tun sollte: Den Hafentrailer (6km/h) mit einem Traktor (oder anderem Zugfahrzeug), welcher nicht technisch auf 6km/h begrenzt ist, auf öffentlichen Strassen zu bewegen. Das kann nämlich teuer werden.
Ich bezweifel, dass hier das Baurecht richtig angewandt wurde. Ich kann in meiner Einfahrt auch einen ausgebauten Bulli hinstellen, das löst nach BauGB doch keine Abstandsflächen aus. Das ist absoluter Humbug. Eine bauliche Anlage die mit eigener Schwere auf dem Boden steht, ist eine bauliche Anlage. Ein Boot auf einem Trailer doch nicht. Bauliche Anlagen sind in der Landesbauordnung geregelt. Stellplätze selbst gelten wie Garagen als bauliche Anlagen. Garagen gelten hinsichtlich Abstandsflächen als privilegiert, jedenfalls bis 9 m Länge und lösen keine Abstandsflächen aus. Das Boot darf halt die Gesundheit der Umgebung durch Lärm, Gerüche etc nicht schadet. Die Anwendung des Baurechts ist in diesem Fall wie in dem Schreiben aufgeführt nicht rechtssicher.
dreist ... ich wäre gleich los gefahren und hätte noch eins gekauft und ihn gefragt ob er auch eins will ... unfassbar ob du eine werft aufgemacht hast ....
Moin aus dem Norden! Hast du dich dazu anwaltlich beraten lassen? Ich hab jetzt keine ahnung ob das Bundesland abhängig ist, aber das wäre ein grund Bayern zu verlassen. ;)
Nein hab mich dazu nicht beraten lassen, weil es für mich von Anfang an klar war, das die Boote nur kurze Zeit dort stehen bleiben. Wenn dann würde ich nicht nur das Bundesland verlassen ;)
Hi, ich würde mal empfehlen die vom Landratsamt genannten Gesetzen om Netz zu lesen. Jeder Anwalt hätte Spaß daran dieses schreiben zu entkräften. Was die sich da aus den fingern sagen ist unfassbar ! Den Bebauungsplan kenne ich natürlich nicht. Grundsätzlich ist auch der bootsstellplatz zu bewerten und nicht das darauf stehend boot. Lass dich da nicht ins bockshorn jagen, alles was gebaut wird ist zu bewerten und nicht was abgestellt wird. Du baust keinen Stellplatz - du stellst einen sportanhänger mit einem Boot ab.
Das tut mir aber wirklich leid wegen deinen Schwierigkeiten - Nur glaube ich ist der Arbeits Lärm das ursprüngliche Problem des Nachbarn und nicht eine Aussicht auf ein Boot .
Ich spreche nicht nur das neue Boot an sondern auch die Glastron Motor Laufgeräusche . Hab selber einen 115PS Yamaha V4 und die machen schon Krach 😏. Faire Lösung vom Nachbarn wäre direkte Ansprache und ihr hättet euch wegen Lärmemission auf eine für beide Seiten tragbare Lösung geeinigt .
Verstehe ich nicht, dann dürfte ja ein Wohnmobil auch nicht da stehen. Gruselig. Das heißt du darfst dir kein Boot kaufen und bei dir parken um z.b. das Boot dann mit in den Urlaub nehmen? Was für ne Sauerei
Na, wer solche Freunde(Nachbarn) hat braucht keine Feinde....
Das sind gem. amtl. Klassifizierung Anhänger für Sportgeräte. Auf ihnen stehen die dazugehörigen Sportgeräte. Wenn damit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden, ist sowas dem Privaten zuzuordnen. Zum Privaten gehört u.a. auch das private Wohnen. Folglich können sie auf einer privaten Auffahrt im reinen Wohngebiet abgestellt werden.
Moin, Erst mal nen schönen Gruss aus dem Emsland.
Als Nachbar würde ich erst mal das Gespräch suchen und fragen ob ich eventuell helfen soll.
In Bezug auf die Amtliche Geschichte frage ich mich jetzt ob es den erlaubt wäre zum Beispiel einen Wohnmobil von 8 Metern Länge , 2 Meter Breidte und 3 Meter Höhe hin zu stellen ???? Ich Wette irgendwo in deine Strasse oder Wohngebiet steht bestimmt eins und keiner meckert......
Diskussion beim Bier mit Bekanntem, der beim Baurechtsamt arbeitet:
1. In Ba-Wü ist es grundsätzlich nicht erlaubt, ein Boot auf dem Grundstück abzustellen.
2. Allerdings ist es am Bodensee aber "ortsüblich und deswegen nicht zu beanstanden"
3. Ist dein Hänger zugelassen? Na dann ist es ja kein Problem, denn einen Hänger darfst du natürlich auf deinem Stellplatz abstellen! Das Boot? Na das ist ja Ladung und die kann man nicht beanstanden.
Ich werde es trotzdem nicht tun, weil es meine eigene Aussicht beeinträchtigen würde. Ich habe für kleines Geld einen Abstellplatz mit Strom und Wasser in einem landwirtschaftlichen Betrieb um die Ecke gefunden.
Was man nicht tun sollte: Den Hafentrailer (6km/h) mit einem Traktor (oder anderem Zugfahrzeug), welcher nicht technisch auf 6km/h begrenzt ist, auf öffentlichen Strassen zu bewegen. Das kann nämlich teuer werden.
Ich bezweifel, dass hier das Baurecht richtig angewandt wurde. Ich kann in meiner Einfahrt auch einen ausgebauten Bulli hinstellen, das löst nach BauGB doch keine Abstandsflächen aus. Das ist absoluter Humbug. Eine bauliche Anlage die mit eigener Schwere auf dem Boden steht, ist eine bauliche Anlage. Ein Boot auf einem Trailer doch nicht. Bauliche Anlagen sind in der Landesbauordnung geregelt. Stellplätze selbst gelten wie Garagen als bauliche Anlagen. Garagen gelten hinsichtlich Abstandsflächen als privilegiert, jedenfalls bis 9 m Länge und lösen keine Abstandsflächen aus. Das Boot darf halt die Gesundheit der Umgebung durch Lärm, Gerüche etc nicht schadet. Die Anwendung des Baurechts ist in diesem Fall wie in dem Schreiben aufgeführt nicht rechtssicher.
Na Toller nachbar, lad ihn zur probefahrt ein und dann Kiel holen. Gruß aus Wilhelmshaven
Tolle Melde-Nachbarn, statt Hilfe anzubieten erstmal andere Anzeigen.
dreist ... ich wäre gleich los gefahren und hätte noch eins gekauft und ihn gefragt ob er auch eins will ... unfassbar ob du eine werft aufgemacht hast ....
Der nachbar ist meistens der grösste feind.
Top Video,sehr interessant👍
Ich würde gerne Boote sehen. Erst mal beim Anwalt Rat einholen und dann weiter sehen.
Moin aus dem Norden! Hast du dich dazu anwaltlich beraten lassen? Ich hab jetzt keine ahnung ob das Bundesland abhängig ist, aber das wäre ein grund Bayern zu verlassen. ;)
Nein hab mich dazu nicht beraten lassen, weil es für mich von Anfang an klar war, das die Boote nur kurze Zeit dort stehen bleiben.
Wenn dann würde ich nicht nur das Bundesland verlassen ;)
@@MacScherix Ich hätte den Kerl trotzdem des Grundstücks verwiesen. Privatgrundstück bleibt privat ohne Durchsuchungsbeschluss. 😎
@@beibootTV Bin ich auch der Meinung. Er war ja aber eh schon runter vom Grundstück als ich ihn angesprochen hatte.
finde die nächsten videos von der restaurieren Century Cortez 270 nicht
Hi, ich würde mal empfehlen die vom Landratsamt genannten Gesetzen om Netz zu lesen. Jeder Anwalt hätte Spaß daran dieses schreiben zu entkräften. Was die sich da aus den fingern sagen ist unfassbar !
Den Bebauungsplan kenne ich natürlich nicht. Grundsätzlich ist auch der bootsstellplatz zu bewerten und nicht das darauf stehend boot.
Lass dich da nicht ins bockshorn jagen, alles was gebaut wird ist zu bewerten und nicht was abgestellt wird. Du baust keinen Stellplatz - du stellst einen sportanhänger mit einem Boot ab.
Wäre ich dein Nachbar ich würde dir sogar mithelfen.
Das tut mir aber wirklich leid wegen deinen Schwierigkeiten - Nur glaube ich ist der Arbeits Lärm das ursprüngliche Problem des Nachbarn und nicht eine Aussicht auf ein Boot .
Gut möglich allerdings war ja bisher noch nicht viel Lärm gewesen (außer die beiden Motoren die mal für je 15min liefen)
Ich spreche nicht nur das neue Boot an sondern auch die Glastron Motor Laufgeräusche . Hab selber einen 115PS Yamaha V4 und die machen schon Krach 😏. Faire Lösung vom Nachbarn wäre direkte Ansprache und ihr hättet euch wegen Lärmemission auf eine für beide Seiten tragbare Lösung geeinigt .
Die Guten nachbarn,die kunnen auch nicht mher haben von andere leute.die welt ist kaput
Kommen noch weitere Boot Videos ?
Definitiv ;) bin gerade mittendrin am produzieren. Kommt bald
Also mir währe es egal was mein Nachbar für ein Hobby voll unnötig die Anzeige
Scheiß Nachbar. Aber was soll man machen, mir fehlen die Worte und das hobby ist demnach gerade gestorben.
Verstehe ich nicht, dann dürfte ja ein Wohnmobil auch nicht da stehen.
Gruselig.
Das heißt du darfst dir kein Boot kaufen und bei dir parken um z.b. das Boot dann mit in den Urlaub nehmen? Was für ne Sauerei
Bei 3:03 ist halt so, ist alles falsch gemacht worden. Man hat sich damit auf deren Rechtskreis eingelassen. Ende!!!!!!