Hallo. Ich habe den gleichen Flaschenschlitten in meinem Wagen. Wie lang ist der schwarze Schlauch den du verwendet hast. Und hast Du vorne schon mal eine normale Flasche hingestellt. Gibt es dabei Probleme?
Hallo Holger, habe gerade darüber sinniert, ob ich damit nicht auch meinen Küchenherd und meine Gas-Zentralheizung im Wohngebäude damit laufen lassen könnte?
Moin, theoretisch möglich sofern deine Heizung und dein Herd mit Propan betrieben werden kann. Allerdings glaube ich das eine 11kg Füllung beim betrieb einer Zentralheizung nicht lange hält. Grüße aus Cuxhaven
@@step_out_for_freedom , Gruß vom bayerischen Untermain, mein Haus hat Erdgas. Ist mir klar, dass der Betrieb mit einer kleinen Gasflasche nicht lange hält. Nutze ich nur den Herd, hätte ich eine Woche lang warmes Essen. Das ist besser als nichts. Bequemer hätte ich es mit einem Ofen. Weitere Gasflaschen und Kocher stehen im Notfall aber auch zur Verfügung nebst 1000 Kerzen, einer Spiritusheizung und 5 Petroleumheizungen.
@@step_out_for_freedom,hallo Wird in vielen Ländern, zB ,Frankreich, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien Griechenland, etc so gehandhabt 😮. Nur hier im besten Deutschland aller Zeiten, wird immer alles zum Drama. Beste Grüße
Hallo Holger. Hast Du die Anlage schon prüfen und eintragen lassen? Wir hatten bis vor 3 Jahren eine grüne Wynengas-Flasche zum selber tanken. Aufgrund der sich stetig verschärfenden Regeln für Gastanks (150 kp-Sicherung, Füllschläuche nur noch in fester Rohranlage usw.) hatte ich keine weitere Lust mehr, weil hier im Ruhrgebiet ohne die Änderungen am Einbau kein Prüfer die Anlage abgenommen hätte. Hat sich da nun was zum Besseren geändert? Gruß aus Wattenscheid.
Moin Uwe, eine eintragung ist nicht mehr notwendig da die Befüllflasche mittlerweile als Tauschflasche angesehen wird. Deswegen hatten wir uns für dieses System entschieden. Es hat sogar noch den Vorteil das ich jederzeit tanken kann, mir das Schleppen spare und die Füllung je nach Land günstiger ist. Grüße aus Cuxhaven
Ok, dann hat sich da ja mal was zugunsten der Verbraucher verändert. Bis damals war das Thema höchst brisant. Meine damalige Tankflasche (11 kg) musste gesichert sein wie Fort Knox (damit man sie zum Befüllen nicht rausholen kann wegen zu großer Gefahr), während die 2. Alu-/Tauschflasche nur mit einer Strippe im Gaskasten befestigt werden musste. @@step_out_for_freedom
@@uwedanz1, nein, es hat sich für Befüllflaschen mit R67.01 Normung, wie die hier gezeigte Gaslow Flasche oder auch die Wynen Flasche nichts geändert. Lediglich Befüllflaschen, die nicht nach R67.01 genormt sind, zur Zeit ist das einzig und alleine die Alugas Travelmate, dürfen so verbaut werden wie hier gezeigt.
@@step_out_for_freedom Kein Problem. Die Gurte sind nicht zulässig. In der neuen Verordnung steht drin: Die Flasche darf nur mit Hilfe von Werkzeug in ihrer Position entnehmbar sein. Hier nochmal als Text: Ist die Gasflasche fest eingebaut und kann nur mit Werkzeug entfernt werden, wird der “Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung” zum Gastank. Umgangssprachlich nennt man sie Gastankflasche. Mit einer fest eingebauten Gasflasche kannst du dir den Gasflaschentausch sparen und Flüssiggas einfach an einer LPG-Tankstelle nachfüllen.
Der Einbau ist so nicht zulässig. Hier kommt es nämlich auf die Normung der "Tankflasche" an. Da die Gaslow nach ECE R67.01 genormt ist, ist sie auch entsprechend den Regeln nach R67.01 zu verbauen, das heisst, die Flasche muss fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden werden, um die geforderten Kräfte von 20g in Fahrtrichtung und 8g quer zur Fahrtrichtung aushalten zu können. Desweiteren feste Verrohrung vom Entnahmeventil zum Druckregelgerät, Aussenbefüllanschluss, TÜV Abnahme und Eintrag in die Fahrzeugpapiere. So wie es hier verbaut wurde, wäre es bei der Alugas Travelmate zulässig, die momentan die einzige "Tankflasche" ist, die nicht nach R67.01 genormt ist. "Gaslow Tankflaschen Die Zulassung erfolgt nach 67R-01 (Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich). " Gruß von einem G607 Sachkundigen.
Hallo, eine Gastankflasche muss nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden werden da sie bei einer Gasprüfung als Tauschflasche anzusehen ist. Auch handelt es sich hier um eine Gastankflasche zum betreiben einer Heizung,Kühlschrank etc. und nicht zum betreiben eines Antriebmotors.Die angesprochene Norm ECE R67.01 ist eine Norm für Anforderungen an eine Autogasanlage. Mfg.
@@step_out_for_freedom, falsch, es kommt auf die Normung des Gasdruckbehälters an. Und die Gaslow Gasdruckbehälter sind nach R67.01 genormt und müssen entsprechend nach den Regeln R67.01 verbaut werden und vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden. Einziger Gasdruckbehälter, der derzeit als Flasche genormt ist, ist Alugas Travelmate. Ich bin selber Sachkundiger nach G607 und führe Gasprüfungen durch und muss regelmäßig zu Fortbildungen. Letzte Überarbeitung der G607 war im August 2022, meine letzte Fortbildung war im Mai 2023. Sie sollten sich richtig informieren, bevor Sie etwas kundtun, was nicht so ist. Es kommt ganz klar auf die Normung des jeweiligen Gasdruckbehälters an. Ihr Einbau ist so, wie er gemacht wurde, unzulässig und wird bei keiner Gasprüfung so abgenommen.
@@step_out_for_freedom Eine Tankflasche mit Zulassung als Flüssiggastank nach ECE R 67.01 (Flüssiggastank in Flaschenform) muss dieselben Installationsvorschriften wie jeder andere Flüssiggastank erfüllen, so auch die Anforderungen an die Aufnahme von Kräften (20 g in Fahrtrichtung/8 g waagerecht quer zur Fahrtrichtung), was im normalen Flaschenkasten an der Holzrückwand (ohne Hilfsrahmen zum Fahrzeugrahmen) in der Regel nicht gewährleistet ist. Außerdem ist die Verbindung zum Druckregler an der Wand mittels Hochdruckschlauch nicht erlaubt (nur Druckregler direkt am Entnahmeventil mit anschließender fester Verrohrung). Eine fest installierte Befüll-Einrichtung ist bei Tanks in Flaschenform in der Regel notwendig. Anmerkung: geforderte Kraftübertragung (20 g) durch Bügel - geprüft im Crashversuch Bestätigung des Tankherstellers, dass Sockelschweißnähte 20 g aushalten Einbauabnahme nach Paragraph 19(2) StVZO + Eintrag in Zulassungsbescheinigung
@@step_out_for_freedom, ich schlage Ihnen vor, sich mal richtig schlau zu machen, bevor Sie hier Unsinn zum besten geben. Die G607 wurde zuletzt im August 2022 geändert und darin ist festgelegt, das Tankflaschen bezüglich Ihrer Normung zu unterscheiden sind. Ist die Tankflasche nach R67.01 genormt, so wie Ihre verbaute Gaslow-Flasche, gelten auch die Regeln nach R67.01. Dies geht aus der EN 1949 hervor, auf die sich die G607 bezieht. Ist die Tankflasche als Flasche genormt, so ist sie wie eine Tauschflasche zu bewerten. Allerdings gilt dann auch, das Flaschen nicht selbst befüllt werden dürfen, sondern nur an dafür geeigneten Stellen von dafür besonders geschultem Personal. Es haben sich auch Ende 2023 keine Richtlinien im Bezug auf Tankflaschen geändert. Wie schon beschrieben, wren die letzten Änderungen im August 2022 und werden seitdem so geschult. Vorher galten für alle Tankflaschen, auch wenn sie nicht nach R67.01 genormt waren, die Anforderungen der R67.01.
Hallo. Ich habe den gleichen Flaschenschlitten in meinem Wagen. Wie lang ist der schwarze Schlauch den du verwendet hast. Und hast Du vorne schon mal eine normale Flasche hingestellt. Gibt es dabei Probleme?
Hallo Holger, habe gerade darüber sinniert, ob ich damit nicht auch meinen Küchenherd und meine Gas-Zentralheizung im Wohngebäude damit laufen lassen könnte?
Moin, theoretisch möglich sofern deine Heizung und dein Herd mit Propan betrieben werden kann. Allerdings glaube ich das eine 11kg Füllung beim betrieb einer Zentralheizung nicht lange hält.
Grüße aus Cuxhaven
@@step_out_for_freedom , Gruß vom bayerischen Untermain, mein Haus hat Erdgas. Ist mir klar, dass der Betrieb mit einer kleinen Gasflasche nicht lange hält.
Nutze ich nur den Herd, hätte ich eine Woche lang warmes Essen. Das ist besser als nichts. Bequemer hätte ich es mit einem Ofen. Weitere Gasflaschen und Kocher stehen im Notfall aber auch zur Verfügung nebst 1000 Kerzen, einer Spiritusheizung und 5 Petroleumheizungen.
@@step_out_for_freedom,hallo
Wird in vielen Ländern, zB ,Frankreich, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien Griechenland, etc so gehandhabt 😮.
Nur hier im besten Deutschland aller Zeiten, wird immer alles zum Drama.
Beste Grüße
Hallo Holger. Hast Du die Anlage schon prüfen und eintragen lassen? Wir hatten bis vor 3 Jahren eine grüne Wynengas-Flasche zum selber tanken. Aufgrund der sich stetig verschärfenden Regeln für Gastanks (150 kp-Sicherung, Füllschläuche nur noch in fester Rohranlage usw.) hatte ich keine weitere Lust mehr, weil hier im Ruhrgebiet ohne die Änderungen am Einbau kein Prüfer die Anlage abgenommen hätte. Hat sich da nun was zum Besseren geändert?
Gruß aus Wattenscheid.
Moin Uwe, eine eintragung ist nicht mehr notwendig da die Befüllflasche mittlerweile als Tauschflasche angesehen wird. Deswegen hatten wir uns für dieses System entschieden. Es hat sogar noch den Vorteil das ich jederzeit tanken kann, mir das Schleppen spare und die Füllung je nach Land günstiger ist.
Grüße aus Cuxhaven
Ok, dann hat sich da ja mal was zugunsten der Verbraucher verändert. Bis damals war das Thema höchst brisant. Meine damalige Tankflasche (11 kg) musste gesichert sein wie Fort Knox (damit man sie zum Befüllen nicht rausholen kann wegen zu großer Gefahr), während die 2. Alu-/Tauschflasche nur mit einer Strippe im Gaskasten befestigt werden musste. @@step_out_for_freedom
@@uwedanz1, nein, es hat sich für Befüllflaschen mit R67.01 Normung, wie die hier gezeigte Gaslow Flasche oder auch die Wynen Flasche nichts geändert.
Lediglich Befüllflaschen, die nicht nach R67.01 genormt sind, zur Zeit ist das einzig und alleine die Alugas Travelmate, dürfen so verbaut werden wie hier gezeigt.
Genauso ist es. Sogar die Gaslow Bedienungsanleitung sagt eindeutig, dass fest verbaut werden muss und zeigt sogar das Bild des Trägers hierfür. LG
Schöne Dokumentation einer Befüllflasche für LPG. Leider ist dieser Einbau so "illegal"! Grüße von der Tankstelle in Bad Bederkesa. 🙂
Hallo, ich wüßte nicht was an diesem Einbau illegal sein sollte,da sich die Gesetzeslage bezüglich Befüllflaschen geändert hat!
@@step_out_for_freedom Kein Problem. Die Gurte sind nicht zulässig. In der neuen Verordnung steht drin: Die Flasche darf nur mit Hilfe von Werkzeug in ihrer Position entnehmbar sein. Hier nochmal als Text: Ist die Gasflasche fest eingebaut und kann nur mit Werkzeug entfernt werden, wird der “Gasdruckbehälter zur Selbstbetankung” zum Gastank. Umgangssprachlich nennt man sie Gastankflasche. Mit einer fest eingebauten Gasflasche kannst du dir den Gasflaschentausch sparen und Flüssiggas einfach an einer LPG-Tankstelle nachfüllen.
@@Haag1975 th-cam.com/video/fVnGLjwmbW4/w-d-xo.html
@@step_out_for_freedom Der hat es richtig mit Spannblech-Schelle.
@@Haag1975 bei 5:10min wird es genau erklärt.
Der Einbau ist so nicht zulässig. Hier kommt es nämlich auf die Normung der "Tankflasche" an.
Da die Gaslow nach ECE R67.01 genormt ist, ist sie auch entsprechend den Regeln nach R67.01 zu verbauen, das heisst, die Flasche muss fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden werden, um die geforderten Kräfte von 20g in Fahrtrichtung und 8g quer zur Fahrtrichtung aushalten zu können. Desweiteren feste Verrohrung vom Entnahmeventil zum Druckregelgerät, Aussenbefüllanschluss, TÜV Abnahme und Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
So wie es hier verbaut wurde, wäre es bei der Alugas Travelmate zulässig, die momentan die einzige "Tankflasche" ist, die nicht nach R67.01 genormt ist.
"Gaslow Tankflaschen
Die Zulassung erfolgt nach 67R-01 (Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich). "
Gruß von einem G607 Sachkundigen.
Hallo, eine Gastankflasche muss nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden werden da sie bei einer Gasprüfung als Tauschflasche anzusehen ist. Auch handelt es sich hier um eine Gastankflasche zum betreiben einer Heizung,Kühlschrank etc. und nicht zum betreiben eines Antriebmotors.Die angesprochene Norm ECE R67.01 ist eine Norm für Anforderungen an eine Autogasanlage.
Mfg.
@@step_out_for_freedom, falsch, es kommt auf die Normung des Gasdruckbehälters an. Und die Gaslow Gasdruckbehälter sind nach R67.01 genormt und müssen entsprechend nach den Regeln R67.01 verbaut werden und vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Einziger Gasdruckbehälter, der derzeit als Flasche genormt ist, ist Alugas Travelmate.
Ich bin selber Sachkundiger nach G607 und führe Gasprüfungen durch und muss regelmäßig zu Fortbildungen. Letzte Überarbeitung der G607 war im August 2022, meine letzte Fortbildung war im Mai 2023.
Sie sollten sich richtig informieren, bevor Sie etwas kundtun, was nicht so ist.
Es kommt ganz klar auf die Normung des jeweiligen Gasdruckbehälters an.
Ihr Einbau ist so, wie er gemacht wurde, unzulässig und wird bei keiner Gasprüfung so abgenommen.
@@step_out_for_freedom Eine Tankflasche mit Zulassung als Flüssiggastank nach ECE R 67.01 (Flüssiggastank in
Flaschenform) muss dieselben Installationsvorschriften wie jeder andere Flüssiggastank
erfüllen, so auch die Anforderungen an die Aufnahme von Kräften (20 g in Fahrtrichtung/8 g
waagerecht quer zur Fahrtrichtung), was im normalen Flaschenkasten an der Holzrückwand
(ohne Hilfsrahmen zum Fahrzeugrahmen) in der Regel nicht gewährleistet ist. Außerdem ist die
Verbindung zum Druckregler an der Wand mittels Hochdruckschlauch nicht erlaubt (nur
Druckregler direkt am Entnahmeventil mit anschließender fester Verrohrung). Eine fest
installierte Befüll-Einrichtung ist bei Tanks in Flaschenform in der Regel notwendig.
Anmerkung:
geforderte Kraftübertragung (20 g) durch Bügel - geprüft im Crashversuch
Bestätigung des Tankherstellers, dass Sockelschweißnähte 20 g aushalten
Einbauabnahme nach Paragraph 19(2) StVZO + Eintrag in Zulassungsbescheinigung
@@Frank-vk7re Ich schlage eine erneute Fortbildung vor,da sich Ende 2023 einige Richtlinien im Bezug auf Gastankflaschen geändert haben!
@@step_out_for_freedom, ich schlage Ihnen vor, sich mal richtig schlau zu machen, bevor Sie hier Unsinn zum besten geben.
Die G607 wurde zuletzt im August 2022 geändert und darin ist festgelegt, das Tankflaschen bezüglich Ihrer Normung zu unterscheiden sind.
Ist die Tankflasche nach R67.01 genormt, so wie Ihre verbaute Gaslow-Flasche, gelten auch die Regeln nach R67.01. Dies geht aus der EN 1949 hervor, auf die sich die G607 bezieht.
Ist die Tankflasche als Flasche genormt, so ist sie wie eine Tauschflasche zu bewerten. Allerdings gilt dann auch, das Flaschen nicht selbst befüllt werden dürfen, sondern nur an dafür geeigneten Stellen von dafür besonders geschultem Personal.
Es haben sich auch Ende 2023 keine Richtlinien im Bezug auf Tankflaschen geändert. Wie schon beschrieben, wren die letzten Änderungen im August 2022 und werden seitdem so geschult. Vorher galten für alle Tankflaschen, auch wenn sie nicht nach R67.01 genormt waren, die Anforderungen der R67.01.