E-Ladestationen für MFH: Mieter-Anspruch, Probleme, Tipps für die Umsetzung

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  • เผยแพร่เมื่อ 14 ม.ค. 2023
  • Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch, mittlerweile sieht man immer mehr Elektro-Autos auf den Straßen. In Zukunft werden sehr wahrscheinlich viele Stellplatzmieter eine Ladestation an ihrem Stellplatz installieren wollen, um bequem über Nacht zu laden. Und der Gesetzgeber hat sogar einen Anspruch auf Einbau einer solchen Lademöglichkeit geschaffen. Allerdings müssen bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch die Miteigentümer der baulichen Veränderung zustimmen. Wie du als Vermieter das Ganze praktisch umsetzen kannst besprechen wir in diesem Video. Dazu bekommst du 2 konkrete Tipps, was du vertraglich mit deinem Mieter bezüglich der Ladestation vereinbaren solltest. Auch wenn dich das jetzt gerade noch nicht betrifft, irgendwann kommt das Thema auf dich als Mieter oder Vermieter zu, insofern solltest du dir dieses Video bis zum Ende anschauen.
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    Mittlerweile sieht man immer mehr Autos auf der Straße, die hinten ein „E“ auf dem Nummernschild haben, also mit einem Elektromotor ausgestattet sind und mit Strom fahren. Ob du und ich die Elektromobilität generell unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten gut oder schlecht finden, lassen wir jetzt hier mal außen vor. In diesem Video geht es darum, wie du mit dem gesetzlich verankerten Anspruch auf Installation einer Lademöglichkeit in der Praxis umgehen kannst, gerade wenn du Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaften bist. Und welche Hürden dabei überwunden werden müssen.
    Richtig gut in den Alltag einbauen lässt sich das Laden hauptsächlich zu Hause oder am Arbeitsplatz, denn dort verbringst du täglich mehrere Stunden. Aber an beiden Orten mangelt es an Ladesäulen. Und auch im öffentlichen Raum gibt es zu wenig Ladestationen für die stark wachsende Flotte der E-Fahrzeuge, ebenso fehlen diese in privaten Garagen und Tiefgaragen.
    Der Gesetzgeber hat im Mietrecht (§554 BGB) und auch im Wohnungsgesetz (WEG §20) den Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit festgeschrieben, aber es hakt bei der praktischen Umsetzung der Vorschriften. Viele vermietete Stellplätze gehören zu Mehrfamilienhäusern, so dass die Plätze Bestandteil eines größeren Parkplatzes oder einer Tiefgarage sind. Sehr oft haben die einzelnen Wohnungen und Stellplätze unterschiedliche Eigentümer, so dass die bauliche Veränderung - denn das ist die Installation einer Ladestation - auch die Eigentümergemeinschaft betrifft. Und so muss vor der Installation einer Ladestation in jedem Fall die Zustimmung auf einer Eigentümerversammlung eingeholt werden.
    Und dann geht es um einige Herausforderungen und Probleme, die sich bei der Umsetzung in der Praxis ergeben. Und auch, wie du das lösen kannst. Dazu bieten wir kostenlos ein PDF-Paper an, das du anfordern kannst.
    Generell herrscht eine gewisse Unsicherheit in Detailfragen, weil es zu den relativ neuen Vorschriften des BGB, WEG u. GEIG, bisher kaum Rechtsprechung gibt. Erst mit Urteilen in höheren Instanzen wird eine gewisse Sicherheit eintreten.
    Kurz sprechen wir im Video noch über das „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz“ - „GEIG“ abgekürzt, das Eigentümern bauliche Vorgaben bezüglich der Vorrichtungen für die Ladeinfrastruktur macht.
    Und wir geben 2 konkrete Tipps für vertragliche Vereinbarungen mit deinem Mieter bzgl. der Installation der E-Ladestationen.
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    #Elektromobilität #E-Mobilität #FörderungenEAuto2023 #E-Ladestation
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ความคิดเห็น • 28

  • @windkante6210
    @windkante6210 ปีที่แล้ว

    Perfekt zusammengefasst, besten Dank 😊👍

    •  ปีที่แล้ว +1

      Gern geschehen! Danke für das Lob😀

  • @frankholzapfel8784
    @frankholzapfel8784 8 หลายเดือนก่อน

    In unserem Mehrfamilienhaus wurde beschlossen einen Stellplatz außerhalb der Tiefgarage zum Ladeplatz auszubauen. Um eine Auslastung zu errreichen und die Amortisation zu ermöglichen (ca 6500€ Kosten) sollen auch Mieter in einem Wohnblock über die Straße die selber keine Lademöglichkeit haben laden dürfen. Ein Dienstleister soll mit der Abrechnung beauftragt werden. Leider hat das Bauamt dies abgelehnt weil dann das Verhältnis von Stellplätzen zu Wohnungen unter den Teiler von 1.5 fällt. Soviel zur Verkehrswende....

    •  8 หลายเดือนก่อน

      Unfassbar. Das widerspricht dem politischen Willen in D. Im gerade beschlossenen Pakt zur Beschleunigung von Planungs-/Genehmigungsprozessen soll ja sogar auf den Nachweis von Stpl. bei DG-Ausbau usw. verzichtet werden. Aber auf kommunaler Ebene oft schwierig. In diesem Fall lohnt es sich evtl., den Fall dem Bürgermeister oder nächst höheren Gremien auf Landesebene sowie der Presse vorzutragen, um Druck auf das Bauamt auszuüben. Man könnte auch die Mieter im Haus gegenüber einbeziehen.

  • @phoenixmotion7660
    @phoenixmotion7660 9 หลายเดือนก่อน

    Hallo Herr Klayziewski,
    vielen Dank für Ihre gut verständlichen und ausführlichen Ausführungen. Ich hätte diesbezüglich einmal eine Frage, die auch für andere von Interesse sein könnte. In unserer WEG (7 Eigentümer) hat ein Eigentümer (Besitzer einer Fahrschule) eigenmächtig zwei Wallboxen an die Außenwand (Gemeinschaftseigentum) unseres Objektes/Hauses angebracht. Hierzu gab es keinen Beschluss. Bald steht eine Eigentümerversammlung an, in der er sich wohl ein "Abnicken" der restlichen Eigentümer vorstellt, da er ja rechtlich einen Anspruch darauf hat. Er hat ja Tatsachen geschaffen. Ich habe nichts dagegen, daß er sich Wallboxen anbringen möchte, aber das wie sehe ich allerdings etwas anders. Die jeweilige Ausgestaltung obliegt ja der Eigentümergemeinschaft, also hat wohl ein Mitspracherecht. Es bestünde die Möglichkeit, das er eine Ladesäule etwas weiter weg vom Gebäude platziert und dort die Wallboxen anbringt. Da er seine Autos auch über Nacht lädt habe ich etwas "Bauchschmerzen" falls doch mal etwas schiefläuft und die Fassade dann in Brand gerät (Styroporfassade, Brandschutzklasse unbekannt, Baujahr 2002). Ich weiß, das Sie keine Rechtsberatung diesbezüglich machen können, wäre aber interessant mal Ihre Meinung zu hören oder die, welche Erfahrungen diesbezüglich haben. Wie sehen Sie meine Chancen (wenn ich die übrigen Miteigentümer von meiner Idee überzeugen könnte), das wir das beschließen und er quasi "umbauen" muß? Es geht mir rein um die Ausgestaltung. Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen

    •  9 หลายเดือนก่อน

      Danke für die Frage. Da das Recht auf Wallboxen relativ neu sind, haben wir tatsächlich einen solchen Fall noch nicht gehabt. Wie Sie schreiben hätte der Miteigentümer auf jeden Fall VORHER die Erlaubnis mit den BEdingungen einholen müssen. Im Video hatten wir ja ein Beispiel für die Bedingungen gebracht, die eine ETG stellen kann. Ich sehe also sehr gute Chancen, dass der Miteigentümer ´umbauen´ muss. Der Beschluss sollte nicht auf den Miteigentümer/Umbau abgestellt sein, sondern die Erlaubnis mit den evtl. Voraussetzungen beinhalten (anderer Standort usw). Wenn das dann zur Konsequenz hätte, dass der Miteigentümer etwas ändern müsste (´Umbau´), dann ist das so. Konsequenz aus dem Beschluss.
      Wegen evtl. Brandgefahr gibt es entsprechende Bauvorschriften u. Normen, die bei einer Aufstellung von Wallboxen vom Elektriker eingehalten werden müssen. Verstößt eine Wallbox dagegen, kann sowieso ein Abbau verlangt werden bzw. muss die Verwaltung sogar reagieren. Brandschutz-Sachverständige sind hier die richtigen Ansprechpartner.

    • @phoenixmotion7660
      @phoenixmotion7660 9 หลายเดือนก่อน

      Vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Bezüglich des Aufstellungssortes der Ladesäule wäre die Gleichbehandlung gewahrt, wenn er lt. Beschlussfassung seinen Ladepunkt verlegen muss, da wir anderen Eigentümer nicht die Möglichkeit haben die Wallboxen am Gebäude zu befestigen. Wenn ich Ihre Formulierung richtig verstanden habe.Vielen Dank nochmals.

  • @eodearlofdorincourt4719
    @eodearlofdorincourt4719 ปีที่แล้ว +3

    Als Vermieter wurde ich bei Auszug des Mieters nicht auf den Rückbau bestehen, sondern dass die E-Säule in mein Eigentum übergeht. Oder übersehe ich einen Vor-/Nachteil ?

    • @HendrikSchulze
      @HendrikSchulze ปีที่แล้ว

      Habe ich mir auch so gedacht.

    •  ปีที่แล้ว

      Nein, du übersiehst nichts. Natürlich ist es vorteilhaft, wenn du deinen Mietern eine Lademöglichkeit anbieten kannst. Allerdings gehört die Wallbox o.ä. ja zunächst deinem Mieter, wenn er diese kauft. Meist wird der Mieter diese dann mitnehmen wollen, daher die Kaution für evtl. Schäden beim Ausbau. Aber es ist natürlich sinnvoll, sich in irgendeiner Form auf einen Kauf zu einigen, dass das Eigentum an der Ladestation auf dich übergeht. Der Mieter spart sich dann auch den Ausbau.

  • @loofer87
    @loofer87 ปีที่แล้ว

    Macht man für die Ladestationen des Vermieters dann einen extra Miet bzw Nutzungsvertrag? In Berlin sind ja die Mieten nach oben begrenzt durch Mietspiegel.

    •  ปีที่แล้ว +1

      Gute Frage. Zunächst sind in Berlin die WOHNUNGSmieten begrenzt durch den Mietspiegel, NICHT die STELLPLATZmieten. Es empfiehlt sich also immer, einen separaten Mietvertrag für den Stellplatz abzuschließen. In diesen Stellplatzmietvertrag kann dann die Wallbox enthalten sein, d.h. der Mietpreis entsprechend höher vereinbart werden. Ich würde also den Stellplatzmietvertrag einfach neu abschließen (einen evtl. vorhandenen kündigen) mit Wallbox, damit auch der Bezug zur Immobilie da ist.

  • @DJoXavier
    @DJoXavier ปีที่แล้ว

    Hi, bei mir ist das Problem auch aktuell. Der Vermieter hat einfach gesagt, nein-wollen die nicht. Muss er denn nicht lt Gesetz vom 01.12.2020 Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) das genehmigen?
    Könnt ihr mir da weiterhelfen? Möchte mir einen Firmenwagen holen, E-Auto. Aber habe keine Möglichkeit in der Nähe zu laden.
    Ich wohne in einem MFH mit einem separat/später angemieteten Stellplatz.

    •  ปีที่แล้ว

      Doch, genau darum geht es ja im Beitrag. Der Vermieter hat keine Möglichkeit, das abzulehen. Im Video zitieren wir ja den entsprechenden §, den würde ich ihm nochmal schriftlich nahelegen. Dann ggf. auf Zustimmung klagen oder - nach Absprache mit Anwalt und Ankündigung- die Wallbox aufstellen.

    • @DJoXavier
      @DJoXavier ปีที่แล้ว

      @ ist es hilfreich bzw nötig, all die im Video erwähnten § in das Schreiben rein zu packen? Mein Vermieter ist eine große Immo Gesellschaft einer Versicherung. Also haben die auch Juristen

  • @hillybilly6679
    @hillybilly6679 ปีที่แล้ว

    gut das es nocht nicht so akut ist.. bei den Strompreisen.. denke mal das es noch 2-3 Jahre dauert bis das auf dem TOP kommt..👍

    •  ปีที่แล้ว

      Strompreise bremsen aktuell die Ausbreitung der Elektromobilität etwas. Dennoch kommen nach unserer Beobachtung immer wieder Mieter mit dem Wunsch auf uns Vermieter zu, eine Ladestation zu installieren. Und dann muss das Thema bei einer Eigentümergemeinschaft - auch technisch - organisiert werden. Mal schauen, ob sich Stromautos am Ende durchsetzen....

    • @HendrikSchulze
      @HendrikSchulze ปีที่แล้ว

      Nicht so akut? Im Dezember gab es erstmal mehr E-Auto Zulassungen als Verbrenner in Deutschland. Ich würde lieber früher agieren als spät reagieren.

    • @hillybilly6679
      @hillybilly6679 ปีที่แล้ว

      Wäre schön wenn es wieder in Niedersachsen eine förderung geben würde für die Wallbox..leider war ich zu spät..🙄

    • @IT-fk3pp
      @IT-fk3pp ปีที่แล้ว

      @@HendrikSchulze Um genau zu sein, wurden weniger als 1/3 reine E-Autos im Dezember verkauft und zugelassen, dazu kommen noch die Hybriden, so dass man auf ca 55% kommt. ABER Dezember 2022 war ein Sonderfall, weil die Förderprämien für E-Autos ab dem 1 Januar 2023 abgesenkt wurden. Plug-in Hybriden werden gar nicht mehr gefördert. Also nur ein künstlicher Trend der nicht halten wird. Umsoweniger wenn man die Erhöhung der Strompreisen sieht, was auch nicht anders zu erwarten war 😅. Und im Januar sind die E-Autos Verkaufszahlen um 75% abgestürzt. Warum bin ich nicht überrascht...

  • @Markus240567
    @Markus240567 ปีที่แล้ว

    Wir sind Mieter und haben keinen Zählerschrank im Keller des Mehrfamilienhaus sondern eine Zählertafel aus den sechziger Jahren. Zwei Elektriker haben mir erklärt das dort nichts mehr verändert oder erweitert werden darf sondern ersteinmal die Elektroinstallation im Keller auf den neuesten Stand gebracht werden muss. Wer ist denn dafür verantwortich? Der Vermieter, der wahrscheinlich die Kosten auf alle Mieter umlegt oder ich weil ich eine Wallbox installieren möchte?

    •  ปีที่แล้ว

      Ja, der Vermieter ist verantwortlich. Der kann aber Kosten, die nicht die Kritierien der Modernisierung erfüllen, nicht umlegen. Hier würde ich keine Modernisierung, sondern eher eine technische Ertüchtigung sehen. Am besten mit dem Vermieter in einen Dialog eintreten und die Sache einvernehmlich regeln. Aber auch nachdrücklich darauf hinweisen, dass es den Mieteranspruch auf E-Ladestationen gibt u. sie/er sich darum kümmern muss.

    •  ปีที่แล้ว

      Evtl. gibt es ja die Möglichkeit, einen komplett neuen Anschluss aus dem Keller mit neuem Zähler zu legen, separat für die Wallbox. Dann müsste man nicht an die alte Elektroinstallation gehen. Ist zwar eine Grundgebühr mehr, aber immer noch günstiger als die Elektrik im ganzen Objekt erneuern.

    • @Markus240567
      @Markus240567 ปีที่แล้ว

      Besten Dank

  • @DJoXavier
    @DJoXavier ปีที่แล้ว

    Zur Einblendung von §554: Da steht im markierten Satz noch zusätzlich; Menschen mit Behinderung!
    Also würde das nur für Menschen mit Behinderung gelten???

    •  ปีที่แล้ว +1

      Nein, unser Team hat den ganzen Satz markiert. Es geht um eine Auflistung, welche baulichen Veränderungen der Vermieter erlauben muss. Nämlich solche, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen und eben auch solche, dem dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Oder auch solche, die dem Einbruchschutz dienen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die bauliche Veränderung unzumutbar ist. Aber das ist bei E-Ladestationen kaum der Fall nach unseren Erfahrungen.

    • @DJoXavier
      @DJoXavier ปีที่แล้ว

      @ also, ich bin Elektrotechnikermeister, arbeite als Elektroplaner. Könnte alles auch selbst machen oder machen lassen. Alles normgerecht. Kann da der Vermieter noch Gegenargumente bringen?

    •  ปีที่แล้ว +1

      @@DJoXavier Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sie als Fachmann mit der nachgewiesenen Qualifikation die Box selbst installieren. wie gesagt, sie brauchen die Zustimmung, die ihr Vermieter aber nicht verweigern darf gem. $§554 BGB. Notfalls müssen sie diese einklagen.