moin ! es geht um die anlage zum antrag auf erteilung mehrerer fahrerlaubnisklassen... ich habe mit 18 klasse B und mi 29 A gemacht... bekomme ich nicht einfach meinen ganzen schein zurück ? und bei mir steht grün gemarkert ausbildung erfolgt bei einer fahrschule oO ich weis nichts von einer prüfung bei einer fahrschule und weis hier mit dem ausfüllen nicht weiter... die genauen daten wann meine führerscheine ausgestellt wurden weis ich auch nicht mehr...
Du musst ankreuzen welche Fahrerlaubnis Klassen du hattest und diese bekommst du dann auch wieder. Der Antrag wird eh nochmal geprüft von der FSST da kannst du nicht viel Falsch machen. Wenn du was nicht verstehst oder weißt kannst du das klären wenn du den Antrag abgibst, musst du eh persönlich wegen der Gebühr. Mache dir keine Gedanken. Grüße
Hallo, ich komme aus Bayern und brauche echt hilfe. Ich war in der Probezeit und hab 3 punkte gesammelt. Mein A2 schein habe ich in zwischen zeit auf A erhoht und nach den Bestand kam brief heim wo es stand das mein Fuhrerschein entzogen ist und ich Mpu machen muss.. Hab 3 Monate sperre auch bekommen dazu. Gibt es möglichkeit fuhrerschein ohne mpu zuruck zu bekommen, wenn nicht nach der MPU muss ich dann nochmal Teoretische und Praktische prufung machen? Ich bin sehr dankbar fur Ihre antwort und wurde mich sehr sehr freuen ❤
Da du in der Probezeit Punkte gesammelt hast, musst du jetzt eine MPU machen, um deinen Führerschein zurückzubekommen. Die Chance, die MPU zu umgehen, ist eher gering, da die Fahrerlaubnisbehörde sicherstellen möchte, dass du als sicherer Fahrer giltst. Nach der MPU musst du in der Regel keine neue theoretische oder praktische Prüfung machen, solange dein Führerschein nicht länger als zwei Jahre entzogen ist. Da deine Sperrfrist nur drei Monate beträgt, ist es unwahrscheinlich, dass eine erneute Prüfung nötig ist. Also, MPU machen und bestehen um die Zweifel an deiner Fahreignung auszuräumen, dann bekommst du deinen Führerschein wieder. Wenn du noch Fragen hast, gerne an info@mpu360grad.de LG
Ich habe eine frage bezüglich der neuen BUK 4 auflage Kriterien. Ich habe bezüglich einer straftat eine 3 jährige Therapie abgeschlossen ( günstige sozial und legal Prognose) und wurde bedingt durch mein guten Therapieverlauf frühzeitig entlassen. 5 Monate nach der Entlassung habe ich meine Abstinenz Nachweise von 12 monaten gesammelt (A+D). Ist dieser Abstinenz Nachweis nich ausreichend oder benötige ich die 15 Monatigen Abstinenz Nachweise? Für mich sind die Kriterien unklar und diesbezüglich Stelle ich mir die Frage. Ich wurde in D1 ein kategorisiert.
Hallo, ich habe zu viele Punkte (zu schnell gefahren) und habe nun 2 monate Fahrverbot, danach erfolgt die sperrfrist und anschließend die mpu , wissen Sie eventuell wie lange so ein Ablauf insgesamt dauern kann bis man wieder seinen Führerschein wieder kriegt ? Lg
Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du den Antrag auf Neuerteilung bei deiner FSST stellen und einen Monat vor Ablauf der Speerfrist, oder auch nach Ablauf der Sperrfrist kannst du deine MPU machen. Wenn du diese bestanden hast, bekommst du deinen Führerschein wieder. Grüße
Wenn dein Führerschein länger als 2 Jahre entzogen wurde, musst du in der Regel sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut ablegen, um ihn zurückzubekommen. Variiert aber von Bundesland zu Bundesland und Führerscheinstelle. Am besten mal bei deiner zuständigen Führerschein Behörde nachfragen
Hallo, durch die Gesetzesänderung bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU zurück, muss aber als Auflage ein besonderes Aufbauseminar absolvieren. Ich hatte meinen Führerschein nur 2 Jahre, und er ist jetzt seit 7 Jahren weg. Muss ich damit rechnen, die Prüfungen neu abzulegen? Denn in dem Schreiben war bisher noch nicht davon die Rede
@@eugenzimfer6815 Hallo, ich gehe davon aus es geht um Cannabis, und du bekommst mit Auflage des FS70 Kurs deinen Führerschein wieder, da musst du „normalerweise“ nicht deine Führerschein Prüfung wiederholen, aber wie gesagt liegt es immer an der Führerschein Behörde. Ich würde den Kurs machen und keine schlafenden Hunde wecken. Wünsche dir viel Erfolg
Wenn du in D1 Kategorisiert wurdest und du eine Therapie gemacht hast, sind 15 Monate nach den neuen CTU Kriterien angesagt.
moin ! es geht um die anlage zum antrag auf erteilung mehrerer fahrerlaubnisklassen... ich habe mit 18 klasse B und mi 29 A gemacht... bekomme ich nicht einfach meinen ganzen schein zurück ? und bei mir steht grün gemarkert ausbildung erfolgt bei einer fahrschule oO ich weis nichts von einer prüfung bei einer fahrschule und weis hier mit dem ausfüllen nicht weiter... die genauen daten wann meine führerscheine ausgestellt wurden weis ich auch nicht mehr...
Du musst ankreuzen welche Fahrerlaubnis Klassen du hattest und diese bekommst du dann auch wieder. Der Antrag wird eh nochmal geprüft von der FSST da kannst du nicht viel Falsch machen. Wenn du was nicht verstehst oder weißt kannst du das klären wenn du den Antrag abgibst, musst du eh persönlich wegen der Gebühr. Mache dir keine Gedanken. Grüße
Hallo, ich komme aus Bayern und brauche echt hilfe. Ich war in der Probezeit und hab 3 punkte gesammelt. Mein A2 schein habe ich in zwischen zeit auf A erhoht und nach den Bestand kam brief heim wo es stand das mein Fuhrerschein entzogen ist und ich Mpu machen muss.. Hab 3 Monate sperre auch bekommen dazu. Gibt es möglichkeit fuhrerschein ohne mpu zuruck zu bekommen, wenn nicht nach der MPU muss ich dann nochmal Teoretische und Praktische prufung machen?
Ich bin sehr dankbar fur Ihre antwort und wurde mich sehr sehr freuen ❤
Da du in der Probezeit Punkte gesammelt hast, musst du jetzt eine MPU machen, um deinen Führerschein zurückzubekommen. Die Chance, die MPU zu umgehen, ist eher gering, da die Fahrerlaubnisbehörde sicherstellen möchte, dass du als sicherer Fahrer giltst.
Nach der MPU musst du in der Regel keine neue theoretische oder praktische Prüfung machen, solange dein Führerschein nicht länger als zwei Jahre entzogen ist. Da deine Sperrfrist nur drei Monate beträgt, ist es unwahrscheinlich, dass eine erneute Prüfung nötig ist. Also, MPU machen und bestehen um die Zweifel an deiner Fahreignung auszuräumen, dann bekommst du deinen Führerschein wieder. Wenn du noch Fragen hast, gerne an info@mpu360grad.de LG
Ich habe eine frage bezüglich der neuen BUK 4 auflage Kriterien.
Ich habe bezüglich einer straftat eine 3 jährige Therapie abgeschlossen ( günstige sozial und legal Prognose) und wurde bedingt durch mein guten Therapieverlauf frühzeitig entlassen. 5 Monate nach der Entlassung habe ich meine Abstinenz Nachweise von 12 monaten gesammelt (A+D). Ist dieser Abstinenz Nachweis nich ausreichend oder benötige ich die 15 Monatigen Abstinenz Nachweise? Für mich sind die Kriterien unklar und diesbezüglich Stelle ich mir die Frage. Ich wurde in D1 ein kategorisiert.
Hallo, ich habe zu viele Punkte (zu schnell gefahren) und habe nun 2 monate Fahrverbot, danach erfolgt die sperrfrist und anschließend die mpu , wissen Sie eventuell wie lange so ein Ablauf insgesamt dauern kann bis man wieder seinen Führerschein wieder kriegt ?
Lg
Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kannst du den Antrag auf Neuerteilung bei deiner FSST stellen und einen Monat vor Ablauf der Speerfrist, oder auch nach Ablauf der Sperrfrist kannst du deine MPU machen. Wenn du diese bestanden hast, bekommst du deinen Führerschein wieder. Grüße
Du kannst mir aber auch gerne mal deine Unterlagen schicken per Mail dann kann ich mir das mal anschauen. Kostet Nix. Grüße
muss ich die Theoretische und die Praktische Prüfung auch wiederholen? Mein Führerschein ist seit 7 Jahren weg
Wenn dein Führerschein länger als 2 Jahre entzogen wurde, musst du in der Regel sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut ablegen, um ihn zurückzubekommen. Variiert aber von Bundesland zu Bundesland und Führerscheinstelle. Am besten mal bei deiner zuständigen Führerschein Behörde nachfragen
Hallo, durch die Gesetzesänderung bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU zurück, muss aber als Auflage ein besonderes Aufbauseminar absolvieren. Ich hatte meinen Führerschein nur 2 Jahre, und er ist jetzt seit 7 Jahren weg. Muss ich damit rechnen, die Prüfungen neu abzulegen? Denn in dem Schreiben war bisher noch nicht davon die Rede
@@eugenzimfer6815 Hallo, ich gehe davon aus es geht um Cannabis, und du bekommst mit Auflage des FS70 Kurs deinen Führerschein wieder, da musst du „normalerweise“ nicht deine Führerschein Prüfung wiederholen, aber wie gesagt liegt es immer an der Führerschein Behörde. Ich würde den Kurs machen und keine schlafenden Hunde wecken. Wünsche dir viel Erfolg
@@mpuberatung360grad vielen dank😌
@@mpuberatung360grad Habe noch eine Frage ich bin im besitz des polnischen Führerschein kann ich das dort angeben um die Prüfung zu umgehen