Wo verbuche ich Gehälter die im Rahmen von Projekten (e.g. Projektangestellte wie Projektleitung, Social Media Manager, etc.) anfallen. Das Projekt dient sowohl dem Zweckbetrieb als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Außerdem frage ich mich, wo ich den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer verbuche?
Wenn die Gehälter in Rahmen eines zuschussfinanzierten Projektes bezahlt werden und vorständig aus diesem finaziert werden, fallen sie regelmäßig in den ideellen Bereich, weil Zuschüsse i.d.R. nichtwirtschaftliche Einnahmen sind. Zweckbetriebe setzen wirtschaftliche Einnahmen voraus (Leistungstausch). Eine Aufteilung wäre also nur vorzunehmen, wenn ein Teil des Gehaltes aus wirtschaftlichen Einnahmen finanziert wird und die Angestellte teils auch in diesem wirtschaftlichen Bereich eingesetzt wird. Im einfachsten Fall kann man das auf nur ein Aufwandskonto buchen ("Personalkosten"). Meist wird man aber zumindest Nettogehalt, SV-Beiträge und Lohnsteuer getrennt erfassen. Im DATEV SKR 49 wird hier entsprechend differenziert: ideeller Bereich: 2551 Löhne und Gehälter 2553 Abgeführte Lohnsteuer 2555 Gesetzliche soziale Aufwendungen 2558 Beiträge zur Berufsgenossenschaft Zweckbetrieb (umsatzsteuerfrei): 6700 Löhne und Gehälter 6750 Gesetzliche soziale Aufwendungen 6751 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 6755 Abgeführte Lohnsteuer Beste Grüße Wolfgang Pfeffer
Sehr tolles Webinar. Vielen Dank.
Wird der ideeller Bereich dann bei der Umsatzgrenze (17.500 Euro) nicht berücksichtigt?
Wo verbuche ich Gehälter die im Rahmen von Projekten (e.g. Projektangestellte wie Projektleitung, Social Media Manager, etc.) anfallen. Das Projekt dient sowohl dem Zweckbetrieb als auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Außerdem frage ich mich, wo ich den Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer verbuche?
Wenn die Gehälter in Rahmen eines zuschussfinanzierten Projektes bezahlt werden und vorständig aus diesem finaziert werden, fallen sie regelmäßig in den ideellen Bereich, weil Zuschüsse i.d.R. nichtwirtschaftliche Einnahmen sind. Zweckbetriebe setzen wirtschaftliche Einnahmen voraus (Leistungstausch). Eine Aufteilung wäre also nur vorzunehmen, wenn ein Teil des Gehaltes aus wirtschaftlichen Einnahmen finanziert wird und die Angestellte teils auch in diesem wirtschaftlichen Bereich eingesetzt wird.
Im einfachsten Fall kann man das auf nur ein Aufwandskonto buchen ("Personalkosten"). Meist wird man aber zumindest Nettogehalt, SV-Beiträge und Lohnsteuer getrennt erfassen.
Im DATEV SKR 49 wird hier entsprechend differenziert:
ideeller Bereich:
2551 Löhne und Gehälter
2553 Abgeführte Lohnsteuer
2555 Gesetzliche soziale Aufwendungen
2558 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Zweckbetrieb (umsatzsteuerfrei):
6700 Löhne und Gehälter
6750 Gesetzliche soziale Aufwendungen
6751 Beiträge zur Berufsgenossenschaft
6755 Abgeführte Lohnsteuer
Beste Grüße
Wolfgang Pfeffer
ZU KOMPLIZIERT !!!!