Der arme Kerl ! Das war ein Donnerschlag ! Alles tiptop und eingetragen, nie war etwas gewesen. Und dann die Sache mit der Fahrerlaubnis ! :-O Junge junge!
@@Arltratlo Genau. Die Polizisten liegen hier falsch. Im Führerschein steht 1a. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3 steht, dass die Klasse 1a heute der vollen Klasse A unbeschränkt entspricht. Und § 6 Abs. 6 regelt, dass eine Umschreibung dafür nicht erforderlich ist.
@@RaTaTaRAM27 Dass er den richtigen Führerschein hat und die Polizisten nicht gecheckt haben, dass man den seit 2013 nicht mehr umschreiben muss, um mit der alten Klasse 1a auch offene Motorräder fahren zu dürfen.
@@pferdewurst55_15 wieso das ? Das ist so nicht erlaubt, also haben sie richtig gehandelt, bei sowas können die halt auch kein Auge zudrücken. Wenn sie doch falsch gehandelt haben, dann wird sich das vor Gericht klären bzw. hätte vermutlich schon und dann hätte sich die Sache erledigt.
@@Das_Deutsche_Moerdervolk Raste doch nicht schon wieder aus. Du hast dich absolut nicht unter Kontrolle! Deine Fahreignung sollte mal geprüft werden! So trifft man sich wieder 😉
Ja das wäre möglich, also einfach 1 Pott. 😂 ist sowieso alles deppert. 20 kW, ca. 27 Ps da geht ein Motorrad richtig ab und läuft auch Tacho über 140 real locker über 130
Allerdings hier falsch informiert. Die Klasse 1a (nicht verwechseln mit A1) berechtigt seit dem 18. Januar 2013 zum Führen von Krafträdern der Klasse A.
@@TJGermany sicher ? Muss ich gleich mal googeln. Naja aber Polizisten sind auch nicht unfehlbar und das wird sich dann spätestens dann klären wenn es der Staatsanwaltschaft vorliegt oder vielleicht sogar wenn das jemand erstmal so berabeitet. Ist dann leider blöd gelaufen.
@@kuessebrama Genau und er darf erstmal so lange nicht fahren, weil er einfach zu nett ist und denen vertraut... Wenn er schon sagt, dass in früheren Kontrollen niemand was gesagt hat, hätten die ja wenigstens mal nachhaken können... Super "Experten" sind das... Als "Einsatzgruppe Krad" nicht nur peinlich, sondern schon richtig mies. Möchte nicht wissen, was der für ne Panik hatte, ist schließlich ne Straftat, die die ihm da angeheftet haben...
Tolle Aufklärung wenn die Polizei nicht mal Ahnung hat und der Polizist einfach was falsches behauptet! Der Mann hat gesagt er hatte den Führerschein 1B und danach hat er 1A gemacht, das ist der normale Motorradführerschein. Man hat aber erst 1A bekommen und konnte den dann erst nach zwei Jahren in Klasse 1 umwandeln lassen damit man die großen Maschinen fahren durfte. Eine Prüfung musste man dazu aber definitiv nicht machen! In dem Fall ist es nach meiner Kenntnis sogar so das wenn er bereits zwei Jahre lang mit Führerschein 1B gefahren ist bevor er 18 war hätte er eigentlich direkt 1 bekommen müssen! Es kann gut sein das die Führerscheinstelle hier einen Fehler gemacht hat! Ich kann mir nicht vorstellen das man einfach vergisst dass man nur den kleinen 1A hat. Weil damit darf man ja wirklich nur Motorräder fahren die relativ wenig PS haben! Eine Prüfung muss man jedenfalls 100 % nicht machen! Ich hab den Motorradführerschein selber und habe 1A und später ohne Prüfung 1 eins bekommen. Man muss aber selber zur Führerschein Stelle gehen und das umschreiben lassen!
Mit dem Führerschein, den er hat, darf er sein Motorrad führen. Der 1A Führerschein, der vor 1989 erteilt wurde, erlaubt nach der aktuellen FeV das Führen seines Motorrads. Grüße an die 106
Die Polizei ist da absolut unbrauchbar, der Typ konnte doch offensichtlich fahren, selbst wenn es eine Formalität gegeben hätte, hätte man es ihm ja einfach erklären können und ihn zur Führerscheinstelle schicken ohne das jetzt ein Fass aufzumachen.
@ALEXIA Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar und ich denke bei einer Straftat egal welcher Art haben die Kollegen hier keinerlei Ermessensspielraum
Die Umschreibung von Führerscheinklasse A1 auf Klasse 1 war sehr einfach. Man musste beim Straßenverkehrsamt einen Wisch ausfüllen wo man nachweislich 2 Jahre mit einer 27PS Mühle unterwegs war und die ungefähren gefahrenen Kilometer angeben. Das war es dann auch schon. Danach gab es die Umschreibung auf die offene Klasse 1. So war es jedenfalls bei mir. Kann mich noch gut erinnern als mein erstes Motorrad damals eine Honda CX500 vom Händler gedrosselt wurde. Es gab Stauscheiben in den beiden Ansaugtrackten der Vergaser und Droseelhülsen außen an den Auspufftöpfen. War schon spürbar das sie gedrosselt war. War aber auch ne schöne Zeit weil es nicht so hektisch auf den Straßen zuging und dieser Egoismus noch nicht so ausgeprägt war.
Das war mal ein peinlicher Irrtum der sehr freundlichen Beamten. Zur Zeit der Erteilung der Fe konnte man die Klasse 1A mit einem Kraftrad der Kl.1A( damals 27 PS) erwerben und nach Ablauf von zwei Jahren ging die Erworbene 1A automatisch in die Kl.1 über. Fahrlehrer haben seiner Zeit immer empfohlen den Führerschein nach diesen zwei Jahren umschreiben zu lassen. Pflicht war dies jedoch nicht.
@Peter Biermann .....Genauso ist es. Ich verstehe nicht, dass die Polizeibeamten es beide nicht wussten, unglaublich. Ich bin Jahrgang 1958, habe die Klassen 2 (LKW / PKW) und 1 (Motorrad), da gibt es kein vertun. Dieses Jahr hätte ich im Januar auch den Führerschein umschreiben lassen müssen, aber auch das gilt nur für den Schein an sich, meine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Außerdem steht in den alten Führerscheinen, dass diese unbegrenzt gültig sind und das ist ein amtliches Dokument. Der Motorradfahrer im Video ist NICHT ohne Fahrerlaubnis gefahren.
@fifmk Stimmt. Aber wenn Polizisten sich irren, hat man immer Probleme. Außerdem sollten die Gesetzeshüter zumindest die grundlegenden Gesetze doch kennen. Beispiel: Man muß immer seinen Perso dabei haben. NEIN! Muß man als deutscher Staatsbürger eben nicht. Dazu hat Herr Solmecke ein Video gepostet. Genauso, die Befugnisse der Polizei. Die dürfen nämlich auch nicht alles. Aber wenn man denen das sagt, werden sie ganz schön grantig. Ist in der Realität leider nicht so locker und verständnisvoll, wie in den Krimiserien.
@@Ein.Mensch Ich vermute, daß Du auf die Plastikkarte anspielst. Das ist für mich auch nur wieder eine Einnahmequelle der Regierung. Aber keine Sorge: Deine Fahrerlaubnisse bleiben erhalten, wenn Du die Karte beantragst. Die werden alle übernommen. Trotzdem sicherheitshalber darauf achten, ob wirklich alles übernommen wurde.
kann sein, dass es damals so war, "damals" ist jetzt aber vorbei. Wenn er es damals verpeilt hat es auf A2 umzuschreiben, dann ist das blöd gelaufen. Die Polizei muss es zur Anzeige bringen, wenn A2 nicht im Schein steht. Ob da jetzt was passiert, muss ein Jurist des Staates entscheiden.
@fifmk Dein Ernst? Das wäre das gleiche, wenn der Bäcker nur noch Brötchen, aber kein Brot mehr backen könnte. In dem Bereich haben diese Suppenkasper-Beamten so etwas zu wissen. Wenn nicht, sollten sie als Toilettenreiniger ihr Glück versuchen. Wobei der eine aussieht, als ob er auch das nicht hinbekommen würde.
@@BernddasBrotxD und Fahrradfahrende nur von Polizisten die selber Fahrradfahren. und Messer nur beschlagnahmt werden von Polizisten die selber Messer besitzen
Wie auch eine A1-Fahrerlaubnis berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 1a zur Fahrt mit dem Motorrad. Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Während Sie mit einem A1-Führerschein lediglich Leichtkrafträder fahren dürfen, erlaubt Ihnen ein Führerschein mit 1a die Benutzung von Motorrädern jeglicher Größe, also auch jener der Klassen A und A2. Also hat die polizei eine falsche aussage getroffen. Der mann darf das motorrad weiter fahren
hatte auch 1a und habe in 2013 zu klasse 1 umschreiben lassen da muss man keine Prüfung machen ist lediglich ein bürokratischer Akt der Umschreibung aber oft wurde es auch durch die median falsch erläutert !!!!
Genauso ist das gewesen. Ich musste noch ne Erklärung abgeben das ich glaube ich 2000km in den 2 Jahren gefahren bin. Dann noch ne Gebühr bezahlen für den neuen Führerschein und fertig war die Sache. Interessant wäre ob der das heute auch noch umschreiben lassen kann.
@@Ahlon1976 Nach 2013 gilt der 1a aber automatisch als A... Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hättet ihr gleich ohne Verwaltungsakt offen fahren können :)
@@rafiq67 Das wurde vor einigen Jahren geändert. Früher konnte man nach 2 Jahren mit Klasse 1a zur Führerscheinstelle gehen und bekam dann ohne weiteres die Klasse 1. Mit Einführung der Klasse A wurde eine praktische Prüfung für den Aufstieg von A2 auf A offen vorgeschrieben.
Das sind doch grundlegende Sachen, die man als Polizist wissen muss. Entschuldigung, aber wenn ich Leute auf Führerscheine überprüfe, muss ich doch wissen, welcher Führerschein gültig ist und welcher nicht. Das ist schon fast beschämend, so sympatisch die beiden auch sind.
ist mir auch aufgefallen ! das stimmt nicht, was der polizist bei 04:29 sagt. führerschein 1a machen und nach 2 jahren umschreiben lassen auf 1. hat er nur vergessen - keine ahnung, was das für konsequenzen hat.
@@atsekjoker Das hat überhaupt keine Konsequenzen. Damals hatte man auch ohne die Umschreibung automatisch nach 2 Jahren den grossen 1er. Die Polizisten hatten diesbezüglich leider keine Ahnung.
Tja, leider keine Ahnung die Herren Polizisten. Der Typ hat ne gültige Fahrerlaubnis, das wurde 2013 so angepasst. Und alle alten Fahrten sind verjährt.
Da zeigt sich wieder die Kompetenz dieser sogenannten "Expertengruppen" bei der Polizei... Also, die Führerscheinregelungen sollten die schon kennen... Vor allem statt einfach mal kurz die Klasse 1A zu googeln, hätte die 2 Minuten gekostet...
Jup. Das ist das traurige. Dass ein durchschnittlicher Polizist das nicht weiß in diesem Sonderfall, geschenkt. Aber die Expertengruppe sollte wenigstens wissen, wo sie nachzuschauen können.
Ich habe 1983 ein paar Runden mit einer kleinen Honda CB200 gedreht und hatte danach die Klasse 1. Ich hatte von dem Plan des Stufenfüherscheins nur gehört. Ich habe vorher 2 Jahre lang Erfahrungungen mit einem Mokick gesammelt und eine CB200 war nicht wirklich viel grösser. Da viele Menschen ohne eine Erfahrung sich auf Motorräder setzen wollen wurde der Stufenführerschein eingeführt. Nach 2 Jahren in der 1B ohne Mängel sollte er sich automatisch auf 1 erhöhen ohne eine weitere Prüfung. Da hat der Staat einen Fehler gemacht und nicht der Fahrer.
"Diese Sendung entstand nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygiene-Standards." Der Polizist bei 0:57 hat das wohl nicht mitbekommen. Und der Kameramann musste ab 3:06 sicherlich riechen, ob die Aufnahmen auch was werden... Aber die beiden Polizisten sind echt sowas von menschlich, die sollten ihre Kollegen mal schulen! Brauchen wir mehr von!
Freundliche Beamte, leider etwas inkompetent. Die Fahrerlaubnis ist gültig. Sowas sollte man wissen. Wer kommt eigentlich für die Umstände und ggf. Kosten auf?
Quatsch , man musste keine neue Prüfung machen. Nach 2 Jahren musste man zum Strassenverkehrsamt hingehen , Sehtest abgeben und bescheinigen das man 6.000km Fahrpraxis hat. Eigentlich nur Schikane .
@@Seven-eb4jq Schikane in der Hinsicht das man nach 2 Jahren extra zum Strassenverkehrsamt musste und dieser Vorgang nicht automatisch erfolgte. Den Stufenführerschein habe ich nicht in Frage gestellt. Und jemand der wie der Kontrollierte seid 30 Jahren den Schein hat , der dürfte die damals geforderten 6000km wohl längst abgerissen haben.
@@Seven-eb4jq genau. Heute wartet man einfach bis man 24 Jahre alt ist und kauft sich dann ohne Zweiraderfahrung eine gebrauchte Fazer 1000. Komisch nur das die Todesrate nicht steigt....
@@Seven-eb4jq Nein das habe ich mal impliziert, da die Todesrate bei Motorradunfällen vergleichsweise hoch ausfällt. Aus der Erinnerung heraus war das m. W. DAS Hauptargument zur Einführung des Stufenführerscheins, was mit der neuen Regelung Direkteinstieg ab 24 Jahren (Erhöhung Einstiegsleistung auf 48 PS) irgendwie ad absurdum geführt wird. Ach ja, auch mit 10 PS konnte man damals sogar einen Unfall haben (Stichpunkt:Rollslpit), aber wem sag ich das gell?
Stimmt so nicht. Damals musste man noch keine Austiegsprüfung machen. Die Klasse A hat man nach 24 Monaten automatisch bekommen, hat es nur von der Führerscheinstelle eintragen lassen müssen.
4:00 Wenn der Typ das echt nich wusste, tut er mir hart leid. Sollte das so sein, dann kommt das vermutlich daher, dass die Fahrerlaubnisklassen ja mal komplett durchgewürfelt wurden und er davor schon einen hatte oder so. Nur man musste ihn halt erneuern oder so. Hat er evt. verschlafen.
Oh....habe ich auch nicht, aber bei Nachfrage bei einer Fahrschule, braucht man das auch nicht. Nach Meinung des Fahrlehrers, haben Polizisten auch keine Ahnung davon.
@@michllang4537 Ja, wenn man damals umgetragen hätte, gilt aber heutzutage nicht mehr, leider..find es eine Frechheit, dass man theoretisch 3 extra Führerscheine machen muss, aber naja, irgendwo muss das Geld ja herkommen nh :D
Du müsst nur einmal für die theoretische Motorradprüfung büffeln. Das heißt, Du absolvierst nur einmal die Theorieausbildung für einen Motorradführerschein. Nachdem Du dann die Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung für diesen Motorradführerschein erfolgreich bestanden hast, kannst Du nach zwei Jahren den nächsthöheren Motorradführerschein ohne Theorieausbildung und ohne Theorieprüfung erwerben. Es fallen lediglich 2 - 3 Fahrstunden a´45 Minuten für die Beherrschung des größeren Motorrades an. Anschließend musst Du nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Prüfungsablauf ist ähnlich wie der bei der normalen Führerscheinprüfung (Stadtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt) . Auf dem Platz musst Du jedoch nur vier Grundfahraufgaben durchführen. (langsamer Slalom, Gefahrbremsung, Ausweichen mit Bremsen, Ausweichen ohne Bremsen) In der Regel beginnt der Stufenführerschein mit dem A1 Schein (Kleinkrafträder 125 ccm mit maximal 11 kW - Mindestalter 16 Jahre). Solltest Du jedoch schon 2 Jahre den A2 Schein (Motorräder leistungsbeschränkt bi maximal 35 kW) besitzen, dann kannst Du direkt den A Schein (keine Leistungsbeschränkung) machen.
Wenn der Herr die Führerscheinklasse 1a 1986 gemacht hat, dann entspricht das doch der heutigen offenen Klasse A und er darf alles fahren oder nicht? Ich hoffe, die Geschichte hat er noch mittels eines Anwalts klären können.
11:07 Wenn ich dass schon höre "Motorrad Fahrverbot" Warum sollte man nicht mit zulässigen Fahrzeug und Führerschein da fahren wo man will?! Alles kostet ein schweine Geld rund ums Motorrad und dann macht man sich die Mühe um korrekt unterwegs zu sein und soll dafür auch noch bestraft werden. Wenn aber einer mit seinem Lambo um die Ecke ballert ist das nicht so schlimm? Ich verstehe es nicht...
3:07 von wegen nach Einhaltung der Hygieneregeln! Kameramann mal schön die Maske unterhalb der Nase aber bei Achtung Kontrolle wundert einen gar nichts mehr
Nochmal für alle. Auch wenn ich die beiden Kollegen mag und sie menschlich sehr korrekt sind, haben die diesmal unrecht. Auszug aus dem landesweiten Bußgeldkatalog: (dies gilt bei einem Führerschein vor 89.) Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren? Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.
Du hast Unrecht. Es geht nicht darum, was man damit generell fahren dürfte, sondern ob er den Papierkram gemacht hat. Er hat sich nicht darum gekümmert, also fährt er ohne Fahrerlaubnis.
@@Seba557 Doch, er hat völlig Recht. Eine Umschreibung war damals wie heute nicht nötig. Nach 2 Jahren 1a, war automatisch, ohne Umschreibung, die Klasse 1 erteilt.
@@Muffy475 das war nur als Antwort auf deine Aussage, es wäre nicht nötig gewesen. Es gab eben eine Zeit vor 2013, da war das Umschreiben nötig. Seit 2013 ist es das aber nicht mehr. Die Kontrolle war 2020 und damit lag der Polizist falsch. ...wobei, wenn damals automatisch 1a erteilt wurde, wäre das auch zwischen 1999 und 2013 eine gültige Fahrerlaubnis. Bin mir aber nicht so sicher, ob das wirklich so automatisch war.
Von wem werden denn Motorradhelme zugelassen??? Laut stvo muss ein Helm zum Motorradfahrer geeignet sein. Da steht nichts von zugelassen, geprüft oder sonstiges…. „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“. „Die Wortwahl “einen geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung “einen amtlich geprüften Schutzhelm” an der Stelle. Als geeignet gilt ein angemessener Schutzhelm, ein Fahrradhelm oder gar ein Kochtopf würde eine solche Beschreibung nicht erfüllen. Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um einen ECE-Motorradhelm…“
Nix außer "oh, tut uns leid, dass sie vermutlich wochenlang zu Fuß gehen mussten und sich höllische Sorgen gemacht haben... ...aber mit ihrem Führerschein dürfen sie ihr Motorrad natürlich fahren, da in der alten Klasse 1a die Klassen AM, A1, A2 und A bereits enthalten sind... Schönen Tag noch"
Hallo liebe Redaktion der sogenannten Stufenführerscheins wurde erstmals 1991 eingeführt dieser Kraftradlenker hat jedoch in den 80ern den Führerschein gemacht . Gibt es hier eine Richtigstellung ?
Ich habe meinen Motorradführerschein 1983 mit 19 Jahren gemacht. Da konnte ich alles fahren, egal welcher Hubraum. Bei uns gab es aber nur Motorräder bis Max.350 ccm.
Beim Autoführerschein darfst du danach jeden PKW mit egal wie viel PS fahren. Vom VW Gold gleich in einen Porsche...kein Problem. Beim Motorrad...2 Jahre warten wenn man A2 hat, oder warten bis man 24 Jahre alt ist. Muss man nicht alles verstehen.
Der Hammer, was so ein paar fehlinformierte Cops glaubhaft rüberbringen können und wie viele das glauben müssen, weil sie´s nicht besser wissen... Der Typ hat einen gültigen Führerschein für ALLE Motorräder... Nach der Umstellung auf die neuen Klassen ist sein Führerschein ohne Umschreibung offen...
Hm, wie ist denn das? Ich habe 2009 den Führerschein A * Beschränkt (34 PS) gemacht. Mir wurde in der Fahrschule und selbst bei der Führerscheinstelle gesagt, dass ich nach 2 Jahren, ohne Nachtrag einfach offen fahren kann.
Das sind ja die modernen Führerscheinklassen. A1/A2/A. Da geht es ja um den damaligen 1er /1A / 1B usw Führerschein. War auch vor meiner Zeit. Bei dir müsste es auf dem Kärtchen 2 Spalten geben, eine für das kleine "beschränkte" Mopped und eine für das Große und da sollte n Datum drinstehen und ab da gilt das dann eben "unbeschränkt". So habe ich das verstanden und deckt sich soweit mit meinem Kärtchen und meinen Erfahrungen bei Kontrollen.
Alles korrekt eingetragen, was alleine schon wirklich erstaunlich ist, und dann passiert dieser Mist mit der Fahrerlaubnis. Ich hoffe, dass das Verfahren eingestellt wird. Ein öffentliches Verfolgungsinteresse kann hier ja kaum existieren.
@@TJGermany Nein, die hatte er nicht. Die hätte er gehabt, wenn sie (zuvor) in den FS eingetragen worden wäre, denn erst mit diesem Rechtsakt wird die Fahrerlaubnis gültig.
@@chricsif Er hat aber Klasse 1b. Die ist heute äquivalent zur offenen Klasse A. Und seit 2013 müssen alte Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden, um die Gültigkeit der heutigen Klassen zu erlangen.
1986 Führerschein 1a ?? wurde das nicht erst 1988 eingeführt? Und was ein Quatsch "da hätten sie eine weitere Prüfung machen müssen" , damals hat man beim Straßenverkehrsamt angegeben, dass man 2 Jahre 27 PS gefahren ist und hat dann ohne weiteres den 1er Führerschein erhalten. Aber ich schätze die Kollegen sind max. Ende der 80iger mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen
1. November 1986 Stufenführerschein- Einführung.... Da hat der Kollege einfach 32 Jahre nicht umschreiben lassen.. Lediglich ein Verwaltungsakt, aaaaber ;-) Wird hoffentlich als Bagatelle abgetan..
@@franzmeiritz6843 Seit 2013 ist sein Führerschein aber äquivalent der offenen Klasse A, selbst ohne Umschreibung. Daher wird das Verfahren eingestellt werden. Die Polizisten lagen hier schlicht und ergreifend daneben.
Nein, "die Kollegen" haben Recht. Ich habe erst den 1a und nach zwei Jahren auch noch den "großen" Führerschein gemacht. Mit Prüfung und allem drum und dran. Erst später gab es das "Umschreiben" ohne Prüfung. Gruß Michael
Nur als Hinweis. Ich führe als Ü-60iger kein Motorrad mehr. Ich möchte noch etwas länger leben und 2-Räder haben keinen Schutz. Deswegen habe ich mein Motorrad vor einigen Jahren abgegeben. Mein Mokick von 1979 habe ich noch in der Garage zur Inbetriebnahme. Das kann ich mit geringen Kosten wieder starten.
Ich habe den 1A auch gemacht, bin nach zwei Jahren dann wieder hin und habe ihn umschreiben lassen. So hatte ich dann den Stempel bei 1A UND 1. So einfach ist das.
Also, er hat noch den alten Führerschein und da gab es - meines Wissens nach- den Mehrfasenführerschein noch nicht!? Zu mindest in Österreich gab es Moped Schein und ab 18 A…
@@TJGermany Zu einfach! Hatte bereits Diskussionen mit der Rennleitung weil diese nicht wussten, dass das "kleine" A auf Probe nach zwei Jahren automatisch in den großen A übergeht! Nach beratenden Rückfragen sahen die Beamten ihren Fehler ein! Von einem Polizisten erhielt ich den Tipp, dass, sofern keine Umtragung erfolgt, automatisch eine Umwandlung auf A2 erfolgen wird! Bei beiden Zulassungsstellen erhielt ich die Antwort man könne "sich das nicht vorstellen" was mMn keine verbindliche Aussage ist! Da es bereits unumkehrbare Fehler bei der Ausstellung meiner B Klasse gab, bin ich bereits vorgewarnt......
Super Polizisten. Schreiben einen guten Bericht für diesen armen Kerl der nicht wußte das er dieses Mottorrad nicht fahren darf. Wird schon milde ausgehen ich drücke die Daumen
das beste is : mehrfach schon kontrolliert wurden, und keinem beamten is das aufgefallen bisher in über 34 jahren ?? unbegreiflich, außerdem wird er in fahrschule damals doch alles erfahren haben was er alles machen muß wenn er hingeht und für grosse maschine schein macht und nicht davon ausgehen so nach 2 jahren wird das automatisch geändert es muss ja auch in papieren dann was geändert werden
Wenn man als Polizist nicht mal im Internet nachschauen kann, ob der 1A Führerschein so gültig ist (was er ja bekanntlich trotz der fehlenden optionalen Umschreibung der Fall ist) und man sofort von "Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeht", zeigt mir wie stur und unbelehrbar Polizisten sein können...
Wenn jemand mit dem Hintern auf dem Moped sitzt und es schiebt wie der Herr ist es trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis... Er musste das Teil mit der Hand schieben und nicht draufsitzend Rollen lassen. Dann könnte er ja auch gleich fahren... So steht es in der Stvo
Hä save nicht. Wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre, mit abgeschaltetem Motor, dann müsste bei Abgeschlepptwerden dasselbe gelten. Ach komm, unsere Politik macht sowieso keinen Sinn. Hat auch nie Sinn gehabt. 🙃
Wenn das eine 1200 Sportster ist da hat die gerade mal 68 PS also 20 PS mehr als beim A2 erlaubt, dann verstehe ich nicht warum sich der Führerschein nicht von selbst updated wenn die zwei Jahre rum sind und der Zulassungsstelle dank Datenverarbeitung bekannt ist ,daß der Bürger ein Krad zugelassen und versichert hat.Das ist der Deutsche Amtsschimmel!
Also der Harley Fahrer tut mir schon leid. Ich kauf dem ab das er dachte der Stufenführerschein wird nach 2 Jahren automatisch zu offenen. Hoffe er kann im nachhinnein argumentieren das er ja schon die ganze Qualifikation hat offen zu fahren aber nur das Eintragen an der Führerscheinstelle fehlt.
Der muss gar nichts argumentieren, der muss sich nur die Karte holen und dann passt das, denn Ausschlaggebend ist das Datum und er hat ihn ja schon lang genug und vor dem 1.1.89 zählt der 1a beim Umschreiben als A.
@@twxphoto Ja aber er wurde nie umgeschrieben, also ist der A nie erteilt worden. Und jetzt isser ne A Maschine gefahren ohne das ihm je der A Erteilt wurde. Rein auf dem Papier könnte das blöd werden. Hoffen wir mal das beste für ihn.
34 Jahre ist er offen gefahren, und die lassen ihn nicht heimfahren? Bei der neuen kategorie muss man nichts mehr können. Er ist 34 Jahre mit grosser Leistung gefahren und die geben ihm einen auf den Deckel? Das finde ich nicht korrekt. Die grosse.Prüfung ist ja ein witz....
Hahaha durch dieses Video hat mein Onkel erfahren, dass er ebenfalls keinen gültigen Führerschein hat. Er lässt sich das jetzt ausstellen.
Haha wie geil, war er schon erfolgreich und hat einen Bekommen?
Hahaha
Ab 2013 reichf 1a so weit ich weiß
Aber wiso der ganze Balast in Schengenraum ist ohnehin alles elektronisch Abrufbar...........
Scheiss Zettelwerk. ........
@@MrKlapit ich hab’s nichts verstanden. Und du heißt auch noch Klaus
Der arme Kerl ! Das war ein Donnerschlag ! Alles tiptop und eingetragen, nie war etwas gewesen. Und dann die Sache mit der Fahrerlaubnis ! :-O Junge junge!
klar, steht aber alles im Führerschein...
@@Arltratlo Genau. Die Polizisten liegen hier falsch. Im Führerschein steht 1a. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3 steht, dass die Klasse 1a heute der vollen Klasse A unbeschränkt entspricht. Und § 6 Abs. 6 regelt, dass eine Umschreibung dafür nicht erforderlich ist.
@@TJGermany Du hast Recht. Kann es sein, dass das zum Zeitpunkts des Drehs noch nicht galt? Ansonsten ist das doch denke ich deutlich.
@@EmotionalWeather Nein, kann nicht sein. Das gilt so seit 19.01.2013. Der Dreh war hingegen 2020.
So ein armer Kerl, das ist doch echt schade, wenn eine Ausfahrt so endet.
Hoffe, er kriegt Schadensersatz für den Fehler der Polizisten.
@@TJGermany welcher Fehler?
@@RaTaTaRAM27 Dass er den richtigen Führerschein hat und die Polizisten nicht gecheckt haben, dass man den seit 2013 nicht mehr umschreiben muss, um mit der alten Klasse 1a auch offene Motorräder fahren zu dürfen.
Ja vorallem haf er es ja im girff
Er hatte eine 34 Jahre lange Ausfahrt und wurde jetzt erst erwischt 🤣
Der Harley Fahrer tut mir schon ein wenig leid😅
mir nicht, Geld, aber nicht in der Lage richtig zu lesen!
@@Arltratlo mir schon, denn die Polizisten lagen hier falsch.
@@Arltratlo Die Polizisten haben einen Fehler gemacht.
@@pferdewurst55_15 Warum haben sie einen Fehler gemacht
@@pferdewurst55_15 wieso das ? Das ist so nicht erlaubt, also haben sie richtig gehandelt, bei sowas können die halt auch kein Auge zudrücken. Wenn sie doch falsch gehandelt haben, dann wird sich das vor Gericht klären bzw. hätte vermutlich schon und dann hätte sich die Sache erledigt.
34 Jahre ohne Führerschein unterwegs 😂
Führerschein != Fahrerlaubnis
@@Seven-eb4jq naja Fahrerlaubnis für Mofa ist jetzt aber auch kein Führerschein.
@@johannesnagengast7643 A1 ist 125cc und nicht Mofa 😂für Mofa braucht man nichtmal einen führerschein
@@MR-zg4hv das meinte ich ja. Das ist nur eine Prüfbescheinigung und kein Führerschein. aber kann ja sein das er die als Führerschein sieht. 😉
@@Das_Deutsche_Moerdervolk Raste doch nicht schon wieder aus. Du hast dich absolut nicht unter Kontrolle! Deine Fahreignung sollte mal geprüft werden! So trifft man sich wieder 😉
Den Polizisten einfach fragen ob man ne Kerze rausschrauben kann dann läuft die nur auf ein pot vielleicht passt dann der Hubraum zum Führerschein 🤣🤣🤣
reicht nicht )))
@@qwertzu87 dann halt die ansaugstutzen noch bissle zumachen 😂
😂
Oder mit gezogener Bremse fahren. :D
Ja das wäre möglich, also einfach 1 Pott. 😂 ist sowieso alles deppert. 20 kW, ca. 27 Ps da geht ein Motorrad richtig ab und läuft auch Tacho über 140 real locker über 130
die zwei sind wirklich lustig und sympathisch
Allerdings hier falsch informiert. Die Klasse 1a (nicht verwechseln mit A1) berechtigt seit dem 18. Januar 2013 zum Führen von Krafträdern der Klasse A.
@@TJGermany sicher ? Muss ich gleich mal googeln. Naja aber Polizisten sind auch nicht unfehlbar und das wird sich dann spätestens dann klären wenn es der Staatsanwaltschaft vorliegt oder vielleicht sogar wenn das jemand erstmal so berabeitet. Ist dann leider blöd gelaufen.
@@kuessebrama Jo, ist so. Würde halt von Verkehrspolizisten erwarten, dass die sowas wissen.
@@kuessebrama Genau und er darf erstmal so lange nicht fahren, weil er einfach zu nett ist und denen vertraut... Wenn er schon sagt, dass in früheren Kontrollen niemand was gesagt hat, hätten die ja wenigstens mal nachhaken können... Super "Experten" sind das... Als "Einsatzgruppe Krad" nicht nur peinlich, sondern schon richtig mies.
Möchte nicht wissen, was der für ne Panik hatte, ist schließlich ne Straftat, die die ihm da angeheftet haben...
Find ich nicht. Habe noch keinen sympathischen Polizisten getroffen.
Der Herr Eisebitt ist ein feiner Kerl!
Der Mann ist einfach nur dumm und mediengeil.
@@jensscheibner7261 Ein typischer Lurch der Eisebitt!
Das sind hervorragende polizisten...respekt
Warum?
Das ist doch geschauspielert
@Spaceballs Bestimmt Plattenbau 11Stock
Tolle Aufklärung wenn die Polizei nicht mal Ahnung hat und der Polizist einfach was falsches behauptet! Der Mann hat gesagt er hatte den Führerschein 1B und danach hat er 1A gemacht, das ist der normale Motorradführerschein. Man hat aber erst 1A bekommen und konnte den dann erst nach zwei Jahren in Klasse 1 umwandeln lassen damit man die großen Maschinen fahren durfte. Eine Prüfung musste man dazu aber definitiv nicht machen! In dem Fall ist es nach meiner Kenntnis sogar so das wenn er bereits zwei Jahre lang mit Führerschein 1B gefahren ist bevor er 18 war hätte er eigentlich direkt 1 bekommen müssen! Es kann gut sein das die Führerscheinstelle hier einen Fehler gemacht hat! Ich kann mir nicht vorstellen das man einfach vergisst dass man nur den kleinen 1A hat. Weil damit darf man ja wirklich nur Motorräder fahren die relativ wenig PS haben!
Eine Prüfung muss man jedenfalls 100 % nicht machen! Ich hab den Motorradführerschein selber und habe 1A und später ohne Prüfung 1 eins bekommen. Man muss aber selber zur Führerschein Stelle gehen und das umschreiben lassen!
@@michaelburnham4293 zu spät gesehen,hab gerade das selbe geschrieben,war bei mir nämlich genau so.
Mit dem Führerschein, den er hat, darf er sein Motorrad führen. Der 1A Führerschein, der vor 1989 erteilt wurde, erlaubt nach der aktuellen FeV das Führen seines Motorrads. Grüße an die 106
Jo man du hast voll recht, jetzt tut er einem Doppelt leid aller stress umsonst ...
@@breddy1983 naja immerhin bekommt er so keine Anzeige :D
Die Polizei ist da absolut unbrauchbar, der Typ konnte doch offensichtlich fahren, selbst wenn es eine Formalität gegeben hätte, hätte man es ihm ja einfach erklären können und ihn zur Führerscheinstelle schicken ohne das jetzt ein Fass aufzumachen.
Also dürfte er mit dem 1A Schein das Motorrad bewegen? Meinte der Politzist nicht was mit 36kW?
@ALEXIA Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar und ich denke bei einer Straftat egal welcher Art haben die Kollegen hier keinerlei Ermessensspielraum
Die Umschreibung von Führerscheinklasse A1 auf Klasse 1 war sehr einfach. Man musste beim Straßenverkehrsamt einen Wisch ausfüllen wo man nachweislich 2 Jahre mit einer
27PS Mühle unterwegs war und die ungefähren gefahrenen Kilometer angeben. Das war es dann auch schon. Danach gab es die Umschreibung auf die offene Klasse 1. So war es jedenfalls bei mir. Kann mich noch gut erinnern als mein erstes Motorrad damals eine Honda CX500 vom Händler gedrosselt wurde. Es gab Stauscheiben in den beiden Ansaugtrackten der Vergaser und Droseelhülsen außen an den Auspufftöpfen. War schon spürbar das sie gedrosselt war. War aber auch ne schöne Zeit weil es nicht so hektisch auf den Straßen zuging und dieser Egoismus noch nicht so ausgeprägt war.
Alles fast richtig. Es war nur 1a und nicht A1. 😉
Yupp, bei mir auch! 🏍️💥💨
@Franz Ritter so war es bei mir auch. Ab Datum.... gilt die Klasse 1 oder so stand bei mir drin.
Das waren doch 25 KW/34 ps. Nicht 20 KW, woll?
@@karlihoinzi9952 Stimmt, habs korrigiert !
Das war mal ein peinlicher Irrtum der sehr freundlichen Beamten. Zur Zeit der Erteilung der Fe konnte man die Klasse 1A mit einem Kraftrad der Kl.1A( damals 27 PS) erwerben und nach Ablauf von zwei Jahren ging die Erworbene 1A automatisch in die Kl.1 über. Fahrlehrer haben seiner Zeit immer empfohlen den Führerschein nach diesen zwei Jahren umschreiben zu lassen. Pflicht war dies jedoch nicht.
@Peter Biermann .....Genauso ist es. Ich verstehe nicht, dass die Polizeibeamten es beide nicht wussten, unglaublich. Ich bin Jahrgang 1958, habe die Klassen 2 (LKW / PKW) und 1 (Motorrad), da gibt es kein vertun. Dieses Jahr hätte ich im Januar auch den Führerschein umschreiben lassen müssen, aber auch das gilt nur für den Schein an sich, meine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Außerdem steht in den alten Führerscheinen, dass diese unbegrenzt gültig sind und das ist ein amtliches Dokument. Der Motorradfahrer im Video ist NICHT ohne Fahrerlaubnis gefahren.
@fifmk Stimmt. Aber wenn Polizisten sich irren, hat man immer Probleme.
Außerdem sollten die Gesetzeshüter zumindest die grundlegenden Gesetze doch kennen.
Beispiel: Man muß immer seinen Perso dabei haben. NEIN! Muß man als deutscher Staatsbürger eben nicht. Dazu hat Herr Solmecke ein Video gepostet.
Genauso, die Befugnisse der Polizei. Die dürfen nämlich auch nicht alles. Aber wenn man denen das sagt, werden sie ganz schön grantig. Ist in der Realität leider nicht so locker und verständnisvoll, wie in den Krimiserien.
@@Ein.Mensch Ich vermute, daß Du auf die Plastikkarte anspielst. Das ist für mich auch nur wieder eine Einnahmequelle der Regierung.
Aber keine Sorge: Deine Fahrerlaubnisse bleiben erhalten, wenn Du die Karte beantragst. Die werden alle übernommen.
Trotzdem sicherheitshalber darauf achten, ob wirklich alles übernommen wurde.
kann sein, dass es damals so war, "damals" ist jetzt aber vorbei.
Wenn er es damals verpeilt hat es auf A2 umzuschreiben, dann ist das blöd gelaufen. Die Polizei muss es zur Anzeige bringen, wenn A2 nicht im Schein steht. Ob da jetzt was passiert, muss ein Jurist des Staates entscheiden.
@fifmk Dein Ernst? Das wäre das gleiche, wenn der Bäcker nur noch Brötchen, aber kein Brot mehr backen könnte. In dem Bereich haben diese Suppenkasper-Beamten so etwas zu wissen. Wenn nicht, sollten sie als Toilettenreiniger ihr Glück versuchen. Wobei der eine aussieht, als ob er auch das nicht hinbekommen würde.
Es sollten nur Polizisten Motorräder Kontrollieren dürfen wenn sie selber Motorrad fahren
Und LKW nur von Polizisten die selber LKW fahren
@@BernddasBrotxD :D
@@BernddasBrotxD Ok das ist schwierig aber welchen die dafür spezialisiert werden
@@BernddasBrotxD und Fahrradfahrende nur von Polizisten die selber Fahrradfahren. und Messer nur beschlagnahmt werden von Polizisten die selber Messer besitzen
@@Markussteffen85 Und Mörder dürfen nur von Polizisten festgenommen werden welche ebenfalls schon gemordet haben
0:40 Polizei hat sich sicherheitshalber einen Anhänger mit Pizza mitgebracht
Diese 2 Polizisten sehr respektvoll, und freundlich vorgegangen.
Wenn sie dir was falsches erzählen und dir somit Schaden zufügen, können die noch so nett und freundlich sein.
Bin schon selbst 2x im Weserbergland von der Krad Gruppe kontrolliert worden. Sehr sympathische Beamte!
6:13, Fahrlässig! hahahaha! Seit über dreißig Jahre echt lässig gefahren der Kollege. hahahaha!
Seit 7 Jahren jedoch völlig legal unterwegs. Und alles davor ist verjährt.
Das Schwimmbad in Bodenwerder, genau da stand ich einfach letztens noch mit meinem Moped 😂
Dachte mir auch so ich fahr da jeden Tag lang 🤣🤣🤣
Schöner Job, hinter dem Kameramann zu stehen und einfach zuschauen ^^
Würde auch gerne so meine Kohle verdienen...
@@psybrain8950Na dann mach das doch, wo ist das Problem.
Oho 720p, gab es Gehaltserhöhung?
Wie auch eine A1-Fahrerlaubnis berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 1a zur Fahrt mit dem Motorrad. Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Während Sie mit einem A1-Führerschein lediglich Leichtkrafträder fahren dürfen, erlaubt Ihnen ein Führerschein mit 1a die Benutzung von Motorrädern jeglicher Größe, also auch jener der Klassen A und A2.
Also hat die polizei eine falsche aussage getroffen. Der mann darf das motorrad weiter fahren
Korrekt. Die Polizei lag falsch.
hatte auch 1a und habe in 2013 zu klasse 1 umschreiben lassen da muss man keine Prüfung machen ist lediglich ein bürokratischer Akt der Umschreibung aber oft wurde es auch durch die median falsch erläutert !!!!
Seit 2013 hätte er nichtmal das machen müssen.
Genauso ist das gewesen. Ich musste noch ne Erklärung abgeben das ich glaube ich 2000km in den 2 Jahren gefahren bin. Dann noch ne Gebühr bezahlen für den neuen Führerschein und fertig war die Sache. Interessant wäre ob der das heute auch noch umschreiben lassen kann.
@@Ahlon1976 Nach 2013 gilt der 1a aber automatisch als A... Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hättet ihr gleich ohne Verwaltungsakt offen fahren können :)
@@RSProduxx Ich hab den offenen Schein seit 1995.
@@Ahlon1976 Na gut, da hättest etwas länger warten müssen :D
Denn Führerschein hat er doch, der alte A1 konnte später ohne erneute Fahrprüfung einfach in Klasse 1 umgeschrieben werden.
Ja aber die haben ja erwähnt das es halt umgeschrieben werden muss und das wenn das nicht gemacht wurde der führerschein halt nicht vorhanden ist.
Da is nix mit umschreiben. Er muss eine neue Prüfung auf einem Moped ohne Leistungsbegrenzung machen.
@@rafiq67
Falsch!
Musste man nicht, hab Ich damals auch gemacht.
@@Cultich2
Mist, dann haben die mich damals beschissen 😮.
@@rafiq67 Das wurde vor einigen Jahren geändert. Früher konnte man nach 2 Jahren mit Klasse 1a zur Führerscheinstelle gehen und bekam dann ohne weiteres die Klasse 1. Mit Einführung der Klasse A wurde eine praktische Prüfung für den Aufstieg von A2 auf A offen vorgeschrieben.
Das sind doch grundlegende Sachen, die man als Polizist wissen muss. Entschuldigung, aber wenn ich Leute auf Führerscheine überprüfe, muss ich doch wissen, welcher Führerschein gültig ist und welcher nicht. Das ist schon fast beschämend, so sympatisch die beiden auch sind.
Das stimmt so nicht mit dem Führerschein habe meinen nach 2 Jahren und 100000 km einfach umschreiben lassen ohne Prüfung.
ist mir auch aufgefallen ! das stimmt nicht, was der polizist bei 04:29 sagt. führerschein 1a machen und nach 2 jahren umschreiben lassen auf 1. hat er nur vergessen - keine ahnung, was das für konsequenzen hat.
@@atsekjoker Das hat überhaupt keine Konsequenzen. Damals hatte man auch ohne die Umschreibung automatisch nach 2 Jahren den grossen 1er.
Die Polizisten hatten diesbezüglich leider keine Ahnung.
6:13 und der Kameramann hält voll auf den Führerschein. Der darf eh nicht gezeigt werden, warum also überhaupt drauf filmen?
Nebenjob Datenverkauf
0:50 - 1:50 Wie kann man so eine perfekte Kontrolle haben, wie aus dem Lehrbuch
Der arme tut mir so leid ich schwöre
Brauchst nicht schwören 🤦♂️
@@RaTaTaRAM27 doch
Vor allen weil das quatsch ist was die Polizei hier sagt! 1a ging nach 2 Jahren automatisch auf Klasse 1 über.
Hab nachgeschaut, das wird eingestellt...Wegen geringfügigkeit
Tja, leider keine Ahnung die Herren Polizisten. Der Typ hat ne gültige Fahrerlaubnis, das wurde 2013 so angepasst. Und alle alten Fahrten sind verjährt.
Nein, falsch. Man musste ne Prüfung machen.
@@veroltix Früher vielleicht. Seit spätestens 2013 brauchst du weder Prüfung noch Umschreibung.
Passend zum Winter Beginn kommen die ganzen "kontroll" Moped Videos online.
Eine der wenigen guten Folgen bzg. Motorradkontrollen. Der Mann tat mir aber leid :/
Tja, leider auch eine der wenigen Folgen, wo der ansonsten so gut informierte Beamte mal falsch liegt.
Da zeigt sich wieder die Kompetenz dieser sogenannten "Expertengruppen" bei der Polizei...
Also, die Führerscheinregelungen sollten die schon kennen...
Vor allem statt einfach mal kurz die Klasse 1A zu googeln, hätte die 2 Minuten gekostet...
Jup. Das ist das traurige. Dass ein durchschnittlicher Polizist das nicht weiß in diesem Sonderfall, geschenkt. Aber die Expertengruppe sollte wenigstens wissen, wo sie nachzuschauen können.
Ich habe 1983 ein paar Runden mit einer kleinen Honda CB200 gedreht und hatte danach die Klasse 1. Ich hatte von dem Plan des Stufenfüherscheins nur gehört.
Ich habe vorher 2 Jahre lang Erfahrungungen mit einem Mokick gesammelt und eine CB200 war nicht wirklich viel grösser.
Da viele Menschen ohne eine Erfahrung sich auf Motorräder setzen wollen wurde der Stufenführerschein eingeführt.
Nach 2 Jahren in der 1B ohne Mängel sollte er sich automatisch auf 1 erhöhen ohne eine weitere Prüfung. Da hat der Staat einen Fehler gemacht und nicht der Fahrer.
Der Harley Fahrer tat mir echt so leid aber wer seine Harley liebt, der schiebt.😂
Wenn Jörg nur „stumpf“ Motorrad fährt ihn seiner Freizeit, warum macht er es denn wenn es ihm keinen Spaß macht?
"Diese Sendung entstand nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygiene-Standards."
Der Polizist bei 0:57 hat das wohl nicht mitbekommen.
Und der Kameramann musste ab 3:06 sicherlich riechen, ob die Aufnahmen auch was werden...
Aber die beiden Polizisten sind echt sowas von menschlich, die sollten ihre Kollegen mal schulen! Brauchen wir mehr von!
Freundliche Beamte, leider etwas inkompetent. Die Fahrerlaubnis ist gültig. Sowas sollte man wissen. Wer kommt eigentlich für die Umstände und ggf. Kosten auf?
Quatsch , man musste keine neue Prüfung machen. Nach 2 Jahren musste man zum Strassenverkehrsamt hingehen , Sehtest abgeben und bescheinigen das man 6.000km Fahrpraxis hat. Eigentlich nur Schikane .
So war's bei mir auch...
@@Seven-eb4jq Schikane in der Hinsicht das man nach 2 Jahren extra zum Strassenverkehrsamt musste und dieser Vorgang nicht automatisch erfolgte. Den Stufenführerschein habe ich nicht in Frage gestellt. Und jemand der wie der Kontrollierte seid 30 Jahren den Schein hat , der dürfte die damals geforderten 6000km wohl längst abgerissen haben.
@@Seven-eb4jq genau. Heute wartet man einfach bis man 24 Jahre alt ist und kauft sich dann ohne Zweiraderfahrung eine gebrauchte Fazer 1000. Komisch nur das die Todesrate nicht steigt....
@@Seven-eb4jq Nein das habe ich mal impliziert, da die Todesrate bei Motorradunfällen vergleichsweise hoch ausfällt. Aus der Erinnerung heraus war das m. W. DAS Hauptargument zur Einführung des Stufenführerscheins, was mit der neuen Regelung Direkteinstieg ab 24 Jahren (Erhöhung Einstiegsleistung auf 48 PS) irgendwie ad absurdum geführt wird.
Ach ja, auch mit 10 PS konnte man damals sogar einen Unfall haben (Stichpunkt:Rollslpit), aber wem sag ich das gell?
@@Seven-eb4jq man kann sogar Sinnfrei Kommentare abgeben 😉.
Internet is was feines.
Stimmt so nicht. Damals musste man noch keine Austiegsprüfung machen. Die Klasse A hat man nach 24 Monaten automatisch bekommen, hat es nur von der Führerscheinstelle eintragen lassen müssen.
Sympathisch hin oder her, dass darf nicht passieren.
4:00 Wenn der Typ das echt nich wusste, tut er mir hart leid. Sollte das so sein, dann kommt das vermutlich daher, dass die Fahrerlaubnisklassen ja mal komplett durchgewürfelt wurden und er davor schon einen hatte oder so. Nur man musste ihn halt erneuern oder so. Hat er evt. verschlafen.
Musste er ja durch die Änderung im Januar 2013 eben nicht mehr. Seine Fahrerlaubnis ist ausreichend. Da lagen die Polizisten falsch.
Wunderschöne zrx
Oh....habe ich auch nicht, aber bei Nachfrage bei einer Fahrschule, braucht man das auch nicht. Nach Meinung des Fahrlehrers, haben Polizisten auch keine Ahnung davon.
Von 1A auf 1, braucht es keine Prüfung. Einfach nach zwei Jahren Fahrpraxis umschreiben lassen.
So hab ich es gemacht.
Zu welchen Zeiten bitte? Mittlerweile brauchst du für jeden Scheiß ne extra Prüfung
@@bockwurscht2520 Ich hab meinen Motorradführerschein 1998 gemacht. Da gab es noch die alten Klassen 1 bis 5.
@@michllang4537 Ja, wenn man damals umgetragen hätte, gilt aber heutzutage nicht mehr, leider..find es eine Frechheit, dass man theoretisch 3 extra Führerscheine machen muss, aber naja, irgendwo muss das Geld ja herkommen nh :D
@@bockwurscht2520 Ja, stimmt.
Die ganzen neuen Führerscheine sind nur Geldmacherei. Abzoge, dadurch fährt niemand sicherer.
@@michllang4537 Meine Rede, ist für mich kein Unterschied ob ich mit 48 oder mit 80 PS in nen Baum reinfahre...
Du müsst nur einmal für die theoretische Motorradprüfung büffeln. Das heißt, Du absolvierst nur einmal die Theorieausbildung für einen Motorradführerschein. Nachdem Du dann die Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung für diesen Motorradführerschein erfolgreich bestanden hast, kannst Du nach zwei Jahren den nächsthöheren Motorradführerschein ohne Theorieausbildung und ohne Theorieprüfung erwerben. Es fallen lediglich 2 - 3 Fahrstunden a´45 Minuten für die Beherrschung des größeren Motorrades an. Anschließend musst Du nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Prüfungsablauf ist ähnlich wie der bei der normalen Führerscheinprüfung (Stadtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt) . Auf dem Platz musst Du jedoch nur vier Grundfahraufgaben durchführen. (langsamer Slalom, Gefahrbremsung, Ausweichen mit Bremsen, Ausweichen ohne Bremsen)
In der Regel beginnt der Stufenführerschein mit dem A1 Schein (Kleinkrafträder 125 ccm mit maximal 11 kW - Mindestalter 16 Jahre). Solltest Du jedoch schon 2 Jahre den A2 Schein (Motorräder leistungsbeschränkt bi maximal 35 kW) besitzen, dann kannst Du direkt den A Schein (keine Leistungsbeschränkung) machen.
0:50 Der Geselle, wenn der Lehrling seine Werkzeugkiste einräumen soll, aber sich davor drückt.
"Die Mühle hat ein schlechtes Gewissen" LOL saugut
Wenn der Herr die Führerscheinklasse 1a 1986 gemacht hat, dann entspricht das doch der heutigen offenen Klasse A und er darf alles fahren oder nicht?
Ich hoffe, die Geschichte hat er noch mittels eines Anwalts klären können.
prüfung was nen scheiss.ich musste nach 2 jahren nur bescheinigen das ich in den 2 jahren mehr als glaube 4000 kmh gefahren bin und das war 94.
4000 kmh?
@@yauxosert6431 sry 4000 Kilometer in 2 jahren
Yauxo Sert ich glaube das wäre ein bisschen schnell😂
Das war eine Fehlentscheidung! Er hätte das Motorrad führen dürfen! Er hat die richtige Fahrerlaubnis ..
Fehlentscheidung hin oder her, wenn Beamte das verordnen, kann man erstmal nichts dagegen machen und hat den Anweisungen Folge zu leisten.
Schön immer ja sagen und danach wusste ich.
Spitze😂
11:07 Wenn ich dass schon höre "Motorrad Fahrverbot" Warum sollte man nicht mit zulässigen Fahrzeug und Führerschein da fahren wo man will?! Alles kostet ein schweine Geld rund ums Motorrad und dann macht man sich die Mühe um korrekt unterwegs zu sein und soll dafür auch noch bestraft werden. Wenn aber einer mit seinem Lambo um die Ecke ballert ist das nicht so schlimm? Ich verstehe es nicht...
Autos sind nunmal "des Deutschen liebstes Kind"... Motorräder fahren ja nur Rocker und Rowdies... Keine Lobby, die stark genug wäre...
„Schwinge nur poliert“ ist trotzdem ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung.
Warum das?
@@maxmusterbuch8309 google ist dein freund
3:07 von wegen nach Einhaltung der Hygieneregeln! Kameramann mal schön die Maske unterhalb der Nase aber bei Achtung Kontrolle wundert einen gar nichts mehr
07:37 der ist mir so symphatisch 😂
Gut, dass man mit der Klasse 1a nach heutiger Regelung den offenen A Führerschein hat.
Ich habe 1A vor 20 Jahren gemacht, sprich 125er, die er auch hat.
Trotzdem darf ich nicht einfach so eine offene Fahren.
Nein hast du nicht. Zum umschreiben musst du eine Prüfung ablegen. Sonst hat du nur A1.
@@bose246 halt 1A und A1 dürfen nicht verwechselt werden. A1 = 125ccm und 1A = Motorrad der Klasse 1 bis 25kW / 34PS
@@christians.9815 es geht um die Klasse 1A und nicht um die Klasse A1
@@Stefan-schmidt-produktionDe Als ich ihn gemacht habe hieß er noch 1a
Nochmal für alle. Auch wenn ich die beiden Kollegen mag und sie menschlich sehr korrekt sind, haben die diesmal unrecht.
Auszug aus dem landesweiten Bußgeldkatalog: (dies gilt bei einem Führerschein vor 89.)
Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren?
Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.
Du hast Unrecht.
Es geht nicht darum, was man damit generell fahren dürfte, sondern ob er den Papierkram gemacht hat.
Er hat sich nicht darum gekümmert, also fährt er ohne Fahrerlaubnis.
@@Seba557 Doch, er hat völlig Recht.
Eine Umschreibung war damals wie heute nicht nötig.
Nach 2 Jahren 1a, war automatisch, ohne Umschreibung, die Klasse 1 erteilt.
@@Muffy475 naja (von 1999?) bis 2013 war zeitweise eine Umschreibung nötig. Seit 2013 aber nicht mehr.
@@TJGermany Was mal war, ist egal.
Entscheidend ist, was beim Zeitpunkt der Kontrolle gültig war.
Und das kann man in der Anlage 3 zur FeV nachlesen.
@@Muffy475 das war nur als Antwort auf deine Aussage, es wäre nicht nötig gewesen. Es gab eben eine Zeit vor 2013, da war das Umschreiben nötig. Seit 2013 ist es das aber nicht mehr. Die Kontrolle war 2020 und damit lag der Polizist falsch.
...wobei, wenn damals automatisch 1a erteilt wurde, wäre das auch zwischen 1999 und 2013 eine gültige Fahrerlaubnis. Bin mir aber nicht so sicher, ob das wirklich so automatisch war.
Von wem werden denn Motorradhelme zugelassen???
Laut stvo muss ein Helm zum Motorradfahrer geeignet sein. Da steht nichts von zugelassen, geprüft oder sonstiges….
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“.
„Die Wortwahl “einen geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung “einen amtlich geprüften Schutzhelm” an der Stelle. Als geeignet gilt ein angemessener Schutzhelm, ein Fahrradhelm oder gar ein Kochtopf würde eine solche Beschreibung nicht erfüllen.
Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um einen ECE-Motorradhelm…“
Schöne zrx am Anfang 🤩
Das ist eif an meiner schule hahaha
Der arme tut mir voll leid
Armer Kerl. Mich würde echt mal interessieren, was dabei rum kam.
Nix außer "oh, tut uns leid, dass sie vermutlich wochenlang zu Fuß gehen mussten und sich höllische Sorgen gemacht haben...
...aber mit ihrem Führerschein dürfen sie ihr Motorrad natürlich fahren, da in der alten Klasse 1a die Klassen AM, A1, A2 und A bereits enthalten sind... Schönen Tag noch"
der war so sympatisch broo
bis wie vil km/h und lesitung geht a 1 ? . bin am überlegen den zu machen.
125 ccm und 15 ps A1 ab 16. 48ps A2 ab 18. A (direkt) ab 24 ist dann offen
Hier geht es um 1a, nicht A1. Sind verschiedene Klassen.
Hallo liebe Redaktion der sogenannten Stufenführerscheins wurde erstmals 1991 eingeführt dieser Kraftradlenker hat jedoch in den 80ern den Führerschein gemacht . Gibt es hier eine Richtigstellung ?
Falsch.
Einführugsdatum war 1987. 27 PS, Mindestgewicht Moped 140 Kg.
0:32 Was ist denn laut gefahren?
Ich habe meinen Motorradführerschein 1983 mit 19 Jahren gemacht.
Da konnte ich alles fahren, egal welcher Hubraum.
Bei uns gab es aber nur Motorräder bis Max.350 ccm.
Beim Autoführerschein darfst du danach jeden PKW mit egal wie viel PS fahren. Vom VW Gold gleich in einen Porsche...kein Problem. Beim Motorrad...2 Jahre warten wenn man A2 hat, oder warten bis man 24 Jahre alt ist. Muss man nicht alles verstehen.
Der Hammer, dass der Typ seit 36 Jahren ohne Führerschein fährt :-D
Der Hammer, was so ein paar fehlinformierte Cops glaubhaft rüberbringen können und wie viele das glauben müssen, weil sie´s nicht besser wissen...
Der Typ hat einen gültigen Führerschein für ALLE Motorräder... Nach der Umstellung auf die neuen Klassen ist sein Führerschein ohne Umschreibung offen...
Das Landratsamt sagt Dankeschön
Bodenwerder 💪🏻💪🏻
Hm, wie ist denn das? Ich habe 2009 den Führerschein A * Beschränkt (34 PS) gemacht. Mir wurde in der Fahrschule und selbst bei der Führerscheinstelle gesagt, dass ich nach 2 Jahren, ohne Nachtrag einfach offen fahren kann.
Das sind ja die modernen Führerscheinklassen. A1/A2/A.
Da geht es ja um den damaligen 1er /1A / 1B usw Führerschein.
War auch vor meiner Zeit.
Bei dir müsste es auf dem Kärtchen 2 Spalten geben, eine für das kleine "beschränkte" Mopped und eine für das Große und da sollte n Datum drinstehen und ab da gilt das dann eben "unbeschränkt".
So habe ich das verstanden und deckt sich soweit mit meinem Kärtchen und meinen Erfahrungen bei Kontrollen.
Falsch du musst die Aufsteiger Prüfung machen
@@theowaigel8588 Die gibt's bei A2. Er hat aber A beschränkt. Das ist noch das alte Modell.
Alles korrekt eingetragen, was alleine schon wirklich erstaunlich ist, und dann passiert dieser Mist mit der Fahrerlaubnis. Ich hoffe, dass das Verfahren eingestellt wird. Ein öffentliches Verfolgungsinteresse kann hier ja kaum existieren.
Klar wird eingestellt. Denn die Polizisten lagen falsch. Er hat eine gültige Fahrerlaubnis.
@@TJGermany Nein, die hatte er nicht.
Die hätte er gehabt, wenn sie (zuvor) in den FS eingetragen worden wäre, denn erst mit diesem Rechtsakt wird die Fahrerlaubnis gültig.
@@chricsif Er hat aber Klasse 1b. Die ist heute äquivalent zur offenen Klasse A. Und seit 2013 müssen alte Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden, um die Gültigkeit der heutigen Klassen zu erlangen.
@@TJGermany Ah okay. Danke, man lernt nie aus. :-)
1986 Führerschein 1a ?? wurde das nicht erst 1988 eingeführt? Und was ein Quatsch "da hätten sie eine weitere Prüfung machen müssen" , damals hat man beim Straßenverkehrsamt angegeben, dass man 2 Jahre 27 PS gefahren ist und hat dann ohne weiteres den 1er Führerschein erhalten. Aber ich schätze die Kollegen sind max. Ende der 80iger mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen
1. November 1986 Stufenführerschein- Einführung.... Da hat der Kollege einfach 32 Jahre nicht umschreiben lassen.. Lediglich ein Verwaltungsakt, aaaaber ;-) Wird hoffentlich als Bagatelle abgetan..
@@franzmeiritz6843 Seit 2013 ist sein Führerschein aber äquivalent der offenen Klasse A, selbst ohne Umschreibung. Daher wird das Verfahren eingestellt werden. Die Polizisten lagen hier schlicht und ergreifend daneben.
Nein, "die Kollegen" haben Recht.
Ich habe erst den 1a und nach zwei Jahren auch noch den "großen" Führerschein gemacht. Mit Prüfung und allem drum und dran. Erst später gab es das "Umschreiben" ohne Prüfung.
Gruß Michael
Nur als Hinweis.
Ich führe als Ü-60iger kein Motorrad mehr. Ich möchte noch etwas länger leben und 2-Räder haben keinen Schutz.
Deswegen habe ich mein Motorrad vor einigen Jahren abgegeben.
Mein Mokick von 1979 habe ich noch in der Garage zur Inbetriebnahme. Das kann ich mit geringen Kosten wieder starten.
Den 1A konnte man später auch einfach nach zwei Jahren um tragen lassen... :)
@bel lator musste man meines Wissens nach tatsächlich nicht umschreiben...
@bel lator Ne, muss er nicht... Alte 1A-Führerschiene beinhalten alle A-Klassen + L
Wer kommt eigentlich für den "Schaden" auf, wenn dem Halter der sein Motorrad abstellen musste, in der Zeit des geklaut wird??
Die Frage meinst du jetzt nicht wirklich ernst? Die Antwort kennst du ...
Moin erstmal endlich Mal Bedienstete mit Herz ❤️
Ich habe den 1A auch gemacht, bin nach zwei Jahren dann wieder hin und habe ihn umschreiben lassen. So hatte ich dann den Stempel bei 1A UND 1. So einfach ist das.
Ist aber deit 2013 gar nicht mehr erforderlich. Wusste der Polizist wohl nicht.
Hygiene-Standards? Ich kenn nur die Vokabel "Hygieneregeln" :P
Damals musste man keine Prüfung machen sondern den 1A einfach auf 1 umschreiben lassen ☝️
Also, er hat noch den alten Führerschein und da gab es - meines Wissens nach- den Mehrfasenführerschein noch nicht!? Zu mindest in Österreich gab es Moped Schein und ab 18 A…
Weiß jemand wo die da sind? Das sieht so merkwürdig aus.
Ein riesen Problem ist das mit der Führerscheinen! Selbst auf der Zulassungsstelle hatte ich keine verbindliche Aussage bekommen...
Komisch. Einfach in die Fahrerlaubnisverordnung gucken, da steht es alles drin.
@@TJGermany Zu einfach! Hatte bereits Diskussionen mit der Rennleitung weil diese nicht wussten, dass das "kleine" A auf Probe nach zwei Jahren automatisch in den großen A übergeht! Nach beratenden Rückfragen sahen die Beamten ihren Fehler ein! Von einem Polizisten erhielt ich den Tipp, dass, sofern keine Umtragung erfolgt, automatisch eine Umwandlung auf A2 erfolgen wird! Bei beiden Zulassungsstellen erhielt ich die Antwort man könne "sich das nicht vorstellen" was mMn keine verbindliche Aussage ist! Da es bereits unumkehrbare Fehler bei der Ausstellung meiner B Klasse gab, bin ich bereits vorgewarnt......
@@miacaramba8825 Ah, hm. Wann war das denn bei dir? Muss ja schon ein Weilchen her sein?
Super Polizisten. Schreiben einen guten Bericht für diesen armen Kerl der nicht wußte das er dieses Mottorrad nicht fahren darf. Wird schon milde ausgehen ich drücke die Daumen
das beste is : mehrfach schon kontrolliert wurden, und keinem beamten is das aufgefallen bisher in über 34 jahren ?? unbegreiflich, außerdem wird er in fahrschule damals doch alles erfahren haben was er alles machen muß wenn er hingeht und für grosse maschine schein macht und nicht davon ausgehen so nach 2 jahren wird das automatisch geändert es muss ja auch in papieren dann was geändert werden
Heute wieder ohne Führerschein unterwegs😂😂garkein Bock. Ist nur ein geg tut mir echt leid der Man
Wer sein Motorrad liebt, der schiebt 😅😅
Polizei : Sie haben nur den 125 er Führerschein.
Harley Fahrer : das Motorrad hat ja nur 114 Cubic Inch.
125er?
Wenn man als Polizist nicht mal im Internet nachschauen kann, ob der 1A Führerschein so gültig ist (was er ja bekanntlich trotz der fehlenden optionalen Umschreibung der Fall ist) und man sofort von "Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeht", zeigt mir wie stur und unbelehrbar Polizisten sein können...
Wenn jemand mit dem Hintern auf dem Moped sitzt und es schiebt wie der Herr ist es trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis... Er musste das Teil mit der Hand schieben und nicht draufsitzend Rollen lassen. Dann könnte er ja auch gleich fahren... So steht es in der Stvo
Hä save nicht. Wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre, mit abgeschaltetem Motor, dann müsste bei Abgeschlepptwerden dasselbe gelten.
Ach komm, unsere Politik macht sowieso keinen Sinn. Hat auch nie Sinn gehabt. 🙃
2:07 was ein Typ 😂
Kann ja mal passieren dass man über 30 Jahre ohne Führerschein fährt 😅😅😅
Super Nette Polizisten!!
Hilft dir auch nix, wenn sie falsch liegen und du dann schieben musst.
1a vor 1989=Klasse A, danach nur 1A
Er kann und darf also fahren.
Wenn das eine 1200 Sportster ist da hat die gerade mal 68 PS also 20 PS mehr als beim A2 erlaubt, dann verstehe ich nicht warum sich der Führerschein nicht von selbst updated wenn die zwei Jahre rum sind und der Zulassungsstelle dank Datenverarbeitung bekannt ist ,daß der Bürger ein Krad zugelassen und versichert hat.Das ist der Deutsche Amtsschimmel!
Er hätte gar nix machen müssen. Klasse 1/1a/1b muss seit 2013 nicht mehr umgeschrieben werden.
Also der Harley Fahrer tut mir schon leid. Ich kauf dem ab das er dachte der Stufenführerschein wird nach 2 Jahren automatisch zu offenen. Hoffe er kann im nachhinnein argumentieren das er ja schon die ganze Qualifikation hat offen zu fahren aber nur das Eintragen an der Führerscheinstelle fehlt.
Der muss gar nichts argumentieren, der muss sich nur die Karte holen und dann passt das, denn Ausschlaggebend ist das Datum und er hat ihn ja schon lang genug und vor dem 1.1.89 zählt der 1a beim Umschreiben als A.
@@twxphoto Ja aber er wurde nie umgeschrieben, also ist der A nie erteilt worden. Und jetzt isser ne A Maschine gefahren ohne das ihm je der A Erteilt wurde.
Rein auf dem Papier könnte das blöd werden. Hoffen wir mal das beste für ihn.
@@Nonameguzzi Falsch. Die Klasse 1 wurde damals automatisch nach 2 Jahren 1a erteilt, ohne Umschreibung.
@@Nonameguzzi ist egal, weil seit 2013 der 1a äquivalent dem vollen A gilt, auch ohne Umschreibung.
34 Jahre ist er offen gefahren, und die lassen ihn nicht heimfahren? Bei der neuen kategorie muss man nichts mehr können. Er ist 34 Jahre mit grosser Leistung gefahren und die geben ihm einen auf den Deckel?
Das finde ich nicht korrekt. Die grosse.Prüfung ist ja ein witz....
Beide Kollegen kein Name oder Dienstnummer 😂🤣😂🤣
Was wäre wenn mehrere lambos fahren noch lauter autofahrverbot?🤣🤣
kindergartengequatsche