Der arme Kerl ! Das war ein Donnerschlag ! Alles tiptop und eingetragen, nie war etwas gewesen. Und dann die Sache mit der Fahrerlaubnis ! :-O Junge junge!
@@Arltratlo Genau. Die Polizisten liegen hier falsch. Im Führerschein steht 1a. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3 steht, dass die Klasse 1a heute der vollen Klasse A unbeschränkt entspricht. Und § 6 Abs. 6 regelt, dass eine Umschreibung dafür nicht erforderlich ist.
@@RaTaTaRAM27 Dass er den richtigen Führerschein hat und die Polizisten nicht gecheckt haben, dass man den seit 2013 nicht mehr umschreiben muss, um mit der alten Klasse 1a auch offene Motorräder fahren zu dürfen.
@@pferdewurst55_15 wieso das ? Das ist so nicht erlaubt, also haben sie richtig gehandelt, bei sowas können die halt auch kein Auge zudrücken. Wenn sie doch falsch gehandelt haben, dann wird sich das vor Gericht klären bzw. hätte vermutlich schon und dann hätte sich die Sache erledigt.
Allerdings hier falsch informiert. Die Klasse 1a (nicht verwechseln mit A1) berechtigt seit dem 18. Januar 2013 zum Führen von Krafträdern der Klasse A.
@@TJGermany sicher ? Muss ich gleich mal googeln. Naja aber Polizisten sind auch nicht unfehlbar und das wird sich dann spätestens dann klären wenn es der Staatsanwaltschaft vorliegt oder vielleicht sogar wenn das jemand erstmal so berabeitet. Ist dann leider blöd gelaufen.
@@kuessebrama Genau und er darf erstmal so lange nicht fahren, weil er einfach zu nett ist und denen vertraut... Wenn er schon sagt, dass in früheren Kontrollen niemand was gesagt hat, hätten die ja wenigstens mal nachhaken können... Super "Experten" sind das... Als "Einsatzgruppe Krad" nicht nur peinlich, sondern schon richtig mies. Möchte nicht wissen, was der für ne Panik hatte, ist schließlich ne Straftat, die die ihm da angeheftet haben...
Ja das wäre möglich, also einfach 1 Pott. 😂 ist sowieso alles deppert. 20 kW, ca. 27 Ps da geht ein Motorrad richtig ab und läuft auch Tacho über 140 real locker über 130
@@Das_Deutsche_Moerdervolk Raste doch nicht schon wieder aus. Du hast dich absolut nicht unter Kontrolle! Deine Fahreignung sollte mal geprüft werden! So trifft man sich wieder 😉
Tolle Aufklärung wenn die Polizei nicht mal Ahnung hat und der Polizist einfach was falsches behauptet! Der Mann hat gesagt er hatte den Führerschein 1B und danach hat er 1A gemacht, das ist der normale Motorradführerschein. Man hat aber erst 1A bekommen und konnte den dann erst nach zwei Jahren in Klasse 1 umwandeln lassen damit man die großen Maschinen fahren durfte. Eine Prüfung musste man dazu aber definitiv nicht machen! In dem Fall ist es nach meiner Kenntnis sogar so das wenn er bereits zwei Jahre lang mit Führerschein 1B gefahren ist bevor er 18 war hätte er eigentlich direkt 1 bekommen müssen! Es kann gut sein das die Führerscheinstelle hier einen Fehler gemacht hat! Ich kann mir nicht vorstellen das man einfach vergisst dass man nur den kleinen 1A hat. Weil damit darf man ja wirklich nur Motorräder fahren die relativ wenig PS haben! Eine Prüfung muss man jedenfalls 100 % nicht machen! Ich hab den Motorradführerschein selber und habe 1A und später ohne Prüfung 1 eins bekommen. Man muss aber selber zur Führerschein Stelle gehen und das umschreiben lassen!
Mit dem Führerschein, den er hat, darf er sein Motorrad führen. Der 1A Führerschein, der vor 1989 erteilt wurde, erlaubt nach der aktuellen FeV das Führen seines Motorrads. Grüße an die 106
Die Polizei ist da absolut unbrauchbar, der Typ konnte doch offensichtlich fahren, selbst wenn es eine Formalität gegeben hätte, hätte man es ihm ja einfach erklären können und ihn zur Führerscheinstelle schicken ohne das jetzt ein Fass aufzumachen.
@ALEXIA Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar und ich denke bei einer Straftat egal welcher Art haben die Kollegen hier keinerlei Ermessensspielraum
Die Umschreibung von Führerscheinklasse A1 auf Klasse 1 war sehr einfach. Man musste beim Straßenverkehrsamt einen Wisch ausfüllen wo man nachweislich 2 Jahre mit einer 27PS Mühle unterwegs war und die ungefähren gefahrenen Kilometer angeben. Das war es dann auch schon. Danach gab es die Umschreibung auf die offene Klasse 1. So war es jedenfalls bei mir. Kann mich noch gut erinnern als mein erstes Motorrad damals eine Honda CX500 vom Händler gedrosselt wurde. Es gab Stauscheiben in den beiden Ansaugtrackten der Vergaser und Droseelhülsen außen an den Auspufftöpfen. War schon spürbar das sie gedrosselt war. War aber auch ne schöne Zeit weil es nicht so hektisch auf den Straßen zuging und dieser Egoismus noch nicht so ausgeprägt war.
Wie auch eine A1-Fahrerlaubnis berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 1a zur Fahrt mit dem Motorrad. Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Während Sie mit einem A1-Führerschein lediglich Leichtkrafträder fahren dürfen, erlaubt Ihnen ein Führerschein mit 1a die Benutzung von Motorrädern jeglicher Größe, also auch jener der Klassen A und A2. Also hat die polizei eine falsche aussage getroffen. Der mann darf das motorrad weiter fahren
Das war mal ein peinlicher Irrtum der sehr freundlichen Beamten. Zur Zeit der Erteilung der Fe konnte man die Klasse 1A mit einem Kraftrad der Kl.1A( damals 27 PS) erwerben und nach Ablauf von zwei Jahren ging die Erworbene 1A automatisch in die Kl.1 über. Fahrlehrer haben seiner Zeit immer empfohlen den Führerschein nach diesen zwei Jahren umschreiben zu lassen. Pflicht war dies jedoch nicht.
@Peter Biermann .....Genauso ist es. Ich verstehe nicht, dass die Polizeibeamten es beide nicht wussten, unglaublich. Ich bin Jahrgang 1958, habe die Klassen 2 (LKW / PKW) und 1 (Motorrad), da gibt es kein vertun. Dieses Jahr hätte ich im Januar auch den Führerschein umschreiben lassen müssen, aber auch das gilt nur für den Schein an sich, meine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Außerdem steht in den alten Führerscheinen, dass diese unbegrenzt gültig sind und das ist ein amtliches Dokument. Der Motorradfahrer im Video ist NICHT ohne Fahrerlaubnis gefahren.
@fifmk Stimmt. Aber wenn Polizisten sich irren, hat man immer Probleme. Außerdem sollten die Gesetzeshüter zumindest die grundlegenden Gesetze doch kennen. Beispiel: Man muß immer seinen Perso dabei haben. NEIN! Muß man als deutscher Staatsbürger eben nicht. Dazu hat Herr Solmecke ein Video gepostet. Genauso, die Befugnisse der Polizei. Die dürfen nämlich auch nicht alles. Aber wenn man denen das sagt, werden sie ganz schön grantig. Ist in der Realität leider nicht so locker und verständnisvoll, wie in den Krimiserien.
@@Ein.Mensch Ich vermute, daß Du auf die Plastikkarte anspielst. Das ist für mich auch nur wieder eine Einnahmequelle der Regierung. Aber keine Sorge: Deine Fahrerlaubnisse bleiben erhalten, wenn Du die Karte beantragst. Die werden alle übernommen. Trotzdem sicherheitshalber darauf achten, ob wirklich alles übernommen wurde.
kann sein, dass es damals so war, "damals" ist jetzt aber vorbei. Wenn er es damals verpeilt hat es auf A2 umzuschreiben, dann ist das blöd gelaufen. Die Polizei muss es zur Anzeige bringen, wenn A2 nicht im Schein steht. Ob da jetzt was passiert, muss ein Jurist des Staates entscheiden.
@fifmk Dein Ernst? Das wäre das gleiche, wenn der Bäcker nur noch Brötchen, aber kein Brot mehr backen könnte. In dem Bereich haben diese Suppenkasper-Beamten so etwas zu wissen. Wenn nicht, sollten sie als Toilettenreiniger ihr Glück versuchen. Wobei der eine aussieht, als ob er auch das nicht hinbekommen würde.
@@BernddasBrotxD und Fahrradfahrende nur von Polizisten die selber Fahrradfahren. und Messer nur beschlagnahmt werden von Polizisten die selber Messer besitzen
ist mir auch aufgefallen ! das stimmt nicht, was der polizist bei 04:29 sagt. führerschein 1a machen und nach 2 jahren umschreiben lassen auf 1. hat er nur vergessen - keine ahnung, was das für konsequenzen hat.
@@atsekjoker Das hat überhaupt keine Konsequenzen. Damals hatte man auch ohne die Umschreibung automatisch nach 2 Jahren den grossen 1er. Die Polizisten hatten diesbezüglich leider keine Ahnung.
hatte auch 1a und habe in 2013 zu klasse 1 umschreiben lassen da muss man keine Prüfung machen ist lediglich ein bürokratischer Akt der Umschreibung aber oft wurde es auch durch die median falsch erläutert !!!!
Genauso ist das gewesen. Ich musste noch ne Erklärung abgeben das ich glaube ich 2000km in den 2 Jahren gefahren bin. Dann noch ne Gebühr bezahlen für den neuen Führerschein und fertig war die Sache. Interessant wäre ob der das heute auch noch umschreiben lassen kann.
@@Ahlon1976 Nach 2013 gilt der 1a aber automatisch als A... Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hättet ihr gleich ohne Verwaltungsakt offen fahren können :)
Das sind doch grundlegende Sachen, die man als Polizist wissen muss. Entschuldigung, aber wenn ich Leute auf Führerscheine überprüfe, muss ich doch wissen, welcher Führerschein gültig ist und welcher nicht. Das ist schon fast beschämend, so sympatisch die beiden auch sind.
Ich habe 1983 ein paar Runden mit einer kleinen Honda CB200 gedreht und hatte danach die Klasse 1. Ich hatte von dem Plan des Stufenfüherscheins nur gehört. Ich habe vorher 2 Jahre lang Erfahrungungen mit einem Mokick gesammelt und eine CB200 war nicht wirklich viel grösser. Da viele Menschen ohne eine Erfahrung sich auf Motorräder setzen wollen wurde der Stufenführerschein eingeführt. Nach 2 Jahren in der 1B ohne Mängel sollte er sich automatisch auf 1 erhöhen ohne eine weitere Prüfung. Da hat der Staat einen Fehler gemacht und nicht der Fahrer.
Da zeigt sich wieder die Kompetenz dieser sogenannten "Expertengruppen" bei der Polizei... Also, die Führerscheinregelungen sollten die schon kennen... Vor allem statt einfach mal kurz die Klasse 1A zu googeln, hätte die 2 Minuten gekostet...
Jup. Das ist das traurige. Dass ein durchschnittlicher Polizist das nicht weiß in diesem Sonderfall, geschenkt. Aber die Expertengruppe sollte wenigstens wissen, wo sie nachzuschauen können.
Stimmt so nicht. Damals musste man noch keine Austiegsprüfung machen. Die Klasse A hat man nach 24 Monaten automatisch bekommen, hat es nur von der Führerscheinstelle eintragen lassen müssen.
Tja, leider keine Ahnung die Herren Polizisten. Der Typ hat ne gültige Fahrerlaubnis, das wurde 2013 so angepasst. Und alle alten Fahrten sind verjährt.
@@rafiq67 Das wurde vor einigen Jahren geändert. Früher konnte man nach 2 Jahren mit Klasse 1a zur Führerscheinstelle gehen und bekam dann ohne weiteres die Klasse 1. Mit Einführung der Klasse A wurde eine praktische Prüfung für den Aufstieg von A2 auf A offen vorgeschrieben.
"Diese Sendung entstand nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygiene-Standards." Der Polizist bei 0:57 hat das wohl nicht mitbekommen. Und der Kameramann musste ab 3:06 sicherlich riechen, ob die Aufnahmen auch was werden... Aber die beiden Polizisten sind echt sowas von menschlich, die sollten ihre Kollegen mal schulen! Brauchen wir mehr von!
Freundliche Beamte, leider etwas inkompetent. Die Fahrerlaubnis ist gültig. Sowas sollte man wissen. Wer kommt eigentlich für die Umstände und ggf. Kosten auf?
Oh....habe ich auch nicht, aber bei Nachfrage bei einer Fahrschule, braucht man das auch nicht. Nach Meinung des Fahrlehrers, haben Polizisten auch keine Ahnung davon.
Du müsst nur einmal für die theoretische Motorradprüfung büffeln. Das heißt, Du absolvierst nur einmal die Theorieausbildung für einen Motorradführerschein. Nachdem Du dann die Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung für diesen Motorradführerschein erfolgreich bestanden hast, kannst Du nach zwei Jahren den nächsthöheren Motorradführerschein ohne Theorieausbildung und ohne Theorieprüfung erwerben. Es fallen lediglich 2 - 3 Fahrstunden a´45 Minuten für die Beherrschung des größeren Motorrades an. Anschließend musst Du nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Prüfungsablauf ist ähnlich wie der bei der normalen Führerscheinprüfung (Stadtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt) . Auf dem Platz musst Du jedoch nur vier Grundfahraufgaben durchführen. (langsamer Slalom, Gefahrbremsung, Ausweichen mit Bremsen, Ausweichen ohne Bremsen) In der Regel beginnt der Stufenführerschein mit dem A1 Schein (Kleinkrafträder 125 ccm mit maximal 11 kW - Mindestalter 16 Jahre). Solltest Du jedoch schon 2 Jahre den A2 Schein (Motorräder leistungsbeschränkt bi maximal 35 kW) besitzen, dann kannst Du direkt den A Schein (keine Leistungsbeschränkung) machen.
@@michllang4537 Ja, wenn man damals umgetragen hätte, gilt aber heutzutage nicht mehr, leider..find es eine Frechheit, dass man theoretisch 3 extra Führerscheine machen muss, aber naja, irgendwo muss das Geld ja herkommen nh :D
Quatsch , man musste keine neue Prüfung machen. Nach 2 Jahren musste man zum Strassenverkehrsamt hingehen , Sehtest abgeben und bescheinigen das man 6.000km Fahrpraxis hat. Eigentlich nur Schikane .
@@Seven-eb4jq Schikane in der Hinsicht das man nach 2 Jahren extra zum Strassenverkehrsamt musste und dieser Vorgang nicht automatisch erfolgte. Den Stufenführerschein habe ich nicht in Frage gestellt. Und jemand der wie der Kontrollierte seid 30 Jahren den Schein hat , der dürfte die damals geforderten 6000km wohl längst abgerissen haben.
@@Seven-eb4jq genau. Heute wartet man einfach bis man 24 Jahre alt ist und kauft sich dann ohne Zweiraderfahrung eine gebrauchte Fazer 1000. Komisch nur das die Todesrate nicht steigt....
@@Seven-eb4jq Nein das habe ich mal impliziert, da die Todesrate bei Motorradunfällen vergleichsweise hoch ausfällt. Aus der Erinnerung heraus war das m. W. DAS Hauptargument zur Einführung des Stufenführerscheins, was mit der neuen Regelung Direkteinstieg ab 24 Jahren (Erhöhung Einstiegsleistung auf 48 PS) irgendwie ad absurdum geführt wird. Ach ja, auch mit 10 PS konnte man damals sogar einen Unfall haben (Stichpunkt:Rollslpit), aber wem sag ich das gell?
4:00 Wenn der Typ das echt nich wusste, tut er mir hart leid. Sollte das so sein, dann kommt das vermutlich daher, dass die Fahrerlaubnisklassen ja mal komplett durchgewürfelt wurden und er davor schon einen hatte oder so. Nur man musste ihn halt erneuern oder so. Hat er evt. verschlafen.
Nix außer "oh, tut uns leid, dass sie vermutlich wochenlang zu Fuß gehen mussten und sich höllische Sorgen gemacht haben... ...aber mit ihrem Führerschein dürfen sie ihr Motorrad natürlich fahren, da in der alten Klasse 1a die Klassen AM, A1, A2 und A bereits enthalten sind... Schönen Tag noch"
Ich habe den 1A auch gemacht, bin nach zwei Jahren dann wieder hin und habe ihn umschreiben lassen. So hatte ich dann den Stempel bei 1A UND 1. So einfach ist das.
Ich habe meinen Motorradführerschein 1983 mit 19 Jahren gemacht. Da konnte ich alles fahren, egal welcher Hubraum. Bei uns gab es aber nur Motorräder bis Max.350 ccm.
Nochmal für alle. Auch wenn ich die beiden Kollegen mag und sie menschlich sehr korrekt sind, haben die diesmal unrecht. Auszug aus dem landesweiten Bußgeldkatalog: (dies gilt bei einem Führerschein vor 89.) Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren? Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.
Du hast Unrecht. Es geht nicht darum, was man damit generell fahren dürfte, sondern ob er den Papierkram gemacht hat. Er hat sich nicht darum gekümmert, also fährt er ohne Fahrerlaubnis.
@@Seba557 Doch, er hat völlig Recht. Eine Umschreibung war damals wie heute nicht nötig. Nach 2 Jahren 1a, war automatisch, ohne Umschreibung, die Klasse 1 erteilt.
@@Muffy475 das war nur als Antwort auf deine Aussage, es wäre nicht nötig gewesen. Es gab eben eine Zeit vor 2013, da war das Umschreiben nötig. Seit 2013 ist es das aber nicht mehr. Die Kontrolle war 2020 und damit lag der Polizist falsch. ...wobei, wenn damals automatisch 1a erteilt wurde, wäre das auch zwischen 1999 und 2013 eine gültige Fahrerlaubnis. Bin mir aber nicht so sicher, ob das wirklich so automatisch war.
Von wem werden denn Motorradhelme zugelassen??? Laut stvo muss ein Helm zum Motorradfahrer geeignet sein. Da steht nichts von zugelassen, geprüft oder sonstiges…. „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“. „Die Wortwahl “einen geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung “einen amtlich geprüften Schutzhelm” an der Stelle. Als geeignet gilt ein angemessener Schutzhelm, ein Fahrradhelm oder gar ein Kochtopf würde eine solche Beschreibung nicht erfüllen. Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um einen ECE-Motorradhelm…“
Beim Autoführerschein darfst du danach jeden PKW mit egal wie viel PS fahren. Vom VW Gold gleich in einen Porsche...kein Problem. Beim Motorrad...2 Jahre warten wenn man A2 hat, oder warten bis man 24 Jahre alt ist. Muss man nicht alles verstehen.
Nur als Hinweis. Ich führe als Ü-60iger kein Motorrad mehr. Ich möchte noch etwas länger leben und 2-Räder haben keinen Schutz. Deswegen habe ich mein Motorrad vor einigen Jahren abgegeben. Mein Mokick von 1979 habe ich noch in der Garage zur Inbetriebnahme. Das kann ich mit geringen Kosten wieder starten.
Wenn der Herr die Führerscheinklasse 1a 1986 gemacht hat, dann entspricht das doch der heutigen offenen Klasse A und er darf alles fahren oder nicht? Ich hoffe, die Geschichte hat er noch mittels eines Anwalts klären können.
3:07 von wegen nach Einhaltung der Hygieneregeln! Kameramann mal schön die Maske unterhalb der Nase aber bei Achtung Kontrolle wundert einen gar nichts mehr
Wer vor dem 19.01.2013 die Klasse A beschränkt erworben hat, darf ab dem 19.01.2013 auch die neuen Fahrzeuge der Klasse A2 führen. Nach Ablauf von zwei Jahren Besitz der Klasse A beschränkt erfolgt der automatische Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A. Schönen Gruß vom LBV 😉
Du hast fast recht, aber es geht hier ja sogar um 1a nicht um A beschränkt (den gab es mal zwischendrin bevor der A2 kam und der hat sich komplett automatisch erweitert), also noch früher. und er fährt seit 34 Jahren also vor 1989 und damit trifft für den 1a und dieser gilt als A. Das dem Polizist das passiert ist peinlich, sowas darf nicht passieren, dass das aber auch noch ausgestrahlt wird und es KEINEM auffällt ist nochmal peinlicher.
@@twxphoto da ist nichts peinlich daran, weil sie im Recht sind. Er hätte ihn umschreiben lassen müssen und das hat er nicht getan. Da passiert eben nichts automatisch, sondern man muss es anzeigen.
Also, er hat noch den alten Führerschein und da gab es - meines Wissens nach- den Mehrfasenführerschein noch nicht!? Zu mindest in Österreich gab es Moped Schein und ab 18 A…
das beste is : mehrfach schon kontrolliert wurden, und keinem beamten is das aufgefallen bisher in über 34 jahren ?? unbegreiflich, außerdem wird er in fahrschule damals doch alles erfahren haben was er alles machen muß wenn er hingeht und für grosse maschine schein macht und nicht davon ausgehen so nach 2 jahren wird das automatisch geändert es muss ja auch in papieren dann was geändert werden
Also nochmal zur Aufklärung! Der 1a war der Motorradschein (bis 1999) für junge Motorradfahrer zw. 18 und 21 Lebensjahren und galt bis 25kw /34 PS und in Abhängigkeit zum Hubraum. Nach 2 Jahren und mind. 4000km Fahrpraxis durfte man diesen umschreiben (Führerscheinstelle) lassen und auch >25kw fahren und das ganze ohne erneute Prüfubg etc.. Blöd für den Motorradfahrer, er wusste nicht das diese Umschreibung oder Wegfall der Beschränkung nicht aut. erfolgt😉 Zum Glück ist nicht mehr passiert😬
Blöd für den Motorradfahrer, dass die Cops keine Ahnung hatten. Die alten 1er gelten seit 2013 auch für A offen. Es muss kein Nachweis mehr erbracht werden, und auch keine Umschreibung mehr durchgeführt werden.
Alles korrekt eingetragen, was alleine schon wirklich erstaunlich ist, und dann passiert dieser Mist mit der Fahrerlaubnis. Ich hoffe, dass das Verfahren eingestellt wird. Ein öffentliches Verfolgungsinteresse kann hier ja kaum existieren.
@@TJGermany Nein, die hatte er nicht. Die hätte er gehabt, wenn sie (zuvor) in den FS eingetragen worden wäre, denn erst mit diesem Rechtsakt wird die Fahrerlaubnis gültig.
@@chricsif Er hat aber Klasse 1b. Die ist heute äquivalent zur offenen Klasse A. Und seit 2013 müssen alte Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden, um die Gültigkeit der heutigen Klassen zu erlangen.
Verstehe ich das richtig. Er müsste nur bei der Fahrerlaubnisbehörde Anrufen und sich einen neuen Schein ausstellen lassen (Beamter das ist problemlos möglich) und den würde er sofort bekommen. (Weil er ihn damals auch nach 2 Jahren bekommen hätte) Also ist er nur Praktisch aber nicht Theoretisch ohne Schein unterwegs. Also könnte man als Beamter auch sagen Hr. Mustermann lassen sie sich einen Schein ausstellen und wir drücken ein Auge zu. Das mit dem kein Verhandlungsspielraum halte ich für Absurd. Total Unlogisch.
Vor 2013 war das so, aber da war es mehr als nur "kein Schein". Seit 2013 ist das aber nicht mehr notwendig. Die Polizisten lagen falsch. Beim Fahrer war alles korrekt.
Du verstehst das richtig. Er hätte sich einfach nur einen aktuellen Führerschein ausstellen lassen müssen und dann wäre alles in Ordnung gewesen. Solange er aber noch den alten "rosa Lappe" hat, gilt die Fahrerlaubnis nicht als erteilt und er darf er das Motorrad nicht fahren. Gruß Michael
@@TJGermany Für diesen speziellen Fall war sowieso nie eine „Umschreibung“ erforderlich, sondern einfach nur ein neuer / aktueller Führerschein. Und auch die Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 haben darauf keinen Einfluss. Eine Fahrerlaubnis gilt immer erst dann als erteilt, wenn man auch das entsprechende Führerscheindokument ausgehändigt bekommen hat. Das gilt beim Neuerwerb einer Fahrerlaubnis und auch hier, wo jemand eine Fahrerlaubnisklasse dazubekommt, die er ursprünglich nicht hatte. Annähernd so steht es auch in Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung. Die Fahrerlaubnisklasse wird erst durch den Umtausch bestätigt. „Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:“ Gruß Michael
@@rhoen-biker Du hast § 6 Abs. 6 vergessen. Der ist neu seit 2013 und regelt eben, dass die Äquivalenztabelle auch ohne Umtausch gilt. Und damit gilt 1a = A. 'Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1.'
Hallo liebe Redaktion der sogenannten Stufenführerscheins wurde erstmals 1991 eingeführt dieser Kraftradlenker hat jedoch in den 80ern den Führerschein gemacht . Gibt es hier eine Richtigstellung ?
Super Polizisten. Schreiben einen guten Bericht für diesen armen Kerl der nicht wußte das er dieses Mottorrad nicht fahren darf. Wird schon milde ausgehen ich drücke die Daumen
Der Hammer, was so ein paar fehlinformierte Cops glaubhaft rüberbringen können und wie viele das glauben müssen, weil sie´s nicht besser wissen... Der Typ hat einen gültigen Führerschein für ALLE Motorräder... Nach der Umstellung auf die neuen Klassen ist sein Führerschein ohne Umschreibung offen...
Wenn jemand mit dem Hintern auf dem Moped sitzt und es schiebt wie der Herr ist es trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis... Er musste das Teil mit der Hand schieben und nicht draufsitzend Rollen lassen. Dann könnte er ja auch gleich fahren... So steht es in der Stvo
Hä save nicht. Wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre, mit abgeschaltetem Motor, dann müsste bei Abgeschlepptwerden dasselbe gelten. Ach komm, unsere Politik macht sowieso keinen Sinn. Hat auch nie Sinn gehabt. 🙃
@@TJGermany Zu einfach! Hatte bereits Diskussionen mit der Rennleitung weil diese nicht wussten, dass das "kleine" A auf Probe nach zwei Jahren automatisch in den großen A übergeht! Nach beratenden Rückfragen sahen die Beamten ihren Fehler ein! Von einem Polizisten erhielt ich den Tipp, dass, sofern keine Umtragung erfolgt, automatisch eine Umwandlung auf A2 erfolgen wird! Bei beiden Zulassungsstellen erhielt ich die Antwort man könne "sich das nicht vorstellen" was mMn keine verbindliche Aussage ist! Da es bereits unumkehrbare Fehler bei der Ausstellung meiner B Klasse gab, bin ich bereits vorgewarnt......
SEHR sympathische Polizisten. Also ich finde es sehr gut, wenn solche Kontrollen durchgeführt werden. Ich kann gut verstehen, dass ein jeder sich wünscht etwas "Besonderes" zu haben und man liebt auch das Motorrad fahren. Ich finde aber auch, dass man mit Lautstärke ect pp und auch als Person selbst ein Teil einer sozialen Gesellschaft ist. In einer solchen gibt es festgelegte Regeln deren einen oder anderen Sinn man mitunter vielleicht nicht auf Anhieb verstehen mag, die aber trotzdem ihren Sinn haben auch wenn man ihn nicht gleich erkennt. So funktioniert eben eine Gesellschaft. Und auch wenn es hart klingt ist es per Definition (bitte gerne Googeln) meines Erachtens "a-sozial" diese bewusst brechen zu wollen. Denn in einem solchen Moment MÖCHTE man sich ja auch bewusst aus der Masse abheben. (nicht böse gemeint). Demnach finde ich es toll, wenn man sachlich und höflich kontrolliert und dafür sorgt, dass diese eingehalten werden. Denn immerhin gibt es wenige schwarze Schafe unter denen unter umständen viel mehr leiden müssen.
11:07 Wenn ich dass schon höre "Motorrad Fahrverbot" Warum sollte man nicht mit zulässigen Fahrzeug und Führerschein da fahren wo man will?! Alles kostet ein schweine Geld rund ums Motorrad und dann macht man sich die Mühe um korrekt unterwegs zu sein und soll dafür auch noch bestraft werden. Wenn aber einer mit seinem Lambo um die Ecke ballert ist das nicht so schlimm? Ich verstehe es nicht...
Hm, wie ist denn das? Ich habe 2009 den Führerschein A * Beschränkt (34 PS) gemacht. Mir wurde in der Fahrschule und selbst bei der Führerscheinstelle gesagt, dass ich nach 2 Jahren, ohne Nachtrag einfach offen fahren kann.
Das sind ja die modernen Führerscheinklassen. A1/A2/A. Da geht es ja um den damaligen 1er /1A / 1B usw Führerschein. War auch vor meiner Zeit. Bei dir müsste es auf dem Kärtchen 2 Spalten geben, eine für das kleine "beschränkte" Mopped und eine für das Große und da sollte n Datum drinstehen und ab da gilt das dann eben "unbeschränkt". So habe ich das verstanden und deckt sich soweit mit meinem Kärtchen und meinen Erfahrungen bei Kontrollen.
Das war aber falsch vom Polizisten dass man noch mal eine Prüfung hätte ablegen müssen.ich bin damals einfach zur Behörden und hab ihn umschreiben lassen. Man musst du nur zwei Jahre warten dann ging das
Hahaha durch dieses Video hat mein Onkel erfahren, dass er ebenfalls keinen gültigen Führerschein hat. Er lässt sich das jetzt ausstellen.
Haha wie geil, war er schon erfolgreich und hat einen Bekommen?
Hahaha
Ab 2013 reichf 1a so weit ich weiß
Aber wiso der ganze Balast in Schengenraum ist ohnehin alles elektronisch Abrufbar...........
Scheiss Zettelwerk. ........
@@MrKlapit ich hab’s nichts verstanden. Und du heißt auch noch Klaus
Der arme Kerl ! Das war ein Donnerschlag ! Alles tiptop und eingetragen, nie war etwas gewesen. Und dann die Sache mit der Fahrerlaubnis ! :-O Junge junge!
klar, steht aber alles im Führerschein...
@@Arltratlo Genau. Die Polizisten liegen hier falsch. Im Führerschein steht 1a. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3 steht, dass die Klasse 1a heute der vollen Klasse A unbeschränkt entspricht. Und § 6 Abs. 6 regelt, dass eine Umschreibung dafür nicht erforderlich ist.
@@TJGermany Du hast Recht. Kann es sein, dass das zum Zeitpunkts des Drehs noch nicht galt? Ansonsten ist das doch denke ich deutlich.
@@EmotionalWeather Nein, kann nicht sein. Das gilt so seit 19.01.2013. Der Dreh war hingegen 2020.
So ein armer Kerl, das ist doch echt schade, wenn eine Ausfahrt so endet.
Hoffe, er kriegt Schadensersatz für den Fehler der Polizisten.
@@TJGermany welcher Fehler?
@@RaTaTaRAM27 Dass er den richtigen Führerschein hat und die Polizisten nicht gecheckt haben, dass man den seit 2013 nicht mehr umschreiben muss, um mit der alten Klasse 1a auch offene Motorräder fahren zu dürfen.
Ja vorallem haf er es ja im girff
Er hatte eine 34 Jahre lange Ausfahrt und wurde jetzt erst erwischt 🤣
Der Harley Fahrer tut mir schon ein wenig leid😅
mir nicht, Geld, aber nicht in der Lage richtig zu lesen!
@@Arltratlo mir schon, denn die Polizisten lagen hier falsch.
@@Arltratlo Die Polizisten haben einen Fehler gemacht.
@@pferdewurst55_15 Warum haben sie einen Fehler gemacht
@@pferdewurst55_15 wieso das ? Das ist so nicht erlaubt, also haben sie richtig gehandelt, bei sowas können die halt auch kein Auge zudrücken. Wenn sie doch falsch gehandelt haben, dann wird sich das vor Gericht klären bzw. hätte vermutlich schon und dann hätte sich die Sache erledigt.
die zwei sind wirklich lustig und sympathisch
Allerdings hier falsch informiert. Die Klasse 1a (nicht verwechseln mit A1) berechtigt seit dem 18. Januar 2013 zum Führen von Krafträdern der Klasse A.
@@TJGermany sicher ? Muss ich gleich mal googeln. Naja aber Polizisten sind auch nicht unfehlbar und das wird sich dann spätestens dann klären wenn es der Staatsanwaltschaft vorliegt oder vielleicht sogar wenn das jemand erstmal so berabeitet. Ist dann leider blöd gelaufen.
@@kuessebrama Jo, ist so. Würde halt von Verkehrspolizisten erwarten, dass die sowas wissen.
@@kuessebrama Genau und er darf erstmal so lange nicht fahren, weil er einfach zu nett ist und denen vertraut... Wenn er schon sagt, dass in früheren Kontrollen niemand was gesagt hat, hätten die ja wenigstens mal nachhaken können... Super "Experten" sind das... Als "Einsatzgruppe Krad" nicht nur peinlich, sondern schon richtig mies.
Möchte nicht wissen, was der für ne Panik hatte, ist schließlich ne Straftat, die die ihm da angeheftet haben...
Find ich nicht. Habe noch keinen sympathischen Polizisten getroffen.
Den Polizisten einfach fragen ob man ne Kerze rausschrauben kann dann läuft die nur auf ein pot vielleicht passt dann der Hubraum zum Führerschein 🤣🤣🤣
reicht nicht )))
@@qwertzu87 dann halt die ansaugstutzen noch bissle zumachen 😂
😂
Oder mit gezogener Bremse fahren. :D
Ja das wäre möglich, also einfach 1 Pott. 😂 ist sowieso alles deppert. 20 kW, ca. 27 Ps da geht ein Motorrad richtig ab und läuft auch Tacho über 140 real locker über 130
34 Jahre ohne Führerschein unterwegs 😂
Führerschein != Fahrerlaubnis
@@Seven-eb4jq naja Fahrerlaubnis für Mofa ist jetzt aber auch kein Führerschein.
@@johannesnagengast7643 A1 ist 125cc und nicht Mofa 😂für Mofa braucht man nichtmal einen führerschein
@@MR-zg4hv das meinte ich ja. Das ist nur eine Prüfbescheinigung und kein Führerschein. aber kann ja sein das er die als Führerschein sieht. 😉
@@Das_Deutsche_Moerdervolk Raste doch nicht schon wieder aus. Du hast dich absolut nicht unter Kontrolle! Deine Fahreignung sollte mal geprüft werden! So trifft man sich wieder 😉
Der Herr Eisebitt ist ein feiner Kerl!
Der Mann ist einfach nur dumm und mediengeil.
@@jensscheibner7261 Ein typischer Lurch der Eisebitt!
Das sind hervorragende polizisten...respekt
Warum?
Das ist doch geschauspielert
@Spaceballs Bestimmt Plattenbau 11Stock
Tolle Aufklärung wenn die Polizei nicht mal Ahnung hat und der Polizist einfach was falsches behauptet! Der Mann hat gesagt er hatte den Führerschein 1B und danach hat er 1A gemacht, das ist der normale Motorradführerschein. Man hat aber erst 1A bekommen und konnte den dann erst nach zwei Jahren in Klasse 1 umwandeln lassen damit man die großen Maschinen fahren durfte. Eine Prüfung musste man dazu aber definitiv nicht machen! In dem Fall ist es nach meiner Kenntnis sogar so das wenn er bereits zwei Jahre lang mit Führerschein 1B gefahren ist bevor er 18 war hätte er eigentlich direkt 1 bekommen müssen! Es kann gut sein das die Führerscheinstelle hier einen Fehler gemacht hat! Ich kann mir nicht vorstellen das man einfach vergisst dass man nur den kleinen 1A hat. Weil damit darf man ja wirklich nur Motorräder fahren die relativ wenig PS haben!
Eine Prüfung muss man jedenfalls 100 % nicht machen! Ich hab den Motorradführerschein selber und habe 1A und später ohne Prüfung 1 eins bekommen. Man muss aber selber zur Führerschein Stelle gehen und das umschreiben lassen!
@@michaelburnham4293 zu spät gesehen,hab gerade das selbe geschrieben,war bei mir nämlich genau so.
Mit dem Führerschein, den er hat, darf er sein Motorrad führen. Der 1A Führerschein, der vor 1989 erteilt wurde, erlaubt nach der aktuellen FeV das Führen seines Motorrads. Grüße an die 106
Jo man du hast voll recht, jetzt tut er einem Doppelt leid aller stress umsonst ...
@@breddy1983 naja immerhin bekommt er so keine Anzeige :D
Die Polizei ist da absolut unbrauchbar, der Typ konnte doch offensichtlich fahren, selbst wenn es eine Formalität gegeben hätte, hätte man es ihm ja einfach erklären können und ihn zur Führerscheinstelle schicken ohne das jetzt ein Fass aufzumachen.
Also dürfte er mit dem 1A Schein das Motorrad bewegen? Meinte der Politzist nicht was mit 36kW?
@ALEXIA Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar und ich denke bei einer Straftat egal welcher Art haben die Kollegen hier keinerlei Ermessensspielraum
Die Umschreibung von Führerscheinklasse A1 auf Klasse 1 war sehr einfach. Man musste beim Straßenverkehrsamt einen Wisch ausfüllen wo man nachweislich 2 Jahre mit einer
27PS Mühle unterwegs war und die ungefähren gefahrenen Kilometer angeben. Das war es dann auch schon. Danach gab es die Umschreibung auf die offene Klasse 1. So war es jedenfalls bei mir. Kann mich noch gut erinnern als mein erstes Motorrad damals eine Honda CX500 vom Händler gedrosselt wurde. Es gab Stauscheiben in den beiden Ansaugtrackten der Vergaser und Droseelhülsen außen an den Auspufftöpfen. War schon spürbar das sie gedrosselt war. War aber auch ne schöne Zeit weil es nicht so hektisch auf den Straßen zuging und dieser Egoismus noch nicht so ausgeprägt war.
Alles fast richtig. Es war nur 1a und nicht A1. 😉
Yupp, bei mir auch! 🏍️💥💨
@Franz Ritter so war es bei mir auch. Ab Datum.... gilt die Klasse 1 oder so stand bei mir drin.
Das waren doch 25 KW/34 ps. Nicht 20 KW, woll?
@@karlihoinzi9952 Stimmt, habs korrigiert !
Diese 2 Polizisten sehr respektvoll, und freundlich vorgegangen.
Wenn sie dir was falsches erzählen und dir somit Schaden zufügen, können die noch so nett und freundlich sein.
Bin schon selbst 2x im Weserbergland von der Krad Gruppe kontrolliert worden. Sehr sympathische Beamte!
Das Schwimmbad in Bodenwerder, genau da stand ich einfach letztens noch mit meinem Moped 😂
Dachte mir auch so ich fahr da jeden Tag lang 🤣🤣🤣
Wie auch eine A1-Fahrerlaubnis berechtigt ein alter Führerschein der Klasse 1a zur Fahrt mit dem Motorrad. Jedoch gibt es einen gravierenden Unterschied: Während Sie mit einem A1-Führerschein lediglich Leichtkrafträder fahren dürfen, erlaubt Ihnen ein Führerschein mit 1a die Benutzung von Motorrädern jeglicher Größe, also auch jener der Klassen A und A2.
Also hat die polizei eine falsche aussage getroffen. Der mann darf das motorrad weiter fahren
Korrekt. Die Polizei lag falsch.
Schöner Job, hinter dem Kameramann zu stehen und einfach zuschauen ^^
Würde auch gerne so meine Kohle verdienen...
@@psybrain8950Na dann mach das doch, wo ist das Problem.
Das war mal ein peinlicher Irrtum der sehr freundlichen Beamten. Zur Zeit der Erteilung der Fe konnte man die Klasse 1A mit einem Kraftrad der Kl.1A( damals 27 PS) erwerben und nach Ablauf von zwei Jahren ging die Erworbene 1A automatisch in die Kl.1 über. Fahrlehrer haben seiner Zeit immer empfohlen den Führerschein nach diesen zwei Jahren umschreiben zu lassen. Pflicht war dies jedoch nicht.
@Peter Biermann .....Genauso ist es. Ich verstehe nicht, dass die Polizeibeamten es beide nicht wussten, unglaublich. Ich bin Jahrgang 1958, habe die Klassen 2 (LKW / PKW) und 1 (Motorrad), da gibt es kein vertun. Dieses Jahr hätte ich im Januar auch den Führerschein umschreiben lassen müssen, aber auch das gilt nur für den Schein an sich, meine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Außerdem steht in den alten Führerscheinen, dass diese unbegrenzt gültig sind und das ist ein amtliches Dokument. Der Motorradfahrer im Video ist NICHT ohne Fahrerlaubnis gefahren.
@fifmk Stimmt. Aber wenn Polizisten sich irren, hat man immer Probleme.
Außerdem sollten die Gesetzeshüter zumindest die grundlegenden Gesetze doch kennen.
Beispiel: Man muß immer seinen Perso dabei haben. NEIN! Muß man als deutscher Staatsbürger eben nicht. Dazu hat Herr Solmecke ein Video gepostet.
Genauso, die Befugnisse der Polizei. Die dürfen nämlich auch nicht alles. Aber wenn man denen das sagt, werden sie ganz schön grantig. Ist in der Realität leider nicht so locker und verständnisvoll, wie in den Krimiserien.
@@Ein.Mensch Ich vermute, daß Du auf die Plastikkarte anspielst. Das ist für mich auch nur wieder eine Einnahmequelle der Regierung.
Aber keine Sorge: Deine Fahrerlaubnisse bleiben erhalten, wenn Du die Karte beantragst. Die werden alle übernommen.
Trotzdem sicherheitshalber darauf achten, ob wirklich alles übernommen wurde.
kann sein, dass es damals so war, "damals" ist jetzt aber vorbei.
Wenn er es damals verpeilt hat es auf A2 umzuschreiben, dann ist das blöd gelaufen. Die Polizei muss es zur Anzeige bringen, wenn A2 nicht im Schein steht. Ob da jetzt was passiert, muss ein Jurist des Staates entscheiden.
@fifmk Dein Ernst? Das wäre das gleiche, wenn der Bäcker nur noch Brötchen, aber kein Brot mehr backen könnte. In dem Bereich haben diese Suppenkasper-Beamten so etwas zu wissen. Wenn nicht, sollten sie als Toilettenreiniger ihr Glück versuchen. Wobei der eine aussieht, als ob er auch das nicht hinbekommen würde.
Es sollten nur Polizisten Motorräder Kontrollieren dürfen wenn sie selber Motorrad fahren
Und LKW nur von Polizisten die selber LKW fahren
@@BernddasBrotxD :D
@@BernddasBrotxD Ok das ist schwierig aber welchen die dafür spezialisiert werden
@@BernddasBrotxD und Fahrradfahrende nur von Polizisten die selber Fahrradfahren. und Messer nur beschlagnahmt werden von Polizisten die selber Messer besitzen
@@Markussteffen85 Und Mörder dürfen nur von Polizisten festgenommen werden welche ebenfalls schon gemordet haben
Passend zum Winter Beginn kommen die ganzen "kontroll" Moped Videos online.
Das stimmt so nicht mit dem Führerschein habe meinen nach 2 Jahren und 100000 km einfach umschreiben lassen ohne Prüfung.
ist mir auch aufgefallen ! das stimmt nicht, was der polizist bei 04:29 sagt. führerschein 1a machen und nach 2 jahren umschreiben lassen auf 1. hat er nur vergessen - keine ahnung, was das für konsequenzen hat.
@@atsekjoker Das hat überhaupt keine Konsequenzen. Damals hatte man auch ohne die Umschreibung automatisch nach 2 Jahren den grossen 1er.
Die Polizisten hatten diesbezüglich leider keine Ahnung.
Oho 720p, gab es Gehaltserhöhung?
0:40 Polizei hat sich sicherheitshalber einen Anhänger mit Pizza mitgebracht
hatte auch 1a und habe in 2013 zu klasse 1 umschreiben lassen da muss man keine Prüfung machen ist lediglich ein bürokratischer Akt der Umschreibung aber oft wurde es auch durch die median falsch erläutert !!!!
Seit 2013 hätte er nichtmal das machen müssen.
Genauso ist das gewesen. Ich musste noch ne Erklärung abgeben das ich glaube ich 2000km in den 2 Jahren gefahren bin. Dann noch ne Gebühr bezahlen für den neuen Führerschein und fertig war die Sache. Interessant wäre ob der das heute auch noch umschreiben lassen kann.
@@Ahlon1976 Nach 2013 gilt der 1a aber automatisch als A... Hättet ihr noch ein bisschen gewartet, hättet ihr gleich ohne Verwaltungsakt offen fahren können :)
@@RSProduxx Ich hab den offenen Schein seit 1995.
@@Ahlon1976 Na gut, da hättest etwas länger warten müssen :D
6:13, Fahrlässig! hahahaha! Seit über dreißig Jahre echt lässig gefahren der Kollege. hahahaha!
Seit 7 Jahren jedoch völlig legal unterwegs. Und alles davor ist verjährt.
Das sind doch grundlegende Sachen, die man als Polizist wissen muss. Entschuldigung, aber wenn ich Leute auf Führerscheine überprüfe, muss ich doch wissen, welcher Führerschein gültig ist und welcher nicht. Das ist schon fast beschämend, so sympatisch die beiden auch sind.
Eine der wenigen guten Folgen bzg. Motorradkontrollen. Der Mann tat mir aber leid :/
Tja, leider auch eine der wenigen Folgen, wo der ansonsten so gut informierte Beamte mal falsch liegt.
Der arme tut mir so leid ich schwöre
Brauchst nicht schwören 🤦♂️
@@RaTaTaRAM27 doch
Vor allen weil das quatsch ist was die Polizei hier sagt! 1a ging nach 2 Jahren automatisch auf Klasse 1 über.
Hab nachgeschaut, das wird eingestellt...Wegen geringfügigkeit
Ich habe 1983 ein paar Runden mit einer kleinen Honda CB200 gedreht und hatte danach die Klasse 1. Ich hatte von dem Plan des Stufenfüherscheins nur gehört.
Ich habe vorher 2 Jahre lang Erfahrungungen mit einem Mokick gesammelt und eine CB200 war nicht wirklich viel grösser.
Da viele Menschen ohne eine Erfahrung sich auf Motorräder setzen wollen wurde der Stufenführerschein eingeführt.
Nach 2 Jahren in der 1B ohne Mängel sollte er sich automatisch auf 1 erhöhen ohne eine weitere Prüfung. Da hat der Staat einen Fehler gemacht und nicht der Fahrer.
0:50 - 1:50 Wie kann man so eine perfekte Kontrolle haben, wie aus dem Lehrbuch
Sympathisch hin oder her, dass darf nicht passieren.
Da zeigt sich wieder die Kompetenz dieser sogenannten "Expertengruppen" bei der Polizei...
Also, die Führerscheinregelungen sollten die schon kennen...
Vor allem statt einfach mal kurz die Klasse 1A zu googeln, hätte die 2 Minuten gekostet...
Jup. Das ist das traurige. Dass ein durchschnittlicher Polizist das nicht weiß in diesem Sonderfall, geschenkt. Aber die Expertengruppe sollte wenigstens wissen, wo sie nachzuschauen können.
Stimmt so nicht. Damals musste man noch keine Austiegsprüfung machen. Die Klasse A hat man nach 24 Monaten automatisch bekommen, hat es nur von der Führerscheinstelle eintragen lassen müssen.
Tja, leider keine Ahnung die Herren Polizisten. Der Typ hat ne gültige Fahrerlaubnis, das wurde 2013 so angepasst. Und alle alten Fahrten sind verjährt.
Nein, falsch. Man musste ne Prüfung machen.
@@veroltix Früher vielleicht. Seit spätestens 2013 brauchst du weder Prüfung noch Umschreibung.
Denn Führerschein hat er doch, der alte A1 konnte später ohne erneute Fahrprüfung einfach in Klasse 1 umgeschrieben werden.
Ja aber die haben ja erwähnt das es halt umgeschrieben werden muss und das wenn das nicht gemacht wurde der führerschein halt nicht vorhanden ist.
Da is nix mit umschreiben. Er muss eine neue Prüfung auf einem Moped ohne Leistungsbegrenzung machen.
@@rafiq67
Falsch!
Musste man nicht, hab Ich damals auch gemacht.
@@Cultich2
Mist, dann haben die mich damals beschissen 😮.
@@rafiq67 Das wurde vor einigen Jahren geändert. Früher konnte man nach 2 Jahren mit Klasse 1a zur Führerscheinstelle gehen und bekam dann ohne weiteres die Klasse 1. Mit Einführung der Klasse A wurde eine praktische Prüfung für den Aufstieg von A2 auf A offen vorgeschrieben.
Wenn Jörg nur „stumpf“ Motorrad fährt ihn seiner Freizeit, warum macht er es denn wenn es ihm keinen Spaß macht?
"Diese Sendung entstand nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Hygiene-Standards."
Der Polizist bei 0:57 hat das wohl nicht mitbekommen.
Und der Kameramann musste ab 3:06 sicherlich riechen, ob die Aufnahmen auch was werden...
Aber die beiden Polizisten sind echt sowas von menschlich, die sollten ihre Kollegen mal schulen! Brauchen wir mehr von!
Freundliche Beamte, leider etwas inkompetent. Die Fahrerlaubnis ist gültig. Sowas sollte man wissen. Wer kommt eigentlich für die Umstände und ggf. Kosten auf?
Wunderschöne zrx
Oh....habe ich auch nicht, aber bei Nachfrage bei einer Fahrschule, braucht man das auch nicht. Nach Meinung des Fahrlehrers, haben Polizisten auch keine Ahnung davon.
Du müsst nur einmal für die theoretische Motorradprüfung büffeln. Das heißt, Du absolvierst nur einmal die Theorieausbildung für einen Motorradführerschein. Nachdem Du dann die Theorieprüfung sowie die praktische Prüfung für diesen Motorradführerschein erfolgreich bestanden hast, kannst Du nach zwei Jahren den nächsthöheren Motorradführerschein ohne Theorieausbildung und ohne Theorieprüfung erwerben. Es fallen lediglich 2 - 3 Fahrstunden a´45 Minuten für die Beherrschung des größeren Motorrades an. Anschließend musst Du nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Der Prüfungsablauf ist ähnlich wie der bei der normalen Führerscheinprüfung (Stadtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt) . Auf dem Platz musst Du jedoch nur vier Grundfahraufgaben durchführen. (langsamer Slalom, Gefahrbremsung, Ausweichen mit Bremsen, Ausweichen ohne Bremsen)
In der Regel beginnt der Stufenführerschein mit dem A1 Schein (Kleinkrafträder 125 ccm mit maximal 11 kW - Mindestalter 16 Jahre). Solltest Du jedoch schon 2 Jahre den A2 Schein (Motorräder leistungsbeschränkt bi maximal 35 kW) besitzen, dann kannst Du direkt den A Schein (keine Leistungsbeschränkung) machen.
6:13 und der Kameramann hält voll auf den Führerschein. Der darf eh nicht gezeigt werden, warum also überhaupt drauf filmen?
Nebenjob Datenverkauf
"Die Mühle hat ein schlechtes Gewissen" LOL saugut
Der Harley Fahrer tat mir echt so leid aber wer seine Harley liebt, der schiebt.😂
Schön immer ja sagen und danach wusste ich.
Spitze😂
Von 1A auf 1, braucht es keine Prüfung. Einfach nach zwei Jahren Fahrpraxis umschreiben lassen.
So hab ich es gemacht.
Zu welchen Zeiten bitte? Mittlerweile brauchst du für jeden Scheiß ne extra Prüfung
@@bockwurscht2520 Ich hab meinen Motorradführerschein 1998 gemacht. Da gab es noch die alten Klassen 1 bis 5.
@@michllang4537 Ja, wenn man damals umgetragen hätte, gilt aber heutzutage nicht mehr, leider..find es eine Frechheit, dass man theoretisch 3 extra Führerscheine machen muss, aber naja, irgendwo muss das Geld ja herkommen nh :D
@@bockwurscht2520 Ja, stimmt.
Die ganzen neuen Führerscheine sind nur Geldmacherei. Abzoge, dadurch fährt niemand sicherer.
@@michllang4537 Meine Rede, ist für mich kein Unterschied ob ich mit 48 oder mit 80 PS in nen Baum reinfahre...
der war so sympatisch broo
prüfung was nen scheiss.ich musste nach 2 jahren nur bescheinigen das ich in den 2 jahren mehr als glaube 4000 kmh gefahren bin und das war 94.
4000 kmh?
@@yauxosert6431 sry 4000 Kilometer in 2 jahren
Yauxo Sert ich glaube das wäre ein bisschen schnell😂
Schöne zrx am Anfang 🤩
07:37 der ist mir so symphatisch 😂
Quatsch , man musste keine neue Prüfung machen. Nach 2 Jahren musste man zum Strassenverkehrsamt hingehen , Sehtest abgeben und bescheinigen das man 6.000km Fahrpraxis hat. Eigentlich nur Schikane .
So war's bei mir auch...
@@Seven-eb4jq Schikane in der Hinsicht das man nach 2 Jahren extra zum Strassenverkehrsamt musste und dieser Vorgang nicht automatisch erfolgte. Den Stufenführerschein habe ich nicht in Frage gestellt. Und jemand der wie der Kontrollierte seid 30 Jahren den Schein hat , der dürfte die damals geforderten 6000km wohl längst abgerissen haben.
@@Seven-eb4jq genau. Heute wartet man einfach bis man 24 Jahre alt ist und kauft sich dann ohne Zweiraderfahrung eine gebrauchte Fazer 1000. Komisch nur das die Todesrate nicht steigt....
@@Seven-eb4jq Nein das habe ich mal impliziert, da die Todesrate bei Motorradunfällen vergleichsweise hoch ausfällt. Aus der Erinnerung heraus war das m. W. DAS Hauptargument zur Einführung des Stufenführerscheins, was mit der neuen Regelung Direkteinstieg ab 24 Jahren (Erhöhung Einstiegsleistung auf 48 PS) irgendwie ad absurdum geführt wird.
Ach ja, auch mit 10 PS konnte man damals sogar einen Unfall haben (Stichpunkt:Rollslpit), aber wem sag ich das gell?
@@Seven-eb4jq man kann sogar Sinnfrei Kommentare abgeben 😉.
Internet is was feines.
Moin erstmal endlich Mal Bedienstete mit Herz ❤️
„Schwinge nur poliert“ ist trotzdem ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung.
Warum das?
@@maxmusterbuch8309 google ist dein freund
4:00 Wenn der Typ das echt nich wusste, tut er mir hart leid. Sollte das so sein, dann kommt das vermutlich daher, dass die Fahrerlaubnisklassen ja mal komplett durchgewürfelt wurden und er davor schon einen hatte oder so. Nur man musste ihn halt erneuern oder so. Hat er evt. verschlafen.
Musste er ja durch die Änderung im Januar 2013 eben nicht mehr. Seine Fahrerlaubnis ist ausreichend. Da lagen die Polizisten falsch.
Der arme tut mir voll leid
Armer Kerl. Mich würde echt mal interessieren, was dabei rum kam.
Nix außer "oh, tut uns leid, dass sie vermutlich wochenlang zu Fuß gehen mussten und sich höllische Sorgen gemacht haben...
...aber mit ihrem Führerschein dürfen sie ihr Motorrad natürlich fahren, da in der alten Klasse 1a die Klassen AM, A1, A2 und A bereits enthalten sind... Schönen Tag noch"
Ich habe den 1A auch gemacht, bin nach zwei Jahren dann wieder hin und habe ihn umschreiben lassen. So hatte ich dann den Stempel bei 1A UND 1. So einfach ist das.
Ist aber deit 2013 gar nicht mehr erforderlich. Wusste der Polizist wohl nicht.
Ich habe meinen Motorradführerschein 1983 mit 19 Jahren gemacht.
Da konnte ich alles fahren, egal welcher Hubraum.
Bei uns gab es aber nur Motorräder bis Max.350 ccm.
0:50 Der Geselle, wenn der Lehrling seine Werkzeugkiste einräumen soll, aber sich davor drückt.
Das war eine Fehlentscheidung! Er hätte das Motorrad führen dürfen! Er hat die richtige Fahrerlaubnis ..
Fehlentscheidung hin oder her, wenn Beamte das verordnen, kann man erstmal nichts dagegen machen und hat den Anweisungen Folge zu leisten.
Nochmal für alle. Auch wenn ich die beiden Kollegen mag und sie menschlich sehr korrekt sind, haben die diesmal unrecht.
Auszug aus dem landesweiten Bußgeldkatalog: (dies gilt bei einem Führerschein vor 89.)
Was darf ich mit dem 1a Führerschein alles fahren?
Der alte Führerschein entspricht den heutigen Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A und L.
Du hast Unrecht.
Es geht nicht darum, was man damit generell fahren dürfte, sondern ob er den Papierkram gemacht hat.
Er hat sich nicht darum gekümmert, also fährt er ohne Fahrerlaubnis.
@@Seba557 Doch, er hat völlig Recht.
Eine Umschreibung war damals wie heute nicht nötig.
Nach 2 Jahren 1a, war automatisch, ohne Umschreibung, die Klasse 1 erteilt.
@@Muffy475 naja (von 1999?) bis 2013 war zeitweise eine Umschreibung nötig. Seit 2013 aber nicht mehr.
@@TJGermany Was mal war, ist egal.
Entscheidend ist, was beim Zeitpunkt der Kontrolle gültig war.
Und das kann man in der Anlage 3 zur FeV nachlesen.
@@Muffy475 das war nur als Antwort auf deine Aussage, es wäre nicht nötig gewesen. Es gab eben eine Zeit vor 2013, da war das Umschreiben nötig. Seit 2013 ist es das aber nicht mehr. Die Kontrolle war 2020 und damit lag der Polizist falsch.
...wobei, wenn damals automatisch 1a erteilt wurde, wäre das auch zwischen 1999 und 2013 eine gültige Fahrerlaubnis. Bin mir aber nicht so sicher, ob das wirklich so automatisch war.
Von wem werden denn Motorradhelme zugelassen???
Laut stvo muss ein Helm zum Motorradfahrer geeignet sein. Da steht nichts von zugelassen, geprüft oder sonstiges….
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“.
„Die Wortwahl “einen geeigneten Schutzhelm” weist daraufhin, dass generell der Motorradhelm mit ECE-Zulassung keine Pflicht ist - andernfalls stünde die Bezeichnung “einen amtlich geprüften Schutzhelm” an der Stelle. Als geeignet gilt ein angemessener Schutzhelm, ein Fahrradhelm oder gar ein Kochtopf würde eine solche Beschreibung nicht erfüllen.
Wichtig ist dies vor allem für Liebhaber nostalgischer Helme, die zu den alten Klassikern unter den Motorradhelmen passen. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um einen ECE-Motorradhelm…“
Beim Autoführerschein darfst du danach jeden PKW mit egal wie viel PS fahren. Vom VW Gold gleich in einen Porsche...kein Problem. Beim Motorrad...2 Jahre warten wenn man A2 hat, oder warten bis man 24 Jahre alt ist. Muss man nicht alles verstehen.
Nur als Hinweis.
Ich führe als Ü-60iger kein Motorrad mehr. Ich möchte noch etwas länger leben und 2-Räder haben keinen Schutz.
Deswegen habe ich mein Motorrad vor einigen Jahren abgegeben.
Mein Mokick von 1979 habe ich noch in der Garage zur Inbetriebnahme. Das kann ich mit geringen Kosten wieder starten.
Wenn der Herr die Führerscheinklasse 1a 1986 gemacht hat, dann entspricht das doch der heutigen offenen Klasse A und er darf alles fahren oder nicht?
Ich hoffe, die Geschichte hat er noch mittels eines Anwalts klären können.
Das ist eif an meiner schule hahaha
Hygiene-Standards? Ich kenn nur die Vokabel "Hygieneregeln" :P
Sehr, sympathisch, die beiden Beamten.
Nur diesmal liegen sie leider falsch. Da hilft die Freundlichkeit dem Delinquenten auch nicht.
3:07 von wegen nach Einhaltung der Hygieneregeln! Kameramann mal schön die Maske unterhalb der Nase aber bei Achtung Kontrolle wundert einen gar nichts mehr
Gut, dass man mit der Klasse 1a nach heutiger Regelung den offenen A Führerschein hat.
Ich habe 1A vor 20 Jahren gemacht, sprich 125er, die er auch hat.
Trotzdem darf ich nicht einfach so eine offene Fahren.
Nein hast du nicht. Zum umschreiben musst du eine Prüfung ablegen. Sonst hat du nur A1.
@@bose246 halt 1A und A1 dürfen nicht verwechselt werden. A1 = 125ccm und 1A = Motorrad der Klasse 1 bis 25kW / 34PS
@@christians.9815 es geht um die Klasse 1A und nicht um die Klasse A1
@@Stefan-schmidt-produktionDe Als ich ihn gemacht habe hieß er noch 1a
Wer vor dem 19.01.2013 die Klasse A beschränkt erworben hat, darf ab dem 19.01.2013 auch die neuen Fahrzeuge der Klasse A2 führen. Nach Ablauf von zwei Jahren Besitz der Klasse A beschränkt erfolgt der automatische Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A. Schönen Gruß vom LBV 😉
Genau so ist es !! War bei mir genauso.
Du hast fast recht, aber es geht hier ja sogar um 1a nicht um A beschränkt (den gab es mal zwischendrin bevor der A2 kam und der hat sich komplett automatisch erweitert), also noch früher. und er fährt seit 34 Jahren also vor 1989 und damit trifft für den 1a und dieser gilt als A.
Das dem Polizist das passiert ist peinlich, sowas darf nicht passieren, dass das aber auch noch ausgestrahlt wird und es KEINEM auffällt ist nochmal peinlicher.
@@twxphoto da ist nichts peinlich daran, weil sie im Recht sind.
Er hätte ihn umschreiben lassen müssen und das hat er nicht getan.
Da passiert eben nichts automatisch, sondern man muss es anzeigen.
@@Seba557 nein, seit 2013 ist die Umschreibung nicht mehr erforderlich. Das war nur von 1999-2013 der Fall.
Also, er hat noch den alten Führerschein und da gab es - meines Wissens nach- den Mehrfasenführerschein noch nicht!? Zu mindest in Österreich gab es Moped Schein und ab 18 A…
Das Landratsamt sagt Dankeschön
Den 1A konnte man später auch einfach nach zwei Jahren um tragen lassen... :)
@bel lator musste man meines Wissens nach tatsächlich nicht umschreiben...
@bel lator Ne, muss er nicht... Alte 1A-Führerschiene beinhalten alle A-Klassen + L
das beste is : mehrfach schon kontrolliert wurden, und keinem beamten is das aufgefallen bisher in über 34 jahren ?? unbegreiflich, außerdem wird er in fahrschule damals doch alles erfahren haben was er alles machen muß wenn er hingeht und für grosse maschine schein macht und nicht davon ausgehen so nach 2 jahren wird das automatisch geändert es muss ja auch in papieren dann was geändert werden
Also nochmal zur Aufklärung!
Der 1a war der Motorradschein (bis 1999) für junge Motorradfahrer zw. 18 und 21 Lebensjahren und galt bis 25kw /34 PS und in Abhängigkeit zum Hubraum.
Nach 2 Jahren und mind. 4000km Fahrpraxis durfte man diesen umschreiben (Führerscheinstelle) lassen und auch >25kw fahren und das ganze ohne erneute Prüfubg etc..
Blöd für den Motorradfahrer, er wusste nicht das diese Umschreibung oder Wegfall der Beschränkung nicht aut. erfolgt😉
Zum Glück ist nicht mehr passiert😬
Blöd für den Motorradfahrer, dass die Cops keine Ahnung hatten.
Die alten 1er gelten seit 2013 auch für A offen. Es muss kein Nachweis mehr erbracht werden, und auch keine Umschreibung mehr durchgeführt werden.
Danke für die Info!
Wer kommt eigentlich für den "Schaden" auf, wenn dem Halter der sein Motorrad abstellen musste, in der Zeit des geklaut wird??
Die Frage meinst du jetzt nicht wirklich ernst? Die Antwort kennst du ...
Heute wieder ohne Führerschein unterwegs😂😂garkein Bock. Ist nur ein geg tut mir echt leid der Man
Alles korrekt eingetragen, was alleine schon wirklich erstaunlich ist, und dann passiert dieser Mist mit der Fahrerlaubnis. Ich hoffe, dass das Verfahren eingestellt wird. Ein öffentliches Verfolgungsinteresse kann hier ja kaum existieren.
Klar wird eingestellt. Denn die Polizisten lagen falsch. Er hat eine gültige Fahrerlaubnis.
@@TJGermany Nein, die hatte er nicht.
Die hätte er gehabt, wenn sie (zuvor) in den FS eingetragen worden wäre, denn erst mit diesem Rechtsakt wird die Fahrerlaubnis gültig.
@@chricsif Er hat aber Klasse 1b. Die ist heute äquivalent zur offenen Klasse A. Und seit 2013 müssen alte Führerscheine nicht mehr umgeschrieben werden, um die Gültigkeit der heutigen Klassen zu erlangen.
@@TJGermany Ah okay. Danke, man lernt nie aus. :-)
Verstehe ich das richtig. Er müsste nur bei der Fahrerlaubnisbehörde Anrufen und sich einen neuen Schein ausstellen lassen (Beamter das ist problemlos möglich) und den würde er sofort bekommen. (Weil er ihn damals auch nach 2 Jahren bekommen hätte) Also ist er nur Praktisch aber nicht Theoretisch ohne Schein unterwegs. Also könnte man als Beamter auch sagen Hr. Mustermann lassen sie sich einen Schein ausstellen und wir drücken ein Auge zu. Das mit dem kein Verhandlungsspielraum halte ich für Absurd. Total Unlogisch.
Vor 2013 war das so, aber da war es mehr als nur "kein Schein". Seit 2013 ist das aber nicht mehr notwendig. Die Polizisten lagen falsch. Beim Fahrer war alles korrekt.
Du verstehst das richtig.
Er hätte sich einfach nur einen aktuellen Führerschein ausstellen lassen müssen und dann wäre alles in Ordnung gewesen.
Solange er aber noch den alten "rosa Lappe" hat, gilt die Fahrerlaubnis nicht als erteilt und er darf er das Motorrad nicht fahren.
Gruß Michael
@@rhoen-biker Nö. Darf er. Seit 2013 ist die Umschreibung nicht mehr erforderlich.
@@TJGermany Für diesen speziellen Fall war sowieso nie eine „Umschreibung“ erforderlich, sondern einfach nur ein neuer / aktueller Führerschein. Und auch die Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 haben darauf keinen Einfluss.
Eine Fahrerlaubnis gilt immer erst dann als erteilt, wenn man auch das entsprechende Führerscheindokument ausgehändigt bekommen hat. Das gilt beim Neuerwerb einer Fahrerlaubnis und auch hier, wo jemand eine Fahrerlaubnisklasse dazubekommt, die er ursprünglich nicht hatte.
Annähernd so steht es auch in Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung. Die Fahrerlaubnisklasse wird erst durch den Umtausch bestätigt.
„Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:“
Gruß Michael
@@rhoen-biker Du hast § 6 Abs. 6 vergessen. Der ist neu seit 2013 und regelt eben, dass die Äquivalenztabelle auch ohne Umtausch gilt. Und damit gilt 1a = A.
'Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1.'
Hallo liebe Redaktion der sogenannten Stufenführerscheins wurde erstmals 1991 eingeführt dieser Kraftradlenker hat jedoch in den 80ern den Führerschein gemacht . Gibt es hier eine Richtigstellung ?
Super Polizisten. Schreiben einen guten Bericht für diesen armen Kerl der nicht wußte das er dieses Mottorrad nicht fahren darf. Wird schon milde ausgehen ich drücke die Daumen
Weiß jemand wo die da sind? Das sieht so merkwürdig aus.
Ooooch....mit dem Führerschein habe ich gar nicht gewusst. Ja neeeeee Zwinkersmiley.......
War ja auch alles korrekt. Die Polizisten hatten keine Ahnung.
Das geile ist, er hätte die Harley aber von 49kw auf 35kW drosseln können und so ohne Probleme fahren. Das kw/kg wäre locker gegeben 😂👌
Das Geile ist das Sie nicht verstehen um was es hier geht.
Herrlich die Sportsta geiles Teil
Der Hammer, dass der Typ seit 36 Jahren ohne Führerschein fährt :-D
Der Hammer, was so ein paar fehlinformierte Cops glaubhaft rüberbringen können und wie viele das glauben müssen, weil sie´s nicht besser wissen...
Der Typ hat einen gültigen Führerschein für ALLE Motorräder... Nach der Umstellung auf die neuen Klassen ist sein Führerschein ohne Umschreibung offen...
Wenn jemand mit dem Hintern auf dem Moped sitzt und es schiebt wie der Herr ist es trotzdem fahren ohne Fahrerlaubnis... Er musste das Teil mit der Hand schieben und nicht draufsitzend Rollen lassen. Dann könnte er ja auch gleich fahren... So steht es in der Stvo
Hä save nicht. Wenn das Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre, mit abgeschaltetem Motor, dann müsste bei Abgeschlepptwerden dasselbe gelten.
Ach komm, unsere Politik macht sowieso keinen Sinn. Hat auch nie Sinn gehabt. 🙃
Bodenwerder 💪🏻💪🏻
2:07 was ein Typ 😂
Ein riesen Problem ist das mit der Führerscheinen! Selbst auf der Zulassungsstelle hatte ich keine verbindliche Aussage bekommen...
Komisch. Einfach in die Fahrerlaubnisverordnung gucken, da steht es alles drin.
@@TJGermany Zu einfach! Hatte bereits Diskussionen mit der Rennleitung weil diese nicht wussten, dass das "kleine" A auf Probe nach zwei Jahren automatisch in den großen A übergeht! Nach beratenden Rückfragen sahen die Beamten ihren Fehler ein! Von einem Polizisten erhielt ich den Tipp, dass, sofern keine Umtragung erfolgt, automatisch eine Umwandlung auf A2 erfolgen wird! Bei beiden Zulassungsstellen erhielt ich die Antwort man könne "sich das nicht vorstellen" was mMn keine verbindliche Aussage ist! Da es bereits unumkehrbare Fehler bei der Ausstellung meiner B Klasse gab, bin ich bereits vorgewarnt......
@@miacaramba8825 Ah, hm. Wann war das denn bei dir? Muss ja schon ein Weilchen her sein?
Super Nette Polizisten!!
Hilft dir auch nix, wenn sie falsch liegen und du dann schieben musst.
SEHR sympathische Polizisten. Also ich finde es sehr gut, wenn solche Kontrollen durchgeführt werden. Ich kann gut verstehen, dass ein jeder sich wünscht etwas "Besonderes" zu haben und man liebt auch das Motorrad fahren. Ich finde aber auch, dass man mit Lautstärke ect pp und auch als Person selbst ein Teil einer sozialen Gesellschaft ist. In einer solchen gibt es festgelegte Regeln deren einen oder anderen Sinn man mitunter vielleicht nicht auf Anhieb verstehen mag, die aber trotzdem ihren Sinn haben auch wenn man ihn nicht gleich erkennt. So funktioniert eben eine Gesellschaft. Und auch wenn es hart klingt ist es per Definition (bitte gerne Googeln) meines Erachtens "a-sozial" diese bewusst brechen zu wollen. Denn in einem solchen Moment MÖCHTE man sich ja auch bewusst aus der Masse abheben. (nicht böse gemeint). Demnach finde ich es toll, wenn man sachlich und höflich kontrolliert und dafür sorgt, dass diese eingehalten werden. Denn immerhin gibt es wenige schwarze Schafe unter denen unter umständen viel mehr leiden müssen.
Polizei : Sie haben nur den 125 er Führerschein.
Harley Fahrer : das Motorrad hat ja nur 114 Cubic Inch.
125er?
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11:07 Wenn ich dass schon höre "Motorrad Fahrverbot" Warum sollte man nicht mit zulässigen Fahrzeug und Führerschein da fahren wo man will?! Alles kostet ein schweine Geld rund ums Motorrad und dann macht man sich die Mühe um korrekt unterwegs zu sein und soll dafür auch noch bestraft werden. Wenn aber einer mit seinem Lambo um die Ecke ballert ist das nicht so schlimm? Ich verstehe es nicht...
Autos sind nunmal "des Deutschen liebstes Kind"... Motorräder fahren ja nur Rocker und Rowdies... Keine Lobby, die stark genug wäre...
Hm, wie ist denn das? Ich habe 2009 den Führerschein A * Beschränkt (34 PS) gemacht. Mir wurde in der Fahrschule und selbst bei der Führerscheinstelle gesagt, dass ich nach 2 Jahren, ohne Nachtrag einfach offen fahren kann.
Das sind ja die modernen Führerscheinklassen. A1/A2/A.
Da geht es ja um den damaligen 1er /1A / 1B usw Führerschein.
War auch vor meiner Zeit.
Bei dir müsste es auf dem Kärtchen 2 Spalten geben, eine für das kleine "beschränkte" Mopped und eine für das Große und da sollte n Datum drinstehen und ab da gilt das dann eben "unbeschränkt".
So habe ich das verstanden und deckt sich soweit mit meinem Kärtchen und meinen Erfahrungen bei Kontrollen.
Falsch du musst die Aufsteiger Prüfung machen
@@theowaigel8588 Die gibt's bei A2. Er hat aber A beschränkt. Das ist noch das alte Modell.
KabelEins
Der Führerschein wurde damals automatisch umgeschrieben
Das war aber falsch vom Polizisten dass man noch mal eine Prüfung hätte ablegen müssen.ich bin damals einfach zur Behörden und hab ihn umschreiben lassen. Man musst du nur zwei Jahre warten dann ging das
Geiler Fahrer