Auch ich kann mich ebenfalls nur für die Mühe beim RetroOnkel bedanken. Und immer nur wiederholen, daß ich es schade finde, wenn man solch wertvolle Beiträge nicht mehr produziert.
Naja, die Serie war irgendwann ausgelutscht. Das haben Gerichtsserien so an sich. Irgendwann gehen die Delikte aus. Das hat man auch u.a. bei Barbara Salesch gesehen. Die Fälle, die "verhandelt" wurden, wurden immer spektakulärer und teilweise abstrus, um den Unterhaltungswert aufrecht zu erhalten. Ob das der Sache dienlich ist, wenn in jedem "Prozeß" durch einen Zeugen eine unerwartete Wendung eintritt, wage ich zu bezweifeln. Der arme Bernd Römer, der oft den Staatsanwalt verkörperte, hätte am Ende gar nicht mehr so schlampig ermitteln können, wie es durch diese Wendungen den Anschein erweckte. Immerhin hat man als juristisch interessierter Laie einiges lernen können zum Prozeßablauf und oft gebrauchten Redewendungen und Paragraphen von StPO und StGB. Also eine Belehrung nach § 55 oder eine Einstellung nach § 135 oder § 135 a StPO sind mir seitdem absolut geläufig und auch, wie man vor Gericht einen Antrag formuliert, was von Vorteil ist, wenn man als Berufskutscher unterwegs ist. Einen Verteidiger brauche ich nur noch, wenn vorab Akteneinsicht vonnöten ist oder der Schreibkram derart umfangreich zu werden droht, daß mir schlicht die Zeit fehlt, alles termingerecht zu bearbeiten.
Ziemlich cool für 1988, dass hier eine lesbische Beziehung als relativ selbstverständlich dargestellt wurde, ohne dass sie eine große Rolle für die Geschichte gespielt hat 😊
Das wird heute nur maßlos von Interessengruppen aufgebauscht. Wir waren in den 80ern doch nicht hinterm Mond. Fast unsere gesamte Popkultur und Mode kam ursprünglich aus der Schwulenszene. O.k. Schwulenwitze waren üblich, aber doch nicht bösartig gemeint. Gehaßt haben wir die Homos jedenfalls nicht.
Der Richter hier ist Wolf-Stefan Wiegand, der später am LG München Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer, und zwar der Wirtschaftsstrafkammer war. Er hat auch mit Max Strauß zu tun gehabt.
Das verstehe ich nicht wirklich. Hätte sie ihn wirklich rausgeschmissen und ihm wäre dann alkoholisiert was passiert z. B. beim Überqueren der Straße, hätte sie dann auch die Arschkarte gehabt? Weil sie dann ja hätte vorausschauend wissen müssen, dass ihm was passieren könne. Schon interessant so manche Urteile... wie hieß es: Recht haben und Recht kriegen. Wirklich sehr interessante Folgen... Danke ❤
Suupa THX ;-)Das Urteil ist einem Rechtstaat nicht würdig . Fazit :Sauft euch voll und macht was ihr wollt ,bezahlen müssen sowieso all die Nüchternen die euch am Saufen nicht hindern konnten . Prima ! Prost !!
Sehe ich anders. Den Typen hätte die Frau nicht mitnehmen dürfen. Sie war halt zu gutmütig. Auch wenn manche sich in ihrem Rechtsempfinden gestört fühlen mögen. Die Ursache des Unfalls ist auch das Fehlverhalten der Fahrerin. Sie hätte ihn von Anfang nicht mitnehmen dürfen. Oder später anhalten und ihn rauswerfen. Und Polizei rufen. Klar, die nächste Telefonzelle wäre recht weit gewesen. Handys gab es ja noch nicht. Gottseidank.
Die Namen der Anwälte wurden nicht genannt, weil damals das Werbeverbot für Anwälte streng war. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass Wolfgang Hertel in der Sendung niemals als Rechtsanwalt bezeichnet wurde.
Hätte der Zeuge ausgesagt das der Angeklagte auf dem schoß der Frau lag, wäre es dann anders ausgegangen?? Auf jeden Fall eine Frechheit vom Angeklagten, für mich eindeutig allein schuldig
Interessant, wie man das damals besprochen hat. Würde man heute (und schon gleich als Anwalt der Fahrerin) nicht sehr viel deutlicher machen, dass auch auch ein ezwungener Kuss, trotz des nicht allzu hohen Gewaltlevels allemal ein körperlicher Übergriff auf eine Fahrererin im Landstraßentempo ist? Und zwar egal, wo der Kopf des Angreifers genau war? Da fragt die Kommentatorin am Schluss schon zu Recht nach, was sie denn hätte machen sollen. Ernsthaft anhalten, wenn der schon während der Fahrt versucht, sich Körperlichkeiten zu erzwingen?
Na ja, das Einbett-Zimmer dient zumindest der Zweisamkeit der beiden Damen. Aber zu dem Hörschaden des Blasius: den hatte der doch schon vor dem Unfall, denn er hatte das stete "Nein" der Verflossenen doch nie hören können.
Danke für das Video. In der Verhandlung und den Urteilen sehe ich absolut kein rechtstaatliches Verfahren. Der Typ wusste, daß er sich zu einem für ihn emotionalen Gespräch trifft. Daß er sich dafür mit 1l Rotwein locker macht ist allein seine Verantwortung, seine Entscheidung und sein Verschulden. Alles, was daraus entsteht ist durch seine Entscheidung verschuldet, zum Alkohol zu greifen. Deshalb entschuldigt der Alkoholwert bei ihm überhaupt nichts. Er hätte auch den Alkohol weglassen können, aber das war sein Risiko und seine Schuld. An Srelle der Frau hätte ich mich auch aufgeregt, und habe ich auch. Die wurde schon vor der Fahrt von dem Mann dazu genötigt, ihn mitzunehmen. Von da an trägt sie in meinen Augen an dem späteren Geschehen keine Schuld mehr. Die Vorwürfe, daß sie ihn hätte auf die Rückbank setzen sollen, oder daß sie nicht rechts ran gefahren ist, sind absolut lächerlich. Als ob es ihre Schuld ist, daß sie nicht rechts rangefahren ist, um sich sexuell nötigen zu lassen. Das macht mich echt wütend und ich hoffe, in unserem Rechtssystem hat sich seit damals einiges geändert. Alkohol sollte kein Schuldminderungsgrund sein, wenn man sich frei entschieden hat, zu trinken und Nein heißt Nein.
Sehe ich auch so. Die Frau hätte zwar, als ihr Ex-Freund ihr Auto blockiert hatte, ins Lokal zurück gehen sollen, um die Polizei zu rufen. Ein so gut überlegtes Verhalten kann der Gesetzgeber aber in so einer brenzligen Situation nicht verlangen. Ohne das verantwortungslose Verhalten des Mannes wäre der Unfall niemals passiert.
genauso sehe ich das auch , wenn die Frau sagt NEIN ,Dann hat der Mann zu Hören , Ich an ihrer Stelle hätte den Typen raus geschmissen@@roswithapromper1218
Claus-Dieter Reents. Hat schon in verschiedenen Filmen und Fernsehserien mit gespielt, u.a. auch schon in Folge 19 vom "Verkehrsgericht". Zuletzt wirkte er im "Marienhof" mit, bei Dreharbeiten zu dieser Serie starb er 1996 im Alter von 53 Jahren an Herzversagen.
Frage in die Runde: Was hätte die Frau tun sollen? 1. Weiterfahren war also falsch. 2. Rausschmeißen. Hätte ich gemacht. Aber wäre der Betrunkene dort im Graben oder in der Landschaft verhungert, erfroren, verunfallt, bekommt man ebenso eine Strafe, weil man einen "hilflosen Betrunkenen" nicht ohne Hilfe zurücklassen darf. Da gab es bereits eine Verurteilung in der Serie "Der Staatsanwalt hat das Wort". 3. Ein Taxi rufen? Taxifahrer dürfen die Fahrt ablehnen, wenn sie erkennen, dass der Gast betrunken ist und eine Gefahr darstellt. Greift der Betrunkene dem Taxifahrer ins Lenkrad, haben wir wieder eine Gerichtssendung. 4. Den Typen im Auto lassen und weiterfahren mit verminderter Geschwindigkeit (30 km/h?) bringt auch nichts, da man auf der Landstraße damit ein Hindernis und eine Gefahr darstellt. Und wenn jemand anderes bei einem Überholvorgang verunfallt, bekommt man wieder die Gerichtsvorladung. Also, was tun?
@@jogreen3266 denke auch, das wäre für die Dame die einzig brauchbare Lösung gewesen: zurück in den Gasthof und die Polizei anrufen, den Ex wegen Nötigung anzeigen. So, wie er sich verhalten hat, war er unberechenbar. Allein sein Gefasel, als er ihre wegfahrt vereitelte und sich hinter den Golf stellte.
1:25:43 ...wie bitte? Er war doch gar nicht schuldeinsichtig, allenfalls in moralischer Sicht, aber nicht am Unfallgeschehen. Meiner Meinung nach hätte er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, sexueller Belästigung und Behinderung verurteilt werden müssen, zum einen zu einer wesentlich höheren Geldstrafe und zum anderen mit Führerscheinentzug. Das kann ja wohl nicht wahr sein...
Heutzutage gibt's bei sexueller Nötigung,Vergewaltigung... doch höchstens noch ein "dududu". Zumindest bei einer gewissen Klientel. Und wenn ein Messer im Spiel war, eine Einweisung in die Psychiatrie.
Ich dachte schon zwei Autos frontal wären gemeint ist doch gefährlich aber ein besoffner Dummkopf muss ja unbedingt die Fahrerin bei Tempo 80 oder 90 küssen um jeden Preis
Schade, dass es keine Fortsetzung vom Verkehrsgericht gibt. Aber mit den neueren Gesetze. Z.B. Ich hatte 1994 schon Führerschein auf Probe. Bei meiner Schwägerin wäre er Fortsetzung gewesen, wenn ich sie angezeigt hätte bei dem Unfall. Aber wir bekamen den Für am selben Tag, und mir hätte es auch passieren können.
Ich denke, heute wäre das Urteil ein wenig anders ausgefallen. Ein Kuss, der bereits schon einmal eindeutig abgelehnt worden, stellt doch ein sexuelle Belästigung dar. Dieser Aspekt wurde gar nicht hervorgehoben, denn daran könnte man schon eine Panikreaktion ableiten, die ein erhebliches Verschulden des Beifahrers darstellt. Es ist auch gar nicht geklärt worden, warum eine Fahrerin einfach die STraße verlässt, wenn sie nicht blockiert (Sicht oder ins Lenkrad gefasst) worden ist. Das ist doch relativ unwahrscheinlich, da die Fahrerin selber nüchtern war, Wetter- und Sichtverhältnisse optimal waren. Wenn ich eh richtig gesehen haben, fand der Vorfall auf einer Landstraße statt, da müsste auch geklärt werden, ob sie da ohne Weiteres halten erlaubterweise halten können. Ich kann leider das Urteil nur bedingt nachvollziehen.
@@UlliStein Diese Folge ist von 1988, also mittlerweile (2021) 33 Jahre alt. Man kann also zusammenfassend sagen: In über 30 Jahren hat sich beim Fehlverhalten den Menschen nichts geändert.
Das gab es schon immer. Die ADAC motorwelt hat Mitte der 80er Jahre einen Verkehrsunfall mit stark beschädigtem PKW und blutüberströmten Verletzten auf einsamer Landstraße simuliert und die Reaktion der vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer dokumentiert. Da sind auch zu dem Zeitpunkt schon viele vorbei gefahren und haben nichts unternommen. Einige wenige haben die Rettungskräfte im nächsten Ort über Telefonzelle oder Anwohner benachrichtigt und wenige echte Helden haben angehalten und versucht Hilfe zu leisten, dann wurde die Situation vor Ort jeweils aufgelöst und die Aktion ging von vorne los. War ein interessanter Bericht.
@@Albrecht8000: Das stimmt schon, allerdings ist die Sache manchmal auch komplexer... Wenn Du an einem Unfall vorbei kommst, verstehst Du die Situation eventuell erst, wenn Du schon vorbei gefahren bist. Dann musst Du erst umdrehen. Dann kommen die Fragen, da haben doch schon welche angehalten, da sind schon genügend vor Ort, Du hast keine Zeit, Du wirst deine Klamotten einsauen usw... Ich fahre schon seit 1988 Auto und habe schon bei einigen Unfällen geholfen und auch schon Personen geborgen. Allerdings bin ich auch schon bei Unfällen vorbei gefahren, weil da schon Leute vor Ort waren und ich zu einem wichtigen Termin, einem Vorstellungsgespräch hunderte von Kilometern entfernt musste... Ich habe auch schon einen total besoffenen und verdreckten Penner liegen gelassen, der nicht ansprechbar war, aber die Polizei direkt über den Typen informiert, da die Polizeistelle nur 200 Meter entfernt war. An dem wollte ich mir auch die Finger nicht schmutzig machen...
Servus ,per Paypal zum Bleistift .;-) Wenn du kein Paypalkonto hast schreib ihn doch mal nett an: flair26@gmx.de . Ich spende auch jede zweite /dritte Folge immer ne Kleinigkeit und das hat Wunder gewirkt . ;-)
Sorry, aber aus meiner Sicht hätte die die ALkoholissierung sehr wohl erkennen können. Die hat doch im Gasthausmit ihm zusammen gesessen und gesehen, dass der sich da haufenweise Rotwein reingekippt hat.
als sie dazu kam, hatte er zwar die 3. Karaffe Wein vor sich stehen, was aber sie nicht wusste. Er hat doch den Liter Wein während ihrer Abwesenheit getrunken, als er auf sie wartete.
Die Angeklagte sagt immer wieder „… bilde ich mir ein …“. Da hätte die Richterin oder die Staatsanwältin mal einhaken müssen: „Es geht hier um Wahrheit, nicht um Einbildungen.“
Du störst dich an dem Begriff "Einbildung". O.k. Es gibt nun mal subjektive Wahrnehmungen. Man hätte sagen können: "Meiner Wahrnehmung nach..." Es gibt objektive Tatsachen, die meßbar sind wie z.B. der Blutalkoholwert. Wie sich ein Angetrunkener sagen wir mit 0,9 Promille aber verhält oder bewegt, wird erst durch die Wahrnehmung deutlich. Wo der eine Mensch sich noch gut und sicher bewegt, vielleicht noch gar keine Anzeichen von Trunkenheit zeigt, hat ein anderer schon eine schwere Zunge und läuft "über den Onkel".
Beschädigungen der Telefon Dose Die haben doch einen knall Typisch Bayern !!!! Jura ohne NC studieren.... Fehlurteil Klare Sache Aber danke fürs hochladen 😅 90 Minuten Retro
Der Blasius wieder haha 06:49 😂😂😂 35:07 hä wie soll man das denn wissen, sowas doofes 43:23 sone doofe Frage ;D ja Bäumen stehen da auch 45:55 dämliche Frage xDD 1:15:34 sehr gering ? biste doof ? :D
Danke für das hochladen sehr interessant
Auch ich kann mich ebenfalls nur für die Mühe beim RetroOnkel bedanken. Und immer nur wiederholen, daß ich es schade finde, wenn man solch wertvolle Beiträge nicht mehr produziert.
Naja, die Serie war irgendwann ausgelutscht. Das haben Gerichtsserien so an sich. Irgendwann gehen die Delikte aus. Das hat man auch u.a. bei Barbara Salesch gesehen. Die Fälle, die "verhandelt" wurden, wurden immer spektakulärer und teilweise abstrus, um den Unterhaltungswert aufrecht zu erhalten. Ob das der Sache dienlich ist, wenn in jedem "Prozeß" durch einen Zeugen eine unerwartete Wendung eintritt, wage ich zu bezweifeln. Der arme Bernd Römer, der oft den Staatsanwalt verkörperte, hätte am Ende gar nicht mehr so schlampig ermitteln können, wie es durch diese Wendungen den Anschein erweckte.
Immerhin hat man als juristisch interessierter Laie einiges lernen können zum Prozeßablauf und oft gebrauchten Redewendungen und Paragraphen von StPO und StGB. Also eine Belehrung nach § 55 oder eine Einstellung nach § 135 oder § 135 a StPO sind mir seitdem absolut geläufig und auch, wie man vor Gericht einen Antrag formuliert, was von Vorteil ist, wenn man als Berufskutscher unterwegs ist. Einen Verteidiger brauche ich nur noch, wenn vorab Akteneinsicht vonnöten ist oder der Schreibkram derart umfangreich zu werden droht, daß mir schlicht die Zeit fehlt, alles termingerecht zu bearbeiten.
Danke für das Hochladen....sehr schöne Erinnerungen
Vielen Dank.
Vielen vielen Dank !!!! Liebe Grüße
Krass, dass Billy Murray mal im Verkehrsgericht mitgespielt hat.
Liebe Grüße und vielen Dank.
Vielen Dank!
Super wieder eine Folge aus den 80er
Danke, Retro Onkel 🖒
Gern geschehen!
Ich finde auch, dass der Mann der Hauptschuldige ist!
Herzlichen Dank - Gruß aus Berlin - Eddy (75}
Danke fürs hochladen🥰
Ziemlich cool für 1988, dass hier eine lesbische Beziehung als relativ selbstverständlich dargestellt wurde, ohne dass sie eine große Rolle für die Geschichte gespielt hat 😊
Das wird heute nur maßlos von Interessengruppen aufgebauscht. Wir waren in den 80ern doch nicht hinterm Mond. Fast unsere gesamte Popkultur und Mode kam ursprünglich aus der Schwulenszene. O.k. Schwulenwitze waren üblich, aber doch nicht bösartig gemeint. Gehaßt haben wir die Homos jedenfalls nicht.
Der Richter hier ist Wolf-Stefan Wiegand, der später am LG München Vorsitzender Richter einer großen Strafkammer, und zwar der Wirtschaftsstrafkammer war. Er hat auch mit Max Strauß zu tun gehabt.
Das verstehe ich nicht wirklich. Hätte sie ihn wirklich rausgeschmissen und ihm wäre dann alkoholisiert was passiert z. B. beim Überqueren der Straße, hätte sie dann auch die Arschkarte gehabt? Weil sie dann ja hätte vorausschauend wissen müssen, dass ihm was passieren könne. Schon interessant so manche Urteile... wie hieß es: Recht haben und Recht kriegen. Wirklich sehr interessante Folgen... Danke ❤
Ach, nee. Rainer Blasius. Der Täter kommt 1991 wieder vors Verkehrsgericht😊.
Super 😍
Verkehrsgericht habe ich mir immer sehr gerne angeschaut. Jetzt auch noch Spannender kann kein Krimi sein Danke.
Super eine neue Folge danke
Suupa THX ;-)Das Urteil ist einem Rechtstaat nicht würdig .
Fazit :Sauft euch voll und macht was ihr wollt ,bezahlen müssen sowieso
all die Nüchternen die euch am Saufen nicht hindern konnten .
Prima ! Prost !!
Exakt! Das sehe ich auch so.
Bin erst bei der 16. Minute, hatte mir aber schon gedacht, daß der Alkohol mildernd gewertet wird. Bin mal auf das Urteil gespannt.
alkoholfritt Tyskland…🤣
Sehe ich anders. Den Typen hätte die Frau nicht mitnehmen dürfen. Sie war halt zu gutmütig. Auch wenn manche sich in ihrem Rechtsempfinden gestört fühlen mögen. Die Ursache des Unfalls ist auch das Fehlverhalten der Fahrerin. Sie hätte ihn von Anfang nicht mitnehmen dürfen. Oder später anhalten und ihn rauswerfen. Und Polizei rufen. Klar, die nächste Telefonzelle wäre recht weit gewesen. Handys gab es ja noch nicht. Gottseidank.
@@peterhermann7615 Hätte sie ihn nicht mitgenommen, wäre er im Porsche heim gefahren. Auch nicht ungefährlich.
23:30 na endlich! Daran denke ich seit 20 Minuten!
Krass, Belohnung bekommen fürs angeschnallt sein😂
Bei der Ledermütze war alles klar
Danke cool
Anwältin vom "Blasius" spielt "riskant".
Hübsch isse aber😮
34:59 40 Jahre alt? Meine Güte… Früher sahen die Leute wesentlich älter aus, als sie waren, im Gegensatz zu heute.😮
Naja, der Schauspieler Claus-Dieter Reents war damals 45 Jahre alt. Fünf Jahre jünger machen sie sich alle.
Wolfgang Hertel ist übrigens nicht nur Versicherungsfachmann, sondern auch Rechtsanwalt.
Vielleicht könnte man ihn bitten, ein kleines Grußwort für die Folgen beizutragen. Eine Adresse steht bei Google.
ach darum kennt der sich so gut aus, ich habe mich schon immer gewundert
Die Namen der Anwälte wurden nicht genannt, weil damals das Werbeverbot für Anwälte streng war. Das könnte auch der Grund dafür sein, dass Wolfgang Hertel in der Sendung niemals als Rechtsanwalt bezeichnet wurde.
@@teederify oder er wollte es einfach nicht.
RA Wolfgang Hertel ist 2023 verstorben.
hihi, sie hat die ganze Zeit Blasius gesagt.🤭
Hätte der Zeuge ausgesagt das der Angeklagte auf dem schoß der Frau lag, wäre es dann anders ausgegangen?? Auf jeden Fall eine Frechheit vom Angeklagten, für mich eindeutig allein schuldig
Inwiefern besteht hinsichtlich der Unfallgefahr ein Unterschied zwischen "in's Lenkrad greifen" oder "Kussversuch"?
Weiß jemand, wie der Richter heißt?
Interessant, wie man das damals besprochen hat. Würde man heute (und schon gleich als Anwalt der Fahrerin) nicht sehr viel deutlicher machen, dass auch auch ein ezwungener Kuss, trotz des nicht allzu hohen Gewaltlevels allemal ein körperlicher Übergriff auf eine Fahrererin im Landstraßentempo ist? Und zwar egal, wo der Kopf des Angreifers genau war?
Da fragt die Kommentatorin am Schluss schon zu Recht nach, was sie denn hätte machen sollen. Ernsthaft anhalten, wenn der schon während der Fahrt versucht, sich Körperlichkeiten zu erzwingen?
(1:13:10) Da freut sich "Maggie".
Wie heisst der Richter? Konnte zu ihm im Netz bisher nichts finden...
Na ja, das Einbett-Zimmer dient zumindest der Zweisamkeit der beiden Damen.
Aber zu dem Hörschaden des Blasius: den hatte der doch schon vor dem Unfall, denn er hatte das stete "Nein" der Verflossenen doch nie hören können.
Danke für das Video. In der Verhandlung und den Urteilen sehe ich absolut kein rechtstaatliches Verfahren. Der Typ wusste, daß er sich zu einem für ihn emotionalen Gespräch trifft. Daß er sich dafür mit 1l Rotwein locker macht ist allein seine Verantwortung, seine Entscheidung und sein Verschulden. Alles, was daraus entsteht ist durch seine Entscheidung verschuldet, zum Alkohol zu greifen. Deshalb entschuldigt der Alkoholwert bei ihm überhaupt nichts. Er hätte auch den Alkohol weglassen können, aber das war sein Risiko und seine Schuld.
An Srelle der Frau hätte ich mich auch aufgeregt, und habe ich auch. Die wurde schon vor der Fahrt von dem Mann dazu genötigt, ihn mitzunehmen. Von da an trägt sie in meinen Augen an dem späteren Geschehen keine Schuld mehr. Die Vorwürfe, daß sie ihn hätte auf die Rückbank setzen sollen, oder daß sie nicht rechts ran gefahren ist, sind absolut lächerlich. Als ob es ihre Schuld ist, daß sie nicht rechts rangefahren ist, um sich sexuell nötigen zu lassen. Das macht mich echt wütend und ich hoffe, in unserem Rechtssystem hat sich seit damals einiges geändert. Alkohol sollte kein Schuldminderungsgrund sein, wenn man sich frei entschieden hat, zu trinken und Nein heißt Nein.
Ich bin derselben Meinung. Versteh nicht, warum sie angeklagt wurde
Sehe ich auch so. Die Frau hätte zwar, als ihr Ex-Freund ihr Auto blockiert hatte, ins Lokal zurück gehen sollen, um die Polizei zu rufen. Ein so gut überlegtes Verhalten kann der Gesetzgeber aber in so einer brenzligen Situation nicht verlangen. Ohne das verantwortungslose Verhalten des Mannes wäre der Unfall niemals passiert.
genauso sehe ich das auch , wenn die Frau sagt NEIN ,Dann hat der Mann zu Hören , Ich an ihrer Stelle hätte den Typen raus geschmissen@@roswithapromper1218
*dass
War früher wohl so🤷🏻♂️
@@DogiMetal Hast Recht. In meinen aktuelleren Kommentaren passiert mir das nicht mehr.
Aus welcher Sendung kenn ich den Herrn Blasius, bzw.Schauspieler nochmal?🤔
Claus-Dieter Reents. Hat schon in verschiedenen Filmen und Fernsehserien mit gespielt, u.a. auch schon in Folge 19 vom "Verkehrsgericht". Zuletzt wirkte er im "Marienhof" mit, bei Dreharbeiten zu dieser Serie starb er 1996 im Alter von 53 Jahren an Herzversagen.
Sorry, ich meinte Folge 27, nicht 19. Folge 19 ist ja diese.
Da war Rainer Blasius noch Galerist, später hat er in Möbel gemacht. Das sind auch Folgen, die aufeinander aufbauen, oder?
Wieso hat er denn in Möbel gemacht? Hat der kein Klo zu Hause?
20:27 die Alte hat ja alle Versicherungen die es gibt
Rechtschutzversicherung zahlt nur im Strafprozess bei fahrlässigem Verhalten
Frage in die Runde: Was hätte die Frau tun sollen?
1. Weiterfahren war also falsch.
2. Rausschmeißen. Hätte ich gemacht. Aber wäre der Betrunkene dort im Graben oder in der Landschaft verhungert, erfroren, verunfallt, bekommt man ebenso eine Strafe, weil man einen "hilflosen Betrunkenen" nicht ohne Hilfe zurücklassen darf. Da gab es bereits eine Verurteilung in der Serie "Der Staatsanwalt hat das Wort".
3. Ein Taxi rufen? Taxifahrer dürfen die Fahrt ablehnen, wenn sie erkennen, dass der Gast betrunken ist und eine Gefahr darstellt. Greift der Betrunkene dem Taxifahrer ins Lenkrad, haben wir wieder eine Gerichtssendung.
4. Den Typen im Auto lassen und weiterfahren mit verminderter Geschwindigkeit (30 km/h?) bringt auch nichts, da man auf der Landstraße damit ein Hindernis und eine Gefahr darstellt. Und wenn jemand anderes bei einem Überholvorgang verunfallt, bekommt man wieder die Gerichtsvorladung.
Also, was tun?
Ganz einfach. Schon auf dem Parkplatz die Polizei rufen.
@@jogreen3266 denke auch, das wäre für die Dame die einzig brauchbare Lösung gewesen: zurück in den Gasthof und die Polizei anrufen, den Ex wegen Nötigung anzeigen. So, wie er sich verhalten hat, war er unberechenbar. Allein sein Gefasel, als er ihre wegfahrt vereitelte und sich hinter den Golf stellte.
😊😊😊👍👍👍👍👍👍
1:25:43 ...wie bitte? Er war doch gar nicht schuldeinsichtig, allenfalls in moralischer Sicht, aber nicht am Unfallgeschehen. Meiner Meinung nach hätte er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, sexueller Belästigung und Behinderung verurteilt werden müssen, zum einen zu einer wesentlich höheren Geldstrafe und zum anderen mit Führerscheinentzug. Das kann ja wohl nicht wahr sein...
Ein Nein bleibt ein Nein
Erstaunlich. Heutzutage würde ich da locker noch einen Strafantrag (?) wg. sexueller Nötigung zusätzlich erwarten.
Heutzutage gibt's bei sexueller Nötigung,Vergewaltigung... doch höchstens noch ein "dududu". Zumindest bei einer gewissen Klientel. Und wenn ein Messer im Spiel war, eine Einweisung in die Psychiatrie.
Ich dachte schon zwei Autos frontal wären gemeint ist doch gefährlich aber ein besoffner Dummkopf muss ja unbedingt die Fahrerin bei Tempo 80 oder 90 küssen um jeden Preis
Der Typ 6:03 iss ja mal richtig asi... nicht nur Frisur... sein Gequatsche 😢😢😮😮😮
Schade, dass es keine Fortsetzung vom Verkehrsgericht gibt. Aber mit den neueren Gesetze. Z.B. Ich hatte 1994 schon Führerschein auf Probe. Bei meiner Schwägerin wäre er Fortsetzung gewesen, wenn ich sie angezeigt hätte bei dem Unfall. Aber wir bekamen den Für am selben Tag, und mir hätte es auch passieren können.
Ich denke, heute wäre das Urteil ein wenig anders ausgefallen. Ein Kuss, der bereits schon einmal eindeutig abgelehnt worden, stellt doch ein sexuelle Belästigung dar. Dieser Aspekt wurde gar nicht hervorgehoben, denn daran könnte man schon eine Panikreaktion ableiten, die ein erhebliches Verschulden des Beifahrers darstellt. Es ist auch gar nicht geklärt worden, warum eine Fahrerin einfach die STraße verlässt, wenn sie nicht blockiert (Sicht oder ins Lenkrad gefasst) worden ist. Das ist doch relativ unwahrscheinlich, da die Fahrerin selber nüchtern war, Wetter- und Sichtverhältnisse optimal waren.
Wenn ich eh richtig gesehen haben, fand der Vorfall auf einer Landstraße statt, da müsste auch geklärt werden, ob sie da ohne Weiteres halten erlaubterweise halten können. Ich kann leider das Urteil nur bedingt nachvollziehen.
7:10 Also ist "unterlassene Hilfeleistung" kein Phänomen der heutigen Zeit?
Nein, das gab es imer schon. Gaffen genau so.
@@UlliStein
Diese Folge ist von 1988, also mittlerweile (2021) 33 Jahre alt.
Man kann also zusammenfassend sagen: In über 30 Jahren hat sich beim Fehlverhalten den Menschen nichts geändert.
Das gab es schon immer.
Die ADAC motorwelt hat Mitte der 80er Jahre einen Verkehrsunfall mit stark beschädigtem PKW und blutüberströmten Verletzten auf einsamer Landstraße simuliert und die Reaktion der vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer dokumentiert.
Da sind auch zu dem Zeitpunkt schon viele vorbei gefahren und haben nichts unternommen.
Einige wenige haben die Rettungskräfte im nächsten Ort über Telefonzelle oder Anwohner benachrichtigt und wenige echte Helden haben angehalten und versucht Hilfe zu leisten, dann wurde die Situation vor Ort jeweils aufgelöst und die Aktion ging von vorne los.
War ein interessanter Bericht.
@@ULTRA_2112
Danke für Deinen Kommentar.
So was ist doch irgendwie ein gesellschaftliches Armutszeugnis, oder?
@@Albrecht8000: Das stimmt schon, allerdings ist die Sache manchmal auch komplexer...
Wenn Du an einem Unfall vorbei kommst, verstehst Du die Situation eventuell erst, wenn Du schon vorbei gefahren bist.
Dann musst Du erst umdrehen.
Dann kommen die Fragen, da haben doch schon welche angehalten, da sind schon genügend vor Ort, Du hast keine Zeit, Du wirst deine Klamotten einsauen usw...
Ich fahre schon seit 1988 Auto und habe schon bei einigen Unfällen geholfen und auch schon Personen geborgen.
Allerdings bin ich auch schon bei Unfällen vorbei gefahren, weil da schon Leute vor Ort waren und ich zu einem wichtigen Termin, einem Vorstellungsgespräch hunderte von Kilometern entfernt musste...
Ich habe auch schon einen total besoffenen und verdreckten Penner liegen gelassen, der nicht ansprechbar war, aber die Polizei direkt über den Typen informiert, da die Polizeistelle nur 200 Meter entfernt war.
An dem wollte ich mir auch die Finger nicht schmutzig machen...
Danke, wie kann man Dir denn einen kleinen Betrag zukommen lassen?
Servus ,per Paypal zum Bleistift .;-) Wenn du kein Paypalkonto hast schreib ihn doch mal nett an: flair26@gmx.de .
Ich spende auch jede zweite /dritte Folge immer ne Kleinigkeit und das hat
Wunder gewirkt . ;-)
Sorry, aber aus meiner Sicht hätte die die ALkoholissierung sehr wohl erkennen können. Die hat doch im Gasthausmit ihm zusammen gesessen und gesehen, dass der sich da haufenweise Rotwein reingekippt hat.
als sie kam hatte er das meiste doch schon gesoffen, sie hat ja nur das bissl noch gesehen, das er in ihrer Gegenwart gebechert hat.
als sie dazu kam, hatte er zwar die 3. Karaffe Wein vor sich stehen, was aber sie nicht wusste. Er hat doch den Liter Wein während ihrer Abwesenheit getrunken, als er auf sie wartete.
@@m.o.4999 vielleicht war der auch nüchtern immer so drauf?
4:32
Er ist "Gallerist", hat nur 2 000 DM Netto, Tagessatzhoehe DM 65.....aber er kann sich einen Porsche leisten?
Selbstständige können sich besser Arm rechnen als Angestellte und Arbeiter!
Der Porsche war von ihr finanziert. Ist am Anfang des Films zu hören.
58:32 Er war Gast und nicht Kunde!
Zärtliche Zuneigung 😳🤣🤣
Warum heißt sie nicht Blasius, sondern er?
Ich bin überrascht dass hier Jugendliche das Verkehrsgericht anschauen und dann noch einen Kommentar verfassen..
37:10 also wurde der olle Golf nur benutzt, um den Schaden bei den Dreharbeiten zu begrenzen. Zur Frau Weghoff passt er nicht wirklich.
Der war aber aufgedonnert, wie man am Motor hörte. Nicht jeder Golf ist billig.
Die Angeklagte sagt immer wieder „… bilde ich mir ein …“. Da hätte die Richterin oder die Staatsanwältin mal einhaken müssen: „Es geht hier um Wahrheit, nicht um Einbildungen.“
Streng genommen ist jedes Sehen perspektivisches Sehen. Wenn 5 Augenzeugen einen Hergang schildern, erzählen keine 2 das Selbe.
Du störst dich an dem Begriff "Einbildung". O.k. Es gibt nun mal subjektive Wahrnehmungen. Man hätte sagen können: "Meiner Wahrnehmung nach..." Es gibt objektive Tatsachen, die meßbar sind wie z.B. der Blutalkoholwert. Wie sich ein Angetrunkener sagen wir mit 0,9 Promille aber verhält oder bewegt, wird erst durch die Wahrnehmung deutlich. Wo der eine Mensch sich noch gut und sicher bewegt, vielleicht noch gar keine Anzeichen von Trunkenheit zeigt, hat ein anderer schon eine schwere Zunge und läuft "über den Onkel".
@@Henry_Rosenkranz*messbar
Ja, das stimmt!
"Ich bilde mir ein" ist eine übliche Formulierung für "Ich meine, mich zu erinnern ".
Ledermütze für Damen !!!!
Oh ja, ziemliche Modesünde.
Gleicher Typ mit gleichem Namen drei Jahre später th-cam.com/video/Xwz0BBkW8Bg/w-d-xo.html
Das sind doch fiktive Fälle! Man darf im Gerichtssaal bei einer echten Verhandlung nicht filmen.
krasses Fehlurteil
Ohne Worte, sie hätte ihn ja auf der Landstrasse aussteigen lassen können, und dann?
Urteil völlig daneben. Hätte ich als Staatsanwalt eingestellt. Bei ihr sogar ohne Auflage
erster
meine Güte geht das kindische "Erster" Spiel jetzt hier auch schon los. Das passt ins Müll TV wo sich die Teenies rumtreiben.
@@mcmwalross1684 Es ist zudem ein Negativkreterium: Offensichtlich haben diese Personen nämlich sehr viel Zeit und sind nicht ausgelastet.
@@mabecat9581 wie sie selbst mit ihrem Kommentar darstellen😂🙄🤦🏻♂️
@@DogiMetal Well, ich bin zumindest berufstätig...
Beschädigungen der Telefon Dose
Die haben doch einen knall
Typisch Bayern !!!!
Jura ohne NC studieren....
Fehlurteil
Klare Sache
Aber danke fürs hochladen 😅
90 Minuten Retro
Du bist bestimmt a Saupreuß wie ich. 😁
@@vivian0001
1904 %
Der Blasius wieder haha
06:49 😂😂😂
35:07 hä wie soll man das denn wissen, sowas doofes
43:23 sone doofe Frage ;D ja Bäumen stehen da auch
45:55 dämliche Frage xDD
1:15:34 sehr gering ? biste doof ? :D
Vielen Dank 😊