@@69kiesel Ich glaube das kommt stark darauf an. Wenn alle oder die meisten unternehmerischen Entscheidungen von dir getroffen werden und du persönlich die eigentliche Wertschöpfung erzeugst, du jedoch gleichzeitig im Ausland lebst, dann hast du die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. So in etwa. Ich meine ganz stark, dass da ein Hacken bei ist.
@@TakeOnMe5 Mmhh. Gute Frage. Ich bin kein Experte. Die Frage ist ja, was will man überhaupt? Will man auswandern um im Ausland den Ruhestand zu genießen, d.h. dann wird man die GmbH vermutlich verkaufen und dann trifft einen die Wegzugsbesteuerung. Wenn man aber während man noch aktiv arbeitet, und dies vom Strand im Ausland aus managen will, dann weiß ich nicht, wie es sich verhält wenn man den gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht mehr in DE hat, sprich, ob man dann wie ein ausländischer Angestellter behandelt wird, oder in DE voll steuerpflichtig bleibt?!
Der einzige nennenswerte (steuerliche) Vorteil einer Holding ist der Exit-Fall, sonst nichts. Was ist mit dem Vermögensschutz gegenüber der operativen Tochter? Ist das etwa kein Vorteil?
falsch. Der StB-Kollege erklärt es recht objektiv. Holdings lassen sich vollumfänglich nicht in 5-10min Videos erklären, sodass er natürlich Aspekte auslassen musste. Der Exit Fall ist sicherlich ein Vorteil, jedoch nicht der Einzige. Der dargestellte Investitionsfall ist jedoch ein maßgeblicher weiterer Vorteil. Ob im Ergebnis sinnvoll ist eine Einzelfallentscheidung, aber Holdings haben schon ihre Daseinsberechtigung im daily business.
Weiter so!
Ein großer Nachteil ergibt sich zudem, wenn man auswandern möchte!
Das hat man leider auch ohne Holding bereits.
Man muss ja die GmbH nicht auflösen.
@@69kiesel Ich glaube das kommt stark darauf an. Wenn alle oder die meisten unternehmerischen Entscheidungen von dir getroffen werden und du persönlich die eigentliche Wertschöpfung erzeugst, du jedoch gleichzeitig im Ausland lebst, dann hast du die Rechnung ohne das Finanzamt gemacht. So in etwa. Ich meine ganz stark, dass da ein Hacken bei ist.
@@TakeOnMe5 Mmhh. Gute Frage. Ich bin kein Experte. Die Frage ist ja, was will man überhaupt? Will man auswandern um im Ausland den Ruhestand zu genießen, d.h. dann wird man die GmbH vermutlich verkaufen und dann trifft einen die Wegzugsbesteuerung. Wenn man aber während man noch aktiv arbeitet, und dies vom Strand im Ausland aus managen will, dann weiß ich nicht, wie es sich verhält wenn man den gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht mehr in DE hat, sprich, ob man dann wie ein ausländischer Angestellter behandelt wird, oder in DE voll steuerpflichtig bleibt?!
Das Finanzamt unterstellt dir einen fiktiven Veräußerungsvorgang, das ist ja das Problem @@69kiesel
Der einzige nennenswerte (steuerliche) Vorteil einer Holding ist der Exit-Fall, sonst nichts.
Was ist mit dem Vermögensschutz gegenüber der operativen Tochter? Ist das etwa kein Vorteil?
falsch. Der StB-Kollege erklärt es recht objektiv. Holdings lassen sich vollumfänglich nicht in 5-10min Videos erklären, sodass er natürlich Aspekte auslassen musste.
Der Exit Fall ist sicherlich ein Vorteil, jedoch nicht der Einzige. Der dargestellte Investitionsfall ist jedoch ein maßgeblicher weiterer Vorteil. Ob im Ergebnis sinnvoll ist eine Einzelfallentscheidung, aber Holdings haben schon ihre Daseinsberechtigung im daily business.