@@DB-jk8vsAbzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge? Hier geht es ja um den Bruttolohn. Außerdem sieht das Amt bei einer Kontoprüfung das "Vermögen".
Rechenexempel: 240 Klagen / 8 Jahre sind 30 Klagen im Jahr x 50 % Erfolgsquote x 3750 € Schadenersatz (1/2 des gen. Falls) sind ca. 55.000 € im Jahr Brutto. Das ist doch mal ein netter Zuverdienst für einen Hartz4 Empfänger. Lt. Bericht klagt die Person oft erfolgreich, dementsprechend könnten ihre Einnahmen noch wesentlich höher liegen
@@dirkx2311diese Zusatzeinkommen sind anzeigepflichtig und sind voll anrechnungsfähig.....sollte man checken ob dies erfolgt ist......sonst selbst mal vor Gericht....
Der Unternehmer sollte Anzeige gegen die Person erstellen wegen Steuerhinterziehung, weil bei 240 Klagen eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und die Person die Beträge garantiert nicht versteuert 😅
@@thomaskiene-em4vpWenn es ein Schadensersatz ist, ist das kein Einkommen und wird nicht berechnet. Ob man das bei 200+ Verfahren noch so sagen kann, glaube ich nicht.
240 Klagen in 8 Jahren, dazu noch die Zeit die entsprechenden Stellen heraussuchen und sich auf diese bewerben + sonstigen Schriftverkehr und Aufwand, da dürfte wohl kaum Zeit bleiben einer ehrlichen Arbeit nachzugehen
Das ist ein Lost-Case, macht kein Sinn da weiter zu investieren. Am Besten alle Hallen verkaufen umsiedeln in ein Ost-EU-Land und von da aus nach DACH liefern, fertig aus.
@ ja Frage ist nur, in welche Rahmen diese vorhanden sind und wie weit die Gerichte und Behörden gehen. Dieser Fall hier, ist ausschließlich in Deutschland so möglich…in allen anderen europäischen Ländern, hätte man diese Person wegen Betrug angeklagt. In jedem anderen Land haben die Unternehmen und Unternehmer die Freiheiten zu entscheiden, was für deren Unternehmen am besten ist. Gesetze gibt es viele, die EU verabschiedet auch einiges, an was sich Deutschland zum Beispiel nicht hält und es werden auch wichtige Gesetze in Deutschland völlig ignoriert - wieso? Weil es dafür eine starke Lobby gibt, die entscheidet letztendlich was modern und westlich umgesetzt wird und nicht etwa was „gerecht“ ist. In Deutschland drohen 10 Omis die im Altersheim bei Kuchen und Kaffee Tombola spielen mit 50 Cent Einsatz 6 Monate Haft, ein Olaf Scholz kann sich an die Beteiligung des größten Diebstahls des Landes nicht erinnern und wird Kanzler. Allein wenn ich hier lese „moderne westliche Industrienationen“, dass sind die schlimmsten, da zählen Menschenrechte am wenigsten und dort wird sehr wohl unterschieden um welche Menschen es geht, man kann auf der einen Seite einen Genozid unterstützen, fremde Länder wegen eigener Interessen in die Steinzeit zurückbomben und sich dann gleichzeitig hinstellen und für Demokratie und Frieden plädieren. Man zeigt mit dem Finger auf Leute wie Erdogan, bezeichnet demokratisch gewählte Personen als „Diktatoren“, nur weil sie den eigenen Interessen nicht entsprechen, während man die gleichen Methoden anwendet wie es ein Erdogan tut - verabschieden wichtige Gesetze, abseits der Öffentlichkeit in der Halbzeit einer Weltmeisterschaft, entzieht kritischen Journalisten den Presseausweis für mehrere Jahre…alles was die westlichen Nationen hervorbringen ist Verlogenheit. Und zur Info, keines deiner „westlichen“ Nationen hätte hier irgendwas ausgesprochen und damit meine ich die großen Player, ich will erst gar nicht auf andere EU Staaten wie Polen oder so hinweisen, da hätte man sich das ganze trotz des Gesetzes nicht mal angeschaut. Interessant - viele Unternehmen, kleine Betriebe ziehen gerade genau in solche Länder, kein Stress, keine Bürokratie, günstigere Kosten. Warte einfach ab, wo die moderne westliche Industrienation - Deutschland - in 10 Jahren sein wird, aber vielleicht haben wir Glück und jemand wird Kanzler, welcher dann die großen Entscheidungen des Landes trifft, der sich aber gleichzeitig nicht mal für sein eigenes Geschlecht entscheiden kann. In keinem Land wird das diskutiert, in keinem Land wäre das hier irgendein Thema, Vorschriften sind in den meisten Ländern sehr flexibel und das sind die in Deutschland für die oberen Schichten übrigens auch, man macht sich eben nur bei den normalen Bürgern zum Affen. Hinterzieh du Steuern im Wert von 10€ und fürchte die Strafen und Vorschriften, bist du aber Herr Hoeneß, dann kriegst du nur obligatorisch irgendeine Strafe und kannst da weiter machen, wo du aufgehört hast.
@@amarbosanac54 Du hast hier viel Halbwissen und Unwahrheiten verbreitet. Das AGG geht auf mehrere Richtlinien der EU zurück einige Länder wie zum Beispiel Frankreich haben diese deutlich strenger in nationales Recht umgesetzt als das deutsche AGG. Dort sind beispielsweise weitaus mehr Diskriminierungsmerkmale vorhanden und es gibt sogar Vorschriften nach dem Strafrecht. Des Weiteren haben westliche Industrienationen ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten abgelegt, wovon viele Menschen in anderen Regionen träumen können. Unternehmen verfügen weiterhin über Vertragsfreiheit und Privatautonomie, diese endet aber dort wo elementare Rechte wie das Verbot von Diskriminierung was sich auch in Art. 3 unseres Grundgesetztes findet verstoßen wird. Ich meine heraus zu lesen das du auf den Nahost Konlikt anspielst, Israel hat das Recht sich zu verteidigen, ob ihre Mittel als verhältnismäßig angesehen werden kann diskutiert werden, dazu sind aber weder ich noch du in der Lage.
@@amarbosanac54 Ach und die Sache mit Olaf Scholz, wenn es keine Beweise gibt dann gilt nunmal die Unschuldvermutung bei Straftaten durch ältere Menschen die nachweisbar sind gilt die Rechtsfolge einer Norm entsprechend. Diskriminierung ist ein ernstes Thema. Arbeitgeber können sich auch gegen Diskriminierungsklagen verteidigen und sicha jf Rechtsmissbrauch berufen, diese Entscheidung liegt aber im Ermessen des Richters nicht der Politik. Es ist auch ofz schwierig eine Diskriminkerung zu beweisen dafür gibt es aber den § 22 AGG, hier hatte der Arbeitgeber nunmal gleich mehrere Indizien in seiner Stellenanzeige die für eine unrechtmäßige Benachteiligung sprechen
@@amarbosanac54 Mein ausführlicher Kommentar wurde gelöscht. Her nochmal in kurz: Das AGG geht auf mehrere Richtlinien der EU zurück, andere Länder wie zum Beispiel Frankreich haben diese Richtlinien strenger in nationales Recht umgesetzt als Deutschland. Diese haben weitaus mehr Diskriminierungsmerkmale und sogar Vorschriften im Strafrecht. Unternehmen verfügen weiterhin über Privatautonomie jedoch emdet diese dort wo die Rechte andere verletzt werden. Sogar in Art. 3 unseres Grundgesetztes ist ein Diskriminierungsverbot kodifiziert und auch in Anbetracht der deutschen Geschichte sehr wichtig. Westliche Nationen haben ein klares Bekenntnis zu Menachenrechten wovon viele Menschen ajf der Welt träumen können.
Jetzt dürfen sich Menschen die Arbeitsplätze schaffen und Firmen gründen nicht mal mehr eigenständige Entscheiden im Bezug aufs Personal treffen Wenn ich als Bauunternehmer keine Schwerbehinderten der eine 100km Arbeitsstrecke hat einstelle, hat das wahrscheinlich einen Grund! Auf fehlendes Personal das von 4 Arbeitswochen regelmäßig 1,5 Wochen fehlt kann man auch gern verzichten. Erschwert dem übrigen Personal nur das Leben bei dem Nacharbeiten
@@miasonnenschein7330 habt ihr den Beitrag überhaupt gesehen? es geht hier nicht um die Gründe warum die Transperson abgelehnt wurde, sondern dass es mehrfach gegen das AGG verstößt
Einfach nachmachen. Das Geschlecht lässt sich nun ja vereinfacht beim Standesamt ändern. Eine Erklärung, 3 Monate warten, fertig. Und dann geht's los mit dem fröhlichen Bewerbungsbusiness. Vorher vielleicht noch ne Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann brauchs nur ein kleineres Startkapital.
Man kann daraus nur lernen am besten nicht auf ungeeignete Bewerbungen zu reagieren, also keine Absage, sondern diese Giftpapiere gleich in den Müll zu schmeißen.
Vermutlich lässt jedes Gesetz Betrug zu, weil alles gute auch für boshafte Zwecke missbraucht werden kann. Grundsätzlich finde ich es schon gut, wenn man gegen eine mögliche Diskriminierung klagen kann. Es darf jedoch nicht zu einer Betrugsmasche missbraucht werden. Und dies scheint hier leider zu passieren. Das Gesetz muss somit nachgebessert werden.
Solche Leute nennt man AGG-Hopper, die es offenbar nur darauf abgesehen haben zu klagen, um sich so zu bereichern. Dies kann als Rechtsmissbrauch betrachtet werden. Dies ist im § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, auch wenn dieser Paragraf möglicherweise etwas schwer verständlich ist. Der AGG-Hopper könnte eventuell auch wegen Betrugs (§ 263 StGB) belangt werden, wenn er gezielt und wissentlich falsche oder irreführende Angaben gemacht hat, um sich finanziell zu bereichern.
Ich schreibe grade meine Masterarbeit zu dem Thema und es bestehen sehr wohl Verteidigungsmöglichkeiten. Der Arbezgeber könnte sich zum Beispiel auf Rechtsmissbrauch berufen wenn entsprechende Indizien vorliegen. Die Entscheidung liegt aber im Ermessen des Richters
@@mr.allwissend2125 Bei 240 Klagen, und das sogar bei Arbeitgebern die für diese Person als Arbeitgeber zu weit weg wären, das sieht für mich eindeutig nach Rechtsmissbrauch aus. Es scheint ein AGG-Hopper zu sein. Ich habe diesem Arbeitgeber angeschrieben. Und ich habe ihm auch über die Möglichkeit informiert, dieser Person tatsächlich diesen Job anzubieten. Wenn die Bewerberin dann ablehnt, dann stärkt das sicher die Verteidigungsposition dieses Arbeitgebers. Es kann auch sein, dass ein Betrug seitens des Bewerbers vorliegt.
Er hatte sie einstellen sollen und morgens mit der Stoppuhr am Eingang warten sollen.....in der Probezeit kann er sich jederzeit von ihr trennen ohne Angabe von Gründen....😮😮
Hat die Klägerin denn überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Müsste sie ihre Einkünfte nicht dem Sozialamt anmelden? Was sagt das Finanzamt dazu? Einfach mal zurück klagen bitte!
Er sollte diesem Menschen einfach einen Job anbieten, die Person wird den entweder gar nicht annehmen oder sehr schnell wieder kündigen wenn der tägliche Arbeitsweg 4 Stunden beträgt. Vor Gericht einfach die Einstellungszusage abgeben dann hat sich der Klagegrund erledigt. Diese Person will ja gar nicht arbeiten sondern nur mit Hilfe des Gesetzes hart arbeitenden Menschen in die Tasche greifen.
Der probleme ist der "Schmerzen" ist schon passiert so dann kann die theoretisch nicht mehr "arbeitsfähig" sein als es War eine Trauma noch die Stelle zu nehmen....
Die Einstellungszusage vor Gericht zu geben, würde der Richter zwar als Vergleichsangebot sehen, aber wie kann sich dann AG und AN eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen? Das kann man so einfach pauschalisiert sagen aber es ist nicht einfach getan. Weil es nicht die Ursache behebt. Fakt, die Stellenanzeige verstößt an mehreren Punkten gegen das AGG. Da ist es auch egal ob er vor Gericht eine Einstellungszusage ausspricht. Den das Gericht und die Klägerin könnte hier berechtigt auch annehmen, dass er keine ernsthafte Einstellung beabsichtigt, sondern nur Geld sparen will. Ein Dieb kann sich auch nicht einen Freispruch erwarten, nur weil er sein Diebesgut nach einem Diebstahl zurück gibt im Verfahren vor Gericht. Der Diebstahl ist da ja bereits vollendet. Da kann er nur eine mildere Strafe erwarten.
verstehe das Problem nicht, bevor ich die 3 Monatsgehälter zahle einfach einstellen und Stellenanzeige offen lassen, dann in der Probezeit kündigen. Wenn sie die 60 min nicht täglich fahren will mit der bahn ist das ja ihr Problem
Scheitert an der Realität. An solchen Leuten - die ja definitiv nicht arbeiten wollen - hat ein Betrieb auch keine Freude. Und im Zeitalter telefonischer Krankschreibungen würde man die auch in der Probezeit nicht oft sehen...und klagen würde die dann trotzdem..ein Grund findet sich heutzutage immer
Naja, bei so einer Kündigung einer Schwerbehinderten Person in der Probezeit muss auch das Inklusionsamt informiert werden und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss der Arbeitgeber prüfen, ob die schwerbehinderte Person nicht auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterarbeiten könnte und nach Bundesrecht muss der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht prüfen, ob der Arbeitsplatz so verändert werden kann, dass sie als schwerbehinderte Person weiterarbeiten kann. Außerdem darf die Kündigung, auch in der Probezeit, nicht gegen Treu und Glauben verstoßen, daher darf der AG nicht kündigen, weil der AN seine Rechte anwendet oder wenn es im direkten Zusammenhang mit einer Krankmeldung steht. Ich weiß auch nicht, ob die Person sich nur das Geld einklagt oder auch eine Einstellung/ die Gelegenheit sich in einem Bewerbungsgespräch zu beweisen, weil davon abhängig wäre das Gerichtsverfahren vielleicht sogar kostengünstiger als diese Person 2 Monate + an der Backe zu haben und dafür nicht die motivierte Fachkraft die man in seinem Bewerbungsverfahren ermittelt hat. Es würde mich mal wirklich interessieren, was das Jobcenter Dortmund unternimmt, wenn es sieht, dass (regelmäßig) tausende Euro vom Amtsgericht Bielefeld überwiesen werden. Ab einem Vermögen (in einem Singlehaushalt) von 40.000€ ist man ja nichtmehr Bürgergeldberechrigt. Bei so vielen Verfahren muss es doch zwangsläufig passieren, dass die Person dann (für ein paar Monate) nicht mehr bedürftig ist, oder? (Das gleiche gilt doch auch bei Einkommen aus Erbschaften)? Oder wird das Geld mit irgendeiner Begründung (wie seelisches Belastung) nicht angetastet? Oder vielleicht verprasst sie das Geld (oder leitet es um), damit sie innerhalb von einem Monat, wieder leistungsberechtigt ist. Weiß einer da mehr zu den Bürgergeldreglungen?
@sebastiansebastian9553 würde ich schätzen das die trägt auch noch ein "behinderten" schütztbrief so dass "körperlichen Anstrengungen" sind schön unmöglich.
Die Gesetze sind da, wurden nur vom Richter nicht angewendet. Der Arbeitgeber kann wegen Rechtsmissbrauch klagen, und möglicherweise sogar wegen Betrug.
nun ich hätte ihr nachträglich geschrieben das es zu einer Verwechslung gekommen ist und Sie, Ihn, Es eingestellt wird...naja und dann mal warten wie Sie, Er, Es mit dem Arbeitsweg hinbekommt!
Das hat aber nichts mit der Politik zu tun. Die Möglichkeit wegen Diskriminierung zu klagen ist grundsätzlich gut. Das Problem ist jedoch, dass der Richter vermutlich falsch entschieden hat. Denn für eine Schwerbehinderte ist ein Arbeitsweg von über 4 Stunden täglich alles andere als zumutbar. Bei 240 Klagen deutet das klar auf einen AGG-Hopper hin, weshalb der Arbeitgeber selbst klagen kann. Möglicherweise liegt sogar ein Betrug von seitens des Bewerbers vor.
@@christofklages1080 Jedes Gesetz kann missbraucht werden, egal welche Regierung das Gesetz verabschiedet hat. Deshalb gibt es die Möglichkeit gegen Rechtsmissbrauch vorzugehen. In den USA wären die Forderungen teilweise sehr viel höher. Die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) schützt in den USA Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Dieses Gesetz gibt es schon seit 1965. In einem Fall wurde der Pharmahersteller Novartis zur Zahlung von 3,3 Millionen Dollar verurteilt.
@Stefangewinnt Hier wird aber offensichtlich nicht wegen einer Diskriminierung geklagt, da die Person da nie arbeiten wollte. Ein Gesetz mit dem man wegen offensichtlicher Nicht-Diskriminierung klagen kann ist schlecht, diese Klagemöglichkeit muss restlos entfallen.
@@gargoyle7863 Das Gesetz selbst ist schon sinnvoll. Gesetze sollen ein friedliches und gerechtes Miteinander regeln. Es darf nur nicht missbraucht werden, so wie es in diesem Fall wahrscheinlich geschehen ist. Da kann der Arbeitgeber gegen den wahrscheinlichen Rechtsmissbrauch klagen. In den USA gibt es seit 1965 ebenfalls die Möglichkeit wegen Diskriminierung zu klagen. Da sind es sogar andere Dimensionen. Ein Pharmakonzern musste in einem Fall sogar 3,3 Millionen Dollar zahlen.
Alter, wir leben in einer Simulation. Ich wohne in Berlin und werde mich demnächst nur noch auf Jobs in Hamburg bewerben. Außerdem fühle ich mich nach diesem Beitrag wie eine Frau (was auch immer das heißen soll). Let's make money
@GehirnGoldmine Das ist doch total absurd. Ich kenne noch eine Geschichte aus Polen, wo ein Typ sich jahrelang als Frau ausgegeben hat, um der Justiz zu entkommen, bis er irgendwann erkannt wurde. Durch solche Geschichten entstehen nur Vorurteile gegenüber Menschen, die wirklich von Diskriminierung betroffen sind. In meinem Arbeitsumfeld gibt es leider auch eine Person, die Transsexualität vortäuscht, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Dagegen machen kann man leider nichts. Traurige Welt.
Oha, da kommt mir als Selbstständiger jetzt die Angst, jemanden einzustellen. Ich brauche ab nächstem Jahr Hilfe und habe schon Jemanden aus dem Freundeskreis, aber darf ich das denn überhaupt? Muss ich erst eine Stellenausschreibung machen und alle Bewerber unter die Lupe nehmen? Oder darf ich einfach Jemanden einstellen, der nach Arbeit fragt?
Wenn das nach Gesetz ist, dann sollte man das Gesetz ändern. Das hat nichts mit Gleichberechtigung oder Teilhabe zu tun. Soll der Unternehmer sie doch einstellen! 1 Tag auf Probe ;) Ist doch besser als Schadenersatz für die Person. Teilhabe ist doch wichtiger als einfach nur Geld.
Es geht nicht um die Arbeit. Die will sie ja nicht! Die Bewerbung ist einzig und allein der Aufhänger für die Klage nach AGG die hat so nichts mit der Arbeit zutun.
Hätte er richtig hingeguckt und die Bewerbung von „Das“ einfach entsorgt und sich nicht gemeldet, hätte es sich viel Ärger gespart. Beim wiederholten Eingang einfach zurück an Empfänger als nicht zustellbar.
Oh das musst du unbedingt. Es gibt viele die das so machen. Das ist Arbeitsrecht und lernt man in der Ausbildung. Das wurde uns damals oft gesagt, dass man später unbedingt drauf achten muss.
So kann man auch zu Geld / Monatslohn kommen.... Man braucht bloss keine Skrupel zu haben und schon kann man ein " Soziales " System der Löcher Ausnutzen. Wer braucht da schon Bürgergeld..... Was mich nur mal am Rande interressieren würde, ist die Frau wirklich all das, was Sie angibt ?
Das hat nichts mehr mit Recht und Gerechtigkeit zu tun, das ist reine Abzocke⚠️ Aber ok, dann würde ich diesen arbeitsuchenden Menschen schön arbeitwn lassen, mal sehen was am Ende daraus wird? Eventuell wird es doch noch ein guter und dankbarer Mitarbeiter - alles ist möglich - auch Wunder😉
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Klar, dass es reine Abzocke ist, aber ich bin auch satt von diesen HR Typen, die eine Bewerbung sofort ablehnen, ohne einmal zu lesen. Der Typ hat einfach einen Blick auf die Adresse geworfen und abgelehnt. Ich wurde durchaus aus demselben Grund über 80 mal abgelehnt, obwohl ich umzugsbereit bin.
Das ist aber die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er jemanden einstellen will, der weiter weg wohnt und umzugsbereit ist oder jemanden aus der Nähe. Da fließt die Erfahrung des Arbeitgebers in der Auswahl mit ein. Und der hat sicher mehr als nur 2 Bewerbungen erhalten. Zeit ist Geld, auch bei der Auswahl der Bewerbungen. Ich habe sogar die Erfahrung gemacht, dass Leute die weiter weg wohnen oftmals pünktlicher sind, als welche die in der Nähe wohnen. Denn wer einen längeren Arbeitsweg auf sich nimmt, der zeigt damit möglicherweise, dass er engagiert ist. Es ist aber nicht immer so. Jeder hat halt seine eigenen Erfahrungswerte.
Ein Mann schilderte mir die gleiche Masche. Wenn die Stelle nur für weibliche Personen ausgeschrieben werden. Er hat keine Skrupel zum abkassieren ohne dort zu arbeiten.
Wenn man in den Schulen/Hochschulen, Fächer wie Arbeitsrecht hat, ist genau sowas, was einem im ersten Jahr gelehrt wird. Hab schon oft Stellenanzeigen gelesen, an denen (m/w/d) oder junges dynamisches Team drin stand. Jedes Arbeitsgericht wird das Unternehmen verurteilen was genau das vergisst/rein schreibt .
Wir schreiben immer "Mitarbeiter" ohne m-d-w. Da ist jeder Angesprochen. Also das Gen. Maskulin sprich "die Person" Unser Rechtsanwalt hat das auch abgenickt.
Als Bürgergeld Bezieher/in darf sie das Geld ja gar nicht richtig behandelten ? Oder ? Ist Geld aus Klagen Einkommen? Und warum macht das Gericht da mit wenn, sie mehrfach schon so was gemacht hat? Sollte sie dann nicht eine Bürgergeld Kürzung oder Sanktionen bekommen?
@richblain ah danke habe gegoogelt Vermögens Obergrenze liegt bei 40000 EUR zur Zeit! Ist das nicht eine "Art Sozialbetrug" wenn sie pro Anzeige ein paar tausend Euro bekommt! Und denn noch Bürgergeld Bezieht ?
Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Normalerweise Schadenersatzzahlungen keinen Einfluss auf Bürgergeld, Sozialhilfe usw. Aber manchmal kann es dennoch gekürzt werden. Es ist in diesem Fall zumindest schon mal steuerpflichtiges Einkommen. So oft wie diese Person Arbeitgeber verklagt, da ist es möglich, Bürgergeld, usw. zu kürzen. Auch weitere rechtliche Schritte sind möglich, zumal es sich vermutlich um Rechtsmissbrauch oder gar um Betrug handeln kann.
@Stefangewinnt Welches Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf, ist im SGB II festgeschrieben. § 11a Abs. 2 besagt eindeutig, dass Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld nicht als Einkommen bzw. Vermögen berücksichtigt werden dürfen. Eine Anrechnung auf Sozialleistungen nach dem SGB II ist demnach nicht zulässig.
Als ich direkt nach Coronazeit, eine neue Stelle in Ostfriesland suchte - als Betreuer. Stand in allen Stellenangebote:" Wir suchen.. gerne M / W / D / uvm. Mitarbeitern Als ich nur Absagen bekam, suchte ich das Gespräch bei jeweiligen Betrieben und mir wurde gesagt:" Wir suchen weibliches Personal. Leider jedoch müssen wir aus Gesetzesgründen, alle Geschlechter angeben..". Inzwischen arbeite ich in einem anderen Berufsfeld, gefällt mir gesagt auch besser!
Von wegen Abzocke in den meisten Firmen sagen die langjährigen Mitarbeiter das es schade sei wenn bei den Leasing Arbeitern auch die besten der besten dabei wären Sie aber nicht aufgenommen werden Auf der anderen Seiten fehlt das Geld und weil Lehrlinge billiger wären würde man es so machen😂 Man hört so einiges beim Vorbeigehen
Das ist leider unsere Rechtslage. Aber darf sie das Geld behalten, wird das mit dem Bürgergeld verrechnet? 4-5x Klagen im Jahr = Jahresgehalt nach Mindestlohn..
Da es aus einen Prozess stammt und als "Schadensersatz" zu verstehen ist, dürfte das nicht als Einkünfte anzusehen sein. Somit ist die Anrechnung fraglich. Was aber auch fraglich ist, ist die Tatsache das es mehrere pro Jahr sind. Das sehe ich wiederrum als unregelmäßige Einkünfte. Was anzurechnen wäre. Der andere Punkt wäre das Kapital an Schadenersatz das sich anhäufen dürfte übers Jahr. Da würde ich wetten, dass das Amt sagt, es ist Kapital vorhanden. Zahlung gemindert/eingestellt. Da nicht Hilfe bedürftig. Vielleich ist hier auch ein Sozialbetrug nachweisbar. Das könnte man dem Amt in Dortmund mitteilen.
Eine Firmen-Rechtsschutz-Versicherung hätte das verhindert, aber das nur am Rande. Da ist der Gesetzgeber gefordert, da liegt klarer Missbrauch vor. Ausserdem wird die Gewerbefreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt: Ich möchte bspw. gar keine Transpersonen in meinem Betrieb einstellen - aus Gründen, die ich niemanden auf die Nase binden muss
Moralisch ist es nicht in Ordnung, aber nach Gesetz schon. Manche Unternehmen halten von Moral auch nicht viel, das sollte man dann auch nicht durchgehen lassen.
Ich vermute mal, es handelt nicht um einer Person , die tatsächlich die Arbeit angenommen hätte 😢 Habe Führerschein und arbeite gerne, aber 1 Stunde Zeit für alleine den hinweg 👀
@ ich sag ehrlich, wenn mich bewerbe, dann konzentriere mich auf ne passende Arbeitsstelle und Absagen einfach ignoriere ( das macht knapp 90% von allen meinen Bewerbungen)
Ja das ist für solche Subjekte ein geschäftsmodell. Wir hatten genau die gleiche thematik, aber mit jemanden der sich auf eine Vollzeitstelle beworben hat, beim Bewerbungsgespräch nachdem er den Vertrag erhalten hat, seinen Schwerbeschädigten Ausweis raus geholt hat und gesagt hat das er nur 3 Tage die Woche arbeiten kann, weil er die anderen immer Arzttermine hat. Bei der Vehandlung kam dann raus, das es das dauerhaft macht, man ihn aber nicht öffentlich bloßstellen darf um andere Firmen zu schützen. Die Prioritäten verschieben sich so dermaßen, das ich jeden verstehen kann, der da keinen Bock mehr drauf hat. Ach oder wir hatten die Bewerberin, die beim unterschreiben des Vertrages schon schwanger war, es aber verheimlicht hat und 2 Tage später von einem Anwalt das schreiben kam, das sie wohl eine Risikoschwangerschaft hat und nicht dann erst nach der Geburt und dem Babyjahr eventuell arbeiten kommt. Die haben nicht mal die Absicht zu arbeiten, und werden dann noch geschützt.
Ja das ist durchaus ein schwieriges Thema. Einerseits Diskrimierung findet teilweise immer noch statt, andererseits geht sowas betrügerisches auch nicht. Dabei fühle ich mich als normaler Arbeitnehmer teilweise auch diskriminiert, weil mein Arbeitswille nicht ernst genommen wird und daher nur auf meine schulischen oder beruflichen Qualifikationen reduziert wird, die teilweise nichtmal in der Realität in der geforderten Stelle benötigt werden. Da gibt es dann auch Arbeitgeber die interne Stellen ausschreiben, wo man sich (als ich noch Leiharbeiter war für die selbe Stelle) auf diese dann bewirbt und eine Absage bekommt mit der Begründung man habe ja keine Stelle ausgeschrieben. (Was man im Nachgang dann erfährt war, dass die Stelle bereits vergeben war, bevor diese intern ausgeschrieben wurde.) Auch eine Frechheit.
So kann man seinen Lebensunterhalt auch finanzieren...
~6.000€ pro Bewerbung.
@@DB-jk8vsAbzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge? Hier geht es ja um den Bruttolohn. Außerdem sieht das Amt bei einer Kontoprüfung das "Vermögen".
Rechenexempel: 240 Klagen / 8 Jahre sind 30 Klagen im Jahr x 50 % Erfolgsquote x 3750 € Schadenersatz (1/2 des gen. Falls) sind ca. 55.000 € im Jahr Brutto. Das ist doch mal ein netter Zuverdienst für einen Hartz4 Empfänger. Lt. Bericht klagt die Person oft erfolgreich, dementsprechend könnten ihre Einnahmen noch wesentlich höher liegen
Nicht den Lebensunterhalt, nei die Schmankerl obendrauf.....😮
@@dirkx2311diese Zusatzeinkommen sind anzeigepflichtig und sind voll anrechnungsfähig.....sollte man checken ob dies erfolgt ist......sonst selbst mal vor Gericht....
Wahnsinn, Bürokratie in Deutschland. Kein Wunder, dass die Firmen ins Ausland abwandern!
Im Ausland gibt es auch ähnliche Antidiskriminierungsvorschriften
@ ja, sowie EU Vorschriften. Aber dort bleibt man auf dem Teppich
@@hansdampf4655 Nein das deutsche Antidiskriminkerungsrecht ist nicht besonders streng, Frankreich ist zum Beispiel weitaus strenger.
Why ye call it "Bürokratie"? Wherein lies the rein of the "Büro"?
Abzockerei nennt man sowas. Von wegen Diskriminierung!
Der Unternehmer sollte Anzeige gegen die Person erstellen wegen Steuerhinterziehung, weil bei 240 Klagen eine klare Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, und die Person die Beträge garantiert nicht versteuert 😅
Vorallem müsste das Geld beim Bürgergeld angerechnet werden
Auch bei weniger Klagen sind derartige Einnahmen zu versteuern. Freigrenze liegt bei 1000 Euro
Wenn ihm dadurch finanzielle Armut droht ist das dann auch "Wucher" ?
@@thomaskiene-em4vpWenn es ein Schadensersatz ist, ist das kein Einkommen und wird nicht berechnet.
Ob man das bei 200+ Verfahren noch so sagen kann, glaube ich nicht.
240 Klagen in 8 Jahren, dazu noch die Zeit die entsprechenden Stellen heraussuchen und sich auf diese bewerben + sonstigen Schriftverkehr und Aufwand, da dürfte wohl kaum Zeit bleiben einer ehrlichen Arbeit nachzugehen
Klagen, weil das "d" in der Stellenanzeige fehlt, aber dann das Anschreiben mit "Sehr geehrte Damen und Herren" beginnen...das ist doch absurd.
Das ist DEUTSCHLAND... Hab ich bis jetzt keine Firma gesehen das hat einen "Diverse" Toilette gebaut...Das AGG ist seit 2006 im kraft...
ok ja das stimmt
Dann sollte der Arbeitgeber diese Bewerberin am besten wegen Diskriminierung verklagen. 😀
Hoffe der Anwalt sieht das auch und fragt da mal nach. Hier wird sich selber noch diskriminiert.
Gegenklage? 😂
Wenn die Person Bürgergeld bezieht, werden da nicht die ganzen "Entschädigungen" angerechnet?!
Hoffentlich geht er in die nächsten Instanzen. Zur Not ein Spendenkonto, um dieses „Machenschaften“ zu beenden und Gegenklage einzureichen!
Das ist ein Lost-Case, macht kein Sinn da weiter zu investieren. Am Besten alle Hallen verkaufen umsiedeln in ein Ost-EU-Land und von da aus nach DACH liefern, fertig aus.
Und sich dann wundern wieso Unternehmen ins Ausland gehen, dabei hat es der Standort Deutschland selbst ohne diesen Schwachsinn mehr als schwer genug.
Antidiskriminierungsvorschriften gibt es in allen modernen westlichen Industrienationen
@ ja Frage ist nur, in welche Rahmen diese vorhanden sind und wie weit die Gerichte und Behörden gehen. Dieser Fall hier, ist ausschließlich in Deutschland so möglich…in allen anderen europäischen Ländern, hätte man diese Person wegen Betrug angeklagt.
In jedem anderen Land haben die Unternehmen und Unternehmer die Freiheiten zu entscheiden, was für deren Unternehmen am besten ist. Gesetze gibt es viele, die EU verabschiedet auch einiges, an was sich Deutschland zum Beispiel nicht hält und es werden auch wichtige Gesetze in Deutschland völlig ignoriert - wieso? Weil es dafür eine starke Lobby gibt, die entscheidet letztendlich was modern und westlich umgesetzt wird und nicht etwa was „gerecht“ ist.
In Deutschland drohen 10 Omis die im Altersheim bei Kuchen und Kaffee Tombola spielen mit 50 Cent Einsatz 6 Monate Haft, ein Olaf Scholz kann sich an die Beteiligung des größten Diebstahls des Landes nicht erinnern und wird Kanzler.
Allein wenn ich hier lese „moderne westliche Industrienationen“, dass sind die schlimmsten, da zählen Menschenrechte am wenigsten und dort wird sehr wohl unterschieden um welche Menschen es geht, man kann auf der einen Seite einen Genozid unterstützen, fremde Länder wegen eigener Interessen in die Steinzeit zurückbomben und sich dann gleichzeitig hinstellen und für Demokratie und Frieden plädieren.
Man zeigt mit dem Finger auf Leute wie Erdogan, bezeichnet demokratisch gewählte Personen als „Diktatoren“, nur weil sie den eigenen Interessen nicht entsprechen, während man die gleichen Methoden anwendet wie es ein Erdogan tut - verabschieden wichtige Gesetze, abseits der Öffentlichkeit in der Halbzeit einer Weltmeisterschaft, entzieht kritischen Journalisten den Presseausweis für mehrere Jahre…alles was die westlichen Nationen hervorbringen ist Verlogenheit.
Und zur Info, keines deiner „westlichen“ Nationen hätte hier irgendwas ausgesprochen und damit meine ich die großen Player, ich will erst gar nicht auf andere EU Staaten wie Polen oder so hinweisen, da hätte man sich das ganze trotz des Gesetzes nicht mal angeschaut.
Interessant - viele Unternehmen, kleine Betriebe ziehen gerade genau in solche Länder, kein Stress, keine Bürokratie, günstigere Kosten.
Warte einfach ab, wo die moderne westliche Industrienation - Deutschland - in 10 Jahren sein wird, aber vielleicht haben wir Glück und jemand wird Kanzler, welcher dann die großen Entscheidungen des Landes trifft, der sich aber gleichzeitig nicht mal für sein eigenes Geschlecht entscheiden kann.
In keinem Land wird das diskutiert, in keinem Land wäre das hier irgendein Thema, Vorschriften sind in den meisten Ländern sehr flexibel und das sind die in Deutschland für die oberen Schichten übrigens auch, man macht sich eben nur bei den normalen Bürgern zum Affen.
Hinterzieh du Steuern im Wert von 10€ und fürchte die Strafen und Vorschriften, bist du aber Herr Hoeneß, dann kriegst du nur obligatorisch irgendeine Strafe und kannst da weiter machen, wo du aufgehört hast.
@@amarbosanac54 Du hast hier viel Halbwissen und Unwahrheiten verbreitet. Das AGG geht auf mehrere Richtlinien der EU zurück einige Länder wie zum Beispiel Frankreich haben diese deutlich strenger in nationales Recht umgesetzt als das deutsche AGG. Dort sind beispielsweise weitaus mehr Diskriminierungsmerkmale vorhanden und es gibt sogar Vorschriften nach dem Strafrecht. Des Weiteren haben westliche Industrienationen ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten abgelegt, wovon viele Menschen in anderen Regionen träumen können. Unternehmen verfügen weiterhin über Vertragsfreiheit und Privatautonomie, diese endet aber dort wo elementare Rechte wie das Verbot von Diskriminierung was sich auch in Art. 3 unseres Grundgesetztes findet verstoßen wird. Ich meine heraus zu lesen das du auf den Nahost Konlikt anspielst, Israel hat das Recht sich zu verteidigen, ob ihre Mittel als verhältnismäßig angesehen werden kann diskutiert werden, dazu sind aber weder ich noch du in der Lage.
@@amarbosanac54 Ach und die Sache mit Olaf Scholz, wenn es keine Beweise gibt dann gilt nunmal die Unschuldvermutung bei Straftaten durch ältere Menschen die nachweisbar sind gilt die Rechtsfolge einer Norm entsprechend. Diskriminierung ist ein ernstes Thema. Arbeitgeber können sich auch gegen Diskriminierungsklagen verteidigen und sicha jf Rechtsmissbrauch berufen, diese Entscheidung liegt aber im Ermessen des Richters nicht der Politik. Es ist auch ofz schwierig eine Diskriminkerung zu beweisen dafür gibt es aber den § 22 AGG, hier hatte der Arbeitgeber nunmal gleich mehrere Indizien in seiner Stellenanzeige die für eine unrechtmäßige Benachteiligung sprechen
@@amarbosanac54 Mein ausführlicher Kommentar wurde gelöscht. Her nochmal in kurz: Das AGG geht auf mehrere Richtlinien der EU zurück, andere Länder wie zum Beispiel Frankreich haben diese Richtlinien strenger in nationales Recht umgesetzt als Deutschland. Diese haben weitaus mehr Diskriminierungsmerkmale und sogar Vorschriften im Strafrecht. Unternehmen verfügen weiterhin über Privatautonomie jedoch emdet diese dort wo die Rechte andere verletzt werden. Sogar in Art. 3 unseres Grundgesetztes ist ein Diskriminierungsverbot kodifiziert und auch in Anbetracht der deutschen Geschichte sehr wichtig. Westliche Nationen haben ein klares Bekenntnis zu Menachenrechten wovon viele Menschen ajf der Welt träumen können.
Jetzt dürfen sich Menschen die Arbeitsplätze schaffen und Firmen gründen nicht mal mehr eigenständige Entscheiden im Bezug aufs Personal treffen
Wenn ich als Bauunternehmer keine Schwerbehinderten der eine 100km Arbeitsstrecke hat einstelle, hat das wahrscheinlich einen Grund!
Auf fehlendes Personal das von 4 Arbeitswochen regelmäßig 1,5 Wochen fehlt kann man auch gern verzichten.
Erschwert dem übrigen Personal nur das Leben bei dem Nacharbeiten
Doch im geheimen. Niemals Bewerbern sagen, was der genauer Grund für die Ablehnung ist. Müsste jeder Personaler wissen, dass man da lügt.
@@miasonnenschein7330 habt ihr den Beitrag überhaupt gesehen? es geht hier nicht um die Gründe warum die Transperson abgelehnt wurde, sondern dass es mehrfach gegen das AGG verstößt
Dass ich nie auf solche genialen Ideen komme. Ich zahle nur immer brav meine Steuern.
Einfach nachmachen. Das Geschlecht lässt sich nun ja vereinfacht beim Standesamt ändern. Eine Erklärung, 3 Monate warten, fertig. Und dann geht's los mit dem fröhlichen Bewerbungsbusiness. Vorher vielleicht noch ne Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann brauchs nur ein kleineres Startkapital.
240 klagen x 5000 Euro. Jo so kann man auch zum Millionär werden
Und trotzdem "Bürgergeld" empfangen...
Millionär*innen!
Wie ist es möglich als Bürgergeld Empfänger nebenbei tausende Euros einzuklagen?
Fallen auf Entschädigungen in dieser Form nicht Steuern/Sozialabgaben an? 😅
Die klagt ja auf ein Lohn ....
mein Kommentar wurde gelöscht lol
Ich war so erschrocken als "Hannah" angefangen hat zu reden HAHAHAHHAHAH
Wenn sie niemanden stört und glücklich ist, ist mir das Egal. Hab mit Ihr ja nichts zutun.
Der geschilderte Fall ist aber echt das letzte.
You forgot to tell us why.
Man kann daraus nur lernen am besten nicht auf ungeeignete Bewerbungen zu reagieren, also keine Absage, sondern diese Giftpapiere gleich in den Müll zu schmeißen.
Wer macht solche Gesetze? Diese Lücke im Gesetz gehört geschlossen? Jedes Gesetz das Betrug zulässt gehört gestrichen.
Vermutlich lässt jedes Gesetz Betrug zu, weil alles gute auch für boshafte Zwecke missbraucht werden kann.
Grundsätzlich finde ich es schon gut, wenn man gegen eine mögliche Diskriminierung klagen kann. Es darf jedoch nicht zu einer Betrugsmasche missbraucht werden. Und dies scheint hier leider zu passieren. Das Gesetz muss somit nachgebessert werden.
Solche Leute nennt man AGG-Hopper, die es offenbar nur darauf abgesehen haben zu klagen, um sich so zu bereichern.
Dies kann als Rechtsmissbrauch betrachtet werden. Dies ist im § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, auch wenn dieser Paragraf möglicherweise etwas schwer verständlich ist.
Der AGG-Hopper könnte eventuell auch wegen Betrugs (§ 263 StGB) belangt werden, wenn er gezielt und wissentlich falsche oder irreführende Angaben gemacht hat, um sich finanziell zu bereichern.
Ich würde mich mittlerweile nichtmal mehr wundern, wenn es das ZIEL wäre, Betrug zu ermöglichen! -.-
Ich schreibe grade meine Masterarbeit zu dem Thema und es bestehen sehr wohl Verteidigungsmöglichkeiten. Der Arbezgeber könnte sich zum Beispiel auf Rechtsmissbrauch berufen wenn entsprechende Indizien vorliegen. Die Entscheidung liegt aber im Ermessen des Richters
@@mr.allwissend2125 Bei 240 Klagen, und das sogar bei Arbeitgebern die für diese Person als Arbeitgeber zu weit weg wären, das sieht für mich eindeutig nach Rechtsmissbrauch aus. Es scheint ein AGG-Hopper zu sein.
Ich habe diesem Arbeitgeber angeschrieben. Und ich habe ihm auch über die Möglichkeit informiert, dieser Person tatsächlich diesen Job anzubieten. Wenn die Bewerberin dann ablehnt, dann stärkt das sicher die Verteidigungsposition dieses Arbeitgebers.
Es kann auch sein, dass ein Betrug seitens des Bewerbers vorliegt.
Er hatte sie einstellen sollen und morgens mit der Stoppuhr am Eingang warten sollen.....in der Probezeit kann er sich jederzeit von ihr trennen ohne Angabe von Gründen....😮😮
Wie kann so was rechtens sein und man merkt ja das es auch noch Ihre Einnahme Quelle ist solche Klagen einzureichen !!! Deutschland ist verloren !!!
Hat die Klägerin denn überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Müsste sie ihre Einkünfte nicht dem Sozialamt anmelden? Was sagt das Finanzamt dazu? Einfach mal zurück klagen bitte!
Armes Deutschland..
Er sollte diesem Menschen einfach einen Job anbieten, die Person wird den entweder gar nicht annehmen oder sehr schnell wieder kündigen wenn der tägliche Arbeitsweg 4 Stunden beträgt. Vor Gericht einfach die Einstellungszusage abgeben dann hat sich der Klagegrund erledigt.
Diese Person will ja gar nicht arbeiten sondern nur mit Hilfe des Gesetzes hart arbeitenden Menschen in die Tasche greifen.
Der probleme ist der "Schmerzen" ist schon passiert so dann kann die theoretisch nicht mehr "arbeitsfähig" sein als es War eine Trauma noch die Stelle zu nehmen....
Die Einstellungszusage vor Gericht zu geben, würde der Richter zwar als Vergleichsangebot sehen, aber wie kann sich dann AG und AN eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen?
Das kann man so einfach pauschalisiert sagen aber es ist nicht einfach getan. Weil es nicht die Ursache behebt. Fakt, die Stellenanzeige verstößt an mehreren Punkten gegen das AGG. Da ist es auch egal ob er vor Gericht eine Einstellungszusage ausspricht. Den das Gericht und die Klägerin könnte hier berechtigt auch annehmen, dass er keine ernsthafte Einstellung beabsichtigt, sondern nur Geld sparen will.
Ein Dieb kann sich auch nicht einen Freispruch erwarten, nur weil er sein Diebesgut nach einem Diebstahl zurück gibt im Verfahren vor Gericht. Der Diebstahl ist da ja bereits vollendet. Da kann er nur eine mildere Strafe erwarten.
Ist das euer ernst ?ich lach mich so kaputt, allein der Transformer zum Schluss 🤣🤣🤣🤣@@DB-jk8vs
@@BaidaFFM was meinst du?
Ich würde bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
verstehe das Problem nicht, bevor ich die 3 Monatsgehälter zahle einfach einstellen und Stellenanzeige offen lassen, dann in der Probezeit kündigen. Wenn sie die 60 min nicht täglich fahren will mit der bahn ist das ja ihr Problem
Ist nicht so einfach eine Schwerbehinderte Person zu kündigen
Scheitert an der Realität. An solchen Leuten - die ja definitiv nicht arbeiten wollen - hat ein Betrieb auch keine Freude. Und im Zeitalter telefonischer Krankschreibungen würde man die auch in der Probezeit nicht oft sehen...und klagen würde die dann trotzdem..ein Grund findet sich heutzutage immer
@@tekener59 in der probezeit mit Krankschreibungen? Das geht aber nicht lange gut.
Naja, bei so einer Kündigung einer Schwerbehinderten Person in der Probezeit muss auch das Inklusionsamt informiert werden und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss der Arbeitgeber prüfen, ob die schwerbehinderte Person nicht auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterarbeiten könnte und nach Bundesrecht muss der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht prüfen, ob der Arbeitsplatz so verändert werden kann, dass sie als schwerbehinderte Person weiterarbeiten kann.
Außerdem darf die Kündigung, auch in der Probezeit, nicht gegen Treu und Glauben verstoßen, daher darf der AG nicht kündigen, weil der AN seine Rechte anwendet oder wenn es im direkten Zusammenhang mit einer Krankmeldung steht.
Ich weiß auch nicht, ob die Person sich nur das Geld einklagt oder auch eine Einstellung/ die Gelegenheit sich in einem Bewerbungsgespräch zu beweisen, weil davon abhängig wäre das Gerichtsverfahren vielleicht sogar kostengünstiger als diese Person 2 Monate + an der Backe zu haben und dafür nicht die motivierte Fachkraft die man in seinem Bewerbungsverfahren ermittelt hat.
Es würde mich mal wirklich interessieren, was das Jobcenter Dortmund unternimmt, wenn es sieht, dass (regelmäßig) tausende Euro vom Amtsgericht Bielefeld überwiesen werden.
Ab einem Vermögen (in einem Singlehaushalt) von 40.000€ ist man ja nichtmehr Bürgergeldberechrigt.
Bei so vielen Verfahren muss es doch zwangsläufig passieren, dass die Person dann (für ein paar Monate) nicht mehr bedürftig ist, oder? (Das gleiche gilt doch auch bei Einkommen aus Erbschaften)?
Oder wird das Geld mit irgendeiner Begründung (wie seelisches Belastung) nicht angetastet?
Oder vielleicht verprasst sie das Geld (oder leitet es um), damit sie innerhalb von einem Monat, wieder leistungsberechtigt ist.
Weiß einer da mehr zu den Bürgergeldreglungen?
Genau so wirds gemacht.👍
Krankes Deutschland, wie weit kann man es kommen lassen.
Armes Deutschland ❤
Ich hätte sie trotzdem eingestellt und dann wegen schlechter Performance am dritten Tag der Probezeit rausgeschmissen!
Fraglich ob die Person überhaupt zum ersten Arbeitstag erscheinen wäre bei dem Arbeitsweg.
Mit so einem "Schutz" wäre der probezeit noch teurer...schlimmer wie beim "Jugendschutzgesetz"...
Die wäre schon zum Gespräch nicht erschienen.
Die erste Woche Halle und Hof fegen lassen.
@sebastiansebastian9553 würde ich schätzen das die trägt auch noch ein "behinderten" schütztbrief so dass "körperlichen Anstrengungen" sind schön unmöglich.
Eine Gesellschaft, die solche Gesetze ohne Missbrauchskontrolle schafft, trägt selbst die Verantwortung für ihren Niedergang.
Die Gesetze sind da, wurden nur vom Richter nicht angewendet. Der Arbeitgeber kann wegen Rechtsmissbrauch klagen, und möglicherweise sogar wegen Betrug.
Bitte einmal den Namen der Person veröffentlichen.
Mach den Kopf zu
Die bessere Abmahnungsmasche.
Ganz klare Ansage machen, "240 Fälle, alles klar, du ziehst die Klage zurück und zahlst meinen Anwalt, ich werde FA, Sozialamt usw. nichts melden"
nun ich hätte ihr nachträglich geschrieben das es zu einer Verwechslung gekommen ist und Sie, Ihn, Es eingestellt wird...naja und dann mal warten wie Sie, Er, Es mit dem Arbeitsweg hinbekommt!
Das ist die Folge miserabler Qualität in der Politik insgesamt. Gruß aus Gundelfingen bei Freiburg
Das hat aber nichts mit der Politik zu tun. Die Möglichkeit wegen Diskriminierung zu klagen ist grundsätzlich gut. Das Problem ist jedoch, dass der Richter vermutlich falsch entschieden hat. Denn für eine Schwerbehinderte ist ein Arbeitsweg von über 4 Stunden täglich alles andere als zumutbar.
Bei 240 Klagen deutet das klar auf einen AGG-Hopper hin, weshalb der Arbeitgeber selbst klagen kann. Möglicherweise liegt sogar ein Betrug von seitens des Bewerbers vor.
@Stefangewinnt Locker zu widerlegen. Alle Gesetze sind Folge politischer Entscheidungen. Abgesehen davon ist die Lösung ausgeglichener Bewerbermarkt.
@@christofklages1080 Jedes Gesetz kann missbraucht werden, egal welche Regierung das Gesetz verabschiedet hat. Deshalb gibt es die Möglichkeit gegen Rechtsmissbrauch vorzugehen.
In den USA wären die Forderungen teilweise sehr viel höher.
Die Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) schützt in den USA Personen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Dieses Gesetz gibt es schon seit 1965.
In einem Fall wurde der Pharmahersteller Novartis zur Zahlung von 3,3 Millionen Dollar verurteilt.
@Stefangewinnt Hier wird aber offensichtlich nicht wegen einer Diskriminierung geklagt, da die Person da nie arbeiten wollte. Ein Gesetz mit dem man wegen offensichtlicher Nicht-Diskriminierung klagen kann ist schlecht, diese Klagemöglichkeit muss restlos entfallen.
@@gargoyle7863 Das Gesetz selbst ist schon sinnvoll. Gesetze sollen ein friedliches und gerechtes Miteinander regeln. Es darf nur nicht missbraucht werden, so wie es in diesem Fall wahrscheinlich geschehen ist. Da kann der Arbeitgeber gegen den wahrscheinlichen Rechtsmissbrauch klagen.
In den USA gibt es seit 1965 ebenfalls die Möglichkeit wegen Diskriminierung zu klagen. Da sind es sogar andere Dimensionen. Ein Pharmakonzern musste in einem Fall sogar 3,3 Millionen Dollar zahlen.
Das beste Deutschland aller Zeiten 😅
Tust Du uns den Gefallen und wanderst aus?😂
Kann man auch klagen wenn man überhaupt nicht von der Firma angeschrieben wird ??? 🔥🔥🔥✌️😂😂😂😂😂✌️🔥🔥🔥🍺🍺🍺🍺
Klar, sonst könnten die Firmen sich ja die Absagen sparen und wären fein raus.
Beschämend was aus diesem Land geworden ist !
Alter, wir leben in einer Simulation. Ich wohne in Berlin und werde mich demnächst nur noch auf Jobs in Hamburg bewerben. Außerdem fühle ich mich nach diesem Beitrag wie eine Frau (was auch immer das heißen soll). Let's make money
Komischer Typ, der Bewerber ...
M , W ,D ! Heißt das nicht anders . Frag für einen Kumpel !
We are living in the golden age of nonsense.
Schön gesagt! 🙂
@GehirnGoldmine Das ist doch total absurd. Ich kenne noch eine Geschichte aus Polen, wo ein Typ sich jahrelang als Frau ausgegeben hat, um der Justiz zu entkommen, bis er irgendwann erkannt wurde.
Durch solche Geschichten entstehen nur Vorurteile gegenüber Menschen, die wirklich von Diskriminierung betroffen sind. In meinem Arbeitsumfeld gibt es leider auch eine Person, die Transsexualität vortäuscht, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Dagegen machen kann man leider nichts.
Traurige Welt.
Deutschland ist verloren 🤨
Gute Voraussetzungen überhaupt einen Job zu finden, wenn man ständig Unternehmen verklagt
Warum 9 to 5 arbeiten wenn man mit der Methode zum Millionär wird? Da gibt es zu 100 Prozent keine echte Absicht jemals normal zu arbeiten.
Was ein Schwachsinn ohne Worte.
Ich hätte gegen geklagt wegen Steuer Hinterziehung. Die Person hat es ja anscheinend gewerbsmäßig gemacht
Die ticken doch nicht richtig.
Oha, da kommt mir als Selbstständiger jetzt die Angst, jemanden einzustellen. Ich brauche ab nächstem Jahr Hilfe und habe schon Jemanden aus dem Freundeskreis, aber darf ich das denn überhaupt? Muss ich erst eine Stellenausschreibung machen und alle Bewerber unter die Lupe nehmen? Oder darf ich einfach Jemanden einstellen, der nach Arbeit fragt?
Da wundert man sich wieso auf Bewerbungen keine Antwort mehr kommt....
Unmögliches Land kein wunder das hier. Alles den Bach runter
Wenn das nach Gesetz ist, dann sollte man das Gesetz ändern. Das hat nichts mit Gleichberechtigung oder Teilhabe zu tun.
Soll der Unternehmer sie doch einstellen! 1 Tag auf Probe ;)
Ist doch besser als Schadenersatz für die Person. Teilhabe ist doch wichtiger als einfach nur Geld.
Es geht nicht um die Arbeit. Die will sie ja nicht! Die Bewerbung ist einzig und allein der Aufhänger für die Klage nach AGG die hat so nichts mit der Arbeit zutun.
Neeeeeeiiiiiin, das ist doch keine Masche ...!!! 😂
Toleranz fällt euch allen hoffentlich noch mehr auf die Füße
Oh man, solchen Leuten, die die Gesetze so ausnutzen, wünsche ich das schlimmste.
Ist doch schon passiert. 😮
Hätte er richtig hingeguckt und die Bewerbung von „Das“ einfach entsorgt und sich nicht gemeldet, hätte es sich viel Ärger gespart. Beim wiederholten Eingang einfach zurück an Empfänger als nicht zustellbar.
Woke, woke woke …….
Kranke Gesellschaft! Besser schnell auswandern.
Gutes Geschäftsmodell! Ihr kriegt, was ihr wählt!
Ich schreibe nie m-w-d in unseren Stellenanzeigen.
Bis Das mal an den richtigen kommt. 😅
M-W-D männlich weiß deutsch, klar bevorzugt
Oh das musst du unbedingt.
Es gibt viele die das so machen.
Das ist Arbeitsrecht und lernt man in der Ausbildung.
Das wurde uns damals oft gesagt, dass man später unbedingt drauf achten muss.
So kann man auch zu Geld / Monatslohn kommen.... Man braucht bloss keine Skrupel zu haben und schon kann man ein " Soziales " System der Löcher Ausnutzen. Wer braucht da schon Bürgergeld.....
Was mich nur mal am Rande interressieren würde, ist die Frau wirklich all das, was Sie angibt ?
Das hat nichts mehr mit Recht und Gerechtigkeit zu tun, das ist reine Abzocke⚠️
Aber ok, dann würde ich diesen arbeitsuchenden Menschen schön arbeitwn lassen, mal sehen was am Ende daraus wird?
Eventuell wird es doch noch ein guter und dankbarer Mitarbeiter - alles ist möglich - auch Wunder😉
Willkommen in Deutschland. 🇩🇪
Bananenrepublik
Sowas ist schon seit 20 Jahren möglich. Schadenersatz wegen Diskriminierung
Deutschland will es doch so bunt haben,
"Es wird doch niemanden etwas weggenommen", das behaupten die [zensiert] doch die ganze Zeit.
Irgendwie erinnert mich das voll an Little Britain. "Ich bin eine Lady." 😂
Er sollte mit dem Betrieb ins Ausland umziehen.
😂😂😂😂war doch klar bei dem Gesetz.
Deswegen suche ich keine Bewerber sondern wer Arbeit sucht kann fragen 😊
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Klar, dass es reine Abzocke ist, aber ich bin auch satt von diesen HR Typen, die eine Bewerbung sofort ablehnen, ohne einmal zu lesen. Der Typ hat einfach einen Blick auf die Adresse geworfen und abgelehnt. Ich wurde durchaus aus demselben Grund über 80 mal abgelehnt, obwohl ich umzugsbereit bin.
Das ist aber die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er jemanden einstellen will, der weiter weg wohnt und umzugsbereit ist oder jemanden aus der Nähe. Da fließt die Erfahrung des Arbeitgebers in der Auswahl mit ein. Und der hat sicher mehr als nur 2 Bewerbungen erhalten. Zeit ist Geld, auch bei der Auswahl der Bewerbungen.
Ich habe sogar die Erfahrung gemacht, dass Leute die weiter weg wohnen oftmals pünktlicher sind, als welche die in der Nähe wohnen. Denn wer einen längeren Arbeitsweg auf sich nimmt, der zeigt damit möglicherweise, dass er engagiert ist. Es ist aber nicht immer so. Jeder hat halt seine eigenen Erfahrungswerte.
Armes Deutschland
Das beste Deutschland aller Zeiten ...
Hoffe er kann die Klage wenigstens Absetzen
Das schon. Ist eine normale Betriebsausgabe. Die abgelehnte Bewerberin muss ihr Einkommen dem Finanzamt melden und versteuern.
Ein Mann schilderte mir die gleiche Masche. Wenn die Stelle nur für weibliche Personen ausgeschrieben werden.
Er hat keine Skrupel zum abkassieren ohne dort zu arbeiten.
Wenn man in den Schulen/Hochschulen, Fächer wie Arbeitsrecht hat, ist genau sowas, was einem im ersten Jahr gelehrt wird. Hab schon oft Stellenanzeigen gelesen, an denen (m/w/d) oder junges dynamisches Team drin stand. Jedes Arbeitsgericht wird das Unternehmen verurteilen was genau das vergisst/rein schreibt .
Wir schreiben immer "Mitarbeiter" ohne m-d-w. Da ist jeder Angesprochen.
Also das Gen. Maskulin sprich "die Person"
Unser Rechtsanwalt hat das auch abgenickt.
@@gamebeastde Ja, wenn der Anwalt das sagt müsste das in Ordnung sein, wenn jetzt halt nur (m/w) stehen würde, wäre das eine diskriminierung.
Als Bürgergeld Bezieher/in darf sie das Geld ja gar nicht richtig behandelten ? Oder ? Ist Geld aus Klagen Einkommen? Und warum macht das Gericht da mit wenn, sie mehrfach schon so was gemacht hat? Sollte sie dann nicht eine Bürgergeld Kürzung oder Sanktionen bekommen?
Sie darf das Geld behalten weil es Schadensersatz/Schmerzensgeld ist, und das ist somit nicht anrechenbar.
@richblain ah danke habe gegoogelt Vermögens Obergrenze liegt bei 40000 EUR zur Zeit! Ist das nicht eine "Art Sozialbetrug" wenn sie pro Anzeige ein paar tausend Euro bekommt! Und denn noch Bürgergeld Bezieht ?
Leider darf die es behalten.
Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Normalerweise Schadenersatzzahlungen keinen Einfluss auf Bürgergeld, Sozialhilfe usw. Aber manchmal kann es dennoch gekürzt werden.
Es ist in diesem Fall zumindest schon mal steuerpflichtiges Einkommen.
So oft wie diese Person Arbeitgeber verklagt, da ist es möglich, Bürgergeld, usw. zu kürzen. Auch weitere rechtliche Schritte sind möglich, zumal es sich vermutlich um Rechtsmissbrauch oder gar um Betrug handeln kann.
@Stefangewinnt Welches Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf, ist im SGB II festgeschrieben. § 11a Abs. 2 besagt eindeutig, dass Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld nicht als Einkommen bzw. Vermögen berücksichtigt werden dürfen. Eine Anrechnung auf Sozialleistungen nach dem SGB II ist demnach nicht zulässig.
Und auf Firmen dir ihr antworten, antwortet sie dann nicht zurück.
Als ich direkt nach Coronazeit, eine neue Stelle in Ostfriesland suchte - als Betreuer.
Stand in allen Stellenangebote:" Wir suchen.. gerne M / W / D / uvm. Mitarbeitern
Als ich nur Absagen bekam, suchte ich das Gespräch bei jeweiligen Betrieben und mir wurde gesagt:" Wir suchen weibliches Personal. Leider jedoch müssen wir aus Gesetzesgründen, alle Geschlechter angeben..".
Inzwischen arbeite ich in einem anderen Berufsfeld, gefällt mir gesagt auch besser!
Er. Er macht das wohl professionell, würde ich tippen.
Die Früchte unserer letzten Wahl
Einweisen lassen und fertig.
Gute Idee, mache ich auch. Einfach eine OP machen und mich diskriminiert fühlen. Gott segne Deutschland
Man kann in Berufung gehen.
Wo es Wertschöpfung gibt, gibt es auch Blutsauger
Trauig was in Deutschland passiert -
Ich bin jetzt auch ein Schwengler😂
AFD
Alter Schwede mir wird schlecht
3:05 die Grundlage unseres Zusammenlebens 😂
Auch auf seinem/ihrem Grabstein wird einmal stehen „Es war im Recht!“.
Von wegen Abzocke in den meisten Firmen sagen die langjährigen Mitarbeiter das es schade sei wenn bei den Leasing Arbeitern auch die besten der besten dabei wären Sie aber nicht aufgenommen werden
Auf der anderen Seiten fehlt das Geld und weil Lehrlinge billiger wären würde man es so machen😂
Man hört so einiges beim Vorbeigehen
Das ist leider unsere Rechtslage. Aber darf sie das Geld behalten, wird das mit dem Bürgergeld verrechnet? 4-5x Klagen im Jahr = Jahresgehalt nach Mindestlohn..
Da es aus einen Prozess stammt und als "Schadensersatz" zu verstehen ist, dürfte das nicht als Einkünfte anzusehen sein. Somit ist die Anrechnung fraglich. Was aber auch fraglich ist, ist die Tatsache das es mehrere pro Jahr sind. Das sehe ich wiederrum als unregelmäßige Einkünfte. Was anzurechnen wäre.
Der andere Punkt wäre das Kapital an Schadenersatz das sich anhäufen dürfte übers Jahr.
Da würde ich wetten, dass das Amt sagt, es ist Kapital vorhanden. Zahlung gemindert/eingestellt. Da nicht Hilfe bedürftig. Vielleich ist hier auch ein Sozialbetrug nachweisbar. Das könnte man dem Amt in Dortmund mitteilen.
Eine Firmen-Rechtsschutz-Versicherung hätte das verhindert, aber das nur am Rande. Da ist der Gesetzgeber gefordert, da liegt klarer Missbrauch vor. Ausserdem wird die Gewerbefreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt: Ich möchte bspw. gar keine Transpersonen in meinem Betrieb einstellen - aus Gründen, die ich niemanden auf die Nase binden muss
Trump machts bald vor in USA.👍
Deutschland ist am Ende🤦🏻♂️
Made in Germany
Ich würde der Person einen Besuch abstatten. Ich würde keinen Cent bezahlen.
Moralisch ist es nicht in Ordnung, aber nach Gesetz schon. Manche Unternehmen halten von Moral auch nicht viel, das sollte man dann auch nicht durchgehen lassen.
Ich vermute mal, es handelt nicht um einer Person , die tatsächlich die Arbeit angenommen hätte 😢
Habe Führerschein und arbeite gerne, aber 1 Stunde Zeit für alleine den hinweg 👀
Da hab ich früher länger zu Schule gebraucht. 1h ist noch gut akzeptabel.
@ ich sag ehrlich, wenn mich bewerbe, dann konzentriere mich auf ne passende Arbeitsstelle und Absagen einfach ignoriere ( das macht knapp 90% von allen meinen Bewerbungen)
Ob Er/Sie/Es schon Millionär ist?
Iiiiiihhhh wie abgebrüht...
😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂 DANKE EUROPA ❤❤❤
Ja das ist für solche Subjekte ein geschäftsmodell. Wir hatten genau die gleiche thematik, aber mit jemanden der sich auf eine Vollzeitstelle beworben hat, beim Bewerbungsgespräch nachdem er den Vertrag erhalten hat, seinen Schwerbeschädigten Ausweis raus geholt hat und gesagt hat das er nur 3 Tage die Woche arbeiten kann, weil er die anderen immer Arzttermine hat.
Bei der Vehandlung kam dann raus, das es das dauerhaft macht, man ihn aber nicht öffentlich bloßstellen darf um andere Firmen zu schützen.
Die Prioritäten verschieben sich so dermaßen, das ich jeden verstehen kann, der da keinen Bock mehr drauf hat.
Ach oder wir hatten die Bewerberin, die beim unterschreiben des Vertrages schon schwanger war, es aber verheimlicht hat und 2 Tage später von einem Anwalt das schreiben kam, das sie wohl eine Risikoschwangerschaft hat und nicht dann erst nach der Geburt und dem Babyjahr eventuell arbeiten kommt.
Die haben nicht mal die Absicht zu arbeiten, und werden dann noch geschützt.
"Dreistigkeit siegt"
HAHAHAHAHAHAHAHA Jetzt hab ich alles gesehen
Die ist doch nicht ganz dicht. Ganz ehrlich, ich hätte danach keinen mehr eingestellt
Ja das ist durchaus ein schwieriges Thema. Einerseits Diskrimierung findet teilweise immer noch statt, andererseits geht sowas betrügerisches auch nicht.
Dabei fühle ich mich als normaler Arbeitnehmer teilweise auch diskriminiert, weil mein Arbeitswille nicht ernst genommen wird und daher nur auf meine schulischen oder beruflichen Qualifikationen reduziert wird, die teilweise nichtmal in der Realität in der geforderten Stelle benötigt werden.
Da gibt es dann auch Arbeitgeber die interne Stellen ausschreiben, wo man sich (als ich noch Leiharbeiter war für die selbe Stelle) auf diese dann bewirbt und eine Absage bekommt mit der Begründung man habe ja keine Stelle ausgeschrieben. (Was man im Nachgang dann erfährt war, dass die Stelle bereits vergeben war, bevor diese intern ausgeschrieben wurde.)
Auch eine Frechheit.