Hallo Herr Hartmann vielen Dank für ihr Video. Genau das passiert bei mir gerade. Unser LRA unterstellt mir ohne richtige Begründung , dass ich KEINEN zusammenhängenden Wohnsitz über 185 Tage gehabt habe und möchte mir nun einen Vermerk an meinen Führerschein anbringen, welches mir das Fahren auf Bundesgebiet untersagt. Hier wird auch mit einem Zwangsgeld iHv. 500€ gedroht falls ich den FS nicht beibringe. Jetzt bin ich aber mal gespannt.
Hallo Herr Hartmann Ich wohne in deutschland, aber ich möchte einen Führerschein in anderem EU Land machen. Eine Frage. Darf mann auch in andere EU Land noch eine wohnsitze haben und dort einen Führerschein machen , dann den Führerschein in deutschland weiter benutzen? Ich würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekommen könnte
Guten Abend Herr Henning Ich bin griechischer Staatsbürger also ich habe nur die griechischer Staatsbürgerschaft , habe auch von 2009 bis 2014 in Griechenland gelebt und dort bin ich auch noch gemeldet da ich eine Steuernummer habe. Meine frage darf ich in Griechenland meinen Führerschein machen und hier in Deutschland fahren ? Ich habe sogar mit der Polizei telefoniert und die meinten das ich das darf . Grüße S.Daniil Antworten
Hat sich in Sachen EU-Führerschein, durch die Richtlinie 4 etwas geändert? Würden Sie bitte auf die Richtlinie in einem Artikel oder Video eingehen? Besten Dank.
Sehr geehrter Interessent, ich entschuldige mich zunächst für die späte Rückmeldung und bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Anfragen beantworten kann. In diesem Falle will ich es aber tun. Soweit (teilweise) noch immer angeführt wird, dass der Gültigkeit der Fahrerlaubnis noch vorhandene Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister und damit die Vorschrift des § 28 IV S. 1 Nr.3 FeV entgegen steht, ist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 22.09.2011 -2 ByR 947/11), hinzuweisen. Aus dieser ergibt sich, dass § 28 IV 1 Nr. 3 FeV europarechtswidrig, nämlich mit Art. 11 der 3. Führerscheinrichtlinie nicht vereinbar und damit NICHT ANZUWENDEN ist. Dies bedeutet, dass bei einem legalen Neuerwerb im EU-Ausland unter der 3. Führerscheinrichtlinie in Deutschland gefahren werden darf, auch wenn hier vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Man mag es gut finden oder nicht, so ist die Rechtslage. Ich hoffe, hierdurch weiter geholfen zu haben. Dr. Henning Hartmann
Guten Tag. Ich habe diese Problem mieet meinem Führerschein. Ich habe eine rumänisch Führerschein und ich habe im in 2014 gemacht aber ich hatte anmeldung in Deutschland aus 2013. Und ich habe letzte Monat hier in Deutschland den b196 gemacht. Und die Rathaus viel mein Führerschein nicht erkennen die zagh daß ich die Schule um sonst gemacht weil ich kein Fahrerlaubnis hab. Vass soll ich tun danke
Dann ab zu einem !fähigen! Anwalt der sich da auch wirklich auskennt(gibts nicht viele). Wenn vom Austellerstaat keine Infos bezgl. des Wohnsitzes kommen, darf keine NU( Nutzungsuntersagung) auf Deinen FS geklebt werden. Es sei denn Du hast noch einen FS wo die Meldeadresse eingetragen ist, dann hoffentlich keine Deutsche Adresse auf dem FS! Auf keinen Fall mit denen reden! Widerspruch und Anwalt regeln lassen! Außer diesem RA wäre da noch Hr. RA Wandt zu empfehlen!
@@Crisgammon cunosc un caz în care i s-a spus la fel ,cum că a făcut școală degeaba în Ro în timp ce era înregistrat în Ger,el trebuia să își reînnoiască permisul anul trecut în mai si a vrut să il reinoiasca in Ger ,ce a făcut omul si-a făcut abmeldung din Ger în luna Aprilie ,a mers în țară a reînnoit permisul,și pe la sfârșitul lunii mai s-a întors iarăși în Ger și si-a făcut Anmeldung din nou
Super, ich studiere in Bratislava, aufgrund von Coronamaßnahmen kann ich dort nicht hin (nein, ich hab kein Corona). Kann aich als Stude t nach dem ersten Semester,.da cih dort ja eingeschrieben bin, den Führerschein machen, sodass dieser hier gültig ist?
Guten Tag, wie betrachtet man das denn bei einem internationalen Führerschein, der beispielsweise in Kanada gemacht wurde? Ist der denn dann auch in Deutschland (oder der EU) gültig? Herzlichen Gruß Michael Sulmer
frage an das Forum , ich möchte in Malta den Motorrad führerschein machen(soll billig und easy dort sein) habe schon -kfz schein mit aufschlug zu 125ccm Motorrad, meine frage kann ich mit dem Motorrad führerschein aus malt auch in Österreich oder sagen wir mal EU weit rumfahren...oder muss dieser führerschein zeitnah in Österreich nachgetragen werden...?? herzlichen dank im voraus
Hallo Ich habe da ein paar fragen an sie. Ich habe einen Beligischen fűhrerschein die ich auch dort erworben habe, Ich bin auch von der MPU betroffen, darf ich mit dieser fűhrerschein in deutschland fahren? Mfg.
Wie immer sehr sachlich 👍
Hallo Herr Hartmann vielen Dank für ihr Video. Genau das passiert bei mir gerade. Unser LRA unterstellt mir ohne richtige Begründung , dass ich KEINEN zusammenhängenden Wohnsitz über 185 Tage gehabt habe und möchte mir nun einen Vermerk an meinen Führerschein anbringen, welches mir das Fahren auf Bundesgebiet untersagt. Hier wird auch mit einem Zwangsgeld iHv. 500€ gedroht falls ich den FS nicht beibringe. Jetzt bin ich aber mal gespannt.
Und was ist passiert
Kannst du erzählen wie es ausgegangen ist?
Wieder ein sehr gutes Video.
Wird der Führerschein den entzogen bei diesem Fall, mus man bis gerichtsurteil warten?
Hallo Herr Hartmann
Ich wohne in deutschland, aber ich möchte einen Führerschein in anderem EU Land machen. Eine Frage.
Darf mann auch in andere EU Land noch eine wohnsitze haben und dort einen Führerschein machen , dann den Führerschein in
deutschland weiter benutzen?
Ich würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekommen könnte
Guten Abend Herr Henning
Ich bin griechischer Staatsbürger also ich habe nur die griechischer Staatsbürgerschaft , habe auch von 2009 bis 2014 in Griechenland gelebt und dort bin ich auch noch gemeldet da ich eine Steuernummer habe.
Meine frage darf ich in Griechenland meinen Führerschein machen und hier in Deutschland fahren ?
Ich habe sogar mit der Polizei telefoniert und die meinten das ich das darf .
Grüße
S.Daniil
Antworten
Ist das Fahrverbot dann in Deutschland noch gültig ?
Und wie genau gemeldet sein ?
Bitte um genauerer angaben
Hat sich in Sachen EU-Führerschein, durch die Richtlinie 4 etwas geändert? Würden Sie bitte auf die Richtlinie in einem Artikel oder Video eingehen? Besten Dank.
Sehr geehrter Interessent,
ich entschuldige mich zunächst für die späte Rückmeldung und bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Anfragen beantworten kann. In diesem Falle will ich es aber tun.
Soweit (teilweise) noch immer angeführt wird, dass der Gültigkeit der Fahrerlaubnis noch vorhandene Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister und damit die Vorschrift des § 28 IV S. 1 Nr.3 FeV entgegen steht, ist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 22.09.2011 -2 ByR 947/11), hinzuweisen. Aus dieser ergibt sich, dass § 28 IV 1 Nr. 3 FeV europarechtswidrig, nämlich mit Art. 11 der 3. Führerscheinrichtlinie nicht vereinbar und damit NICHT ANZUWENDEN ist.
Dies bedeutet, dass bei einem legalen Neuerwerb im EU-Ausland unter der 3. Führerscheinrichtlinie in Deutschland gefahren werden darf, auch wenn hier vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Man mag es gut finden oder nicht, so ist die Rechtslage. Ich hoffe, hierdurch weiter geholfen zu haben. Dr. Henning Hartmann
Guten Tag. Ich habe diese Problem mieet meinem Führerschein. Ich habe eine rumänisch Führerschein und ich habe im in 2014 gemacht aber ich hatte anmeldung in Deutschland aus 2013.
Und ich habe letzte Monat hier in Deutschland den b196 gemacht.
Und die Rathaus viel mein Führerschein nicht erkennen die zagh daß ich die Schule um sonst gemacht weil ich kein Fahrerlaubnis hab.
Vass soll ich tun danke
Dann ab zu einem !fähigen! Anwalt der sich da auch wirklich auskennt(gibts nicht viele). Wenn vom Austellerstaat keine Infos bezgl. des Wohnsitzes kommen, darf keine NU( Nutzungsuntersagung) auf Deinen FS geklebt werden. Es sei denn Du hast noch einen FS wo die Meldeadresse eingetragen ist, dann hoffentlich keine Deutsche Adresse auf dem FS! Auf keinen Fall mit denen reden! Widerspruch und Anwalt regeln lassen! Außer diesem RA wäre da noch Hr. RA Wandt zu empfehlen!
Buna ziua, ce s-a decis pana la urma? Ați putut pastra carnetul? A mai trebuit facut o data? Ce s-a întâmplat?
@@Crisgammon cunosc un caz în care i s-a spus la fel ,cum că a făcut școală degeaba în Ro în timp ce era înregistrat în Ger,el trebuia să își reînnoiască permisul anul trecut în mai si a vrut să il reinoiasca in Ger ,ce a făcut omul si-a făcut abmeldung din Ger în luna Aprilie ,a mers în țară a reînnoit permisul,și pe la sfârșitul lunii mai s-a întors iarăși în Ger și si-a făcut Anmeldung din nou
Ich habe 2016 wegen alkohol Führerschein verloren und jetzt muss ich mpu machen darf ich mit eu Führerschein in Deutschland fahren
Wie sieht es denn aus wenn man seinen 2. Wohnsitz in einem anderen EU Staa hat ?
Kann man dann dort seinen Führerschein machen ?
Super, ich studiere in Bratislava, aufgrund von Coronamaßnahmen kann ich dort nicht hin (nein, ich hab kein Corona). Kann aich als Stude t nach dem ersten Semester,.da cih dort ja eingeschrieben bin, den Führerschein machen, sodass dieser hier gültig ist?
Ja kannst du
Guten Tag,
wie betrachtet man das denn bei einem internationalen Führerschein, der beispielsweise in Kanada gemacht wurde? Ist der denn dann auch in Deutschland (oder der EU) gültig?
Herzlichen Gruß
Michael Sulmer
Wenn in Deutschland eine MPU offen ist nicht.
@@bezaubernd353 Wie unschön.
frage an das Forum , ich möchte in Malta den Motorrad führerschein machen(soll billig und easy dort sein) habe schon -kfz schein mit aufschlug zu 125ccm Motorrad, meine frage kann ich mit dem Motorrad führerschein aus malt auch in Österreich oder sagen wir mal EU weit rumfahren...oder muss dieser führerschein zeitnah in Österreich nachgetragen werden...?? herzlichen dank im voraus
Motorad
@@michaelschlautmann5815 Du bist ja ein Genie!! Motorrad!!
👍💪❤️🔥
Hallo
Ich habe da ein paar fragen an sie.
Ich habe einen Beligischen fűhrerschein die ich auch dort erworben habe, Ich bin auch von der MPU betroffen, darf ich mit dieser fűhrerschein in deutschland fahren?
Mfg.
Ja, solange er außerhalb der vom Gericht verhängten sperrfrist ausgestellt wurde alles gut.
Ja darfst du wen du alle Bedingen erfüllst.
Hallo hattest du Probleme mit deinem Führerschein in Deutschland?könntest du wieder normal fahren wir in Deutschland
EU-Richtlinie mal wieder…🧐🤮🤮🧐
Und was ist so zum kotzen?