Zwangsvollstreckungsrecht im Überblick - Folge 03 (§ 771 ZPO: Zulässigkeit und Begründetheit)

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  • เผยแพร่เมื่อ 1 ก.พ. 2025

ความคิดเห็น • 6

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life หลายเดือนก่อน

    Guten Tag. Ist das Sicherungseigentum wirklich mit einem besitzlosesn Pfandrecht vergleichbar? Der Sicherungseigentümer hat doch doch den Sicherungsvertrag/die Abrede mittelbaren Besitz, oder? LG und frohe Weihnachten

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  หลายเดือนก่อน

      Ich verstehe Ihren Gedankengang und Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, dass der Sicherungseigentümer mittelbaren Besitz erlangt. Mit der Bezeichnung „besitzloses Pfandrecht" will man aber gerade zum Ausdruck bringen, dass ein Kernelement des rechtsgeschäftlichen Pfandrechts - nämlich die vollständige Besitzübertragung des Verpfänders an den Pfänder - nicht erforderlich ist. Denn dieses Erfordernis macht das rechtsgeschäftliche Pfandrecht ja gerade für die Praxis weitgehend unbrauchbar. Dass der Sicherungseigentümer mittelbaren Besitz erlangt, ist demgegenüber völlig unschädlich. Denn der Sicherungsgeber kann mit dem Sicherungsgut als unmittelbarer Besitzer weiterhin wirtschaften und die Rechtsposition des mittelbaren Besitzers ist eine eher lose und basiert auch nicht auf tatsächlichen, sondern primär auf rechtsgeschäftlichen Gegebenheiten. Herzliche Grüße und frohe Weihnachten!

    • @BusbyBabe4life
      @BusbyBabe4life หลายเดือนก่อน +1

      @Jura-Vorlesungen vielen vielen Dank und Ihnen nur das Beste!