Ja, und noch umso mehr mit den Änderungen zum 1.1.2023 - danke! Fragen die ich zum "Mieterstrom" habe sind u.U.: Braucht's jetzt noch eine GBR, oder könnte ich meinen Miteigentümer den Strom USt-frei überlassen? Brauche ich noch den Zähler (Z2) zur Messung des erzeugten Stroms? etc.
Danke, sehr schön, aber hab immer noch nicht verstanden, ob ich als Besitzer der Immobilie auf den Eigenverbrauch noch Steuern bezahlen muss... Ich will die Anlage auf 20 Jahre absetzen und von den an die anderen Wohneinheiten verkauften Strom führe ich die USt. an das FA ab... Komplettet Strom ist mit Erzeugungszähler und EEG-Umlage... Also (im Moment noch) auch auf den selbst verbrauchten Strom!? Dann noch extra USt. Oder ziehe ich von dem Erzeugungszähler meinen Verbrauch ab? Ich muss für die Jahresrechnung aber an Tennet den Zählerstand eingeben und nicht irgendwelche eigenen werte... 🙄
Vielen Dank für das Video. Ich habe eine Frage zu dem Modell mit der kollektiven Selbstversorgung. Ist es möglich einen Batteriespeicher zu integrieren?
Prima! Danke! Bietet Ihr die ganze Organisation und Abwicklung als Dienstleistung an? Falls nicht, wen könnt Ihr empfehlen? Habe dann wahrscheinlich jede Menge Aufträge bzw. eine Kooperation!
Danke für das sehr informative Video. Ich habe eine Frage unzwar, planen wir in unserem Mehrfamilienhaus eine Solaranlage zu Bauen. Was ist zu beachten, wenn wir unsere Zähler weiter getrennt zählen lassen möchten. manche raten uns von einem neuen Zählerkonzept welches enorm hohe kosten hat. Manche sagen wenn wir einen Eigentümer als Hauptzähler haben und der ander als Zwischenzähler eingebaut wird. versorgt der Nachtspeicher nur den Hauptzähler. Was ist jetzt die beste Lösung oder gibt es noch andere Lösungen?
Bevor ich über die Elektroinstallation in meinem Mietobjekt nicht das Netzrecht habe, werde ich niemals eine PV Anlage auf das Dach setzen! Erst, wenn ich nach dem Hauptzähler die Hoheit zurückbekomme, werde ich die Mieterzähler rausschmeißen, eigene Zähler einbauen, und den Mietern den Strom zu angemessenen Preisen verkaufen! Bevor das nicht passiert, werden die Dächer frei bleiben, Herr Habeck!!
Sorry, aber für die gegebene Rechtslage ist der Herr Habeck nicht der Verantwortliche, denn hier geht es um Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet wurden, also zu CDU/CSU und SPD Zeiten. Außerdem ist der Verkauf des Stromes an die Mieter bereits jetzt möglich, wenn diese den Vermieter als Stromlieferanten akzeptieren. Allerdings wird dieser dann zum Unternehmer und unterliegt dann den gesetzlichen Regelungen eines Unternehmens.
@@user-qy8cb8iw9l Niemand hat geschrieben, dass Habeck die Gesetze gemacht hat, aber er steht in Verantwortung diese in den verbleibenden 3 Jahren zu verändern. Als ich ihn gewählt habe, habe ich mir radikalere Änderungen vorgestellt! Vom Vermieter zum Unternehmer ist es nur ein kleiner Schritt, ließe sich aber durch eine Gestzesänderung auch erleichtern!
Ich frage mich auch gerade, ob in dem Fall die Gründung einer GbR notwendig ist, daran würde es sicherlich scheitern. Dann lieber nen Akku mit reinbauen und noch Strom für wallboxen verwenden, wenn man das damit umgehen könnte.
Müssen die Betreiber bei einer Allgemeinstromversorgung auch eine GbR anmelden, wenn kein Überschussstrom eingespeist wird und der ganze Strom im 100% vermieteten Haus verbraucht wird? Jeder Eigentümer versteuert ja am Ende eh alle Überschüsse nach seinem Anteil, da klingt es überflüssig, davor bereits eine eigene Rechtsform zu haben, da die Mieter ja auch keinen Vertrag mit den Eigentümern abschließen. Die Frage ist natürlich, welchen Anteil die MIeter dann tragen, wenn deutlich weniger Stromkosten bestehen, aber quasi eine Art der Abschreibung der Anlage verrechnet wird.
Sehr guter Vortrag, vielen Dank. Wäre interessant, welche Auswirkungen die komplette Abschaffung der EEG Umlage zum 1. Juli 22 hat.
Aktualisierung des Films durch Wegfalll der EEG Mitte 2022 wäre sehr interessant.
Ja, und noch umso mehr mit den Änderungen zum 1.1.2023 - danke!
Fragen die ich zum "Mieterstrom" habe sind u.U.: Braucht's jetzt noch eine GBR, oder könnte ich meinen Miteigentümer den Strom USt-frei überlassen?
Brauche ich noch den Zähler (Z2) zur Messung des erzeugten Stroms? etc.
Super intéressant !
Danke, sehr schön, aber hab immer noch nicht verstanden, ob ich als Besitzer der Immobilie auf den Eigenverbrauch noch Steuern bezahlen muss... Ich will die Anlage auf 20 Jahre absetzen und von den an die anderen Wohneinheiten verkauften Strom führe ich die USt. an das FA ab... Komplettet Strom ist mit Erzeugungszähler und EEG-Umlage... Also (im Moment noch) auch auf den selbst verbrauchten Strom!? Dann noch extra USt. Oder ziehe ich von dem Erzeugungszähler meinen Verbrauch ab? Ich muss für die Jahresrechnung aber an Tennet den Zählerstand eingeben und nicht irgendwelche eigenen werte... 🙄
Vielen Dank für das Video. Ich habe eine Frage zu dem Modell mit der kollektiven Selbstversorgung. Ist es möglich einen Batteriespeicher zu integrieren?
Eine Frage. Kann ich die Konzepte Kollektive Selbstversorgung und Allgemeinstromversorgung kombinieren ?
Prima! Danke! Bietet Ihr die ganze Organisation und Abwicklung als Dienstleistung an? Falls nicht, wen könnt Ihr empfehlen? Habe dann wahrscheinlich jede Menge Aufträge bzw. eine Kooperation!
Danke für das sehr informative Video. Ich habe eine Frage unzwar, planen wir in unserem Mehrfamilienhaus eine Solaranlage zu Bauen. Was ist zu beachten, wenn wir unsere Zähler weiter getrennt zählen lassen möchten. manche raten uns von einem neuen Zählerkonzept welches enorm hohe kosten hat. Manche sagen wenn wir einen Eigentümer als Hauptzähler haben und der ander als Zwischenzähler eingebaut wird. versorgt der Nachtspeicher nur den Hauptzähler. Was ist jetzt die beste Lösung oder gibt es noch andere Lösungen?
Bevor ich über die Elektroinstallation in meinem Mietobjekt nicht das Netzrecht habe, werde ich niemals eine PV Anlage auf das Dach setzen! Erst, wenn ich nach dem Hauptzähler die Hoheit zurückbekomme, werde ich die Mieterzähler rausschmeißen, eigene Zähler einbauen, und den Mietern den Strom zu angemessenen Preisen verkaufen!
Bevor das nicht passiert, werden die Dächer frei bleiben, Herr Habeck!!
Sorry, aber für die gegebene Rechtslage ist der Herr Habeck nicht der Verantwortliche, denn hier geht es um Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet wurden, also zu CDU/CSU und SPD Zeiten. Außerdem ist der Verkauf des Stromes an die Mieter bereits jetzt möglich, wenn diese den Vermieter als Stromlieferanten akzeptieren. Allerdings wird dieser dann zum Unternehmer und unterliegt dann den gesetzlichen Regelungen eines Unternehmens.
@@user-qy8cb8iw9l Niemand hat geschrieben, dass Habeck die Gesetze gemacht hat, aber er steht in Verantwortung diese in den verbleibenden 3 Jahren zu verändern. Als ich ihn gewählt habe, habe ich mir radikalere Änderungen vorgestellt! Vom Vermieter zum Unternehmer ist es nur ein kleiner Schritt, ließe sich aber durch eine Gestzesänderung auch erleichtern!
Eine PV-Allgemeinstromversorgung wäre ein Nulleinspeiseprojekt wäre eine Option !!!
Ich frage mich auch gerade, ob in dem Fall die Gründung einer GbR notwendig ist, daran würde es sicherlich scheitern. Dann lieber nen Akku mit reinbauen und noch Strom für wallboxen verwenden, wenn man das damit umgehen könnte.
Müssen die Betreiber bei einer Allgemeinstromversorgung auch eine GbR anmelden, wenn kein Überschussstrom eingespeist wird und der ganze Strom im 100% vermieteten Haus verbraucht wird? Jeder Eigentümer versteuert ja am Ende eh alle Überschüsse nach seinem Anteil, da klingt es überflüssig, davor bereits eine eigene Rechtsform zu haben, da die Mieter ja auch keinen Vertrag mit den Eigentümern abschließen. Die Frage ist natürlich, welchen Anteil die MIeter dann tragen, wenn deutlich weniger Stromkosten bestehen, aber quasi eine Art der Abschreibung der Anlage verrechnet wird.
🤣🤣🤣🤣die jahanes und der laura saic wirklich oba wirklich deppat?