Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen

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  • เผยแพร่เมื่อ 20 ต.ค. 2024
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    • wie man Kündigungsfristen während und nach der Probezeit berechnet,
    • welche Kündigungsfristen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach den gesetzlichen Vorgaben zu beachten haben,
    • warum das BGB zwischen vier Wochen und einem Monat unterscheidet und welche Auswirkungen dies auf den Zeitpunkt der Kündigungsübergabe hat,
    • welche Vor- und Nachteile Kündigungsfristen haben.
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ความคิดเห็น • 48

  • @elyy3493
    @elyy3493 ปีที่แล้ว +2

    Endlich habe ich es verstanden, ich danke Ihnen von ganzem Herzen!!

    • @joergbensch
      @joergbensch  ปีที่แล้ว +1

      Vielen Dank für den netten Kommentar - ich habe mich sehr gefreut :-)

  • @vecto8695
    @vecto8695 8 หลายเดือนก่อน +2

    Danke, das hilft bei der Klassenarbeit.

    • @joergbensch
      @joergbensch  8 หลายเดือนก่อน +1

      Sehr gerne 😉

  • @LebenWerden
    @LebenWerden 2 หลายเดือนก่อน +1

    Hallo, angenommen jemand hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister und im Vertrag steht § 2.2 Manteltarifvertag iGZ. Wenn man heute kündigen würde, wann frühestens kann man das Unternehmen verlassen?

    • @joergbensch
      @joergbensch  2 หลายเดือนก่อน +1

      Hallo, eine interessante Frage. Leider darf ich keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen. Daher hier "ganz allgemein" (und ohne Gewähr) geantwortet ;-) : Gemäß Tarifvertrag Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ e.V.) gilt: Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits.
      Es kommt also darauf an:
      1. Probezeit oder nicht?
      2. Dauer der bisherigen Beschäftigung
      Ich gehe mal von einer Beschäftigung von mehr als 7 Monaten aus. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 633 BGB ): Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
      Heute ist der 16.08.2024. Eine Kündigung müsst dann spätestens am 01.09.2024 erfolgen. Bei 4-wöchiger Kündigungsfrist ist der letzte Arbeitstag dann der 30. September.
      Tipp: Besteht noch ein Urlaubsanspruch, kann dieser natürlich in der Kündigungsfrist genommen werden. Das verkürzt die "Wartezeit" ein wenig.
      Ich hoffe, ich konnte helfen.
      Grüße Jörg Bensch

  • @hurriyetguzel51
    @hurriyetguzel51 3 หลายเดือนก่อน +1

    Vielen lieben Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen und Mühe. Ich habe von Ihren Erläuterungen sehr profitiert. Wenn Sie erlauben, würde ich gerne eine Frage stellen.
    Ich arbeite seit 21 Monaten an meinem jetzigen Arbeitsplatz. Ich möchte meinen aktuellen Job zum 08.09.2024 verlassen. In meinem Kündigungsvertrag steht folgendes.
    Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz TV-L befristeten Arbeitverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L.
    Wann ist der letzte Termin, an dem ich kündigen muss? Muss mein letzter Arbeitstag außerdem der letzte Tag des Monats oder der 15. des Monats sein? Ist es für mich nicht möglich, die Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt zu verlassen? Zum Beispiel 08.09.2024, 06.09.2024, 24.09.2024?
    Vielen Dank im Voraus

  • @islamahmedismail4730
    @islamahmedismail4730 7 หลายเดือนก่อน +1

    Sehr gut erklärt wie immer

    • @joergbensch
      @joergbensch  7 หลายเดือนก่อน

      Danke für das Lob!

  • @selina198
    @selina198 ปีที่แล้ว +1

    Super Video, vielen Dank!

    • @joergbensch
      @joergbensch  ปีที่แล้ว

      Danke sehr für das nette Lob! Habe mich sehr gefreut 🤗

  • @Lars_Schwimmer
    @Lars_Schwimmer 2 ปีที่แล้ว +1

    Super gemacht.

    • @joergbensch
      @joergbensch  2 ปีที่แล้ว

      Danke sehr für den lieben Kommentar. Habe mich sehr gefreut!

  • @BDng1
    @BDng1 2 ปีที่แล้ว +3

    4:41 Dieses Beispiel stimmt doch so nicht. Wenn die Kündigung am 01. März zugeht ist das Ende der Monatsfrist der 01. April. Sonst wäre der zweite Tag des Monats jeweils doppelt drin.

    • @joergbensch
      @joergbensch  2 ปีที่แล้ว

      Hallo, danke für die interessante Frage. Wie im Video erklärt ist es so:
      Die Kündigung geht am 1. März zu, die Kündigungsfrist beträgt (genau) einen Monat ZUM ENDE DES KALENDERMONATS.
      Da der Tag der Kündigung (1 März) NICHT MITZÄHLT (!) ist es also für eine Kündigung ZUM 31. März ZU SPÄT. Die Kündigung ist also erst zum Ende des NÄCHSTEN Monats (April) fristgerecht gültig. Dies ist dann (wie im Video erklärt) der 30. April. Es stimmt also so alles! Bitte beachten Sie als "Eselsbrücke": "Kündigung 1 Monat zum Ende des Monats" => Kündigung ist erst nach einem VOLLEN Monat möglich.
      Alles klar so? Falls Sie noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte.
      Liebe Grüße sendet Jörg Bensch von WI learn easy

    • @BDng1
      @BDng1 2 ปีที่แล้ว

      @@joergbensch ja. Was sie schreiben stimmt alles. Aber dennoch ist es im Video nicht komplett richtig. Klar, das Arbeitsverhältnis endet erst Ende April. Jedoch endet die Kündigungsfrist mit Ablauf des 1. April und nicht wie im Video gesagt wird am 2. April.

  • @bahattinkaradag3146
    @bahattinkaradag3146 ปีที่แล้ว +1

    Süper Video

    • @joergbensch
      @joergbensch  ปีที่แล้ว

      Danke dir für den netten Kommentar - ich habe mich sehr gefreut 🙋‍♂️

  • @svenjabruns8901
    @svenjabruns8901 ปีที่แล้ว +1

    Ist es zulässig eine Kündigungsfrist festgelegt zu bekommen von 6 Wochen nach einem Jahr Anstellung mit Kündigungsfrist zum kalendervierteljahr ohne Hinweise auf den jeweiligen Paragrafen im BGB? Also muss mein Arbeitgeber den Paragrafen dazuschreiben oder ist es auch so gültig? Die Kündigungsfrist gilt für beide Vertragsparteien. Liebe Grüße

    • @joergbensch
      @joergbensch  ปีที่แล้ว

      Liebe Svenja, danke für deine Frage. Ich möchte dich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatungen im Einzelfall vornehmen darf. Allgemein kann ich dir erklären: Im Einzelarbeitsvertrag kann von den gesetzlichen Mindestkündigungsfristen abgewichen werden, allerdings nur innerhalb der Vorgaben des § 622 Abs. 5 BGB (Verkürzung der Frist). Eine Kündigungsfrist von 6 Wochen weicht von der gesetzlichen Regelung (BGB) positiv ab und ist daher zulässig, wenn sie für beide Vertragspartner gilt. Die Kündigungsfrist darf für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Ansonsten melde dich bitte noch einmal. Liebe Grüße Jörg von WI learn easy

  • @saintpeter1802
    @saintpeter1802 2 ปีที่แล้ว +2

    Guten tag
    Kann ich diese Frage so beantworten
    Welches wäre Ihr frühestmöglicher Eintrittstermin?
    Antwort: ab morgen

    • @joergbensch
      @joergbensch  2 ปีที่แล้ว

      Ja, das ist durchaus möglich. hat aber nichts mit dem Thema Kündigung (siehe Video zu diesem Kommentar) zu tun, oder? ;-)

  • @mrs.h.169
    @mrs.h.169 ปีที่แล้ว +1

    In meinem Arbeitsvertrag steht das ich 3 Monate kündigungsfrist habe. Ich bin seit 01.08.2009 im Unternehmen. Wenn ich kündigen möchte gilt dann die 3 Monate kündigungsfrist oder nicht? Ich bin verwirrt..

    • @joergbensch
      @joergbensch  ปีที่แล้ว

      Hallo, danke für deine Frage. Also: Gemäß BGB darf (nicht muss!) in Arbeitsverträgen eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbart werden. In deinem Fall wurde die Probezeit wohl mit 3 Monaten vertraglich vereinbart. Innerhalb dieser Frist kannst sowohl du als auch dein Arbeitgeber innerhalb der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen fristgerecht kündigen. Alles rund um die Probezeit findest du auch hier:
      th-cam.com/video/y8SivzF7uX4/w-d-xo.html
      Liebe Grüße
      J. Bensch

    • @mrs.h.169
      @mrs.h.169 ปีที่แล้ว

      @@joergbensch Nein laut meinem Vertrag habe ich keine Probezeit.

  • @ar1z0n47
    @ar1z0n47 3 ปีที่แล้ว +1

    6:20 24 Monate beschäftigt = 2 Jahre, AG kündigt AN, demzufolge müsste doch § 622 Abs. 2 S. 1 BGB greifen, oder nicht? Ein Monat zum Ende eines Kalendermonats. Kündigung zugegangen am 08.03. -> 1 Monat (nicht 28 Tage) -> 08.04. + Ende des Kalendermonats, letzter Arbeitstag müsste dann doch der 31.04. sein?

    • @joergbensch
      @joergbensch  3 ปีที่แล้ว +1

      Eine sehr interessante Frage, die im Video geklärt wird. Dennoch hier eine schriftliche Antwort:
      Wenn die gesetzliche Regelung (§ 622 BGB) gilt, verlängert sich für den Arbeitgeber (!) die Kündigungsfrist. Sie beträgt dann "1 Monat zum Ende des Kalendermonats". Dies bedeutet, dass - unabhängig vom Kündigungszeitpunkt - der Arbeitnehmer mindesten einen (Kalender-)Monat weiter beschäftigt bleibt. In Ihrem Beispiel (Kündigung erfolgt am 08.03.) beginnt die Kündigungsfrist ab dem 09.03. (der Tag der Kündigung zählt nicht mit). Da die Beschäftigung aber "zum Ende des Monats" enden musss UND (mindestens) die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, endet die Beschäftigung mit Ablauf des April, also am 30.04.
      Umgekehrt wäre es möglich, dass der AG nicht am 08.03. sondern (spätestens) am 31.03. die Kündigung ausspricht. Auch in diesem Fall würde die Beschäftigung dann am 30.04. enden.
      Alles klar? Falls noch etwas unklar ist, schreiben Sie mir bitte. Weiterhin wünsche ich viel Spaß beim Lernen :-) LG Jörg Bensch

    • @mariaweimer87
      @mariaweimer87 3 ปีที่แล้ว

      @@joergbensch Kurze Frage, müsste hier der AG nicht spätestens zum 01.04. kündigen, damit das AV zum 30.04.21 endet und nicht schon am 31.03.21? Das wären doch genau 4 Wochen? Vllt hab ich aber auch einen Denkfehler.

    • @joergbensch
      @joergbensch  3 ปีที่แล้ว

      @@mariaweimer87 Das ist ein häufig anzutreffender Denkfehler. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Kündigung NICHT mitgerechnet werden darf. Wenn die Kündigungsfrist also "einen Monat" beträgt, muss die Kündigung SPÄTESTENS am LETZTEN Tag vor dem (Kündigungs-) Monat erfolgen. Also am 31.03.
      Falls das noch nicht nicht ganz klar geworden ist, schreiben Sie mit bitte noch einmal. Bis hierhin schon einmal vielen Dank für Ihre Mühe.

  • @southwest7942
    @southwest7942 3 ปีที่แล้ว +1

    Gutes Video :)

    • @joergbensch
      @joergbensch  3 ปีที่แล้ว

      Danke sehr 🙋‍♂️

  • @albertgela3778
    @albertgela3778 2 ปีที่แล้ว +1

    Ich habe eine Frage unsere Lehrer meinte wenn der Arbeitgeber kündigt oder Arbeitnehmer kann trotzdem am 15 oder Ende des Monats gekündigt werden also es ist kein muss am das man am Ende des Monats kündigen muss sondern man kann auch am 15 kündigen

    • @joergbensch
      @joergbensch  2 ปีที่แล้ว +1

      Hallo, ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Ich versuche es aber einmal mit einer Antwort:
      Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) an JEDEM BELIEBIGEN Tag kündigen können (bitte beachten: Es geht hier um eine ordentliche, fristgerechte Kündigung - nicht um eine fristlose Kündigung). Gemäß den Vorgaben des BGB ist der LETZTE Arbeitstag jedoch dann immer der nächste 15. bzw. das Monatsende (wobei die entsprechende Kündigungsfrist beachtet werden muss). In der Praxis spielt es daher eine Rolle, WANN AG bzw. AN SPÄTESTENS kündigen müssen, um zum (frühest möglichen Zeitpunkt) das Unternehmen zu verlassen. Ansonsten würde sich die Beschäftigungsdauer ja bis zum nächsten 15./Monatsende "automatisch" verlängern. Dies wäre z. B. für einen AN schlecht, der eine neue Arbeitsstelle (fristgerecht) antreten möchte.
      Konntest du mit meiner Antwort etwas anfangen? Ansonsten melde dich doch bitte noch einmal. LG von J. Bensch von WI learn easy

    • @schnellgelernt1832
      @schnellgelernt1832 2 ปีที่แล้ว

      Kaum jemand weiß, dass es in Deutschland eigentlich gar keinen Kündigungsschutz per se gibt.

  • @saintpeter1802
    @saintpeter1802 3 ปีที่แล้ว +1

    Guten Tag
    bitte ! was ist die beste antwort auf diese frage
    Welche Kündigungsfristen haben Sie?

    • @joergbensch
      @joergbensch  3 ปีที่แล้ว +1

      Hallo, wahrscheinlich ist hier die Antwort: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt gemäß BGB eine Grund-Kündigungsfrist von 4 Wochen. Alle Ausnahme (Probezeit, Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit usw.) werden im Video erklärt. LG von J. Bensch von WI learn easy

    • @saintpeter1802
      @saintpeter1802 3 ปีที่แล้ว

      Vielen dank für Ihre Antwort
      Ich bin Ausländer und möchte eine Ausbildung zum Busfahrer machen, also die firma stellt mir diese frage
      also die antwort ist 4 wochen ?

    • @joergbensch
      @joergbensch  3 ปีที่แล้ว +1

      @@saintpeter1802 Gemäß BGB gilt Folgendes:
      1. Im Arbeitsvertrag MUSS KEINE Probezeit vereinbart werden. WENN diese vereinbart wird, darf sie nicht mehr als 6 Monate betragen. Während dieser Zeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Frist von 2 Wochen die Kündigung aussprechen.
      2. Für den Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich die Kündigungsfrist gemäß BGB: 4 Wochen. Für den ARBEITGEBER verlängern sich die Fristen mit der Zugehörigkeit des Arbeitnehmers bei Unternehmen.
      Bitte beachten Sie, dass ich offiziell keine Rechtsberatungen im Einzelfall durchführen darf. Ich hoffe jedoch, dass ich Ihnen mit der Darstellung der grundsätzlichen rechtlichen Situation weiterhelfen konnte.
      Es grüßt Sie ganz herzlich J. Bensch von WI learn easy

    • @saintpeter1802
      @saintpeter1802 3 ปีที่แล้ว +1

      Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ich weiß deine Hilfe zu schätzen, offiziell keine Rechtsberatungen im Einzelfall durchführen dar

  • @bahattinkaradag3146
    @bahattinkaradag3146 ปีที่แล้ว +1

    Hi gleicher Gesetz Kündigung auch Arbeitnehmer seit 30 Jahren gearbeitet Arbeit Geber sagt 8 Monat Kündigung Frist für Arbeitnehmer. Danke noch für süper Video .Mit freundlichen Grüßen

    • @joergbensch
      @joergbensch  ปีที่แล้ว

      Vielen Dank für den netten Kommentar. Ich habe mich sehr gefreut 🤗

  • @Novacontec
    @Novacontec 2 ปีที่แล้ว

    Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften über noch kürzere Arbeitszeiten nicht mehr hören. Rechnen wir doch mal nach:
    Arbeitnehmer gönnen sich p.a.:
    30 Tage Urlaub
    11 Feiertage
    17 Kranktage
    104 Wochenendtage (52 Wochen)
    Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres.
    Der Arbeitgeber bezahlt also für 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn.
    Machen wir noch eine zweite Rechnung auf:
    30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden.
    Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wöchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden.
    Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std.
    Somit beträgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jährlich = 1.616 Stunden.
    Fazit: Von jährlich zur Verfügung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %
    Was soll also das allgemeine Gebrabbel über Arbeitsüberlastung?

    • @Miladmmmm
      @Miladmmmm 2 ปีที่แล้ว

      1 sec Arbeit für dich soll 1.000.000.000.000,39 € kosten. 1sec Arbeit=1Sec seines Lebens

    • @Novacontec
      @Novacontec 2 ปีที่แล้ว

      @@Miladmmmm lach, was ist das denn für ein dummes gelaber?

    • @joergbensch
      @joergbensch  2 ปีที่แล้ว

      Verstehe ich auch nicht, was das mit meinem Video zu tun haben soll. Hoffe, die haben genug Zeit zum Lernen :-)

  • @vanessaradke1801
    @vanessaradke1801 3 ปีที่แล้ว +3

    hä, also ich fand dieses Video eher verwirrend, wusste das anders, wollte nur nochmal nach schauen. Aber das hat mir nun gar nicht geholfen. Aber ein gutes Ausführliches Video

    • @joergbensch
      @joergbensch  3 ปีที่แล้ว +4

      Hallo, das finde ich sehr schade. Können Sie mir vielleicht schreiben, was Sie "anders wissen". Ich lerne gerne dazu und wenn das Video Fehler enthält erstelle ich es gerne neu. Vielen Dank schon einmal.

    • @Miladmmmm
      @Miladmmmm 2 ปีที่แล้ว

      ICh habe sogar das vergessen was ich schon gelernt hab lol