Bin erst am Beginn, tolles Video, interessieren würde mich: wie erhalte ich meine bisherigen Rentenpunkte...auf was muss ich da aufpassen.....gibt es einen Mindestbetrag, also das der aktuelle Anspruch erhalten bleibt.... Gruß danke und großes Lob!
Für (gesetzl.) Rente bin ich jetzt nicht so der Fachmann :) Aber du hast dir ja schon einen Leistungsanspruch "erarbeitet", der sollte meiner Meinung nach bestehen bleiben.
Wenn man ein Einzelunternehmen gründet, ist der Firmenname doch der Vor- und Nachname oder? Wie soll ich dann bei einer geschäftlichen E-Mail (die man ja auch bei der Gewerbeanmeldung angeben muss, also haben sollte, bevor man überhaupt sein Gewerbe anmeldet) einen professionellen Namen ausdenken?
Auch wenn du ein Einzelunternehmen bist, kannst du einene Firmennamen haben. Und eine Domain kannst du dir auch ohne Gewerbe registrieren und dauert nur ein paar Minuten zum Einrichten und ist in 24 - 48 Stunden von extern auch erreichbar. Von daher, alles machbar.
@@HewalGuenes was ist dann die Rechtsform Abkürzung? Bei Kapitalgesellschaften usw steht ja nach dem Firmennamen GmbH, GbR, UG,…usw. Was ist das bei einem frisch gegründeten Einzelunternehmen? Kommt das nicht komisch wenn auf der Internetseite im Impressum nur ein fantasiename wie z.b. Workspace anstatt Workspace GmbH oder Workspace GbR
@@emrebayrak1192 Zunächst mal eine kleine Korrektur: eine GbR ist eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft. Ansonsten: Ein Unternehmen ist IMMER ein Fantasiename. Am Ende ist es die Marke, also dein Markennamen. Eine (Kapital-)Gesellschaft ist für den Endkunden eher irrelevant. Er will eine Lösung für sein Problem (ein Produkt, eine Dienstleistung). Ob diese Lösung nun die Workspace GmbH oder Workspace, Inh. Max Mustermann bietet, spielt dabei keine Rolle.
Sehr gutes und informatives Video für "Neulinge" in der Selbstständigkeit
Vielen Dank! Ja, ich denke, da dürfte für jeden was dabei sein :)
Bin erst am Beginn, tolles Video, interessieren würde mich: wie erhalte ich meine bisherigen Rentenpunkte...auf was muss ich da aufpassen.....gibt es einen Mindestbetrag, also das der aktuelle Anspruch erhalten bleibt.... Gruß danke und großes Lob!
Für (gesetzl.) Rente bin ich jetzt nicht so der Fachmann :) Aber du hast dir ja schon einen Leistungsanspruch "erarbeitet", der sollte meiner Meinung nach bestehen bleiben.
Wenn man ein Einzelunternehmen gründet, ist der Firmenname doch der Vor- und Nachname oder? Wie soll ich dann bei einer geschäftlichen E-Mail (die man ja auch bei der Gewerbeanmeldung angeben muss, also haben sollte, bevor man überhaupt sein Gewerbe anmeldet) einen professionellen Namen ausdenken?
Auch wenn du ein Einzelunternehmen bist, kannst du einene Firmennamen haben. Und eine Domain kannst du dir auch ohne Gewerbe registrieren und dauert nur ein paar Minuten zum Einrichten und ist in 24 - 48 Stunden von extern auch erreichbar.
Von daher, alles machbar.
@@HewalGuenes was ist dann die Rechtsform Abkürzung? Bei Kapitalgesellschaften usw steht ja nach dem Firmennamen GmbH, GbR, UG,…usw.
Was ist das bei einem frisch gegründeten Einzelunternehmen? Kommt das nicht komisch wenn auf der Internetseite im Impressum nur ein fantasiename wie z.b. Workspace anstatt Workspace GmbH oder Workspace GbR
@@emrebayrak1192 Zunächst mal eine kleine Korrektur: eine GbR ist eine Personengesellschaft und keine Kapitalgesellschaft.
Ansonsten: Ein Unternehmen ist IMMER ein Fantasiename. Am Ende ist es die Marke, also dein Markennamen. Eine (Kapital-)Gesellschaft ist für den Endkunden eher irrelevant. Er will eine Lösung für sein Problem (ein Produkt, eine Dienstleistung). Ob diese Lösung nun die Workspace GmbH oder Workspace, Inh. Max Mustermann bietet, spielt dabei keine Rolle.