Ihre Videos sind echt sehr hilfreich. Mit Ihrer Sachenrechtvorlesung helfen Sie mir enorm für meine Examensklausuren in diesem Jahr! Sie haben in Ihrem Video das Beispiel Rücktritt und Widerruf gebracht. Dazu hätte ich eine Rückfrage: Wie stehen Widerruf und Rücktritt zueinander? Was ist für die Klägerin vorteilhafter?
Gute Frage! Klassische Antwort: Es kommt darauf an! Der Widerruf ist häufig einfacher, weil er keinen Grund braucht; außerdem sind die Rechtsfolgen der §§ 357 ff. BGB an manchen Stellen etwas verbraucherfreundlicher als die (nicht auf Verbraucher zugeschnittenen) §§ 346 f. BGB. Allerdings gibt es für das Widerrufsrecht eine enge Frist von 2 Wochen; wenn die abgelaufen ist und/oder wenn die Betroffene keine Verbraucherin ist, kann man nur noch einen Rücktritt erwägen.
Ich bin nur manchmal absolut verwirrt was alles in eine AGL kommt. Zum Beispiel hatte ich einen Fall mit Schutzpflichtwirkung zugunsten dritter, die AGL die gesagt wurde lautete §§ 280 I, 311 II Nr.2, 241 II ich fände aber §§280 I, 311 III 1, 241 II einleuchtender weil man ja aus §311 III 1 das rechtsgeschäftsähnlcuhe Schuldverhältnis zu dritte schließt. Also wann weiß ich in der Klausur welche normen in die AGL kommen oder lernt man einfach die AGLs auswendig und prüft dann §328 I im Anspruch entstanden?
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter findet keine direkte Stütze im Gesetz, deswegen diskutiert man über die Anspruchsgrundlage, und es gibt weder Falsch noch Richtig.
Ich verstehe dieses Video so, daß es einen Überblick verschaffen soll. Geht man zu sehr in die Tiefe, könnte das Video unübersichtlich werden. Das wäre dann wenig hilfreich.
Sie sind ein wirkliches Vorbild für die Zukunft der Lehre.
Das übrige Professorium sollte sich Ihr Engagement zum Vorbild nehmen.
Vielen Dank für das positive Feedback!
Ich bin in der Examensvorbereitung und Danke Ihnen herzlichst für Ihre Vorlesungen. Thank you 😊😊😊
Sehr gerne!
Ihre Videos sind echt sehr hilfreich. Mit Ihrer Sachenrechtvorlesung helfen Sie mir enorm für meine Examensklausuren in diesem Jahr!
Sie haben in Ihrem Video das Beispiel Rücktritt und Widerruf gebracht. Dazu hätte ich eine Rückfrage: Wie stehen Widerruf und Rücktritt zueinander? Was ist für die Klägerin vorteilhafter?
Gute Frage! Klassische Antwort: Es kommt darauf an! Der Widerruf ist häufig einfacher, weil er keinen Grund braucht; außerdem sind die Rechtsfolgen der §§ 357 ff. BGB an manchen Stellen etwas verbraucherfreundlicher als die (nicht auf Verbraucher zugeschnittenen) §§ 346 f. BGB. Allerdings gibt es für das Widerrufsrecht eine enge Frist von 2 Wochen; wenn die abgelaufen ist und/oder wenn die Betroffene keine Verbraucherin ist, kann man nur noch einen Rücktritt erwägen.
Vielen Dank!
Perfekt für die Klausur nächste Woche.
Vielen Dank!
Viel Erfolg bei der Klausur!
Vielen Dank für die Videos! Auch der Podcast zum europäischen Privatrecht ist sehr hilfreich!
Freut mich, vielen Dank!
Bei den Podcasts hab ich sie allerdings mit dem Kollegen Matthias Fervers verwechselt 🙈😁 Sie sind aber beide sehr gut.
@@GertidH Matthias ist ganz großartig und vor allen Dingen wahnsinnig nett!!
Sehr dankbar für Ihre Videos! LG
Vielen Dank für die nette Rückmeldung!
extrem gut
Vielen Dank!
Ich bin nur manchmal absolut verwirrt was alles in eine AGL kommt. Zum Beispiel hatte ich einen Fall mit Schutzpflichtwirkung zugunsten dritter, die AGL die gesagt wurde lautete §§ 280 I, 311 II Nr.2, 241 II ich fände aber §§280 I, 311 III 1, 241 II einleuchtender weil man ja aus §311 III 1 das rechtsgeschäftsähnlcuhe Schuldverhältnis zu dritte schließt. Also wann weiß ich in der Klausur welche normen in die AGL kommen oder lernt man einfach die AGLs auswendig und prüft dann §328 I im Anspruch entstanden?
Der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter findet keine direkte Stütze im Gesetz, deswegen diskutiert man über die Anspruchsgrundlage, und es gibt weder Falsch noch Richtig.
@@jurapodcast Dankeschön
Finde ich noch zu zu unspezifisch, als dass es wirklich was bringen würde.
Einverstanden, beim nächsten Video versuche ich es konkreter. Vielen Dank für das Feedback!
Ich verstehe dieses Video so, daß es einen Überblick verschaffen soll. Geht man zu sehr in die Tiefe, könnte das Video unübersichtlich werden. Das wäre dann wenig hilfreich.