Bei mir wird auch mein Mann mit in meine Rente gerechnet.Finde ich auch nicht richtig. Es ist meine Rente ich habe dafür gearbeitet. Was sind das für Gesetze???
Für die Grundrente haben sie nicht gearbeitet. Wenn diese nicht beschlossen worden wäre, hätten sie sie auch nicht. Das ist einfach ein Zusatzgeschenk.
Ja genau.Es betrifft nicht die Grundrente.Sondern meine normale Altersrente wo mein Mann angerechnet wird.Das finde ich nicht richtig. Ich habe 40 Jahre gearbeitet. Vollzeit.
@@elg805 jegliche Anrechnung bei der Witwenrente ist in Ordnung. Wieso soll ich 2000 € Rente eigene Rente bekommen und noch 2000 Rente von meinem Mann obendrauf? Ich hab keinen Finger krumm gemacht für diese Rente.
Was nützt die Revision? Aus welchem Topf soll das Geld den kommen und welche Leute sollen die Vorgänge zusätzlich bearbeiten? Wir haben in der DDR beide gearbeitet, nicht nur weil es für die meisten so üblich war und Kinder nebenher groß gezogen, die sehr früh selbständig sein musste. Ich habe den Eindruck, nicht nur Fr. Lang tönt mit ihrem Unwissen..
Beim Bürgergeld wird auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt. Es zählt das Familieneinkommen. Warum sollte dies bei der Grundrente anderes sein.
Weil für den Anspruch auf Bürgergeld keine Beiträge jemals gezahlt werden mussten und dass auch nicht erst nach 35 Jahren! Für die Rente hat man 35 Jahre oft hart arbeiten müssen. Nur dass diese harte Arbeit oft nicht entsprechend bezahlt wurde!
@@hans-jurgenschulze6934 Bürgergeld und Grundrente sind zwei ganz unterschiedliche Töpfe. Auch bekommt niemand ohne einen Nachweiß der Bedürftigkeit Bürgergeld bewilligt.
@@TiburziusLackmeyer Nein, ich bin nicht von der Regierung, aber auch von meinen Steuern und Beiträgen wird das Ganze finanziert. Ich bin selbst Rentner und muß sogar von meiner Rentner Steuern zahlen.
Kein Antrag nötig Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
@@edeltraudberndt8790 Oder anders formuliert: „ZU SPÄT ! Die alten Zähne wurden schlecht, und man begann, sie auszureißen. Die neuen kamen gerade recht, mit ihnen dann ins Gras zu beißen“
@@chrissteinweder588 Die Angabe der Quelle und des Urhebers sind Zulässigkeitsvoraussetzungen des Zitats. Fehlen diese wird es unzulässig. Der Urheber hat dann einen Unterlassungsanspruch und bei Verschulden unter Umständen einen Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 1, 2 UrhG Uni-Halle
@@WeVau1952 Durch Abwesenheit glänzt das Glück! Durchs Bohnern glänzt die Diele - man rutscht drauf aus und bricht’s Genick! Zu großer Glanz ist nichts für viele!
Lebe seit 2012 von meinem Mann getrennt. Wir wohnen auch nicht mehr zusammen. Trotzdem wird sein Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Ich bekomme eine Altersrente für Behinderte und mein Ex eine EM Rente, die höher ist als meine.
Muss man sich da nicht als dauerhaft getrennt beim Finanzamt registrieren lassen. Dazu gibt es wohl auch einen Vordruck. Und das eventuell auch bei der RV ?
Bei mir wurde mir auch erst 2023 damals 20 Euro abgezogen wegen meiner Ehefrau, und am Dezember letztes Jahr habe ich wieder 25 Euro dazu bekommen ab 1.1.25 😊 da weiß keiner mehr bescheid was da so alles richtig ist bin ein EM Rentner seit 2022 😮.
Jeder der gearbeitet hat hat sein eigenes rentenkonto dann ist es eine Sauerei das wenn beide in Rente sind die Rente des Partners mit einbezogen wird damit der andere Partner keine grundrente bekommt. Wie gesagt jeder Arbeiter hat seinen rentenkonto und hat versteuert was er verdient hat dann steht ihm auch wenn er unter der grundrente liegt die Erhöhung zur grundrente zu.
Wieso denn? Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Der Grundrentenzuschlag wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen (ab Juli 2022) einer alleinstehenden Person unter 1.317 Euro liegt - das entspricht dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Ehepaar muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen.
@@Droid_BB-8 Sie schreiben, dass die Grundrente ein individueller Zuschlag zur Rente ist. Dann muss man den auch so behandeln. Denn die Grundrente betrifft nur die Person, die Anspruch auf Grundrente hat. Diese Rente hat nichts mit der Rente des Ehepartners zu tun (denn sie ist individuell) und darf also auch nicht angerechnet werden. So war es anfangs auch geplant, doch Minister Heil konnte sich leider nicht durchsetzen
@@williwuschel6483 Lesen Sie bitte meinen Kommentar vollständig. Es wird das Haushaltseinkommen berücksichtigt. . > > Bei einem Ehepaar muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen. < < Wenn dies höher ist hat man auch keine Anspruch, denn es ist ein Zuschlag zur Rente welcher bei Bedarf gewährt wird.
@@danielduesenrieb3187 sagen wir mal so. Man hat bei uns Den Autokraten durch viele Einzelne ersetzt. Und diese Beamten lassen uns jeden Tag ihre Macht spüren. Und im Zweifel werden Sie auch bei uns hier weggesperrt. Weil man es ja kann.
Es gehört sowieso einiges geändert. Mindestwartezeit 35 Jahre, um einfach mal eine Zeit zu nennen. Der Herr Dauerstudent, der denkt bis 50 studieren zu müssen, kann seine Altersrente das erste mal mir 85 beantragen. Da wäre ich gleich fertig
@@mzaspel naja..nur 5 Jahre Beitragszeit ergeben max.ca 11EP (geschätzt). Das reicht dann für das Bier beim regelmäßigen Grillen...beim Fleisch wirds schon eng...
Zwingend notwendig ist vor Ausbildungsbeginn eine Beratung zur Rentenberechnug. Wegen der Differnz meines Ausbildungslohn von 180 DM (Elektriker) gegenüber meiner Schulkollegen im Maurerhandwerk 400 DM, besuchte ich zum Anfang meines Berufsleben ein 4-monatiges Seminar zur Kapitalbildung in einer Wirtschaftskanzlei. Dabei lernte ich auch die Rentenproblematik kennen und was dagegen zu tun ist. Alles was zum Erfolg führen soll, ist höchste Vorsicht geboten. Wer alles richtig macht kann gute Ergebnisse erzielen. Die Geschichte dazu, würde ein Buch ergeben.
Vogesetzter thermische Kraftwerke. Von denen von einer Primärenergie, der Kapazität 1 kWh nur 0,35 kWh an der Steckdose ankommen. Neuere Typen schaffen 0,4 kWh, GuD je nach Ausrüstung 0,55 kWh. Atom alt 0,35 kWh. Atom neu 0,40 kWh, gab es in DE nicht. Alle kWh Daten inkl. Verluste Umspanntrafos, Stromnetze bis Hausanschluss. Hinweis, dass sind zur Verständigung nur grobe Daten. Als Elektriker können Sie die genauen Wirkungsgrade selbst berechnen. Die max. Spannungsverluste dürften Ihnen ja bekannt sein.
Bei mir wird auch mein Mann mit in meine Rente gerechnet.Finde ich auch nicht richtig. Es ist meine Rente ich habe dafür gearbeitet.
Was sind das für Gesetze???
Für die Grundrente haben sie nicht gearbeitet. Wenn diese nicht beschlossen worden wäre, hätten sie sie auch nicht. Das ist einfach ein Zusatzgeschenk.
@@Koschtediese Dame schreibt nichts von Grundrente, sondern von Rente, womit sie völig Recht hat. Informieren Sie sich , bevor Sie urteilen.
@@elg805 und auch das finde ich in Ordnung, dass es auf die Witwenrente angerechnet wird. Die soll ja nicht zur Überversorgung führen.
Ja genau.Es betrifft nicht die Grundrente.Sondern meine normale Altersrente wo mein Mann angerechnet wird.Das finde ich nicht richtig. Ich habe 40 Jahre gearbeitet. Vollzeit.
@@elg805 jegliche Anrechnung bei der Witwenrente ist in Ordnung. Wieso soll ich 2000 € Rente eigene Rente bekommen und noch 2000 Rente von meinem Mann obendrauf? Ich hab keinen Finger krumm gemacht für diese Rente.
Sie hätte ihren Personalausweis wegschmeißen sollen, dann klappt es auch mit der Behörde und mit dem Gericht
Verstehe ich unter langjährig auch 35 Jahre oder müssen es zwingend 45 Jahre sein?
Langjährig heißt 35 Jahre und mehr, ab 45 heißt es besonders langjährig.
Es müssen mindestens 33 Jahre Beitragsleistungen gezahlt worden sein, um eine Aufstockung zu erhalten.
Was nützt die Revision? Aus welchem Topf soll das Geld den kommen und welche Leute sollen die Vorgänge zusätzlich bearbeiten?
Wir haben in der DDR beide gearbeitet, nicht nur weil es für die meisten so üblich war und Kinder nebenher groß gezogen, die sehr früh selbständig sein musste.
Ich habe den Eindruck, nicht nur Fr. Lang tönt mit ihrem Unwissen..
Ich weiß bis heute noch nicht ist meine gruntrente gestrichen oder gekürzt ,denn ich habe noch kein rentenbescheid für 2025 bekommen,.
Einen neuen Rentenbescheid gibt es mit der jährlichen Rentenanpassung.
Anfang Januar 25 kam Bescheid bezüglich wegen der Grundrente
Musst doch wissen was du bekommen hast?
Habe den Bescheid Anfang Januar bekommen
Habe ich auch noch nicht bekommen 😮
Wie ist das bei Witwenrenten...wird angerechnet, oder?
Beim Bürgergeld wird auch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt. Es zählt das Familieneinkommen.
Warum sollte dies bei der Grundrente anderes sein.
Weil für den Anspruch auf Bürgergeld keine Beiträge jemals gezahlt werden mussten und dass auch nicht erst nach 35 Jahren! Für die Rente hat man 35 Jahre oft hart arbeiten müssen. Nur dass diese harte Arbeit oft nicht entsprechend bezahlt wurde!
Sind Sie von der Regierung oder haben sie etwas gegen Rentner?
@@hans-jurgenschulze6934 Bürgergeld und Grundrente sind zwei ganz unterschiedliche Töpfe.
Auch bekommt niemand ohne einen Nachweiß der Bedürftigkeit Bürgergeld bewilligt.
@@TiburziusLackmeyer Nein, ich bin nicht von der Regierung, aber auch von meinen Steuern und Beiträgen wird das Ganze finanziert.
Ich bin selbst Rentner und muß sogar von meiner Rentner Steuern zahlen.
@@TiburziusLackmeyerDroid_BB 8 denkt auch nur von der Tapete bis zur Wand 😂😂😂
Nur eine Frage
Ich habe EM Rente meine 35 Jahre sind voll
Habe ich auch einen Anspruch auf Grundrente
Ich es ist am Thema vorbei
Kein Antrag nötig
Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
Bei der Krankenkasse ist das genauso
@@edeltraudberndt8790 genau! Sind Sie auch davon betroffen? Ist nämlich mein eigentliches Thema!
@hans-jurgenschulze6934
Ja leider ging um Zahnersatz für meinen Mann er hat nur 1100 Euro härtefall wurde abgelehnt da meine Rente angerechnet wird
@@edeltraudberndt8790 Oder anders formuliert: „ZU SPÄT ! Die alten Zähne wurden schlecht, und man begann, sie auszureißen. Die neuen kamen gerade recht, mit ihnen dann ins Gras zu beißen“
@@chrissteinweder588 Die Angabe der Quelle und des Urhebers sind Zulässigkeitsvoraussetzungen des Zitats. Fehlen diese wird es unzulässig. Der Urheber hat dann einen Unterlassungsanspruch und bei Verschulden unter Umständen einen Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 1, 2 UrhG
Uni-Halle
@@WeVau1952 Durch Abwesenheit glänzt das Glück!
Durchs Bohnern glänzt die Diele
- man rutscht drauf aus und bricht’s Genick!
Zu großer Glanz ist nichts für viele!
Lebe seit 2012 von meinem Mann getrennt. Wir wohnen auch nicht mehr zusammen. Trotzdem wird sein Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Ich bekomme eine Altersrente für Behinderte und mein Ex eine EM Rente, die höher ist als meine.
Muss man sich da nicht als dauerhaft getrennt beim Finanzamt registrieren lassen.
Dazu gibt es wohl auch einen Vordruck.
Und das eventuell auch bei der RV ?
Bei mir wurde mir auch erst 2023 damals 20 Euro abgezogen wegen meiner Ehefrau, und am Dezember letztes Jahr habe ich wieder 25 Euro dazu bekommen ab 1.1.25 😊 da weiß keiner mehr bescheid was da so alles richtig ist bin ein EM Rentner seit 2022 😮.
die Berechnungsgrundlagen liegen dem Bescheid bei
Wie sieht es aus wenn man im Trennungsjahr ist
Das interessiert diese Geldgierige Regierung nicht, die wollen nur dein bestes ( dein Geld ) 😂
Jeder der gearbeitet hat hat sein eigenes rentenkonto dann ist es eine Sauerei das wenn beide in Rente sind die Rente des Partners mit einbezogen wird damit der andere Partner keine grundrente bekommt. Wie gesagt jeder Arbeiter hat seinen rentenkonto und hat versteuert was er verdient hat dann steht ihm auch wenn er unter der grundrente liegt die Erhöhung zur grundrente zu.
Wieso denn?
Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente.
Der Grundrentenzuschlag wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen (ab Juli 2022) einer alleinstehenden Person unter 1.317 Euro liegt - das entspricht dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Ehepaar muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen.
@@Droid_BB-8 Sie schreiben, dass die Grundrente ein individueller Zuschlag zur Rente ist. Dann muss man den auch so behandeln. Denn die Grundrente betrifft nur die Person, die Anspruch auf Grundrente hat. Diese Rente hat nichts mit der Rente des Ehepartners zu tun (denn sie ist individuell) und darf also auch nicht angerechnet werden. So war es anfangs auch geplant, doch Minister Heil konnte sich leider nicht durchsetzen
@@williwuschel6483 Lesen Sie bitte meinen Kommentar vollständig.
Es wird das Haushaltseinkommen berücksichtigt. .
> > Bei einem Ehepaar muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen. < <
Wenn dies höher ist hat man auch keine Anspruch, denn es ist ein Zuschlag zur Rente welcher bei Bedarf gewährt wird.
In Schurkenstaaten gibt es viele irre Gesetze......
Und der Schurkenstaat läßt Sie sogar frei rumlaufen.
Und der Schurkenstaaten zahlt Ihnen sogar das Bürgergeld, Grundsicherung oder Grundrente, wenn Sie kein oder ein niedriges Einkommen haben.
@@danielduesenrieb3187 sagen wir mal so. Man hat bei uns Den Autokraten durch viele Einzelne ersetzt. Und diese Beamten lassen uns jeden Tag ihre Macht spüren. Und im Zweifel werden Sie auch bei uns hier weggesperrt. Weil man es ja kann.
Es gehört sowieso einiges geändert. Mindestwartezeit 35 Jahre, um einfach mal eine Zeit zu nennen.
Der Herr Dauerstudent, der denkt bis 50 studieren zu müssen, kann seine Altersrente das erste mal mir 85 beantragen. Da wäre ich gleich fertig
Um die gesetzliche Regelaltersrente zu erhalten reichen fünf Jahre
@Koschte genau, noch besser! Studieren bis 62,mit 67 in Rente
@ na diese Personen sind in der Regel von Beruf Sohn oder Tochter und haben eine Rente nicht nötig
@@mzaspel naja..nur 5 Jahre Beitragszeit ergeben max.ca 11EP (geschätzt).
Das reicht dann für das Bier beim regelmäßigen Grillen...beim Fleisch wirds schon eng...
@@Koschte Und dann bejkommt man nur ein paar Euro ausgezahlt.
Zwingend notwendig ist vor Ausbildungsbeginn eine Beratung zur Rentenberechnug.
Wegen der Differnz meines Ausbildungslohn von 180 DM (Elektriker) gegenüber meiner Schulkollegen im Maurerhandwerk 400 DM, besuchte ich zum Anfang meines Berufsleben ein 4-monatiges Seminar zur Kapitalbildung in einer Wirtschaftskanzlei. Dabei lernte ich auch die Rentenproblematik kennen und was dagegen zu tun ist.
Alles was zum Erfolg führen soll, ist höchste Vorsicht geboten.
Wer alles richtig macht kann gute Ergebnisse erzielen.
Die Geschichte dazu, würde ein Buch ergeben.
Und dann sind Sie Maurer geworden?
Ps. war selber Elektriker 😊
Vogesetzter thermische Kraftwerke.
Von denen von einer Primärenergie, der Kapazität 1 kWh nur 0,35 kWh an der Steckdose ankommen.
Neuere Typen schaffen 0,4 kWh, GuD je nach Ausrüstung 0,55 kWh. Atom alt 0,35 kWh. Atom neu 0,40 kWh, gab es in DE nicht.
Alle kWh Daten inkl. Verluste Umspanntrafos, Stromnetze bis Hausanschluss.
Hinweis, dass sind zur Verständigung nur grobe Daten.
Als Elektriker können Sie die genauen Wirkungsgrade selbst berechnen.
Die max. Spannungsverluste dürften Ihnen ja bekannt sein.