Aktiendepot: Steuerpflicht nach Wegzug!?

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  • เผยแพร่เมื่อ 14 ต.ค. 2024
  • Muss ich als Expat Dividenden und Kursgewinne aus deutschen Aktien versteuern? Wie sieht es bei Investmentfonds aus? Und kann ich mich dabei auf meine Bank verlassen? Diese Fragen untersucht RA Dr. Tim Greenawalt in unserem heutigen Video.
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ความคิดเห็น • 31

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  3 ปีที่แล้ว +1

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  • @detlevhoffmann3644
    @detlevhoffmann3644 3 ปีที่แล้ว +12

    Je mehr ich mich mit diesem Thema befasse desdo mehr Fragezeichen habe ich im Kopf.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 ปีที่แล้ว +2

      So kommen wir uns bei so manchen Steuergesetzen auch vor. Deshalb versuchen wir mit ExpatsGlobal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Gesetzgeber in vielen Ländern sorgen aber fleißig dafür, dass uns die Arbeit nicht ausgehen wird.

    • @detlevhoffmann3644
      @detlevhoffmann3644 3 ปีที่แล้ว

      @@ExpatsGlobal Ich hab gelesen ihr begleitet Unternehmer ins Ausland, befasst ihr euch auch mit Privatleuten und solchen Lösungen hierfür.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 ปีที่แล้ว

      Selbstverständlich, Sie erreichen uns über www.expats.global/kontakt

  • @Nixem78
    @Nixem78 หลายเดือนก่อน

    Interessant, die Zinsen auf ein deutsches Tagesgeldkonto fallen dann auch nicht unter die beschränkte Steuerpflicht (§ 20 Abs. 1 Nummer 7 wird nicht im § 49 Abs. 5 erwähnt)

  • @coldavenue2325
    @coldavenue2325 ปีที่แล้ว +1

    Tim, du hast eine sehr angenehme Art Recht zu erklären. Du wärst bester Repetitor!

  • @g.p.1676
    @g.p.1676 2 หลายเดือนก่อน

    Ich finde nicht, dass das im Gesetz so schwammig ist wie im Video dargestellt. Das Gesetz benennt ganz klar, was Einkünfte aus Kapitalvermögen sind. Und es nimmt dabei nur auf §20 Absatz 2 Estg Bezug NICHT auf Absatz 2. Von daher sind Kursgewinne nicht beschränkt steuerpflichtig.

  • @H.D-x7d
    @H.D-x7d 11 หลายเดือนก่อน +1

    Schönes Video! Könnten Sie noch ein weiteres machen für den Fall: Wegzug aus Deutschland in ein Land mit DBA aber KEINER Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapierverkäufen. Wer darf dann besteuern? Deutschland? Oder könnte man Gewinn nach Wegzug steuerfrei einstreichen?

  • @mrl6105
    @mrl6105 ปีที่แล้ว +4

    Ich werde bald aus Deutschland in die Schweiz umziehen und habe aus meiner Zeit in Deutschland ein Aktiendepot mit Einzelaktien und ETFs. Diese weisen unrealisierte Kursgewinne auf. Ich bin bei der Ing Diba und dort kann ich meinen Wohnsitz und die Steuerpflicht auf meine neue schweizer Adresse umstellen und den Broker auch von der Schweiz aus weiter nutzen. Nachdem ich dort meinen neuen Wohnsitz eingetragen habe und nun alle meine Positionen aus der Zeit in Deutschland verkaufe, zahle ich dann noch Steuern in Deutschland auf die Gewinne, bzw führt der Broker die steuern dann automatisch ab?
    Oder sind ab der Umstellung der Adresse im Broker alle Kursgewinne aus den alten Positionen steuerfrei, weil die Schweiz diese nicht besteuert?

  • @danielbrand2775
    @danielbrand2775 ปีที่แล้ว +2

    Ich bin mir immer noch unsicher was nun der Fall ist. Sagen wir ich habe kein AKtien und ETF Depot in DE im wert von 1Mio Euro und ziehe weg. Im Wert sind unrealisierte kursgewinne von 500k enthalten. Muss ich wegzugssteuer zahlen ja oder nein?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  ปีที่แล้ว +4

      Eine Wegzugsbesteuerung fällt in Deutschland derzeit bei Streubesitzaktien (

  • @janosch1340
    @janosch1340 2 ปีที่แล้ว +2

    Super Video. Vielen Dank für deine Mühe und die sehr guten Erklärungen!

  • @thedude579
    @thedude579 10 หลายเดือนก่อน +1

    Super erklärt!

  • @stephandoit6872
    @stephandoit6872 6 หลายเดือนก่อน

    Immer wieder sehr hilfreich und gut erklärt.

  • @RalfThorwesten
    @RalfThorwesten 6 หลายเดือนก่อน

    Wie ist die Besteuerung von Altiendepots BEI Wegzug? Es geht um unrealisierte Gewinne im Moment des Wegzugs.

  • @alexazulgrana4
    @alexazulgrana4 2 ปีที่แล้ว +1

    Vielen Dank für das super Video! Wie sieht es mit dem Solidaritätszuschlag aus, wenn man Gewinne unter einem im Deutschland befinden Depot versteuert aber selbst im Ausland lebt?

  • @mesutortac7452
    @mesutortac7452 3 ปีที่แล้ว

    Hi 😃 Es macht als beschränkt Steuerpflichtiger keinen Unterschied, wann (also welches Jahr) ich meine Riester Rente auflöse zwecks Besteuerung oder?
    Weil ja immer der Grundfreibetrag drauf gerechnet wird. Das heißt, es bringt nichts auf nächstes Jahr zu warten. Richtig?
    Der Grundfreibetrag steigt ja jedes Jahr. Aber als beschränkt Steuerpflichtiger steht dieser einem nicht zu. Deshalb bringt warten nichts. Oder?
    Besten Dank 😊

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 ปีที่แล้ว

      Wann die Auszahlung für Sie genau Sinn macht, ist natürlich individuell. In der Tat wird aber bei beschränkter Steuerpflicht der Grundfreibetrag nach § 50 Abs. 1 S. 2 EStG dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und kommt damit nicht zur Anwendung.

  • @bastiv261
    @bastiv261 3 ปีที่แล้ว

    👍🏼Vielen Dank. Super erklärt.

  • @FeeJai60
    @FeeJai60 3 ปีที่แล้ว +1

    Ich finde das schwer vorstellbar, dass beschränkte Steuerpflicht auf Kursgewinne besteht. Damit wäre ja z.B. ein Panamese, der in seinem Heimatland wohnt und Kursgewinne mit VW Aktien hat damit ebenfalls beschränkt steuerpflichtig. Dass dies für die Dividenden gilt ist mir bekannt, aber m.E. vertritt sonst niemand die Meinung, dass das auch für den Veräußerungsgewinn gelten könnte.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 ปีที่แล้ว +2

      Der Wortlaut gibt es unseres Erachtens auch nicht her. Wegen der unklaren Formulierung tut sich aber sogar die aktuelle Kommentarliteratur schwer, das eindeutig festzustellen und versteigt sich in eher schwammige Überlegungen:
      "Sind Gewinne aus der Veräußerung privaten Kapitalvermögens durch Gebietsfremde jenseits der Sonderfälle des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e und Nr. 8 mithin niemals „inländisch“, würde die durch Nr. 5 S. 2 begründete mittelbare Verweisung auf § 20 Abs. 2 nur die „Entgelte oder Vorteile, die neben [Veräußerungsgewinnen] oder an deren Stelle gewährt werden“, erfassen, nicht aber diese Veräußerungsgewinne selbst.
      Das kann nicht gemeint sein. Daher ist davon auszugehen, dass die „entsprechende“ Geltung von § 20 Abs. 3, die § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 anordnet, im Ergebnis nicht den Binnenverweis von § 20 Abs. 3 auf dessen Abs. 1 oder gar 2 umfasst, sondern vielmehr einen Verweis zurück auf § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 verlangt."
      (Blümich/Reimer, 156. EL März 2021, EStG § 49 Rn. 274-275)
      Deshalb weisen wir auf das Restrisiko hin. Wenn das Finanzamt tatsächlich eine Besteuerung vornehmen will, raten wir aber grundsätzlich, dagegen vorzugehen.

  • @christianwiesenacker1622
    @christianwiesenacker1622 2 ปีที่แล้ว

    DWS Investment ist eindeutig ein deutscher Anbieter. Trotzdem gibt sie irische ETF aus wie beispielsweise IE00BTJRMP35. Wird dieser Fond nun wirklich auch als irisch (=ausländisch) angesehen oder vielleicht doch als deutsch, da DWS Investment ihn emittiert?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 ปีที่แล้ว

      Dazu müsste im Einzelnen geprüft werden, wer tatsächlich der Fondsemittent ist. In der Regel ist das eine Tochtergesellschaft. Das klären wir im Rahmen unserer Beratung.

  • @ibrahimciftci9599
    @ibrahimciftci9599 3 ปีที่แล้ว

    Bedeutet ein ETF mit eine DE ISIN der aus nur amerikanischen / ausländischen Unternehmen besteht unterliegt trotzdem der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 ปีที่แล้ว +2

      Das kann im Einzelfall tatsächlich so sein, da in diesem Fall der Schuldner der Kapitalerträge seinen Sitz im Inland hat - es liegen dann auf Ebene der Fondsanteile zunächst einmal keine ausländischen Einkünfte i.S.d. § 34d Nr. 6 EStG vor. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern würde hier u.U. eine Anrechnung von ausländischen Steuern auf die vom Fonds gehaltenen Aktien über § 47 Abs. 1 S. 1 InvStG greifen; nach dem Wortlaut gilt die Regelung aber grds. nicht für erweitert beschränkt steuerpflichtige Anleger.