§ 127 StPO - Darf ich Minderjährige vorläufig festnehmen? (2021)

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  • เผยแพร่เมื่อ 15 ต.ค. 2024
  • Darf man Minderjährige unter 14 Jahren vorläufig festnehmen, wenn diese eine Straftat begehen? In dieser Podcast-Folge möchte ich wieder auf eine Zuhörer Frage eingehen, in welcher diese Frage thematisiert wird. Und wie sieht es eigentlich mit der Gewaltenteilung in diesem Fall aus? Das erfahrt ihr in dieser Folge. Was sagt ihr dazu? Schreibt mir Eure Meinung gerne in die Kommentare! Habt ihr auch eine Frage welche ich im Podcast beantworten soll? Gerne könnt ihr mir Eure Fragen zukommen lassen.
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ความคิดเห็น • 22

  • @redreiry1536
    @redreiry1536 3 ปีที่แล้ว +1

    Sehr toll Erklärung,vielen Dank

  • @Vollfr3ak
    @Vollfr3ak 3 ปีที่แล้ว +3

    Sehr interessantes Video wie immer :)
    Was ich mich noch gefragt hatte:
    1. der Paragraph fällt bei Kindern ja aufgrund der Schuldunfähigkeit flach. Wie steht es aber bei selbiger nach §20 StGB oder nach starkem Drogen-/Alkoholeinfluss des Täters? Dies würde ja evtl. ebenfalls die Schuldunfähigkeit zur Folge haben. Wäre mann dann als SMA nach §239 StGB fällig, sollte man im Irrglauben nach §127 StPO handeln?
    2. Der §229 setzt ja einen zivilrechtlichen Anspruch voraus. Dies würde bedeuten, dass ich einen minderjährigen Straftäter (im privaten Bereich, ohne Dienstverhältnis o.Ä.) nicht festhalten darf, da ich selbst ja keine Ansprüche gegen ihn habe 🤔

    • @AkademiefuersicherheitDe
      @AkademiefuersicherheitDe  3 ปีที่แล้ว +1

      Zum Thema Schuldunfähigkeit: § 20 StGB könnte eine Rolle spielen, kommt auf den Einzelfall an. Je nach Fall können dann aber die §§ 859, 860 BGB zutreffen. Auch Notwehr, § 32 StGB kommt in Betracht, der ja von der Schuldunfähigkeit unabhängig ist.
      § 229 BGB: Nachdem Rechtssprechung vieler Gericht reicht es auch aus, dass der Anspruch dem Auftraggeber zusteht.

    • @Vollfr3ak
      @Vollfr3ak 3 ปีที่แล้ว

      @@AkademiefuersicherheitDe danke :)

  • @souveran3410
    @souveran3410 11 หลายเดือนก่อน

    Guten Tag, ich gehe irrtümlich davon aus das der Täter bereits das 14. Lebensjahr vollendet hat und nehme ihn fest nach 127 StPO. Im weiteren Verlauf stellt sich fest, dass der Täter erst 12 Jahre ist. Wird mein Irrtum am Ende bestraft? Vielen Dank.

    • @AkademiefuersicherheitDe
      @AkademiefuersicherheitDe  11 หลายเดือนก่อน +1

      Wenn die Voraussetzungen des § 229 BGB, Selbsthilfe vorliegen, ist alles ok, wenn nicht, kommt es darauf an, ob der Irrtum vermeidbar war.

  • @SuperGermansuplex
    @SuperGermansuplex 3 ปีที่แล้ว +1

    Klasse erklärt, aber Herr Zitzmann sie haben eine "Sauklaue". Grüße

  • @redreiry1536
    @redreiry1536 3 ปีที่แล้ว

    vielen Dank nochmal 👏🏻👏🏻,Bitte ich bin jetzt richtig durcheinander wie kann das sein,der Versuch jeder Tat ist nur strafbar, wenn es im Gesetz steht ((falsch))--in anderen : steht:der Versuch nicht immer strafbar nur wenn das im Gesetz festgehalten ist((richtig)),bitte können Sie mir erklären ,und ich bedanken mich sehr darüber

    • @joergschrader1611
      @joergschrader1611 3 ปีที่แล้ว

      Moin! Es hängt von der Art der Straftat ab. Es gibt Vergehen und Verbrechen (siehe §12 StGB) sie werden durch die Mindeststrafandrohung unterschieden. Verbrechen sind Straftaten die eine Mindeststrafandrohung von einem Jahr oder mehr haben, bei Vergehen liegt die Mindeststrafandrohung darunter und es ist auch eine Geldstrafe möglich. Das muss man erstmal verinnerlicht haben um den nächsten Schritt zu verstehen. Dann geht es nämlich um §23 StGB, die Strafbarkeit des Versuchs. In §23 StGB heißt es: "Der Versuch eines VERBRECHENS ist IMMER strafbar, Der Versuch eines VEGEHENS, NUR wenn es im Gesetz Steht. (Also der Satz der Versuch ist strafbar). Hier auch nochmal das StGB als pdf: www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf
      Ich hoffe ich konnte helfen.

  • @stephanheckel5075
    @stephanheckel5075 3 ปีที่แล้ว

    Eine Frage noch= Nach meinem Wissensstand kann nur der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, und nicht die Polizei. Oder darf die Polizei selbst auch eine Strafanzeige einstellen??

  • @ROBOFON
    @ROBOFON 3 ปีที่แล้ว +1

    Als fragensteller will ich ergänzen /richtig stellen:229 ist doch nur anwendbar wenn ich einen Anspruch habe. Ist mir das Opfer fremd kann ich 229 nicht anwenden. Weiterhin sehe ich die Staatsanwaltschaft bei der judikativen und nicht bei der exekutiven

    • @maikmueller4658
      @maikmueller4658 3 ปีที่แล้ว

      Freiheitsberaubung darfst du eh nur mit RFG und bei Unbekanntheit ausüben

    • @AkademiefuersicherheitDe
      @AkademiefuersicherheitDe  3 ปีที่แล้ว

      § 229 BGB: Wie oben schon ausgeführt, reicht grundsätzlich auch aus, wenn der Auftraggeber den Anspruch hat.
      Bei der Staatsanwaltschaft muss ich widersprechen: Diese ist eindeutig der Exekutive zuzurechnen. Die Judikative ist die Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte fällen keine Urteile, sondern klagen "nur" an.

    • @stephanheckel5075
      @stephanheckel5075 3 ปีที่แล้ว

      Eine Frage Robofon: Auf welcher Seite siehst du die Regierung? Exekutiv oder Legislativ?

    • @ROBOFON
      @ROBOFON 3 ปีที่แล้ว

      @@stephanheckel5075 exekutive, ganz klar

    • @ROBOFON
      @ROBOFON 3 ปีที่แล้ว

      @@AkademiefuersicherheitDe als SKP34a-Prüfer haben wir das Thema oft: gemäß Gerichtsverfassungsgesetz muss an jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft sein, daher gehört diese definitiv zur Judikativen. Die Frage in der SKP nach 34a GewO ist nur richtig, mit 2 Pkt., wenn man die StA der Judkativen zuordnet. Desweiteren regelt die STPO, das auch die StA - meistens mit Zustimmung des Gerichts- Verfahren einstellen kann, aber auch bei mangeldem Tatverdacht. Dadurch ist eindeutig belegt, das die StA der Judikativen zuzuordnen ist..... sorry für diese Klugscheißerei, aber ich halte es schon für wichtig, die Rollen richtig zu verteilen.