Reparaturversicherung unserios und unnötig? Die Sichtweise als Händler. Smarte Lösung für alle.
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- เผยแพร่เมื่อ 5 ก.พ. 2025
- Reparaturversicherungen stehen im Verruf.
Selbst Verbraucherzentralen raten davon ab.
Und etliche andere wie z.B Rechtsberatungen.
Die Gewährleistung reicht aus.
Einerseits richtig.
Andererseits nicht, weil so die Kosten für eigentlich unberechtigte Reklamationen (Prüf/Diagnose/Transportkosten) vom Händler zu tragen sind.
Und das immer.
Kosten dürfen lt. eingehender Rechtsmeinungen nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Weil sonst sich der Kunde gehemmt fühlt, seine Ansprüche geltend zu machen.
Etwaige Kostenandrohungen sind deshalb unseriös.
Auch im Nachhinein dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden,
weil die Kosten im Vorfeld dem Kunden hätten mit geteilt werden müssen.
Selbst schuld. Wer so ein Gewerbe betreibt, muss in der Lage sein, die Geräte sach-fachgerecht beim Kunden aufbauen zu können. Wer wirklich professionell ist, legt den Termin so, dass das Gerät ausgeliefert wird, wenn alles angeschlossen werden kann und liefert auch mit zwei geschulten Personen, die das Gerät bis zum Aufstellungsort bringen. Selbst Schuld also, wenn man seine Kunden so ins Messer laufen lässt. Ein ganz klarer Fall für die gesetzliche Gewährleistung und kein Fall für eine Versicherung.
Bei diesem Fehler hättest Du hellhörig werden müssen.
Neue Küche aufgebaut und Spüler bzw, Wm an Siphon angeschlossen.
Das passiert natürlich jedem Anfänger wie auch Dir.
Nach Abfrage der Gegebenheiten hätte ich gesagt nehmen sie den Chip aus dem Siphon.
Passiert wirklich öfter.
Ansonsten genau deswegen keine Lieferung über 25km.
Der Fehler hätte gar nicht geschehen dürfen. Warum hat er nicht selbst aufgebaut und angeschlossen? Das ist seine Pflicht ! Das macht jeder seriöse Händler.
Und genau das ist der Grund warum ich auch nicht mehr im Bekanntenkreis Weißgeräte repariere. Von wegen Service und Freundschaftsdienst, alles nur Brotlose Kunst. 😂
Die eingehende Rechtsmeinung ist: Kunden dürfen bei Reklamationsmeldungen weder Kosten auferlegt, noch angedroht werden, weil sonst der Kunde sich gehemmt sieht, seine Ansprüche geltend zu machen. Demnach haben wir Händler die A... karte und müssen auch bei den Fällen, die eigentlich kein Gewährleistungsfall sind, aus eigener Tasche die Kosten für Diagnose/Transportkosten tragen. Nur kostenfrei reparieren bräuchten wir eigentlich nicht. Aber auch hier ist die Beweislage sehr oft schwierig und geht im Zweifel immer zu Gunsten des Endverbrauchers aus.
Seit wann fällt Eigenverschulden unter die Gewährleistung? Der Kunde hat zu zahlen. Lass dir so eine Scheiße nicht gefallen. Rückabwicklung gibt es auch nicht - Gerät ist ja nicht defekt.
@@Mengenbrueher Kosten für Diagnose darf nicht in Rechnung gestellt werden. Weil sonst sich der Kunde gehemmt fühlt seine Gewährleistungsansprüche durch zu setzen.
Ist kein Eigenverschulden.
Erster !😊