@@diggiraw3799 In der Schweiz und Österreich dürfen volljährige und geeignete Personen(nicht vorbestraft, drogenabhängig etc.) halbautomatische Schusswaffen besitzen und in der Schweiz hat auch fast jeder, der mal gedient hat, eine Waffe.
@@weedslow du solltest dir über dein lebensstil gedanken machen wenn du mehrmals straffällig wirst und sogar noch n umfeld hast, dass dich anschwärzt..
@@weedslow haha :D du bist mein mann XD , man kennt es wenn jmd 31er macht bei den cops und die dem sagen jaja erfährt keiner anwalt hat es in 5min raus :D deswegen immer gut merken : nie jemand verraten ! und wenn man verraten wird sollte der dude hoffen das er einen weg klatschen kann sonst R.I.P für den
Auch ich hatte mich damals erkundigt nach Waffenschein (sowohl klein als auch groß) und ich habe selbst damals auch die Unterlagen zu Hause gehabt „Antrag auf den kleinen Waffenschein“. Ich halte davon nichts. Man kann ernstzunehmende Täter nicht durch Spielzeugwaffen von irgendwas abhalten. Ich hatte mir damals eine Pfefferspraypistole gekauft und die auch eine Zeit lang geführt. Inzwischen liegt die bei mir zu Hause in einer Schublade. Im besagten Problem (Kölner Sylvesternacht) hätte diese ohnehin nicht helfen können, das Problem zu lösen. „Schön“ wie Sie es sagten finde ich das Ganze auch nicht. Wenn ich mir überlege, wie viele Jahre meines Lebens ich habe gut leben können, ohne auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, ob und wie ich mich bewaffnen sollte, dann macht mich die gesamte Entwicklung eher traurig. Aber ich fürchte, dass bereits in wenigen Jahren kein Weg an einer Bewaffnung des Bürgers vorbeiführt, denn - um es mit den Worten der Schweizer zu sagen - wenn der Waffenbesitz kriminell wird, dann haben nur noch die Kriminellen die Waffen. Damals habe ich mich erkundigt und m.E. gibt es nur den Weg, dass man die freiwillige Polizeiarbeit wieder ausbaut. Der Mitarbeiter im freiwilligen Polizeidienst hat die gleiche Ausbildung wie der Beamte und eben dann auch eine Schusswaffe, die er ggf. mit Uniform auch in der Öffentlichkeit tragen darf. Damals hat man diesen Dienst rückgebaut, weil - so die Begründungen, die ich gelesen habe - zu viele vor allem rechte Chaoten diesen Dienst tun wollten. Eine Waffe in der Hand des Bürgers ist für den Staat aber nur dann sinnvoll, wenn der Bürger für den Staat eintritt. Von daher muss also auch der Staat festlegen, wer diesen Dienst tun darf oder nicht. Der Staat braucht Bürger, die sich für ihn einsetzen. Diese muss er suchen und bewaffnen. Das ist meine Antwort auf Köln.
Ich habe mal eine theoretische Frage dazu: Was bringt es wenn man die Schreckschusswaffen nicht bei Veranstaltungen führen darf, obwohl die Wahrscheinlichkeit dort überfallen/angefallen zu werden? Diese Einschränkung macht den Erwerb eines kleines Waffenscheins für mich sinnlos. Zumal das führen auch in öff. Gebäuden (Bibliotheken, Rathäuser, Universitäten, etc) ebenfals verboten sind. Auch bei Firmenbesitzgebäude, wenn man z.B. in einem Büro arbeiten gehen muss und quasi für den Weg abgesichert sein möchte, funktioniert es nicht, da das mitnehmen, noch nicht unbedingt mal das Führen, aufgrund der Hausordnungen verboten ist. Jeder es trotzdem tut riskiert eine fristlose Kündigung und Schlimmeres...
@@Octopussyist Das sieht das Ordnungsamt nur leider anders. Die ausgeschriebenen Verbotszonen umfassen auch diese Gebäude. Bei den meisten Gebäuden ist es I’m herausstecht geregelt, das stimmt, anders Verwaltungsgebäude zählen laut Amt zu den Verbotszonen.
@@yvonnemarggraf7 Dann sind das halt Verbotszonen, die in einer örtlichen Verordnung festgelegt sind. Damit ist es trotzdem nicht grundsätzlich verboten in öffentlichen Gebäuden Waffen zu tragen, wenn es mit dem Bundeswaffengesetz konform ist. Und da drin steht nichts über öffentlichen Gebäuden.
@@StarkTVDeutschland Nein, ist sie nicht. Die Gefahr tätlicher Angriffe steigt mit der Zahl der Menschen/㎡ + wird exponentiell, wenn die alkoholisiert sind. Die Zahl kann durch anwesende Security signifikant gesenkt werden. Oktoberfest ist immer die Balance am Rande der Katastrophe mit besoffenen Menschenmassen 🆚 Security.
Wenn ich dann in einer Notsituation einen Schuss abgeben musste, muss ich dannach die Polizei informieren? Evt. Hält auch Jemand die Waffe für eine echte Schusswaffe. Oder einfach weitergehen als wäre nix gewesen? #fragwbs #challengewbs
Genau... du erlöst dich aus einer 'Notsituation'?! (jemand attackiert dich!?) mit einem Schuss und gehst danach normal weiter deinen Weg. Ja ne, ist klar.
Exakt. Deswegen ja die Frage. Ich komme in Bedrängniss und muss mich möglicherweise mit einem Schuss aus einer Pfefferpistole durchsetzen. Bin ich in der Pflicht die Polizei zu informieren? Das man ggf den Krankenwagen für verletzungen ruft ist klar. Aber wie ist das sonst juristisch? So ein Schuss verschafft mir nur Zeit zur Flucht. Was glaubst du denn ist dann los. Ich möchte nicht warten bis der Angreifer sich erholt, sein Messer zückt und mich absticht.
Dann würdest Du also sonst nicht die Polizei rufen, wenn Dich jemand mit dem Messer angreift? Merkwürdig. Die Knarre setzt Du ja nur ein, wenn vorher etwas passiert, das ebenfalls im Normalfall strafbar ist.
Ich würde mich aus dem Gefahrenbereich begeben, denn gerade bei Reizstoffen könnte ich mir vorstellen, dass der Angreifer sehr sauer wird. Allerdings könnte es sinnvoll sein, die Polizei zu benachrichtigen, denn auch wenn du dich, durch den Einsatz der Pfefferpistole, verteidigen konntest, läuft der Angreifer ja noch frei herum. Außerdem besteht durchaus die Gefahr, dass der Angreifer zur Polizei geht und gegen dich Anzeige erstattet und dabei einfach behauptet, dass du grundlos mit der Pfefferpistole auf ihn geschossen hast. Wenn er die Anzeige stellt und du nicht, dann könnte ich mir vorstellen, dass man vor Gericht deiner Version keinen Glauben schenkt, denn dann hättest du ja sicher die Polizei gerufen, so könnte man das zumindest sehen.
Was man noch erwähnen kann ist, das der kleine Waffenschen nicht für Airsoft- und Luft-Pistolen und Gewehre gilt. Die fallen unter die Kategorie Anscheinswaffen und dürfen unter gar keinen Unständen in der Öffentlichkeit geführt werden. Rein Theoretisch natürlich mit dem großen Waffenschein, aber den bekommt man nicht, wenn man ihn nur für die Airsoftpistole haben wollte!
Entweder Belege liefern, oder noch einmal genauer nachsehen! Wenn Du mit einer Airsoftpistole durch die Gegend läufst, nützt Dir der kleine Waffenschein gar nichts. Bei einer Polizeikontrolle ist deine Airsoft dann weg! Hier mal ein LInk: www.softairwelt.de/Schreckschusswaffen-fuehren-kleiner-Waffenschein Man beachte, das sich der kleine Waffenschein ausschließlich auf Waffen mit PTB-Zeichen beziehen. Das sind ausschließlich Schreckschußwaffen. Bei Airsoftwaffen und Luftdruckwaffen ist es so, das der Erwerb frei ist. Insofern wird zum Erwerb kein kleiner Waffenschein benötigt. Es reich, das man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Aber es gilt für Airsoft- und Luftdruckwaffen, auch wenn man sie ohne kleinen Waffenschein erwerben darf, nicht in der Öffentlichkeit führen, sprich einsatzbereit mit sich tragen, darf. Auch der kleine Waffenschen berechtigt einen Besitzer einer Schreckschußpistole nicht, diese in der Öffentlichkeit abzufeuern.
Hallo Herr Solmecke, da hat sich doch der Fehlerteufel eingeschlichen. Sie haben erläutert, dass das Führen verdeckt erfolgen muss. Das ist so nicht ganz richtig. Ob die Waffe verdeckt geführt werden muss, entscheidet jede Kommune selbst. Sollte das der Fall sein, würde diese Auflage im KWS durch die ausstellende Behörde vermerkt werden. Ich darf meine Waffe auch offen führen, wenn ich wollte. Ob das widerum so schlau ist, ist eine andere Frage. Beste Grüße.
Das Pro ist halt das die Abschreckung gegenüber Straftäter höher ist, die Contras sind zum einen das du einen Täter nicht mit dem Überaschungseffekt überarschen kannst (lässt sich vllt mit einer 2. versteckten Waffe wieder herstellen) und des Weiteren, könnte das ganze einen SEK-Einsatz auslösen :D
Du Schlauberger! Bitte komm' mit Deiner offen geführten Waffe in meine kinderreiche Wohngegend mit hysterischen Eltern... Ob die wohl Verständnis für Deine - vielleicht scharfe - Waffe haben? Ob ihrer lieben Kinderchen und der Vorstellung, dass vielleicht ein Amoklauf oder sonstwas Schlimmes stattfinden könnte.....? Viel Spaß bei der folgenden Diskussion mit den in höchster Not (Anrufer: "...hier bedroht einer mit einer Waffe meine Kinder") herbeigeeilten Polizeibeamten...!
@@StarkTVDeutschland Wenn die Polizei von hysterischen Anwohnern alarmiert wird, lautet der Einsatzgrund: "Bedrohung von Kindern mit einer Schusswaffe". Den eintreffenden Beamten ist es dann egal, ob Du einen Waffenschein vorweisen kannst oder nicht! Die wollen auch nicht nett mit Dir reden, sondern werden Dich sofort entwaffnen (Eigensicherung, haben die so auf der Polizeischule gelernt!). Es werden sich immer hysterische Anwohner / Zeugen anfinden, die behaupten werden, dass sie sich von Dir bedroht FÜHLEN! Für die Polizei stellt sich die Situation dann so dar, das Du - Waffenschein oder nicht - Personen mit einer Schusswaffe bedroht hast, was man auch MIT Waffenschein nicht machen darf! Schon "das Zeigen der geholsterten Waffe" kann für hysterische Zivilisten bedrohlich sein! Die Personalien werden aufgenommen und Du hast eine Anzeige "Verstoß WaffG" am Hals, obwohl Du eigentlich nichts falsch gemacht hast...! Aber frage doch mal auf Deinem zuständigen Polizeiabschnitt, ob das OK für die Polizei ist, wenn Du mit sichtbarer Schusswaffe und Waffenschein am nächsten Kindergarten entlang flanieren würdest. Erwähne am besten Deinen vollständigen Namen und den Umstand, dass die Polizei sowieso nichts machen kann, wenn Du mit einer sichtbaren Schusswaffe vor dem Kindergarten spazieren gehst... Poste bitte hier die Antwort / Reaktion der Beamten.
#fragwbs Sind Sprachnachrichten die über WhatsApp versendet worden sind, als Beweismittel bei Gerichten verwertbar? Verweis: 201 und 205 StGB. Es gab auch fälle wo die Beschuldigten einen Prozess gewonnen haben. Grüsse aus der Schweiz :)
Sebastian, wieso bist du dir da so sicher? Das Beweismittel lässt in Deutschland der Richter zu. Es gibt kein Gesetz welches dies eindeutig festlegt. Es gab sogar Fälle bei denen das passiert ist. Neuerdings dürfen die Ermittlungsbehörden in Deutschland - nach richterlichem Beschluß - sogar einen Trojaner auf dein Handy laden und damit auch die Daten aus Whatsapp abzapfen.
Ein Nachtrag: es gibt kein Gesetz das sagt das man die Waffe nicht offen tragen darf. Tun sollte man es trotzdem nicht, da andere dann schnell die Polizei rufen würden, denn die wissen nicht, dass du eine Erlaubnis hast und das wäre dann nur Stress für dich, unnötiger Polizei Aufwand und gleichzeitig würde es unschöne Aufmerksamkeit erregen. Man sollte sowas also strikt vermeiden, auch wenn es nicht verboten ist. Das ist ne Sache des gesunden Menschenverstandes. Jemand der sowas in D offen trägt, zeigt deutlich das er nicht die Reife besitzt, eine Waffe gleich welcher Art zu besitzen.
Also ich finde eine verstecke waffe die eventuell leicht raussticht oder kurz aufblitzt ruft eher Panik hervor, als eine offen getragene. Wer trägt offen eine waffe am Holster o.ä. Obwohl er das nicht darf ??
@@TomTheDon_ eigentlich ja, aber die 60 jährige frau in ihrem garten denkt gar nicht so weit. Übrigens kommt es drauf an, in Niedersachsen steht z.B. ausdrücklich verdeckt führen!
Zum "verdecktem Tragen": Unser zuständiges Polizeipräsidium (Dortmund) hat mir vergewissert, solange auf der Rückseite keine amtliche Eintragung ist, darf ich die PTB-Waffe (mit kleinem Waffenschein) sichtbar öffentlich mitführen. Sie raten aber generell davon ab, da es zu einem Polizeieinsatz führen kann.
Ich führe stets legal, mit Kleinem Waffenschein, eine Schreckschusswaffe bei mir. Kürzlich musste ich zum Sozialgericht, weil ich dort eine Klage einreichen wollte. Ist es erlaubt die Schreckschusswaffe bei der Einlasskontrolle am Eingang, dem Sicherheitsbeamten abzugeben, oder stellt es bereits eine Straftat dar, die Schwelle des Gerichtsgebäudes mit einer solchen Waffe zu betreten? Also zum besseren Verständnis: Man betritt mit der legal und verdeckt geführten Schreckschusswaffe das Gerichtsgebäude und weist vor der Einlasskontrolle darauf hin, dass man eine Schreckschusswaffe zu seinem Schutz führt, die man gern abgeben möchte, um eingelassen zu werden. Wäre das erlaubt, oder stellt es bereits eine Ordnungswidrigkeit oder einen Gesetzesverstoß dar? Ich habe meine Waffe dann Zuhause gelassen und bin dann unbewaffnet hin und wieder zurück gefahren. Aber Sinn der Sache ist das ja nicht. Eine Waffe kann einen nur schützen, wenn man sie auch stets und ausnahmslos mit sich führt.
ganimed1976 Und was soll die Schreckschusswaffe bewirken ausser einen lauten Knall? Spätestens wenn der Angreifer merkt das es keine richtige Waffe ist, bist du dran! Und was machst du dann mit deinem Spielzeug?
Nehmen wir an deine Schreckschusswaffe hat 8 Schuss, die ersten 4 befüllst du mit Knall Munition. Sollte der Kriminelle dir was antun wollen, zückst du die Waffe und kündigst Waffengwalt an oder schießt direkt einen Schuss in den Boden/Luft und forderst die Person auf zu gehen oder du würdest sie erschießen (eine Schreckschuss Waffe ist sehr schwer als solche zu erkennen, unmöglich wohl zu erkennen in solch einer Stresssituation). In den meisten der Fällen fliegt der Kriminelle, sollte er aber (was schon sehr unwahrscheinlich ist) näher an dich ran zu treten z. B. zur Entwaffnung oder sollte er eine Schusswaffe zücken . Ist deine Schreckschusswaffe trotzdem kein harmloses Spielzeug wie manche meinen. Du gibst die restlichen Knallmunitonschüsse auf seinen Körper ab, je nach Distanz nimmt er davon Schaden (auf Körperkontakt ist das am Kopf auch tödlich). Wenn die 4 Schüsse nichts gebracht haben, kommen nun zwei Pfefferkatuschen zum Einsatz, welche du natürlich nur für die Verteidigung gegen Tiere eingeplant hattest *hust*. Diese sollten ihn eigentlich kampfunfähig machen (2%/20% der Menschen sind aber dagegen immun). Solltest du keinen dieser 2 Schüsse getroffen haben oder er ist immun dagegen, kommt nun die sogenannte Flash Munition zum Einsatz. Diese blendet ihn dann und spätestens danach solltest du die Flucht ergreifen. Fazit: Eine Schreckschusswaffe ist eine mächtige Waffe, welche man nicht unterschätzen sollte. Außerdem ist die Wahrscheinlich das alle Schüsse nichts bringen sehr gering, aber eine 100% Sicherheit gibt es nirgendwo.
nach dem kauf im waffenlsden bekommt man eigentlich ein koffer den der verkäufer mit kabel binder noch extra zu macht am griff so das man den nicht einfach so öffnen kann
Man darf auch zu Silvester mit kleinen Waffenschein nicht Schießen, wer von der Polizei mit SRS-waffe zu Silvester angetroffen wird und erwischt wird beim Schießen begeht eine Straftat da ein Projektil verschossen wurde. (Auch wenn es natürlich nur Pyro war)
@@noman8119 Nicht ganz. Er meint es richtig. Denn selbst wenn man auf dem eigenen Grundstück einen Signalstern abfeuert muss man sicherstellen, dass Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann was nunmal nicht geht. Daher darm man auch nicht mit dem Luftgewehr auf seinem Grundstück im Garten einfach so schießen außer man kann das gewgewährleisten und muss halt das in seinem Haus machen wo man das sicherstellen kann.
Interessant was du hier jetzt schon vor ca. 4 Jahren gesagt hast. Ich würde mich freuen wenn das Thema nochmal aufkommt und das "Verdeckt" tragen anhand der vorhandenen Gesetze nochmal genauer definiert wird. Da scheint es wohl eine Gesetzeslücke zu geben. Liebe Grüße
bedeutet das also , jemand der mal was wegen Drogen oder anderweitig mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist, kein Recht hat sich mit so einer Waffe zu schützen?
Richtig. Vorbestrafte und aktenkundig nicht gesetzestreue Personen möchten unsere Behörden nicht auch noch mit Knarren in den Händen auf die Menschen loslassen. Finde ich vollkommen in Ordnung.
@@petermueller69 Es hängt davon ab, ob der Vorfall überhaupt aktenkundig wurde und ob er noch aktenkundig ist bzw. ob er ins sogen. Vorstrafenregister aufgenommen wurde. Falls ja, dann gibt's keine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung und somit keine waffenrechtlichen Genehmigungen.
Ist es nicht so, dass nur der Abschuss in der Öffentlichkeit verboten ist? Auf befriedetem Gelände mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers darf ich sie doch abfeuern, oder? (Lärmbelästigung mal aussenvor gelassen)
Hallo Herr Solmecke, mit Ihrer Aussage gegenüber dem Verbot des offen Führens einer SSW haben Sie leider unrecht. Es wäre hilfreich, wenn Sie mir mitteilen würden, aus welcher Quelle Sie diese Information haben - im Waffengesetz steht es auf jeden Fall nicht. LG Jakob
Das stimmt ich habe sogar mal bei der Polizei angerufen und die Sachbearbeiterin, empfahl mir das verdeckte tragen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Offensichtlich haben Sie keine Ahnung in der Auslegung des WaffG ...! Das ist immer LÄNDERSACHE! Also müssten Sie schon kundtun, für welches Bundesland Sie sprechen, denn jedes Bundesland kann das verdeckte Führen vorschreiben - oder auch nicht...!!! Zum WaffG gibt es IMMER auch eine Interpretation sowie eine Handlungsanweisung für die ausführenden Behörden! Dieses verwaltungsrechtliche Verfahren scheinen Sie nicht zu kennen! RA Solmecke hat sich hierzu nicht festgelegt - Ihre Kritik erfolgt somit zu Unrecht!
Was eigentlich auch natürlich sein sollte. Abdrücken kann jeder, aber eine Waffe ist eine Waffe und stellt auch für den Nutzer eine Gefahr dar, so wie für Unbeteiligte. Wenn man manche TH-camr anschaut diesbezüglich die geladene CO2 oder Schreckschuss auf die eigene Hand richten oder ähnliches, bekommt man einfach nur ne Krise.
Die Sensationsmeldungen der Art: "Immer mehr Bürger wollen Waffen/beantragen (kleinen) Waffenschein" sollte man durchaus mal relativieren. Immerhin waren diese Dinger bis vor einigen Jahren frei ab 18 zu kaufen + zu FÜHREN. Es geht also darum den ehemaligen Normalzustand, nämlich solche Spielzeuge führen zu DÜRFEN, wieder herzustellen. Befremdlich ist dabei hauptsächlich, daß diese Antragswelle mit solch großer Verzögerung rollt. Meiner Meinung nach taugen die Dinger eh nix. Der kleine Waffenschein ist die Mühe nicht wert.
Ist doch logisch, kein Signalwaffenbesitzer wußte bis dahin etwas von der neuen Gesetzgebung, dass ein Kleiner Waffenschein nötig ist! Ergo -es steigt die Beantragung!
Wie verhält sich das eigentlich mit Schwertern? Neben der asiatischen (Kendo, Aikido etc.etc.) gibt es ja inzwischen auch eine wachsende europäische Kampfkunstszene (HEMA, Historisches Fechten, Mittelalterlicher Schaukampf). In der Regel geht es dabei ja um stumpfe Schwerter, zum Teil biegsam. In seltenen Fällen auch mal scharfe für Schnittübungen. Es gibt diesen kleinen Abschnitt in der WaffVwV ich glaube in Anlage 3, dass Gegenstände die Blankwaffen/Hieb- und Stichwaffen nachempfunden sind aber offensichtlich aber offensichtlich nicht dazu bestimmt sind jemand zu verletzten sondern nur für Sport/Brauchtumspflege/Deko keine Waffen sind. Aber wie ist das definiert? Gibt es da messbare Grenzen oder geht das nach Gutdünken des Beamten oder Richters. Darf man stumpfe Schwerter dann einfach in der Hand tragen wenn man zu Fuß zum Training geht oder gibt es da mehr zu beachten? Wie verhält sich das in einer Polizeikontrolle wenn zu einer Veranstaltung fährt und seine eigenen und evtl noch Schwerter anderer dabei hat? Sagen wir mal um die 30 Stück. Wie ist das wenn auf dem Weg zu meinem Training eine öffentliche Veranstaltung ist? Muss ich die dann umgehen? Und wäre für diese Situationen irgendeine Form von Waffenschein relevant oder hilfreich?
03:40 WO STEHT DAS? Bitte genau den Paragrafen nennen! Im kleinen Waffenschein steht dies NICHT! Es geht um das verdeckte Führen. Dies ist nämlich ein großer Irrglaube!
Im gesamten Waffengesetz und sogar in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gibt es keinen Paragraphen der das verdeckte Führen von Schreckschusswaffen vorschreibt. Natürlich ist es gesunder Menschenverstand die Waffen verdeckt zu tragen aber eine Vorschrift gibt es dazu nicht. Also rein rechtlich betrachtet gibt es zunächst keine Vorschrift, die eine bestimmte Trageweise vorschreibt. Oder habe ich da etwas übersehen?
Der große Waffenschein wird keinen Zivilbürger der BRD ausgestellt. Höchstens Mittglieder einer Spezialeinheit der Bundespolizei(SEK, MEK, GSG9, etc.) können einen ausgestellt bekommen. Siehe Einsatzbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.
Mike B. In Deutschland bekommt kein Zivilbürger einen großen Waffenschein. Der Personenkreis der einen großen Waffenschein bekommen kann, ist in Deutschland extrem klein. Nur Polizei, bestimmte Sicherheitsdienste, Personen die einer erhöhten Gefährdung unterliegen. Eine allgemein erhöhte Gefährdung gilt übringens nicht, deine Person muss direkt einer erhöhten Gefährdung unterliegen.
Stefan R Alle Menschen könnten theoretisch einen haben. Offizielle Jäger, die Wild jagen usw. Oder auch Sportschützen, die jahrelang in einem Sportschützenverein sind und mehrmals im Monat offizielle Schießübungen haben und noch mehr Voraussetzungen. Aber es ist möglich. Ansonsten schließt sich hier der Personenkreis schonmal hier.
Deutschland hat eines der lockersten Waffengesetze in der EU. Ich weiß gar nicht warum alle meinen, dass Deutschland so restriktiv wäre. Wahrscheinlich weil alle das Bild von Texas im Kopf haben, wo man sogar Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf. Das ist selbst in den USA in den meisten Staaten verboten. Ich muss hier weder Sportschütze sein, noch Jäger, Soldat, Personenschützer oder Polizist. Es reicht völlig aus, wenn man "Sammler" ist. Und als solcher sollte man sich etwas mit Waffen auskennen und darüber hinaus einen Safe haben - denn dieser ist zur Aufbewahrung von Waffen zwingend notwendig. Man kann als Sammler nahezu alle Waffen halten, sogar eine Desert Eagle oder diverse Langwaffen. Einfach mal etwas informieren und nicht ständig Halbwahrheiten weitererzählen. Es ist kein großes Hindernis sich eine solche Lizenz (oder mehrere) zu besorgen. Und es ist auch kein großes Hindernis sich dementsprechende Waffen zu besorgen. Und diejenigen, die etwas kriminelles damit vorhaben, werden wohl kaum so doof sein diese Straftaten mit ihren eigenen auf sie registrierten Waffen auszuüben. Ich bin auch überzeugt davon, dass es für Kriminelle kein großes Problem darstellt sich irgendwo auf dem Schwarzmarkt eine unregistrierte oder gestohlene Waffe zu besorgen mit der man dann kriminelle Taten vollführen kann. Es hat schon seine Gründe weshalb hier nicht jeder Depp mit seinen Waffen spazieren gehen darf.
Bei mir auf dem kleinen Waffenschein steht hinten drauf: Auflage nach § 9Abs. 2WaffG: Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf eine Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen)
Hallo. Es gibt ja jetzt seit Neustem immer öfter sogenannte "Waffenverbotszonen", z.B. in Bahnhöfen usw.. Nun las ich eben einen Artikel, wo eine solche Waffenverbotszone auch bereits in einem Wohngebiet eingerichtet wurde. Meine Frage ist nun: Was mache ich als Anwohner, welcher in einer solchen Waffenverbotszone lebt und zu seinem Schutz mit Kleinem Waffenschein eine Schreckschusswaffe führt oder führen will? Ist dies dann erlaubt, mit einer Schreckschusswaffe die Wohnung zu verlassen oder wäre hier das führen trotz Kleinem Waffenschein nun grundsätzlich verboten? Dann hätte ich als Anwohner in einer solchen Waffenverbotszone ja keinerlei Möglichkeit mehr, legal eine Schreckschusswaffe ausser Haus zu meinem Schutz zu führen. Und würde das nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, mir das legale Führen einer Schreckschusswaffe pauschal durch eine solche Waffenverbotszonenregelung zu verweigern und zu untersagen? Ein solches Verbot würde ja dann jeden unbescholtenen Bürger in seinem Recht einschränken, legal eine Waffe zu führen. Das kann doch nicht sein, dass einem hier seine Rechte willkürlich und ohne Grund beschnitten werden.
Und ?? Die sind dort schon immer mit Waffen groß geworden. Das wäre für uns eine Umstellung. Nur kann da auch nicht jeder mit ner Knifte durch die Gegend ladschen und machen was er will. Die US Polizei wird denen was.
Alfred024 es wäre keine so große Umstellung für uns.. jeder der Interesse daran hat wird sich auch ausreichend informieren und schulen wollen.. Es wäre aber eine große Umstellung für die Polizei und Gesetze. Da die Regierung uns Deutsche aber klein und ignorant halten will, werden Waffengesetz Lockerungen nicht so schnell passieren..
wie ist das mit vorstrafen also wenn man in vergangenheit ein paar anzeigen hatte nur wegen körperverletzung aber alles unter 16 passiert ist und man mittlerweile über 20 ist ?
Hab das Video gerade erst gesehen. Das mit dem Abfeuern ist so aber nicht ganz korrekt. Ich darf die Waffe entweder in einen Schießkeller, bei mir zu Hause oder auf "befriedeten besitztum" mit Erlaubnis des Eigentümers abfeuern, nur in der Öffentlichkeit nicht. Also wenn man z.B. Neujahr feiert und man feiert privat auf den eigenen abgezäunten Grundstück ist das abfeuern erlaubt, nur eben rumballern in der Öffentlichkeit ist verboten.
Das ist richtig.Ich selbst seit Jahrzehnten Waffenträger, wurde mehrfach vom zuständigen Waffenamt-Beamten, sowie von der Polizei dahingehend informiert, diese Waffe offen tragen zu dürfen. Das mache ich auch, wenn ich es für angebracht halte, wie z.B. am Geldautomaten. Jedoch muß man damit rechnen, daß wie schon oft erlebt, plötzlich das SEK angerast kommt und einem zur Kontrolle zur Wache mitnimmt.
Wie ist das bei Filmgruppen und Living history-Darstellern? Die Drehgebiete und Events sind ja vom Veranstalter beim Ordnungsamt angemeldet. Benötigt man dann hier zum drehen oder für die Darstellung auch den k. Waffenschein? Und wie ist das beim Reisen in andere Länder? Frankreich, England, USA? Man wird spätestens an der Grenze (Frankreich-England) oder am Flughafen gefragt, was wohl eine P38 oder MP40 im Koffer macht.
Während der Veranstaltung nicht, weil dafür ja Genehmigungen erteilt sind - auch was Blankwaffen betrifft, gibt es solche Genehmigungen oft bei Mittelalter- und ähnlichen Veranstaltungen, auch weil die Gefahrenprognose da sehr günstig ist. Auch da ist dann aber das Problem dass deutsche Behörden Teilnehmer dann außerhalb der Veranstaltung schikanieren... Was SSW betrifft, so gibts dieses Problem eben auch. Da läuft Du mit Deiner MP40 zum Auto oder lässt die MP40 mit Magazin hinten im Auto liegen und die Anzeigenschinder freuen sich ... da ist die Beförderung zum Oberschikaneur bald in Reichweite.
Ich habe mit mehreren Freunden gesprochen und wir finden keinerlei Vorgaben zum Tragen der Waffe. Es wir jediglich von den Behörden empfohlen diese verdeckt zu tragen, da Mitmenschen diese als scharfe Waffe wahrnehmen könnten. Die jeweiligen Landkreise können soweit ich weiß dann zusätzliche Auflagen oder Besonderheiten z.B. zum Tragen der Waffe auferlegen.
Einsatz nur bei Notwehr leider falsch. Auch bei Nothilfe darf gehandelt werden. Verdeckt führen ebenfalls falsch, zwar sinnvoll aber nicht im WaffGes verankert und damit nicht zwingend vorgeschrieben.
Das steht nicht explizit so drin! Diese Auflage kann aber von der zuständigen Behörde erlassen werden, und daran werden sich die örtlichen Polizeikräfte orientieren! Im Zweifel steht der Bulle mit der (zur Eigensicherung) gezogenen Dienstwaffe vor Dir...! Und der hat RICHTIGE Murmeln im Lauf!
@@peerginsters6693 Was soll denn daran "hilfreich" sein? Also wenn schon hier im Jurablock, dann doch bitte korrekt: "könnte hilfreich sein". In dem Schein stehen KEINE Details zum Führen der Waffe im Hochsommer! In einem Begleitschreiben (Beispiel Berlin) stehen ein paar Dinge zur Aufbewahrung, die Sache mit öffentlichen Versammlungen, eben das, was der RA hier angesprochen hat. Der Inhaber weiß dann aber immer noch nicht, ob und wie die Waffe im Hochsommer verdeckt geführt werden soll - da kannste noch so lange in den Schein starren... Deutschland ist das Land der Bekloppten, dieser "kleine" Waffenschein bringt - außer einem falschen Sicherheitsgefühl - überhaupt nichts! Solange die Wumme nicht sichtbar (bedrohlich) und griffbereit am Einsatzgürtel hängt, ist der Aspekt der Abschreckung nicht gegeben! Silvester kannste damit auch nicht schießen, außer auf dem eigenen Grundstück, wo nicht geführt werden kann; also wozu mit herumschleppen? In der Öffentlichkeit mit der Wumme zu hantieren, vielleicht wenn Kinder in der Nähe sind (!), oder schlimmer noch die Waffe auf jemanden zu richten oder jemanden zu bedrohen, bringt mit Sicherheit nur Ärger ein! Ich würde es lassen. Und bitte nicht mit Notwehr kommen, sowas ist im eskalierenden Kampf auf der Straße völlig unrealistisch und steigert beim Aggressor möglicherweise die Wut und die Entschlossenheit - zumal die privaten Waffenträger derartige Gefahrensituationen mit Sicherheit nicht geübt haben werden. Von fehlenden Zeugen und späteren Anzeigen wg. Körperverletzung, Schmerzensgeld, etc. möchte ich gar nicht schreiben. Aber dafür ist dann ja RA Solmecke zuständig ... :)
@ Jens Beschel Ich habe soeben noch etwas zum Thema gefunden. Vielleicht hilft dir das weiter: Der kleine Waffenschein gestattet insbesondere auch das offene Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, also bspw. am Gürtelholster. Eine Unterscheidung danach, ob die Waffe offen oder verdeckt geführt wird, ist nämlich vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Heinrich, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage 2013, § 1 WaffG Rn. 182). Das offene Führen kann in einzelnen Fällen allerdings eine Gefahr für öffentliche Ordnung darstellen, was - abhängig von den landesgesetzlichen Vorgaben - zum polizeilichen Einschreiten berechtigt.
@@peerginsters6693 Es ist eben NICHT hilfreich in den Schein zu schauen, jedenfalls dann nicht, wenn eine Antwort auf die Frage nach der Erlaubnis zum OFFENEN Führen der Waffe gesucht wird! Daher wäre Deine KORREKTE Wortwahl in Unwissenheit dessen, was dort nun tatsächlich steht (gerade hier im Blog eines RA wo man zwischen den Zeilen zu lesen hat): ein Blick in den Schein KÖNNTE hilfreich sein. Ich behaupte, dass selbst das zuständige Polizeirevier keine rechtsverbindliche Aussage dazu tätigen kann! Die korrekte Anwendung des Waffenrechts interessiert die ohnehin nicht, im Zweifel nehmen sie Dir die Wumme erstmal ab und werden Dich wie einen Straftäter behandeln! Du kannst zu diesem Zeitpunkt NICHT wissen, ob die Bullen nicht von einer hysterischen Mutter gerufen wurden, die behauptet, dass Du ihre Kinder mit einer Schusswaffe bedrohst! Das alles erfährst Du von den Bullen vor Ort ohnehin nicht, da der Bedrohungstatbestand für die Bullen - ob nun Waffenschein oder nicht - im Raum steht! Erst mit der Akteneinsicht durch den RA Solmecḱe erfährst Du die Hintergründe, warum Du an diesem Tag auf dem Polizeirevier gelandet bist und Du erkennungsdienstlich behandelt wurdest! Alles andere, wovon Du hier schreibst oder wovon Du glaubst etwas zu verstehen, ist blanke Theorie! Mein Fazit: Du hast in Deutschland keine Rechte und der kleine Waffenschein ist ein Blödsinn, erschaffen von hysterischen PolitikerInnen nach einem Amoklauf ...!
@@peerginsters6693 Ja, OK. Ich dachte erst, Du meintest mich damit... Aber meine Antwort hat allgemeine Gültigkeit, bezieht sich nicht nur auf Deine Einlassung (war aber der Anlass).
Moin wie sieht es der Gesetzgeber mit der regelmäßigen, kostenpflichtiger „Nachprüfung“ wie er für die große Waffenscheine und Waffenbesitzkarten nach §4 Absatz 3 WaffG, welche ja befristet ausgegeben werden und ein Ablaufdatum haben, vorgeschrieben ist. Der kleine Waffenschein wird ausdrücklich unbefristet ausgestellt und hat kein Ablaufdatum, dadurch müsste er doch von §4 ABS 3 WaffG ausgenommen sein. Oder irre ich da? Gruß aus Bremen Florian
Schade! Hatte am Anfang des Videos echt gedacht, dass endlich mal jemand, der nicht aus dem Umfeld kommt einen guten Bericht bringt. Leider ging es zum Ende hin den Bach runter. Es ist NICHT vorgeschrieben, dass die Waffen verdeckt zu führen sind, außer die ausstellende Behörde trägt dies auf der Rückseite ein. Ist der betreffenden Behörde aber selbst überlassen Ob es nun klug ist diese Waffen offen zu führen bleibt jedem selbst überlassen. Weiterhin unterscheiden sich die Kosten des Scheins drastisch! Die gehen teilweise über die 100€(Diese Information geht aus Erfahrungsberichten hervor) Ebenso hätte man am Ende, wo der "große Waffenschein" Erwähnung findet, besser noch die WBKs angesprochen, die zum Erwerb so genannter scharfer Waffen erforderlich sind. Und auch da gibt es Unterschiede. Man sieht also, dass das Thema äußerst komplex ist. Nicht umsonst ist das Waffengesetz nach dem Steuergesetz das Komplizierteste!
Der KWS hat mich, hier in Ingolstadt, Bayern, 120 Euro gekostet. Kann sein, dass er günstigstenfalls irgendwo anders 50 Euro kostet, aber pauschal ist das einfach nicht korrekt. Der höchste Kostenpunkt sind, glaube ich, sogar 140..
man darf sie nicht bei öffentlichen Veranstaltungen tragen? dann frag ich mich wieso man nach der Kölner Silvester Nacht die Dinger beantragt beim nächsten Silvester drafman sie dann ja anscheinend auch nicht tragen bin da jetzt etwas verwirrt
ApophisSTNE Ein weltweites auf-die-Straßelaufen und Rumgröhlen und Alktrinken ist eben keine klar abgegrenzte, genehmigte, öffentliche Veranstaltung (anders als etwa die Feierlichkeiten vor dem Brandenburger Tor).
Die Kölner Silvesternacht ist keine öffentliche Veranstaltung , also darfst Du die Waffe tragen. Danach wäre ja jedes Abfeuern von Silvestermunition eine öffentliche Veranstaltung. Wo steht soetwas geschrieben ?????
Im Prinzip hast du Recht, aber das Problem ist die schwammige Auslegung des Begriffs Versammlung. Wenn du da mit tausend Menschen vorm Dom stehst kann man dir das schon als Versammlung auslegen. Kommt aber auch immer auf den Polizisten an an den man gerät. Ich kenn ne Story, da war ne große Gruppe junger Leute unterwegs, also keine Demo oder so sondern sind einfach nur zusammen gelaufen und das wurde jemandem dann als Versammlung ausgelegt und der hat da ziemliche Probleme bekommen. @@wolfgangschlieth4021
Was ich mich frage ist wie man sich idealerweise verhält, beziehungsweise wie man Polizei bei egal welchen Kontrollen darauf aufmerksam macht: "Hey, ich habe eine Schreckschusspistole bitte schmettert mich nicht auf den Boden, ich habe einen kleinen WS" Was mich auch interessieren würde ist, ob man eine Schreckschusspistole in den eigenen 4 Wänden abfeuern darf? Sinn macht das zwar wenig aber sollte man das mal tun, könnten Nachbarn schließlich sonst welche Szenarien vermuten.
Onliner94 Schießen ist legal auf einem privatem, befriedeten Grundstück, wenn du die Erlaubnis des Eigentümers hast. Und natürlich 18 oder älter bist. Darfst nur keine Lärmbelästigung betreiben :)
Bei mir im Kleinen Waffenschein steht zb: Auflage nach § 9 Abs. 2 WaffG: Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf eine Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen)
Nabend! Es wurde gesagt, dass man die Waffe verdeckt tragen muss, ich kann aber im WaffG nichts finden, was dieser Aussage entspricht. Kann mir jemand sagen, wo ich eine gesetzliche vorgaben zum tragen von SRS Waffen finde?
Ein vorbestrafter darf keine SRS Waffe führen, ja. Das Recht auf Selbstverteidigung hat er natürlich dennoch, hat jeder. Wer das Gesetz lesen kann ist halt klar im Vorteil.
Pauschal stimmt das so nicht. Das kommt auf die Tat und den Zeitpunkt an. Anhand deines Namens gehe ich mal von Drogen aus. Selbst da ist es irgendwann wieder möglich den Schein zu kriegen, außer du bist Pablo Escobar.
Hallo, Ab dem 01.04 ist Cannabis zum Konsum freigegeben.Nehmen wir an ich habe mir ein Tütchen geraucht und ich komme in eine Kontrolle.Wird mir der Kleine schein dann entzogen? Vor der legalisierung war dies ja verboten.Wie sieht es denn jetzt aus.
“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.” 2nd amendment. Das sich die Leute bewaffnen ist durchaus eine positive Entwicklung!
Könnten Kino, Theater usw. Schließfächer bereitstellen, wo während der Vorführung diese Waffen sicher gelagert werden? Ansonsten hat man doch als Besitzer eines kleinen Waffenscheins eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Könnte man sich den kleinen Waffenschein einklagen?
2014 als wir die WM gewonnen haben war das ganze Volk meiner Meinung nach stolz lustig und froh dann kamen die Flüchtlinge und es war seit dem nie wieder so wie früher
Du hast Recht! Leider hast Du keine Fürsprecher in Deutschland, denn die Politiker und Verantwortlichen des Landes (Richter, Staatsanwälte, usw.) HASSEN Schusswaffen in Privathand...! Fazit: Keine Chance!
Der Teil mit Hieb-, Stich- und Stoßwaffen fehlt. Siehe Einhand-, Spirng-, Kampf-und Jagdmesser. Sowie Karambits, Messer mit einer Klingenlänge von 12cm+(feststehend) und, und, und
Brauche ich im Deutschland des Jahres 2020 schon einen "Kleinen Waffenschein", wenn ich ein Schweizer Taschenmesser in der Öffentlichkeit in der Tasche trage? Die Klingenlänge meines Taschenmessers liegt bei etwa 6 cm.
Mich hat der Beamte ausgelacht als ich hingegangen und meinte ich möchte ein kleinen Waffenschein beantragen. Da kam nur: WOFÜR ? Ich meinte zur Selbstverteidigung, dann hat er mir den Antrag gegeben und meinte die 50€ sind herrausgeschmissen weil ich den eh nicht bekommen werde... was soll man dann als Grund sagen ?
Wie transportiere ich eine SSW korrekt zu Fuß, ohne kleinen WS? Eine Tasche Waffe, andere Tasche Munition? Bollerwagen, damit der Zugriff eingeschränkt ist?
wie schaut es es wenn man eine Schreckschuss Pistole haben möchte für pyro z.b. am Silvester mit den kleinen Waffenschein ab wann und wo darf man die verwenden ?
Das mit dem Nutzen der SSW in der Öffentlichkeit ist nicht ganz einfach: Grundsätzlich darf die SSW NICHT genutzt werden. In einer Notwehr Situation ist es ja erlaubt Gegenstände zu nutzen, zu Verteidigungszwecken und dazu gehört dann eben auch die SSW. Gibt es schon Urteile, ob das Führen einer SSW eine Absicht darstellt und deshalb in irgendeiner Weise in Notwehrsituationen eine Sonderstellung einnimmt?
Mich interessiert brennend was als strafe droht falls die waffe mal zb beim bücken zu sehen ist jemand die polizei ruft und diese dann kommt ;D was da maximal drohen würde anhand genau so eines beispiels. ( KWS natürlich vorhanden).
In der Regel passiert nichts. Die kommen, reden mit dir du zeigst deinen Schein und Perso, die sagen dududu pass auf die Leute kriegen Angst schönen Tag noch. Kommt das öfter vor kann dir aber die Eignung zum Führen aberkannt werden und der Schein wird dann entzogen.
Eine Schreckschusswaffe ohne PTB Zeichen gilt nicht als scharfe Waffe, wird aber wie eine solche gehandhabt. Das heißt, sie ist in jedem Fall erlaubnispflichtig und bedarf dem Eintrag in eine Waffenbesitzkarte.
Mal eine Frage wie sieht es auf in Baden-Württemberg, wegen einem Großen Waffenschein. Hätte Interesse einen zu machen kenne mich aber leider nicht aus. Einen kleinen Waffenschein mache ich demnächst.
Es ist falsch, daß man diese Waffen verdeckt tragen muß. Selbst fragte ich mehrfach auf dem zuständigen Waffenamt und bei der Polizei nach und wurde stets informiert, diese offen tragen zu dürfen, was ich auch gelegentlich praktiziere. Jedoch trage ich sie im Normalfalle auch verdeckt am Koppel unter der Weste, oder Jacke. Sieht ja doof aus, wenn man so in ein Geldinstitut einläuft.
Darf ich mit Zustimmung meiner Mutter ohne kleinen Waffenschein in ihrer Wohnung einfach eine schreckschusspistole abfeuern oder ist das verboten dazu muss ich noch sagen dass ich bereits volljährig bin
Ich habe selber 2 schreckschuss waffen bei mir zuhause.. darf diese aber nicht mit mirFühren oder einen WS machen da ich eine anzeige wegen §42a habe und eine anzeige wegen BTM.. Dennoch frage ich mich was würde mir der waffen schein bringen.. es ist im Grunde stark zu bezweifeln was man als waffe sieht da eine schreckschuss waffe keine möglichkeit erweißt ein Scharfes Projektiel abzufeuern und diese Schreckschusswaffe nur eine Gefahr bis zu ca. 10 Meter darstell.. erst wenn man die waffe direkt gegen einen Menschen drückt würde durch den druck eine schwere körperverletzung endstehen.. Was bringt der Waffenschein jetzt also aus der Moralischen perspektive.
Nein. Tun sie nicht. Aber effektiv zuhause um sich vor Einbrechern zu schützen alle mal. Auf eine Distanz von 5-6 Metern spielt es keine Rolle mehr ob der Revolver echt ist oder CO2, denn ein CO2 SAA schießt problemlos durch ne Konserve und fliegt dann noch weiter.(getestet) Für Zuhause reicht ne CO2 vollkommen. Draußen auch mit kleinen Waffenschein illegal.
OneTruth Lokale Gesetze beachten, PTB-Kennzeichnung ist in DE nötig. Waffe ungeladen, getrennt von der Munition in einem verschlossenem Behältniss transportieren (z.B. Plastikwaffenkoffer für 10€+ Ein Kabelbinder)
@Kanzlei WBS wie sieht das ganze denn aus wenn jetzt die gesetze geändert werden: dieses jahr soll ja alles was schärfer werden und die gesetzliche lage ist ja im moment noch etwas undurchsichtig und schwammig. dazu ein neues video wäre auch mal interessant LG
Also kann ich mir einfach eine Gas Pistole beim Waffen Laden kaufen und dafür brauch ich keinen Waffenschein wie ich das verstanden habe ? Einen Waffenschein brauch ich also nur wenn ich damit draußen spazieren möchte ?
#fragwbs Gibt es irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen beim kleinen Waffenschein? Also können bestimmte (physische/psychische) Erkrankungen z.B. auch ein Ausschlussgrund sein, wenn sich der Antragsteller ansonsten unauffällig verhält?
Mich hat ein älterer Mann angegriffen und wollte sich mit mir prügeln. Ich wollte jedoch keine Gewalt anwenden und habe versucht die Situation zu entschärfen. Auch nachdem er mich von meinem Fahrrad gerissen hat... Ich wollte eine Anzeige erstatten ich bin jedoch von der Polizei abgewiesen worden. Dan einem freundlichen Herren der diesen Mann ein bisschen zurückgedrängt hat ist diese Situation mit dem Mann nicht eskaliert. Ich wüsste jedoch nicht was er ansonsten getan hätte da ich in keine Kampfposition oder sonstiges gegangen bin. Würden sie mir so einen Schein Empfehlen Fall ich nochmal in so eine Situation käme um diese Person zu verschrecken? Nachdem man selbst gesehen hat was für Arschgeigen es gibt will man sich irgendwie schützen. Bitte Empfehlungen und Tipps.
Wenn der Lehrer sagt: Lies nicht das ganze Referat von deinem Zettel ab😂
😂😂😂😂👍
ach du scheisse, das bleibt also bis zum Ende so??
Also großes Drama um etwas, das wir in Österreich ab 18 ohne Regulierung dürfen.
Schreckschusspistolen dürfen wir leider auch nicht führen, sind Anscheinswaffen (wie Softguns) und dürfen weder offen noch verdeckt geführt werden
Bruce Lee Von welchem Land redest du?
Ihr Ösies seid ja auch verantwortungslos.
Leonard Philipp Gaffke Die „totale Anarchie“ funktioniert bei uns aber reibungslos
@@M95-v4r 😂😂😂 bin neidisch
Wer ein Nokia zu Hause hat, brauch keine Waffe 😆
Parasit & beste schlag und Wurfwaffe
Stärker als Thors Hammer 😂
😂😂😂😂👍👍👍 3310😂😂😂
Dafür brauchst mittlerweile ne Sonderzulassung😂😂
Dieser Kommentar ist in den letzten Tagen nicht gerade gut gealtert
Das Waffenrecht in Deutschland ist ein kompletter Witz.
Wurde ja auch von Leuten erlassen, die KEIN Ahnung davon haben.
das liegt daran das die elite ohhh sorry der staat angst vor euch hat
Schonmal beim betreten eines fremden Grundstück erschossen worden ?
Diggi Raw man betritt auch kein fremdes Grundstück...
@@diggiraw3799 In der Schweiz und Österreich dürfen volljährige und geeignete Personen(nicht vorbestraft, drogenabhängig etc.) halbautomatische Schusswaffen besitzen und in der Schweiz hat auch fast jeder, der mal gedient hat, eine Waffe.
#fragwbs #challangewbs warum darf eigentlich nur ein Anwalt eine Ermittlungsakte einsehen und nicht der, gegen den ermittelt wird selber?
OniChan91 Weil die Justiz im Arsch und der Staat ein Bastard ist.
Soweit ich weiß darf ein bestimmter Teil eingesehen werden. Also manche Leute erhalten Akteneinsicht solange keine Gefahr für Zeugen oder so besteht
Mein Anwalt, erzählt mir immer wer mich bei den Bullen angeschissen hat ;)
@@weedslow du solltest dir über dein lebensstil gedanken machen wenn du mehrmals straffällig wirst und sogar noch n umfeld hast, dass dich anschwärzt..
@@weedslow haha :D du bist mein mann XD , man kennt es wenn jmd 31er macht bei den cops und die dem sagen jaja erfährt keiner anwalt hat es in 5min raus :D deswegen immer gut merken : nie jemand verraten ! und wenn man verraten wird sollte der dude hoffen das er einen weg klatschen kann sonst R.I.P für den
Auch ich hatte mich damals erkundigt nach Waffenschein (sowohl klein als auch groß) und ich habe selbst damals auch die Unterlagen zu Hause gehabt „Antrag auf den kleinen Waffenschein“. Ich halte davon nichts. Man kann ernstzunehmende Täter nicht durch Spielzeugwaffen von irgendwas abhalten. Ich hatte mir damals eine Pfefferspraypistole gekauft und die auch eine Zeit lang geführt. Inzwischen liegt die bei mir zu Hause in einer Schublade. Im besagten Problem (Kölner Sylvesternacht) hätte diese ohnehin nicht helfen können, das Problem zu lösen.
„Schön“ wie Sie es sagten finde ich das Ganze auch nicht. Wenn ich mir überlege, wie viele Jahre meines Lebens ich habe gut leben können, ohne auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, ob und wie ich mich bewaffnen sollte, dann macht mich die gesamte Entwicklung eher traurig. Aber ich fürchte, dass bereits in wenigen Jahren kein Weg an einer Bewaffnung des Bürgers vorbeiführt, denn - um es mit den Worten der Schweizer zu sagen - wenn der Waffenbesitz kriminell wird, dann haben nur noch die Kriminellen die Waffen.
Damals habe ich mich erkundigt und m.E. gibt es nur den Weg, dass man die freiwillige Polizeiarbeit wieder ausbaut. Der Mitarbeiter im freiwilligen Polizeidienst hat die gleiche Ausbildung wie der Beamte und eben dann auch eine Schusswaffe, die er ggf. mit Uniform auch in der Öffentlichkeit tragen darf. Damals hat man diesen Dienst rückgebaut, weil - so die Begründungen, die ich gelesen habe - zu viele vor allem rechte Chaoten diesen Dienst tun wollten. Eine Waffe in der Hand des Bürgers ist für den Staat aber nur dann sinnvoll, wenn der Bürger für den Staat eintritt. Von daher muss also auch der Staat festlegen, wer diesen Dienst tun darf oder nicht.
Der Staat braucht Bürger, die sich für ihn einsetzen. Diese muss er suchen und bewaffnen. Das ist meine Antwort auf Köln.
Top Kommentar 👍
Denkst du dass ein Verbrecher ernsthaft den Unterschied zwischen echter und srs waffe erkennt wenn man sie ihm ins Gesicht hält 🤨
Ich habe mal eine theoretische Frage dazu: Was bringt es wenn man die Schreckschusswaffen nicht bei Veranstaltungen führen darf, obwohl die Wahrscheinlichkeit dort überfallen/angefallen zu werden? Diese Einschränkung macht den Erwerb eines kleines Waffenscheins für mich sinnlos. Zumal das führen auch in öff. Gebäuden (Bibliotheken, Rathäuser, Universitäten, etc) ebenfals verboten sind. Auch bei Firmenbesitzgebäude, wenn man z.B. in einem Büro arbeiten gehen muss und quasi für den Weg abgesichert sein möchte, funktioniert es nicht, da das mitnehmen, noch nicht unbedingt mal das Führen, aufgrund der Hausordnungen verboten ist. Jeder es trotzdem tut riskiert eine fristlose Kündigung und Schlimmeres...
Naja die Gefahr überfallen zu werden ist ja eigentlich in abgelegenen dunklen einsamen Straßen am größten und da darfst du sie ja mitführen
Das Führen in den genannten Gebäuden ist nicht Verboten. Höchstens eine Frage des Hausrechts.
@@Octopussyist Das sieht das Ordnungsamt nur leider anders. Die ausgeschriebenen Verbotszonen umfassen auch diese Gebäude. Bei den meisten Gebäuden ist es I’m herausstecht geregelt, das stimmt, anders Verwaltungsgebäude zählen laut Amt zu den Verbotszonen.
@@yvonnemarggraf7 Dann sind das halt Verbotszonen, die in einer örtlichen Verordnung festgelegt sind. Damit ist es trotzdem nicht grundsätzlich verboten in öffentlichen Gebäuden Waffen zu tragen, wenn es mit dem Bundeswaffengesetz konform ist. Und da drin steht nichts über öffentlichen Gebäuden.
@@StarkTVDeutschland Nein, ist sie nicht. Die Gefahr tätlicher Angriffe steigt mit der Zahl der Menschen/㎡ + wird exponentiell, wenn die alkoholisiert sind.
Die Zahl kann durch anwesende Security signifikant gesenkt werden.
Oktoberfest ist immer die Balance am Rande der Katastrophe mit besoffenen Menschenmassen 🆚 Security.
Wenn ich dann in einer Notsituation einen Schuss abgeben musste, muss ich dannach die Polizei informieren? Evt. Hält auch Jemand die Waffe für eine echte Schusswaffe. Oder einfach weitergehen als wäre nix gewesen? #fragwbs #challengewbs
Genau... du erlöst dich aus einer 'Notsituation'?! (jemand attackiert dich!?) mit einem Schuss und gehst danach normal weiter deinen Weg. Ja ne, ist klar.
Exakt. Deswegen ja die Frage. Ich komme in Bedrängniss und muss mich möglicherweise mit einem Schuss aus einer Pfefferpistole durchsetzen. Bin ich in der Pflicht die Polizei zu informieren? Das man ggf den Krankenwagen für verletzungen ruft ist klar. Aber wie ist das sonst juristisch? So ein Schuss verschafft mir nur Zeit zur Flucht. Was glaubst du denn ist dann los. Ich möchte nicht warten bis der Angreifer sich erholt, sein Messer zückt und mich absticht.
Dann würdest Du also sonst nicht die Polizei rufen, wenn Dich jemand mit dem Messer angreift? Merkwürdig. Die Knarre setzt Du ja nur ein, wenn vorher etwas passiert, das ebenfalls im Normalfall strafbar ist.
Oh Mann. Ich war gerade dabei die Fliege von dem Bildschirm zu wischen...
Ich würde mich aus dem Gefahrenbereich begeben, denn gerade bei Reizstoffen könnte ich mir vorstellen, dass der Angreifer sehr sauer wird.
Allerdings könnte es sinnvoll sein, die Polizei zu benachrichtigen, denn auch wenn du dich, durch den Einsatz der Pfefferpistole, verteidigen konntest, läuft der Angreifer ja noch frei herum.
Außerdem besteht durchaus die Gefahr, dass der Angreifer zur Polizei geht und gegen dich Anzeige erstattet und dabei einfach behauptet, dass du grundlos mit der Pfefferpistole auf ihn geschossen hast.
Wenn er die Anzeige stellt und du nicht, dann könnte ich mir vorstellen, dass man vor Gericht deiner Version keinen Glauben schenkt, denn dann hättest du ja sicher die Polizei gerufen, so könnte man das zumindest sehen.
Was man noch erwähnen kann ist, das der kleine Waffenschen nicht für Airsoft- und Luft-Pistolen und Gewehre gilt. Die fallen unter die Kategorie Anscheinswaffen und dürfen unter gar keinen Unständen in der Öffentlichkeit geführt werden. Rein Theoretisch natürlich mit dem großen Waffenschein, aber den bekommt man nicht, wenn man ihn nur für die Airsoftpistole haben wollte!
Entweder Belege liefern, oder noch einmal genauer nachsehen! Wenn Du mit einer Airsoftpistole durch die Gegend läufst, nützt Dir der kleine Waffenschein gar nichts. Bei einer Polizeikontrolle ist deine Airsoft dann weg!
Hier mal ein LInk: www.softairwelt.de/Schreckschusswaffen-fuehren-kleiner-Waffenschein
Man beachte, das sich der kleine Waffenschein ausschließlich auf Waffen mit PTB-Zeichen beziehen. Das sind ausschließlich Schreckschußwaffen.
Bei Airsoftwaffen und Luftdruckwaffen ist es so, das der Erwerb frei ist. Insofern wird zum Erwerb kein kleiner Waffenschein benötigt. Es reich, das man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Aber es gilt für Airsoft- und Luftdruckwaffen, auch wenn man sie ohne kleinen Waffenschein erwerben darf, nicht in der Öffentlichkeit führen, sprich einsatzbereit mit sich tragen, darf.
Auch der kleine Waffenschen berechtigt einen Besitzer einer Schreckschußpistole nicht, diese in der Öffentlichkeit abzufeuern.
der geldet nur für waffen mit ptw zeichen also nur schreckschusswaffen
@@julians.2597 Blödsinn 😂
@@mytube2260 PTB🤦♂️
@@mytube2260 aua
Hallo Herr Solmecke,
da hat sich doch der Fehlerteufel eingeschlichen.
Sie haben erläutert, dass das Führen verdeckt erfolgen muss.
Das ist so nicht ganz richtig. Ob die Waffe verdeckt geführt werden muss, entscheidet jede Kommune selbst. Sollte das der Fall sein, würde diese Auflage im KWS durch die ausstellende Behörde vermerkt werden. Ich darf meine Waffe auch offen führen, wenn ich wollte. Ob das widerum so schlau ist, ist eine andere Frage.
Beste Grüße.
Das Pro ist halt das die Abschreckung gegenüber Straftäter höher ist, die Contras sind zum einen das du einen Täter nicht mit dem Überaschungseffekt überarschen kannst (lässt sich vllt mit einer 2. versteckten Waffe wieder herstellen) und des Weiteren, könnte das ganze einen SEK-Einsatz auslösen :D
Das stimmt
Du Schlauberger! Bitte komm' mit Deiner offen geführten Waffe in meine kinderreiche Wohngegend mit hysterischen Eltern... Ob die wohl Verständnis für Deine - vielleicht scharfe - Waffe haben? Ob ihrer lieben Kinderchen und der Vorstellung, dass vielleicht ein Amoklauf oder sonstwas Schlimmes stattfinden könnte.....? Viel Spaß bei der folgenden Diskussion mit den in höchster Not (Anrufer: "...hier bedroht einer mit einer Waffe meine Kinder") herbeigeeilten Polizeibeamten...!
@@accuxpert2277 die brauch kein Verständnis haben. Du hast ja einen Waffenschein🤷♂️. Du könntest ja auch Zivilpolizist sein oder Sonstiges.
@@StarkTVDeutschland Wenn die Polizei von hysterischen Anwohnern alarmiert wird, lautet der Einsatzgrund: "Bedrohung von Kindern mit einer Schusswaffe". Den eintreffenden Beamten ist es dann egal, ob Du einen Waffenschein vorweisen kannst oder nicht! Die wollen auch nicht nett mit Dir reden, sondern werden Dich sofort entwaffnen (Eigensicherung, haben die so auf der Polizeischule gelernt!). Es werden sich immer hysterische Anwohner / Zeugen anfinden, die behaupten werden, dass sie sich von Dir bedroht FÜHLEN! Für die Polizei stellt sich die Situation dann so dar, das Du - Waffenschein oder nicht - Personen mit einer Schusswaffe bedroht hast, was man auch MIT Waffenschein nicht machen darf! Schon "das Zeigen der geholsterten Waffe" kann für hysterische Zivilisten bedrohlich sein! Die Personalien werden aufgenommen und Du hast eine Anzeige "Verstoß WaffG" am Hals, obwohl Du eigentlich nichts falsch gemacht hast...!
Aber frage doch mal auf Deinem zuständigen Polizeiabschnitt, ob das OK für die Polizei ist, wenn Du mit sichtbarer Schusswaffe und Waffenschein am nächsten Kindergarten entlang flanieren würdest. Erwähne am besten Deinen vollständigen Namen und den Umstand, dass die Polizei sowieso nichts machen kann, wenn Du mit einer sichtbaren Schusswaffe vor dem Kindergarten spazieren gehst...
Poste bitte hier die Antwort / Reaktion der Beamten.
Wegen diesen Gesetzten sind Batmans Eltern gestorben.
Hätte man mal Waffen im Theater erlaubt!!!
xD
Daran ist mal ein sehr bekannter U. S Präsident gestorben 🤔
John Wilkes Booth hatte eine dabei 😉😁
@@reykknutzen7478 auch abraham lincoln hatte eine waffe dabei, wenn du aber von hinten heimtückisch ermordet wirst hilft dir die waffe auch nicht viel
Musste auch dran denken lol
#fragwbs Sind Sprachnachrichten die über WhatsApp versendet worden sind, als Beweismittel bei Gerichten verwertbar? Verweis: 201 und 205 StGB. Es gab auch fälle wo die Beschuldigten einen Prozess gewonnen haben. Grüsse aus der Schweiz :)
SwissICTGroup DE Nein sind sie nicht.Algemein kann nichs von Messagners verwendet werden
Sebastian, wieso bist du dir da so sicher? Das Beweismittel lässt in Deutschland der Richter zu. Es gibt kein Gesetz welches dies eindeutig festlegt. Es gab sogar Fälle bei denen das passiert ist. Neuerdings dürfen die Ermittlungsbehörden in Deutschland - nach richterlichem Beschluß - sogar einen Trojaner auf dein Handy laden und damit auch die Daten aus Whatsapp abzapfen.
Ein Nachtrag: es gibt kein Gesetz das sagt das man die Waffe nicht offen tragen darf. Tun sollte man es trotzdem nicht, da andere dann schnell die Polizei rufen würden, denn die wissen nicht, dass du eine Erlaubnis hast und das wäre dann nur Stress für dich, unnötiger Polizei Aufwand und gleichzeitig würde es unschöne Aufmerksamkeit erregen.
Man sollte sowas also strikt vermeiden, auch wenn es nicht verboten ist. Das ist ne Sache des gesunden Menschenverstandes. Jemand der sowas in D offen trägt, zeigt deutlich das er nicht die Reife besitzt, eine Waffe gleich welcher Art zu besitzen.
Also ich finde eine verstecke waffe die eventuell leicht raussticht oder kurz aufblitzt ruft eher Panik hervor, als eine offen getragene. Wer trägt offen eine waffe am Holster o.ä. Obwohl er das nicht darf ??
@@TomTheDon_ eigentlich ja, aber die 60 jährige frau in ihrem garten denkt gar nicht so weit.
Übrigens kommt es drauf an, in Niedersachsen steht z.B. ausdrücklich verdeckt führen!
Zum "verdecktem Tragen": Unser zuständiges Polizeipräsidium (Dortmund) hat mir vergewissert, solange auf der Rückseite keine amtliche Eintragung ist, darf ich die PTB-Waffe (mit kleinem Waffenschein) sichtbar öffentlich mitführen. Sie raten aber generell davon ab, da es zu einem Polizeieinsatz führen kann.
Ich führe stets legal, mit Kleinem Waffenschein, eine Schreckschusswaffe bei mir. Kürzlich musste ich zum Sozialgericht, weil ich dort eine Klage einreichen wollte. Ist es erlaubt die Schreckschusswaffe bei der Einlasskontrolle am Eingang, dem Sicherheitsbeamten abzugeben, oder stellt es bereits eine Straftat dar, die Schwelle des Gerichtsgebäudes mit einer solchen Waffe zu betreten? Also zum besseren Verständnis: Man betritt mit der legal und verdeckt geführten Schreckschusswaffe das Gerichtsgebäude und weist vor der Einlasskontrolle darauf hin, dass man eine Schreckschusswaffe zu seinem Schutz führt, die man gern abgeben möchte, um eingelassen zu werden. Wäre das erlaubt, oder stellt es bereits eine Ordnungswidrigkeit oder einen Gesetzesverstoß dar? Ich habe meine Waffe dann Zuhause gelassen und bin dann unbewaffnet hin und wieder zurück gefahren. Aber Sinn der Sache ist das ja nicht. Eine Waffe kann einen nur schützen, wenn man sie auch stets und ausnahmslos mit sich führt.
ganimed1976 Und was soll die Schreckschusswaffe bewirken ausser einen lauten Knall?
Spätestens wenn der Angreifer merkt das es keine richtige Waffe ist, bist du dran!
Und was machst du dann mit deinem Spielzeug?
Mach dich nochmal kundig bevor du so einen Schwachsinn erzählst.
Nehmen wir an deine Schreckschusswaffe hat 8 Schuss, die ersten 4 befüllst du mit Knall Munition. Sollte der Kriminelle dir was antun wollen, zückst du die Waffe und kündigst Waffengwalt an oder schießt direkt einen Schuss in den Boden/Luft und forderst die Person auf zu gehen oder du würdest sie erschießen (eine Schreckschuss Waffe ist sehr schwer als solche zu erkennen, unmöglich wohl zu erkennen in solch einer Stresssituation). In den meisten der Fällen fliegt der Kriminelle, sollte er aber (was schon sehr unwahrscheinlich ist) näher an dich ran zu treten z. B. zur Entwaffnung oder sollte er eine Schusswaffe zücken . Ist deine Schreckschusswaffe trotzdem kein harmloses Spielzeug wie manche meinen.
Du gibst die restlichen Knallmunitonschüsse auf seinen Körper ab, je nach Distanz nimmt er davon Schaden (auf Körperkontakt ist das am Kopf auch tödlich). Wenn die 4 Schüsse nichts gebracht haben, kommen nun zwei Pfefferkatuschen zum Einsatz, welche du natürlich nur für die Verteidigung gegen Tiere eingeplant hattest *hust*. Diese sollten ihn eigentlich kampfunfähig machen (2%/20% der Menschen sind aber dagegen immun). Solltest du keinen dieser 2 Schüsse getroffen haben oder er ist immun dagegen, kommt nun die sogenannte Flash Munition zum Einsatz. Diese blendet ihn dann und spätestens danach solltest du die Flucht ergreifen.
Fazit: Eine Schreckschusswaffe ist eine mächtige Waffe, welche man nicht unterschätzen sollte. Außerdem ist die Wahrscheinlich das alle Schüsse nichts bringen sehr gering, aber eine 100% Sicherheit gibt es nirgendwo.
Wenn man in ein Gerichtsgebäude will oder muss, sollte man nicht einmal Pfefferspray dabei haben!
ich frage mich eher, wie du überhaupt bei solch einer frage zu einen gekommen bist. denn den kleinen lehrgang hast du absolviert !
nach dem kauf im waffenlsden bekommt man eigentlich ein koffer den der verkäufer mit kabel binder noch extra zu macht am griff so das man den nicht einfach so öffnen kann
Er war so süß, als er noch klein war.
Sehr gut und einfach erklärt. Perfekt 👌🏽
Lol die Leute holen sich seit Silvesternacht nen kleinen Waffenschein dürfen ihn haber zu solchen Veranstaltungen wie Silvesterpartys nicht mitnehmen
Man darf auch zu Silvester mit kleinen Waffenschein nicht Schießen, wer von der Polizei mit SRS-waffe zu Silvester angetroffen wird und erwischt wird beim Schießen begeht eine Straftat da ein Projektil verschossen wurde. (Auch wenn es natürlich nur Pyro war)
soweit ich weiß darf man auch ohne KWS auf seinem eigenen Gründstück bzw. mit erlaubnis des Grundstücksbesitzers das ganze jahr über schießen.
@@michaelalfs2027 Das ist totaler Blödsinn!
@@noman8119 Nicht ganz. Er meint es richtig. Denn selbst wenn man auf dem eigenen Grundstück einen Signalstern abfeuert muss man sicherstellen, dass Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann was nunmal nicht geht. Daher darm man auch nicht mit dem Luftgewehr auf seinem Grundstück im Garten einfach so schießen außer man kann das gewgewährleisten und muss halt das in seinem Haus machen wo man das sicherstellen kann.
Interessant was du hier jetzt schon vor ca. 4 Jahren gesagt hast. Ich würde mich freuen wenn das Thema nochmal aufkommt und das "Verdeckt" tragen anhand der vorhandenen Gesetze nochmal genauer definiert wird. Da scheint es wohl eine Gesetzeslücke zu geben. Liebe Grüße
bedeutet das also , jemand der mal was wegen Drogen oder anderweitig mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist, kein Recht hat sich mit so einer Waffe zu schützen?
Richtig. Vorbestrafte und aktenkundig nicht gesetzestreue Personen möchten unsere Behörden nicht auch noch mit Knarren in den Händen auf die Menschen loslassen. Finde ich vollkommen in Ordnung.
@@EricMustardman selbst nicht wenn nur mal mit joint erwischt?
@@petermueller69 Es hängt davon ab, ob der Vorfall überhaupt aktenkundig wurde und ob er noch aktenkundig ist bzw. ob er ins sogen. Vorstrafenregister aufgenommen wurde. Falls ja, dann gibt's keine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung und somit keine waffenrechtlichen Genehmigungen.
Wie auch beim Führerschein ist es kein "Recht" auf eine Waffe sondern ein Privileg. Dieses verlierst du unter entsprechenden Voraussetzungen.
@@EricMustardman wie sieht das denn aus wenn die Gefängnisstrafe 12 Jahre her ist ?
Ist es nicht so, dass nur der Abschuss in der Öffentlichkeit verboten ist? Auf befriedetem Gelände mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers darf ich sie doch abfeuern, oder? (Lärmbelästigung mal aussenvor gelassen)
Hallo Herr Solmecke,
mit Ihrer Aussage gegenüber dem Verbot des offen Führens einer SSW haben Sie leider unrecht. Es wäre hilfreich, wenn Sie mir mitteilen würden, aus welcher Quelle Sie diese Information haben - im Waffengesetz steht es auf jeden Fall nicht.
LG Jakob
ja, ich konnte das leider auch nirgends finden....auch die Polizeibehörde behauptet das, aber den Beweis ist sie mir bis heute schuldig.
Das stimmt ich habe sogar mal bei der Polizei angerufen und die Sachbearbeiterin, empfahl mir das verdeckte tragen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
@@StarkTVDeutschland Die Sachbearbeiterin spinnt...!
Offensichtlich haben Sie keine Ahnung in der Auslegung des WaffG ...! Das ist immer LÄNDERSACHE! Also müssten Sie schon kundtun, für welches Bundesland Sie sprechen, denn jedes Bundesland kann das verdeckte Führen vorschreiben - oder auch nicht...!!! Zum WaffG gibt es IMMER auch eine Interpretation sowie eine Handlungsanweisung für die ausführenden Behörden! Dieses verwaltungsrechtliche Verfahren scheinen Sie nicht zu kennen! RA Solmecke hat sich hierzu nicht festgelegt - Ihre Kritik erfolgt somit zu Unrecht!
@@accuxpert2277 inwiefern spinnt die Sachbearbeiterin😅
Ich finde es gut das es mehr Leute gibt die dann wenigstens wissen wie man damit umgeht.
Was eigentlich auch natürlich sein sollte. Abdrücken kann jeder, aber eine Waffe ist eine Waffe und stellt auch für den Nutzer eine Gefahr dar, so wie für Unbeteiligte. Wenn man manche TH-camr anschaut diesbezüglich die geladene CO2 oder Schreckschuss auf die eigene Hand richten oder ähnliches, bekommt man einfach nur ne Krise.
Wieso wissen sie, wie man damit umgeht? Der kleine Waffenschein erfordert ja keine Sachkunde.
Die Sensationsmeldungen der Art:
"Immer mehr Bürger wollen Waffen/beantragen (kleinen) Waffenschein"
sollte man durchaus mal relativieren.
Immerhin waren diese Dinger bis vor einigen Jahren frei ab 18 zu kaufen + zu FÜHREN.
Es geht also darum den ehemaligen Normalzustand, nämlich solche Spielzeuge führen zu DÜRFEN, wieder herzustellen.
Befremdlich ist dabei hauptsächlich, daß diese Antragswelle mit solch großer Verzögerung rollt.
Meiner Meinung nach taugen die Dinger eh nix. Der kleine Waffenschein ist die Mühe nicht wert.
Naja win Spielzeug ist eine Schreckschuss nicht. Das heiße Gas ist unter 1m gefährlich bis sehr gefährlich.
@@f.w.5928 Gefährlich ist es. Dennoch schützt es den Anwender ⚧🚻 kaum.
Pfefferspray geschosse sind auf unter 10m ganz gut
Natürlich nur zur Tierabwehr 😉🐆
Gibt's das eigentlich noch sonst wo auf der Welt? Einen Waffenschein für Atrappen?
Hallo Christian danke für dieses Informative Video.
Ist doch logisch, kein Signalwaffenbesitzer wußte bis dahin etwas von der neuen Gesetzgebung, dass ein Kleiner Waffenschein nötig ist! Ergo -es steigt die Beantragung!
Für den Besitz ist auch kein Schein von nöten
Wie verhält sich das eigentlich mit Schwertern? Neben der asiatischen (Kendo, Aikido etc.etc.) gibt es ja inzwischen auch eine wachsende europäische Kampfkunstszene (HEMA, Historisches Fechten, Mittelalterlicher Schaukampf). In der Regel geht es dabei ja um stumpfe Schwerter, zum Teil biegsam. In seltenen Fällen auch mal scharfe für Schnittübungen. Es gibt diesen kleinen Abschnitt in der WaffVwV ich glaube in Anlage 3, dass Gegenstände die Blankwaffen/Hieb- und Stichwaffen nachempfunden sind aber offensichtlich aber offensichtlich nicht dazu bestimmt sind jemand zu verletzten sondern nur für Sport/Brauchtumspflege/Deko keine Waffen sind. Aber wie ist das definiert? Gibt es da messbare Grenzen oder geht das nach Gutdünken des Beamten oder Richters. Darf man stumpfe Schwerter dann einfach in der Hand tragen wenn man zu Fuß zum Training geht oder gibt es da mehr zu beachten? Wie verhält sich das in einer Polizeikontrolle wenn zu einer Veranstaltung fährt und seine eigenen und evtl noch Schwerter anderer dabei hat? Sagen wir mal um die 30 Stück. Wie ist das wenn auf dem Weg zu meinem Training eine öffentliche Veranstaltung ist? Muss ich die dann umgehen? Und wäre für diese Situationen irgendeine Form von Waffenschein relevant oder hilfreich?
Führen von Hieb und Stichwaffen ist verboten ganz einfach!. Heißt selbst wenn sie stumpf sind. Darfst ja auch keinen Baseballschläger mit dir führen.
03:40 WO STEHT DAS?
Bitte genau den Paragrafen nennen!
Im kleinen Waffenschein steht dies NICHT!
Es geht um das verdeckte Führen. Dies ist nämlich ein großer Irrglaube!
Paragraph 42a Abs. 1. Nr. 1 WaffGB
Im gesamten Waffengesetz und sogar in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gibt es keinen Paragraphen der das verdeckte Führen von Schreckschusswaffen vorschreibt. Natürlich ist es gesunder Menschenverstand die Waffen verdeckt zu tragen aber eine Vorschrift gibt es dazu nicht. Also rein rechtlich betrachtet gibt es zunächst keine Vorschrift, die eine bestimmte Trageweise vorschreibt. Oder habe ich da etwas übersehen?
Hast nichts übersehen, wird aber von manchen Waffenbehörden als Auflage in den kl.Waffenschein eingetragen
Wann kommt das Video zur Vollversion? (Großer Waffenschein)
Mike B. wäre unnütz da den eh kaum einer bekommt...
Der große Waffenschein wird keinen Zivilbürger der BRD ausgestellt. Höchstens Mittglieder einer Spezialeinheit der Bundespolizei(SEK, MEK, GSG9, etc.) können einen ausgestellt bekommen. Siehe Einsatzbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.
Mike B. In Deutschland bekommt kein Zivilbürger einen großen Waffenschein. Der Personenkreis der einen großen Waffenschein bekommen kann, ist in Deutschland extrem klein. Nur Polizei, bestimmte Sicherheitsdienste, Personen die einer erhöhten Gefährdung unterliegen. Eine allgemein erhöhte Gefährdung gilt übringens nicht, deine Person muss direkt einer erhöhten Gefährdung unterliegen.
Stefan R Alle Menschen könnten theoretisch einen haben. Offizielle Jäger, die Wild jagen usw. Oder auch Sportschützen, die jahrelang in einem Sportschützenverein sind und mehrmals im Monat offizielle Schießübungen haben und noch mehr Voraussetzungen. Aber es ist möglich. Ansonsten schließt sich hier der Personenkreis schonmal hier.
Deutschland hat eines der lockersten Waffengesetze in der EU. Ich weiß gar nicht warum alle meinen, dass Deutschland so restriktiv wäre. Wahrscheinlich weil alle das Bild von Texas im Kopf haben, wo man sogar Waffen in der Öffentlichkeit tragen darf. Das ist selbst in den USA in den meisten Staaten verboten.
Ich muss hier weder Sportschütze sein, noch Jäger, Soldat, Personenschützer oder Polizist. Es reicht völlig aus, wenn man "Sammler" ist. Und als solcher sollte man sich etwas mit Waffen auskennen und darüber hinaus einen Safe haben - denn dieser ist zur Aufbewahrung von Waffen zwingend notwendig.
Man kann als Sammler nahezu alle Waffen halten, sogar eine Desert Eagle oder diverse Langwaffen. Einfach mal etwas informieren und nicht ständig Halbwahrheiten weitererzählen. Es ist kein großes Hindernis sich eine solche Lizenz (oder mehrere) zu besorgen. Und es ist auch kein großes Hindernis sich dementsprechende Waffen zu besorgen. Und diejenigen, die etwas kriminelles damit vorhaben, werden wohl kaum so doof sein diese Straftaten mit ihren eigenen auf sie registrierten Waffen auszuüben. Ich bin auch überzeugt davon, dass es für Kriminelle kein großes Problem darstellt sich irgendwo auf dem Schwarzmarkt eine unregistrierte oder gestohlene Waffe zu besorgen mit der man dann kriminelle Taten vollführen kann.
Es hat schon seine Gründe weshalb hier nicht jeder Depp mit seinen Waffen spazieren gehen darf.
Bei mir auf dem kleinen Waffenschein steht hinten drauf: Auflage nach § 9Abs. 2WaffG: Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf eine Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen)
Es gibt kein Gesetz, das offenes Führen von Schusswaffen verbietet, sofern die Behörde das nicht im Einzelfall anordnet.
Hallo. Es gibt ja jetzt seit Neustem immer öfter sogenannte "Waffenverbotszonen", z.B. in Bahnhöfen usw.. Nun las ich eben einen Artikel, wo eine solche Waffenverbotszone auch bereits in einem Wohngebiet eingerichtet wurde. Meine Frage ist nun: Was mache ich als Anwohner, welcher in einer solchen Waffenverbotszone lebt und zu seinem Schutz mit Kleinem Waffenschein eine Schreckschusswaffe führt oder führen will? Ist dies dann erlaubt, mit einer Schreckschusswaffe die Wohnung zu verlassen oder wäre hier das führen trotz Kleinem Waffenschein nun grundsätzlich verboten? Dann hätte ich als Anwohner in einer solchen Waffenverbotszone ja keinerlei Möglichkeit mehr, legal eine Schreckschusswaffe ausser Haus zu meinem Schutz zu führen. Und würde das nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, mir das legale Führen einer Schreckschusswaffe pauschal durch eine solche Waffenverbotszonenregelung zu verweigern und zu untersagen? Ein solches Verbot würde ja dann jeden unbescholtenen Bürger in seinem Recht einschränken, legal eine Waffe zu führen. Das kann doch nicht sein, dass einem hier seine Rechte willkürlich und ohne Grund beschnitten werden.
Wir ziehen einfach in die USA
Und ?? Die sind dort schon immer mit Waffen groß geworden. Das wäre für uns eine Umstellung. Nur kann da auch nicht jeder mit ner Knifte durch die Gegend ladschen und machen was er will. Die US Polizei wird denen was.
Alfred024 es wäre keine so große Umstellung für uns.. jeder der Interesse daran hat wird sich auch ausreichend informieren und schulen wollen.. Es wäre aber eine große Umstellung für die Polizei und Gesetze. Da die Regierung uns Deutsche aber klein und ignorant halten will, werden Waffengesetz Lockerungen nicht so schnell passieren..
Beste Idee
Die Frage die ich jetzt habe ist ob das Erziehungszeugnis bei 18 Jährigen noch eingesehen wird oder nur das Vorstrafenregister.
Mein kleiner Waffenschein hat 104,56€ gekostet (Bayern, Landkreis Miltenberg).
wie ist das mit vorstrafen also wenn man in vergangenheit ein paar anzeigen hatte nur wegen körperverletzung aber alles unter 16 passiert ist und man mittlerweile über 20 ist ?
@@lannmoruk genau die Frage stell ich mir auch 😂
Geil auch jmd der aus Miltenberg kommt
Lol ich komm auch aus miltenberg
@@_ogpyro_4884 Hey ich auch, was geht bei euch ^^
Hab das Video gerade erst gesehen. Das mit dem Abfeuern ist so aber nicht ganz korrekt. Ich darf die Waffe entweder in einen Schießkeller, bei mir zu Hause oder auf "befriedeten besitztum" mit Erlaubnis des Eigentümers abfeuern, nur in der Öffentlichkeit nicht. Also wenn man z.B. Neujahr feiert und man feiert privat auf den eigenen abgezäunten Grundstück ist das abfeuern erlaubt, nur eben rumballern in der Öffentlichkeit ist verboten.
Ich habe im WaffG keinen §§ gefunden, der mir sagt, solche Waffen verdeckt tragen zu müssen...
Das steht auf dem KWS drauf... 🙈
Das ist richtig.Ich selbst seit Jahrzehnten Waffenträger, wurde mehrfach vom zuständigen Waffenamt-Beamten, sowie von der Polizei dahingehend informiert, diese Waffe offen tragen zu dürfen. Das mache ich auch, wenn ich es für angebracht halte, wie z.B. am Geldautomaten. Jedoch muß man damit rechnen, daß wie schon oft erlebt, plötzlich das SEK angerast kommt und einem zur Kontrolle zur Wache mitnimmt.
Das Gesetz gibt es aber sowohl für Waffen wie auch für Anscheinswaffen
Paragraph 42a Abs. 1. Nr. 1 WaffGB
@@tobidpk1049 dann muss ich wohl der zuständige Beamte in unserem waffenamt nicht richtig auskennen
Hallo wäre es eine Ordnungswidrigkeit wenn man eine Kopie des waffenscheins mit sich führt?
Danke
Lg
Seit 2015 also? Hmmm... Was war da denn?
Ja, da haben Mutti's Gäste sich sehr schlecht benommen. Als Dank hat Mutti dann weitere Millionen gerufen.
Wie ist das bei Filmgruppen und Living history-Darstellern? Die Drehgebiete und Events sind ja vom Veranstalter beim Ordnungsamt angemeldet. Benötigt man dann hier zum drehen oder für die Darstellung auch den k. Waffenschein? Und wie ist das beim Reisen in andere Länder? Frankreich, England, USA? Man wird spätestens an der Grenze (Frankreich-England) oder am Flughafen gefragt, was wohl eine P38 oder MP40 im Koffer macht.
Während der Veranstaltung nicht, weil dafür ja Genehmigungen erteilt sind - auch was Blankwaffen betrifft, gibt es solche Genehmigungen oft bei Mittelalter- und ähnlichen Veranstaltungen, auch weil die Gefahrenprognose da sehr günstig ist. Auch da ist dann aber das Problem dass deutsche Behörden Teilnehmer dann außerhalb der Veranstaltung schikanieren... Was SSW betrifft, so gibts dieses Problem eben auch. Da läuft Du mit Deiner MP40 zum Auto oder lässt die MP40 mit Magazin hinten im Auto liegen und die Anzeigenschinder freuen sich ... da ist die Beförderung zum Oberschikaneur bald in Reichweite.
Ich habe mit mehreren Freunden gesprochen und wir finden keinerlei Vorgaben zum Tragen der Waffe. Es wir jediglich von den Behörden empfohlen diese verdeckt zu tragen, da Mitmenschen diese als scharfe Waffe wahrnehmen könnten. Die jeweiligen Landkreise können soweit ich weiß dann zusätzliche Auflagen oder Besonderheiten z.B. zum Tragen der Waffe auferlegen.
Einsatz nur bei Notwehr leider falsch. Auch bei Nothilfe darf gehandelt werden.
Verdeckt führen ebenfalls falsch, zwar sinnvoll aber nicht im WaffGes verankert und damit nicht zwingend vorgeschrieben.
Wo steht das mit dem "verdeckten Führen" im Gesetz? Danke.
Das steht nicht explizit so drin! Diese Auflage kann aber von der zuständigen Behörde erlassen werden, und daran werden sich die örtlichen Polizeikräfte orientieren! Im Zweifel steht der Bulle mit der (zur Eigensicherung) gezogenen Dienstwaffe vor Dir...! Und der hat RICHTIGE Murmeln im Lauf!
@@peerginsters6693 Was soll denn daran "hilfreich" sein? Also wenn schon hier im Jurablock, dann doch bitte korrekt: "könnte hilfreich sein". In dem Schein stehen KEINE Details zum Führen der Waffe im Hochsommer! In einem Begleitschreiben (Beispiel Berlin) stehen ein paar Dinge zur Aufbewahrung, die Sache mit öffentlichen Versammlungen, eben das, was der RA hier angesprochen hat. Der Inhaber weiß dann aber immer noch nicht, ob und wie die Waffe im Hochsommer verdeckt geführt werden soll - da kannste noch so lange in den Schein starren...
Deutschland ist das Land der Bekloppten, dieser "kleine" Waffenschein bringt - außer einem falschen Sicherheitsgefühl - überhaupt nichts! Solange die Wumme nicht sichtbar (bedrohlich) und griffbereit am Einsatzgürtel hängt, ist der Aspekt der Abschreckung nicht gegeben! Silvester kannste damit auch nicht schießen, außer auf dem eigenen Grundstück, wo nicht geführt werden kann; also wozu mit herumschleppen?
In der Öffentlichkeit mit der Wumme zu hantieren, vielleicht wenn Kinder in der Nähe sind (!), oder schlimmer noch die Waffe auf jemanden zu richten oder jemanden zu bedrohen, bringt mit Sicherheit nur Ärger ein! Ich würde es lassen. Und bitte nicht mit Notwehr kommen, sowas ist im eskalierenden Kampf auf der Straße völlig unrealistisch und steigert beim Aggressor möglicherweise die Wut und die Entschlossenheit - zumal die privaten Waffenträger derartige Gefahrensituationen mit Sicherheit nicht geübt haben werden. Von fehlenden Zeugen und späteren Anzeigen wg. Körperverletzung, Schmerzensgeld, etc. möchte ich gar nicht schreiben.
Aber dafür ist dann ja RA Solmecke zuständig ... :)
@ Jens Beschel
Ich habe soeben noch etwas zum Thema gefunden. Vielleicht hilft dir das weiter:
Der kleine Waffenschein gestattet insbesondere auch das offene Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, also bspw. am Gürtelholster. Eine Unterscheidung danach, ob die Waffe offen oder verdeckt geführt wird, ist nämlich vom Gesetz nicht vorgesehen (vgl. Heinrich, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Auflage 2013, § 1 WaffG Rn. 182). Das offene Führen kann in einzelnen Fällen allerdings eine Gefahr für öffentliche Ordnung darstellen, was - abhängig von den landesgesetzlichen Vorgaben - zum polizeilichen Einschreiten berechtigt.
@@peerginsters6693 Es ist eben NICHT hilfreich in den Schein zu schauen, jedenfalls dann nicht, wenn eine Antwort auf die Frage nach der Erlaubnis zum OFFENEN Führen der Waffe gesucht wird! Daher wäre Deine KORREKTE Wortwahl in Unwissenheit dessen, was dort nun tatsächlich steht (gerade hier im Blog eines RA wo man zwischen den Zeilen zu lesen hat): ein Blick in den Schein KÖNNTE hilfreich sein.
Ich behaupte, dass selbst das zuständige Polizeirevier keine rechtsverbindliche Aussage dazu tätigen kann! Die korrekte Anwendung des Waffenrechts interessiert die ohnehin nicht, im Zweifel nehmen sie Dir die Wumme erstmal ab und werden Dich wie einen Straftäter behandeln! Du kannst zu diesem Zeitpunkt NICHT wissen, ob die Bullen nicht von einer hysterischen Mutter gerufen wurden, die behauptet, dass Du ihre Kinder mit einer Schusswaffe bedrohst! Das alles erfährst Du von den Bullen vor Ort ohnehin nicht, da der Bedrohungstatbestand für die Bullen - ob nun Waffenschein oder nicht - im Raum steht! Erst mit der Akteneinsicht durch den RA Solmecḱe erfährst Du die Hintergründe, warum Du an diesem Tag auf dem Polizeirevier gelandet bist und Du erkennungsdienstlich behandelt wurdest! Alles andere, wovon Du hier schreibst oder wovon Du glaubst etwas zu verstehen, ist blanke Theorie!
Mein Fazit: Du hast in Deutschland keine Rechte und der kleine Waffenschein ist ein Blödsinn, erschaffen von hysterischen PolitikerInnen nach einem Amoklauf ...!
@@peerginsters6693 Ja, OK. Ich dachte erst, Du meintest mich damit... Aber meine Antwort hat allgemeine Gültigkeit, bezieht sich nicht nur auf Deine Einlassung (war aber der Anlass).
Moin
wie sieht es der Gesetzgeber mit der regelmäßigen, kostenpflichtiger „Nachprüfung“ wie er für die große Waffenscheine und Waffenbesitzkarten nach §4 Absatz 3 WaffG, welche ja befristet ausgegeben werden und ein Ablaufdatum haben, vorgeschrieben ist.
Der kleine Waffenschein wird ausdrücklich unbefristet ausgestellt und hat kein Ablaufdatum, dadurch müsste er doch von §4 ABS 3 WaffG ausgenommen sein. Oder irre ich da?
Gruß aus Bremen
Florian
Schade!
Hatte
am Anfang des Videos echt gedacht, dass endlich mal jemand, der nicht
aus dem Umfeld kommt einen guten Bericht bringt. Leider ging es zum Ende
hin den Bach runter. Es ist NICHT vorgeschrieben, dass die Waffen
verdeckt zu führen sind, außer die ausstellende Behörde trägt dies auf der Rückseite ein. Ist der betreffenden Behörde aber selbst überlassen
Ob es nun klug ist diese Waffen offen zu führen bleibt jedem selbst überlassen.
Weiterhin
unterscheiden sich die Kosten des Scheins drastisch! Die gehen
teilweise über die 100€(Diese Information geht aus Erfahrungsberichten
hervor)
Ebenso hätte man am Ende, wo der "große
Waffenschein" Erwähnung findet, besser noch die WBKs angesprochen, die
zum Erwerb so genannter scharfer Waffen erforderlich sind. Und auch da
gibt es Unterschiede. Man sieht also, dass das Thema äußerst komplex
ist. Nicht umsonst ist das Waffengesetz nach dem Steuergesetz das
Komplizierteste!
Hier aus München. Habe meinen diese Woche bekommen. 102€!
Der KWS hat mich, hier in Ingolstadt, Bayern, 120 Euro gekostet. Kann sein, dass er günstigstenfalls irgendwo anders 50 Euro kostet, aber pauschal ist das einfach nicht korrekt. Der höchste Kostenpunkt sind, glaube ich, sogar 140..
Also danke für das Video an sich, aber die selben Inhalte hatte ich bereits nach 5 Minuten googeln eingeholt
Muss man bei der Polizei nach der Beantragung des kleinen Scheins vorstellig werden oder verläuft alles über Post/Internet ?
Nicht bei der Polizei. Behörde für Inneres.
man darf sie nicht bei öffentlichen Veranstaltungen tragen? dann frag ich mich wieso man nach der Kölner Silvester Nacht die Dinger beantragt beim nächsten Silvester drafman sie dann ja anscheinend auch nicht tragen bin da jetzt etwas verwirrt
ApophisSTNE Ein weltweites auf-die-Straßelaufen und Rumgröhlen und Alktrinken ist eben keine klar abgegrenzte, genehmigte, öffentliche Veranstaltung (anders als etwa die Feierlichkeiten vor dem Brandenburger Tor).
Die Kölner Silvesternacht ist keine öffentliche Veranstaltung , also darfst Du die Waffe tragen. Danach wäre ja jedes Abfeuern von Silvestermunition eine öffentliche Veranstaltung. Wo steht soetwas geschrieben ?????
korrekt erkannt!
Drafman? 😂😂 wie alt bist du
Im Prinzip hast du Recht, aber das Problem ist die schwammige Auslegung des Begriffs Versammlung. Wenn du da mit tausend Menschen vorm Dom stehst kann man dir das schon als Versammlung auslegen. Kommt aber auch immer auf den Polizisten an an den man gerät. Ich kenn ne Story, da war ne große Gruppe junger Leute unterwegs, also keine Demo oder so sondern sind einfach nur zusammen gelaufen und das wurde jemandem dann als Versammlung ausgelegt und der hat da ziemliche Probleme bekommen. @@wolfgangschlieth4021
Was ich mich frage ist wie man sich idealerweise verhält, beziehungsweise wie man Polizei bei egal welchen Kontrollen darauf aufmerksam macht: "Hey, ich habe eine Schreckschusspistole bitte schmettert mich nicht auf den Boden, ich habe einen kleinen WS"
Was mich auch interessieren würde ist, ob man eine Schreckschusspistole in den eigenen 4 Wänden abfeuern darf? Sinn macht das zwar wenig aber sollte man das mal tun, könnten Nachbarn schließlich sonst welche Szenarien vermuten.
Onliner94 Schießen ist legal auf einem privatem, befriedeten Grundstück, wenn du die Erlaubnis des Eigentümers hast. Und natürlich 18 oder älter bist.
Darfst nur keine Lärmbelästigung betreiben :)
das man die Schreckschusswaffe verdeckt führen muss stimmt nicht.
oder kannst du mir den § dazu nennen?
Paragraph 42a Abs. 1. Nr. 1 WaffGB
Bei mir im Kleinen Waffenschein steht zb: Auflage nach § 9 Abs. 2 WaffG: Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit nur auf eine Weise geführt werden, dass sie von anderen Personen nicht wahrgenommen werden können (verdecktes Führen)
Du hast Recht und man muss auch nur verdeckt führen wenn es so im Schein steht.
Nabend! Es wurde gesagt, dass man die Waffe verdeckt tragen muss, ich kann aber im WaffG nichts finden, was dieser Aussage entspricht. Kann mir jemand sagen, wo ich eine gesetzliche vorgaben zum tragen von SRS Waffen finde?
Im Umkehrschluss heißt das also dass ein vorbestrafter kein Recht auf effektive Selbstverteidigung hat? Tolles Land in dem wir leben, echt mal
Ein vorbestrafter darf keine SRS Waffe führen, ja. Das Recht auf Selbstverteidigung hat er natürlich dennoch, hat jeder. Wer das Gesetz lesen kann ist halt klar im Vorteil.
Pauschal stimmt das so nicht. Das kommt auf die Tat und den Zeitpunkt an. Anhand deines Namens gehe ich mal von Drogen aus. Selbst da ist es irgendwann wieder möglich den Schein zu kriegen, außer du bist Pablo Escobar.
SRS "Waffen", Dolche, Rauchbomben und Co sind erlaubt aber keine Butterfly Messer. Was ist das nur für eine Gesetzeslage?!
Ich hab mir gleich mal 2 bestellt
Hallo,
Ab dem 01.04 ist Cannabis zum Konsum freigegeben.Nehmen wir an ich habe mir ein Tütchen geraucht und ich komme in eine Kontrolle.Wird mir der Kleine schein dann entzogen?
Vor der legalisierung war dies ja verboten.Wie sieht es denn jetzt aus.
“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.” 2nd amendment. Das sich die Leute bewaffnen ist durchaus eine positive Entwicklung!
Tony Montana ja, für die waffenindustrie und den steuersatz für den staat.
Könnten Kino, Theater usw. Schließfächer bereitstellen, wo während der Vorführung diese Waffen sicher gelagert werden? Ansonsten hat man doch als Besitzer eines kleinen Waffenscheins eingeschränkte Bewegungsfreiheit.
Könnte man sich den kleinen Waffenschein einklagen?
2014 als wir die WM gewonnen haben war das ganze Volk meiner Meinung nach stolz lustig und froh dann kamen die Flüchtlinge und es war seit dem nie wieder so wie früher
Könntet ihr auch mal über den großen Waffenschein bzw die Waffenbezitzkarte ein Video machen?
das mit dem Verdeckten führen steht nirgends im Gesetz, sollte man aber besser machen ^^
Du hast Recht! Leider hast Du keine Fürsprecher in Deutschland, denn die Politiker und Verantwortlichen des Landes (Richter, Staatsanwälte, usw.) HASSEN Schusswaffen in Privathand...! Fazit: Keine Chance!
Warum sagen das alle in den Kommentaren?!!!! Informiert. Euch. Paragraph 42a Abs. 1. Nr. 1 WaffGB
@@accuxpert2277 Hat er nicht. Paragraph 42a Abs. 1. Nr. 1 WaffGB
@@tobidpk1049 Was hat wer nicht? Schreibe bitte vollständige, klärende Sätze und nicht so ein hysterisches Wirrwarr ...
Selbst auf dem kleinen Waffenschein steht dass das Führen nur verdeckt erfolgen darf 🤨
4:15 nur im Notfall gebrauchen, da sonst Körperverletzung: darf ich damit auf zielscheiben beispielsweise schießen?
ja wenn du beklopft bist
Gott sind hier viele Spinner in den Kommentaren o.O
"Sei nicht eifersüchtig, er hat bestimmt ne andere."
"Ich bin nicht eifersüchtig. Ich hab nen Waffenschein" xD
Es gibt auch eine tolle Erfindung, die sich "Kamm" nennt 🤣
Der Teil mit Hieb-, Stich- und Stoßwaffen fehlt. Siehe Einhand-, Spirng-, Kampf-und Jagdmesser. Sowie Karambits, Messer mit einer Klingenlänge von 12cm+(feststehend) und, und, und
Brauche ich im Deutschland des Jahres 2020 schon einen "Kleinen Waffenschein", wenn ich ein Schweizer Taschenmesser in der Öffentlichkeit in der Tasche trage? Die Klingenlänge meines Taschenmessers liegt bei etwa 6 cm.
Wäre gut wenn, aber es sind keine Ausnahmen in der Hinsicht wohl geplant.
Zum Glück noch nicht.
Mich hat der Beamte ausgelacht als ich hingegangen und meinte ich möchte ein kleinen Waffenschein beantragen. Da kam nur: WOFÜR ? Ich meinte zur Selbstverteidigung, dann hat er mir den Antrag gegeben und meinte die 50€ sind herrausgeschmissen weil ich den eh nicht bekommen werde... was soll man dann als Grund sagen ?
Du brauchst keinen Grund
Wie transportiere ich eine SSW korrekt zu Fuß, ohne kleinen WS? Eine Tasche Waffe, andere Tasche Munition? Bollerwagen, damit der Zugriff eingeschränkt ist?
Könnt ihr auch mal ein Video für dehn großen Waffenschein machen bzw. algemein zu dem Thema?
Ganz einfach, der ist als Privatperson unmöglich bekommen
also in den USA gibt es beim Antrag auf Recht auf Waffenbesitz auch den Punkt Selbstverteidigung.
Könnten Sie ein Video zum Thema Internetbewertungen machen? (Tatsachenbehauptungen vs persönliche Meinungsfreiheit, Reaktion bei Abmahnung etc )
Darf ich mit dem Kleinen Waffenschein auch mehrere PTB Waffen tragen? Z.b 2 eine im Gürtelholster und eine im Beinholster?
Warum nicht sola ge die,Waffe auch das,PTB Zeichen hat. Es ist ja dann auch ei e Schreckschusswaffe...
Wie sieht es denn aus zum Thema Signalwaffen? Stichwort Silvester? Da gibt es ja jede menge meinungen dazu, aber wie sieht es Juristisch aus?
wie schaut es es wenn man eine Schreckschuss Pistole haben möchte für pyro z.b. am Silvester mit den kleinen Waffenschein ab wann und wo darf man die verwenden ?
Brauch ich den kleinen Waffenschein auch, wenn ich eine Waffensachkunde nach §7 WaffG habe?
Das mit dem Nutzen der SSW in der Öffentlichkeit ist nicht ganz einfach: Grundsätzlich darf die SSW NICHT genutzt werden. In einer Notwehr Situation ist es ja erlaubt Gegenstände zu nutzen, zu Verteidigungszwecken und dazu gehört dann eben auch die SSW.
Gibt es schon Urteile, ob das Führen einer SSW eine Absicht darstellt und deshalb in irgendeiner Weise in Notwehrsituationen eine Sonderstellung einnimmt?
Mich interessiert brennend was als strafe droht falls die waffe mal zb beim bücken zu sehen ist jemand die polizei ruft und diese dann kommt ;D was da maximal drohen würde anhand genau so eines beispiels. ( KWS natürlich vorhanden).
In der Regel passiert nichts. Die kommen, reden mit dir du zeigst deinen Schein und Perso, die sagen dududu pass auf die Leute kriegen Angst schönen Tag noch. Kommt das öfter vor kann dir aber die Eignung zum Führen aberkannt werden und der Schein wird dann entzogen.
Eine Schreckschusswaffe ohne PTB Zeichen gilt nicht als scharfe Waffe, wird aber wie eine solche gehandhabt. Das heißt, sie ist in jedem Fall erlaubnispflichtig und bedarf dem Eintrag in eine Waffenbesitzkarte.
Mal eine Frage wie sieht es auf in Baden-Württemberg, wegen einem Großen Waffenschein. Hätte Interesse einen zu machen kenne mich aber leider nicht aus. Einen kleinen Waffenschein mache ich demnächst.
Es ist falsch, daß man diese Waffen verdeckt tragen muß. Selbst fragte ich mehrfach auf dem zuständigen Waffenamt und bei der Polizei nach und wurde stets informiert, diese offen tragen zu dürfen, was ich auch gelegentlich praktiziere. Jedoch trage ich sie im Normalfalle auch verdeckt am Koppel unter der Weste, oder Jacke. Sieht ja doof aus, wenn man so in ein Geldinstitut einläuft.
Der Waffenschein ist mir zu klein, den verliere ich bestimmt nur... Kann man den auch größer machen?
Nein
Herlof Rumfragi ne
Dürfte ich also rein theoretisch nicht auf meinem Privatgrundstück oder in Schießständen damit schießen?
Hallo Herr solmecke ich weiß nicht wenn ich noch fragen soll aber sie müssten es ja wissen darf man eine co2 Waffe ohne waffenschein kaufen ?
Brauche ich für Pfefferspray auch den kleinen Waffenschein?
Darf ich mit Zustimmung meiner Mutter ohne kleinen Waffenschein in ihrer Wohnung einfach eine schreckschusspistole abfeuern oder ist das verboten dazu muss ich noch sagen dass ich bereits volljährig bin
Ich habe selber 2 schreckschuss waffen bei mir zuhause.. darf diese aber nicht mit mirFühren oder einen WS machen da ich eine anzeige wegen §42a habe und eine anzeige wegen BTM.. Dennoch frage ich mich was würde mir der waffen schein bringen.. es ist im Grunde stark zu bezweifeln was man als waffe sieht da eine schreckschuss waffe keine möglichkeit erweißt ein Scharfes Projektiel abzufeuern und diese Schreckschusswaffe nur eine Gefahr bis zu ca. 10 Meter darstell.. erst wenn man die waffe direkt gegen einen Menschen drückt würde durch den druck eine schwere körperverletzung endstehen.. Was bringt der Waffenschein jetzt also aus der Moralischen perspektive.
Ist es eigendlich möglich sich mit dem Führerschein auszuweisen ? Ich besitze nur einen Reisepass und der ist sehr "klobig"
Darf man wenn man den kleinen Waffenschein an Silvester damit Leuchtmunition usw verschießen?
Wie ist das eigtl. Mit diesen c02 waffen welche zb. Diabolos verschießen bis glaube ich max. 7j ? Fällt das auch unter den kleinen waffenschein?
Nö
Nein. Tun sie nicht. Aber effektiv zuhause um sich vor Einbrechern zu schützen alle mal. Auf eine Distanz von 5-6 Metern spielt es keine Rolle mehr ob der Revolver echt ist oder CO2, denn ein CO2 SAA schießt problemlos durch ne Konserve und fliegt dann noch weiter.(getestet)
Für Zuhause reicht ne CO2 vollkommen.
Draußen auch mit kleinen Waffenschein illegal.
Klasse Video
Darf ich die Waffe über die Grenze transportieren auch ohne k.Waffenschein ?!
OneTruth Lokale Gesetze beachten, PTB-Kennzeichnung ist in DE nötig. Waffe ungeladen, getrennt von der Munition in einem verschlossenem Behältniss transportieren (z.B. Plastikwaffenkoffer für 10€+ Ein Kabelbinder)
Kommt auf das Land an. Deutsche Gesetze gelten ja nur hier. In Tschechien darfst du.
@Kanzlei WBS wie sieht das ganze denn aus wenn jetzt die gesetze geändert werden: dieses jahr soll ja alles was schärfer werden und die gesetzliche lage ist ja im moment noch etwas undurchsichtig und schwammig. dazu ein neues video wäre auch mal interessant
LG
wie ist das bei der Aufbewahrung zuhause .. darf sie offen drapiert werden oder in einer Art Koffer verstaut werden ?
Also kann ich mir einfach eine Gas Pistole beim Waffen Laden kaufen und dafür brauch ich keinen Waffenschein wie ich das verstanden habe ? Einen Waffenschein brauch ich also nur wenn ich damit draußen spazieren möchte ?
Ali Mocro ja legal spazieren
Ali Mocro ohne ist illegal
Ali Mocro lass es lieber sein sind die evtl 10.000€ Strafe nicht wert
#fragwbs Gibt es irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen beim kleinen Waffenschein? Also können bestimmte (physische/psychische) Erkrankungen z.B. auch ein Ausschlussgrund sein, wenn sich der Antragsteller ansonsten unauffällig verhält?
Lies dir im Waffengesetz (WaffG) § 6 Persönliche Eignung durch:
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html
Mich hat ein älterer Mann angegriffen und wollte sich mit mir prügeln. Ich wollte jedoch keine Gewalt anwenden und habe versucht die Situation zu entschärfen. Auch nachdem er mich von meinem Fahrrad gerissen hat... Ich wollte eine Anzeige erstatten ich bin jedoch von der Polizei abgewiesen worden. Dan einem freundlichen Herren der diesen Mann ein bisschen zurückgedrängt hat ist diese Situation mit dem Mann nicht eskaliert. Ich wüsste jedoch nicht was er ansonsten getan hätte da ich in keine Kampfposition oder sonstiges gegangen bin. Würden sie mir so einen Schein Empfehlen Fall ich nochmal in so eine Situation käme um diese Person zu verschrecken? Nachdem man selbst gesehen hat was für Arschgeigen es gibt will man sich irgendwie schützen. Bitte Empfehlungen und Tipps.
Gilt "Verfahren" auch für ein Insolvenzverfahren?