Vorheriges herraussuchen aller wichtiger Akten, Stundenlohn für 2 Leute für das Vermessen und Kartieren der Lage auf dem Flurstück, Anfahrtskosten, Bearbeitungsgebühr für Eintragen ins Grundbuch und Kataster sowie Teile der Löhne der Außendienstplaner und deren Vorgesetzte
Leider haben nur wenige diesen Wissensstand Raptor-Eins-Null. Die vollwertige Vermessung und Eintragung einer Garage ist immer ein Minusgeschäft für den Vermesser. Aber es ist natürlich einfacher zu meckern wenn man keine Ahnung hat, wie die Kostenordnung aufgebaut ist....
Lange Wörter mit vielen Buchstaben sind schlechte Hangman-Wörter, man braucht zwar lange, kann aber auch schwer daneben raten, weil fast alle Buchstaben vorkommen. (: Das wahrscheinlich schwierigste Hangman-Wort ist "Typ", da es eines der einzigen Wörter im Deutschen ist, die keine Vokale erhalten. Außerdem wer rät schon mal ein "y" oder ein "p"?
@@Yubey934 Ich glaube es geht eher um das Vorurteil das Deutsche auch solch einfache Spiele die nur zum Zeitvertreib gedacht sind, erst genauestens durchdenken. Intelligenz kann so vielfältige Formen annehmen, dass man problemlos als intelligent gelten kann aber mit seinem Leben alleine ohne Unterstützung nicht klar kommen kann.
meriX, wir haben die "gebäudeeinmessungspflicht" hinter uns, zugegeben auch nicht kostenlos, doch dafür waren die vermesser blickig. wir könnten jetzt hintenraus massiv weiter bauen, denn lt. den vermessern stehen da schon gebäude. ein großteil ist aber dort derzeit nur überdacht.
Mhm was könnte nur der Grund für die erneute Messung sein? Bürokratie oder doch das Geld oder beides? Ich glaube die Ämter haben irgendwie ein internes Spiel, wer dem Bürger am meisten auf den Sack geht bekommt den Hauptpreis.
Bürokratie. Weil wäre es früher aufgefallen dass die Garage nach 1972 erbaut wurde, dann hätte der Eigentümer direkt den Betrag zahlen müssen. Ist halt erst nach der Messung aufgefallen und weil man dann ja nicht "Oh sie schulden uns aber noch über 300€" sagen kann, führt man die Messung noch mal ganz offiziell richtig durch. So sind wir Deutschen, wir nehmen es halt sehr genau.
Es wäre Früher oder später eh aufgefallen weil, das Katasteramt Feldvergleiche macht. Sie vergleichen die Aktuelle Karte mit der Wirklichkeit. Das mit der doppelten Einmessung ist doof gelaufen. Wäre es den Katasteramt eher aufgefallen hätte er es eher bezahlen müssen. Das ist Fakt.
Das einzige was ich mir Vorstellen kann ist das irgendwelche Toleranzen oder Abstände zu irgendwas (vielleicht Nachbars Grundstück) anders sein könnten, nur dann ergibt eine neue Ausmessung irgendwie Sinn. Anderenfalls könnte man ja die bisher erfolgte Ausmessung in Rechnung stellen, da kennen ja die Behörden normalerweise nichts. Schließlich ist ja ausgemessen wurden, und das ließe sich in Rechnung stellen weil ja die Gesetzgebung so ist.
Vermutlich wird die Messung von einem ÖbVI durchgeführt. EIn ÖbVI ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Das ist jemand, der quasi die Arbeit vom Amt übernimmt. Dadurch spart das Land Personalkosten und verschafft dem Ingenieur neben privaten Vermessungen auch noch öffentliche Aufträge. Es ist quasi eine WinWin Situation. Ob ich als Bürger jetzt dem Amt 400€ gebe oder einem kleinen lokalen Betrieb (wir waren insgesamt 6 Mann). Das Geld ist weg. Ob das sinnig ist, überhaupt nochmal zu messen sei dahingestellt. Jeder Techniker könnte das mit einem Federstrich am Schreibtisch so ändern, dass es auch heute passt. Beim Amt sitzen meistens jedoch irgendwelche Theoretiker mit 0 Ahnung von der Praxis.
Für den müssen Sie aber erst das Anforderungsformular Z1971 nach § 1968 GEPFG beantragen, das Sie dazu befugt, den Ausfolgungsauftrag für den Passierschein A38 ausfüllen zu dürfen
Dies ist ein Schwingtor mit nur einer Zugfeder und kein Rolltor. Sowas wird schon Ewigkeiten nicht mehr verbaut. Seit den frühen 70ern sind bereits 2 Federn pro Seite vorgeschrieben damit dir das Tor nicht den Schädel einschlägt wenn mal eine bricht. Und was willst du nun damit sagen?
Tobias Wittenmeier Das mit dem rausreden klappt leider nicht so einfach. Schließlich gibt es unser Kataster, die Karten und die Vermessung schon seit Jahrhunderten. Wenn die Akten, Karten etc nicht gerade im Weltkrieg vernichtet werden oder wie in Köln in eine Baugrube stürzen.... ;) Und wenn es wirklich uneindeutig ist ob vor 72 oder nicht, dann im Zweifel für den Angeklagten... hust Eigentümer :)
Du hasst Beamte, Ärzte, Apotheker und Politessen? Na ich hoffe mal, dass du niemals krank wirst, niemals einen Unfall hast, niemals ausgeraubt wirst und niemals ein Kind hast, das zur Schule muss.....sonst tun diese Leute ja noch was für dich.
Oh Vorsicht. Jetzt bewegen wir uns gerade von der argumentativen Diskussion hin zum Aluhut-Gespräch. Natürlich gibt es Menschen, die in ihrem Beruf schlecht sind. Das war schon immer so und ist auch heute noch überall so. Und wird auch sicherlich so bleiben, eine Promotion macht nunmal noch keinen Arzt.
Nicht das erste Mal, dass die Dinge nicht redaktionell geprüft werden. Bedauerlich. Es geht hierbei nicht in die reinen Abmessungen der Garage, sondern um die Kartierung im Kataster, sprich die tatsächliche Darstellung im Lageplan. Dies ist, insbesondere bei einer Grenzbebauung wie hier, durchaus sinnvoll, auch um für möglicherweise nachfolgende Bebauungen im nachbarschaftlichen Bereich (34 BauGB) Grundlagen und Bezüge herstellen zu können
@Stefan Grossmann Laut statista gibt es in Deutschland knapp 19 Millionen Wohnhäuser. Jetzt stell dir mal vor es würden jedesmal um 2cm Ungenau gemessen, da hätten wir auf der Karte Fehler und Verschiebungen in Gesamtlänge von 370 km. Bei so etwas wie Vermessung schlampt man nicht.
@@12Wackelpudding Dann werden also auch tektonische Verschiebungen gemessen? Die Alpen werden jedes Jahr ein bisschen höher während sich das Land etwas zusammenschiebt.
@@12Wackelpudding Das ist natürlich absoluter Unsinn, weil die Gebäude nicht in einer Reihe stehen. Sie stehen auf einer Fläche. Das heißt die Anzahl der Häuser werden über das Quadrat verteilt. Damit sind wir bei 4358 Häusern in einer Reihe. Wir runden zu Ihren Gunsten auf 4500. Das macht dann 9000cm oder 90m. Gehen wir davon aus, dass Deutschland doppelt so lang wie breit ist verdoppeln wie die Länge großzügig auf 180m - auf einer Strecke von 800km. Jetzt könnte man behaupten, damit wohnen immer noch 18 Menschen in Österreich die in Deutschland wohnen müssten. Da wir nun aber sehr genau wissen das dem nicht so ist, gibt es 3 Möglichkeiten. Der eine misst 2cm Zuviel und der andere 2cm zu wenig. Oder der Bauer daneben hat ein 4cm schmaleres Feld. Oder der Messfehler existiert nur auf dem eigenen Grundstück und niemand ist betroffen - was wohl in 99,99% der Fälle so ist. Damit hätten 190.000 Hausbesitzer über die eigene Grenze gebaut. Das klingt schon recht viel.
Es gibt eben den Unterschied, dass ein Ausmessen der Garage nicht gleich dem Vermessen der Garage gleich kommt... beim Ausmessen kenne ich die Abmessungen der Garage, beim Vermessen deren Standort.... da kann man sich aufregen wie man möchte👨🔧
Ja gut, vor 1972 war egal wo die stehen. Da hatten die Menschen noch verstand. Die wussten, das ist egal so lang es auf dem Grundstück ist. Ich hab noch gelernt - Der Maurer bleibt auf dem Grundstück, der Dachdecker auf dem Dach und der Glaser im Loch. Das ist genau genug.
@@Sqwan2 macht es aber nicht egal wenn in der Zukunft ein Bauantrag geprüft werden müssten beim Nachbarn, und da ist dann einfacher wenn der bauherr dies machtweshalb das 72 wohl geändert wurde ;) Da über solche sachen gibt es regelmäßig streit
Meine Fresse. Das is doch klar. Die Dimensionen der Garage alleine sagen ja nichts aus. Die Eckpunkte sind interessant. Also, die regen sich schon über einiges auf, was ganz normal is
Also die Gebäudeeinmessung dient dazu, die genaue Lage eines Gebäudes auf dem Grundstück bzw zu den Grundstücksgrenzen auszumessen und dieses Gebäude dann auch ins Grundstückskataster einzutragen. Es wird also nicht nur die Größe des Gebäudes gemessen.
@@Sqwan2Natürlich muss man auch wissen, wo Gebäude stehen, die vor 1972 gebaut worden sind und diese stehen tatsächlich auch in den Liegenschaftskarten. Sie wurden dann nur von Amts wegen erfasst. Die Jahreszahl 1972 kommt daher, dass die Gebäudeeinmessungspflicht in NRW erst 1972 gesetzlich eingeführt worden ist.
@@Sqwan2 Teilweise wird die Lage nicht einmessungspflichtiger Gebäude aus Luftbildern, die im Rahmen der Befliegung gemacht werden, erfasst, s.d. eine Einmessung vor Ort nicht mehr erforderlich ist.
Als ausgelernter Vermessungstechniker muss ich hier mit Fachwissen fachsimpeln: Wenn ein Gebäude nach einer Gesetzesänderung fertiggestellt wurde (hier 1972), in welcher eine (zB) Dezimetergenauigkeit auf eine bessere Zentimetergenauigkeit (in RLP 1,5cm bzw. 3cm Genauigkeit) festgelegt wurde, dann ist diese Aufmessung natürlich mit Kosten (die jeder andere Mensch auch tragen muss, nicht nur der Herr in diesem Video) verbunden. Die erste Aufmessung wird hier nicht spezifisch als Gebäudeeinmessung deklariert, weshalb es auch einfach eine Bestandsaufmessung zu Gunsten des Herren gewesen sein könnte, um zu schauen ob diese Garage schon eingetragen ist (deshalb kostenlos, das ist aber kein Standart), falls dies der Fall gewesen wäre hätte eine weitere Bearbeitung keinen Sinn ergeben. Da jetzt die Garage nicht im Kataster vorhanden war, muss diese laut geltendem Landesrecht eingesessen werden, um die Richtigkeit der Karte (und somit auch des Grundbuches - der Sicherung des Eigentums -, der Kaufpreissammlung - Grundlage der Berechnung des Bodenrichtwertes und alles was damit zusammenhängt -, der richtigen Besteuerung und vielen mehr) zu gewährleisten. Es mag zwar für Ungeübte ein Irrsinn sein, aber wenn man sich nur etwas mit dem Thema befasst erkennt Mann schnell den Sinn hinter der Gebäudeeinmessungspflicht. Beim anrufen eines Planungsbüros, beim einholen der Baugenehmigung, spätestens aber beim abstecken der Garage wird man über diese Einmessungspflicht belehrt; außer man hat dies auf eigene Faust unternommen und sich keine Spezialisten in den entsprechenden Feldern eingestellt - dann muss man sich aber ordentlich informieren, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn keine der oben genannten Instanzen diese Informationen weitergegeben hat, dann würde ich mich mit den Kosten an diese wenden. Falls ihr mal wieder über so das Thema Vermessung berichtet, dann könnt ihr euch gerne bei mir melden und ich kann es auch dem Herren persönlich erklären, da das auch zum Job gehört.
Also da sich hier so einige über die Behördenwillkür und über den Preis beschweren: Ihr wisst nicht was so eine noch so kleine Gebäudeeinmessung für ein Aufwand ist. 1: Die Vorbereitung durch den Innendienst im Büro. 2: Die Personalkosten für den Innen Sowie Außendienst. 3: Die Eintagung in das Liegenschaftskataster mit ca. 120€. 4: Das "Vermessungsgerät" kostet neu mal gut und gerne 50.000€ 5: Das was der Außendienst gemessen hat muss nachbereitet werden und in die Karte eingetragen werden. 6: Sprit/Anfahrtskosten 7:Es geht hier auch nicht um 4 Einfache Maße sondern um hochpräzise Vermessung in Bereich um ca. 1-2 cm. Also sind die Einmessungskosten schon Gerechtfertigt. Es dauert nicht nur "eben" 45 Minuten und dann sind sie wieder weg. Da hängen Stunden Arbeit im Büro dran die der Bürger gar nicht mitbekommt. Also ERST informieren dann meckern. Danke
j ! Es geht um die Genauigkeit in der Lage :D mit einem GPS Gerät liegt die Genauigkeit wo du dich befindest zwischen 1 und 3 cm :D wenn du mit nem Handy deinen genauen Standort nachschauen würdest wäre der vielleicht 15m genau:D das ist schon ein großer Unterschied
und alle diese Punkte erledigen die Damen und Herren in ihrer Freizeit, damit sie dafuer extra Verguetet werden muessen, oder waehrend der Arbeitszeit, fuer dass sie ihr Gehalt bekommen? Vermessungswesen gehoert zu den Staedtlichen oder Kommunalen Diensten? Werden die nicht sowieso schon durch Steuern und andere Abgaben finanziert? Ich werde auch Beamter, wo ich ein Grundgehalt bekomme dafuer, auf dem Arsch zu sitzen und wenn ich dann mal meinen Job machen soll, schick ich dem Vasallen bzw Buerger eine Rechnung :D
1972 ist nunmal dieses gesetz in kraft getreten und seit dem muss jeder, der neue gebäude errichtet diese einmessen lassen. Ist doch nicht so ungewöhnlich. Dass die garage x meter lang und breit ist, ist ja auch nicht schwer zu messen. Wichtig ist wo genau sie auf dem grundstück steht. In grenznähe oder sogar darüber hinaus. Das festzustellen ist aufwendiger und daher teurer. Und zu guter letzt interessiert das katasteramt die höhe überhaupt nicht und ich bin mir ziemlich sicher dass die Mitarbeiter diese auch nicht gemessen haben. Und falls doch geht es auch hier nicht um die 2,50 bauwerkshöhe die jeder grundschüler mit nem zollstock messen könnte sondern um amtliche nn höhen und da wird der spaß schon wieder aufwendig. Hoffe ich konnte ein wenig licht ins dunkel bringen :)
Da ich selber aus dem Business komm kann ich dir sagen, dass der Bürger eigentlich verpflichtet ist so was zu melden. Da das aber die wenigsten machen wird da viel über Luftbilder erkundet.
@@elementx8046 Da geh mal zu einem vereidigten Vermesser und lass Dir mal das entsprechende Kartenmaterial zeigen. Amtliche Karten werden regelmäßig mit Satellitenbildern abgeglichen, auch wenn Du mitten im Wald wohnst und ein 10 m hoher Zaun drum ist.
@@MrJoe-cq9rg Kann ich bestätigen. Hab ich selbst schon gesehen. Die sagen einem genau, was dort steht und was davon ordentlich eingemessen ist. Auf Wunsch kann man auch erfahren wie hoch der Wasserstand im eigenen Pool ist.
Der Beitrag lässt so viel an Informationen weg, wenn man sich nicht auskennt muss man es einfach für Abzocke halten. 1. Es gibt eine Einmessungspflicht. 2. In jeder Baugenehmigung die erteilt wird, wird der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Gebäude eingemessen werden müssen. 3. Mit dem Gesetz 72 besteht die Pflicht, davor nicht. Daher ist ein zuvor errichtetes Gebäude für den Eigentùmer kostenlos einzumessen. Nach 72 ist es kostenpflichtig. Und wer meint es käme nicht auf zentimetergenaue Vermessung seiner Grundstücksgrenzen an hat gute und nette Nachbarn. Ich bin selbst Vermesser und hab Leute sich gegenseitig an die Gurgel gehen sehen, weil die Garage oder ein Zaun 10 cm auf dem Nachbargrundstück stand. Das Liegenschaftskataster sichert mit seinen Daten das Eigentum! Es beantwortet die Frage: Wo liegt denn mein Grundstück? Die Liegenschaften, also Grenzen und Gebäude müssen Gerichtsfest sein. Die zweite Vermessung musste eventuell allein wegen des richtigen und beklagten Verwaltungsakt veranlasst werden. Denn wir leben in einem Rechtsstaat und wenn etwas nicht ordnungsgemäß läuft findet irgendein Anwalt einen Angriffspunkt. Bei den hohen Quadratmeterpreisen will es jeder genau haben oder wollen Sie etwa zu viel für ein Grundstück zahlen? Ein Beispiel. Günstige 500 €/qm, ein 20m langes Grundstück und eine 10cm parallel verschobene Grenze sind bereits 2qm und damit 1000€ zu viel oder zu wenig bezahlt. Auf der Zeil in Frankfurt sind es 40000€/qm... Klar für den Eigentümer wirkt es wie abzocke, wenn er nach 40 Jahren die erst heute erfolgte Einmessung bezahlen muss, aber Fakt ist. Der Eigentümer hat sich nicht an das Gesetz gehalten in dem er keinen Vermesser beauftragt hat und nein es gibt keine Bußgelder für solch ein Versäumnis. Die Ämter machen Ortsvergleiche um zu prüfen was eingemessen ist und was nicht und es kann immer mal etwas nicht einsehbar sein oder übersehen werden. Artikel 14 GG sagt es doch schön. Eigentum verpflichtet. Des Weiteren sind die Daten wichtig für Polizei, Feuerwehr und Co. Was meinen Sie woher hat Googlemaps die Daten fùr die Karte? Aber vielleicht gehört die Einmessungspflicht bald Bundesweit zum alten Eisen. Thüringen hat sie bereits abgeschafft. Es werden nun die Gebäude über Luftbilder mit 20cm Bodenauflösung in die Karte gebracht. Und dort wo es an den Grenzen knallt wird sowieso eine Vermessung von seitens der Grundstückseigentümer beauftragt und durchgeführt um die Nachbaeschaftsstreitigkeiten zu lösen. Und wer meint 400 Euro für eine Vermessung wäre viel... Anfahrt Grenzuntersuchung Vermessung Berechnungen Zeichnung Qualifizierung beanspruchen Zeit und Ressourcen. Des Weiteren kostet die vom Rohbauwert abhängige Gebäudeeinmessung genauso viel ob sie 30min oder 2 Tage dauert. Je nachdem wie schlecht und alt das Kataster vor Ort ist und erst noch an die heutigen Standards angehoben werden muss wird das nicht dem Eigentümer aufgehalst sondern natürlich über uns Steuerzahler finanziert.
dass die Daten erhoben werden müssen ist die eine Sache, aber man darf trotzdem der Meinung sein, dass der Auftraggeber (Amt) sowas selbst zu zahlen hat. Der Eigentümer hat beide Messungen nicht bestellt und dass die erste Messung den Herrschaften dann doch nicht gepasst hat ist auch nicht sein Problem. Schau mal was zB für sechsstellige Beträge für Parkbänke und Blumenbeete rausgeworfen werden, da könnte man theoretisch auch so vergleichsweise billige Messungen mit in den Haushalt einplanen.
Wenn man das hier so liest, könnte man meinen die Leute wissen gar nicht was da hintendran steckt. Es geht nicht darum dass es ein Amt gibt, welches einfach nur wissen will wie lang und breit euer Gebäude ist und dann einen utopischen Stundenlohn erhebt, wie man hier liest. Den Punkt, dass die Daten wo genau ein Gebäude steht für Google Maps und Navigationsgeräte wichtig sind, lass ich jetzt mal außen vor, das benutzt ihr ja wahrscheinlich alle gar nicht. Aber viel wichtiger: wer garantiert euch euer Eigentum an eurem Haus und Grundstück? Das ist im Grundbuch vermerkt, die entsprechenden Daten und vor allem den Kartennachweis bringt das Katasteramt! Im Grundbuch selbst stehen nur Zahlen als Bezeichnungen, erst im Liegenschaftskataster wird ersichtlich wo sich euer Eigentum befindet! Auch wo eure Grenze entlang läuft, also was euch und was eurem Nachbar gehört, nicht ganz unwichtig, oder? Das ist bis auf wenige cm genau, wenn ihr genau Angaben beim Katasteramt verlangt, kommen die auch nicht mit "zwischen 3 und 18 Metern. Ungefähr.". Die Sache mit der Garage ist dumm gelaufen, weil die Beamten sich hätten vorher bzgl. Baujahr informieren sollen. Aber, dass Einmessungen von Gebäuden die vor 1972 gebaut wurden, kostenfrei eingemessen werden, ist reines entgegenkommen weil das Verständnis der Leute, wie ich hier merke, einfach nicht da ist. In der Regel kostet sowas Geld! Die Einmessung selbst ist nur ein kleiner Bruchteil, im Innendienst geht das durch weit mehr Hände bis euer Gebäude in der Liegenschaftskarte drin ist.
Ich will hier auch nicht die Bürokratie an sich verteidigen, da läuft teilweise in der Tat was schief. Ich möchte nur die Thematik erklären, weil das hier anscheinend 95% der Leute nicht bewusst ist, was das genau soll..
Marc Müller Ja das ist man ja gewohnt ^^ Die Kommentare hier zeugen von Unwissenheit, wegen fehlender Fachkompetenz aber auch zu weniger Informationen im Video. Da kann man keinen Vorwurf machen. Aber wenn man Ahnung von der Materie hat, wirken diese Kommentare sowas von komplett hirnrissig ^^
Ich glaube kaum, dass jemand auf die Idee käme, die Garage auf meinem Grundstück gehört dem Nachbarn. Oder er hätte irgendwann mal einen Meter an meine Garage dran gebaut und der Meter gehöre ihm. Solange die Garage komplett auf dem Grundstück steht, is es was die Besitzklärung angeht ja wohl scheiss egal, ob die 4 Meter oder 7,5 Meter lang ist.
TheTerrorHamster So gesehen hast du recht, aber nur was die Frage des Eigentums betrifft. Garagen werden da generell lockerer behandelt, aber gerade bei Wohnhäusern müssen oftmals z.B. Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Gerade auch in enger bebauten Wohngebieten ist die Eigentumssituation dann nicht klar. Und vor allem in Stadtgebieten zu sagen, dass es keinen Unterschied macht ob 4 oder 7,5 m, ist fatal. Das sind 3,5 m, da erkennt man ja sogar mit bloßem Auge (verschobene Proportionen etc), dass da irgendwas mit dem Bestand auf dem Grundstück nicht stimmen kann. Der Anspruch ist mittlerweile wenige cm! Und das soll in der Zukunft auch angepasst werden, so z.B. auch Gebäude die vor 50 Jahren mit veralteten (ungenaueren, aber für damalige Verhältnisse erstaunlich guten) Messmethoden durchgeführt wurden. Die Liegenschaftskarte zeigt den realen, genauen Bestand an Gebäuden und nicht "irgendwo dort drüben steht ne Garage".
so. dann sag ich auch mal was dazu. Bin Vermessungstechniker aufm Landratsamt in Württemberg. Die Einmessungspflicht macht durchaus Sinn, da Polizei, Feuerwehr nicht die einzigen sind, die wissen sollten, wo ein Gebäude steht. Da können alle möglichen Ämter und auch Bürger (in anderem Umfang) drauf zugreifen. Kataster und Grundbuch bilden auch Rechtssicherheit für die Bürger. Das Gesetz kam eben 1972. Grundsätzlich sind alle Gebäude einzumessen (son Kleinkram wie Gartenhäusschen und Lager/Schuppen je nach Baukosten nicht immer) . + Wohnhäuser und Carports/Garagen (egal wie teuer). Theorie: normalerweise lässt sich die Garage einfach anhängen an das Gebäude (3 Spannmaße). vielleicht ist dem Menschen dann aber aufgefallen, dass die Lücke dochein wenig zu groß ist und hat das Ganze eben nochmal machen müssen. dann, weil nicht mehr ans Gebäude anzuhängen mit 2-4 GPS-Punkten und Spannmaße. Oder mit Tachymeter. Dauert etwa 30min -1h (beim Tachy). Die Gebühren sind nach Baukosten gestaffelt. In Bawü bis 20.000€ 200,20€, bis 100.000€ 400,40€, ... Das Amt arbeitet aber bei weitem nicht kostendeckend. Liegt an Papierkram, komplizierte Grenzfeststellungen, die dasselbe kosten müssen wie eine einfachere, ... Wären die Gebühren nicht da, würden sich für jeden Bürger die Steuern erhöhen. nicht nur für den Erbauer der Garage 200€. normalerweise werden immer nur die neuen Gebäude aufgenommen, wenn wem aber auffällt, das hier etwas neues steht (nicht im System, man schaut ja auch nicht jeden Tag auf ein Luftbild ner Siedlung aus den 70ern und kontrolliert das) aber dann kann sowas durchaus vorkommen... vor 30 Jahren wurden nicht bei jeder Garage ne Baugenehmigung ans Vermessungsamt geschickt, oder ähnlich.
Ist ja recht so das alles seine Richtigkeit haben soll,aber wenn man das erste mal kommt zum ausmessen und man macht es gratis und kommt dann ein zweites mal ausmessen das kostenpflichtig ist,wenn man beim ersten mal nicht richtig ausmessen kann da liegt doch der Fehler beim Amt.warum muss dann nicht der zahlen der den Fehler gemacht hat???wenn ich z.b als Handwerker ein Fenster schief einbaue und stelle eine 2 Rechnung zum nacharbeiten meines Fehlers da Lande ich vor Gericht.warum gibt es da keine Gerechtigkeit?fehler passieren das ist klar aber andere dafür haften lassen empfinde ich als unrecht in unseren"rechtsstaat"
@@stefanhoffmann8119 völlig egal ob der ne halbe Stunde am arbeiten ist oder 4h. Ob der einmal kommt oder 3mal. Die Einmessung Gebühren sind nach den Baukosten geregelt. Das kostet den Eigentümer immer gleich viel.
Ein wenig mehr Recherche hätte man eigendlich von einem öffentlich rechtlichen Sender erwarten können . Ein paar Bandmaße reichten zur offiziellen einmessung heutzutage nun mal nicht mehr aus . Da benötigt man schon koordinaten . Die Garage steht auch noch nah an der Grenze , könnte also auch drüber gebaut sein . Kann wieder bei Nachbarschaftsstreit wichtig sein . Nur die Gebühr könnte man bemängeln . Da sind andere Kommunen toleranter und erlassen diese bei älteren Gebäuden. Ansonsten sind alle Komunen vom Innenministerium her dazu verpflichtet alle Gebäude einzumessen und korrekt in die kartasterkarte einzupflegen . Geldgeil ist Quatsch da das vermessen und einpflegen mehr kostet als die Gebühr her gibt . Also bitte mehr recherchieren bitte
wenn man sich informieren würde, dann wüsste man, dass es nicht nur um die Maße des Gebäudes geht, sondern Hauptsache um die Lage, dafür braucht man schon viel Zeit für die Vorbereitung, da man alle Lagebezogenen Daten erheben muss, sich einarbeitet und dann findet erst die Messung mit vielen Kontrollen und Prüfungen statt, dann müssen die ganzen Daten bearbeitet werden und das alles nach Vorschrift bis es dann beim Amt abgegeben wird, wo es nochmal geprüft wird
Hallo, Auch bei uns kam das Katasteramt nach 40jahren zu einmessen der doppel Garage. Die Rechnung wird noch kommen aber das wird auch der ähnliche Betrag werden . Diese Einmessungspflicht wird auch bei Verkauf weitergegeben...
Liebe Redaktion, vielleicht sollte man erst einmal nachdenken und sich informieren, weshalb es eine Gebäudeeinmessungspflicht gibt, bevor man einen solchen Artikel heraushaut. Das Schlimme an diesem Beitrag ist, dass Rechtssicherheit adabsurdum geführt wird nur um die Gallery mit vermeintlichen Absurditäten zu füllen. Wem diese Rechtssicherheit nichts Wert ist, darf sich herzlich eingeladen fühlen, sich auf die Suche nach einem anderem Ort auf dieser Welt zu machen, in dem Wilkür und Anarchie noch gelebt werden darf und den Bürger in seiner Freiheit nicht so einengt!
Das Problem ist nicht die Einmessungspflicht, sondern dass die zweite Messung, für die der Anwohner nichts kann, ihn über 300 Tacken kostet, während dem Kataster auch mal früher hätte auffallen können, dass sie da evtl prüfen müssen von wann das Tor genau ist - genau genommen vor der ersten Messung. Hier wird nur ad absurdum geführt was es auch verdient, wer damit nicht klar kommt kann sich gerne in eim Land verziehen, in dem Satire nicht erlaubt ist. Hab gehört, Nordkorea hat überhaupt keine Coronafälle und soll ein schönes Land sein.
Augescheinlich scheint es sich um eine fertiggarage zu handeln, wenn dem so ist sollten die Herstellerunterlagen ausreichend sein. Allerdings schätze ich, es geht nicht nur um die Garage selbst, sondern auch die Lage auf dem Grundstück. Ich finde die Themenrecherche nicht ausreichend genug.
Das Problem war ja nicht das sie nicht nicht vermessen wurde. Sondern die Stadt hat gesagt "Über diese Garage wissen wa nix, also messen" ohne Geld Beim überprüfen der Daten ham se festgestellt "Nach 1972, also muss nochmal vermessen. Die bereits erhobenen Daten reichen nicht aus" dieses Mal mit Geld obwohl 2 Wochen vorher schon mal jmd vom Amt da war
Der Beitrag ist sehr, ich sag mal unausgewogen. Immerhin wäre es ja die Pflicht des Herrn gewesen beim Bau einer großen Garage die gesetzliche Einmessung durchführen zu lassen. Die erste Messung wurde aufgrund der Falschannahme des Baujahres wahrscheinlich nur geometrisch richtig ohne genaueren Lagebezug ermittelt,da kostenlos. Ganz einfach, damit die Garage erfasst ist. Aufgrund der Tatsachen muss dann eben neu im aufwendigen, aber auch richtigem Lagebezug gemessen werden. Die Gebäudeeinmessungspflicht ist eben keine freiwillige Leistung. Kfz steuer muss man auch bezahlen, auch wenn ich behaupten würde das musste ich früher nie. Alles andere wäre ungerecht. Die Gebühr ist festgeschrieben und richtet sich nach dem Wert des Gebäudes, das ist für alle gleich teuer egal wie oft die antanzen und nachmessen....so what. Ich versteh das Problem nicht. 1972 ist eben festgelegt worden, das überrascht natürlich 40 Jahre später. Über den Sinn des Jahres kann man sicherlich streiten, wobei das wohl nicht das Problem des Herren sein sollte. Sein argument es ginge ja vorher auch ist dämlich. Mit dieser Argumentation brauch man kein Haus mehr bauen, denn irhendwann geht ja doch wieder alles kaputt.
Würde ich auch sagen, aufgrund der unterschiedlichen Vorraussetzungen waren hier wohl unterschiedliche Qualitäten (Genauigkeiten) vorgeschrieben. "Geometrisch aufgemessen da kostenlos" Naja, die ganzen Unterlagen auf die man sich beziehen muss sind ja auch nicht gratis, außerdem Prüft das Amt ja die Unterlagen/Messung (da kann man es nun mal nicht einfach so machen weil's schneller geht) Das Jahr 1972 kommt daher da damals das Gesetz in Kraft getreten ist: "Vermessungs- und Katastergesetz NRW §28 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt am 1. August 1972 in Kraft" In Hessen gilt die Gebäudeeinmessungspflicht ab dem Baujahr 1962, da dort das erste Vermessungsgesetz in Kraft getreten ist.
Das bekomme ich aber auch bei der normalen Messing hin. Bisschen da messen und eintragen ins GIS. Da brauch ich keine offizielle, erneute Messung, nur um Gebühren rauszuquetschen
Mimimimimi. Eigentum verpflichtet. Ende aus. Wenn er gegen das geltende Recht eine nicht genehmigte Garage hat, und das Recht ein solches Prozedere vorschreibt, dann ist das so. Ein menschlicher Fehler, der ihm gut Geld gespart hätte, hat für eine falsche Vermessung geführt. Zumal der Sachbearbeiter ja keine Informationen über die Garage bis zur Ausmessung hatte und logischerweise davon ausgehen musste, dass die Garage noch vor 1972 gebaut wurde, ansonsten hätte sie ja schon angemeldet sein müssen. Deswegen sich so aufzuspielen ist eine Frechheit. Man sollte prüfen, ob der Hauseigentümer für die bisher nicht genehmigte Garage zusätzlich zur Kasse gebeten werden kann. Ich fürchte aber, es ist schon verjährt. Was passiert denn, wenn festgestellt wird, dass eine Garage gegen geltendes Recht nicht der Verwaltung bekannt ist? Sobald es festgestellt wird, wird ein Fall eröffnet und das Archiv muss durchsucht werden, um herauszufinden, ob es Angaben zum Bau gegeben hat. Dann muss der Fallbearbeiter prüfen, ob ein Verstoß vorliegt, den Eigentümer benachrichtigen und eine Vermessung organisieren. Nach der Vermessung müssen die Pläne sowohl digital alsauch auf Papier von einem Zeichner angepasst und aktualisiert werden. Dies ist ein immenser Verwaltungsakt, der eben kostenintensiv ist. Da vor 1972 eine Garage nicht angemeldet werden musste, können Bürger, die davor rechtmäßig ihre Garage gebaut haben, aber auch nicht zur Kasse gebeten werden. Anders natürlich, wenn jemand nicht im Einklang mit dem Recht nach 1972 die Garage gebaut hat.
Was ist jetzt daran der Irsinn? Die Garage wurde einmal mit zu geringer Messgenauigkeit vermessen, da man von den alten Regelungen ausgegangen ist, jetzt muss sie halt noch mal nach den neuen regeln exakt (oder besser) vermessen werden.
Das ändert aber nichts an der Größe der Garage. Wieso wären die Messdaten vor 1972 ok und danach nicht mehr? Genauigkeit hin oder her. Umgekehrt würde es mehr sinn ergeben. Wenn die Daten VOR 1972 wären, hätte man auf Grund genauerer Messung eine erneute Messung veranlassen können. Aber die Daten waren ja NACH 1972. Also stammen die Daten ja "theoretisch" schon nach den neuen Verordnungen. Die Stadt wollte nur Kapital aus der Sache schlagen, und hat sich dann diese aberwitzige Begründung aus den Fingern gesaugt!
Die Daten sind beide Aktuell, nur das Datum der Fertigstellung der Garage ist entscheidend. Zuvor war die Gemeinde zuständig alles korrekt zu vermessen, danach war jeder selbst dafür zuständig und da hier die Fertigstellung nach diesem Zeitpunkt war wäre es eine Benachteiligung für alle, die gezahlt haben, wenn man seine Garage kostenlos vermisst.
Das Gesetz wurde wohl 1972 eingeführt. Alles was vorher gebaut wurde unterliegt nicht dem Gesetz (Bestandsschutz). Soll es für solche Einzelfälle jetzt extra Regelungen geben? Der nächste kommt und sagt :" Mein Haus wurde 1973 gebaut, warum ich wenn nicht er?" Bei Stichtagsregelungen wird es immer Einzelfälle geben die gearscht sind. Er hat es auch nur mitgekommen, wenn sie bei ihm zweimal vermessen haben. Oder kannte er vorher die gesetzliche Regelung mit dem Stichtag 1972? Pech gehabt!
Willkommen in jedem zivilisierten Land, das Kataster führt. Was in Europa jedes Land ist (naja mit Ausnahme Griechenland, die es gerade erst aufbauen...).
Sicherlich hatte der gute Garagen-Eigentümer beim Amte nur vergessen "Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt; zu beantragen = th-cam.com/video/MJbn5BtAEoc/w-d-xo.html
Super wenn man seine Arbeit nicht richtig recherchiert. Extra-3 Team. Vielleicht vorher in die Gesetze und technischen Anweisungen reinschauen bevor man den Lauten macht 😉 Fairer weise muss man sagen das der Trupp nicht ein zweites Mal reinfahren hätte müssen. In der Regel wird das nicht eingesessene Gebäude an vorhanden Bestand drangehängt und dann kariert. Die 357€ sind an eine Gebührenordnung gebunden. Sind normale Preise, also was ist jetzt so verwerflich daran? Erst schwarz bauen und dann meckern wenn man der Einmessungspflicht nicht nachkommt. Sehr schlechte Show Extra 3, Schalter bitte auch mal euren Kopf an 😉
Das sehe ich auch so. Und eine weitere Frage ist: Warum macht man es nicht gleich richtig. Gott sei dank gibt es Bestandsaufmessungen in Niedersachsen nicht.
Geht um Genauigkeit. Ich bin mir sehr sicher, dass die Garage nicht ganz genau 7,00x3,50x2,50 Meter groß ist. Wenn die zweimal ausgemessen werden muss, hat wohl jemand einen Fehler gemacht, weil er nicht wusste, dass die Garage nach 72 erbaut wurde oder ähnliches.
Erwartest du Werte wie 7,06 x 3,54 x 2,51? Dann müßte die Garage aber anno dazumal bereits mit den krummen Werten gebaut worden sein, was eher unwahrscheinlich ist.
Ist es kein Stück. Das ist vielleicht ein Anbau, also müssen die Garagenmaße an das bestehende Haus angepasst werden. Auch gibt es immer kleinere Baufehler oder/und unvorhersehbare Abweichungen. Im Allgemeinen sind solche "Berichterstattungen" völliger Blödsinn. Ziel ist nicht Kritik und daraus folgende Verbesserung, sondern lediglich Zurschaustellung. Die gesamte Berichterstattung ist auch alles andere als objektiv oder allumfassend. Dem gemeinen Bürger gefällt das natürlich, weil ihm so ein Gefühl der Überlegenheit vermittelt wird.
Wenn die Garage nicht diese Maße hat, dann haben die amtlichen Vermesser beim ersten mal geschlampt, und die entstehenden Extrakosten kann man dann nicht dem Bürger aufbürden. Das Ding ist doch eher: Das Amt hat schon vorher geschlampt: die haben nicht rechtzeitig dran gedacht, dass sie bei Nach-72-Bauten einen Gebührenbescheid verschicken dürfen, und haben erstmal umsonst (=gratis) gemessen. Nun wollen sie aber doch noch Geld haben, obwohl sie die Werte schon vorliegen haben.
Weißt du ob die zweite Messung genauer wird? Oder anders: Weißt du ob die erste Messung genau war? Nein. Weißt du weshalb solche Messungen durchgeführt werden? Wahrscheinlich weißt du auch das nicht. Weißt du wie der Preis von knapp 400 Euro zustande kam? Nein. Kennst du die ganze Geschichte oder verfügst über annähernd genug Informationen, damit es vorstellbar ist, dass du die gesamte Geschichte kennst? Nein. Kennst du das zugrundeliegende Gesetz? Nein. Weißt du warum man 1972 entschieden hat, dass solche Messungen genauer zu sein haben? Nein Defakto hast du keinerlei Diskussionsgrundlage. Ich behaupte nicht zu wissen, was richtig und was falsch ist, weil auch mir viele dieser Informationen fehlen, aber ich weiß, dass dieser Bericht, in seiner hier vorliegenden Form nicht den journalistischen Grundansprüchen gerecht wird.
Auch das sind lediglich Mutmaßungen. Es kann genauso gut sein, dass der Hausherr falsche oder keine Angaben zum Baujahr der Garage gemacht hat. Das Team wurde rausgeschickt und sollte die Garage nach dem vor 72 geltenden Standart vermessen. Deshalb nur auf den Dezimeter genau. Dann ist irgendwie rausgekommen, dass die Garage nach 72 erbaut wurde und zack. Nochmal das Ganze. In jedem Fall ist es Sache eines Gerichts etwaige Gesetzesfragen zu klären. Das hier ist mediale Vorverurteilung und Populismus.
Es wäre zu empfehlen die Zuständigen Mitarbeiter auch zweimal zu vermessen. Einmal vor und einmal nach einer Hinrichtung mit einem Fallbeil. Kosten trägt das Amt!
All das, damit in irgendeiner Akte, die irgendwo in ein Archiv verschwindet und nie mehr wieder geöffnet wird, steht, wie gross diese Garage ist. Und dafür mussten sicherlich 10 Beamte mehrere Stunden investieren samt Anfahrt + Kosten für den Eigentümer.
Nope, hier wurde die Gebäudeeinmessung und die Vermessung miteinander verwechselt. Durch die Einmessung wird die Lage der Garage in der Örtlichkeit bestimmt und die Garage in der Liegenschaftskarte eingezeichnet. Mit der Vermessung (Bestimmung der Größe der Garage) hat die Einmessung nichts zu tun. Die Höhe der Kosten ist übrigens sehr gering im Vergleich zu den Kosten, die zusätzlich anfallen (Zusammenstellung von Vermessungsunterlagen, die Anfahrt, die Mitarbeiter, die die Einmessung ausführen, die Nachbearbeitung im Katasteramt, ...).
Ganz einfach, das erste messen war umsonst deshalb kostenlos. Da hat das Amt aber keine Kohle abzocken können, deshalb die zweite kostenpflichtige Version. Und dann die abzock Rechnung, zack. Jetzt ist es wieder richtig.
Einmessen im katasteramtlichen Sinne heißtnicht, die Größe der Garage zu vermessen, sondern die genaue Lage auf dem Grundstück. Trotzdem Schwachsinn, was die Behörde da tat!
Nein, Vermessungsingenieure, die im Auftrag des Staates messen, wie in dem Fall, dürfen bestimmte Rechte anderer verletzen solange es zur Durchführung ihrer Tätigkeit notwendig ist. Außerdem bekommt man in jedem Fall zwei Wochen vorher eine Benachrichtigung für solche Termine. Außerdem wird sowas eigentlich von außen gemacht, keine Ahnung was die da innen gemessen haben.
Auch wenn die Antwort schon relativ spät ist. Ich habe hier einen Auszug aus dem NVermG (Niedersächsisches Gesetz über das Amtliche Vermessungswesen. Das sieht in den anderen Bundesländern übrigens ähnlich aus) : Berechtigte haben die Aktualisierung des Nachweises der Liegenschaften, insbesondere die Erfassung und Eintragung der Gebäude, zu veranlassen, wenn er nicht mit den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Die Aktualisierung kann auf Kosten der Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten von Amts wegen veranlasst werden. (2) Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben zu dulden, dass 1. Personen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, das Grundstück betreten sowie auf dem Grundstück und an den baulichen Anlagen Punkte des Landesbezugssystems und Grenzpunkte kennzeichnen; das Betreten soll Betroffenen angekündigt werden, wenn das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist, 2. für Punkte des Landesbezugssystems Schutzflächen auf dem Grundstück festgelegt werden, die nicht überbaut, abgetragen oder sonst verändert werden dürfen, 3. die Beschaffenheit des Grundstücks zur Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz auch ohne ihre Mitwirkung erfasst wird. 2 Das Grundrecht nach Artikel 13 des Grundgesetzes wird eingeschränkt. Also brauchen wir keinen Durchsuchungsbeschluss.
Warum misst man eigentlich nicht grundsätzlich mit der nach 1972 vorgeschriebenen Genauigkeit? Die werden das ja vermutlich in beiden Fällen mit den gleichen Hilfsmitteln machen (vermutlich Lasermessgerät, ich kann mir nicht vorstellen, dass die da mit nem Zollstock langkrabbeln), also ist es auch kein höherer Aufwand...
Cyberhopser 42 Die Vermesser kommen da mit einem Tachymeter oder GPS Gerät:D durch diese Geräte kannst du auf 1-3 cm genau feststellen wo du dich auf dem Grundstück befindest :D Und so ein Gerät kann bis zu 50000 kosten:D zum Vergleich : Wenn du mit anderen Mitteln deinen Standort herausfinden willst sind die nur Meter genau und nicht cm genau :D die Längen werden mit einem Maßband gemessen:D
Niklas L. Mit was auch immer die gemessen haben, das werden sie beim ersten mal ja genauso benutzt haben, von daher hätte man auch gleich da die genauen Werte ermitteln können
Cyberhopser 42 Früher war es nicht möglich so genau wie heute zu messen :D die hatten nicht die selben Gerätschafften wie heute :D man kann früher und heute nicht mehr vergleichen, die Methoden haben sich geändert und sind um einiges genauer:D
Niklas L. Hast du den Beitrag überhaupt angeschaut? Die haben vor kurzem erst vermessen, dann festgestellt, dass die Garage nach 1972 erbaut wurde, und wollen jetzt nochmal genauer messen. Und die modernen Geräte gibt es garantiert nicht erst seit ein paar Wochen. Die werden 1972 keine Genauigkeit vorgeschrieben haben, die damals noch gar nicht erreichbar war
Cyberhopser 42 das GPS Gerät gibt es seit ein paar Jahren und früher war eine Abweichung von 20 cm gut :D ich will ja nur sagen das es einen Grund hat warum die Kosten so hoch sind :D mehr will ich gar nicht sagen :D
Da sieht man mal das extra Gesetzte erlassen werden um anderen Sinnlos das Geld aus der Tasche zu ziehen! Weshalb kommt man mit so einer sinnlosigkeit durch. Einen Beruf der Sinnlose Gesetzte anprangert und aussortiert das fehlt mir!!!
Naja, 7 Meter mal 3,50 mal 2,50 ist auf volle fünfhundert Millimeter gerundet und damit nun wirklich nicht besonders genau. Wenn man die Kosten genauso über'n Daumen auf Tausender rundet, kommt da natürlich 0€ raus. Die zweite Messung ergibt vermutlich schön krumme Zahlen wie 7122mm * 3480mm * 2658mm, passend zu den krummen Euros.
Da man die Daten für die Garage ja hat würde ich zu so einer Vermessungs Firma gehen und fragen ob die mir denn Papierkram ausfüllen und mitgeben. Es gibt doch nichts schöneres als unsere Bürokratie.
Das wäre schön wenn das Gehen würde. Aber es ist leider durch ein Gesetz und einen Erlass verboten. Ich arbeite in so einem Büro was solche Messungen ausführt. Glaube mir, wir wollen solche Sachen auch nicht haben weil sie viel Arbeit machen und wenig Geld bringen. Aber wir dürfen die Aufträge nicht ablehnen. 🤷
Einmessungswahnsinn hin oder her, aber man darf nicht vergessen das es sich bei der Garage um einen Schwarzbau handelt. Trotzdem für 1 Minute Messen 357 € sind schon happig. Das ergibt einen Stundenlohn von 21.420 €. Ich würde mich gerne als Garageneinmesser anstellen lassen🤣🤣🤣
Wie kommst du denn darauf? Die Einmessung ist durchaus eine wichtige Sache. Durch die Einmessung gelangen Gebäude in die amtlichen Karten, die dann für verschiedene andere Institutionen als Planungsgrundlage dienen, wie zum Beispiel der Müllabfuhr, der Feuerwehr, um schon auf der Anfahrt planen zu können, welche Rettungswege am Einsatzort zur Verfügung stehen und so weiter. Außerdem machen das übrigens nicht nur Beamte, sondern auch Beliehene des öffentlichen Rechts, so genannte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und nein, sie bestimmen nicht die Größe der Garage, sondern deren genaue Lage auf dem Grundstück. Hier im Video wurden die Einmessung (Lagebestimmung) mit der Vermessung (Größenbestimmung) verwechselt. Zum Teil werden zwar Gebäude auch aus Luftbildern abgegriffen, dies ist allerdings deutlich ungenauer als die Vermessung vor Ort.
Das ganze Video ist ein eigener Irrsinn, da schlecht recherchiert worden ist. Einmessung und Vermessung sind nämlich zwei unterschiedliche Sachen. Vermessung bedeutet die Bestimmung der Größe, Einmessung hingegen die Bestimmung der Lage in der Örtlichkeit. Hätte man gut recherchiert, wäre das Video gar nicht mehr lustig...
Kann man nur sagen, direkt zum Anwalt und bis zum jüngsten Gericht verklagen. Aber hey was soll's, irgendwo muss das Geld ja her kommen um es nicht für das eigene Volk auszugeben.
... dann ist die Frage, ob das einzumessende Gebäude bereits am 1.8.1972 (Zeitpunkt des In Krafttretens des VermKatG (Vermessungs- und Katastergesetz) NW und somit Zeitpunkt der Einführung der gesetzlichen Einmessungspflicht in NRW) bereits Bestand hatten, oder nicht. Aufgrund des Verbots auf Rückwirkung eines Gesetzes (also das Verbot, ein Gesetz auf Tatbestände von vor dessen In Kraft treten anzuwenden) hatten diejenigen "Glück", deren Gebäude bereits vor dem 1.8.1972 Bestand hatten.
Pflichtmessung für Garagen? Komisch, ich kenne 7 Leute die eine Garage selbst gebaut haben ohne irgendwelche Anmeldungen, Messungen etc. xD Darunter auch die von meinem Vater, die er selbst vergrößert hat.
Hätte er sich beim Bau der Garage über die geltenden Vorschriften informiert und sie gleich Gesetzeskonform einmessen lassen hätte er heute kein Problem. Der Reale Irrsinn ist hier, dass das als Irrsinn der Behörden bezeichnet wird, was einfach nur Dummheit des gezeigten Hausbesitzers ist.
Is klar. 7 m sind nach 1972 keine 7 m mehr ... mal ehrlich wenn ich auf der Arbeit sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einhalten würde würde die gleiche Arbeit nicht eine sondern mindestens 2 Wochen dauern und das bei nem Endpreis von 60 Euro pro Stunde für den Kunden.
asldigga06 Das ist sehr einfach. Das Kataster ist alt und jede Vermessung dokumentiert. Somit lässt sich gut einschätzen wann ein Gebäude gebaut oder eine Grundstücksgrenze geändert wurde. Aber wo Menschen arbeiten passieren nun leider auch Fehler.
Na klar wieso soll man den einfachen Leuten auf kosten des Staates (man bezahlt ja schließlich Steuern) das ausmessen lassen wenn man etwas findet um es Kostenpflichtig erscheinen zu lassen, also bezahlt man 2 mal für den Staat eine(für mich) Horrende Summe für 10 min Zeitaufwand??
Erstmal sind das keine 10min Aufwind, das wird hier etwas reißerisch dargestellt, im besten Fall haben die Vermesser 10 min Anfahrt das messen dauert in solchen Fällen i.d.R 1h, in einigen Fällen aber auch bis zu 2h. Dann beginnt die Büroarbeit vom Ingeieur, der die Daten für das Amt vorbereitet(ca. 2h) Dann noch Zeit für die Kontrolle im Amt, da kenne ich aber den Arbeitsaufwand nicht.
Bald darf man nicht mehr urinieren ohne eine Zulassung der Düse zu haben. Natürlich mit vorherigem Vermessen der Mündungsbeschaffenheit und der Streuwirkungs- und Lärmbelastung.
Ich merke immer häufiger, dass ich beim realen Irrsinn auf Seite der Behörde stehe. Neu errichtete Gebäude müssen nunmal auf Kosten des Bauherren eingemessen werden. Und wenn das bei der Errichtung der Garage unterblieben ist, muss es halt der aktuelle Eigentümer erledigen. Fertig. Bei Neubauten vor 1972 erledigt die Kommune das auf eigene Kosten, aber wahrscheinlich mit anderen Anforderungen im Detail, so dass die im Video genannte Messung nicht verwertbar ist.
ich wollt grade schreiben "Ja dann kommen die halt zwei mal wo is das problem is halt nervig aber is halt scheinbar irgendein gesetz, macht ja nix" und dann seh ich muss man dafür fast 400 öcken bezahlen was ist das denn
357€ für das Ausmessen der Garage? Wie hoch ist da der Stundenlohn?
DonLaki Anfahrtskosten... 😂😂
DonLaki Anfahrt plus Formulare ausfüllen nicht vergessen.
Die 87 Kaffeepausen sind damit einberechnet worden.
Vorheriges herraussuchen aller wichtiger Akten, Stundenlohn für 2 Leute für das Vermessen und Kartieren der Lage auf dem Flurstück, Anfahrtskosten, Bearbeitungsgebühr für Eintragen ins Grundbuch und Kataster sowie Teile der Löhne der Außendienstplaner und deren Vorgesetzte
Leider haben nur wenige diesen Wissensstand Raptor-Eins-Null. Die vollwertige Vermessung und Eintragung einer Garage ist immer ein Minusgeschäft für den Vermesser. Aber es ist natürlich einfacher zu meckern wenn man keine Ahnung hat, wie die Kostenordnung aufgebaut ist....
Gebäudeeinmessungspflicht... Ich freue mich auf das nächste Mal "Galgenmännchen" :)
Lange Wörter mit vielen Buchstaben sind schlechte Hangman-Wörter, man braucht zwar lange, kann aber auch schwer daneben raten, weil fast alle Buchstaben vorkommen. (:
Das wahrscheinlich schwierigste Hangman-Wort ist "Typ", da es eines der einzigen Wörter im Deutschen ist, die keine Vokale erhalten. Außerdem wer rät schon mal ein "y" oder ein "p"?
@@Verbindungsfehle wie deutsch kann man eigentlich sein😅
@@chloeprice7269 Ich bin aber Österreicher :P
@@Yubey934 Ich glaube es geht eher um das Vorurteil das Deutsche auch solch einfache Spiele die nur zum Zeitvertreib gedacht sind, erst genauestens durchdenken. Intelligenz kann so vielfältige Formen annehmen, dass man problemlos als intelligent gelten kann aber mit seinem Leben alleine ohne Unterstützung nicht klar kommen kann.
Da haut man nacheinander die vokale raus und hat _e_äu_eei__essu______i___
"Gebäudeeinmessungspflicht" ... Dank Beamtensprache kann man seinen Wortschatz selbst als Muttersprachler stetig erweitern! xD
Ist doch ein leicht verständlicher Begriff. Auch für Laien.
Leicht verständlich schon. Es ging auch mehr darum, das Wort vorher noch nie gehört zu haben ...
Neue Worte aus mehreren bestehenden Begriffen zusammenzubauen ist doch das geniale an der deutschen Sprache. ;-)
Juristendeutsch ist auch nicht besser. ;)
meriX, wir haben die "gebäudeeinmessungspflicht" hinter uns, zugegeben auch nicht kostenlos, doch dafür waren die vermesser blickig. wir könnten jetzt hintenraus massiv weiter bauen, denn lt. den vermessern stehen da schon gebäude. ein großteil ist aber dort derzeit nur überdacht.
Mhm was könnte nur der Grund für die erneute Messung sein?
Bürokratie oder doch das Geld oder beides? Ich glaube die Ämter haben irgendwie ein internes Spiel, wer dem Bürger am meisten auf den Sack geht bekommt den Hauptpreis.
Bürokratie.
Weil wäre es früher aufgefallen dass die Garage nach 1972 erbaut wurde, dann hätte der Eigentümer direkt den Betrag zahlen müssen. Ist halt erst nach der Messung aufgefallen und weil man dann ja nicht "Oh sie schulden uns aber noch über 300€" sagen kann, führt man die Messung noch mal ganz offiziell richtig durch.
So sind wir Deutschen, wir nehmen es halt sehr genau.
Es wäre Früher oder später eh aufgefallen weil, das Katasteramt Feldvergleiche macht. Sie vergleichen die Aktuelle Karte mit der Wirklichkeit. Das mit der doppelten Einmessung ist doof gelaufen. Wäre es den Katasteramt eher aufgefallen hätte er es eher bezahlen müssen. Das ist Fakt.
Das einzige was ich mir Vorstellen kann ist das irgendwelche Toleranzen oder Abstände zu irgendwas (vielleicht Nachbars Grundstück) anders sein könnten, nur dann ergibt eine neue Ausmessung irgendwie Sinn. Anderenfalls könnte man ja die bisher erfolgte Ausmessung in Rechnung stellen, da kennen ja die Behörden normalerweise nichts. Schließlich ist ja ausgemessen wurden, und das ließe sich in Rechnung stellen weil ja die Gesetzgebung so ist.
Vermutlich wird die Messung von einem ÖbVI durchgeführt.
EIn ÖbVI ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Das ist jemand, der quasi die Arbeit vom Amt übernimmt. Dadurch spart das Land Personalkosten und verschafft dem Ingenieur neben privaten Vermessungen auch noch öffentliche Aufträge. Es ist quasi eine WinWin Situation. Ob ich als Bürger jetzt dem Amt 400€ gebe oder einem kleinen lokalen Betrieb (wir waren insgesamt 6 Mann). Das Geld ist weg.
Ob das sinnig ist, überhaupt nochmal zu messen sei dahingestellt. Jeder Techniker könnte das mit einem Federstrich am Schreibtisch so ändern, dass es auch heute passt. Beim Amt sitzen meistens jedoch irgendwelche Theoretiker mit 0 Ahnung von der Praxis.
@ Erd Link
Und beim nächsten Feldvergleich in ihrer Flur, wird ihnen eine Abrissverfügung ausgestellt. Na das nenne ich mal gut iunvestiert.
Das ist Bürokratie wie es in Buche steht =D
Lord Cekrom bist auch überall oder? :D
Oder in Eiche?
Eventuell Birke?
Lord Cekrom *sie*
im Eiche
„Sie benötigen den Passierschein A38“
Für den müssen Sie aber erst das Anforderungsformular Z1971 nach § 1968 GEPFG beantragen, das Sie dazu befugt, den Ausfolgungsauftrag für den Passierschein A38 ausfüllen zu dürfen
Der Mann vermisst seitdem 357 €. Ich finde das unangemessen.
VERmessen = Ausmaße der Garage
EINmessen = Standort auf dem Grundstück
Also 2 verschiedene Dinge!
Ich glaube ja langsam dass das hier die zweite Seite von der Postillon ist...
Deses Garagentor sieht aus wie von 1950, also könnte man sich doch locker rausreden^^
Tobias Wittenmeier Wtf? Weisst du seit wann es erst Rolltore gibt? Am Arsch die Räuber 1950
Dies ist ein Schwingtor mit nur einer Zugfeder und kein Rolltor. Sowas wird schon Ewigkeiten nicht mehr verbaut. Seit den frühen 70ern sind bereits 2 Federn pro Seite vorgeschrieben damit dir das Tor nicht den Schädel einschlägt wenn mal eine bricht. Und was willst du nun damit sagen?
Tobias Wittenmeier Das mit dem rausreden klappt leider nicht so einfach. Schließlich gibt es unser Kataster, die Karten und die Vermessung schon seit Jahrhunderten.
Wenn die Akten, Karten etc nicht gerade im Weltkrieg vernichtet werden oder wie in Köln in eine Baugrube stürzen.... ;)
Und wenn es wirklich uneindeutig ist ob vor 72 oder nicht, dann im Zweifel für den Angeklagten... hust Eigentümer :)
Was aber auch nichts zu sagen hat, dem Amt ist es ja auch erst jetzt "aufgefallen"...
Deutschland du macht mich fertig
Und dein Deutsch gleich mit :D
Es war nur als Witz gemeint ^^
hat nur so gut gepasst
Du hasst Beamte, Ärzte, Apotheker und Politessen? Na ich hoffe mal, dass du niemals krank wirst, niemals einen Unfall hast, niemals ausgeraubt wirst und niemals ein Kind hast, das zur Schule muss.....sonst tun diese Leute ja noch was für dich.
Oh Vorsicht. Jetzt bewegen wir uns gerade von der argumentativen Diskussion hin zum Aluhut-Gespräch.
Natürlich gibt es Menschen, die in ihrem Beruf schlecht sind. Das war schon immer so und ist auch heute noch überall so. Und wird auch sicherlich so bleiben, eine Promotion macht nunmal noch keinen Arzt.
Nicht das erste Mal, dass die Dinge nicht redaktionell geprüft werden. Bedauerlich. Es geht hierbei nicht in die reinen Abmessungen der Garage, sondern um die Kartierung im Kataster, sprich die tatsächliche Darstellung im Lageplan. Dies ist, insbesondere bei einer Grenzbebauung wie hier, durchaus sinnvoll, auch um für möglicherweise nachfolgende Bebauungen im nachbarschaftlichen Bereich (34 BauGB) Grundlagen und Bezüge herstellen zu können
Also nichts was man nicht mit "Überflug" auf 1-2 cm erledigen könnte? Ja bei sowas ist der Deutsche Bürokratieweltmeister.
@Stefan Grossmann Laut statista gibt es in Deutschland knapp 19 Millionen Wohnhäuser. Jetzt stell dir mal vor es würden jedesmal um 2cm Ungenau gemessen, da hätten wir auf der Karte Fehler und Verschiebungen in Gesamtlänge von 370 km. Bei so etwas wie Vermessung schlampt man nicht.
@@12Wackelpudding Dann werden also auch tektonische Verschiebungen gemessen? Die Alpen werden jedes Jahr ein bisschen höher während sich das Land etwas zusammenschiebt.
@@PascalGienger jeps werden sie, sonst würden wir ja nicht Wissen das Alpen jedes jahr höher werden
@@12Wackelpudding Das ist natürlich absoluter Unsinn, weil die Gebäude nicht in einer Reihe stehen. Sie stehen auf einer Fläche. Das heißt die Anzahl der Häuser werden über das Quadrat verteilt. Damit sind wir bei 4358 Häusern in einer Reihe. Wir runden zu Ihren Gunsten auf 4500. Das macht dann 9000cm oder 90m. Gehen wir davon aus, dass Deutschland doppelt so lang wie breit ist verdoppeln wie die Länge großzügig auf 180m - auf einer Strecke von 800km.
Jetzt könnte man behaupten, damit wohnen immer noch 18 Menschen in Österreich die in Deutschland wohnen müssten. Da wir nun aber sehr genau wissen das dem nicht so ist, gibt es 3 Möglichkeiten. Der eine misst 2cm Zuviel und der andere 2cm zu wenig. Oder der Bauer daneben hat ein 4cm schmaleres Feld. Oder der Messfehler existiert nur auf dem eigenen Grundstück und niemand ist betroffen - was wohl in 99,99% der Fälle so ist. Damit hätten 190.000 Hausbesitzer über die eigene Grenze gebaut. Das klingt schon recht viel.
Es gibt eben den Unterschied, dass ein Ausmessen der Garage nicht gleich dem Vermessen der Garage gleich kommt... beim Ausmessen kenne ich die Abmessungen der Garage, beim Vermessen deren Standort.... da kann man sich aufregen wie man möchte👨🔧
Ja gut, vor 1972 war egal wo die stehen. Da hatten die Menschen noch verstand. Die wussten, das ist egal so lang es auf dem Grundstück ist.
Ich hab noch gelernt - Der Maurer bleibt auf dem Grundstück, der Dachdecker auf dem Dach und der Glaser im Loch. Das ist genau genug.
@@Sqwan2 macht es aber nicht egal wenn in der Zukunft ein Bauantrag geprüft werden müssten beim Nachbarn, und da ist dann einfacher wenn der bauherr dies machtweshalb das 72 wohl geändert wurde ;) Da über solche sachen gibt es regelmäßig streit
Meine Fresse. Das is doch klar. Die Dimensionen der Garage alleine sagen ja nichts aus. Die Eckpunkte sind interessant. Also, die regen sich schon über einiges auf, was ganz normal is
Also die Gebäudeeinmessung dient dazu, die genaue Lage eines Gebäudes auf dem Grundstück bzw zu den Grundstücksgrenzen auszumessen und dieses Gebäude dann auch ins Grundstückskataster einzutragen. Es wird also nicht nur die Größe des Gebäudes gemessen.
Solche Beiträge kommen zustande, wenn man als staatlich alimentierter Propagandist keine Ahnung von der Materie hat.
Ahso, bei Gebäuden vor 1972 muss man aber nicht wissen wo die stehen?
@@Sqwan2Natürlich muss man auch wissen, wo Gebäude stehen, die vor 1972 gebaut worden sind und diese stehen tatsächlich auch in den Liegenschaftskarten. Sie wurden dann nur von Amts wegen erfasst. Die Jahreszahl 1972 kommt daher, dass die Gebäudeeinmessungspflicht in NRW erst 1972 gesetzlich eingeführt worden ist.
@@corni9299 und wie machen die das? Mein Gebäude ist älter als 1972 und hier war niemand zum einmessen.
@@Sqwan2 Teilweise wird die Lage nicht einmessungspflichtiger Gebäude aus Luftbildern, die im Rahmen der Befliegung gemacht werden, erfasst, s.d. eine Einmessung vor Ort nicht mehr erforderlich ist.
Als ausgelernter Vermessungstechniker muss ich hier mit Fachwissen fachsimpeln:
Wenn ein Gebäude nach einer Gesetzesänderung fertiggestellt wurde (hier 1972), in welcher eine (zB) Dezimetergenauigkeit auf eine bessere Zentimetergenauigkeit (in RLP 1,5cm bzw. 3cm Genauigkeit) festgelegt wurde, dann ist diese Aufmessung natürlich mit Kosten (die jeder andere Mensch auch tragen muss, nicht nur der Herr in diesem Video) verbunden. Die erste Aufmessung wird hier nicht spezifisch als Gebäudeeinmessung deklariert, weshalb es auch einfach eine Bestandsaufmessung zu Gunsten des Herren gewesen sein könnte, um zu schauen ob diese Garage schon eingetragen ist (deshalb kostenlos, das ist aber kein Standart), falls dies der Fall gewesen wäre hätte eine weitere Bearbeitung keinen Sinn ergeben. Da jetzt die Garage nicht im Kataster vorhanden war, muss diese laut geltendem Landesrecht eingesessen werden, um die Richtigkeit der Karte (und somit auch des Grundbuches - der Sicherung des Eigentums -, der Kaufpreissammlung - Grundlage der Berechnung des Bodenrichtwertes und alles was damit zusammenhängt -, der richtigen Besteuerung und vielen mehr) zu gewährleisten.
Es mag zwar für Ungeübte ein Irrsinn sein, aber wenn man sich nur etwas mit dem Thema befasst erkennt Mann schnell den Sinn hinter der Gebäudeeinmessungspflicht.
Beim anrufen eines Planungsbüros, beim einholen der Baugenehmigung, spätestens aber beim abstecken der Garage wird man über diese Einmessungspflicht belehrt; außer man hat dies auf eigene Faust unternommen und sich keine Spezialisten in den entsprechenden Feldern eingestellt - dann muss man sich aber ordentlich informieren, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn keine der oben genannten Instanzen diese Informationen weitergegeben hat, dann würde ich mich mit den Kosten an diese wenden.
Falls ihr mal wieder über so das Thema Vermessung berichtet, dann könnt ihr euch gerne bei mir melden und ich kann es auch dem Herren persönlich erklären, da das auch zum Job gehört.
Also da sich hier so einige über die Behördenwillkür und über den Preis beschweren: Ihr wisst nicht was so eine noch so kleine Gebäudeeinmessung für ein Aufwand ist.
1: Die Vorbereitung durch den Innendienst im Büro.
2: Die Personalkosten für den Innen Sowie Außendienst.
3: Die Eintagung in das Liegenschaftskataster mit ca. 120€.
4: Das "Vermessungsgerät" kostet neu mal gut und gerne 50.000€
5: Das was der Außendienst gemessen hat muss nachbereitet werden und in die Karte eingetragen werden.
6: Sprit/Anfahrtskosten
7:Es geht hier auch nicht um 4 Einfache Maße sondern um hochpräzise Vermessung in Bereich um ca. 1-2 cm.
Also sind die Einmessungskosten schon Gerechtfertigt. Es dauert nicht nur "eben" 45 Minuten und dann sind sie wieder weg. Da hängen Stunden Arbeit im Büro dran die der Bürger gar nicht mitbekommt. Also ERST informieren dann meckern.
Danke
Niels 2201 Im Bereich von 1-2 cm?
Das schafft sogar mein Opa genauer auszumessen.
Und das mit nem Zollstock
j ! Es geht um die Genauigkeit in der Lage :D mit einem GPS Gerät liegt die Genauigkeit wo du dich befindest zwischen 1 und 3 cm :D wenn du mit nem Handy deinen genauen Standort nachschauen würdest wäre der vielleicht 15m genau:D das ist schon ein großer Unterschied
Ja das war etwas ungünstig formuliert. 😂😂 Ich meinte Tatsächlich die Lage.
@@user-wr2ny8jg7u Und wo auf dem Grundstück steht die Garage? Wie misst dein Opa das? Darauf beziehen sich die 1-2cm, nicht wie es in sich passt
und alle diese Punkte erledigen die Damen und Herren in ihrer Freizeit, damit sie dafuer extra Verguetet werden muessen, oder waehrend der Arbeitszeit, fuer dass sie ihr Gehalt bekommen? Vermessungswesen gehoert zu den Staedtlichen oder Kommunalen Diensten? Werden die nicht sowieso schon durch Steuern und andere Abgaben finanziert? Ich werde auch Beamter, wo ich ein Grundgehalt bekomme dafuer, auf dem Arsch zu sitzen und wenn ich dann mal meinen Job machen soll, schick ich dem Vasallen bzw Buerger eine Rechnung :D
1972 ist nunmal dieses gesetz in kraft getreten und seit dem muss jeder, der neue gebäude errichtet diese einmessen lassen. Ist doch nicht so ungewöhnlich.
Dass die garage x meter lang und breit ist, ist ja auch nicht schwer zu messen. Wichtig ist wo genau sie auf dem grundstück steht. In grenznähe oder sogar darüber hinaus. Das festzustellen ist aufwendiger und daher teurer.
Und zu guter letzt interessiert das katasteramt die höhe überhaupt nicht und ich bin mir ziemlich sicher dass die Mitarbeiter diese auch nicht gemessen haben. Und falls doch geht es auch hier nicht um die 2,50 bauwerkshöhe die jeder grundschüler mit nem zollstock messen könnte sondern um amtliche nn höhen und da wird der spaß schon wieder aufwendig. Hoffe ich konnte ein wenig licht ins dunkel bringen :)
Ich kann Ihnen nur zustimmen. In diesem Video haben mal wieder Leute ihre Meinung geäußert die von der Thematik gar keine Ahnung haben.
Meinste die kriegen überhaupt was von mit wenn man eine neue Garage baut?
Da ich selber aus dem Business komm kann ich dir sagen, dass der Bürger eigentlich verpflichtet ist so was zu melden. Da das aber die wenigsten machen wird da viel über Luftbilder erkundet.
@@elementx8046 Da geh mal zu einem vereidigten Vermesser und lass Dir mal das entsprechende Kartenmaterial zeigen. Amtliche Karten werden regelmäßig mit Satellitenbildern abgeglichen, auch wenn Du mitten im Wald wohnst und ein 10 m hoher Zaun drum ist.
@@MrJoe-cq9rg Kann ich bestätigen. Hab ich selbst schon gesehen. Die sagen einem genau, was dort steht und was davon ordentlich eingemessen ist. Auf Wunsch kann man auch erfahren wie hoch der Wasserstand im eigenen Pool ist.
Der Beitrag lässt so viel an Informationen weg, wenn man sich nicht auskennt muss man es einfach für Abzocke halten.
1. Es gibt eine Einmessungspflicht.
2. In jeder Baugenehmigung die erteilt wird, wird der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Gebäude eingemessen werden müssen.
3. Mit dem Gesetz 72 besteht die Pflicht, davor nicht. Daher ist ein zuvor errichtetes Gebäude für den Eigentùmer kostenlos einzumessen. Nach 72 ist es kostenpflichtig.
Und wer meint es käme nicht auf zentimetergenaue Vermessung seiner Grundstücksgrenzen an hat gute und nette Nachbarn.
Ich bin selbst Vermesser und hab Leute sich gegenseitig an die Gurgel gehen sehen, weil die Garage oder ein Zaun 10 cm auf dem Nachbargrundstück stand.
Das Liegenschaftskataster sichert mit seinen Daten das Eigentum! Es beantwortet die Frage: Wo liegt denn mein Grundstück?
Die Liegenschaften, also Grenzen und Gebäude müssen Gerichtsfest sein. Die zweite Vermessung musste eventuell allein wegen des richtigen und beklagten Verwaltungsakt veranlasst werden. Denn wir leben in einem Rechtsstaat und wenn etwas nicht ordnungsgemäß läuft findet irgendein Anwalt einen Angriffspunkt.
Bei den hohen Quadratmeterpreisen will es jeder genau haben oder wollen Sie etwa zu viel für ein Grundstück zahlen?
Ein Beispiel. Günstige 500 €/qm, ein 20m langes Grundstück und eine 10cm parallel verschobene Grenze sind bereits 2qm und damit 1000€ zu viel oder zu wenig bezahlt.
Auf der Zeil in Frankfurt sind es 40000€/qm...
Klar für den Eigentümer wirkt es wie abzocke, wenn er nach 40 Jahren die erst heute erfolgte Einmessung bezahlen muss, aber Fakt ist.
Der Eigentümer hat sich nicht an das Gesetz gehalten in dem er keinen Vermesser beauftragt hat und nein es gibt keine Bußgelder für solch ein Versäumnis. Die Ämter machen Ortsvergleiche um zu prüfen was eingemessen ist und was nicht und es kann immer mal etwas nicht einsehbar sein oder übersehen werden.
Artikel 14 GG sagt es doch schön.
Eigentum verpflichtet.
Des Weiteren sind die Daten wichtig für Polizei, Feuerwehr und Co.
Was meinen Sie woher hat Googlemaps die Daten fùr die Karte?
Aber vielleicht gehört die Einmessungspflicht bald Bundesweit zum alten Eisen. Thüringen hat sie bereits abgeschafft. Es werden nun die Gebäude über Luftbilder mit 20cm Bodenauflösung in die Karte gebracht. Und dort wo es an den Grenzen knallt wird sowieso eine Vermessung von seitens der Grundstückseigentümer beauftragt und durchgeführt um die Nachbaeschaftsstreitigkeiten zu lösen.
Und wer meint 400 Euro für eine Vermessung wäre viel...
Anfahrt Grenzuntersuchung Vermessung Berechnungen Zeichnung Qualifizierung beanspruchen Zeit und Ressourcen. Des Weiteren kostet die vom Rohbauwert abhängige Gebäudeeinmessung genauso viel ob sie 30min oder 2 Tage dauert. Je nachdem wie schlecht und alt das Kataster vor Ort ist und erst noch an die heutigen Standards angehoben werden muss wird das nicht dem Eigentümer aufgehalst sondern natürlich über uns Steuerzahler finanziert.
dass die Daten erhoben werden müssen ist die eine Sache, aber man darf trotzdem der Meinung sein, dass der Auftraggeber (Amt) sowas selbst zu zahlen hat. Der Eigentümer hat beide Messungen nicht bestellt und dass die erste Messung den Herrschaften dann doch nicht gepasst hat ist auch nicht sein Problem. Schau mal was zB für sechsstellige Beträge für Parkbänke und Blumenbeete rausgeworfen werden, da könnte man theoretisch auch so vergleichsweise billige Messungen mit in den Haushalt einplanen.
@@blubbness an Blumenbeeten beteilige ich mich lieber mit Steuern als an seiner Garage.
Danke für den qualifizierten Kommentar!
Vorschlag: Die Garage hat hinten eine Tür. Was passiert denn wenn der Besitzer behauptet das wäre nur ein Überdachter Durchgang?
Wenn man das hier so liest, könnte man meinen die Leute wissen gar nicht was da hintendran steckt.
Es geht nicht darum dass es ein Amt gibt, welches einfach nur wissen will wie lang und breit euer Gebäude ist und dann einen utopischen Stundenlohn erhebt, wie man hier liest. Den Punkt, dass die Daten wo genau ein Gebäude steht für Google Maps und Navigationsgeräte wichtig sind, lass ich jetzt mal außen vor, das benutzt ihr ja wahrscheinlich alle gar nicht. Aber viel wichtiger: wer garantiert euch euer Eigentum an eurem Haus und Grundstück? Das ist im Grundbuch vermerkt, die entsprechenden Daten und vor allem den Kartennachweis bringt das Katasteramt! Im Grundbuch selbst stehen nur Zahlen als Bezeichnungen, erst im Liegenschaftskataster wird ersichtlich wo sich euer Eigentum befindet! Auch wo eure Grenze entlang läuft, also was euch und was eurem Nachbar gehört, nicht ganz unwichtig, oder? Das ist bis auf wenige cm genau, wenn ihr genau Angaben beim Katasteramt verlangt, kommen die auch nicht mit "zwischen 3 und 18 Metern. Ungefähr.".
Die Sache mit der Garage ist dumm gelaufen, weil die Beamten sich hätten vorher bzgl. Baujahr informieren sollen. Aber, dass Einmessungen von Gebäuden die vor 1972 gebaut wurden, kostenfrei eingemessen werden, ist reines entgegenkommen weil das Verständnis der Leute, wie ich hier merke, einfach nicht da ist. In der Regel kostet sowas Geld! Die Einmessung selbst ist nur ein kleiner Bruchteil, im Innendienst geht das durch weit mehr Hände bis euer Gebäude in der Liegenschaftskarte drin ist.
Ich will hier auch nicht die Bürokratie an sich verteidigen, da läuft teilweise in der Tat was schief.
Ich möchte nur die Thematik erklären, weil das hier anscheinend 95% der Leute nicht bewusst ist, was das genau soll..
Das ist hier das Internet, die Leute mit der wenigsten Ahnung haben die lauteste Meinung✌️
Marc Müller
Ja das ist man ja gewohnt ^^
Die Kommentare hier zeugen von Unwissenheit, wegen fehlender Fachkompetenz aber auch zu weniger Informationen im Video. Da kann man keinen Vorwurf machen. Aber wenn man Ahnung von der Materie hat, wirken diese Kommentare sowas von komplett hirnrissig ^^
Ich glaube kaum, dass jemand auf die Idee käme, die Garage auf meinem Grundstück gehört dem Nachbarn. Oder er hätte irgendwann mal einen Meter an meine Garage dran gebaut und der Meter gehöre ihm. Solange die Garage komplett auf dem Grundstück steht, is es was die Besitzklärung angeht ja wohl scheiss egal, ob die 4 Meter oder 7,5 Meter lang ist.
TheTerrorHamster
So gesehen hast du recht, aber nur was die Frage des Eigentums betrifft. Garagen werden da generell lockerer behandelt, aber gerade bei Wohnhäusern müssen oftmals z.B. Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Gerade auch in enger bebauten Wohngebieten ist die Eigentumssituation dann nicht klar.
Und vor allem in Stadtgebieten zu sagen, dass es keinen Unterschied macht ob 4 oder 7,5 m, ist fatal. Das sind 3,5 m, da erkennt man ja sogar mit bloßem Auge (verschobene Proportionen etc), dass da irgendwas mit dem Bestand auf dem Grundstück nicht stimmen kann. Der Anspruch ist mittlerweile wenige cm! Und das soll in der Zukunft auch angepasst werden, so z.B. auch Gebäude die vor 50 Jahren mit veralteten (ungenaueren, aber für damalige Verhältnisse erstaunlich guten) Messmethoden durchgeführt wurden.
Die Liegenschaftskarte zeigt den realen, genauen Bestand an Gebäuden und nicht "irgendwo dort drüben steht ne Garage".
so. dann sag ich auch mal was dazu.
Bin Vermessungstechniker aufm Landratsamt in Württemberg. Die Einmessungspflicht macht durchaus Sinn, da Polizei, Feuerwehr nicht die einzigen sind, die wissen sollten, wo ein Gebäude steht. Da können alle möglichen Ämter und auch Bürger (in anderem Umfang) drauf zugreifen. Kataster und Grundbuch bilden auch Rechtssicherheit für die Bürger.
Das Gesetz kam eben 1972. Grundsätzlich sind alle Gebäude einzumessen (son Kleinkram wie Gartenhäusschen und Lager/Schuppen je nach Baukosten nicht immer) . + Wohnhäuser und Carports/Garagen (egal wie teuer).
Theorie:
normalerweise lässt sich die Garage einfach anhängen an das Gebäude (3 Spannmaße).
vielleicht ist dem Menschen dann aber aufgefallen, dass die Lücke dochein wenig zu groß ist und hat das Ganze eben nochmal machen müssen. dann, weil nicht mehr ans Gebäude anzuhängen mit 2-4 GPS-Punkten und Spannmaße. Oder mit Tachymeter. Dauert etwa 30min -1h (beim Tachy).
Die Gebühren sind nach Baukosten gestaffelt. In Bawü bis 20.000€ 200,20€, bis 100.000€ 400,40€, ...
Das Amt arbeitet aber bei weitem nicht kostendeckend. Liegt an Papierkram, komplizierte Grenzfeststellungen, die dasselbe kosten müssen wie eine einfachere, ...
Wären die Gebühren nicht da, würden sich für jeden Bürger die Steuern erhöhen. nicht nur für den Erbauer der Garage 200€.
normalerweise werden immer nur die neuen Gebäude aufgenommen, wenn wem aber auffällt, das hier etwas neues steht (nicht im System, man schaut ja auch nicht jeden Tag auf ein Luftbild ner Siedlung aus den 70ern und kontrolliert das)
aber dann kann sowas durchaus vorkommen...
vor 30 Jahren wurden nicht bei jeder Garage ne Baugenehmigung ans Vermessungsamt geschickt, oder ähnlich.
Ist ja recht so das alles seine Richtigkeit haben soll,aber wenn man das erste mal kommt zum ausmessen und man macht es gratis und kommt dann ein zweites mal ausmessen das kostenpflichtig ist,wenn man beim ersten mal nicht richtig ausmessen kann da liegt doch der Fehler beim Amt.warum muss dann nicht der zahlen der den Fehler gemacht hat???wenn ich z.b als Handwerker ein Fenster schief einbaue und stelle eine 2 Rechnung zum nacharbeiten meines Fehlers da Lande ich vor Gericht.warum gibt es da keine Gerechtigkeit?fehler passieren das ist klar aber andere dafür haften lassen empfinde ich als unrecht in unseren"rechtsstaat"
@@stefanhoffmann8119 völlig egal ob der ne halbe Stunde am arbeiten ist oder 4h. Ob der einmal kommt oder 3mal. Die Einmessung Gebühren sind nach den Baukosten geregelt. Das kostet den Eigentümer immer gleich viel.
Wachtberg bei Köln, so eine Frechheit das ist bei Bonn 😂
Ein wenig mehr Recherche hätte man eigendlich von einem öffentlich rechtlichen Sender erwarten können . Ein paar Bandmaße reichten zur offiziellen einmessung heutzutage nun mal nicht mehr aus . Da benötigt man schon koordinaten . Die Garage steht auch noch nah an der Grenze , könnte also auch drüber gebaut sein . Kann wieder bei Nachbarschaftsstreit wichtig sein . Nur die Gebühr könnte man bemängeln . Da sind andere Kommunen toleranter und erlassen diese bei älteren Gebäuden. Ansonsten sind alle Komunen vom Innenministerium her dazu verpflichtet alle Gebäude einzumessen und korrekt in die kartasterkarte einzupflegen . Geldgeil ist Quatsch da das vermessen und einpflegen mehr kostet als die Gebühr her gibt .
Also bitte mehr recherchieren bitte
Das ist und bleibt ein Satierebeitrag.
wenn man sich informieren würde, dann wüsste man, dass es nicht nur um die Maße des Gebäudes geht, sondern Hauptsache um die Lage, dafür braucht man schon viel Zeit für die Vorbereitung, da man alle Lagebezogenen Daten erheben muss, sich einarbeitet und dann findet erst die Messung mit vielen Kontrollen und Prüfungen statt, dann müssen die ganzen Daten bearbeitet werden und das alles nach Vorschrift bis es dann beim Amt abgegeben wird, wo es nochmal geprüft wird
Das macht keinen Sinn. Lage? Einarbeiten? Klingt wie ein Haufen Ausreden.
Walla nimm die Höhe, Länge und Breite der Garage und makier das im Plan. Fertig. Und dann auch noch auf Kosten der Inhaber, was eine Frechheit.
Hallo,
Auch bei uns kam das Katasteramt nach 40jahren zu einmessen der doppel Garage. Die Rechnung wird noch kommen aber das wird auch der ähnliche Betrag werden .
Diese Einmessungspflicht wird auch bei Verkauf weitergegeben...
Die ist logischer Weise an das Grundstück gebunden.
Liebe Redaktion,
vielleicht sollte man erst einmal nachdenken und sich informieren, weshalb es eine Gebäudeeinmessungspflicht gibt, bevor man einen solchen Artikel heraushaut.
Das Schlimme an diesem Beitrag ist, dass Rechtssicherheit adabsurdum geführt wird nur um die Gallery mit vermeintlichen Absurditäten zu füllen.
Wem diese Rechtssicherheit nichts Wert ist, darf sich herzlich eingeladen fühlen, sich auf die Suche nach einem anderem Ort auf dieser Welt zu machen, in dem Wilkür und Anarchie noch gelebt werden darf und den Bürger in seiner Freiheit nicht so einengt!
Das Problem ist nicht die Einmessungspflicht, sondern dass die zweite Messung, für die der Anwohner nichts kann, ihn über 300 Tacken kostet, während dem Kataster auch mal früher hätte auffallen können, dass sie da evtl prüfen müssen von wann das Tor genau ist - genau genommen vor der ersten Messung.
Hier wird nur ad absurdum geführt was es auch verdient, wer damit nicht klar kommt kann sich gerne in eim Land verziehen, in dem Satire nicht erlaubt ist.
Hab gehört, Nordkorea hat überhaupt keine Coronafälle und soll ein schönes Land sein.
Augescheinlich scheint es sich um eine fertiggarage zu handeln, wenn dem so ist sollten die Herstellerunterlagen ausreichend sein. Allerdings schätze ich, es geht nicht nur um die Garage selbst, sondern auch die Lage auf dem Grundstück. Ich finde die Themenrecherche nicht ausreichend genug.
Das Problem war ja nicht das sie nicht nicht vermessen wurde.
Sondern die Stadt hat gesagt
"Über diese Garage wissen wa nix, also messen" ohne Geld
Beim überprüfen der Daten ham se festgestellt
"Nach 1972, also muss nochmal vermessen. Die bereits erhobenen Daten reichen nicht aus" dieses Mal mit Geld obwohl 2 Wochen vorher schon mal jmd vom Amt da war
Der Beitrag ist sehr, ich sag mal unausgewogen. Immerhin wäre es ja die Pflicht des Herrn gewesen beim Bau einer großen Garage die gesetzliche Einmessung durchführen zu lassen. Die erste Messung wurde aufgrund der Falschannahme des Baujahres wahrscheinlich nur geometrisch richtig ohne genaueren Lagebezug ermittelt,da kostenlos. Ganz einfach, damit die Garage erfasst ist. Aufgrund der Tatsachen muss dann eben neu im aufwendigen, aber auch richtigem Lagebezug gemessen werden. Die Gebäudeeinmessungspflicht ist eben keine freiwillige Leistung. Kfz steuer muss man auch bezahlen, auch wenn ich behaupten würde das musste ich früher nie. Alles andere wäre ungerecht. Die Gebühr ist festgeschrieben und richtet sich nach dem Wert des Gebäudes, das ist für alle gleich teuer egal wie oft die antanzen und nachmessen....so what. Ich versteh das Problem nicht. 1972 ist eben festgelegt worden, das überrascht natürlich 40 Jahre später. Über den Sinn des Jahres kann man sicherlich streiten, wobei das wohl nicht das Problem des Herren sein sollte. Sein argument es ginge ja vorher auch ist dämlich. Mit dieser Argumentation brauch man kein Haus mehr bauen, denn irhendwann geht ja doch wieder alles kaputt.
Würde ich auch sagen, aufgrund der unterschiedlichen Vorraussetzungen waren hier wohl unterschiedliche Qualitäten (Genauigkeiten) vorgeschrieben.
"Geometrisch aufgemessen da kostenlos" Naja, die ganzen Unterlagen auf die man sich beziehen muss sind ja auch nicht gratis, außerdem Prüft das Amt ja die Unterlagen/Messung (da kann man es nun mal nicht einfach so machen weil's schneller geht)
Das Jahr 1972 kommt daher da damals das Gesetz in Kraft getreten ist:
"Vermessungs- und Katastergesetz NRW
§28 Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt am 1. August 1972 in Kraft"
In Hessen gilt die Gebäudeeinmessungspflicht ab dem Baujahr 1962, da dort das erste Vermessungsgesetz in Kraft getreten ist.
Wo ist das Problem? Einmeißeln bedeutet die richtige Position auf der Flurkarte zu finden
Wenn man ganz genau misst, ist er vielleicht plötzlich weg. Und die Brandschutzanlage trotzdem ausreichend.
Unqualifizierte Beitrag. Eine Einmessung des Gebäudes vermisst nicht nur die Größe, sondern auch die genaue örtliche Lage des Gebäudes.
Das bekomme ich aber auch bei der normalen Messing hin. Bisschen da messen und eintragen ins GIS. Da brauch ich keine offizielle, erneute Messung, nur um Gebühren rauszuquetschen
Bei mir im Dorf xD
Aber Wachtberg ist nicht wirklich bei Köln. Köln ist 50 KM weg, bis dahin bist du gefühlt fast durch 1/3 NRW länge gefahren.
AUSMESSEN!!!!!
Mimimimimi. Eigentum verpflichtet. Ende aus. Wenn er gegen das geltende Recht eine nicht genehmigte Garage hat, und das Recht ein solches Prozedere vorschreibt, dann ist das so. Ein menschlicher Fehler, der ihm gut Geld gespart hätte, hat für eine falsche Vermessung geführt. Zumal der Sachbearbeiter ja keine Informationen über die Garage bis zur Ausmessung hatte und logischerweise davon ausgehen musste, dass die Garage noch vor 1972 gebaut wurde, ansonsten hätte sie ja schon angemeldet sein müssen. Deswegen sich so aufzuspielen ist eine Frechheit. Man sollte prüfen, ob der Hauseigentümer für die bisher nicht genehmigte Garage zusätzlich zur Kasse gebeten werden kann. Ich fürchte aber, es ist schon verjährt.
Was passiert denn, wenn festgestellt wird, dass eine Garage gegen geltendes Recht nicht der Verwaltung bekannt ist?
Sobald es festgestellt wird, wird ein Fall eröffnet und das Archiv muss durchsucht werden, um herauszufinden, ob es Angaben zum Bau gegeben hat. Dann muss der Fallbearbeiter prüfen, ob ein Verstoß vorliegt, den Eigentümer benachrichtigen und eine Vermessung organisieren. Nach der Vermessung müssen die Pläne sowohl digital alsauch auf Papier von einem Zeichner angepasst und aktualisiert werden.
Dies ist ein immenser Verwaltungsakt, der eben kostenintensiv ist.
Da vor 1972 eine Garage nicht angemeldet werden musste, können Bürger, die davor rechtmäßig ihre Garage gebaut haben, aber auch nicht zur Kasse gebeten werden. Anders natürlich, wenn jemand nicht im Einklang mit dem Recht nach 1972 die Garage gebaut hat.
Was ist jetzt daran der Irsinn? Die Garage wurde einmal mit zu geringer Messgenauigkeit vermessen, da man von den alten Regelungen ausgegangen ist, jetzt muss sie halt noch mal nach den neuen regeln exakt (oder besser) vermessen werden.
Das ändert aber nichts an der Größe der Garage.
Wieso wären die Messdaten vor 1972 ok und danach nicht mehr?
Genauigkeit hin oder her.
Umgekehrt würde es mehr sinn ergeben.
Wenn die Daten VOR 1972 wären, hätte man auf Grund genauerer Messung eine erneute Messung veranlassen können.
Aber die Daten waren ja NACH 1972. Also stammen die Daten ja "theoretisch" schon nach den neuen Verordnungen.
Die Stadt wollte nur Kapital aus der Sache schlagen, und hat sich dann diese aberwitzige Begründung aus den Fingern gesaugt!
Die Daten sind beide Aktuell, nur das Datum der Fertigstellung der Garage ist entscheidend. Zuvor war die Gemeinde zuständig alles korrekt zu vermessen, danach war jeder selbst dafür zuständig und da hier die Fertigstellung nach diesem Zeitpunkt war wäre es eine Benachteiligung für alle, die gezahlt haben, wenn man seine Garage kostenlos vermisst.
Es geht um die Lage der Garage. Nicht allein um die Abmessungen. Die Höhe ist bei diesen Messungen fürs LiKa auch relativ unwichtig.
@@JeyBeeHH Es geht um die Lage!
@@ElGreco291 Mir wurde in Vermessungskunde was von Abstandsflächen erzählt. Ohne Höhe dürften die schwierig zu ermitteln sein.
Das Gesetz wurde wohl 1972 eingeführt. Alles was vorher gebaut wurde unterliegt nicht dem Gesetz (Bestandsschutz). Soll es für solche Einzelfälle jetzt extra Regelungen geben?
Der nächste kommt und sagt :" Mein Haus wurde 1973 gebaut, warum ich wenn nicht er?" Bei Stichtagsregelungen wird es immer Einzelfälle geben die gearscht sind. Er hat es auch nur mitgekommen, wenn sie bei ihm zweimal vermessen haben. Oder kannte er vorher die gesetzliche Regelung mit dem Stichtag 1972? Pech gehabt!
Willkommen in Deutschland. Da braucht man sich nicht wundern, dass uns "Genauigkeit" als Vorurteil nachgesagt wird.
Willkommen in jedem zivilisierten Land, das Kataster führt. Was in Europa jedes Land ist (naja mit Ausnahme Griechenland, die es gerade erst aufbauen...).
In Vienenburg beim Rathaus steht jetzt ein Buswartehäuschen mitten auf dem Gehweg, so dass man auf dem Fahrradweg ausweichen muss :-D
Vielleicht sollten die beim BER auch endlich ein zweites Mal messen
Sicherlich hatte der gute Garagen-Eigentümer beim Amte nur vergessen "Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt, zum Behuf der Vorlage beim zuständ‘gen Erteilungsamt; zu beantragen = th-cam.com/video/MJbn5BtAEoc/w-d-xo.html
Super wenn man seine Arbeit nicht richtig recherchiert. Extra-3 Team. Vielleicht vorher in die Gesetze und technischen Anweisungen reinschauen bevor man den Lauten macht 😉
Fairer weise muss man sagen das der Trupp nicht ein zweites Mal reinfahren hätte müssen. In der Regel wird das nicht eingesessene Gebäude an vorhanden Bestand drangehängt und dann kariert.
Die 357€ sind an eine Gebührenordnung gebunden. Sind normale Preise, also was ist jetzt so verwerflich daran?
Erst schwarz bauen und dann meckern wenn man der Einmessungspflicht nicht nachkommt.
Sehr schlechte Show Extra 3, Schalter bitte auch mal euren Kopf an 😉
Das sehe ich auch so. Und eine weitere Frage ist: Warum macht man es nicht gleich richtig. Gott sei dank gibt es Bestandsaufmessungen in Niedersachsen nicht.
Geht um Genauigkeit. Ich bin mir sehr sicher, dass die Garage nicht ganz genau 7,00x3,50x2,50 Meter groß ist. Wenn die zweimal ausgemessen werden muss, hat wohl jemand einen Fehler gemacht, weil er nicht wusste, dass die Garage nach 72 erbaut wurde oder ähnliches.
Erwartest du Werte wie 7,06 x 3,54 x 2,51? Dann müßte die Garage aber anno dazumal bereits mit den krummen Werten gebaut worden sein, was eher unwahrscheinlich ist.
Ist es kein Stück. Das ist vielleicht ein Anbau, also müssen die Garagenmaße an das bestehende Haus angepasst werden. Auch gibt es immer kleinere Baufehler oder/und unvorhersehbare Abweichungen.
Im Allgemeinen sind solche "Berichterstattungen" völliger Blödsinn. Ziel ist nicht Kritik und daraus folgende Verbesserung, sondern lediglich Zurschaustellung. Die gesamte Berichterstattung ist auch alles andere als objektiv oder allumfassend. Dem gemeinen Bürger gefällt das natürlich, weil ihm so ein Gefühl der Überlegenheit vermittelt wird.
Wenn die Garage nicht diese Maße hat, dann haben die amtlichen Vermesser beim ersten mal geschlampt, und die entstehenden Extrakosten kann man dann nicht dem Bürger aufbürden. Das Ding ist doch eher:
Das Amt hat schon vorher geschlampt: die haben nicht rechtzeitig dran gedacht, dass sie bei Nach-72-Bauten einen Gebührenbescheid verschicken dürfen, und haben erstmal umsonst (=gratis) gemessen. Nun wollen sie aber doch noch Geld haben, obwohl sie die Werte schon vorliegen haben.
Weißt du ob die zweite Messung genauer wird? Oder anders: Weißt du ob die erste Messung genau war? Nein.
Weißt du weshalb solche Messungen durchgeführt werden? Wahrscheinlich weißt du auch das nicht.
Weißt du wie der Preis von knapp 400 Euro zustande kam? Nein.
Kennst du die ganze Geschichte oder verfügst über annähernd genug Informationen, damit es vorstellbar ist, dass du die gesamte Geschichte kennst? Nein.
Kennst du das zugrundeliegende Gesetz? Nein.
Weißt du warum man 1972 entschieden hat, dass solche Messungen genauer zu sein haben? Nein
Defakto hast du keinerlei Diskussionsgrundlage. Ich behaupte nicht zu wissen, was richtig und was falsch ist, weil auch mir viele dieser Informationen fehlen, aber ich weiß, dass dieser Bericht, in seiner hier vorliegenden Form nicht den journalistischen Grundansprüchen gerecht wird.
Auch das sind lediglich Mutmaßungen. Es kann genauso gut sein, dass der Hausherr falsche oder keine Angaben zum Baujahr der Garage gemacht hat. Das Team wurde rausgeschickt und sollte die Garage nach dem vor 72 geltenden Standart vermessen. Deshalb nur auf den Dezimeter genau. Dann ist irgendwie rausgekommen, dass die Garage nach 72 erbaut wurde und zack. Nochmal das Ganze.
In jedem Fall ist es Sache eines Gerichts etwaige Gesetzesfragen zu klären. Das hier ist mediale Vorverurteilung und Populismus.
Geht den Sesselfurzern da eigentlich einer bei ab, wenn sie solche hirnloses Entscheidungen treffen???
Ist doch richtig so. Alle Nachbarn haben dafür geblecht, warum sollte er außen vor bleiben? Das wäre schlichtweg unfair, daran ist also nichts falsch!
Es wäre zu empfehlen die Zuständigen Mitarbeiter auch zweimal zu vermessen. Einmal vor und einmal nach einer Hinrichtung mit einem Fallbeil. Kosten trägt das Amt!
All das, damit in irgendeiner Akte, die irgendwo in ein Archiv verschwindet und nie mehr wieder geöffnet wird, steht, wie gross diese Garage ist. Und dafür mussten sicherlich 10 Beamte mehrere Stunden investieren samt Anfahrt + Kosten für den Eigentümer.
Nope, hier wurde die Gebäudeeinmessung und die Vermessung miteinander verwechselt. Durch die Einmessung wird die Lage der Garage in der Örtlichkeit bestimmt und die Garage in der Liegenschaftskarte eingezeichnet. Mit der Vermessung (Bestimmung der Größe der Garage) hat die Einmessung nichts zu tun. Die Höhe der Kosten ist übrigens sehr gering im Vergleich zu den Kosten, die zusätzlich anfallen (Zusammenstellung von Vermessungsunterlagen, die Anfahrt, die Mitarbeiter, die die Einmessung ausführen, die Nachbearbeitung im Katasteramt, ...).
Ganz einfach, das erste messen war umsonst deshalb kostenlos.
Da hat das Amt aber keine Kohle abzocken können, deshalb die zweite kostenpflichtige Version.
Und dann die abzock Rechnung, zack. Jetzt ist es wieder richtig.
Und was kann die Vorschrift dazu, dass es dort ne Garage und Anwohner gibt?! Denkt doch mal nach, so schwer ist das jetzt auch nicht. Unglaublich!
Einmessen im katasteramtlichen Sinne heißtnicht, die Größe der Garage zu vermessen, sondern die genaue Lage auf dem Grundstück. Trotzdem Schwachsinn, was die Behörde da tat!
Hatte irgendwie erwartet, dass sich nun auch noch herausstellt, dass die Garage und das halbe Haus weg muss, weil nicht Norm-konform gebaut wurde.😅
Wo bleibt da eigentlich der Schutz des Bürgers. Ist für eine Begehung nicht ein Durchsuchungsbeschluss nötig?
Nein, Vermessungsingenieure, die im Auftrag des Staates messen, wie in dem Fall, dürfen bestimmte Rechte anderer verletzen solange es zur Durchführung ihrer Tätigkeit notwendig ist. Außerdem bekommt man in jedem Fall zwei Wochen vorher eine Benachrichtigung für solche Termine. Außerdem wird sowas eigentlich von außen gemacht, keine Ahnung was die da innen gemessen haben.
Auch wenn die Antwort schon relativ spät ist. Ich habe hier einen Auszug aus dem NVermG (Niedersächsisches Gesetz über das Amtliche Vermessungswesen. Das sieht in den anderen Bundesländern übrigens ähnlich aus) :
Berechtigte haben die Aktualisierung des Nachweises der Liegenschaften, insbesondere die Erfassung und Eintragung der Gebäude, zu veranlassen, wenn er nicht mit den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Die Aktualisierung kann auf Kosten der Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten von Amts wegen veranlasst werden.
(2) Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben zu dulden, dass
1.
Personen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, das Grundstück betreten sowie auf dem Grundstück und an den baulichen Anlagen Punkte des Landesbezugssystems und Grenzpunkte kennzeichnen; das Betreten soll Betroffenen angekündigt werden, wenn das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist,
2.
für Punkte des Landesbezugssystems Schutzflächen auf dem Grundstück festgelegt werden, die nicht überbaut, abgetragen oder sonst verändert werden dürfen,
3.
die Beschaffenheit des Grundstücks zur Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz auch ohne ihre Mitwirkung erfasst wird.
2 Das Grundrecht nach Artikel 13 des Grundgesetzes wird eingeschränkt.
Also brauchen wir keinen Durchsuchungsbeschluss.
Das finde ich unangemessen! 🤣
Wachtberg bei Köln? Eher bei Bonn. Als ob niemand die ehemalige Bundeshauptstadt mehr kennen würde.
Der Aufwand der hierfür nötig wird, wird in dem Video extrem verringert. Das nächste Mal sollte man besser recherchieren.
Ich weiß ja nicht um die Ausstattung der Vermesser, aber mit einem Lasermessgerät lässt sich so ein Kasten locker in 5 Minuten ausmessen.
Die Musik dazu ist gut gewählt
Warum misst man eigentlich nicht grundsätzlich mit der nach 1972 vorgeschriebenen Genauigkeit? Die werden das ja vermutlich in beiden Fällen mit den gleichen Hilfsmitteln machen (vermutlich Lasermessgerät, ich kann mir nicht vorstellen, dass die da mit nem Zollstock langkrabbeln), also ist es auch kein höherer Aufwand...
Cyberhopser 42 Die Vermesser kommen da mit einem Tachymeter oder GPS Gerät:D durch diese Geräte kannst du auf 1-3 cm genau feststellen wo du dich auf dem Grundstück befindest :D
Und so ein Gerät kann bis zu 50000 kosten:D zum Vergleich : Wenn du mit anderen Mitteln deinen Standort herausfinden willst sind die nur Meter genau und nicht cm genau :D die Längen werden mit einem Maßband gemessen:D
Niklas L. Mit was auch immer die gemessen haben, das werden sie beim ersten mal ja genauso benutzt haben, von daher hätte man auch gleich da die genauen Werte ermitteln können
Cyberhopser 42 Früher war es nicht möglich so genau wie heute zu messen :D die hatten nicht die selben Gerätschafften wie heute :D man kann früher und heute nicht mehr vergleichen, die Methoden haben sich geändert und sind um einiges genauer:D
Niklas L. Hast du den Beitrag überhaupt angeschaut? Die haben vor kurzem erst vermessen, dann festgestellt, dass die Garage nach 1972 erbaut wurde, und wollen jetzt nochmal genauer messen. Und die modernen Geräte gibt es garantiert nicht erst seit ein paar Wochen. Die werden 1972 keine Genauigkeit vorgeschrieben haben, die damals noch gar nicht erreichbar war
Cyberhopser 42 das GPS Gerät gibt es seit ein paar Jahren und früher war eine Abweichung von 20 cm gut :D ich will ja nur sagen das es einen Grund hat warum die Kosten so hoch sind :D mehr will ich gar nicht sagen :D
Ein Antrag auf Erteilung eines Anstragsformulars
Ach Wachtberg bei Köln... Ja nee is klar!
Juhu, jetzt weis ich endlich, wofür wir in Deutschland soviele Beamten brauchen😠
Da sieht man mal das extra Gesetzte erlassen werden um anderen Sinnlos das Geld aus der Tasche zu ziehen! Weshalb kommt man mit so einer sinnlosigkeit durch.
Einen Beruf der Sinnlose Gesetzte anprangert und aussortiert das fehlt mir!!!
Naja, 7 Meter mal 3,50 mal 2,50 ist auf volle fünfhundert Millimeter gerundet und damit nun wirklich nicht besonders genau. Wenn man die Kosten genauso über'n Daumen auf Tausender rundet, kommt da natürlich 0€ raus. Die zweite Messung ergibt vermutlich schön krumme Zahlen wie 7122mm * 3480mm * 2658mm, passend zu den krummen Euros.
Wachtberg bei Köln? Der war gut. :-D Zwischen Wachtberg und Köln liegt noch Bonn und noch einiges an Strecke...
Wachtberg liegt bei Bonn Köln liegt auf der anderen Seite von Bonn
Die Untertitel nerven 😣
Schalt Sie doch aus 🤔🙄
@@AnoNyyyym162 Mach ich ständig, die Untertitel schaltet sich dauernd von selbst an.
Aber Danke für den Tipp ✌️
Ganz schlecht recherchiert und sehr tendenziös dargestellt ... ;)
Da man die Daten für die Garage ja hat würde ich zu so einer Vermessungs Firma gehen und fragen ob die mir denn Papierkram ausfüllen und mitgeben. Es gibt doch nichts schöneres als unsere Bürokratie.
Das wäre schön wenn das Gehen würde. Aber es ist leider durch ein Gesetz und einen Erlass verboten. Ich arbeite in so einem Büro was solche Messungen ausführt. Glaube mir, wir wollen solche Sachen auch nicht haben weil sie viel Arbeit machen und wenig Geld bringen. Aber wir dürfen die Aufträge nicht ablehnen. 🤷
Wachtberg giebts in Ösrerreich auch
Einmessungswahnsinn hin oder her, aber man darf nicht vergessen das es sich bei der Garage um einen Schwarzbau handelt. Trotzdem für 1 Minute Messen 357 € sind schon happig. Das ergibt einen Stundenlohn von 21.420 €. Ich würde mich gerne als Garageneinmesser anstellen lassen🤣🤣🤣
Die Beamten müssen ihre Daseinsberechtigung nachweisen.
Wie kommst du denn darauf? Die Einmessung ist durchaus eine wichtige Sache. Durch die Einmessung gelangen Gebäude in die amtlichen Karten, die dann für verschiedene andere Institutionen als Planungsgrundlage dienen, wie zum Beispiel der Müllabfuhr, der Feuerwehr, um schon auf der Anfahrt planen zu können, welche Rettungswege am Einsatzort zur Verfügung stehen und so weiter. Außerdem machen das übrigens nicht nur Beamte, sondern auch Beliehene des öffentlichen Rechts, so genannte Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und nein, sie bestimmen nicht die Größe der Garage, sondern deren genaue Lage auf dem Grundstück. Hier im Video wurden die Einmessung (Lagebestimmung) mit der Vermessung (Größenbestimmung) verwechselt. Zum Teil werden zwar Gebäude auch aus Luftbildern abgegriffen, dies ist allerdings deutlich ungenauer als die Vermessung vor Ort.
Natürlich.
Das eigentliche Problem sehe ich hier eher im Preis. Bestandsschutz erübrigt sich ja, wenn die Gesetze für 1972 angepasst wurden?
Das heist,wenn mannach den Beamten gehen würde,müßte die Garage abgerissen werden.Jooooo,die " besorgten Beamten" sind ja soooo besorgent...
Wer sagt denn so etwas?!
Ich bekomme gerade hass gefühle auf unsere bürokratenärsche !!!
Erst zeigt ihr die innenmaße mit den Maßen und dann die Außenmaße?!
Die Definition von Irrsinn: Mehrmals dasselbe machen und ein anderes Ergebnis erwarten.
Das ganze Video ist ein eigener Irrsinn, da schlecht recherchiert worden ist. Einmessung und Vermessung sind nämlich zwei unterschiedliche Sachen. Vermessung bedeutet die Bestimmung der Größe, Einmessung hingegen die Bestimmung der Lage in der Örtlichkeit. Hätte man gut recherchiert, wäre das Video gar nicht mehr lustig...
Ein ganzes Gebäude für 375€ einmessen? Schnell zustimmen. Normaler Tarif sind 300-400 € je Eckpunkt.
Kann man nur sagen, direkt zum Anwalt und bis zum jüngsten Gericht verklagen. Aber hey was soll's, irgendwo muss das Geld ja her kommen um es nicht für das eigene Volk auszugeben.
Und was wens in 1972 gebaut worden wäre 🤯
... dann ist die Frage, ob das einzumessende Gebäude bereits am 1.8.1972 (Zeitpunkt des In Krafttretens des VermKatG (Vermessungs- und Katastergesetz) NW und somit Zeitpunkt der Einführung der gesetzlichen Einmessungspflicht in NRW) bereits Bestand hatten, oder nicht. Aufgrund des Verbots auf Rückwirkung eines Gesetzes (also das Verbot, ein Gesetz auf Tatbestände von vor dessen In Kraft treten anzuwenden) hatten diejenigen "Glück", deren Gebäude bereits vor dem 1.8.1972 Bestand hatten.
Aha
Also bloss keine neue Garage bauen, bzw beim Hauskauf darauf achten,dass die Garage am Grundstück im Grundbuch eingetragen ist
Jetzt überlege ich gerade, wann mein Opa seine Garage gebaut hat? Ob ich dem Stadtrat dort mal einen Tip gebe????
naja solche regelungen sind einfach damit man bei gesetzeseinführung nicht alle gebäude messen muss.
Das gehört unter Strafe gestellt, solch Unsinn. Was das an sinnlosen Kosten verursacht. Fremdscham.
Pflichtmessung für Garagen?
Komisch, ich kenne 7 Leute die eine Garage selbst gebaut haben ohne irgendwelche Anmeldungen, Messungen etc. xD
Darunter auch die von meinem Vater, die er selbst vergrößert hat.
Wo? Ich kenn da jemand vom Amt, der kann das ändern. 🤗
@@georgeweisenheimer4350 Stadt Gronau Nrw, mehr sag ich nicht. xD
Hätte er sich beim Bau der Garage über die geltenden Vorschriften informiert und sie gleich Gesetzeskonform einmessen lassen hätte er heute kein Problem.
Der Reale Irrsinn ist hier, dass das als Irrsinn der Behörden bezeichnet wird, was einfach nur Dummheit des gezeigten Hausbesitzers ist.
So genial
So kann man Steuergelder auch verschwenden.
Ich würde den Herren vom Amt, 357€ mal auf ihnen Schreibtisch scheißen...und die Sache ist erledigt.
Die Wortwitze schmerzen nach dem dritten mal...
Is klar. 7 m sind nach 1972 keine 7 m mehr ... mal ehrlich wenn ich auf der Arbeit sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen einhalten würde würde die gleiche Arbeit nicht eine sondern mindestens 2 Wochen dauern und das bei nem Endpreis von 60 Euro pro Stunde für den Kunden.
1:33 Alter der Griff vom Tor. Was macht der denn da?
Die sollen erstmal nachweisen, dass das Ding wirklich nach 1972 erbaut wurde.
asldigga06 Das ist sehr einfach. Das Kataster ist alt und jede Vermessung dokumentiert. Somit lässt sich gut einschätzen wann ein Gebäude gebaut oder eine Grundstücksgrenze geändert wurde.
Aber wo Menschen arbeiten passieren nun leider auch Fehler.
Da sind sie wieder . Die Gesetze aus dem Mittelalter.
Na klar wieso soll man den einfachen Leuten auf kosten des Staates (man bezahlt ja schließlich Steuern) das ausmessen lassen wenn man etwas findet um es Kostenpflichtig erscheinen zu lassen, also bezahlt man 2 mal für den Staat eine(für mich) Horrende Summe für 10 min Zeitaufwand??
Erstmal sind das keine 10min Aufwind, das wird hier etwas reißerisch dargestellt, im besten Fall haben die Vermesser 10 min Anfahrt das messen dauert in solchen Fällen i.d.R 1h, in einigen Fällen aber auch bis zu 2h. Dann beginnt die Büroarbeit vom Ingeieur, der die Daten für das Amt vorbereitet(ca. 2h) Dann noch Zeit für die Kontrolle im Amt, da kenne ich aber den Arbeitsaufwand nicht.
Bald darf man nicht mehr urinieren ohne eine Zulassung der Düse zu haben. Natürlich mit vorherigem Vermessen der Mündungsbeschaffenheit und der Streuwirkungs- und Lärmbelastung.
Ich liebe diesen Kanal😂😂 Sarkasmus pur
Ich merke immer häufiger, dass ich beim realen Irrsinn auf Seite der Behörde stehe. Neu errichtete Gebäude müssen nunmal auf Kosten des Bauherren eingemessen werden. Und wenn das bei der Errichtung der Garage unterblieben ist, muss es halt der aktuelle Eigentümer erledigen. Fertig.
Bei Neubauten vor 1972 erledigt die Kommune das auf eigene Kosten, aber wahrscheinlich mit anderen Anforderungen im Detail, so dass die im Video genannte Messung nicht verwertbar ist.
Ist klar... "Was ihr habt die kostenlos eingemessen? Los... Sucht einen Grund, dass wir nochmal messen müssen und dem Geld abnehmen können."
Da hat das Amt mal wieder nicht's zu tun! Da kommt dann so ein Mist heraus.
ich wollt grade schreiben "Ja dann kommen die halt zwei mal wo is das problem is halt nervig aber is halt scheinbar irgendein gesetz, macht ja nix" und dann seh ich muss man dafür fast 400 öcken bezahlen was ist das denn
ICh steig nicht mehr durch... ;-)
Das ist typisch Deutschland...