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JUSPLUS 2
Austria
เข้าร่วมเมื่อ 10 มี.ค. 2020
Liebe Studierende!
Unter dem Eindruck der aktuellen Geschehnisse haben wir uns bemüht, ein für Sie bestmögliches Distanzlehre-Angebot zu entwickeln. Unser Lernprogramm setzt in großem Ausmaß auf interaktive Live-Streams, an denen über einen Live-Chat partizipiert werden kann. Alle Videos sind auch im Anschluss an den Stream weiterhin "on demand" abrufbar.
Auf dem Kanal JUSPLUS 1 finden sich die Angebote der privatrechtlichen Lehrveranstaltungen, auf dem Kanal JUSPLUS 2 jene des Öffentlichen Rechts.
Ziel ist, dass dieses Semester für die Studierenden nicht verloren ist. Da wir das allen Studierenden wünschen, sind zum Onlineprogramm auch Studierende aller anderen Universitäten herzlich eingeladen.
Beste Grüße
Das JUS+ Team
Unter dem Eindruck der aktuellen Geschehnisse haben wir uns bemüht, ein für Sie bestmögliches Distanzlehre-Angebot zu entwickeln. Unser Lernprogramm setzt in großem Ausmaß auf interaktive Live-Streams, an denen über einen Live-Chat partizipiert werden kann. Alle Videos sind auch im Anschluss an den Stream weiterhin "on demand" abrufbar.
Auf dem Kanal JUSPLUS 1 finden sich die Angebote der privatrechtlichen Lehrveranstaltungen, auf dem Kanal JUSPLUS 2 jene des Öffentlichen Rechts.
Ziel ist, dass dieses Semester für die Studierenden nicht verloren ist. Da wir das allen Studierenden wünschen, sind zum Onlineprogramm auch Studierende aller anderen Universitäten herzlich eingeladen.
Beste Grüße
Das JUS+ Team
Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz, Falllösungseinheit 3
Falllösungseinheit 3
Georg, wohnhaft in Frojach (Bezirk Murau, Steiermark), ist passionierter Jäger und verfügt dementsprechend auch über eine Jagdkarte iSd Steiermärkischen Jagdgesetzes. Nachdem Georg beim örtlichen Zeltfest einen Kontrahenten krankenhausreif prügelt, wird er gerichtlich zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. In weiterer Folge entzieht die zuständige Behörde Georg die Jagdkarte für fünf Jahre und plant die sofortige Vollstreckung.
Welche Umstände müssen vorliegen, damit das Vorgehen der Behörde rechtmäßig ist? Wie kann sich Georg gegen die geplante sofortige Vollstreckung zu Wehr setzen?
Florentina hat gemeinsam mit ihrem Verlobten ein Grundstück in Eisenerz (Bezirk Leoben, Steiermark) erworben und plant darauf ein Einfamilienhaus zu errichten. Rechtskonform sucht sie dazu bei der sachlich und örtlich zuständigen Behörde um Erteilung der Baubewilligung an. Da der fragliche Organwalter Kurt jedoch mit Florentinas Vater seit Jugendtagen zerstritten ist, lässt er ihr Ansuchen unbearbeitet liegen.
Was kann Florentina im gegenständlichen Fall unternehmen?
In Wolfsberg (Bezirk Wolfsberg, Kärnten) soll eine Seveso-III Betriebsanlage errichtet werden. Die sachlich und örtlich zuständige Behörde identifiziert vorab 892 Personen als Nachbarn iSd einschlägigen Materiengesetze. Der Behördenleiter ist angesichts der daraus resultierenden zustellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Herausforderungen verzweifelt.
Welche Vorgehensweise raten Sie dem Behördenleiter?
Claire ist Rechtsmittelwerber vor dem Bundesverwaltungsgericht. Bereits in der Schriftsatzphase regt sie die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens iSd Art 267 AEUV an, da sich ihrer Meinung nach im gegenständlichen Fall eine Auslegungsfrage betreffend einschlägiger unionsrechtlicher Normen stellt. Zudem sieht sich Claire aufgrund privater Schicksalsschläge nicht mehr in der Lage für die Verfahrenskosten aufzukommen. Der Senatsvorsitzende am BVwG Michael rät seinen Kollegen auf die Anregung von Claire, betreffend Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens, nicht einzugehen, da „man ja ohnedies kein letztinstanzliches Gericht sei“. Der fachkundige Laienrichter Jakob teilt diese Rechtsmeinung nicht und widerspricht Michael in der Senatssitzung. Michael tut den Widerspruch mit dem Hinweis darauf ab, dass Jakob ja überhaupt kein „echter“ Richter sei und ihm daher auch nicht die mit dem Richteramt verbundenen Befugnisse zukämen. Nachdem die Urlaubzeit naht, delegiert der Richtersenat letztendlich das Verfassen und Ausfertigen des Erkenntnisses an den Rechtspfleger Gabriel. Dieser schließt gem § 25a Abs 1 VwGG die Möglichkeit der Erhebung einer ordentlichen Revision aus.
Wie ist die Rechtslage?
Gehen Sie davon aus, dass Claire ein Erkenntnis eines letztinstanzlichen Gerichts vorliegt. Ihrer Meinung nach wurde sie jedoch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren iSd Art 6 EMRK verletzt.
Stehen Claire noch Rechtsschutzmöglichkeiten offen?
Notwendiger Anhang:
§§ 36-42 Steiermärkisches Jagdgesetz
§§ 1 und 2 Steiermärkisches Baugesetz
Georg, wohnhaft in Frojach (Bezirk Murau, Steiermark), ist passionierter Jäger und verfügt dementsprechend auch über eine Jagdkarte iSd Steiermärkischen Jagdgesetzes. Nachdem Georg beim örtlichen Zeltfest einen Kontrahenten krankenhausreif prügelt, wird er gerichtlich zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. In weiterer Folge entzieht die zuständige Behörde Georg die Jagdkarte für fünf Jahre und plant die sofortige Vollstreckung.
Welche Umstände müssen vorliegen, damit das Vorgehen der Behörde rechtmäßig ist? Wie kann sich Georg gegen die geplante sofortige Vollstreckung zu Wehr setzen?
Florentina hat gemeinsam mit ihrem Verlobten ein Grundstück in Eisenerz (Bezirk Leoben, Steiermark) erworben und plant darauf ein Einfamilienhaus zu errichten. Rechtskonform sucht sie dazu bei der sachlich und örtlich zuständigen Behörde um Erteilung der Baubewilligung an. Da der fragliche Organwalter Kurt jedoch mit Florentinas Vater seit Jugendtagen zerstritten ist, lässt er ihr Ansuchen unbearbeitet liegen.
Was kann Florentina im gegenständlichen Fall unternehmen?
In Wolfsberg (Bezirk Wolfsberg, Kärnten) soll eine Seveso-III Betriebsanlage errichtet werden. Die sachlich und örtlich zuständige Behörde identifiziert vorab 892 Personen als Nachbarn iSd einschlägigen Materiengesetze. Der Behördenleiter ist angesichts der daraus resultierenden zustellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Herausforderungen verzweifelt.
Welche Vorgehensweise raten Sie dem Behördenleiter?
Claire ist Rechtsmittelwerber vor dem Bundesverwaltungsgericht. Bereits in der Schriftsatzphase regt sie die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens iSd Art 267 AEUV an, da sich ihrer Meinung nach im gegenständlichen Fall eine Auslegungsfrage betreffend einschlägiger unionsrechtlicher Normen stellt. Zudem sieht sich Claire aufgrund privater Schicksalsschläge nicht mehr in der Lage für die Verfahrenskosten aufzukommen. Der Senatsvorsitzende am BVwG Michael rät seinen Kollegen auf die Anregung von Claire, betreffend Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens, nicht einzugehen, da „man ja ohnedies kein letztinstanzliches Gericht sei“. Der fachkundige Laienrichter Jakob teilt diese Rechtsmeinung nicht und widerspricht Michael in der Senatssitzung. Michael tut den Widerspruch mit dem Hinweis darauf ab, dass Jakob ja überhaupt kein „echter“ Richter sei und ihm daher auch nicht die mit dem Richteramt verbundenen Befugnisse zukämen. Nachdem die Urlaubzeit naht, delegiert der Richtersenat letztendlich das Verfassen und Ausfertigen des Erkenntnisses an den Rechtspfleger Gabriel. Dieser schließt gem § 25a Abs 1 VwGG die Möglichkeit der Erhebung einer ordentlichen Revision aus.
Wie ist die Rechtslage?
Gehen Sie davon aus, dass Claire ein Erkenntnis eines letztinstanzlichen Gerichts vorliegt. Ihrer Meinung nach wurde sie jedoch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren iSd Art 6 EMRK verletzt.
Stehen Claire noch Rechtsschutzmöglichkeiten offen?
Notwendiger Anhang:
§§ 36-42 Steiermärkisches Jagdgesetz
§§ 1 und 2 Steiermärkisches Baugesetz
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วีดีโอ
Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz - Falllösungseinheit 1
มุมมอง 4.8K3 ปีที่แล้ว
Falllösungseinheit 1 Im Ortsgebiet der Gemeinde Weißkirchen (Bezirk Murtal, Steiermark) soll eine Baurestmassendeponie mit einem Gesamtvolumen von 1500000m³ errichtet werden. Eine derartige Deponie dient zur Endlagerung von mineralischem Bauschutt. Das vom Projektwerber (Baustoff AG) ins Auge gefasste Grundstück besitzt jedoch gegenwärtig die Flächenwidmungskategorie „Freiland“, auf welcher die...
Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz - Falllösungseinheit 2
มุมมอง 1.9K3 ปีที่แล้ว
Falllösungseinheit 2 Martin ist einer von drei Vorständen der Cyprus AG mit Sitz in Wien, welche mehrere Betriebsanlagen im 18. Wiener Gemeindebezirk (Währing) betreibt. Aus haftungsrechtlichen Gründen wird für die Betriebsanlage A in der Erndtgasse Wladimir (russischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Irland) am 01.01.2021 als verantwortlicher Beauftragter bestellt. Am Standort der Betriebsan...
Kann man noch auf die lecture cast zugreifen? Falls ja wie?
Schade, dass nach Covid das Distanzlehreangebot nicht weitergeführt wurde. Habe viel gelernt bei meiner Prüfungsvorbereitung, WS 2023/24.
❤️
wie sollen Menschen mit Grund und Freiheitsrechten und Menschenrechten umgehen wenn sie diese bisher nie hatten?
sagt der Dominik, der in Europa volle Grundrechte genießen darf, während in anderen Teilen dieser Erde massive Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung stehen. Ja, der wohlstandsverwahrloste Durchschnittsmitteleuropäer fühlt sich von einer Schutzmaske oder einer mehrfach von Wissenschaftlern überprüften Schutzimpfung unterdrückt, aber der Nordkoreaner oder die Uiguren müssen um ihr Leben fürchten.
👍
Viel Wissen super rübergebracht. Hat mir sehr geholfen beim Lernen! Bitte weiter solche Formate schalten!👍
danke
Hallo mir ist auf der seite des verfassungschutz Hambug etwas aufgefallen als ich die 4 auflage der verfassung der brd (die paragrafen 1-20 dürfen nicht abgeändert werder,warum versties frau A.Merlel da gegen mit der abänderung art.20 abs 4 ist das erlaubt
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Ich bin nicht in dieser Lehrveranstaltung, aber ich finde den Stream sehr hilfreich und würde mich über mehr freuen!