Danke! Frage: Wenn ein BV in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt werden und nicht auf alle Lose ein Angebot erfolgt, muss ich dann die einzelnen Lose annehmen, auch wenn dieses in Summe keinen Sinn macht?
Nein, durch das Vergabeverfahren entsteht keine Verpflichtung, einen Vertrag abzuschließen. Beim Vorliegen eines sachlichen Grundes kann das Verfahren aufgehoben werden. Besteht ein Aufhebungsgrund (§ 17 VOB/A) haben die Bieter auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eine sinnlose Leistung muss der öffAG nicht beschaffen. ABER: § 17 VOB/A lässt auch eine Teilaufhebung zu. Eine Teilaufhebung (betr. einzelne Lose) muss daher ebenfalls ausscheiden. Andernfalls werden die Bieter, die auf Lose geboten haben, unverhältnismäßig benachteiligt.
Vielen Dank
Danke!
Frage: Wenn ein BV in mehrere Lose (Gewerke) aufgeteilt werden und nicht auf alle Lose ein Angebot erfolgt, muss ich dann die einzelnen Lose annehmen, auch wenn dieses in Summe keinen Sinn macht?
Nein, durch das Vergabeverfahren entsteht keine Verpflichtung, einen Vertrag abzuschließen. Beim Vorliegen eines sachlichen Grundes kann das Verfahren aufgehoben werden. Besteht ein Aufhebungsgrund (§ 17 VOB/A) haben die Bieter auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eine sinnlose Leistung muss der öffAG nicht beschaffen. ABER: § 17 VOB/A lässt auch eine Teilaufhebung zu. Eine Teilaufhebung (betr. einzelne Lose) muss daher ebenfalls ausscheiden. Andernfalls werden die Bieter, die auf Lose geboten haben, unverhältnismäßig benachteiligt.
Kurze Frage, gilt die VOB / A bei der Aufhebung denn nur für Bauleistungen oder alle öffentliche Aufträge?