Ob Aktivist*innen Straftäter*innen sind, lässt sich von außen und kurzfristig in aller Regel nicht beurteilen. Diese beiden Worte erfüllen daher jeweils eigene Funktionen und werden nicht synonym oder wertend verwendet. In diesem Video geht es ausschließlich um die rechtliche Einordnung ausgewählter Fallkonstellationen. Eine Bewertung im Übrigen geht damit nicht einher.
Vielen Dank für die gute Zusammenfassung!
Schön aufbereitet, danke :)
Gute Aufbereitung der Rechtslage, ob man Straftäter hingegen als "Aktivist*innen" verharmlosen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ob Aktivist*innen Straftäter*innen sind, lässt sich von außen und kurzfristig in aller Regel nicht beurteilen. Diese beiden Worte erfüllen daher jeweils eigene Funktionen und werden nicht synonym oder wertend verwendet. In diesem Video geht es ausschließlich um die rechtliche Einordnung ausgewählter Fallkonstellationen. Eine Bewertung im Übrigen geht damit nicht einher.