Wenn ich als Jahrgang 1961 mit 64 und 5 Monaten in Rente gehe habe ich aber nicht nur einen Abschlag von 0,3 % sondern von 7,3 % da der Abschlag immer bis zum Regelrenteneintritt berechnet wird.
Geburtsjahr 61, Wenn mein Renteneintrittsalter bei 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und ich mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, heißt dass, das ich Abschläge von 18 Monaten x 0,3% = 5,4 % Abzügen rechnen muss. Ist das so korrekt?
@@derdad9841 nein leider nicht, der Abschlag wird bis zum Beginn der Regelrente mit 66 ,5 Jahren gerechnet trotz abschlagsfreier Möglichkeit von 64,5 Jahren, das heißt wenn man mit 63 Jahren in Rente ginge, wäre es ein Abschlag von 12,6 %.
@@ganzbeitrost ab 1965 gibt es doch keine Probleme mehr wenn man 45 Jahre voll hat kann man mit 65 Abschlag zwei gehen oder mit 67 in die Regelaltersrente. Man kann auch schon ab 63 in die Rente für langjährig versicherte gehen dann aber mit 0,3 % pro Monat von 67 Jahren hinabgerechnet. 14,4 % wenn man mit 63 aufhören möchte und 35 Jahre Wartezeit erreicht hat.
@@alberthaubner9540 ich bin auch 1965 geboren und habe jetzt die volle Erwerbsminderungsrente. Bedeutend höher da sie bis knapp 62 hochgerechnet wurde und dann erst die 10,8 % Abschlag abgezogen werden. Ich wäre mit 62 in die Rente für Schwerbehinderte gegangen, aber so ist es natürlich noch besser,
Danke für diese gute uns ausführliche Erklärung.
Wenn ich als Jahrgang 1961 mit 64 und 5 Monaten in Rente gehe habe ich aber nicht nur einen Abschlag von 0,3 % sondern von 7,3 % da der Abschlag immer bis zum Regelrenteneintritt berechnet wird.
Stimmt, da haben wir uns versprochen - wir meinten im Video natürlich auch "66 Jahre und 5 Monate, also einen Monat früher" Danke für den Hinweis!
Geburtsjahr 61, Wenn mein Renteneintrittsalter bei 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und ich mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, heißt dass, das ich Abschläge von 18 Monaten x 0,3% = 5,4 % Abzügen rechnen muss. Ist das so korrekt?
@@derdad9841 nein leider nicht, der Abschlag wird bis zum Beginn der Regelrente mit 66 ,5 Jahren gerechnet trotz abschlagsfreier Möglichkeit von 64,5 Jahren, das heißt wenn man mit 63 Jahren in Rente ginge, wäre es ein Abschlag von 12,6 %.
1965 bitte, bitte. Ihr macht echt einen super Job und klärt richtig gut, kompetent und sachlich auf. Macht weiter so!
Bin auch 1965 geboren im Januar habe auch seit 2022 meine volle EM Rente plus Pflegegeld Pflegegrad 2 seit 2024 😊
@@ganzbeitrost ab 1965 gibt es doch keine Probleme mehr wenn man 45 Jahre voll hat kann man mit 65 Abschlag zwei gehen oder mit 67 in die Regelaltersrente. Man kann auch schon ab 63 in die Rente für langjährig versicherte gehen dann aber mit 0,3 % pro Monat von 67 Jahren hinabgerechnet. 14,4 % wenn man mit 63 aufhören möchte und 35 Jahre Wartezeit erreicht hat.
@@alberthaubner9540 ich bin auch 1965 geboren und habe jetzt die volle Erwerbsminderungsrente. Bedeutend höher da sie bis knapp 62 hochgerechnet wurde und dann erst die 10,8 % Abschlag abgezogen werden. Ich wäre mit 62 in die Rente für Schwerbehinderte gegangen, aber so ist es natürlich noch besser,