Vielen Dank für die gute Frage. Sonderrechte werden oft in der Praxis vereinbart. Sie lassen sich dann vereinfacht im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, wenn die Abstimmung auf Augenhöhe erfolgt. Dies ist sehr oft zum Zeitpunkt der GmbH-Gründung der Fall. Oder auch beim Einstieg in die (laufende) GmbH. In diesen Fällen können mit den Sonderrechten wichtige Schutzmechanismen begründet werden. Mehr zu diesem Thema im Video "Schutz des Minderheitsgesellschafters".
Guten Tag Herr Dr. Schiemzik, vielen Dank für Ihr interessantes Video? Wo finde ich denn das von Ihnen am Ende empfohlene weitere Video "Schutz des Minderheitsgesellschafters"?
Vielen Dank für Ihre Frage. Das Video betr. den Schutz des Minderheitsgsellschafters wird zeitnah veröffentlicht. Es befindet sich gerade im Schnitt. Nächste oder übernächste Woche ist es online.
Hallo, wie sieht es aus wenn ich als GGF zurück in die GKV möchte, wenn ich 40% als GGF fungiere, eine weitere Person ebenfalls 40% und auch als GGF fungiert und ein stiller Gesellschafter mit 20% Anteilen. Ich bin unter 55 Jahren alt. Kann ich dann durch abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung ? Danke im Vorfeld:)
Vielen Dank für Ihre Frage. Leider können wir Ihnen hierauf ohne die Kenntnis der genauen Verträge keine Auskunft geben. Diese Frage lässt sich auch nicht abstrakt auf gesellschaftsrechtlicher Basis beantworten. Ich empfehle Ihnen, diesen Punkt mit einem Sozialrechtler oder versierten Steuerberater abzustimmen. Viel Erfolg!
Im Video wird oft von (möglichen) Sonderrechten des Minderheitsgesellschafters gesprochen. Werden diese in der Praxis oft vereinbart?
Vielen Dank für die gute Frage. Sonderrechte werden oft in der Praxis vereinbart. Sie lassen sich dann vereinfacht im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, wenn die Abstimmung auf Augenhöhe erfolgt. Dies ist sehr oft zum Zeitpunkt der GmbH-Gründung der Fall. Oder auch beim Einstieg in die (laufende) GmbH. In diesen Fällen können mit den Sonderrechten wichtige Schutzmechanismen begründet werden. Mehr zu diesem Thema im Video "Schutz des Minderheitsgesellschafters".
Guten Tag Herr Dr. Schiemzik,
vielen Dank für Ihr interessantes Video?
Wo finde ich denn das von Ihnen am Ende empfohlene weitere Video "Schutz des Minderheitsgesellschafters"?
Vielen Dank für Ihre Frage. Das Video betr. den Schutz des Minderheitsgsellschafters wird zeitnah veröffentlicht. Es befindet sich gerade im Schnitt. Nächste oder übernächste Woche ist es online.
Hallo, wie sieht es aus wenn ich als GGF zurück in die GKV möchte, wenn ich 40% als GGF fungiere, eine weitere Person ebenfalls 40% und auch als GGF fungiert und ein stiller Gesellschafter mit 20% Anteilen. Ich bin unter 55 Jahren alt. Kann ich dann durch abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig werden und zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung ?
Danke im Vorfeld:)
Vielen Dank für Ihre Frage. Leider können wir Ihnen hierauf ohne die Kenntnis der genauen Verträge keine Auskunft geben. Diese Frage lässt sich auch nicht abstrakt auf gesellschaftsrechtlicher Basis beantworten. Ich empfehle Ihnen, diesen Punkt mit einem Sozialrechtler oder versierten Steuerberater abzustimmen. Viel Erfolg!