Auf meine telefonische Nachfrage ob man mir beim Erstantrag helfen könne, bekam ich die Antwort" Stellen Sie ihn erst einmal selbst, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, legen Sie Widerspruch ein. Sollte dieser abgelehnt werden, können Sie sich wieder melden." So die Aussage des VdK in meinem Landkreis. Vielen Dank dafür!
Mein Vorschlag wäre höre Dich um ob es in der Nähe nicht eine Bessere Vdk Stelle gibt, du kannst Dich, soweit ich weiß, sogar in anderen Landkreisen beraten, helfen oder vertreten lassen, viel Glück!! generell sind die aber immer sehr hilfsbereit und freundlich?! Ich würde wechseln :)!
Auf jeden Fall müssen, wie im Bericht gesagt, die Funktionseinschränkungen erwähnt werden. ABER auch der Arzt (!!!) muss neben den Diagnosen die Funktionseinschränkungen erwähnen!!! Z. B. : "Patientin hat BSV an L4/L5 UND kann deshalb nicht mehr so lange stehen, laufen, schwere Dinge heben usw. Patient kann Alltags- oder Berufstätigkeiten nicht mehr so verrichten, WIE FRÜHER. " SOOOOO (ähnlich) muss(!!!) es vom ARZT formuliert sein.
Hallo. Ich habe alles von arzt bekommen aber Jahre lange kann ich nicht eine buchstabe bekommen. Habe ich 70% und pflegestchufe 3.VDK nicht geschafft...Nicht zufrieden
Aus eigener Erfahrung rate ich allen, den GDB- Antrag immer nur nach vorheriger gründlicher Beratung zu stellen! Man wird fast immer in den Widerspruch oder in die Klage müssen und da ist es gut, dass man jemanden Professionellen kontaktiert hat, der/ die sich auskennt in der spezifischen Materie. Das Versorgungsamt ist nicht Euer Freund*in, sondern eine GDB-Verhinderungsbehörde!!!
Ich habe da eine ganz andere Erfahrung gemacht. Antrag gestellt , Unterlagen vorgelegt, 6 Wochen später 80 mit Merkzeichen G bewilligt bekommen. Völlig problemlos.
....habe schlechte Erfahrung mit VDK gemacht... War umgezogen, ca. 70 km vom vorherigen Wohnort und die VDK hat verlangt, dort zu bleiben, obwohl VDK am neuen Wohnort vorhanden war und wurde glatt verwiesen! Das halte ich für eine Zumutung !
Es tut uns leid, dass Sie diese Erfahrung machen mussten, vor allem, weil sie überhaupt nicht der üblichen Vorgehensweise entspricht. In der Regel werden Mitglieder dem wohnortnahen Ortsverband zugeordnet und darüber hinaus hat jedeR zudem aber auch die Möglichkeit einen Wunsch-Ortsverband anzugeben. Es spricht also gar nichts gegen den Wechsel in einen anderen Ortsverband! Es wäre schön, wenn wir dieses Missverständnis klären könnten. Für die direkte Kontaktaufnahme benötigen wir aber Ihre Kontaktdaten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns diese zukommen liessen. Schreiben Sie hierzu bitte an beschwerde.bw@vdk.de - zusammen mit einer Kurzschilderung des Problems. So kann sich der Landesverband einmischen und eine geeignete Lösung herbeiführen, die Ihnen entgegen kommt. Herzlichen Dank hierfür im Voraus! Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Den Antrag zu stellen ist keineswegs leicht es kommt drauf an was man für ein Anschreiben mit schickt was man selber verfassen muss dass man alle Befunde die relevant sind mit schickt und diese Fragen die dort gestellt werden wie man beeinträchtigt ist und und und es immer drauf ankommt wie man das beantwortet daran ist also gar nichts leicht
Sie können den Antrag im Internet herunterladen und ausfüllen ist eigentlich ganz einfach dort Tragen Sie Ihre Erkrankungen ein wenn Sie Befunde zu Hause haben mitschicken habe ich auch so gemacht zur Zeit 100%
Hallo. Ich hatte vor 2 Jahren Corona, Lungenentzündung mit Koma. Am gleichen Tag, als ich ins Krankenhaus kam, ist meine Mutter gestorben. Ich kann leider nicht mehr arbeiten gehen. Habe die komplette Breite an Symptomen. Heute das Eine, morgen das Andere. Und wenn alle soweit durch sind, geht das ganze Spiel wieder von vorne los. Es ist so frustrierend, dass ich jetzt noch anfange in depressive Phasen zu geraten. Ich wurde innerhalb eines Monats mindestens 15 Jahre älter. Es ist so frustrierend. Ich habe Erwebsminderung beantragt und warte seit 6 Monaten auf eine Antwort. Danach werde ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Für diesen Text zu schreiben, habe ich 25 Minuten gebraucht. 😢
Wenn es irgendwie möglich ist, ZUERST den Antrag auf Schwerbehinderung stellen!!!!! Der wird beim Rentenantrag berücksichtigt... Nach dem Motto: 'wer nicht schwerbehindert wäre, braucht auch keine Rente'🤷♀️ Und da das meistens 2x abgelehnt wird: Widerspruch!!! Zur Not: nach nem Halben Jahr wiederholt beantragen!! Ach ja: bei der "Selbsteinschätzung" immer(!) ein Extrablatt☝️ so voll und detailliert wie möglich schreiben. Viel Erfolg!
@@user-cx7oj4qw3k??? Im Gegenteil hat man eine annerkannte Schwerbehinderung ist es ja eben leichter die EU-Rente zu bekommen. Man wird ja zuerst "krank" damit man als arbeitsunfähig gelten kann. Und was ist eine Behinderung. Richtig, die wichtigste Annerkennung einer länger als 6 Monate andauernden, also chronische Erkrankung. Mit dem Schwebehindertenausweis geht man zur Rentenkasse. Dafür ist deser Ausweis ja gedcaht, damit man es leichter hat mit alle anderen Behrödern. Also. Schritt 1. Lass Dir vom Arzt bestätigen, dass er Dich nur noch für X Std. arbeitsfähig hält. Dazu kann er Dir dann auch gleich die Bescheinigung einer schweren chronischen Erkranung ausstellen gem. §62 SGB V. Das ist so ein gelbes Zettelchen, dass ausieht wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte an alle Diagnoseschlüssel das XXX.G für gesichert vom Arzt anfügen lassen. Der weiß was gemeint ist. Schritt 2. Sieh zu dass Du den Grad der Behinderung noch heute beantragst und annerkannt bekommst. Schritt 3. Dieser Ausweis zusammen mit der Ärtzlichen Meinung belegen, dass Du - aufgrund von krank - Anspruch auf EU-Rente hast. Nicht andersurm. Die Rente bedeutet eben nicht, dass Du Anspruch auf Annerkennung einer Behinderung hast. Es tut mir so leid, dass Dir noch niemand das erklärt hat.
Anträge werden seit der Änderung vor einigen Jahren grundsätzlich erstmal alle abgelehnt oder nur einen geringen GdB gewährt. Sinn ist wohl, weniger Bearbeitungszeit zu haben, Man sollte IMMER einen Wiederspruch einlegen. Denn erst dann werden die Anträge richtig bearbeitet.
Ich wollte was fragen ich habe die letzte fünf Jahre nicht gearbeitet und ich habe 40% Behinderung ich habe der Antrag gemacht aber ich kann die erweitminderungs nicht erreichen ich habe zwei Schlaganfälle ich habe herz-suppe ich habe Beckenbruch ich habe Asthma ich bin depressiv sehr schlimm und ich schlucke 11 Medikament am Tag was soll ich mehr machen
Ich bin auch vom ARGE zum Gutachter haben die mir geschickt und alle haben die mir gesagt dass ich Unfähigkeit zum arbeiten bin ich bin auch ich hätte am liebsten gearbeitet und nicht mehr immer zu Hause sein aber leider ist so ich kriege Erwerbsminderungsrente was kann ich machen
Guten Tag! Individuelle Fragen sind hier nur sehr schwer zu beantworten - am besten Sie wenden sich damit an die Ihnen naheglegene VdK-Beratungsstelle. Über die VdK-Beratungsstellensuche finden Sie diese leicht. Ein erstes Gespräch können auch Nicht-Mitglieder (kostenfrei) vereinbaren. Hier geht es zur Beratungsstellensuche: In Baden-Württemberg: www.vdk.de/permalink/66048 Deutschlandweit: www.vdk.de/permalink/72455 Viele Grüße und alles Gute für Sie! Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
@@vdkbw Ich habe vor 6 Monaten einen Widerspruch über den vdk eingereicht. Gesehen habe ich aber leider niemanden, die Kommunikation lief über den Briefkasten. Ich hoffe, dass das gut ausgeht. Ich fühle mich irgendwie nicht richtig gehört, warum fragt MICH eigentlich niemand, wie es mir wirklich geht
Antrag im Internet herunterladen vom Versorgungsamt und ausfüllen am besten Befunde von Ärzten die man zu Hause hat mitschicken ist eigentlich einfach die Fragen zu Beantworten.
Ich habe leider bisher nur schlechte Erfahrungen mit dem vdk gemacht. In 2 Jahren hat niemand Kontakt mit mir aufgenommen und mal mit mir gesprochen. Kommunikation verläuft, wenn überhaupt, nur schriftlich und einseitig. Für die Einreichung des Widerspruchs hat der vdk 14 Monate gebraucht. Ich bin sehr enttäuscht, da ich mir so viel davon versprochen hatte. Nach diesem sehr hilfreichen und Informationen Video bin ich sehr wütend. Beratungsgespräch? Mir sagt man immer, das wäre nicht notwendig, das würde schon alles so laufen. Wenn doch die Auswirkungen auf den Alltag so bedeutend sind, macht es dann nicht Sinn, mal mit den Betroffenen persönlich zu sprechen? Auch mein Arzt hat scheinbar gravierende Fehler gemacht und lediglich einen Zweizeiler mit Diagnosen verschickt. Ein neues Schreiben wird vom VDK aber auch zum Widerspruch nicht angefordert. Dann kann der zweite Versuch ja auch nur wieder schief laufen.
Guten Tag! Es tut uns sehr leid, dass Sie offenbar schlechte Erfahrungen machen mussten. Wir sind stets daran interessiert, uns zu verbessern, um Menschen in schwierigen Situationen zu helfen. Daher würden wir gerne näher ermitteln, wie es dazu kommen konnte. Leider können wir über Social Media keinen persönlichen Kontakt aufnehmen, um zu ermitteln, an welchen Stellen etwas schiefgegangen ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu unserem Beschwerdemanagement aufnehmen würden. Am besten Sie schreiben uns Ihre Kontaktdaten und schildern kurz Ihre Erfahrungen. Die E-Mail-Adresse lautet: beschwerde.bw@vdk.de Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Social Media Team / VdK Landesverband
Bin hier in Nordhessen auch ausgetreten.vorher war ich in der VdK niedersachsen in cuxhaven.der Mann von der VdK kam aus stade.ein sehr fähiger Mann im Rollstuhl der wirklich den nötigen Biss hatte@@WilfriedDawideitist halt unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland!!!!
Ich bin auch unzufrieden auf Leistungen von VDK. Formularen kann ich selbst ausfüllen.Genaue Beratung und Mithilfe habe ich nicht bekommen.Alles nur formal.Ich möchte mich bald kundigen.
Heute habe ich auch eine Entscheidung erhalten, das Gericht abzulehnen und 6 Stunden oder länger zu arbeiten, nur weil meine Artopäden dies geschrieben haben. Ich hatte mit Gutahter keine persönliche Beziehung, alles wurde nach meinen Akten entschieden. Ich habe Probleme mit der Wirbelsäule und chronische Schmerzen, ich kann längere Zeit nicht stehen oder gehen. Mein Hausarzt hat eine neue Depressionsdiagnose gestellt, und was er geschrieben hat, wurde ignoriert, oder ist der Hausarzt kein Spezialist?
Interessant wird es, wenn man eine schwere chronische Erkrankung bekommt, die in Deutschland nicht bekannt und nicht anerkannt ist, aber in den USA schon!
"Man hat eine Woche Sonderurlaub und besonderen Kündigungsschutz" und bekommt nicht einmal die anspruchslosesten Jobs. Die beiden Akteure müssen praktische Erfahrung sammeln.
Leider kann ich nicht sagen, daß die VdK Rechtstelle mir geholfen hätte. Man sagte mir, ich könnte weder die Schwerbehinderung durchsetzen und schon gar nicht eine EM Rente. Beides selbst mit Klagen vor dem Sozialgericht durchgesetzt. Behinderung von 30% auf 50% raufgesetzt und das unbefristet. Bei der EM Rente wurde mir vom VdK gesagt, da ich außerhalb meines gelernten Berufes gearbeitet habe, würde ich auf andere Arbeiten verwiesen werden. Die gesundheitlichen Einschränkungen wurden gar nicht weiter beachtet. REHA gemacht und siehe da, keine andere Arbeit über 3 Std. täglich möglich. Ich habe mich nie von den Fehleinschätzung anderer beirren lassen. Auch PG2 selber im Widerspruch durchgesetzt. Für meine Frau ein paar Jahre später ebenso alles alleine gemacht. Sofort, ohne Widerspruch für sie 80% Schwerbehinderung, ebenso auch PG2, ohne Widerspruch direkt durchgesetzt. Einzig bei der EM Rente musste ich für sie im Vorfeld eine Untätigkeitsklage einreichen, dann ging es ganz schnell. Aber da werde ich weiter klagen vor dem Sozialgericht, da aufgrund falscher Daten, der EM Rentenbeginn zu spät war. Hierbei werde ich einen Fachanwalt einschalten, um entsprechend unser Recht zu bekommen. Soweit meine Erfahrungen. Kernpunkte sind, sollte die EM Rente zuerst abgelehnt werden, so muss die DRV innerhalb von 3 Monaten, den Widerspruch bescheiden, egal ob positiv oder negativ, damit man versuchen kann, die EM Rente einzuklagen. Sollte nach 3 Monaten der Bescheid immer noch ausbleiben, eine Untätigkeitsklage erheben, sonst wartet man bis zum St. Nimmerlein. Einfach keine Angst vor Ämtern haben, die sind an rechtliche Vorgaben gebunden, können also keine zustehenden Leistungen verweigern. Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung, man muss alles, was man angegibt, beweisen können, sonst kann man keinen Blumenpott gewinnen.
Was der VdK macht ist den Beitrag einziehen, wen es zu einer Verhandlung kommt hat die bisher betreuende keine Zeit und schickt jemand der den Fall nicht kennt hin, das heißt schon verloren obwohl jahrelang Beitrag bezahlt wurde.
Wir bedauern zu hören, dass Sie mit der bisherigen Betreuung durch den VdK Baden-Württemberg unzufrieden sind. Wir nehmen Ihr Feedback sehr ernst und möchten sicherstellen, dass Ihre Anliegen angemessen behandelt werden. Es ist unser Ziel, unsere Mitglieder bestmöglich zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten. Es kann gelegentlich vorkommen, dass eine andere VdK-Juristin oder ein anderer VdK-Jurist Sie bei einem Gerichtstermin vertritt. Diese Situation kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub. Wir möchten Ihnen versichern, dass sämtliche Informationen bezüglich Ihres Falls an diese Person weitergegeben werden. Sie wird Ihr Anliegen mit der gleichen Hingabe vor Gericht vertreten, wie es Ihre ursprüngliche VdK-Juristin oder Ihr VdK-Jurist getan hätte. Unser Hauptziel bleibt, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie verdienen.
Mir hat der VdK sehr geholfen. Hatte GdB30 und einen Verschlechterungsantrag gestellt. Nach der obligatorischen Ablehnung durchs Versorgungsamt klagten wir vor dem Sozialgericht, welches mir letztendlich einen GdB50 zusprach. Danke VdK Baden-Württemberg.
Ich habe sofort einen GdB von 50% bekommen und könnte auch sicher auf 70% kommen. Leider bringt mir der Schwerbehindertenausweis keinen einzigen Vorteil, wenn man nicht arbeitsfähig ist. Habe den Ausweis schon seit mehreren Jahren und bisher keinen einzigen Euro damit gespart. Vergünstigungen wie z.B. Museumsbesuche sind lächerlich und nehme ich nicht in Anspruch. Erst wenn man ein Merkzeichen hat, dann sehe ich Vorteile.
Ja, das ist wohl richtig. Je nachdem, was Sie für ein Einkommen haben, könnten die steuerlichen Vorteile noch eine Rolle spielen, da Ihre Einkommenssteuer reduziert wird. Aber ansonsten sind es vor allem die Merkzeichen, von denen Sie mit einem Schwerbehindertenausweis profitieren. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.| Social Media Team
Ja, bei uns i d Schwimmhalle gibt es Ermãßigung glaube vo 50 cent ab GdB 80%. Da,wo Ermäßigung gibt höchtens 50 cent. Es gibt Länder , da ist Bus Bahn Museen vieles mit GdB kostenlos plus die Begleitperson.
@@P-A-P Bei Schwimmhallen kommt man auch mit dem Bedürftigen-Ausweis günstiger rein und braucht dazu keinen Schwerbehindertenausweis. Die Vorteile des Ausweises für nicht Arbeitsfähige, die noch einige Jahre bis zur Rente haben, sehe ich nur marginal. Bei uns ist einfach der ÖPNV nicht armutsgerecht vergünstigt und das Merkzeichen G bekommt nicht jeder Schwerbehinderte. Wenn die ausstellende Behörde meint, man würde sich mit dem Ausweis durchschnorren und hätte große Vergünstigungen, dann sollen die eben das Museumszeugs und die Veranstaltungen auf Wunsch des Inhabers streichen und ihm die notwendigen Unterstützungen genehmigen, dass er irgendwie über die Runden kommt.
Was bringt einem der Grad der Behinderung wenn man gar nicht mehr arbeitsfähig ist ❓schaff es nicht Mal eine Parkerleichterung zu kriegen ohne Bein und einer Hand😢
Man bekommt bei 100 Prozent Schwebehinderung freie Fahrt mit den öffentlichen ,frage mich ob man mit dem Grad der Behinderung noch fähig ist Bus und Bahn zu benutzen .
Man kann auch eine Behinderung haben OHNE, dass die Ursache bekannt ist. Eine Diganose ist also nicht immer notwendig. Auch kommt es nicht auf die Diagnose an, sondern inwiefern man durch die Erkrankung tatsächlich eingeschränkt ist. Ausserderdem sind Anträge aller Art in Deutschland formlos, man muss da nicht zwingend etwas ausfüllen. Man kann da einfach einen Brief hinschreiben mit der Bitte um Feststellung eines Grades.
Guten Tag! Das ist grundsätzlich richtig, es kommt darauf an, inwiefern man durch die Erkrankung tatsächlich eingeschränkt ist. Das spricht Herr Hübsch auch bei Minute 5 an. Zu dem Thema formlose Anträge, dass Sie ansprechen unsere Einschätzung: Wir würden auch sagen, dass Anträge zwar grundsätzlich formlos gestellt werden können, die Behörde sich aber dann eines Formulars bedient, schon um dem Amtsermittlungsgrundsatz nachzukommen. Nach § 16 Abs. 3 SGB I sind die Leistungsträger sogar verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Und um zum Beispiel festzustellen, wie hoch der Grad der Behinderung ist, wenden die Versorgungsämter die Versorgungsmedizinischen Grundsätze an. Dort sind die Grade der Behinderung eben nach Diagnosen und deren Auswirkungen aufgeführt. Also muss man einfach die Angaben machen, praktischerweise bedient man sich daher eines Formular. Viele Grüße Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Bei 4:24 ist doch die Fragestellung, wenn ich zu "blöd" bin um den Antrag auszufüllen, ob ich mir da z.B. von einem Bevollmächtigtem helfen lassen kann! Und nach § 13 SGB X ( 10. Buch Sozialgesetzbuch ) ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigung zulässig. Die notwendigen Willenserklärungen (Unterschriften) sind natürlich vom Betroffenen selbst zu leisten!
Der Witz dabei ist, dass man in diesem Land das Recht hat alles formlos zu beantragen. Da kann man auch einfach selber alles nötige zusammenschreiben. Und wenn die dann noch was wissen wollen, schreibt mans denen halt. Anträge sind keine Steuererklärungen. Leider wissen das sogar die wenigsten Beamten.
@@minervaathene94 Und nach SGB I soll man zwar die Anträge möglichst beim zuständigen Leistungsträger einreichen, kann es aber auch bei jedem anderen (Kommune, Sozialamt, Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung usw.). Der muss das dann unverzüglich weiterleiten. Sollte man das machen kommt Freude auf.
@@Peter_WoT Richtig. In meinem Freundeskreis diskutieren wir immer wieder, warum man so etwas nicht auch im Sozialkundeunterricht lernt. Man lernt so viel, aber über die eigenen Rechte erfährt man höchstens dann etwas, wenn man in die Ausbildung kommt und das Arbeitsschutzgesetz lernen muss. Aber auch hier lernt man kaum, wie man sich zur Wehr setzen kann, wenn diese Paragraphen vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden. Dass man z. B. einen Anwalt bekommt, wenn man sich selbst keinen leisten kann und wie man an den herankommt. Theoretisch darf ein Anwalt nämlich erst mit dir reden, wenn das Gericht schon zugesagt hat, dass die Kosten übernommen werden. Also kann man sogar theoretisch nicht einfach zu einem Anwalt gehen, der einem dann sagen kann, wer ihn bezahlt. Man MUSS dem Gericht dann also verschweigen, dass man schon das erste Gespräch hatte. Völlig bizarr, unsere Rechtswege. Ich hatte z. B. so einen Ausbilder. Konnte mir aber keinen Anwalt leisten. Wie denn auch mit Lehrlingsgehalt? Also habe ich die ganze Scheiße jahrelang ertragen. Dort bin ich massiv traumatisiert worden. Dann in den sozialen Abwärtsstrudel geraten und mit weit über 20 habe ich dann zum ersten Mal davon gehört, dass ich ja beim Gericht diverse Anträge auf Kostenübernahme stellen kann. Also auch hier. Hätte ich bereits zuvor gewusst, was Sache ist, wäre ich vielleicht nie traumatisiert worden und wäre also nie krank geworden.
Mein Mann wurde gerade wieder abgelehnt, er hatte 3fach Thrombose mit Lungenembolie gehabt. Muss für immer Thrombosestrümpfe tragen, weil es chronisch geworden ist. Verstehe nicht warum er immer abgelehnt wird. Jetzt hat er noch Zucker da zu bekommen
Bin 79 Jahre alt, habe einen Behinderungsausweis von 70 Prozent. Habe 2 Bandscheibenvorfålle mit Stenose, 1 Niere mit Tumor entfernt vor 10 Jahren, und seit 10 Jahren Rheuma. Arthritis mit MTX Spritzen. Nachdem ich Anfang des Jahres mit einer Lungenembolie auf der Intensivstation lag, habe ich danach eine Behinderung auf eine Pflegestufe beantragt. Ich bin dann auf Pflegestufe 1 eingestellt worden. Mein Mann hilft mir sehr oft und gerne, aber ich glaube, eine Pflegestufe 1 mit 90 Min. alle 2 Wochen ist einfach zu wenig. Aber mir würde gesagt, es kommt nicht einfach auf die Krankheiten an, sondern auf die Umstånde, was man noch kann. Ich werde mich erst einmal wohl damit zufrieden geben můssen und abwarten..
Ein Tipp für Sie: Füllen Sie den Selbsteinschätzungsbogen für einen Pflegegrad aus, Sie finden diesen kostenfrei auf unserer Download-Seite: bw.vdk.de/medien/downloads/#c9385 Hierdurch bekommen Sie eine gute Orientierung, welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt werden müsste. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die werden Sie dahingehend auch beraten können, ob Ihnen nicht doch ein höherer Pflgegrad zusteht und sich ein Antrag auf Höherstufung lohnen würde. Viele Grüße und alles Gute Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Guten Tag, die deutschlandweite VdK-Beratungsstellensuche finden Sie hier: www.vdk.de/permalink/72455 - Sie müssen nur Ihre Postleitzahl eingeben und finden die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle. Für Baden-Württemberg können Sie auch gleich auf die Seite des Landesverbands gehen und direkt suchen: www.vdk.de/permalink/66048 Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. / Social Media Team
Hallo Vh habe gerade den Video gesehen, und beim der Antwort dass Sie beim GDB erst Antrag ausfüllen, und prüfen, Sie sagen dass die VDK hilft die Mitglieder dieses Antrag ausfüllen, aber leider ich sollte Sie sagen dass ich im meinen VdK Verband Radolfzell angerufen haben wegen Antrag auszufüllen, und am Telefon würde mir gesagt dass der VDK füllt keine Antrag, sonst hilft nur beim einen Widerspruch auf Antrag, sonst der erste mal soll ich selber dass ausfüllen, vielen Dank
Guten Tag Herr Stramaglia, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne unterstützen Sie unsere Ehrenamtlichen MitarbeiterInnen beim Ausfüllen des Erstantrages für einen Behindertenausweis. Sie finden die Kontaktdaten Ihrer AnsprechpartnerIn vor Ort unter www.vdk.de/permalink/79108. Die KollegInnen aus der Sozialrechtsberatung in Radolfzell können sich dann einschalten, wenn Ihr Antrag beispielsweise abgelehnt wurde. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Guten Tag! Der Mehrbedarf für Behinderte im Rahmen des Bürgergeldes beträgt 35 Prozent des jeweiligen Regelsatzes, also der jeweiligen Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes. Voraussetzung für die Leistung ist die Erwerbsfähigkeit und ein GdB von mind. 50. Nachzulesen unter folgendem Link: www.buerger-geld.org/buergergeld-mehrbedarf-bei-behinderung/ Rückwirkend Leistungen geltend zu machen ist meist schwierig, oft ausgeschlossen - am besten Sie setzen sich zu Ihrem konkreten Fall mit der VdK-Sozialrechtsberatung in Ihrer Nähe in Verbindung. Die Ihnen nahe gelegene VdK-Beratungsstell finden Sie hier: www.vdk.de/permalink/72455 Viel Erfolg und beste Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Sie,als VDK - Sprecher schreiben dazu: Nur erwerbsfähige Hilfebedürftige mit GdB 50+ erhalten einen Mehrbedarf. So steht es für Bürgergeldbezug bzw. früher H4 Ich bin seit ca.10 Jahren krank geschrieben, ohne Aussicht auf Besserung und erhalte trotzdem das Bürgergeld. Jegliche Mehrbedarfe wurden mir vom Amt verweigert. Müsste ich nicht längst Sozialhilfe bekommen? Denn ich bin ja nicht mehr erwerbsfähig!!?
Einerseits gibt es die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, da steht alles im Detail drin. Grundsätzlich geht es aber eben darum, ob und inwieweit eine Erkrankung einen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Das gilt es zu begründen und belegen, egal welche Erkrankung man hat. Im SGB 9 steht dazu: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Viele Grüße, Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Was mich mal interessieren würde: Wie ist es, wenn man eine seelische Erkrankung hat, die man aber beibehalten will, weil man sich seit seiner Kindheit damit arrangiert hat? Gilt auch die dann als Behinderung? Und hat man eine Chance auf einen Schwerbehindertenausweis? Oder verhindert das Nicht-geheilt-werden-wollen beides? (Ich bin Mitte Fünfzig und würde gern zu hundert Prozent im Homeoffice arbeiten.)
Vielen Dank für Ihre Fragen. Leider können wir Ihnen diese hier nicht pauschal beantworten. Wir benötigen hierfür weitere Angaben von Ihnen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere erfahrenen VdK-JuristInnen wenden. Sie finden die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle unter www.vdk.de/permalink/76734
Bei dieser Frage, muss es sich um eine schlimme geistig Behinderte Person handeln! Wer Nicht-geheilt-werden-will sollte sich schnellstens in eine ,, Geschlossene Anstalt,, begeben!!! Wirklich kranke Menschen,wie ich, fühlen sich total verarscht!!! Mir hat bisher niemand geholfen. Sogar der VDK Sachsen Anhalt mit seiner angeblichen Sozialrechtsanwältin hat absolut alles dafür getan, dass ich auf gar keinen Fall EM-Rente erhalte. Diese Klage vor drei Jahren am Landessozialgericht Halle (Saale) hat bis heute ein Trauma ausgelöst. Es war,als wäre die Anwältin von Anfang an vom Rententräger ,, bezahlt,,!!!! Es gab vorher überhaupt keinen Kontakt mit mir, wichtige Informationen wurden ignoriert Eindeutige Diagnosen nicht weitergeleitet und dann auch vom Beklagten ( Rententräger) unter den Tisch gefegt. Alle wichtigen Informationen behielt meine VDK -Anwältin, für sich und sagte vor Gericht kein einziges Wort zu meinen Gunsten. Ich stehe bis jetzt noch unter Schock und mein Psychiater kann mir nicht helfen,diese Ungerechtigkeit und Frechheit zu verarbeiten. Und dann kommen Sie und fühlen sich in Ihrer Krankheit ganz wohl???? Ich glaube, Sie sind nicht ganz dicht!😢
Guten Tag! Vorneweg: Der Blinden und Sehbehindertenverein hat eine ganz gute Übersicht, die auch barrierefreier ist, als die weiteren Infos, die wir Ihnen auf diesem Weg geben können: www.dbsv.org/iii-der-schwerbehindertenausweis.html Ansonsten von uns auch folgende Infos für Sie: Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben des sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze. Hier sind auf Seite 24 (6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung) und Seite 41 (Sehorgan) nähere Infos zu finden: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Gut zu wissen: Bei verschiedenen Erkrankungen werden nicht etwa die Behindertengrade einfach zusammengerechnet und addiert, wie oft vermutet wird. Stattdessen wird ein auf ärztlichen Gutachten fundierender Wert eines Gesamt-GdB ermittelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben): www.vdk.de/permalink/66048 (deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455 ) Alles Gute uns viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Informationen über die Mitgliedschaft beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. finden Sie hier, ebenso wie ein Online-Formular für den Mitgliedsantrag: bw.vdk.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/ Wenn Sie nicht in Baden-Württemberg leben, wenden Sie sich direkt an Ihren Landesverband. Hier ein Überblick: www.vdk.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/ Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Guten Tag! Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein GdB von mindestens 50 vorliegt. Bei der Feststellung des Pflegegrades hingegen kommt es auf die noch vorhandene Selbstständigkeit an. Dies Feststellungen sind voneinander unabhängig, da der Pflegegrad von der Pflegekasse unter Beteiligung des MD festgestellt wird. Den Grad der Behinderung (GdB) stellen dagegen die Versorgungsämter fest. Je höher der Pflegegrad ist, umso eher sind jedoch auch die Voraussetzungen der Merkzeichen gegeben. Bei Pflegegrad 1 und 2 sind in der Regel die Kriterien für das Merkzeichen „H“ Hilflosigkeit nicht erfüllt. Bei einem Pflegegrad 3 ist eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall erforderlich. Eine Hilflosigkeit kann festgestellt werden, wenn insbesondere die Prüfung der Module 1 (Mobilität), 2 (Kommunikation), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens, vergleichbar geistiger Anregung) ergibt, das hier ein besonders hoher Hilfebedarf besteht bzw. eine ständige Bereitschaft zur Hilfe notwendig ist. Im Zweifel besprechen Sie Ihre Situation am besten persönlich in der Ihnen nahegelegenen VdK-Beratungsstelle. Zur Beratungsstellensuche von Baden-Württemberg kommen Sie hier: www.vdk.de/permalink/66048 Deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455 Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Viele Grüße Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Ich grüße alle ❤❤❤ Meine Schwester hatte Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt; dazu ist schwer Herz krank und noch viele anderen Krankheiten hat! Sie hat Pflegegrad 2 , und Schwerbehinderter Ausweis 100 grad , mit aG ! Jetzt war zwei mal MD und und meine Schwester hatte Antrag gestellt auf Pflege Stufe 3 und nicht bekommen.Sie kann fast nichts selbst machen,sie brauch immer täglichen Hilfe,! Was kann man machen?? Danke !!
Ein Tipp für Sie: Füllen Sie den Selbsteinschätzungsbogen für einen Pflegegrad aus, Sie finden diesen kostenfrei auf unserer Download-Seite: bw.vdk.de/medien/downloads/#c9385 Hierdurch bekommen Sie eine gute Orientierung, welcher Pflegegrad Ihnen bzw. Ihrer Schwester zuerkannt werden müsste. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die werden Sie dahingehend auch beraten können, ob Ihnen nicht doch ein höherer Pflgegrad zusteht und sich ein Antrag auf Höherstufung lohnen würde. Im Zweifel helfen Ihnen unsere Experten in der VdK-Sozialrechtsberatung weiter, wenn es darum geht, einen Widerspruch einzulegen. Viele Grüße und alles Gute Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Guten Tag. Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad hat eher indirekt mit der Diagnose zu tun. Er erfolgt anhand bestimmter Kriterien aus insgesamt sechs Bereichen oder Modulen - . In einer Art Fragebogen wird die Selbstständigkeit bei der Ausführung bestimmter körperlicher Tätigkeiten (Sitzen, Stehen, Essen, Trinken, Waschen oder Toilettengänge) abgefragt. Wir bieten aber auf unserer Website weitere Infos an zum Thema - unter anderem einen "VdK-Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegrad-Rechner". Wenn Sie diesen ausfüllen bekommen Sie schon eine ganz gute Orientierung. Auch unter dem folgenden Link finden Sie zwei Infobroschüren zum Thema. www.vdk.de/permalink/76958 (Im Kasten: "Pflege") Viel Erfolg und viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Wie sieht es bei morbus bechterew aus Ich bin gerade dabei einen Antrag zu stellen und werde im Moment mit biologica behandelt allerdings habe ich noch starke Schmerzen und Beweglichkeit Einschränkungen
Liebe Frau Banno, leider lässt sich das nicht so pauschal beantworten. Wir empfehlen Ihnen hier für eine persönliche Beratung die VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen. Die Erstberatung ist auch Nicht-Mitgliedern möglich und kostenfrei. Die Beratungsstellensuche finden Sie für Baden-Württemberg hier: www.vdk.de/permalink/66048 Deutschlandweite VdK-Beratungsstellensuche: www.vdk.de/permalink/72455 Viel Erfolg und viele Grüße, Ihr Sozialverband VdK Baden-Wüttemberg e.V. | Social Media Team
Hallo Maria. Morbus Bechterev ist eine chron.Erkrankung. Ich würde empfehlen, zuerst den Schwerbeschädigtenantrag zu stellen, dann erst eine Erwerbsminderungsrente. Wenn es um die "Selbsteinschätzung" geht, nicht nur die Mini-Spalte ausfüllen, sondern gern ein gesondertes Blatt, denn wem nicht 'mehr' fehlt, als das "bisschen", was da rein passt, wird bestimmt sofort abgelehnt. Wenn doch, Widerspruch einlegen.. das werden viele Anträge!!!
Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben der sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diabetes mellitus bspw. wird danach bewertet, wie stark die Einschränkungen und wie ausgerägt die Risiken sind. Die Details können Sie unter dem folgenden PDF-Link auf Seite S. 83 (15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) nachlesen: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Gut zu wissen: Bei verschiedenen Erkrankungen werden nicht etwa die Behindertengrade einfach zusammengerechnet und addiert, wie oft vermutet wird. Stattdessen wird ein auf ärztlichen Gutachten fundierender Wert eines Gesamt-GdB ermittelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben): bw.vdk.de/vdk-vor-ort/ (deutschlandweit hier: www.vdk.de/vdk-vor-ort/) Alles Gute uns viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Lieber Herr Becker, Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben des sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze. Die Migräne bspw. wird dabei je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen bewertet. Die Details können Sie unter dem folgenden PDF-Link auf Seite S. 31 (2.3. echte Migräne) bzw. 39 (3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen - falls passend) nachlesen: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Gut zu wissen: Bei verschiedenen Erkrankungen werden nicht etwa die Behindertengrade einfach zusammengerechnet und addiert, wie oft vermutet wird. Stattdessen wird ein auf ärztlichen Gutachten fundierender Wert eines Gesamt-GdB ermittelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben): www.vdk.de/permalink/66048 (deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455 ) Alles Gute uns viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Der Hausarzt stellt den Antrag auf Schwerbehinderung aus und gibt auch den Grad der Behinderung an und Allee Merkzeichen wie AN wie a. G., G, H.. B. BL
Gut zu wissen: Manche Ärzte sind so nett und helfen beim Ausfüllen des Antrags. Ärzte, die Sie im Antrag angeben, können angeschrieben werden und um Stellungnahme gebeten werden. Aber bearbeitet wird der Antrag letztendlich vom Versorgungsamt des Landratsamts. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Haben Sie es direkt bei der Ihnen nahe gelegenen VdK-Beratungsstelle versucht? In Baden-Württemberg finden Sie einen Überblick über die Kontaktdaten hier auf der Seite: bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/beratungsstellen/
Handelt es sich hierbei um die "normale" Antragszeit? Das hört sich an, als hätten Sie bereits Widerspruch eingelegt oder befänden sich im Klageverfahren.-? Also etwa 6 Monate Antrag, 6 Monate Widerspruch und ein Jahr Klage sind leider ganz normal. 2,5 Jahre ist in jedem Fall sehr lang. Das Versorgungsamt ist tatächlich eines der Ämter, das immer viel zu lange braucht. Das ist bereits bekannt und es gab sogar schon Treffen mit Richtern, dem Versorgungsamt und Vertretern des VdK, um über die Problematik zu sprechen. Prinzipiell gibt es die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Dafür muss aber der Gegenseite erst die Möglichkeit gegeben werden, zu rechtfertigen warum sie so lange brauchen. Im Zweifel lieber zu uns in die Rechtsberatung kommen und hierzu Rat einholen. Dann können wir eine Einschätzung abgeben, ob eine Untätigkeitsklage Sinn ergibt und diese sachgerecht einleiten. Oder erstmal androhen, oft reicht das schon aus, um den Vorgang zu beschleunigen. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Es sind 2 1/2 Jahre vom Erstantrag bis zur Ablehbung des Widerspruchs [03.22-09.24]. Auf die Anforderung meiner Akte habe ich nach 8 Wochen immer noch keine Rückmeldung erhalten. Dem VDK liegt diese laut eigener Aussage nicht mehr vor.
@@corinnagualtieri1416 auch wenn man privat durch Luftnot und trotz Medikamenten behindert ist, soll das Amt einen Grad der Schädigung ermitteln. Zum Asthma kommt gerne noch COPD dazu....Es geht nicht nur um berufliche Einschränkungen. Je nach Asthma geht nicht mehr viel.
ich habe mit 17 eine gesichtslahnung ..heite bin 53 noch immer gelehmt/ 20 grad bekamm..icharbeyete12y.alszimmermádchen..mit.52 war gekúndigt...weil ich willstnicht gesunde menschen verteten/.bisheutemacheichimmer widerspruche
Ich bin seid über 1 Jahr bei dem VdK Mitglied. Und bin mit der Arbeit sehr zufrieden. 😊😊😊vielen Dank liebes VDK Team
Leider gibt es auch schlechte Arbeit(er) beim VdK. Weshalb wird nichts gegen solche Nieten getan ???
Auf meine telefonische Nachfrage ob man mir beim Erstantrag helfen könne, bekam ich die Antwort" Stellen Sie ihn erst einmal selbst, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, legen Sie Widerspruch ein. Sollte dieser abgelehnt werden, können Sie sich wieder melden." So die Aussage des VdK in meinem Landkreis. Vielen Dank dafür!
Mein Vorschlag wäre höre Dich um ob es in der Nähe nicht eine Bessere Vdk Stelle gibt, du kannst Dich, soweit ich weiß, sogar in anderen Landkreisen beraten, helfen oder vertreten lassen, viel Glück!! generell sind die aber immer sehr hilfsbereit und freundlich?! Ich würde wechseln :)!
So war es auch bei mir.
..mir wollte niemand von der VDK helfen, ohne das ich Mitglied dort werde und dann dafür,- über 60,-.zahlen müsste!
Auf jeden Fall müssen, wie im Bericht gesagt, die Funktionseinschränkungen erwähnt werden. ABER auch der Arzt (!!!) muss neben den Diagnosen die Funktionseinschränkungen erwähnen!!! Z. B. : "Patientin hat BSV an L4/L5 UND kann deshalb nicht mehr so lange stehen, laufen, schwere Dinge heben usw. Patient kann Alltags- oder Berufstätigkeiten nicht mehr so verrichten, WIE FRÜHER. "
SOOOOO (ähnlich) muss(!!!) es vom ARZT formuliert sein.
Hallo. Ich habe alles von arzt bekommen aber Jahre lange kann ich nicht eine buchstabe bekommen. Habe ich 70% und pflegestchufe 3.VDK nicht geschafft...Nicht zufrieden
Vielen Dank für diesen umfassenden Beitrag.
Super wichtig! Machen, teilen!
Vielen Dank!
Mir hat die VDK sehr geholfen und kann sie nur empfehlen
Aus eigener Erfahrung rate ich allen, den GDB- Antrag immer nur nach vorheriger gründlicher Beratung zu stellen! Man wird fast immer in den Widerspruch oder in die Klage müssen und da ist es gut, dass man jemanden Professionellen kontaktiert hat, der/ die sich auskennt in der spezifischen Materie. Das Versorgungsamt ist nicht Euer Freund*in, sondern eine GDB-Verhinderungsbehörde!!!
Ich habe da eine ganz andere Erfahrung gemacht. Antrag gestellt , Unterlagen vorgelegt, 6 Wochen später 80 mit Merkzeichen G bewilligt bekommen. Völlig problemlos.
@@petrakellermann7895 in welchem Bundesland?
Kommt auf die Befunde der Ärzte und die Erkrankung an wird dann vom Versorgungsamt geprüft ist eigentlich ganz einfach
Jo,dann hast du auch was nachgewiesen@@petrakellermann7895
Habe da gute Erfahrungen gemacht, schnelle positive Rückmeldung…
....habe schlechte Erfahrung mit VDK gemacht...
War umgezogen, ca. 70 km vom vorherigen Wohnort und die VDK hat verlangt, dort zu bleiben, obwohl VDK am neuen Wohnort vorhanden war und wurde glatt verwiesen!
Das halte ich für eine Zumutung !
Es tut uns leid, dass Sie diese Erfahrung machen mussten, vor allem, weil sie überhaupt nicht der üblichen Vorgehensweise entspricht. In der Regel werden Mitglieder dem wohnortnahen Ortsverband zugeordnet und darüber hinaus hat jedeR zudem aber auch die Möglichkeit einen Wunsch-Ortsverband anzugeben. Es spricht also gar nichts gegen den Wechsel in einen anderen Ortsverband! Es wäre schön, wenn wir dieses Missverständnis klären könnten. Für die direkte Kontaktaufnahme benötigen wir aber Ihre Kontaktdaten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns diese zukommen liessen. Schreiben Sie hierzu bitte an beschwerde.bw@vdk.de - zusammen mit einer Kurzschilderung des Problems. So kann sich der Landesverband einmischen und eine geeignete Lösung herbeiführen, die Ihnen entgegen kommt.
Herzlichen Dank hierfür im Voraus!
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Den Antrag zu stellen ist keineswegs leicht es kommt drauf an was man für ein Anschreiben mit schickt was man selber verfassen muss dass man alle Befunde die relevant sind mit schickt und diese Fragen die dort gestellt werden wie man beeinträchtigt ist und und und es immer drauf ankommt wie man das beantwortet daran ist also gar nichts leicht
Sie können den Antrag im Internet herunterladen und ausfüllen ist eigentlich ganz einfach dort Tragen Sie Ihre Erkrankungen ein wenn Sie Befunde zu Hause haben mitschicken habe ich auch so gemacht zur Zeit 100%
Hallo.
Ich hatte vor 2 Jahren Corona, Lungenentzündung mit Koma. Am gleichen Tag, als ich ins Krankenhaus kam, ist meine Mutter gestorben. Ich kann leider nicht mehr arbeiten gehen. Habe die komplette Breite an Symptomen. Heute das Eine, morgen das Andere. Und wenn alle soweit durch sind, geht das ganze Spiel wieder von vorne los. Es ist so frustrierend, dass ich jetzt noch anfange in depressive Phasen zu geraten. Ich wurde innerhalb eines Monats mindestens 15 Jahre älter. Es ist so frustrierend. Ich habe Erwebsminderung beantragt und warte seit 6 Monaten auf eine Antwort. Danach werde ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Für diesen Text zu schreiben, habe ich 25 Minuten gebraucht. 😢
Wenn es irgendwie möglich ist, ZUERST den Antrag auf Schwerbehinderung stellen!!!!!
Der wird beim Rentenantrag berücksichtigt...
Nach dem Motto: 'wer nicht schwerbehindert wäre, braucht auch keine Rente'🤷♀️
Und da das meistens 2x abgelehnt wird: Widerspruch!!!
Zur Not: nach nem Halben Jahr wiederholt beantragen!!
Ach ja: bei der "Selbsteinschätzung" immer(!) ein Extrablatt☝️ so voll und detailliert wie möglich schreiben.
Viel Erfolg!
Warum danach?
@@minervaathene94 die Erwebsminderung ist schon ein Problem, dann wird das mit der Behinderung wohl vorher sowieso nix. Bin total traurig. LG 🙋🏼
@@user-cx7oj4qw3k??? Im Gegenteil hat man eine annerkannte Schwerbehinderung ist es ja eben leichter die EU-Rente zu bekommen. Man wird ja zuerst "krank" damit man als arbeitsunfähig gelten kann. Und was ist eine Behinderung. Richtig, die wichtigste Annerkennung einer länger als 6 Monate andauernden, also chronische Erkrankung.
Mit dem Schwebehindertenausweis geht man zur Rentenkasse. Dafür ist deser Ausweis ja gedcaht, damit man es leichter hat mit alle anderen Behrödern.
Also.
Schritt 1.
Lass Dir vom Arzt bestätigen, dass er Dich nur noch für X Std. arbeitsfähig hält.
Dazu kann er Dir dann auch gleich die Bescheinigung einer schweren chronischen Erkranung ausstellen gem. §62 SGB V. Das ist so ein gelbes Zettelchen, dass ausieht wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Bitte an alle Diagnoseschlüssel das XXX.G für gesichert vom Arzt anfügen lassen. Der weiß was gemeint ist.
Schritt 2.
Sieh zu dass Du den Grad der Behinderung noch heute beantragst und annerkannt bekommst.
Schritt 3.
Dieser Ausweis zusammen mit der Ärtzlichen Meinung belegen, dass Du - aufgrund von krank - Anspruch auf EU-Rente hast.
Nicht andersurm. Die Rente bedeutet eben nicht, dass Du Anspruch auf Annerkennung einer Behinderung hast.
Es tut mir so leid, dass Dir noch niemand das erklärt hat.
Gute Besserung wünsche ich dir von Herzen! Lass dich nicht unterkriegen.
Anträge werden seit der Änderung vor einigen Jahren grundsätzlich erstmal alle abgelehnt oder nur einen geringen GdB gewährt. Sinn ist wohl, weniger Bearbeitungszeit zu haben, Man sollte IMMER einen Wiederspruch einlegen. Denn erst dann werden die Anträge richtig bearbeitet.
Ich wollte was fragen ich habe die letzte fünf Jahre nicht gearbeitet und ich habe 40% Behinderung ich habe der Antrag gemacht aber ich kann die erweitminderungs nicht erreichen ich habe zwei Schlaganfälle ich habe herz-suppe ich habe Beckenbruch ich habe Asthma ich bin depressiv sehr schlimm und ich schlucke 11 Medikament am Tag was soll ich mehr machen
Ich bin auch vom ARGE zum Gutachter haben die mir geschickt und alle haben die mir gesagt dass ich Unfähigkeit zum arbeiten bin ich bin auch ich hätte am liebsten gearbeitet und nicht mehr immer zu Hause sein aber leider ist so ich kriege Erwerbsminderungsrente was kann ich machen
Guten Tag!
Individuelle Fragen sind hier nur sehr schwer zu beantworten - am besten Sie wenden sich damit an die Ihnen naheglegene VdK-Beratungsstelle. Über die VdK-Beratungsstellensuche finden Sie diese leicht. Ein erstes Gespräch können auch Nicht-Mitglieder (kostenfrei) vereinbaren.
Hier geht es zur Beratungsstellensuche:
In Baden-Württemberg: www.vdk.de/permalink/66048
Deutschlandweit: www.vdk.de/permalink/72455
Viele Grüße und alles Gute für Sie!
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
@@vdkbw Ich habe vor 6 Monaten einen Widerspruch über den vdk eingereicht. Gesehen habe ich aber leider niemanden, die Kommunikation lief über den Briefkasten. Ich hoffe, dass das gut ausgeht. Ich fühle mich irgendwie nicht richtig gehört, warum fragt MICH eigentlich niemand, wie es mir wirklich geht
@@cianalas Weil heutzutage (fast) niemand mehr etwas für einen anderen macht wenn er dafür nicht entlohnt wird!
Antrag im Internet herunterladen vom Versorgungsamt und ausfüllen am besten Befunde von Ärzten die man zu Hause hat mitschicken ist eigentlich einfach die Fragen zu Beantworten.
Ich habe leider bisher nur schlechte Erfahrungen mit dem vdk gemacht. In 2 Jahren hat niemand Kontakt mit mir aufgenommen und mal mit mir gesprochen. Kommunikation verläuft, wenn überhaupt, nur schriftlich und einseitig. Für die Einreichung des Widerspruchs hat der vdk 14 Monate gebraucht. Ich bin sehr enttäuscht, da ich mir so viel davon versprochen hatte.
Nach diesem sehr hilfreichen und Informationen Video bin ich sehr wütend. Beratungsgespräch? Mir sagt man immer, das wäre nicht notwendig, das würde schon alles so laufen. Wenn doch die Auswirkungen auf den Alltag so bedeutend sind, macht es dann nicht Sinn, mal mit den Betroffenen persönlich zu sprechen? Auch mein Arzt hat scheinbar gravierende Fehler gemacht und lediglich einen Zweizeiler mit Diagnosen verschickt. Ein neues Schreiben wird vom VDK aber auch zum Widerspruch nicht angefordert. Dann kann der zweite Versuch ja auch nur wieder schief laufen.
Guten Tag!
Es tut uns sehr leid, dass Sie offenbar schlechte Erfahrungen machen mussten. Wir sind stets daran interessiert, uns zu verbessern, um Menschen in schwierigen Situationen zu helfen. Daher würden wir gerne näher ermitteln, wie es dazu kommen konnte. Leider können wir über Social Media keinen persönlichen Kontakt aufnehmen, um zu ermitteln, an welchen Stellen etwas schiefgegangen ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Kontakt zu unserem Beschwerdemanagement aufnehmen würden. Am besten Sie schreiben uns Ihre Kontaktdaten und schildern kurz Ihre Erfahrungen. Die E-Mail-Adresse lautet: beschwerde.bw@vdk.de
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Social Media Team / VdK Landesverband
Den VDK können Sie vergessen bin ausgetreten.
Bin hier in Nordhessen auch ausgetreten.vorher war ich in der VdK niedersachsen in cuxhaven.der Mann von der VdK kam aus stade.ein sehr fähiger Mann im Rollstuhl der wirklich den nötigen Biss hatte@@WilfriedDawideitist halt unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland!!!!
Ich bin auch unzufrieden auf Leistungen von VDK. Formularen kann ich selbst ausfüllen.Genaue Beratung und Mithilfe habe ich nicht bekommen.Alles nur formal.Ich möchte mich bald kundigen.
Heute habe ich auch eine Entscheidung erhalten, das Gericht abzulehnen und 6 Stunden oder länger zu arbeiten, nur weil meine Artopäden dies geschrieben haben. Ich hatte mit Gutahter keine persönliche Beziehung, alles wurde nach meinen Akten entschieden. Ich habe Probleme mit der Wirbelsäule und chronische Schmerzen, ich kann längere Zeit nicht stehen oder gehen. Mein Hausarzt hat eine neue Depressionsdiagnose gestellt, und was er geschrieben hat, wurde ignoriert, oder ist der Hausarzt kein Spezialist?
Danke! Guter, umfassender Beitag. Und: in Kürze!!! Das liebe ich. 😊
Interessant wird es, wenn man eine schwere chronische Erkrankung bekommt, die in Deutschland nicht bekannt und nicht anerkannt ist, aber in den USA schon!
Ich bin seit drei Jahren Somatische chronische Schmerzen krank, bekomme nichts und VdK will nicht helfen. Ich weiß nicht, wie ich weiter leben soll
2 Jahre eher in Rente, der wichtige Aspekt, so ab 60 Jahren.
Das liegen wir zurzeit dann wohl eher bei 65
"Man hat eine Woche Sonderurlaub und besonderen Kündigungsschutz" und bekommt nicht einmal die anspruchslosesten Jobs.
Die beiden Akteure müssen praktische Erfahrung sammeln.
Leider kann ich nicht sagen, daß die VdK Rechtstelle mir geholfen hätte. Man sagte mir, ich könnte weder die Schwerbehinderung durchsetzen und schon gar nicht eine EM Rente. Beides selbst mit Klagen vor dem Sozialgericht durchgesetzt. Behinderung von 30% auf 50% raufgesetzt und das unbefristet. Bei der EM Rente wurde mir vom VdK gesagt, da ich außerhalb meines gelernten Berufes gearbeitet habe, würde ich auf andere Arbeiten verwiesen werden. Die gesundheitlichen Einschränkungen wurden gar nicht weiter beachtet. REHA gemacht und siehe da, keine andere Arbeit über 3 Std. täglich möglich. Ich habe mich nie von den Fehleinschätzung anderer beirren lassen. Auch PG2 selber im Widerspruch durchgesetzt. Für meine Frau ein paar Jahre später ebenso alles alleine gemacht. Sofort, ohne Widerspruch für sie 80% Schwerbehinderung, ebenso auch PG2, ohne Widerspruch direkt durchgesetzt. Einzig bei der EM Rente musste ich für sie im Vorfeld eine Untätigkeitsklage einreichen, dann ging es ganz schnell. Aber da werde ich weiter klagen vor dem Sozialgericht, da aufgrund falscher Daten, der EM Rentenbeginn zu spät war. Hierbei werde ich einen Fachanwalt einschalten, um entsprechend unser Recht zu bekommen. Soweit meine Erfahrungen.
Kernpunkte sind, sollte die EM Rente zuerst abgelehnt werden, so muss die DRV innerhalb von 3 Monaten, den Widerspruch bescheiden, egal ob positiv oder negativ, damit man versuchen kann, die EM Rente einzuklagen. Sollte nach 3 Monaten der Bescheid immer noch ausbleiben, eine Untätigkeitsklage erheben, sonst wartet man bis zum St. Nimmerlein.
Einfach keine Angst vor Ämtern haben, die sind an rechtliche Vorgaben gebunden, können also keine zustehenden Leistungen verweigern. Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung, man muss alles, was man angegibt, beweisen können, sonst kann man keinen Blumenpott gewinnen.
Was der VdK macht ist den Beitrag einziehen, wen es zu einer Verhandlung kommt hat die bisher betreuende keine Zeit und schickt jemand der den Fall nicht kennt hin, das heißt schon verloren obwohl jahrelang Beitrag bezahlt wurde.
Wir bedauern zu hören, dass Sie mit der bisherigen Betreuung durch den VdK Baden-Württemberg unzufrieden sind. Wir nehmen Ihr Feedback sehr ernst und möchten sicherstellen, dass Ihre Anliegen angemessen behandelt werden. Es ist unser Ziel, unsere Mitglieder bestmöglich zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten.
Es kann gelegentlich vorkommen, dass eine andere VdK-Juristin oder ein anderer VdK-Jurist Sie bei einem Gerichtstermin vertritt. Diese Situation kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub. Wir möchten Ihnen versichern, dass sämtliche Informationen bezüglich Ihres Falls an diese Person weitergegeben werden. Sie wird Ihr Anliegen mit der gleichen Hingabe vor Gericht vertreten, wie es Ihre ursprüngliche VdK-Juristin oder Ihr VdK-Jurist getan hätte. Unser Hauptziel bleibt, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie verdienen.
@@vdkbw Nee nicht krank oder Urlaub sondern ein ändern Termin, war ne Lüge, und alles weitere bleiben Ausflüchte und Lügen.
Mir hat der VdK sehr geholfen. Hatte GdB30 und einen Verschlechterungsantrag gestellt. Nach der obligatorischen Ablehnung durchs Versorgungsamt klagten wir vor dem Sozialgericht, welches mir letztendlich einen GdB50 zusprach. Danke VdK Baden-Württemberg.
Ich habe sofort einen GdB von 50% bekommen und könnte auch sicher auf 70% kommen. Leider bringt mir der Schwerbehindertenausweis keinen einzigen Vorteil, wenn man nicht arbeitsfähig ist. Habe den Ausweis schon seit mehreren Jahren und bisher keinen einzigen Euro damit gespart. Vergünstigungen wie z.B. Museumsbesuche sind lächerlich und nehme ich nicht in Anspruch. Erst wenn man ein Merkzeichen hat, dann sehe ich Vorteile.
Ja, das ist wohl richtig. Je nachdem, was Sie für ein Einkommen haben, könnten die steuerlichen Vorteile noch eine Rolle spielen, da Ihre Einkommenssteuer reduziert wird. Aber ansonsten sind es vor allem die Merkzeichen, von denen Sie mit einem Schwerbehindertenausweis profitieren.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.| Social Media Team
Ja, bei uns i d Schwimmhalle gibt es Ermãßigung glaube vo 50 cent ab GdB 80%. Da,wo Ermäßigung gibt höchtens 50 cent. Es gibt Länder , da ist Bus Bahn Museen vieles mit GdB kostenlos plus die Begleitperson.
@@P-A-P Bei Schwimmhallen kommt man auch mit dem Bedürftigen-Ausweis günstiger rein und braucht dazu keinen Schwerbehindertenausweis. Die Vorteile des Ausweises für nicht Arbeitsfähige, die noch einige Jahre bis zur Rente haben, sehe ich nur marginal. Bei uns ist einfach der ÖPNV nicht armutsgerecht vergünstigt und das Merkzeichen G bekommt nicht jeder Schwerbehinderte. Wenn die ausstellende Behörde meint, man würde sich mit dem Ausweis durchschnorren und hätte große Vergünstigungen, dann sollen die eben das Museumszeugs und die Veranstaltungen auf Wunsch des Inhabers streichen und ihm die notwendigen Unterstützungen genehmigen, dass er irgendwie über die Runden kommt.
Lieber einen Fach Rechtsanwalt als VDK🎉
Kann man auch eine nachgewiesene Behinderung einer chronische Erkrankung erhalten, wenn man schon eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente erhält?
Das wüsste ich auch gerne
Ich denke für 0815 Fälle kann der VdK hilfreich sein.
Wenns aber etwas "spezieller" wird, wirds eng.
Und das sind bestimmt fast 20 Prozent
Was bringt einem der Grad der Behinderung wenn man gar nicht mehr arbeitsfähig ist ❓schaff es nicht Mal eine Parkerleichterung zu kriegen ohne Bein und einer Hand😢
😢😢😢😢
Man bekommt bei 100 Prozent Schwebehinderung freie Fahrt mit den öffentlichen ,frage mich ob man mit dem Grad der Behinderung noch fähig ist Bus und Bahn zu benutzen .
Man kann auch eine Behinderung haben OHNE, dass die Ursache bekannt ist. Eine Diganose ist also nicht immer notwendig. Auch kommt es nicht auf die Diagnose an, sondern inwiefern man durch die Erkrankung tatsächlich eingeschränkt ist. Ausserderdem sind Anträge aller Art in Deutschland formlos, man muss da nicht zwingend etwas ausfüllen. Man kann da einfach einen Brief hinschreiben mit der Bitte um Feststellung eines Grades.
Guten Tag!
Das ist grundsätzlich richtig, es kommt darauf an, inwiefern man durch die Erkrankung tatsächlich eingeschränkt ist. Das spricht Herr Hübsch auch bei Minute 5 an.
Zu dem Thema formlose Anträge, dass Sie ansprechen unsere Einschätzung:
Wir würden auch sagen, dass Anträge zwar grundsätzlich formlos gestellt werden können, die Behörde sich aber dann eines Formulars bedient, schon um dem Amtsermittlungsgrundsatz nachzukommen. Nach § 16 Abs. 3 SGB I sind die Leistungsträger sogar verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Und um zum Beispiel festzustellen, wie hoch der Grad der Behinderung ist, wenden die Versorgungsämter die Versorgungsmedizinischen Grundsätze an. Dort sind die Grade der Behinderung eben nach Diagnosen und deren Auswirkungen aufgeführt. Also muss man einfach die Angaben machen, praktischerweise bedient man sich daher eines Formular.
Viele Grüße
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Bei 4:24 ist doch die Fragestellung, wenn ich zu "blöd" bin um den Antrag auszufüllen, ob ich mir da z.B. von einem Bevollmächtigtem helfen lassen kann!
Und nach § 13 SGB X ( 10. Buch Sozialgesetzbuch ) ist eine Vertretung durch einen Bevollmächtigung zulässig.
Die notwendigen Willenserklärungen (Unterschriften) sind natürlich vom Betroffenen selbst zu leisten!
Der Witz dabei ist, dass man in diesem Land das Recht hat alles formlos zu beantragen. Da kann man auch einfach selber alles nötige zusammenschreiben. Und wenn die dann noch was wissen wollen, schreibt mans denen halt. Anträge sind keine Steuererklärungen. Leider wissen das sogar die wenigsten Beamten.
@@minervaathene94 Und nach SGB I soll man zwar die Anträge möglichst beim zuständigen Leistungsträger einreichen, kann es aber auch bei jedem anderen (Kommune, Sozialamt, Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung usw.). Der muss das dann unverzüglich weiterleiten. Sollte man das machen kommt Freude auf.
@@Peter_WoT Richtig. In meinem Freundeskreis diskutieren wir immer wieder, warum man so etwas nicht auch im Sozialkundeunterricht lernt. Man lernt so viel, aber über die eigenen Rechte erfährt man höchstens dann etwas, wenn man in die Ausbildung kommt und das Arbeitsschutzgesetz lernen muss. Aber auch hier lernt man kaum, wie man sich zur Wehr setzen kann, wenn diese Paragraphen vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden. Dass man z. B. einen Anwalt bekommt, wenn man sich selbst keinen leisten kann und wie man an den herankommt. Theoretisch darf ein Anwalt nämlich erst mit dir reden, wenn das Gericht schon zugesagt hat, dass die Kosten übernommen werden. Also kann man sogar theoretisch nicht einfach zu einem Anwalt gehen, der einem dann sagen kann, wer ihn bezahlt. Man MUSS dem Gericht dann also verschweigen, dass man schon das erste Gespräch hatte. Völlig bizarr, unsere Rechtswege.
Ich hatte z. B. so einen Ausbilder. Konnte mir aber keinen Anwalt leisten. Wie denn auch mit Lehrlingsgehalt? Also habe ich die ganze Scheiße jahrelang ertragen. Dort bin ich massiv traumatisiert worden. Dann in den sozialen Abwärtsstrudel geraten und mit weit über 20 habe ich dann zum ersten Mal davon gehört, dass ich ja beim Gericht diverse Anträge auf Kostenübernahme stellen kann. Also auch hier. Hätte ich bereits zuvor gewusst, was Sache ist, wäre ich vielleicht nie traumatisiert worden und wäre also nie krank geworden.
Ich bin seit Geburt Körperbehindert und Chronisch krank ich habe chronisches Asthma
Gut erklärt.
Vielen Dank!
Mein Mann wurde gerade wieder abgelehnt, er hatte 3fach Thrombose mit Lungenembolie gehabt. Muss für immer Thrombosestrümpfe tragen, weil es chronisch geworden ist. Verstehe nicht warum er immer abgelehnt wird. Jetzt hat er noch Zucker da zu bekommen
Seit einem halben Jahr Mitglied und bisher kann ich ebenfalls nur Positives berichten ❤
Bin 79 Jahre alt, habe einen Behinderungsausweis von 70 Prozent. Habe 2 Bandscheibenvorfålle mit Stenose, 1 Niere mit Tumor entfernt vor 10 Jahren, und seit 10 Jahren Rheuma. Arthritis mit MTX Spritzen. Nachdem ich Anfang des Jahres mit einer Lungenembolie auf der Intensivstation lag, habe ich danach eine Behinderung auf eine Pflegestufe beantragt. Ich bin dann auf Pflegestufe 1 eingestellt worden. Mein Mann hilft mir sehr oft und gerne, aber ich glaube, eine Pflegestufe 1 mit 90 Min. alle 2 Wochen ist einfach zu wenig. Aber mir würde gesagt, es kommt nicht einfach auf die Krankheiten an, sondern auf die Umstånde, was man noch kann. Ich werde mich erst einmal wohl damit zufrieden geben můssen und abwarten..
Ein Tipp für Sie: Füllen Sie den Selbsteinschätzungsbogen für einen Pflegegrad aus, Sie finden diesen kostenfrei auf unserer Download-Seite: bw.vdk.de/medien/downloads/#c9385
Hierdurch bekommen Sie eine gute Orientierung, welcher Pflegegrad Ihnen zuerkannt werden müsste. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die werden Sie dahingehend auch beraten können, ob Ihnen nicht doch ein höherer Pflgegrad zusteht und sich ein Antrag auf Höherstufung lohnen würde.
Viele Grüße und alles Gute
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Tja, so wie ich lese haben wir den falschen Pass. Aus meiner SBV Arbeit kenne ich diverse Fälle in denen der Ausweis vermutlich massiv geholfen hat.
Wann gilt eine Erkrankung als chronisch krank? Zählt eine dauerhafte Medikation von Gerinnungshemmern als chronisch krank?
Ich 100% seit Geburt ich habe auch Spinabifida mit Hydrocephalus
Liebe Kirsten, dass tut mir sehr leid, da Spinabifida und Hydrocephalus schwere Erkrankungen sind. Alles Gute für dich!
Wo kann ich mich wenden (beratungsstellen) gdb zu beantragen
Guten Tag,
die deutschlandweite VdK-Beratungsstellensuche finden Sie hier: www.vdk.de/permalink/72455 - Sie müssen nur Ihre Postleitzahl eingeben und finden die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle. Für Baden-Württemberg können Sie auch gleich auf die Seite des Landesverbands gehen und direkt suchen: www.vdk.de/permalink/66048
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. / Social Media Team
Minute 3:20
Hallo
Vh habe gerade den Video gesehen, und beim der Antwort dass Sie beim GDB erst Antrag ausfüllen, und prüfen, Sie sagen dass die VDK hilft die Mitglieder dieses Antrag ausfüllen, aber leider ich sollte Sie sagen dass ich im meinen VdK Verband Radolfzell angerufen haben wegen Antrag auszufüllen, und am Telefon würde mir gesagt dass der VDK füllt keine Antrag, sonst hilft nur beim einen Widerspruch auf Antrag, sonst der erste mal soll ich selber dass ausfüllen, vielen Dank
Guten Tag Herr Stramaglia, vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne unterstützen Sie unsere Ehrenamtlichen MitarbeiterInnen beim Ausfüllen des Erstantrages für einen Behindertenausweis. Sie finden die Kontaktdaten Ihrer AnsprechpartnerIn vor Ort unter www.vdk.de/permalink/79108. Die KollegInnen aus der Sozialrechtsberatung in Radolfzell können sich dann einschalten, wenn Ihr Antrag beispielsweise abgelehnt wurde. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
Was mach ich GDB Feststellung im Bürgergeld Bezug hat das rückwirkend Konsequenzen?
Nein, weshalb sollte es?
Guten Tag!
Der Mehrbedarf für Behinderte im Rahmen des Bürgergeldes beträgt 35 Prozent des jeweiligen Regelsatzes, also der jeweiligen Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes. Voraussetzung für die Leistung ist die Erwerbsfähigkeit und ein GdB von mind. 50. Nachzulesen unter folgendem Link: www.buerger-geld.org/buergergeld-mehrbedarf-bei-behinderung/
Rückwirkend Leistungen geltend zu machen ist meist schwierig, oft ausgeschlossen - am besten Sie setzen sich zu Ihrem konkreten Fall mit der VdK-Sozialrechtsberatung in Ihrer Nähe in Verbindung.
Die Ihnen nahe gelegene VdK-Beratungsstell finden Sie hier:
www.vdk.de/permalink/72455
Viel Erfolg und beste Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Sie,als VDK - Sprecher schreiben dazu: Nur erwerbsfähige Hilfebedürftige mit GdB 50+
erhalten einen Mehrbedarf.
So steht es für Bürgergeldbezug bzw. früher H4
Ich bin seit ca.10 Jahren krank geschrieben, ohne Aussicht auf Besserung und erhalte trotzdem das Bürgergeld. Jegliche Mehrbedarfe wurden mir vom Amt verweigert.
Müsste ich nicht längst Sozialhilfe bekommen? Denn ich bin ja nicht mehr erwerbsfähig!!?
Herr Hübsch macht seinem Namen alle Ehre😃. Gibt es eig.Aufstellungen über Einschränkunungen, die in Frage kommem? Einie Art Katalog?
Einerseits gibt es die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, da steht alles im Detail drin. Grundsätzlich geht es aber eben darum, ob und inwieweit eine Erkrankung einen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Das gilt es zu begründen und belegen, egal welche Erkrankung man hat.
Im SGB 9 steht dazu: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
Viele Grüße,
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
VdK nein Danke
Auch nur negatives erlebt.
Was mich mal interessieren würde:
Wie ist es, wenn man eine seelische Erkrankung hat, die man aber beibehalten will, weil man sich seit seiner Kindheit damit arrangiert hat?
Gilt auch die dann als Behinderung?
Und hat man eine Chance auf einen Schwerbehindertenausweis?
Oder verhindert das Nicht-geheilt-werden-wollen beides?
(Ich bin Mitte Fünfzig und würde gern zu hundert Prozent im Homeoffice arbeiten.)
Vielen Dank für Ihre Fragen. Leider können wir Ihnen diese hier nicht pauschal beantworten. Wir benötigen hierfür weitere Angaben von Ihnen. Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere erfahrenen VdK-JuristInnen wenden. Sie finden die Kontaktdaten Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle unter www.vdk.de/permalink/76734
@@vdkbw Danke.
Bei dieser Frage, muss es sich um eine schlimme geistig Behinderte Person handeln!
Wer Nicht-geheilt-werden-will sollte sich schnellstens in eine ,, Geschlossene Anstalt,,
begeben!!!
Wirklich kranke Menschen,wie ich, fühlen sich total verarscht!!!
Mir hat bisher niemand geholfen. Sogar der VDK Sachsen Anhalt mit seiner angeblichen Sozialrechtsanwältin hat absolut alles dafür getan, dass ich auf gar keinen Fall EM-Rente erhalte. Diese Klage vor drei Jahren am Landessozialgericht Halle (Saale) hat bis heute ein Trauma ausgelöst. Es war,als wäre die Anwältin von Anfang an vom Rententräger ,, bezahlt,,!!!!
Es gab vorher überhaupt keinen Kontakt mit mir, wichtige Informationen wurden ignoriert
Eindeutige Diagnosen nicht weitergeleitet und dann auch vom Beklagten ( Rententräger) unter den Tisch gefegt.
Alle wichtigen Informationen behielt meine VDK -Anwältin, für sich und sagte vor Gericht kein einziges Wort zu meinen Gunsten.
Ich stehe bis jetzt noch unter Schock und mein Psychiater kann mir nicht helfen,diese Ungerechtigkeit und Frechheit zu verarbeiten.
Und dann kommen Sie und fühlen sich in Ihrer Krankheit ganz wohl????
Ich glaube, Sie sind nicht ganz dicht!😢
Wer will eine Chronische Erkrankung behalten ,das ist doch kein Wunschdenken eine Erkrankung dieser Art aus oder ab zu schalten .🙈
Was ist bei sehbehinderrung
Guten Tag!
Vorneweg: Der Blinden und Sehbehindertenverein hat eine ganz gute Übersicht, die auch barrierefreier ist, als die weiteren Infos, die wir Ihnen auf diesem Weg geben können:
www.dbsv.org/iii-der-schwerbehindertenausweis.html
Ansonsten von uns auch folgende Infos für Sie:
Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben des sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze. Hier sind auf Seite 24 (6. Blindheit und hochgradige Sehbehinderung) und Seite 41 (Sehorgan) nähere Infos zu finden:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Gut zu wissen: Bei verschiedenen Erkrankungen werden nicht etwa die Behindertengrade einfach zusammengerechnet und addiert, wie oft vermutet wird. Stattdessen wird ein auf ärztlichen Gutachten fundierender Wert eines Gesamt-GdB ermittelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben): www.vdk.de/permalink/66048 (deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455 )
Alles Gute uns viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Wie kam ich beim VF K Mitglied werden?
Informationen über die Mitgliedschaft beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. finden Sie hier, ebenso wie ein Online-Formular für den Mitgliedsantrag: bw.vdk.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/
Wenn Sie nicht in Baden-Württemberg leben, wenden Sie sich direkt an Ihren Landesverband. Hier ein Überblick: www.vdk.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Wenn ich als Schwerbehinderte noch ein Pflegegrad bekomme, wirkt es auf dem inrgentwelche Merkzeichen..
Guten Tag!
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein GdB von mindestens 50 vorliegt. Bei der Feststellung des Pflegegrades hingegen kommt es auf die noch vorhandene Selbstständigkeit an. Dies Feststellungen sind voneinander unabhängig, da der Pflegegrad von der Pflegekasse unter Beteiligung des MD festgestellt wird. Den Grad der Behinderung (GdB) stellen dagegen die Versorgungsämter fest. Je höher der Pflegegrad ist, umso eher sind jedoch auch die Voraussetzungen der Merkzeichen gegeben.
Bei Pflegegrad 1 und 2 sind in der Regel die Kriterien für das Merkzeichen „H“ Hilflosigkeit nicht erfüllt.
Bei einem Pflegegrad 3 ist eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall erforderlich.
Eine Hilflosigkeit kann festgestellt werden, wenn insbesondere die Prüfung der Module 1 (Mobilität), 2 (Kommunikation), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens, vergleichbar geistiger Anregung) ergibt, das hier ein besonders hoher Hilfebedarf besteht bzw. eine ständige Bereitschaft zur Hilfe notwendig ist.
Im Zweifel besprechen Sie Ihre Situation am besten persönlich in der Ihnen nahegelegenen VdK-Beratungsstelle.
Zur Beratungsstellensuche von Baden-Württemberg kommen Sie hier:
www.vdk.de/permalink/66048
Deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Ich grüße alle ❤❤❤ Meine Schwester hatte Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt; dazu ist schwer Herz krank und noch viele anderen Krankheiten hat! Sie hat Pflegegrad 2 , und Schwerbehinderter Ausweis 100 grad , mit aG ! Jetzt war zwei mal MD und und meine Schwester hatte Antrag gestellt auf Pflege Stufe 3 und nicht bekommen.Sie kann fast nichts selbst machen,sie brauch immer täglichen Hilfe,! Was kann man machen?? Danke !!
Ein Tipp für Sie: Füllen Sie den Selbsteinschätzungsbogen für einen Pflegegrad aus, Sie finden diesen kostenfrei auf unserer Download-Seite: bw.vdk.de/medien/downloads/#c9385
Hierdurch bekommen Sie eine gute Orientierung, welcher Pflegegrad Ihnen bzw. Ihrer Schwester zuerkannt werden müsste. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die werden Sie dahingehend auch beraten können, ob Ihnen nicht doch ein höherer Pflgegrad zusteht und sich ein Antrag auf Höherstufung lohnen würde.
Im Zweifel helfen Ihnen unsere Experten in der VdK-Sozialrechtsberatung weiter, wenn es darum geht, einen Widerspruch einzulegen.
Viele Grüße und alles Gute
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Ich habe copd wie sieht da aus welchen pflegegrad würde ich da bekommen
Guten Tag.
Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad hat eher indirekt mit der Diagnose zu tun. Er erfolgt anhand bestimmter Kriterien aus insgesamt sechs Bereichen oder Modulen - . In einer Art Fragebogen wird die Selbstständigkeit bei der Ausführung bestimmter körperlicher Tätigkeiten (Sitzen, Stehen, Essen, Trinken, Waschen oder Toilettengänge) abgefragt. Wir bieten aber auf unserer Website weitere Infos an zum Thema - unter anderem einen "VdK-Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegrad-Rechner". Wenn Sie diesen ausfüllen bekommen Sie schon eine ganz gute Orientierung. Auch unter dem folgenden Link finden Sie zwei Infobroschüren zum Thema.
www.vdk.de/permalink/76958 (Im Kasten: "Pflege")
Viel Erfolg und viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Wie sieht es bei morbus bechterew aus
Ich bin gerade dabei einen Antrag zu stellen und werde im Moment mit biologica behandelt allerdings habe ich noch starke Schmerzen und Beweglichkeit Einschränkungen
Liebe Frau Banno,
leider lässt sich das nicht so pauschal beantworten. Wir empfehlen Ihnen hier für eine persönliche Beratung die VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufzusuchen. Die Erstberatung ist auch Nicht-Mitgliedern möglich und kostenfrei.
Die Beratungsstellensuche finden Sie für Baden-Württemberg hier:
www.vdk.de/permalink/66048
Deutschlandweite VdK-Beratungsstellensuche:
www.vdk.de/permalink/72455
Viel Erfolg und viele Grüße,
Ihr Sozialverband VdK Baden-Wüttemberg e.V. | Social Media Team
Hallo Maria.
Morbus Bechterev ist eine chron.Erkrankung.
Ich würde empfehlen, zuerst den Schwerbeschädigtenantrag zu stellen, dann erst eine Erwerbsminderungsrente.
Wenn es um die "Selbsteinschätzung" geht, nicht nur die Mini-Spalte ausfüllen, sondern gern ein gesondertes Blatt, denn wem nicht 'mehr' fehlt, als das "bisschen", was da rein passt, wird bestimmt sofort abgelehnt.
Wenn doch, Widerspruch einlegen.. das werden viele Anträge!!!
Ist Diabetes eine Schwerbehinderung?
Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden. Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben der sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diabetes mellitus bspw. wird danach bewertet, wie stark die Einschränkungen und wie ausgerägt die Risiken sind. Die Details können Sie unter dem folgenden PDF-Link auf Seite S. 83 (15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) nachlesen:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Gut zu wissen: Bei verschiedenen Erkrankungen werden nicht etwa die Behindertengrade einfach zusammengerechnet und addiert, wie oft vermutet wird. Stattdessen wird ein auf ärztlichen Gutachten fundierender Wert eines Gesamt-GdB ermittelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben):
bw.vdk.de/vdk-vor-ort/
(deutschlandweit hier: www.vdk.de/vdk-vor-ort/)
Alles Gute uns viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Hallo
Ist Migräne und Depression auch Behinderung ?
Lieber Herr Becker,
Voraussetzung für eine Behinderung ist zunächst, dass eine Gesundheitsstörung (Erkrankung) länger als 6 Monate vorliegen muss, um anerkannt zu werden.
Die Feststellung des GdB erfolgt daraufhin über die Vorgaben des sogenannten versorgungsmedizinischen Grundsätze. Die Migräne bspw. wird dabei je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen bewertet.
Die Details können Sie unter dem folgenden PDF-Link auf Seite S. 31 (2.3. echte Migräne) bzw. 39 (3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen - falls passend) nachlesen:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Gut zu wissen: Bei verschiedenen Erkrankungen werden nicht etwa die Behindertengrade einfach zusammengerechnet und addiert, wie oft vermutet wird. Stattdessen wird ein auf ärztlichen Gutachten fundierender Wert eines Gesamt-GdB ermittelt.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, zu diesem Thema einen persönlichen Beratungstermin zu machen. Die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle finden Sie hier (einfach Postleitzahl angeben):
www.vdk.de/permalink/66048
(deutschlandweit hier: www.vdk.de/permalink/72455 )
Alles Gute uns viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
@@vdkbw12:50
Ja, Depressionen sind eine Behinderung.
Der Hausarzt stellt den Antrag auf Schwerbehinderung aus und gibt auch den Grad der Behinderung an und Allee Merkzeichen wie AN wie a. G., G, H.. B. BL
Gut zu wissen: Manche Ärzte sind so nett und helfen beim Ausfüllen des Antrags. Ärzte, die Sie im Antrag angeben, können angeschrieben werden und um Stellungnahme gebeten werden. Aber bearbeitet wird der Antrag letztendlich vom Versorgungsamt des Landratsamts.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Leider erreicht man Telefonisch niemand.
Haben Sie es direkt bei der Ihnen nahe gelegenen VdK-Beratungsstelle versucht? In Baden-Württemberg finden Sie einen Überblick über die Kontaktdaten hier auf der Seite: bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/beratungsstellen/
3-6 Monate?? 😳😳 ich warte jetzt seit 2 1/2 Jahren auf meinen endgültigen Bescheid, Versorgungsamt Gelsenkirchen 🤨
Handelt es sich hierbei um die "normale" Antragszeit? Das hört sich an, als hätten Sie bereits Widerspruch eingelegt oder befänden sich im Klageverfahren.-? Also etwa 6 Monate Antrag, 6 Monate Widerspruch und ein Jahr Klage sind leider ganz normal.
2,5 Jahre ist in jedem Fall sehr lang. Das Versorgungsamt ist tatächlich eines der Ämter, das immer viel zu lange braucht. Das ist bereits bekannt und es gab sogar schon Treffen mit Richtern, dem Versorgungsamt und Vertretern des VdK, um über die Problematik zu sprechen.
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Dafür muss aber der Gegenseite erst die Möglichkeit gegeben werden, zu rechtfertigen warum sie so lange brauchen. Im Zweifel lieber zu uns in die Rechtsberatung kommen und hierzu Rat einholen. Dann können wir eine Einschätzung abgeben, ob eine Untätigkeitsklage Sinn ergibt und diese sachgerecht einleiten. Oder erstmal androhen, oft reicht das schon aus, um den Vorgang zu beschleunigen.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Es sind 2 1/2 Jahre vom Erstantrag bis zur Ablehbung des Widerspruchs [03.22-09.24].
Auf die Anforderung meiner Akte habe ich nach 8 Wochen immer noch keine Rückmeldung erhalten. Dem VDK liegt diese laut eigener Aussage nicht mehr vor.
Dauererkältung oder Dauergrippe dauernd Verdauungsprobleme das ist doch nicht behindert????
Mir war in Versorgungsamt gesagt ,meine bronchiale Astma, welche ich übers 40 Jahren habe, kein Grund für Behinderung . Es ist nicht zum berechnen.
@@corinnagualtieri1416 Damit nicht bis 67 Jahren arbeiten! Sondern 4 Jahre früher das Leben genießen können.
@@corinnagualtieri1416zb.rennen etc
@@corinnagualtieri1416 auch wenn man privat durch Luftnot und trotz Medikamenten behindert ist, soll das Amt einen Grad der Schädigung ermitteln. Zum Asthma kommt gerne noch COPD dazu....Es geht nicht nur um berufliche Einschränkungen.
Je nach Asthma geht nicht mehr viel.
ich habe mit 17 eine gesichtslahnung ..heite bin 53 noch immer gelehmt/ 20 grad bekamm..icharbeyete12y.alszimmermádchen..mit.52 war gekúndigt...weil ich willstnicht gesunde menschen verteten/.bisheutemacheichimmer widerspruche
Und was ist mit 100% Behinderung ?
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"Bleiben Sie gesund"😂 Bin ich nicht, danke.