Kurze Frage zur Klarstellung: Bei 8:05 nehmt ihr iRd § 48 ABs. 2 S.2 auf eine Baugenehmigung Bezug. Diese ist aber doch gerade kein "Geldleistungs- oder teilbare Sachleistungs-VA" i.S.d § 48 Abs. 2, sondern unterfällt den sonstigen VA iSd Abs. 3. Ist euer Beispiel mit der Baugenehmigung dann nicht schief, denn auf diesen "sonstigen VA" findet doch aufgrund der Verweisung des Abs. 3, welcher nur auf § 48 Abs. 2 Satz 3 verweist, die Vermutungsregel des § 48 Abs. 2 Satz 2 keine Anwendung?
Danke Tim, ich habe dadurch viel gelernt, hoffentlich entlohnt dich die Uni für ein solch starkes Video!
8:25 -> absolute Lieblingsstelle
Kurze Frage zur Klarstellung: Bei 8:05 nehmt ihr iRd § 48 ABs. 2 S.2 auf eine Baugenehmigung Bezug.
Diese ist aber doch gerade kein "Geldleistungs- oder teilbare Sachleistungs-VA" i.S.d § 48 Abs. 2, sondern unterfällt den sonstigen VA iSd Abs. 3.
Ist euer Beispiel mit der Baugenehmigung dann nicht schief, denn auf diesen "sonstigen VA" findet doch aufgrund der Verweisung des Abs. 3, welcher nur auf § 48 Abs. 2 Satz 3 verweist, die Vermutungsregel des § 48 Abs. 2 Satz 2 keine Anwendung?
richtig gut erklärt, danke
Der Zugang zu den Quizes und zu dem Skript funktioniert leider nicht mehr. :(
Super Video !! ☺️
Super erklärt :)
Die Lösungen zum Quiz 2 bitte überprüfen!
Merci !! :)
Sehr gutes Video!
Besser gehts nicht hihi
könnte man die Tests bitte nochmal überprüfen? Im 1. Test heißt es "zurückgekommen"
Schade dass die viel praxisrelevantere Vorschrift im SGB X im Studium keine Rolle spielt
Kritik an der Prüfungsgegenstände-Verordnung immer gern zu den zuständigen Behörden :)
nur hier weil tim breidenbach ein heißer typ ist
Lidl törmel