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26.02.2020 - Urteil zu Sterbehilfe - Bundesverfassungsgericht

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  • เผยแพร่เมื่อ 25 ก.พ. 2020
  • Urteilsverkündung durch Andreas Voßkuhle (Präsident des BVerfG und Vorsitzender des Zweiten Senats) am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) vom 26. Februar 2020, 9.57 Uhr / ab 00:24:19 / dejure.org/202... / www.bundesverf...
    Schlagwörter: Verkündung, Verkündungstermin, Entscheidung, Verfassungsgericht, Verfassungsgerichtspräsident, Zweiter Senat, Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig, Selbstmord, Suizid, Suizidhilfe, gewerbsmäßig, geschäftsmäßig, § 217 StGB, Strafgesetzbuch, Persönlichkeitsrecht, Selbstbestimmung, Grundgesetz, Verfassungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerden, 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16

ความคิดเห็น • 22

  • @IhrProgramm
    @IhrProgramm  4 ปีที่แล้ว +21

    ab 00:25:51 / dejure.org/2020,2916

  • @derflorian4100
    @derflorian4100 4 ปีที่แล้ว +60

    Danke an das BVerG

  • @elio1464
    @elio1464 4 ปีที่แล้ว +14

    Die Bundesregierung tut mir echt leid.😬😅 Der Gesetzentwurf wird wohl sehr kompliziert...

  • @moritzsachichnich2353
    @moritzsachichnich2353 4 ปีที่แล้ว +16

    32:49 - "Paragraph 17 des Strafgesetzbuches (...) verletzt die Beschwerdeführer..."
    Er hat tatsächlich "17" statt "217" gesagt, oder habe ich mich komplett verhört?

    • @rudimeyer8288
      @rudimeyer8288 4 ปีที่แล้ว +28

      Habe ich auch gehört und noch einmal nachgeschaut. Ja, es ist §217 StGB. Naja, auch Richter sind Menschen, keine Automaten, und selbst Automaten machen Fehler.

    • @crposlocrposlo3544
      @crposlocrposlo3544 4 ปีที่แล้ว +2

      Ja in der tat hat Voßkuhle das gesagt. Aber im Urteil steht es richtig drin. Es ist natürlich § 217 StGB, der ab heute nichtig ist.

    • @Radescha
      @Radescha 4 ปีที่แล้ว +24

      Die Fähigkeiten eines Richters zeigen sich nicht dadurch, dass er die Paragraphen des Gesetzbuches auswendig kennt, sondern dadurch, dass er dem Gesetz nach nachvollziehbare und schlüssige Urteile fällt.

    • @ebrylkation9538
      @ebrylkation9538 4 ปีที่แล้ว +27

      Ist schon witzig, dass §17 StGB auf's "Irrtum" verweist ;-D

  • @MrJaniman12
    @MrJaniman12 4 ปีที่แล้ว +16

    Sehr gute Arbeit, jetzt noch §218 & §219 canceln bitte

    • @threwyn4459
      @threwyn4459 4 ปีที่แล้ว +9

      1. Kommt nach dem Pararaphenzeichen ein Leerzeichen
      2. Wenn du §§ 218, 219 (die es ja aus gutem Grund gibt) cancelst, dann entfällt auch die Rechtsgrundlage der Strafbarkeit des Schwangerschaftsanbruch für § 218a StGB. Dann müssten die Gerichte wieder analog Normen anwenden - und da wird ein Abbruch im Zweifel dann wohl als Tötung gewertet werden.
      Und wenn du genau das willst, ergo Abtreibungsgegner bist, dann bringts dir nix 2 § für nichtig zu erklären, sondern da müsste die BReg schon entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen
      Das wird aber (hoffentlich) nie passieren

    • @IhrProgramm
      @IhrProgramm  4 ปีที่แล้ว +2

      ​@@threwyn4459 3. www.korrektur-plus-lektorat.de/kaufmann-und-sonderzeichen/ 😉

    • @jakobweinmueller1266
      @jakobweinmueller1266 4 ปีที่แล้ว +23

      Threwyn täterbelastende Analogie im Strafrecht verstößt gegen das Gesetzlichkeitsprinzip im § 1 StGB/ Art 103 GG

    • @arviduebelacker
      @arviduebelacker 4 ปีที่แล้ว +2

      @@threwyn4459 "im Zweifel als Tötung gewertet". Weil man im Zweifel auch verurteilt wird. Nein, es müssten sämtliche Tatbestandsmerkmale von § 211 oder § 212 jeweils jenseits berechtigter Zweifel bewiesen werden. Da kommt es unter anderem auf die Rechtsauslegung an, wann ein Menschenleben und die Rechtsfähigkeit von diesem beginnt. Insofern lässt sich wirklich nur spekulieren, was passieren würde. Und ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass "life begins at conception" bestand hielte, denn das ist einfach logisch inkonsequenter Dünnpfiff und dadurch rechtsunsicher. Auch halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass die gesamten Paragraphen und nicht nur Teile für nichtig erklärt werden könnten, wenn man sich mal § 218 Abs. 2 Alt. 1 und 2 StGB ansieht.

    • @johannesackermann7214
      @johannesackermann7214 3 ปีที่แล้ว +1

      Aus welchen Gründen? Schwangere haben die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Die beiden Paragraphen schützen ein ungeborenes vor einer zu späten oder fachlich falschen Abtreibung.