Zivilrecht 7: Wirksamwerden der Willenserklärung

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  • เผยแพร่เมื่อ 24 ม.ค. 2025

ความคิดเห็น • 2

  • @comotioncoaching
    @comotioncoaching 3 ปีที่แล้ว

    Ist der Aufenthalt im Gefängnis als gewöhnlicher Umstand zu rechnen oder dies NICHT gewöhnlich, so dass der Antrag des Borat gerade NICHT zur Kenntnis kommen konnte und damit nicht zugegangen ist? Sollte die zweite Variante sinnvoller sein, wäre der Antrag des Borat gar nicht erst als empfangsbedürftige WE unter abwesenden entstanden, da er zwar in die Sphäre des Urban gekommen ist, aber die fingierte Kenntnisnahme auf Grund der Umstände fehlt.