Das Antwortschreiben von Waltraud gibt Hoffnung. Es ist schon unerträglich, jeden Tag von der Arbeit nach Hause zu kommen und angstvoll in den Briefkasten zu schauen. Danke für diese wertvollen regelmäßigen 30-Minuten Herr Mauritz
@@gabiarnold8447 und @Silke: das Gefühl kenne ich und halte ich gern aus.ich sehe fast täglich die Probleme der Verimpften. Aber wie wäre es zusätzlich mit der Gründung eines Selbst Hilfe Kreises für Unverimpfte?
@@peloTengo SHG für Ungeimpfte klingt gut für Menschen, die die Ungewissheit schwer aushalten können. Es gibt aber auch schon viele, die sich über eine Gruppe austauschen und auch analog treffen. Bei uns in Kempen zumindest. Ich habe dadurch wunderbare Menschen kennengelernt und bekomme viel seelische Unterstützung oder Tipps
Hallo Herr Mauritz, mein Arbeitgeber hat mich seit 16.03. widerruflich ohne Lohn freigestellt. Er begründet dies mit dem Schutz der Bewohner im Pflegeheim. Ein Gericht aus Hessen hat in diesem Fall für den Arbeitgeber entschieden und das Wohl der Bewohner über die der Arbeitnehmer gestellt. Ein Gericht aus Dresden hat im selbigen Fall für den Arbeitnehmer entschieden, dass dieser weiterarbeiten kann bis das Gesundheitsamt eine Entscheidung ausgesprochen hat. Gibt es in diesen 2 verschiedenen Klageverfahren Unterschiede ? Macht es überhaupt Sinn den Grund bzw. sachliche Darlegung für eine Verweigerung der Impfung beim Gesundheitsamt einzureichen, wenn der Arbeitgeber auch unabhängig Mitarbeiter freistellen kann? Steht eine Entscheidung des Gesundheitsamtes über der des Arbeitgebers? Also muss der Arbeitgeber wieder beschäftigen, wenn kein Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erteilt wird? Vielen Dank.
Danke für die Informationen. Hoffe es gibt viele positiven Entscheidungen wie bei Waltraud . Ich habe noch eine Frage. Wie lange darf es längstens dauern Bis eine Antwort vom Gesundheitsamt kommt.
Minute 19.05: „warum Ihre Frau kein Risiko (als nicht geimpfte Person) darstellt“, ganz super auf den Punkt gebracht und ich denke, hiervon muss man das Gericht durch gute Argumente überzeugen. Hierfür braucht es Argumentationshilfen !
Das finde ich auch und ich hoffe, diese Argumentationshilfen zu bekommen. Zwei wurden hier ja schon genannt. Doch ist das ausreichend? Für einen Hinweis auf sachdienliche(!!) Argumentationsstrategien wäre ich auch sehr dankbar!!!!
Herr mauritz In in ihren Videos sagen Sie immer man soll als Antwort schreiben an das GA detailliert darlegen, warum man selbst für die Einrichtung/ vulnerablen Gruppen keine Gefahr darstellt, wenn man nicht geimpft ist. Was ist aber, wenn ich diese Argumente einfach nicht vorbringen kann? Also keinen Antikörper Status mehr habe, nicht geimpft bin, zwar einmal genesen aber gilt ja laut neuem Gesetz nur noch 3 Monate? Und tatsächlich AM Patienten arbeite. Was hätte ich denn dann für Argumente vorzubringen? Einfach nur, das für mich die Risiko Nutzen Abwägung einer Impfung eindeutig so ist, das für mich Das Risiko schwere Nebenwirkungen zu erleiden deutlich höher ist, als schwere Folgen durch die eigentliche Erkrankung zu bekommen. Und natürlich dass das Gesetz völliger Müll ist, da auch geimpfte (fast) genauso ansteckend sind, wie nicht geimpfte. Das wird dem Gesundheitsamt wohl kaum reichen ? Was ist also wenn es diese Argumente, wie Sie sie vortragen einfach nicht gibt?
Dein Immunsystem ist DAS was dir keiner abschreiben kann. Diese bullshit 3monats Regelung ist Schwachsinn. Das ist so, als würde man uns von heute auf morgen den Himmel blau für rosa erklären!
@@Butterfly-kw4sk Natürlich ist es absoluter Schwachsinn! Wir sind auch das einzigste Land, in dem es diese Regelung gibt! Trotzdem kann ich das natürlich nicht ändern wenn es so im Gesetz steht
Bußgeld bekommt man,wenn man auf die Aufforderung (Brief)vom G.A.nicht bis zum Frist reagiert.Wenn man keine Nachweise hat,sollte man trotzdem rechtzeitig antworten.Dann gibt es auch kein Bußgeld
Erstmal vielen Dank für Ihre Videos, ich schätze das sehr. Mich würde interessieren, ob Waltraud, die erfreulicherweise kein Betreuungsverbot bekommen hat, in der Einrichtung in der Pflege, also nah am Patienten, arbeitet oder in der Verwaltung oder Labor.
Aufgewacht sieht anders aus. Beate Bahner ist da viel klarer und authentischer. Trotzdem Danke für die Darstellung der rechtlichen Situation. Und das Gesetz ist in der Tat ein Unrechtsgesetz.
Ich habe meine persönliche Situation geschildert, sehr ausführlich. Dass ich allergisch bin und nach einer Spritze fast gestorben wäre, was ich mache um niemanden anzustecken usw.
Lieber Herr Mauritz, wenn ich nun ab 1.7. widerruflich wegen Betretungs- oder Beschäftigungsverbot unbezahlt freigestellt werde, kann ich noch den Resturlaub und Überstunden in Anspruch nehmen und somit noch 1 Monat und ggf. die erste Augustwoche Gehalt erhalten und mich erst dann arbeitslos melden? Lieben Dank
Was ist wenn eine Frau sagt, ich will ein Kind bekommen und "arbeite" daran mit meinem Mann? Bin nicht sicher ob ich schon jetzt schwanger bin. Wäre das eine "Ausrede"? Wäre das eine "Ausrede" wenn die Frau über 40 ist?
Das Antwortschreiben von Waltraud gibt Hoffnung. Es ist schon unerträglich, jeden Tag von der Arbeit nach Hause zu kommen und angstvoll in den Briefkasten zu schauen. Danke für diese wertvollen regelmäßigen 30-Minuten Herr Mauritz
Ich kann das voll nachvollziehen mir geht es genauso
@@gabiarnold8447 und @Silke: das Gefühl kenne ich und halte ich gern aus.ich sehe fast täglich die Probleme der Verimpften. Aber wie wäre es zusätzlich mit der Gründung eines Selbst Hilfe Kreises für Unverimpfte?
@@peloTengo SHG für Ungeimpfte klingt gut für Menschen, die die Ungewissheit schwer aushalten können. Es gibt aber auch schon viele, die sich über eine Gruppe austauschen und auch analog treffen. Bei uns in Kempen zumindest. Ich habe dadurch wunderbare Menschen kennengelernt und bekomme viel seelische Unterstützung oder Tipps
@@Stritz2023 ja, perfekt.
Vielen Dank Herr Mauritz für Ihre wertvolle Unterstützung. Mit hat es sehr geholfen!
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Zeit! Sie erklären das sehr gut und leicht verständlich.
Vielen Dank für Ihre tolle Erklärung .
Danke Herr Mauritz, Sie machen das so toll.
Hallo Herr Mauritz, mein Arbeitgeber hat mich seit 16.03. widerruflich ohne Lohn freigestellt. Er begründet dies mit dem Schutz der Bewohner im Pflegeheim. Ein Gericht aus Hessen hat in diesem Fall für den Arbeitgeber entschieden und das Wohl der Bewohner über die der Arbeitnehmer gestellt. Ein Gericht aus Dresden hat im selbigen Fall für den Arbeitnehmer entschieden, dass dieser weiterarbeiten kann bis das Gesundheitsamt eine Entscheidung ausgesprochen hat. Gibt es in diesen 2 verschiedenen Klageverfahren Unterschiede ? Macht es überhaupt Sinn den Grund bzw. sachliche Darlegung für eine Verweigerung der Impfung beim Gesundheitsamt einzureichen, wenn der Arbeitgeber auch unabhängig Mitarbeiter freistellen kann? Steht eine Entscheidung des Gesundheitsamtes über der des Arbeitgebers? Also muss der Arbeitgeber wieder beschäftigen, wenn kein Betretungsverbot vom Gesundheitsamt erteilt wird?
Vielen Dank.
Sie sind Super 👍🏾
Danke für die Informationen.
Hoffe es gibt viele positiven Entscheidungen wie bei Waltraud .
Ich habe noch eine Frage.
Wie lange darf es längstens dauern
Bis eine Antwort vom Gesundheitsamt kommt.
Minute 19.05: „warum Ihre Frau kein Risiko (als nicht geimpfte Person) darstellt“, ganz super auf den Punkt gebracht und ich denke, hiervon muss man das Gericht durch gute Argumente überzeugen. Hierfür braucht es Argumentationshilfen !
Das finde ich auch und ich hoffe, diese Argumentationshilfen zu bekommen. Zwei wurden hier ja schon genannt. Doch ist das ausreichend? Für einen Hinweis auf sachdienliche(!!)
Argumentationsstrategien wäre ich auch sehr dankbar!!!!
Vielen lieben Dank! Sie sind einfach toll! Kurz, sachlich und verständlich!
Mein Gott Last doch die Menschen Mal leben und Last die Menschen in ruhe.es Reicht
Lieber H. Mauritz, ihre Geduld ist beispiellos.
Herr mauritz
In in ihren Videos sagen Sie immer man soll als Antwort schreiben an das GA detailliert darlegen, warum man selbst für die Einrichtung/ vulnerablen Gruppen keine Gefahr darstellt, wenn man nicht geimpft ist. Was ist aber, wenn ich diese Argumente einfach nicht vorbringen kann? Also keinen Antikörper Status mehr habe, nicht geimpft bin, zwar einmal genesen aber gilt ja laut neuem Gesetz nur noch 3 Monate? Und tatsächlich AM Patienten arbeite. Was hätte ich denn dann für Argumente vorzubringen? Einfach nur, das für mich die Risiko Nutzen Abwägung einer Impfung eindeutig so ist, das für mich Das Risiko schwere Nebenwirkungen zu erleiden deutlich höher ist, als schwere Folgen durch die eigentliche Erkrankung zu bekommen. Und natürlich dass das Gesetz völliger Müll ist, da auch geimpfte (fast) genauso ansteckend sind, wie nicht geimpfte. Das wird dem Gesundheitsamt wohl kaum reichen ? Was ist also wenn es diese Argumente, wie Sie sie vortragen einfach nicht gibt?
Tägliches testen und Maske tragen sollte ihr Argument sein, denn beides hilft ja ach so toll gegen die Ansteckung!!
Ich würde beschreiben, was dein evt. Ausfall für die Patienten, Kollegen und Arbeitgeber bedeuten würde! D.h. Gefährdung der med. Versorgung.
Dein Immunsystem ist DAS was dir keiner abschreiben kann. Diese bullshit 3monats Regelung ist Schwachsinn. Das ist so, als würde man uns von heute auf morgen den Himmel blau für rosa erklären!
@@Butterfly-kw4sk Natürlich ist es absoluter Schwachsinn! Wir sind auch das einzigste Land, in dem es diese Regelung gibt! Trotzdem kann ich das natürlich nicht ändern wenn es so im Gesetz steht
Wofür bekommt man das Bußgeld?
Umerziehungsmaßnahme
Bußgeld bekommt man,wenn man auf die Aufforderung (Brief)vom G.A.nicht bis zum Frist reagiert.Wenn man keine Nachweise hat,sollte man trotzdem rechtzeitig antworten.Dann gibt es auch kein Bußgeld
Erstmal vielen Dank für Ihre Videos, ich schätze das sehr. Mich würde interessieren, ob Waltraud, die erfreulicherweise kein Betreuungsverbot bekommen hat, in der Einrichtung in der Pflege, also nah am Patienten, arbeitet oder in der Verwaltung oder Labor.
Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt.
Aufgewacht sieht anders aus. Beate Bahner ist da viel klarer und authentischer. Trotzdem Danke für die Darstellung der rechtlichen Situation. Und das Gesetz ist in der Tat ein Unrechtsgesetz.
Mich würde interessieren was Waltraud dem GA geschrieben hat.
Hier in NRW bekommt leider gar nicht die Möglichkeit sich zu erklären 😠
Stimmt nicht. Ich wohne in NRW. Wenn, dann hat der GA Mitarbeiter nicht korrekt gearbeitet. Nachhaken!
Und du kannst dir immer aktiv einen Termin holen beim GA, persönlich vorsprechen plus schriftlich abgegeben.
Ich habe meine persönliche Situation geschildert, sehr ausführlich. Dass ich allergisch bin und nach einer Spritze fast gestorben wäre, was ich mache um niemanden anzustecken usw.
@@waltraut8717 danke Waltraut
@@annameyer2677 Bitte, nichts zu danken. Viel Glück für dein Schreiben.
Woher wissen sie was man bei Putin darf oder nicht darf ?
Lieber Herr Mauritz, wenn ich nun ab 1.7. widerruflich wegen Betretungs- oder Beschäftigungsverbot unbezahlt freigestellt werde, kann ich noch den Resturlaub und Überstunden in Anspruch nehmen und somit noch 1 Monat und ggf. die erste Augustwoche Gehalt erhalten und mich erst dann arbeitslos melden? Lieben Dank
Antwort auf deine Frage, ja !
@@peloTengo Danke
@Sissi Sissi stimmt. Am besten schon jetzt als arbeitssuchend melden. Habe ich schon im Dezember 2021 erledigt.
Was ist wenn eine Frau sagt, ich will ein Kind bekommen und "arbeite" daran mit meinem Mann? Bin nicht sicher ob ich schon jetzt schwanger bin. Wäre das eine "Ausrede"? Wäre das eine "Ausrede" wenn die Frau über 40 ist?
Klar
😡
Echt Lächerlich