Vielen Dank für das sehr informative und ausführliche Video zu diesem komplexen und kontroversen Thema. Insbesondere Dein Schlusswort finde ich sehr wichtig. Ich persönlich hätte und habe kein Problem damit, wenn jemand im Zuge des Hausrechts (z.B. die Bahn bei Bahnhöfen) gewisse Einschränkungen vorgibt. M.E. ist den meisten aber nicht bewußt (oder einfach egal), dass mit dem Einrichten solcher Waffenverbotszonen der Polizei Sonderrechte eingeräumt werden, die man normalerweise aus guten Grund nur sehr restriktiv (Begründbarkeit einer Personenkontrolle) zulässt. Insbesondere haben sich ja auch die üblicherweise nicht so waffen-affinen Grünen gegen eine Waffenverbotszone am Frankfurter Hauptbahnhof ausgesprochen, als denen klar wurde, welche Sonderrechte den Polizisten dabei mitgegeben werden - dies scheiterte dann an einem juristischen Winkelzug des Bürgermeisters. M.E. ist das jeweilige Waffenrecht und der Umgang mit (legalen) Waffenbesitzer der Kanarienvogel hinsichtlich des Demokratieverständnisses einzelner Staaten (im guten alten Sinne unter Tage). Nur wenn der Staat seinen Bürgern volles Vertrauen einräumt, kann er auch entsprechend gegenseitiges Vertrauen und Respekt erwarten.
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Es ist vielleicht noch zu ergänzen, dass ich ausschließlich über die neuen Waffenverbotszonen gemäß Paragraph 42 Absatz 6 WaffG gesprochen habe. Hier ist die Möglichkeit einer Einrichtung einer Waffenverbotszone viel einfacher, als nach Absatz 5 oder aufgrund von Allgemeinverfügungen der Bundespolizei (oftmals an Bahnhöfen etc.) Zonen nach Absatz 6 werden leider oftmals aus eigentlich sachfremden Erwägungen geschaffen, die mit dem Waffenrecht nichts zu tun haben ( z.B. Bekämpfung der Drogenkriminalität u.a.). Zudem ist es dem Kriminellen egal, ob er jemanden in einer Zone oder woanders angreift. Und mMn werden die meisten Messerangriffe sowieso mit Messern begangen, die bereits verboten sind. Was soll da ein zusätzliches Verbot bringen? Die Polizei erhebt hierzu leider keinerlei Statistiken. Wahrscheinlich, damit der Bürger die Sinnlosigkeit dieser Verbote gar nicht mitkriegt. Es soll wahrscheinlich das Gefühl einer in Wirklichkeit nicht vorhandenen Sicherheit geschaffen werden. Herzliche Grüße Jörg
Ganz herzlichen Dank für deine Mühe und Erklärung! Und das man zu so einem Thema auch mal länger braucht weil man seine Meinung loswerden möchte, ist doch nachvollziehbar.
Tolles Video. Seid ihr kompliziert, das ist bei uns 🇨🇭 viel einfacher. Das Taschenmesser inkl. Soldatenmesser (BW Scharf, einhand mit Verriegelung) darf überall in der Öffentlichkeit geführt werden. Alles andere (gefährliche Gegenstände), vom feststehenden Messer über den Schraubenzieher bis zum Baseballschläger nur dann, wenn man 1. glaubhaft machen kann, den Gegenstand bestimmungsgemäss verwenden zu wollen und es 2. keinen Anlass gibt, dies in Zweifel zu ziehen. Der Handwerker darf also in der Fussgängerzone mit feststehendem Messer und Schraubendreher rumlaufen. Der Student darf jedoch keinen Schraubenzieher in der Hosentasche haben, denn er wird nur schwer begründen können wofür er diesen in der Fussgängerzone braucht. So einfach könnte es sein. Lg Alex
Toller Beitrag! Berechtigtes Interesse für das Spiderco oder allg. Einhandmesser wären evtl.: Beim Bootfahren (immer eine Hand am Boot) Beim klettern auf Bäumen oder Fels (immer eine Hand am Seil etc...) Berufsbedingt zu kurze Fingernägel für Nagelhau (Arzt, Physiotherapeut, Pflegepersonal) Angler,muss den Fisch fixieren mit einer Hand um anschließend den Herzstich durchführen zu können. . . . Ob die akzeptiert würden, kann man natürlich diskutieren, aber komplett aus der Luft gegriffen sind diese Interessen meiner Meinung nach nicht.
Hallo, der Beitrag ging ja über Waffenverbotszonen. Im Rahmen des Paragraph 42a ist Sport übrigens benannt als berechtigtes Interesse. Das gilt dann aber nur zeitlich für die Dauer dieser Aktivität. Über vieles könnte man diskutieren. Bei den kurzen Fingernägeln würde es schwer. Aber Ordnungshüter diskutieren meistens nicht. Dann wird das Messer eingezogen und man bekommt einen Bußgeldbescheid. Will man dagegen vorgehen, muss man vor Gericht. Da kann man dann diskutieren. Das könnte aber auch teuer werden, da Ausgang offen. Unangenehm und zeitintensiv ist es auf jeden Fall. Deshalb bewege ich mich in der Öffentlichkeit lieber mit unkritischen Messern. Wenn man nicht auffällt oder ein Messer am sichtbaren Clip trägt, wird man in ruhigen Gegenden außerhalb bestimmter Zonen auch seltenst auf Messer kontrolliert. Vieles hängt auch von einem selber ab. Das eigene Verhalten steuert da viel. Viele Grüße und einen sehr angenehmen Tag. Jörg
@@JPHomeland Jep und das mit den Verbotszonen hast du auch super erklärt. Mein Kommentar bezog sich auf 21:06. Das mit dem einen Arm ;) stimmt zwar, aber ich dachte, es gibt evtl. noch andere Gründe ohne, dass man gleich amputieren muss :). Ja, diskutieren würde ich auch lieber vor einer Kontrolle, als währenddessen. Nutzt oft nix, wie du schon sagst, und liegt nicht selten daran, dass sich Polizisten nicht wirklich an den genauen Gesetzestext erinnern. Die haben dann mal eben noch 12 cm in ihrer Erinnerung. Geht aber zum Glück auch schon mal ohne Gericht. Die Stellungnahme an den Staatsanwalt reicht auch schon mal aus um die Sache ohne Verhandlung zu klären. Aber ich halte es da wie du. Besser nicht drauf ankommen lassen. Dann ist man auch entspannter unterwegs.
Vielen Dank für deine Arbeit! Und ich hätte da noch eine Frage, es gibt doch Gürtelschnallen mit einem Zweihand Klappmesser mit einseitig geschliffener troppoint klinge. Sind diese schließen erlaubt?
Vielen Dank für die netten Worte. Deine Frage versuche ich nach meinem Verständnis allgemein zu beantworten, ohne auf die Besonderheiten in Waffenverbotszonen einzugehen. Steckt in der Gürtelschnalle keine Waffe, sondern ein Messer ohne Waffeneigenschaft, das keinen Einschränkungen beim Führen unterliegt (zB. kein Einhandmesser), spricht auch mM nach nichts dagegen, so etwas zu tragen. Die besonderen Einschränkungen zB in Waffenverbotszonen, bei Veranstaltungen, durch das Hausrecht usw. müssen hierbei aber trotzdem beachtet werden Letztendlich übernehme ich aber keine Garantie für meine Einschätzung. Für das, was Du tust, bist Du letztendlich alleine verantwortlich. VG
Ich bin Schweizer. Aber mich würde interessieren, ob ich als einhändiger in Deutschland, mit meinem Messer, mit Einhandöffnung und Feststellmechanismus, in ein Restaurant darf, um mir dort auf dem Teller mein Steak selber zerschneiden zu können? Und wenn ja, ...was ist wenn das Restaurant in einer Waffenverbotszohne ist? Mein Messer hat übrigens eine Tanto ähnliche Klinge. (Nicht ganz so steiler Winkel, sondern etwas flacher) das ist für mich am praktischsten, weil ich damit beim schneiden nie mit dem Tellerrand in Konflikt komme.
Hallo, als Einhändigrr hast Du ein berechtigtes Interesse, ein Einhandmesser zu führen. Das geht ok. Einhandmesser sind übrigens solche, die einhändig feststellbar sind Nimm aber keines mit Tantoklingen. Das könnte dann als Waffe eingeordnet werden. Dann gibt es wahrscheinlich auch als Einhändiger Probleme.. Als Restaurantbesucher bist Du Anlieger. Hier gibt es gemäß Paragraph 42 Abs. 6 WaffG eine Ausnahme, sodass dann wieder die normalen Einschränkungen des Paragraph 42a WaffG gelten. Für Dich als Einhändiger heißt das, dass Du ein berechtigtes Interesse hast. Das geht dann auch in Waffenverbotszonen ok mit dem Restaurant. Allerdings weiß ich nicht, ob Ordnungshüter das auch so sehen. Bei denen weiß man nie. Deshalb würde ich Dir empfehlen, das Einhandmesser in Waffenverbotszonen in einem verschlossenen Behältnis zu tragen, bis Du im Restaurant bist. Im Restaurant solltest Du immer auch noch abklären, ob der Inhaber Dir das Einhandmesser in seinem Restaurant erlaubt. Egal ob in Waffenverbotszonen oder woanders. Für meine Einschätzung gibt es übrigens keine Garantie. Du bist selbst verantwortlich.
Ich werde übrigens aus dem Wikipediaeintrag über Tantoklingen überhaupt nicht schlau. Ich versuchte heraus zu finden, wie die Tantoklinge geometrisch genau definiert wird, weil ich ja gar nicht weiss, ob mein Messer überhaupt eine Tantoklinge hat. Auf Wikipedia werden dazu ja aber nicht nur gerade, kantige Geometrien, sondern auch abgerundete klingenspitzen abgebildet, die für mich wie jedes andere durchschnittliche Messer auch aussehen. Jetzt bin ich völlig verwirrt.
Ich habe meiner Ansicht nach, einfach auch für die Tanto Klingenform mein berechtigtes Interesse! Ob das vor Gericht akzeptiert wird, weiss ich nicht. Aber mit meinem Handycap brauche ich das einfach! Ich brauche diesen geraden, mindestens etwa 3cm langen Klingenabschnitt an der Spitze, mit dem ich vollständig auf den Tellerboden komme, ohne dass mir der Tellerrand in die Quere kommt. Ich kann mir das Stück Fleisch ja nicht mit der Gabel festhalten, um das Fleisch so zu schneiden wie es andere tun. So würde ich das Fleisch ohne Gabel ja nur auf dem Teller hin und her schieben. Ich muss das Stück von oben nach unten Abstechen. Mit einer gebogenen Klinge, berühre ich den Tellerboden dann aber nur an einem kleinen Punkt und ich muss dann versuchen ein Wiegeschnitt zu machen, wie mit einer Kräuterhexe und es wird zu einer verdammten Operation, besonders wenn das abgeschnittene Stück dann noch an einer Sehne hängen bleibt, die ich mit dem Punkt der gebogenen Klinge treffen sollte, wo sie auch das Teller berührt. Aber diese Sehnen rutschen dann oft gerne einfach nur von diesem Punkt weg. Unter dem geraden Klingen Abschnitt, können sie das aber nicht! Ich habe schon so viele verschiedene Messer ausprobiert, ich könnte ein Lied davon singen. Wenn ich keine Tantoklinge haben darf, dann muss ich mir zusätzlich zu meinem eigenen Messer auch noch ein Schneidbrett mit ins Restaurant nehmen, damit ich nicht in einem rutschigen Teller mit erhöhtem Rand schneiden muss! Oder ich nehme mir statt einem Messer halt ein Stechbeitel mit. Als ehemaliger Schreiner habe ich genug davon. Dann würde mir aber wiederum die Messerspitze fehlen, mit der ich das Fleischstück aufspiessen und zum Mund führen kann. Aber dürfte ich in der Öffentlichkeit überhaupt ein Stechbeitel führen, wenn ich nicht beruflich unterwegs bin, oder ist das auch verboten, weil es nicht Schnittwerkzeug, sondern Stechwerkzeug ist? ....deswegen ist ja Tanto verboten, weil es nicht als Schttklinge, sondern als Stechklinge definiert wurde. (Als ob man normale Klingen nicht auch zum zu stechen verwenden könnte!, oder die Verletzungen dann weniger schlimm wären!!! ...Ha ha ha!)
Das ist in Deutschland leider alles kompliziert. Auch wenn Du, wie Du mir bereits geschrieben hast, dieses spezielle einhändig feststellbare Klappmesser mit Tantoklinge als Einhändiger für Restaurantbesucher benötigst. Diesen sinnlosen Paragraphen haben sich mE irgendwelche weltfremde Menschen ausgedacht, die dem Bürger das Gefühl einer Sicherheit geben wollten. Das ist aber nur eine Scheinsicherheit. Kriminellen ist der Paragraph nämlich egal. Tantoklingen sind nicht direkt verboten. Es sind in der Regel Waffen, die nur mit berechtigten Interesse geführt werden dürfen. Auch dürfen Waffen, anders als bloße Einhandmesser, anderen Personen nicht zugänglich sein. Wenn ein Ordnungshüter Dir das Messer wegnehmen würde, würde am Ende ein Richter entscheiden, ob das berechtigte Interesse bei Dir vorliegt (wenn Du gegen die Wegnahme und das Ordnungsgeld gerichtlich vorgehen würdest). Kritisch könnte das auf dem Weg ins Restaurant oder von dort wieder bis nach Hause werden. Wenn ich so ein spezielles Messer als Einhändiger wirklich so dringend und alternativlos im Restaurant benötigen würde, würde ich vielleicht das Messer nur im verschlossenen Behältnis ins Restaurant mitnehmen, dort für mein Essen nach Absprache mit dem Restaurantinhaber benutzen, und hinterher wieder verschließen. Für sowas gibt es auch kleine Taschen, die man mit einem Schloss verschließen kann. Denke, das wird dann auch niemand wegnehmen. Garantien gibt es für sowas nicht. Aus rechtlichen Gründen muss ich Dir noch mitteilen, dass das keine Handlungsempfehlung ist. Ich habe nur fantasiert, was ich vielleicht in dem geschilderten Fall machen würde.
Sehr schönes Video. Danke. Aber….. zum Thema berechtigtes führen von Einhand Messern. Ich könnte dir 100 Fälle nennen wo ich ein Einwand Messer mit festellbarer Klinge brauche. Das geht beim Angeln Los. Dann Geht es weiter bei so ziemlich allen Outdoor Sport Arten. Weiter geht es als Rettungsmesser im Auto. Und zu guter letzt aufm Bau. Ich brauch mein Messer etwa 5 bis 10 am Tag auf Arbeit. Muss mir tatsächlich alle 3 Monate ein neues kaufen weil das Alte durch ist und ich rede hier von victorinox einhand Messer mit feststellbarer Klinge.
Alle Achtung. Das nenne ich Verschleiß. Selber habe ich von Victorinox noch das Par.42a-konforme Rescue Tool. Das gab es damals noch als Zweihandversion. Da lässt sich zudem noch der Gurtschneider einhändig öffnen. Das liegt immer bei mir im Auto. Auch gibt es tatsächlich einige wenige legal zu führende Rettungsmesser. Es ist aber wirklich schade, dass man Einhandmesser nicht mehr legal ohne besonderes Interesse führen darf. Wenn man dann tatsächlich eine freie Hand braucht, bleibt einem leider nur das Ausweichen auf ein feststehendes Messer, wenn man auf Gesetzeskonformität Wert legt. Dankeschön für Dein Interesse und Deinen Kommentar. LG Jörg
Zum Angeln hab ich damals immer ein Finmesser mitgenommen, dass wäre ja - seltsamerweise - in Ordnung, auch ein feststellbares Einhandmesser in der Angeltasche wird vermutlich keine Probleme hervorrufen. Zumindest solange man nicht in der Waffenverbotszone mit der Shisha Bar noch ein paar Ziplock Beutel mit original kolumbianischem Schnupfenmittel dabei hat 😊 Als Werder Fan fällt mir jetzt auch gleich eine Outdoorsportart ein für die man keine feststellbaren Messer benötigt. Ich selbst schleppe auch oft Multitools mit mir rum und ich habe auch ein Leatherman Wave zuhause. Die stecken dann immer in der entsprechenden Scheide und die hab ich in einer Tasche oder einem Rucksack. Da bin ich ziemlich sicher, dass ich das einem Richter begreiflich machen kann, dass ich nach 22:00 auf dem Weg von der Arbeit nach Hause - der bei mir eigentlich immer durch die Waffenverbotszone führt - sowas mit mir führe. Zu Konzerten oder auch in die Kneipe nehme ich die allerdings nicht mit, ich habe allerdings fast immer ein Victorinox Sportsman am Schlüsselbund und meistens ein Victorinox Compact in der Hosentasche. Die liegen dann tatsächlich öfter mal in einem Club mit Live Musik an der Theke bis ich nach Hause gehe 🤣, nicht immer durch die Waffenverbotszone, ausser ich brauche noch einen Burger auf dem Weg nach Hause.
Wenn es keine Waffe ist, sondern ein echtes Fahrtenmesser, ist es ok. Bis 12 cm Klingenlänge kein Führverbot gemäß § 42a WaffG bei feststehenden Messern. Für Waffenverbotszonen gilt §4 2 Abs.6 WaffG.
Gut und verständlich erklärt!👍
🙏👍🖐️
Vielen Dank für das sehr informative und ausführliche Video zu diesem komplexen und kontroversen Thema. Insbesondere Dein Schlusswort finde ich sehr wichtig. Ich persönlich hätte und habe kein Problem damit, wenn jemand im Zuge des Hausrechts (z.B. die Bahn bei Bahnhöfen) gewisse Einschränkungen vorgibt. M.E. ist den meisten aber nicht bewußt (oder einfach egal), dass mit dem Einrichten solcher Waffenverbotszonen der Polizei Sonderrechte eingeräumt werden, die man normalerweise aus guten Grund nur sehr restriktiv (Begründbarkeit einer Personenkontrolle) zulässt. Insbesondere haben sich ja auch die üblicherweise nicht so waffen-affinen Grünen gegen eine Waffenverbotszone am Frankfurter Hauptbahnhof ausgesprochen, als denen klar wurde, welche Sonderrechte den Polizisten dabei mitgegeben werden - dies scheiterte dann an einem juristischen Winkelzug des Bürgermeisters. M.E. ist das jeweilige Waffenrecht und der Umgang mit (legalen) Waffenbesitzer der Kanarienvogel hinsichtlich des Demokratieverständnisses einzelner Staaten (im guten alten Sinne unter Tage). Nur wenn der Staat seinen Bürgern volles Vertrauen einräumt, kann er auch entsprechend gegenseitiges Vertrauen und Respekt erwarten.
Vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Es ist vielleicht noch zu ergänzen, dass ich ausschließlich über die neuen Waffenverbotszonen gemäß Paragraph 42 Absatz 6 WaffG gesprochen habe. Hier ist die Möglichkeit einer Einrichtung einer Waffenverbotszone viel einfacher, als nach Absatz 5 oder aufgrund von Allgemeinverfügungen der Bundespolizei (oftmals an Bahnhöfen etc.) Zonen nach Absatz 6 werden leider oftmals aus eigentlich sachfremden Erwägungen geschaffen, die mit dem Waffenrecht nichts zu tun haben ( z.B. Bekämpfung der Drogenkriminalität u.a.). Zudem ist es dem Kriminellen egal, ob er jemanden in einer Zone oder woanders angreift. Und mMn werden die meisten Messerangriffe sowieso mit Messern begangen, die bereits verboten sind. Was soll da ein zusätzliches Verbot bringen? Die Polizei erhebt hierzu leider keinerlei Statistiken. Wahrscheinlich, damit der Bürger die Sinnlosigkeit dieser Verbote gar nicht mitkriegt. Es soll wahrscheinlich das Gefühl einer in Wirklichkeit nicht vorhandenen Sicherheit geschaffen werden. Herzliche Grüße Jörg
Ganz herzlichen Dank für deine Mühe und Erklärung! Und das man zu so einem Thema auch mal länger braucht weil man seine Meinung loswerden möchte, ist doch nachvollziehbar.
Viele Dank für Dein Interesse und Deine Zeit.
Tolles Video.
Seid ihr kompliziert, das ist bei uns 🇨🇭 viel einfacher. Das Taschenmesser inkl. Soldatenmesser (BW Scharf, einhand mit Verriegelung) darf überall in der Öffentlichkeit geführt werden.
Alles andere (gefährliche Gegenstände), vom feststehenden Messer über den Schraubenzieher bis zum Baseballschläger nur dann, wenn man 1. glaubhaft machen kann, den Gegenstand bestimmungsgemäss verwenden zu wollen und es 2. keinen Anlass gibt, dies in Zweifel zu ziehen. Der Handwerker darf also in der Fussgängerzone mit feststehendem Messer und Schraubendreher rumlaufen. Der Student darf jedoch keinen Schraubenzieher in der Hosentasche haben, denn er wird nur schwer begründen können wofür er diesen in der Fussgängerzone braucht.
So einfach könnte es sein.
Lg Alex
Dankeschön, auch für die Info. LG Jörg
Toller Beitrag!
Berechtigtes Interesse für das Spiderco oder allg. Einhandmesser wären evtl.:
Beim Bootfahren (immer eine Hand am Boot)
Beim klettern auf Bäumen oder Fels (immer eine Hand am Seil etc...)
Berufsbedingt zu kurze Fingernägel für Nagelhau (Arzt, Physiotherapeut, Pflegepersonal)
Angler,muss den Fisch fixieren mit einer Hand um anschließend den Herzstich durchführen zu können.
.
.
.
Ob die akzeptiert würden, kann man natürlich diskutieren, aber komplett aus der Luft gegriffen sind diese Interessen meiner Meinung nach nicht.
Hallo, der Beitrag ging ja über Waffenverbotszonen. Im Rahmen des Paragraph 42a ist Sport übrigens benannt als berechtigtes Interesse. Das gilt dann aber nur zeitlich für die Dauer dieser Aktivität. Über vieles könnte man diskutieren. Bei den kurzen Fingernägeln würde es schwer. Aber Ordnungshüter diskutieren meistens nicht. Dann wird das Messer eingezogen und man bekommt einen Bußgeldbescheid. Will man dagegen vorgehen, muss man vor Gericht. Da kann man dann diskutieren. Das könnte aber auch teuer werden, da Ausgang offen. Unangenehm und zeitintensiv ist es auf jeden Fall. Deshalb bewege ich mich in der Öffentlichkeit lieber mit unkritischen Messern. Wenn man nicht auffällt oder ein Messer am sichtbaren Clip trägt, wird man in ruhigen Gegenden außerhalb bestimmter Zonen auch seltenst auf Messer kontrolliert. Vieles hängt auch von einem selber ab. Das eigene Verhalten steuert da viel. Viele Grüße und einen sehr angenehmen Tag. Jörg
@@JPHomeland Jep und das mit den Verbotszonen hast du auch super erklärt. Mein Kommentar bezog sich auf 21:06. Das mit dem einen Arm ;) stimmt zwar, aber ich dachte, es gibt evtl. noch andere Gründe ohne, dass man gleich amputieren muss :).
Ja, diskutieren würde ich auch lieber vor einer Kontrolle, als währenddessen. Nutzt oft nix, wie du schon sagst, und liegt nicht selten daran, dass sich Polizisten nicht wirklich an den genauen Gesetzestext erinnern. Die haben dann mal eben noch 12 cm in ihrer Erinnerung.
Geht aber zum Glück auch schon mal ohne Gericht. Die Stellungnahme an den Staatsanwalt reicht auch schon mal aus um die Sache ohne Verhandlung zu klären.
Aber ich halte es da wie du. Besser nicht drauf ankommen lassen. Dann ist man auch entspannter unterwegs.
Vielen Dank für deine Arbeit! Und ich hätte da noch eine Frage, es gibt doch Gürtelschnallen mit einem Zweihand Klappmesser mit einseitig geschliffener troppoint klinge. Sind diese schließen erlaubt?
Vielen Dank für die netten Worte.
Deine Frage versuche ich nach meinem Verständnis allgemein zu beantworten, ohne auf die Besonderheiten in Waffenverbotszonen einzugehen.
Steckt in der Gürtelschnalle keine Waffe, sondern ein Messer ohne Waffeneigenschaft, das keinen Einschränkungen beim Führen unterliegt (zB. kein Einhandmesser), spricht auch mM nach nichts dagegen, so etwas zu tragen. Die besonderen Einschränkungen zB in Waffenverbotszonen, bei Veranstaltungen, durch das Hausrecht usw. müssen hierbei aber trotzdem beachtet werden
Letztendlich übernehme ich aber keine Garantie für meine Einschätzung. Für das, was Du tust, bist Du letztendlich alleine verantwortlich.
VG
Dreikantschaber. Ein 30 cm langer Dolch. Überall erlaubt. Ein 4cm lange Miniklinge nicht. Nur mal so ein Beispiel wie unsinnig dieses Gesetz ist.
Vielen Dank für Dein Interesse und Deine Meinung 👍
Ich bin Schweizer.
Aber mich würde interessieren, ob ich als einhändiger in Deutschland, mit meinem Messer, mit Einhandöffnung und Feststellmechanismus, in ein Restaurant darf, um mir dort auf dem Teller mein Steak selber zerschneiden zu können?
Und wenn ja, ...was ist wenn das Restaurant in einer Waffenverbotszohne ist?
Mein Messer hat übrigens eine Tanto ähnliche Klinge. (Nicht ganz so steiler Winkel, sondern etwas flacher) das ist für mich am praktischsten, weil ich damit beim schneiden nie mit dem Tellerrand in Konflikt komme.
Hallo, als Einhändigrr hast Du ein berechtigtes Interesse, ein Einhandmesser zu führen. Das geht ok. Einhandmesser sind übrigens solche, die einhändig feststellbar sind Nimm aber keines mit Tantoklingen. Das könnte dann als Waffe eingeordnet werden. Dann gibt es wahrscheinlich auch als Einhändiger Probleme.. Als Restaurantbesucher bist Du Anlieger. Hier gibt es gemäß Paragraph 42 Abs. 6 WaffG eine Ausnahme, sodass dann wieder die normalen Einschränkungen des Paragraph 42a WaffG gelten. Für Dich als Einhändiger heißt das, dass Du ein berechtigtes Interesse hast. Das geht dann auch in Waffenverbotszonen ok mit dem Restaurant. Allerdings weiß ich nicht, ob Ordnungshüter das auch so sehen. Bei denen weiß man nie. Deshalb würde ich Dir empfehlen, das Einhandmesser in Waffenverbotszonen in einem verschlossenen Behältnis zu tragen, bis Du im Restaurant bist. Im Restaurant solltest Du immer auch noch abklären, ob der Inhaber Dir das Einhandmesser in seinem Restaurant erlaubt. Egal ob in Waffenverbotszonen oder woanders. Für meine Einschätzung gibt es übrigens keine Garantie. Du bist selbst verantwortlich.
Ich werde übrigens aus dem Wikipediaeintrag über Tantoklingen überhaupt nicht schlau.
Ich versuchte heraus zu finden, wie die Tantoklinge geometrisch genau definiert wird, weil ich ja gar nicht weiss, ob mein Messer überhaupt eine Tantoklinge hat.
Auf Wikipedia werden dazu ja aber nicht nur gerade, kantige Geometrien, sondern auch abgerundete klingenspitzen abgebildet, die für mich wie jedes andere durchschnittliche Messer auch aussehen.
Jetzt bin ich völlig verwirrt.
👍
Ich habe meiner Ansicht nach, einfach auch für die Tanto Klingenform mein berechtigtes Interesse!
Ob das vor Gericht akzeptiert wird, weiss ich nicht.
Aber mit meinem Handycap brauche ich das einfach!
Ich brauche diesen geraden, mindestens etwa 3cm langen Klingenabschnitt an der Spitze, mit dem ich vollständig auf den Tellerboden komme, ohne dass mir der Tellerrand in die Quere kommt.
Ich kann mir das Stück Fleisch ja nicht mit der Gabel festhalten, um das Fleisch so zu schneiden wie es andere tun. So würde ich das Fleisch ohne Gabel ja nur auf dem Teller hin und her schieben.
Ich muss das Stück von oben nach unten Abstechen.
Mit einer gebogenen Klinge, berühre ich den Tellerboden dann aber nur an einem kleinen Punkt und ich muss dann versuchen ein Wiegeschnitt zu machen, wie mit einer Kräuterhexe und es wird zu einer verdammten Operation, besonders wenn das abgeschnittene Stück dann noch an einer Sehne hängen bleibt, die ich mit dem Punkt der gebogenen Klinge treffen sollte, wo sie auch das Teller berührt. Aber diese Sehnen rutschen dann oft gerne einfach nur von diesem Punkt weg.
Unter dem geraden Klingen Abschnitt, können sie das aber nicht!
Ich habe schon so viele verschiedene Messer ausprobiert, ich könnte ein Lied davon singen.
Wenn ich keine Tantoklinge haben darf, dann muss ich mir zusätzlich zu meinem eigenen Messer auch noch ein Schneidbrett mit ins Restaurant nehmen, damit ich nicht in einem rutschigen Teller mit erhöhtem Rand schneiden muss!
Oder ich nehme mir statt einem Messer halt ein Stechbeitel mit.
Als ehemaliger Schreiner habe ich genug davon.
Dann würde mir aber wiederum die Messerspitze fehlen, mit der ich das Fleischstück aufspiessen und zum Mund führen kann.
Aber dürfte ich in der Öffentlichkeit überhaupt ein Stechbeitel führen, wenn ich nicht beruflich unterwegs bin, oder ist das auch verboten, weil es nicht Schnittwerkzeug, sondern Stechwerkzeug ist?
....deswegen ist ja Tanto verboten, weil es nicht als Schttklinge, sondern als Stechklinge definiert wurde.
(Als ob man normale Klingen nicht auch zum zu stechen verwenden könnte!, oder die Verletzungen dann weniger schlimm wären!!! ...Ha ha ha!)
Das ist in Deutschland leider alles kompliziert. Auch wenn Du, wie Du mir bereits geschrieben hast, dieses spezielle einhändig feststellbare Klappmesser mit Tantoklinge als Einhändiger für Restaurantbesucher benötigst. Diesen sinnlosen Paragraphen haben sich mE irgendwelche weltfremde Menschen ausgedacht, die dem Bürger das Gefühl einer Sicherheit geben wollten. Das ist aber nur eine Scheinsicherheit. Kriminellen ist der Paragraph nämlich egal. Tantoklingen sind nicht direkt verboten. Es sind in der Regel Waffen, die nur mit berechtigten Interesse geführt werden dürfen. Auch dürfen Waffen, anders als bloße Einhandmesser, anderen Personen nicht zugänglich sein. Wenn ein Ordnungshüter Dir das Messer wegnehmen würde, würde am Ende ein Richter entscheiden, ob das berechtigte Interesse bei Dir vorliegt (wenn Du gegen die Wegnahme und das Ordnungsgeld gerichtlich vorgehen würdest). Kritisch könnte das auf dem Weg ins Restaurant oder von dort wieder bis nach Hause werden. Wenn ich so ein spezielles Messer als Einhändiger wirklich so dringend und alternativlos im Restaurant benötigen würde, würde ich vielleicht das Messer nur im verschlossenen Behältnis ins Restaurant mitnehmen, dort für mein Essen nach Absprache mit dem Restaurantinhaber benutzen, und hinterher wieder verschließen. Für sowas gibt es auch kleine Taschen, die man mit einem Schloss verschließen kann. Denke, das wird dann auch niemand wegnehmen. Garantien gibt es für sowas nicht. Aus rechtlichen Gründen muss ich Dir noch mitteilen, dass das keine Handlungsempfehlung ist. Ich habe nur fantasiert, was ich vielleicht in dem geschilderten Fall machen würde.
Was ist das bei 13:26 für ein Messer?
Pohl Force Mike Fortytwo Emergency
Sehr schönes Video. Danke.
Aber….. zum Thema berechtigtes führen von Einhand Messern.
Ich könnte dir 100 Fälle nennen wo ich ein Einwand Messer mit festellbarer Klinge brauche.
Das geht beim Angeln Los.
Dann Geht es weiter bei so ziemlich allen Outdoor Sport Arten.
Weiter geht es als Rettungsmesser im Auto.
Und zu guter letzt aufm Bau.
Ich brauch mein Messer etwa 5 bis 10 am Tag auf Arbeit. Muss mir tatsächlich alle 3 Monate ein neues kaufen weil das Alte durch ist und ich rede hier von victorinox einhand Messer mit feststellbarer Klinge.
Alle Achtung. Das nenne ich Verschleiß. Selber habe ich von Victorinox noch das Par.42a-konforme Rescue Tool. Das gab es damals noch als Zweihandversion. Da lässt sich zudem noch der Gurtschneider einhändig öffnen. Das liegt immer bei mir im Auto. Auch gibt es tatsächlich einige wenige legal zu führende Rettungsmesser. Es ist aber wirklich schade, dass man Einhandmesser nicht mehr legal ohne besonderes Interesse führen darf. Wenn man dann tatsächlich eine freie Hand braucht, bleibt einem leider nur das Ausweichen auf ein feststehendes Messer, wenn man auf Gesetzeskonformität Wert legt. Dankeschön für Dein Interesse und Deinen Kommentar. LG Jörg
Zum Angeln hab ich damals immer ein Finmesser mitgenommen, dass wäre ja - seltsamerweise - in Ordnung, auch ein feststellbares Einhandmesser in der Angeltasche wird vermutlich keine Probleme hervorrufen. Zumindest solange man nicht in der Waffenverbotszone mit der Shisha Bar noch ein paar Ziplock Beutel mit original kolumbianischem Schnupfenmittel dabei hat 😊
Als Werder Fan fällt mir jetzt auch gleich eine Outdoorsportart ein für die man keine feststellbaren Messer benötigt.
Ich selbst schleppe auch oft Multitools mit mir rum und ich habe auch ein Leatherman Wave zuhause. Die stecken dann immer in der entsprechenden Scheide und die hab ich in einer Tasche oder einem Rucksack. Da bin ich ziemlich sicher, dass ich das einem Richter begreiflich machen kann, dass ich nach 22:00 auf dem Weg von der Arbeit nach Hause - der bei mir eigentlich immer durch die Waffenverbotszone führt - sowas mit mir führe. Zu Konzerten oder auch in die Kneipe nehme ich die allerdings nicht mit, ich habe allerdings fast immer ein Victorinox Sportsman am Schlüsselbund und meistens ein Victorinox Compact in der Hosentasche. Die liegen dann tatsächlich öfter mal in einem Club mit Live Musik an der Theke bis ich nach Hause gehe 🤣, nicht immer durch die Waffenverbotszone, ausser ich brauche noch einen Burger auf dem Weg nach Hause.
Frage, ,,was ist denn mit dem Fahrtenmesser von meinem Vater geerbt, 11,4 cm lange Klinge?
Wenn es keine Waffe ist, sondern ein echtes Fahrtenmesser, ist es ok. Bis 12 cm Klingenlänge kein Führverbot gemäß § 42a WaffG bei feststehenden Messern. Für Waffenverbotszonen gilt §4 2 Abs.6 WaffG.
@@JPHomeland danke für die schnelle Antwort, ,,,das ist toll, denn das Messer ist schon gute 70 Jahre im Familien Besitz ein echtes Erbstück halt, ,,