Sehr geehrter Herr Eckert. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie an ein Lüftungskonzept kommen. Die eine Möglichkeit ist, dass wir es für Sie erstellen. Die Erstellung ist für Privatkunden jedoch kostenpflichtig. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie einen Energieberater oder jemand vergleichbares aufsuchen. Dieser kann sich unser Tool herunterladen und Ihnen eine Lüftungskonzept erstellen. Gerne beraten wir Sie aber auch kostenlos unter der Nummer 02831-977990 und können Ihnen vielleicht sogar ohne Lüftungskonzept eine Empfehlung aussprechen.
Funktioniert ihr Tool zur Erstellung des Lüftungskonzept nur ohne Berücksichtigung mechanischer Lüftungsanlagen? Also ist es nur für die Fensterfalz-Lüftung von Regel Air ausgelegt? Wenn mein Bauherr z.B. andere Fensterfalzlüfter wählen möchte, so ist dieses Tool dann sinnlos? Oder sind die Luftvolumenströme vergleichbar zwischen den unterschiedlichen Anbietern?
Sie können mit dem Tool nur unsere Produkte einplanen. Sie können jedoch auch Abluftanlagen in Bädern, HWR oder Küche einplanen und die Volumenströme wählen.
@@regel-air Ist der Bauherr denn in der Sanierung nach Feststellung lüftungstechnischer Maßnahmen gemäß Lüftungskonzept dazu verpflichtet eben jene lüftungstechnischen Maßnahmen umzusetzen? Die Feststellung notwendiger Maßnahmen kann ja zumindest anhand ihres Tools vorgenommen werden.
@@203alexej Das ist richtig. Wir erfassen übrigens sowohl die Auslegung nach Grundfläche, als auch die raumweise Betrachtung. Verpflichtet ist der Bauherr nicht zwingend, da er sich auch für aktives Lüften entscheiden kann. Jedoch wird es schwierig, wenn er vermieten will und ein Schaden entsteht. In jedem Fall sollte man sich das vom Bauherrn unterschreiben lassen, dass er scih gegen die Umsetzung einer LtM entschieden hat.
Super 👍
Schön das es gefällt. Wenn wir auch persönlich unterstützen können, dürfen Sie sich gerne melden.
Als Privatmann steht mir das Tool nicht zur Verfügung. Wo findet man denn Händler in der Nähe, die darin geschult sind und es einsetzen? Danke!
Sehr geehrter Herr Eckert. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie an ein Lüftungskonzept kommen. Die eine Möglichkeit ist, dass wir es für Sie erstellen. Die Erstellung ist für Privatkunden jedoch kostenpflichtig. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie einen Energieberater oder jemand vergleichbares aufsuchen. Dieser kann sich unser Tool herunterladen und Ihnen eine Lüftungskonzept erstellen. Gerne beraten wir Sie aber auch kostenlos unter der Nummer 02831-977990 und können Ihnen vielleicht sogar ohne Lüftungskonzept eine Empfehlung aussprechen.
Funktioniert ihr Tool zur Erstellung des Lüftungskonzept nur ohne Berücksichtigung mechanischer Lüftungsanlagen? Also ist es nur für die Fensterfalz-Lüftung von Regel Air ausgelegt?
Wenn mein Bauherr z.B. andere Fensterfalzlüfter wählen möchte, so ist dieses Tool dann sinnlos? Oder sind die Luftvolumenströme vergleichbar zwischen den unterschiedlichen Anbietern?
Sie können mit dem Tool nur unsere Produkte einplanen. Sie können jedoch auch Abluftanlagen in Bädern, HWR oder Küche einplanen und die Volumenströme wählen.
@@regel-air Ist der Bauherr denn in der Sanierung nach Feststellung lüftungstechnischer Maßnahmen gemäß Lüftungskonzept dazu verpflichtet eben jene lüftungstechnischen Maßnahmen umzusetzen? Die Feststellung notwendiger Maßnahmen kann ja zumindest anhand ihres Tools vorgenommen werden.
@@203alexej Das ist richtig. Wir erfassen übrigens sowohl die Auslegung nach Grundfläche, als auch die raumweise Betrachtung. Verpflichtet ist der Bauherr nicht zwingend, da er sich auch für aktives Lüften entscheiden kann. Jedoch wird es schwierig, wenn er vermieten will und ein Schaden entsteht. In jedem Fall sollte man sich das vom Bauherrn unterschreiben lassen, dass er scih gegen die Umsetzung einer LtM entschieden hat.