@GehtDich NixAn Ja ich bau doch die Terrassenüberdachung nicht auf Firsthöhe! Wo sollte es dann eine Verschattung beim Nachbarn geben? Eben, gar nicht! Also..bescheuerte Bürokratie!
Mein Großvater musste auch mal 6m² Terassenüberdachung an der Grundstücksgrenze wieder abreißen, weil sie dem Nachbarn Licht nehmen würde. Dass der Nachbar dabei eine dichte Hecke an der Grenze hatte, die genauso groß war wie das Dach, hat die Behörde dabei nicht interessiert. Mein Großvater war schuldig eines Vergehens ohne jedes Opfer und musste das Dach zurück bauen. Selbst der Nachbar war irretiert über soviel Behördeneselei, er fühlte sich in keinster Weise beeinträchtigt durch das Dach und hatte beim Bau sogar mitgeholfen.
Kurz eine Frage, ich habe ein Wochenendgrundstück , besser gesagt eine Landwirtschaftliche Fläche gekauft ABER dort war schon lange ein Häuschen errichtet und ein Zaun komplett um das Grundstück und Stromanschluss hat es auch von EN-BW. Jetzt will ich das Grundstück verkaufen habe aber keine Pläne vom Häuschen und keine Genehmiegungen, weiß nicht was ich machen soll will keine Schlafenden Hunde wecken.Der Käufer besteht aber auf die Pläne sonnst kein Kauf. Als ich es gekauft habe, haben wir im Notar vermerkt "Bestandschutz" Häuschen + Zaun aber ich habe keine Papiere. Hatte das Grundstück drei Jahre und keine Probleme nur der verkauf macht ein Problem.
Hallo! Die erste Anlaufstelle sollte das Bauamt sein. Hier können die Pläne gegen Gebühr im Normalfall nochmals kopiert werden. Da der Kauf notariell beglaubigt wurde, sollte es grundsätzlich kein Problem sein, die fehlenden Unterlagen zu bekommen. Wir wünschen viel Erfolg!
ich will ein Wintergarten bauen und habe in Eigentümer versammlung von drei andren Eigentümern unterschieben lassen das die sind einverstanden wenn ich ein Wintergarten bauen auf mein Terrasse. jetzt habe ich Genehmigung geholt von Bauamt und nachbaren sind total da gegen das ich nicht bauen darf die meinen ich sollte Ohne Genehmigung bauen sollst. was ich jetzt bauen oder soll ich in Gericht gehen??
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen 😅 Der freundliche Bäcker von nebenan möchte doch nur nicht, dass der Regen bspw. in die Schuhe auf der Terrasse prasselt oder dass die Kinder von der Sonne geschützt sind. Bevor er aber so ein Brett anbringen darf, falls dies überhaupt von den kompetenten und hart arbeitenden Beamten genehmigt wird, wird er einmal ausgezogen und durch den Fleischwolf gezogen 😊😊
Die Angabe für NRW ist falsch. § 62 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen: Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m2 Grundfläche, Wintergärten bis 30 m2 Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze
Ja, vollkommen richtig! ... Ich baue (hier in NRW) in wenigen Wochen eine Terrassenüberdachung mit den Maßen 6 x 4 Metern. Diese ist definitiv genehmigungsfrei, da nur 24 qm und ich unter der 4,5 Meter Tiefe bleibe. Zu beachten ist natürlich immer, dass so eine Überdachung die anderen Vorgaben und Bestimmungen (Grenzabstand usw.) einhält.
@@shotmasterglock9049 ... Du darfst auf die Grenze zu deinem Doppelhaus-Nachbarn evtl. eine Terrassenüberdachung bauen. Nebengebäude und untergeordnete Bauten dürfen auf einer Grenze zum Nachbargrundstück bis 9 Meter Länge gebaut werden. Sie dürfen aber nicht über 3 Meter Höhe haben. Bei Doppelhaushälften und speziell bei Überdachungen kann es aber sein, dass die örtliche Bausatzung etwas dagegen hat. ... Das Bauamt fragen und immer lieb zum Nachbarn sein. 🙂
@@wernerlampe8089 mag eine dumme Frage sein, aber wie ist "Tiefe" hierbei definiert? Wenn da ein schlauer Angestellter der Behörde plötzlich meint, die 6m sind die Tiefe, was erwidere ich dann? oder ist Tiefe 90° von der Straße aus? Wie sieht das bei Eckgrundstücken aus?
Die Angaben zu Niederschsen sind meines Wissens nach nicht korrekt: Hier dürfen 30m2 ohne Genehmigung überdacht werden und es gibt keine Begrenzung der Tiefe.
Hallo Carsten! Es kann gut sein, dass sich die Bestimmungen regelmäßig ändern. Zur Zeit der Erstellung waren alle Angaben unseres Wissens nach korrekt. Danke aber für den Hinweis! Andere Nutzer freuen sich bestimmt über die Ergänzung!
Ein Hoch auf die deutsche Bürokratie!!!
Ganz einfach ist das alles immer nicht, das stimmt wohl. Wir hoffen der Beitrag hat etwas Überblick verschafft.
Totale Überregulation!
@GehtDich NixAn Ja nein! Hat keinen Sinn. Was juckt meinen Nachbarn, wie ich meine Terrasse verschatte??
@GehtDich NixAn Ja ich bau doch die Terrassenüberdachung nicht auf Firsthöhe! Wo sollte es dann eine Verschattung beim Nachbarn geben? Eben, gar nicht! Also..bescheuerte Bürokratie!
Mein Großvater musste auch mal 6m² Terassenüberdachung an der Grundstücksgrenze wieder abreißen, weil sie dem Nachbarn Licht nehmen würde. Dass der Nachbar dabei eine dichte Hecke an der Grenze hatte, die genauso groß war wie das Dach, hat die Behörde dabei nicht interessiert. Mein Großvater war schuldig eines Vergehens ohne jedes Opfer und musste das Dach zurück bauen. Selbst der Nachbar war irretiert über soviel Behördeneselei, er fühlte sich in keinster Weise beeinträchtigt durch das Dach und hatte beim Bau sogar mitgeholfen.
Das ist wirklich ärgerlich. Hoffentlich kann der Beitrag für die Zukunft helfen!
Kurz eine Frage, ich habe ein Wochenendgrundstück , besser gesagt eine
Landwirtschaftliche Fläche gekauft ABER dort war schon lange ein
Häuschen errichtet und ein Zaun komplett um das Grundstück und
Stromanschluss hat es auch von EN-BW. Jetzt will ich das Grundstück
verkaufen habe aber keine Pläne vom Häuschen und keine Genehmiegungen,
weiß nicht was ich machen soll will keine Schlafenden Hunde wecken.Der
Käufer besteht aber auf die Pläne sonnst kein Kauf.
Als ich es gekauft habe, haben wir im Notar vermerkt "Bestandschutz"
Häuschen + Zaun aber ich habe keine Papiere. Hatte das Grundstück drei
Jahre und keine Probleme nur der verkauf macht ein Problem.
Hallo! Die erste Anlaufstelle sollte das Bauamt sein. Hier können die Pläne gegen Gebühr im Normalfall nochmals kopiert werden. Da der Kauf notariell beglaubigt wurde, sollte es grundsätzlich kein Problem sein, die fehlenden Unterlagen zu bekommen. Wir wünschen viel Erfolg!
ich will ein Wintergarten bauen und habe in Eigentümer versammlung von drei andren Eigentümern unterschieben lassen das die sind einverstanden wenn ich ein Wintergarten bauen auf mein Terrasse. jetzt habe ich Genehmigung geholt von Bauamt und nachbaren sind total da gegen das ich nicht bauen darf die meinen ich sollte Ohne Genehmigung bauen sollst.
was ich jetzt bauen oder soll ich in Gericht gehen??
Hallo! In so einem Fall raten wir auf jeden Fall zu einer umfassenden rechtlichen Beratung, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen 😅 Der freundliche Bäcker von nebenan möchte doch nur nicht, dass der Regen bspw. in die Schuhe auf der Terrasse prasselt oder dass die Kinder von der Sonne geschützt sind. Bevor er aber so ein Brett anbringen darf, falls dies überhaupt von den kompetenten und hart arbeitenden Beamten genehmigt wird, wird er einmal ausgezogen und durch den Fleischwolf gezogen 😊😊
Die Angabe für NRW ist falsch.
§ 62 BauO NRW 2018 - Genehmigungsfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen:
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 4,50 m,
Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m2 Grundfläche,
Wintergärten bis 30 m2 Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze
Ja, vollkommen richtig! ... Ich baue (hier in NRW) in wenigen Wochen eine Terrassenüberdachung mit den Maßen 6 x 4 Metern. Diese ist definitiv genehmigungsfrei, da nur 24 qm und ich unter der 4,5 Meter Tiefe bleibe. Zu beachten ist natürlich immer, dass so eine Überdachung die anderen Vorgaben und Bestimmungen (Grenzabstand usw.) einhält.
Wie soll ich denn eig die 3m Grenzabstand einhalten bei einer DHH?
@@shotmasterglock9049 ... Du darfst auf die Grenze zu deinem Doppelhaus-Nachbarn evtl. eine Terrassenüberdachung bauen. Nebengebäude und untergeordnete Bauten dürfen auf einer Grenze zum Nachbargrundstück bis 9 Meter Länge gebaut werden. Sie dürfen aber nicht über 3 Meter Höhe haben. Bei Doppelhaushälften und speziell bei Überdachungen kann es aber sein, dass die örtliche Bausatzung etwas dagegen hat. ... Das Bauamt fragen und immer lieb zum Nachbarn sein. 🙂
Richtig 100%
@@wernerlampe8089 mag eine dumme Frage sein, aber wie ist "Tiefe" hierbei definiert? Wenn da ein schlauer Angestellter der Behörde plötzlich meint, die 6m sind die Tiefe, was erwidere ich dann? oder ist Tiefe 90° von der Straße aus? Wie sieht das bei Eckgrundstücken aus?
Unser Nachbar hat seinen Grill überdacht und musste das Dach wieder abreißen,Das ist Germany 2021
Das sind deutsche Nachbarn 2021!!!
@@rspacemeggs6232 kann auch sein
Sind die Nachbarn noch deutsch, ....du Glückspilz
Er sollte denen sagen das es eine Gartenhüttte ist wo der Grill nur abgestellt ist.
@@heinimuller8256 IST SCHON WEG
Die Angaben zu Niederschsen sind meines Wissens nach nicht korrekt: Hier dürfen 30m2 ohne Genehmigung überdacht werden und es gibt keine Begrenzung der Tiefe.
Hallo Carsten! Es kann gut sein, dass sich die Bestimmungen regelmäßig ändern. Zur Zeit der Erstellung waren alle Angaben unseres Wissens nach korrekt. Danke aber für den Hinweis! Andere Nutzer freuen sich bestimmt über die Ergänzung!
Das ist nicht natürlich!!!!!