heißt das quasi, ein verkaufer kann im privatverkauf wissentlich kaputte elektronik verkaufen, wenn er schreibt er nehme keine rücknahmen an? Ich meine ohne zu schreiben, sie wären kaputt und kommt damit durch? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
@@topdecker1334 Oh da bist du ja. Kann nur von meinem Fall ausgehen, der aber überall anzuwenden ist. Privatverkäufer hat einen gebrauchten Bandschleifer angeboten und ich habe ihn gekauft. Verkaufstext war: "Bandschleifer voll funktionsfähig! Habe ihn nur einmal für einen Tisch gebraucht.! Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rücknahme!" Wir schrieben uns per Kleinanzeigen, nächstenn Tag telefonierten wir, wo er meinte das er Schreiner Lehrling sei, worauf ich fragte ob ich seine E-Mail bekommen könnte wenn ich mal FRagen zur Holzbearbeitung habe. Das war mein Glück. Ich musste in Vorkasse treten (ok). Dann kam der Bandschleifer bei mir an. Nur einmal benutzt? Das Gehäuse wies starke Gebrauchsspuren auf die auf den Fotos nicht sichtbar waren. Das Schleifband war älter und als ich es gegen ein neues austauschte traf mich der Schlag. Die Druckplatte aus Metall war voller Rostspuren und Riefen, und die runden Kanten der Platte hatte tiefen Rostfraß!!! Im Garten stand alles bereit für den ersten Einsatz, also ok. Der Bandschleifer ging nicht an. Schuld suchte ich bei mir. Verlängerungskabel kaputt? Steckdose defekt? Sicherung geflogen? Nichts traf zu, der Schleifer ging nicht. Dann plötzlich lief er, und ich dachte ok lange Standzeit, leichter Flugrost an den Kontakten im Gerät. Nach 5 Minuten immer wieder Aussetzer und ich gab auf. Da es an folgenden Tagen immer wieder regnete konnte ich erst 3 Tage danach ihn nochmals testen und es war noch schlimmer. Aber auch der Arretierungsknopf für den Dauerbetrieb ging von Anfang an nicht. E-Mail gesendet und die Probleme genannt. Verkäufer sah seine Schuld nicht ein. Er hatte angeblich mit einem Kolegen seinen Bandschleifer getestet und er funktionierte ohne Probleme und sogar ein anderes Band aufgezogen und die Metallplatte war nicht verrostet. Und damit hatte ich ihn. Hätte er wirklich einen Test vollzogen und auch das Band gewechselt und ein Kollegen dabei gehabt, hätte er die vergammelte Druckplatte sehen müssen, ebenso das der Arretierungsknopf nicht geht. Es folgten 6 Tage lang Streit per E-Mail wo er die Rücknahme verweigerte. Er sagte genau das was du oben fragtest. Er ist Privatverkäufer und gibt keine Gewährleistung und hat auch angeblich seinen Rechtsbeistand befragt der ihn Recht gab. Das war sein 3. Fehler, denn ein Anwalt hätte was anderes gesagt. Top Decker lese mal diesen Link durch. rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/ Wie es ausgegangen ist schreibe ich gleich
@@topdecker1334 Ich bot ihn an das ich das Gerät auf seine Kosten überholen lasse, oder er nimmt sein Gerät zurück und überweist mir den Kaudpreis wieder zurück. Jeden Tag in 2-3 Mails tägl. das gleiche Spiel, wo er meinte es wäre ein gebrauchtest Gerät und er keine Gewährleistung geben muss. Ich sendete ihn den gleichen Link den ich hier gepostet habe, und er wiedersprach mir, denn den Schaden hätte ja auch ich verursachen können. Ich hatte aber alles fotografiert, somit Beweise und meine Frau als Zeugin. Trotz Fotos gab er mir die Schuld. Doch die Druckplatte mit dem enormen Rostfraß ist in Monaten oder sogar Jahren entstanden und als Schreiner Lehrling hätte er es sehen müssen. Somit hat er dies beim Verkauf absichtlich verschwiegen! Er bot mir an mein Geld erst dann zurück zu überweisen wenn ich ihn das Gerät geschickt habe. Also er verlangt bei Käufern Vorkasse, und bei mir bei dem Rückversand das ganze genau anders herum. So nicht, denn damit gebe ich das Beweisstück ohne Geld aus der Hand. Dann wollte er 5.-€ überweisen und den Rest wenn er das Paket erhält. Nö, also drohte ich mit einer Anzeige wegen arglistiger Täuschung ggf. sogar absichtlicher Betrug. Zudem ich den ganzen Austausch per Kleinanzeigen Kommentare, ebenso E-Mail aufgehoben habe, kopierte und ihm schickte. Ebenso hatte ich von meinem alten kaputten Schleifer die alte Druckplatte aus Zfall aufgehoben (denn die sah 1A aus) und per Foto neben seinen Bandschleifer gelegt. Also genug Beweise. Nun knickte er endlich ein. Man sieht, als Käufer sollte man soviele Beweise sammeln wie es nur geht. Vor dem Kauf per Telefon Kontakt aufnehmen, Fotos machen und vor der Bezahlung auch ein Screenshot der Verkaufsanzeige machen und die Verkaufsfotos kopieren.
Ich habe ein Handy verkauft stand auch alles in der Anzeige kein Gewähr keine Garantie und auch das sich das Display löst am selben Tag wo ich es geschickt habe hat er geschrieben ne er will es nicht mehr und in der Anzeige hat er das mit dem Display nicht gelesen bin dann zu post aber Paket war schon abgeholt worden was nun?
Leider bedarf es in solch einem Fall einer genauen Prüfung. Hier spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Eine derartig einzelfallbezogene Beratung können wir leider nicht anbieten.
Wie ist das wenn die Person über Paypal Käuferschutz kauft? Und dann ihr Geld zurück bekommt weil Paypal das ja so handhabt. Wie ist das außerhalb von Paypal?
Wenn du alle Mängel, Kratzer, Risse usw im Verkauf wirklich angibst, auch fehlende Teile usw. dann reicht der normale Satz Privatverkauf ohne Gewährleistung auch aus.
Ich verstehe die Negativ-Bewertungen nicht. Sind die Leute so überrascht hiervon? Die Sachmängelhaftung bei Verkäufen schließt eben die bei Privatverkäufen nicht aus und zu viele ,,verstecken'' sich hinter dem Wort ,,Privatverkauf'', um schlichtweg falsche Versprechungen zu verkaufen und somit zu betrügen. Wer verkauft und Mangelware liefert, ist für zwei Jahre dafür verantwortlich - egal, ob privat oder gewerblich. Wäre ja auch der absolute Hammer, wenn der Gesetzgeber den privaten Raum (Der in Deutschland sicherlich mindestens an die hundert Mio. jährlich ausmacht) zum rechtsfreien Raum erklärt, indem er ihn einfach ausschließt.
Genau so sehe ich das auch. Denn ich hatte 2 solcher Fälle. Einmal als Verkäufer einer gebrauchten geerbten Oberfräse und die Kundin war stock sauer sauer weil der Motor enorme Funken sprühte. Ich glaubte ihr und übernahm die Retour und überwies den Kaufpreis. Gerade seit einer Woche habe ich als Käufer ein Problem mit einem E Werkzeug das ich gebraucht kaufte. Vorkasse per Überweisung ok. Ware wurde betitelt das dieser Bandschleifer nur einmal für einen Tisch verwendet wurde. Bandschleifer kam an und er ging nicht. Nach 5 Versuchen funktionierte er plötzlich. Vor Gebrauch das alte Band runter und die Druckplatte zeigte enormen Rostfraß auf. Ok er funktionierte, aber dann setze er immer wieder aus. Verkäufer wusste nichts von einer verrosteten Druckplatte, doch er gab zu das Band vor dem Verkauf gewechselt zu haben und hat es nicht gesehen. Verkäufer ist zudem Schreiner Lehrling. Er bestritt die Mängel. Das ein angehender Schreiner als AZUBI dies nicht sah, das passte mir gar nicht. Zudem nur mal einen Tisch abgeschliffen? Er meinte das selbst die Platte die Funktion nicht beeinträchtigt, doch er hatte den Rost verschwiegen. Ich hatte ja die ganzen Kontakt Kommentare. Er lenkte ein und wollte erst sein Gerät zurück und nur wenn kein Mangel besteht den ich verursacht habe, überweist er mein Geld zurück. Also genau das Gegenteil was er von mir beim Kauf verlangte. Als Käufer sagte ich hart bleiben und jeden Schriftverkehr kopieren und den Verkauf per Screenshot abzuspeichern.
@@aquaristikerstrickesback1704 Ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Motorrad verkauft, welches einen Kolben, Zylinder und Kolbenringschaden hatte. Also die Maschine sprang nicht an und bei meiner Fehlersuche habe ich festgestellt, das eben keine Kompression mehr gegeben war und eben diese Bauteile defekt waren. Ich habe die Reparatur dann selbst gemacht und habe dies in der Anzeige und im Kaufvertrag beschrieben und dem Verkäufer auch persönlich mitgeteilt. Auch mitgeteilt habe ich, das ich nicht wüsste, warum bei schon 12000km so ein Schaden entstanden sei, da ich nur laie bin. Meine Fehlersuche hat mich eben nur dahin geführt. So, habe dann für ihn das Motorrad aufgebockt und bis in den 6ten Hochgeschalten, da war für ihn alles In Ordnung. Probefahrt war nicht möglich, da abgemeldet. Jetzt nach ein paar Wochen kommt die Nachricht, das Motorrad rasselt und hat einen Kurbelwellen Schaden und es hätte bei der Reperstur mehr getauscht werden müssen, als ich getauscht habe. Eine Reparatur würde über 1000 Euro kosten. Laut Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten. Ich hab doch die mir bekannten Mängel aufgelistet und auch das ich als Laie am Motor dran war und eben diese Reparatur durchgeführt habe. Ein Kurbelwellen Schaden ist mir nicht bekannt gewesen. Was sagt ihr dazu, wie sollte ich handeln?
@@tifo4978 Hi Frosch. Ich bin kein Fachmann für Bikes und auch kein Rechtsexperte. So wie du uns aber den Fall schilderst hast du die dir bekannten Schäden behoben und auch dem Käufer mitgeteilt (hoffentlich schriftlich) . Und wenn dann der Käufer eigene Schäden hat, bitte nur als Mail,SMS, oder Kleinanzeigen Kommentar, denn ein Schriftverkehr kann nachgewiesen werden. Du kannst nur in Haftung genommen werden wenn du Mängel verschwiegen hast, und wie ich es lese hast du diese dir bekannten nicht verschwiegen. Der Käufer hätte in eine Werkstatt fahren können (müssen) um das Bike grob untersuchen zu lassen, über das dortige Gutachten (die Kosten) hätte ein Verkäufer und Käufer sich einigen können. Das tat er nicht. Probefahrt hätte er auch auf einem Feldweg machen können, auch das tat er nicht. Mach dir keinen Kopf, du bist Laie, alles andere war sein Verschulden.
Hallo ich bin Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen, und habe einen Schuh verkauft. Ich habe ihn als Größe 45 verkauft, da er mir viel zu groß war und ich eine 42 bin. In meiner Beschreibung steht, "keine Rücknahme oder sonstiges, da Privatkauf" Und nun möchte der Käufer, der sie abgekauft hat. Sein Geld zurück. Ich habe angeblich eine falsche Angabe gemacht. Ich würde ihn das Geld zurückerstatten, jedoch soll ich auch noch den Versand übernehmen. Es ist kein wilder Betrag gewesen es waren insgesamt 30€ Wer hat Recht und wer hat Unrecht? Habe ich Unrecht, da ich eine Arglistige Täuschung begangen habe, obwohl es nicht mal Absicht war, und ich mich aber trotzdem in der Beschreibung abgesichert habe. Oder hat der Käufer Recht und hat das Recht sein Geld zurückzubekommen, und muss ich die Kosten erstatten?
Vielen Dank für das Video! Was ich noch spannend fände ist wenn das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen wurde. Aber es klar aus den Verkäufen des Händlers ersichtlich ist das er eine Gewinnabsicht hat. Wäre damit nicht sein Ausschluss der Gewährleistung nichtig?
Ah okay ich schreibe einfach in meine Anzeige rein das Gesetz möchte ich lieber nicht einhalten und mache ich mich davon einfach frei da sieht man wieder mal dass Gesetze absolut nichts mit richtigem falsch zu tun haben
heißt das quasi, ein verkaufer kann im privatverkauf wissentlich kaputte elektronik verkaufen, wenn er schreibt er nehme keine rücknahmen an? Ich meine ohne zu schreiben, sie wären kaputt und kommt damit durch? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Nein kann und darf er nicht. Wenn du wissen willst warum, dann antworte bitte. Denn als Käufer habe ich mit einem Verkäufer gerade das gleiche Problem
@@aquaristikerstrickesback1704 ja, bitte es ist ein interessantes Thema
@@topdecker1334 Oh da bist du ja.
Kann nur von meinem Fall ausgehen, der aber überall anzuwenden ist.
Privatverkäufer hat einen gebrauchten Bandschleifer angeboten und ich habe ihn gekauft.
Verkaufstext war: "Bandschleifer voll funktionsfähig! Habe ihn nur einmal für einen Tisch gebraucht.! Privatverkauf ohne Gewährleistung und Rücknahme!" Wir schrieben uns per Kleinanzeigen, nächstenn Tag telefonierten wir, wo er meinte das er Schreiner Lehrling sei, worauf ich fragte ob ich seine E-Mail bekommen könnte wenn ich mal FRagen zur Holzbearbeitung habe. Das war mein Glück.
Ich musste in Vorkasse treten (ok). Dann kam der Bandschleifer bei mir an. Nur einmal benutzt? Das Gehäuse wies starke Gebrauchsspuren auf die auf den Fotos nicht sichtbar waren. Das Schleifband war älter und als ich es gegen ein neues austauschte traf mich der Schlag. Die Druckplatte aus Metall war voller Rostspuren und Riefen, und die runden Kanten der Platte hatte tiefen Rostfraß!!! Im Garten stand alles bereit für den ersten Einsatz, also ok. Der Bandschleifer ging nicht an. Schuld suchte ich bei mir. Verlängerungskabel kaputt? Steckdose defekt? Sicherung geflogen? Nichts traf zu, der Schleifer ging nicht. Dann plötzlich lief er, und ich dachte ok lange Standzeit, leichter Flugrost an den Kontakten im Gerät.
Nach 5 Minuten immer wieder Aussetzer und ich gab auf. Da es an folgenden Tagen immer wieder regnete konnte ich erst 3 Tage danach ihn nochmals testen und es war noch schlimmer.
Aber auch der Arretierungsknopf für den Dauerbetrieb ging von Anfang an nicht.
E-Mail gesendet und die Probleme genannt. Verkäufer sah seine Schuld nicht ein. Er hatte angeblich mit einem Kolegen seinen Bandschleifer getestet und er funktionierte ohne Probleme und sogar ein anderes Band aufgezogen und die Metallplatte war nicht verrostet.
Und damit hatte ich ihn. Hätte er wirklich einen Test vollzogen und auch das Band gewechselt und ein Kollegen dabei gehabt, hätte er die vergammelte Druckplatte sehen müssen, ebenso das der Arretierungsknopf nicht geht.
Es folgten 6 Tage lang Streit per E-Mail wo er die Rücknahme verweigerte. Er sagte genau das was du oben fragtest. Er ist Privatverkäufer und gibt keine Gewährleistung und hat auch angeblich seinen Rechtsbeistand befragt der ihn Recht gab. Das war sein 3. Fehler, denn ein Anwalt hätte was anderes gesagt.
Top Decker lese mal diesen Link durch.
rechtstipp24.de/2019/04/12/ausschluss-der-gewaehrleistung-beim-privatverkauf-bei-ebay/
Wie es ausgegangen ist schreibe ich gleich
@@topdecker1334 Ich bot ihn an das ich das Gerät auf seine Kosten überholen lasse, oder er nimmt sein Gerät zurück und überweist mir den Kaudpreis wieder zurück.
Jeden Tag in 2-3 Mails tägl. das gleiche Spiel, wo er meinte es wäre ein gebrauchtest Gerät und er keine Gewährleistung geben muss.
Ich sendete ihn den gleichen Link den ich hier gepostet habe, und er wiedersprach mir, denn den Schaden hätte ja auch ich verursachen können. Ich hatte aber alles fotografiert, somit Beweise und meine Frau als Zeugin. Trotz Fotos gab er mir die Schuld. Doch die Druckplatte mit dem enormen Rostfraß ist in Monaten oder sogar Jahren entstanden und als Schreiner Lehrling hätte er es sehen müssen. Somit hat er dies beim Verkauf absichtlich verschwiegen!
Er bot mir an mein Geld erst dann zurück zu überweisen wenn ich ihn das Gerät geschickt habe. Also er verlangt bei Käufern Vorkasse, und bei mir bei dem Rückversand das ganze genau anders herum. So nicht, denn damit gebe ich das Beweisstück ohne Geld aus der Hand.
Dann wollte er 5.-€ überweisen und den Rest wenn er das Paket erhält.
Nö, also drohte ich mit einer Anzeige wegen arglistiger Täuschung ggf. sogar absichtlicher Betrug. Zudem ich den ganzen Austausch per Kleinanzeigen Kommentare, ebenso E-Mail aufgehoben habe, kopierte und ihm schickte.
Ebenso hatte ich von meinem alten kaputten Schleifer die alte Druckplatte aus Zfall aufgehoben (denn die sah 1A aus) und per Foto neben seinen Bandschleifer gelegt. Also genug Beweise.
Nun knickte er endlich ein.
Man sieht, als Käufer sollte man soviele Beweise sammeln wie es nur geht. Vor dem Kauf per Telefon Kontakt aufnehmen, Fotos machen und vor der Bezahlung auch ein Screenshot der Verkaufsanzeige machen und die Verkaufsfotos kopieren.
@@aquaristikerstrickesback1704 danke, das war wirklich interessant
Ich habe ein Handy verkauft stand auch alles in der Anzeige kein Gewähr keine Garantie und auch das sich das Display löst am selben Tag wo ich es geschickt habe hat er geschrieben ne er will es nicht mehr und in der Anzeige hat er das mit dem Display nicht gelesen bin dann zu post aber Paket war schon abgeholt worden was nun?
Leider bedarf es in solch einem Fall einer genauen Prüfung. Hier spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Eine derartig einzelfallbezogene Beratung können wir leider nicht anbieten.
Wie ist das wenn die Person über Paypal Käuferschutz kauft? Und dann ihr Geld zurück bekommt weil Paypal das ja so handhabt. Wie ist das außerhalb von Paypal?
Wie muss ich das formulieren?
Wenn du alle Mängel, Kratzer, Risse usw im Verkauf wirklich angibst, auch fehlende Teile usw. dann reicht der normale Satz Privatverkauf ohne Gewährleistung auch aus.
Ich verstehe die Negativ-Bewertungen nicht. Sind die Leute so überrascht hiervon? Die Sachmängelhaftung bei Verkäufen schließt eben die bei Privatverkäufen nicht aus und zu viele ,,verstecken'' sich hinter dem Wort ,,Privatverkauf'', um schlichtweg falsche Versprechungen zu verkaufen und somit zu betrügen. Wer verkauft und Mangelware liefert, ist für zwei Jahre dafür verantwortlich - egal, ob privat oder gewerblich.
Wäre ja auch der absolute Hammer, wenn der Gesetzgeber den privaten Raum (Der in Deutschland sicherlich mindestens an die hundert Mio. jährlich ausmacht) zum rechtsfreien Raum erklärt, indem er ihn einfach ausschließt.
Genau so sehe ich das auch. Denn ich hatte 2 solcher Fälle.
Einmal als Verkäufer einer gebrauchten geerbten Oberfräse und die Kundin war stock sauer sauer weil der Motor enorme Funken sprühte. Ich glaubte ihr und übernahm die Retour und überwies den Kaufpreis.
Gerade seit einer Woche habe ich als Käufer ein Problem mit einem E Werkzeug das ich gebraucht kaufte. Vorkasse per Überweisung ok. Ware wurde betitelt das dieser Bandschleifer nur einmal für einen Tisch verwendet wurde. Bandschleifer kam an und er ging nicht. Nach 5 Versuchen funktionierte er plötzlich. Vor Gebrauch das alte Band runter und die Druckplatte zeigte enormen Rostfraß auf. Ok er funktionierte, aber dann setze er immer wieder aus. Verkäufer wusste nichts von einer verrosteten Druckplatte, doch er gab zu das Band vor dem Verkauf gewechselt zu haben und hat es nicht gesehen. Verkäufer ist zudem Schreiner Lehrling. Er bestritt die Mängel. Das ein angehender Schreiner als AZUBI dies nicht sah, das passte mir gar nicht. Zudem nur mal einen Tisch abgeschliffen?
Er meinte das selbst die Platte die Funktion nicht beeinträchtigt, doch er hatte den Rost verschwiegen. Ich hatte ja die ganzen Kontakt Kommentare.
Er lenkte ein und wollte erst sein Gerät zurück und nur wenn kein Mangel besteht den ich verursacht habe, überweist er mein Geld zurück. Also genau das Gegenteil was er von mir beim Kauf verlangte.
Als Käufer sagte ich hart bleiben und jeden Schriftverkehr kopieren und den Verkauf per Screenshot abzuspeichern.
@@aquaristikerstrickesback1704
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Motorrad verkauft, welches einen Kolben, Zylinder und Kolbenringschaden hatte. Also die Maschine sprang nicht an und bei meiner Fehlersuche habe ich festgestellt, das eben keine Kompression mehr gegeben war und eben diese Bauteile defekt waren.
Ich habe die Reparatur dann selbst gemacht und habe dies in der Anzeige und im Kaufvertrag beschrieben und dem Verkäufer auch persönlich mitgeteilt. Auch mitgeteilt habe ich, das ich nicht wüsste, warum bei schon 12000km so ein Schaden entstanden sei, da ich nur laie bin. Meine Fehlersuche hat mich eben nur dahin geführt.
So, habe dann für ihn das Motorrad aufgebockt und bis in den 6ten Hochgeschalten, da war für ihn alles In Ordnung. Probefahrt war nicht möglich, da abgemeldet.
Jetzt nach ein paar Wochen kommt die Nachricht, das Motorrad rasselt und hat einen Kurbelwellen Schaden und es hätte bei der Reperstur mehr getauscht werden müssen, als ich getauscht habe.
Eine Reparatur würde über 1000 Euro kosten.
Laut Kaufvertrag:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Ich hab doch die mir bekannten Mängel aufgelistet und auch das ich als Laie am Motor dran war und eben diese Reparatur durchgeführt habe. Ein Kurbelwellen Schaden ist mir nicht bekannt gewesen.
Was sagt ihr dazu, wie sollte ich handeln?
@@tifo4978 Hi Frosch. Ich bin kein Fachmann für Bikes und auch kein Rechtsexperte.
So wie du uns aber den Fall schilderst hast du die dir bekannten Schäden behoben und auch dem Käufer mitgeteilt (hoffentlich schriftlich) . Und wenn dann der Käufer eigene Schäden hat, bitte nur als Mail,SMS, oder Kleinanzeigen Kommentar, denn ein Schriftverkehr kann nachgewiesen werden. Du kannst nur in Haftung genommen werden wenn du Mängel verschwiegen hast, und wie ich es lese hast du diese dir bekannten nicht verschwiegen.
Der Käufer hätte in eine Werkstatt fahren können (müssen) um das Bike grob untersuchen zu lassen, über das dortige Gutachten (die Kosten) hätte ein Verkäufer und Käufer sich einigen können. Das tat er nicht. Probefahrt hätte er auch auf einem Feldweg machen können, auch das tat er nicht. Mach dir keinen Kopf, du bist Laie, alles andere war sein Verschulden.
Wenigstens einer der es mal anspricht, viele sind der Meinung man könne bei Privatkauf nichts machen, da es ja „Privat“ ist.
Hallo ich bin Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen, und habe einen Schuh verkauft. Ich habe ihn als Größe 45 verkauft, da er mir viel zu groß war und ich eine 42 bin. In meiner Beschreibung steht, "keine Rücknahme oder sonstiges, da Privatkauf" Und nun möchte der Käufer, der sie abgekauft hat. Sein Geld zurück. Ich habe angeblich eine falsche Angabe gemacht. Ich würde ihn das Geld zurückerstatten, jedoch soll ich auch noch den Versand übernehmen. Es ist kein wilder Betrag gewesen es waren insgesamt 30€
Wer hat Recht und wer hat Unrecht?
Habe ich Unrecht, da ich eine Arglistige Täuschung begangen habe, obwohl es nicht mal Absicht war, und ich mich aber trotzdem in der Beschreibung abgesichert habe.
Oder hat der Käufer Recht und hat das Recht sein Geld zurückzubekommen, und muss ich die Kosten erstatten?
Wenn du solche unpassenden fehlenden Angaben beim Verkauf gemacht hattest, wie du es hier tust, ist es kein Wunder
Vielen Dank für das Video! Was ich noch spannend fände ist wenn das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen wurde. Aber es klar aus den Verkäufen des Händlers ersichtlich ist das er eine Gewinnabsicht hat. Wäre damit nicht sein Ausschluss der Gewährleistung nichtig?
😎
Ah okay ich schreibe einfach in meine Anzeige rein das Gesetz möchte ich lieber nicht einhalten und mache ich mich davon einfach frei da sieht man wieder mal dass Gesetze absolut nichts mit richtigem falsch zu tun haben